Ausgabe 10 vom 08.03.2013 - Schwendi
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Seite 4 – 8.3.2013<br />
• Großcontainer für Mischpapier und<br />
Kartonagen auf der Grüngutsammelstelle in<br />
Großschafhausen<br />
Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat auf Wunsch von Gewerbetreibenden<br />
auf dem ehemaligen Wertstoffhof, der heutigen<br />
Grüngutsammelstelle in Großschafhausen einen<br />
Großcontainer für Mischpapier und Kartonagen aufgestellt.<br />
Damit soll den Gewerbetreibenden wie auch allen<br />
Bürgern die Möglichkeit geboten werden, ihre Kartonagen<br />
und sonstiges Altpapier, welches nicht in die blaue Tonne<br />
passt, dort ortsnah abgeben zu können.<br />
Die Aufstellung des Containers erfolgte unter der Voraussetzung,<br />
dass er auch tatsächlich angenommen wird.<br />
Sollte dies nicht der Fall sein, so hat uns der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />
mitgeteilt, dass er dann wieder abgezogen<br />
würde.<br />
Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten:<br />
Mittwoch 16:00 bis 19:00 Uhr und<br />
Samstag 15:00 bis 18:00 Uhr<br />
• Öffentliche Bekanntmachung<br />
Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Villepintestraße – Stadeläcker I“ in Schönebürg<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat am<br />
<strong>10</strong>.12.2012 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes<br />
Villepintestraße – Stadeläcker I in Schönebürg<br />
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.<br />
Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der<br />
Öffentlichkeit hat der Gemeinderat am 25.02.2013 den Satzungsbeschluss<br />
über die Änderung gefasst.<br />
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes<br />
umfasst die beiden Flurstücke 56/8 und 56/2 und<br />
kann dem auf Seite 5 abgedruckten Lageplan entnommen<br />
werden.<br />
Die Deckblattänderung des Bebauungsplans „Villepintestraße<br />
– Stadeläcker I“ in Schönebürg tritt mit dieser<br />
Bekanntmachung in Kraft (vgl. § <strong>10</strong> Abs. 3 BauGB).<br />
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung<br />
bei der Gemeindeverwaltung <strong>Schwendi</strong>, Biberacher Str. 1 in<br />
88477 <strong>Schwendi</strong>, Zimmer Nr. 2.05 während der üblichen<br />
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den<br />
Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft<br />
über den Inhalt verlangen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB<br />
über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren<br />
Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen<br />
ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />
von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird<br />
auch darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des in § 214<br />
Abs.1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrensund<br />
Formfehler, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.<br />
2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />
des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder<br />
aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel<br />
des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn<br />
sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden<br />
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften<br />
oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen<br />
soll, ist darzulegen.<br />
<strong>Schwendi</strong>, 27.02.2013<br />
Günther Karremann<br />
Bürgermeister<br />
Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />
• Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung<br />
der Führung des Liegenschaftskatasters<br />
Das Landratsamt Biberach, Vermessungsamt gibt die Änderung<br />
der Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis<br />
Biberach bekannt.<br />
Die Führung des Liegenschaftskatasters ist unter anderem<br />
Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens entsprechend<br />
§ 1 des Vermessungsgesetzes von Baden-Württemberg in<br />
der Fassung <strong>vom</strong> 01.07.2004, zuletzt geändert am<br />
30.11.20<strong>10</strong> (GBl. S. 989).<br />
Die Daten des Liegenschaftskatasters werden ab sofort im<br />
neu eingerichteten Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem<br />
(ALKIS) geführt.<br />
Betroffen sind alle Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach<br />
mit ihren Gemarkungen<br />
ALKIS weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete<br />
Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften auf der<br />
Grundlage von Liegenschaftsvermessungen landesweit<br />
nach. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums,<br />
dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der<br />
Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für raumbezogene<br />
Informationssysteme.<br />
Mit der Einführung von ALKIS werden die digitalen Daten des<br />
Liegenschaftskatasters auf ein bundesweit einheitliches<br />
objektorientiertes und internationalen Normen entsprechendes<br />
Datenmodell umgestellt.<br />
ALKIS ersetzt die bisherigen Datenbestände der Automatisierten<br />
Liegenschaftskarte (ALK) mit den Punktdaten der<br />
Vermessungs- und Grenzpunkte sowie des Automatisierten<br />
Liegenschaftsbuchs (ALB).<br />
Das Vermessungsamt ist unter der Rufnummer 07351-<br />
527450 zu weiteren Auskünften gerne bereit.<br />
Während der nachstehenden Servicezeiten, Mo. 8.00 - 12.00<br />
Uhr, 13.00 - 14.30 Uhr, Di, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Mi. 8.00 -<br />
17.00 Uhr, Do. 8.00 - 14.00 Uhr, können Sie sich gerne über<br />
die Inhalte der neuen Führung des Liegenschaftskatasters<br />
informieren.<br />
01.03.2013<br />
Landratsamt Biberach<br />
Vermessungsamt<br />
Gez. Mayr<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Bürgermeisteramt <strong>Schwendi</strong><br />
Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong><br />
Herstellung und Vertrieb:<br />
Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG<br />
Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim<br />
Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-<strong>10</strong><br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Bürgermeister Günther Karremann<br />
Telefon (07353) 9800-0, Telefax (07353) 9800-14<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Ursula Müller, E-Mail: andreastarz@dvwagner.de<br />
Telefon (07154) 82 22-71, Telefax (07154) 82 22-15<br />
Erscheint wöchentlich freitags.<br />
Homepage <strong>Schwendi</strong> jetzt über<br />
QR-code abrufbar<br />
Die Homepage www.schwendi.de der Gemeinde<br />
ist ab sofort über den nebenstehenden QR-code<br />
abrufbar.