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Ausgabe 10 vom 08.03.2013 - Schwendi

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Seite 4 – 8.3.2013<br />

• Großcontainer für Mischpapier und<br />

Kartonagen auf der Grüngutsammelstelle in<br />

Großschafhausen<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat auf Wunsch von Gewerbetreibenden<br />

auf dem ehemaligen Wertstoffhof, der heutigen<br />

Grüngutsammelstelle in Großschafhausen einen<br />

Großcontainer für Mischpapier und Kartonagen aufgestellt.<br />

Damit soll den Gewerbetreibenden wie auch allen<br />

Bürgern die Möglichkeit geboten werden, ihre Kartonagen<br />

und sonstiges Altpapier, welches nicht in die blaue Tonne<br />

passt, dort ortsnah abgeben zu können.<br />

Die Aufstellung des Containers erfolgte unter der Voraussetzung,<br />

dass er auch tatsächlich angenommen wird.<br />

Sollte dies nicht der Fall sein, so hat uns der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

mitgeteilt, dass er dann wieder abgezogen<br />

würde.<br />

Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten:<br />

Mittwoch 16:00 bis 19:00 Uhr und<br />

Samstag 15:00 bis 18:00 Uhr<br />

• Öffentliche Bekanntmachung<br />

Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Villepintestraße – Stadeläcker I“ in Schönebürg<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat am<br />

<strong>10</strong>.12.2012 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes<br />

Villepintestraße – Stadeläcker I in Schönebürg<br />

im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.<br />

Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der<br />

Öffentlichkeit hat der Gemeinderat am 25.02.2013 den Satzungsbeschluss<br />

über die Änderung gefasst.<br />

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes<br />

umfasst die beiden Flurstücke 56/8 und 56/2 und<br />

kann dem auf Seite 5 abgedruckten Lageplan entnommen<br />

werden.<br />

Die Deckblattänderung des Bebauungsplans „Villepintestraße<br />

– Stadeläcker I“ in Schönebürg tritt mit dieser<br />

Bekanntmachung in Kraft (vgl. § <strong>10</strong> Abs. 3 BauGB).<br />

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung<br />

bei der Gemeindeverwaltung <strong>Schwendi</strong>, Biberacher Str. 1 in<br />

88477 <strong>Schwendi</strong>, Zimmer Nr. 2.05 während der üblichen<br />

Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den<br />

Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft<br />

über den Inhalt verlangen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB<br />

über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren<br />

Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen<br />

ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />

von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird<br />

auch darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des in § 214<br />

Abs.1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrensund<br />

Formfehler, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.<br />

2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />

des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder<br />

aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel<br />

des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn<br />

sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden<br />

sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften<br />

oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen<br />

soll, ist darzulegen.<br />

<strong>Schwendi</strong>, 27.02.2013<br />

Günther Karremann<br />

Bürgermeister<br />

Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />

• Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung<br />

der Führung des Liegenschaftskatasters<br />

Das Landratsamt Biberach, Vermessungsamt gibt die Änderung<br />

der Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis<br />

Biberach bekannt.<br />

Die Führung des Liegenschaftskatasters ist unter anderem<br />

Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens entsprechend<br />

§ 1 des Vermessungsgesetzes von Baden-Württemberg in<br />

der Fassung <strong>vom</strong> 01.07.2004, zuletzt geändert am<br />

30.11.20<strong>10</strong> (GBl. S. 989).<br />

Die Daten des Liegenschaftskatasters werden ab sofort im<br />

neu eingerichteten Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem<br />

(ALKIS) geführt.<br />

Betroffen sind alle Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach<br />

mit ihren Gemarkungen<br />

ALKIS weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete<br />

Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften auf der<br />

Grundlage von Liegenschaftsvermessungen landesweit<br />

nach. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums,<br />

dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der<br />

Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für raumbezogene<br />

Informationssysteme.<br />

Mit der Einführung von ALKIS werden die digitalen Daten des<br />

Liegenschaftskatasters auf ein bundesweit einheitliches<br />

objektorientiertes und internationalen Normen entsprechendes<br />

Datenmodell umgestellt.<br />

ALKIS ersetzt die bisherigen Datenbestände der Automatisierten<br />

Liegenschaftskarte (ALK) mit den Punktdaten der<br />

Vermessungs- und Grenzpunkte sowie des Automatisierten<br />

Liegenschaftsbuchs (ALB).<br />

Das Vermessungsamt ist unter der Rufnummer 07351-<br />

527450 zu weiteren Auskünften gerne bereit.<br />

Während der nachstehenden Servicezeiten, Mo. 8.00 - 12.00<br />

Uhr, 13.00 - 14.30 Uhr, Di, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Mi. 8.00 -<br />

17.00 Uhr, Do. 8.00 - 14.00 Uhr, können Sie sich gerne über<br />

die Inhalte der neuen Führung des Liegenschaftskatasters<br />

informieren.<br />

01.03.2013<br />

Landratsamt Biberach<br />

Vermessungsamt<br />

Gez. Mayr<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Bürgermeisteramt <strong>Schwendi</strong><br />

Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong><br />

Herstellung und Vertrieb:<br />

Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG<br />

Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim<br />

Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-<strong>10</strong><br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Bürgermeister Günther Karremann<br />

Telefon (07353) 9800-0, Telefax (07353) 9800-14<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Ursula Müller, E-Mail: andreastarz@dvwagner.de<br />

Telefon (07154) 82 22-71, Telefax (07154) 82 22-15<br />

Erscheint wöchentlich freitags.<br />

Homepage <strong>Schwendi</strong> jetzt über<br />

QR-code abrufbar<br />

Die Homepage www.schwendi.de der Gemeinde<br />

ist ab sofort über den nebenstehenden QR-code<br />

abrufbar.

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