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LVR-Landesjugendamt

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<strong>LVR</strong>-<strong>Landesjugendamt</strong><br />

schreibung beschrieben sein. Vertretungspersonen müssen ebenfalls mit einem Personalbogen<br />

dem <strong>Landesjugendamt</strong> gemeldet werden. Der Träger ist verantwortlich für Beratung,<br />

Supervision, Fortbildung.<br />

Der Träger hat das für den Wohnort der Betreuungsstelle zuständige Jugendamt darüber<br />

zu informieren, dass diese Betreuungen im Rahmen einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft<br />

/ Erziehungsstelle beabsichtigt.<br />

Der (Arbeits-) Vertrag mit der Betreuungsstelle muss eine angemessene Kündigungszeit<br />

vorsehen.<br />

Sonstige Hinweise für den Träger<br />

Der Träger muss sich davon überzeugen, dass seitens der Betreuungsstelle den rechtlichen<br />

Bestimmungen entsprochen wird, z.B. durch eine Statusfeststellung für Selbstständige der<br />

BfA sowie einen Bescheid des Finanzamtes.<br />

Soll die Betreuung in einem Mietobjekt stattfinden, muss hierzu die Zustimmung des Vermieters<br />

vorliegen. Es muss beim Bauamt abgeklärt werden, ob eine Nutzungsänderung erforderlich<br />

ist.<br />

Beim Gespräch mit dem <strong>Landesjugendamt</strong> sollten Lebenspartner/innen / Mitbewohner/innen<br />

beteiligt sein.<br />

Arbeitshilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen<br />

Stand: Dezember 2008

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