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Baureglement - Hundwil

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<strong>Baureglement</strong> <strong>Hundwil</strong> Seite 21<br />

VI.<br />

Schlussbestimmungen<br />

Art. 46<br />

Verantwortung, Haftung<br />

1<br />

Bauherrschaft, Bauleitung und Unternehmer sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften<br />

eingehalten werden und die Bauten mit den Eingabeplänen übereinstimmen.<br />

2<br />

Durch die Erteilung der Baubewilligung und die Ausübung der in dieser Bauordnung vorgesehenen Kontrollen<br />

übernehmen die Behörden keine Haftung für Konstruktion, Festigkeit, Unfallsicherheit und Materialeignung.<br />

Art. 47<br />

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen<br />

1<br />

Dieses <strong>Baureglement</strong> tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft und ersetzt damit das <strong>Baureglement</strong><br />

vom 02.11.1993 Alle Baugesuche, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht rechtskräftig bewilligt sind,<br />

unterstehen dem neuen Recht.<br />

2<br />

Sondernutzungspläne, die vor dem Inkrafttreten dieses Reglementes erlassen wurden, bleiben bis zu ihrer Anpassung<br />

in Kraft.<br />

17.09.2008<br />

ERR Raumplaner FSU SIA

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