LVR-Landesjugendamt
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<strong>LVR</strong>-<strong>Landesjugendamt</strong><br />
schreibung beschrieben sein. Vertretungspersonen müssen ebenfalls mit einem Personalbogen<br />
dem <strong>Landesjugendamt</strong> gemeldet werden. Der Träger ist verantwortlich für Beratung,<br />
Supervision, Fortbildung.<br />
Der Träger hat das für den Wohnort der Betreuungsstelle zuständige Jugendamt darüber<br />
zu informieren, dass diese Betreuungen im Rahmen einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft<br />
/ Erziehungsstelle beabsichtigt.<br />
Der (Arbeits-) Vertrag mit der Betreuungsstelle muss eine angemessene Kündigungszeit<br />
vorsehen.<br />
Sonstige Hinweise für den Träger<br />
Der Träger muss sich davon überzeugen, dass seitens der Betreuungsstelle den rechtlichen<br />
Bestimmungen entsprochen wird, z.B. durch eine Statusfeststellung für Selbstständige der<br />
BfA sowie einen Bescheid des Finanzamtes.<br />
Soll die Betreuung in einem Mietobjekt stattfinden, muss hierzu die Zustimmung des Vermieters<br />
vorliegen. Es muss beim Bauamt abgeklärt werden, ob eine Nutzungsänderung erforderlich<br />
ist.<br />
Beim Gespräch mit dem <strong>Landesjugendamt</strong> sollten Lebenspartner/innen / Mitbewohner/innen<br />
beteiligt sein.<br />
Arbeitshilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen<br />
Stand: Dezember 2008