Leseprobe
Leseprobe
Leseprobe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhzu§8Abs3KStGnF<br />
ABC der verdeckten Gewinausschüttung<br />
Bearbeiter: Jörg Klingebiel<br />
Abfindungen<br />
1 Erhält ein Ges-GF eine Abfindung wegen Auflösung seines Dienstverhältnisses, kann dies<br />
zu einer vGA führen. Es ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter<br />
einem fremden Dritten unter gleichen Umständen ebenfalls eine Abfindung gezahlt<br />
hätte. Eine betriebliche Veranlassung der Abfindungsvereinbarung liegt regelmäßig nur<br />
dann vor, wenn der Anstellungsvertrag nur durch Zahlung einer Abfindung zum betreffenden<br />
Zeitpunkt aufgelöst werden könnte. Entscheidend ist also, dass durch die Abfindungszahlung<br />
eine sonst unzulässige Kündigung erst ermöglicht wird oder dass die GmbH damit<br />
das Anstellungsverhältnis vor Ablauf der normalen Kündigungsfrist beenden kann. Bestehen<br />
hingegen vertragliche oder gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten, die keine Zustimmung<br />
des Arbeitnehmers erfordern, so besteht idR keine betriebliche Veranlassung für<br />
eine Abfindung. Dies gilt auch dann, wenn Abfindungszahlungen in der Branche allgemein<br />
üblich sind; s Urt des FG Köln v 05.09.2002 (GmbHR 2003, 185). Diese Grundsätze<br />
gelten im Übrigen auch bei Abfindungszahlungen an eine nahe stehende Person eines AE.<br />
2 Anhaltspunkte für die Höhe einer dem Grunde nach zulässigen Abfindung können sich<br />
aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ergeben. Nach §10 Abs1 KSchG ist allgemein,<br />
unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, als Abfindung ein Betrag von bis zu<br />
12 Monatsverdiensten denkbar. Höhere Beträge können allenfalls über den innerbetrieblichen<br />
Fremdvergleich als angemessen angesehen werden (Abfindungen auch an Fremdarbeitnehmer<br />
in vergleichbarer Höhe).<br />
3 Liegt eine betriebliche Veranlassung vor, ist bei beherrschenden AE darauf zu achten, dass<br />
eine klare und im Voraus getroffene Vereinbarung vorliegt, aus der sich ergibt, ob und in<br />
welcher Höhe ein Entgelt für die Auflösung des Dienstverhältnisses zu zahlen ist. Da die<br />
Abfindung nicht bisherige Leistungen des GF abgelten soll, sondern eine Entschädigung<br />
für den – zukünftigen – Verlust des Arbeitsplatzes darstellt, genügt es, wenn diese Vereinbarung<br />
noch kurz vor der Zahlung der Abfindung getroffen wird. Eine Vereinbarung<br />
bereits im urspr Anstellungsvertrag ist uE nicht zwingend erforderlich.<br />
4 Wegen der Behandlung von Abfindungen für Pensionszusagen s §8 Abs3 KStG nF Tz707f.<br />
Abschreibungen<br />
1 Teilwertabschreibungen<br />
1 Nimmt eine Kö kurz nach dem Erwerb eines WG von einem AE oder einer ihm nahe stehenden<br />
Person eine Tw-Abschr bei diesem WG vor, so spricht der Beweis des ersten<br />
Anscheins dafür, dass bereits im Erwerbszeitpunkt ein unangemessen hoher Kaufpreis<br />
gezahlt wurde, der auf die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zurückzuführen ist. Insoweit<br />
sind bereits niedrigere AK anzusetzen, weil nur der angemessene Kaufpreis aufgewandt<br />
wurde, um das WG zu erwerben (s »Anschaffungskosten«). Dies gilt entspr, soweit<br />
andere Gründe dafür sprechen, dass der geringere Wert bereits im Zeitpunkt des Erwerbs<br />
bestandenhat.HinsichtlichderMöglichkeitvonTw-AbschrbeieigenenAnteilens§8<br />
Abs1 KStG nF Tz37ff.<br />
34