Baureglement - Hundwil
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<strong>Baureglement</strong> <strong>Hundwil</strong> Seite 21<br />
VI.<br />
Schlussbestimmungen<br />
Art. 46<br />
Verantwortung, Haftung<br />
1<br />
Bauherrschaft, Bauleitung und Unternehmer sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften<br />
eingehalten werden und die Bauten mit den Eingabeplänen übereinstimmen.<br />
2<br />
Durch die Erteilung der Baubewilligung und die Ausübung der in dieser Bauordnung vorgesehenen Kontrollen<br />
übernehmen die Behörden keine Haftung für Konstruktion, Festigkeit, Unfallsicherheit und Materialeignung.<br />
Art. 47<br />
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen<br />
1<br />
Dieses <strong>Baureglement</strong> tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft und ersetzt damit das <strong>Baureglement</strong><br />
vom 02.11.1993 Alle Baugesuche, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht rechtskräftig bewilligt sind,<br />
unterstehen dem neuen Recht.<br />
2<br />
Sondernutzungspläne, die vor dem Inkrafttreten dieses Reglementes erlassen wurden, bleiben bis zu ihrer Anpassung<br />
in Kraft.<br />
17.09.2008<br />
ERR Raumplaner FSU SIA