Ausgabe 9 vom 04.03.2011(1.5 mb) - Schwendi
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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> 4.3.2011 – Seite 5<br />
fügt werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig. Der<br />
Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlzelle so zu<br />
falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so<br />
in die Wahlurne zu werfen.<br />
8. Für die Briefwahl sind bei dem für die Wohnung, bei mehreren<br />
Wohnungen bei dem für die Hauptwohnung zuständigen<br />
Bürgermeisteramt schriftlich (auch per Fax bzw. E-<br />
Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) ein Wahlschein<br />
und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wer<br />
Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen<br />
oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.<br />
Diese ist auch zwischen Eheleuten und sonstigen<br />
Familienangehörigen erforderlich.<br />
Briefwähler sollten die Hinweise in den Unterlagen sorgfältig<br />
beachten. Insbesondere muss bei der Briefwahl<br />
die eidesstattliche Versicherung über die persönliche<br />
Stimmabgabe unterschrieben werden; auch darf die<br />
eidesstattliche Versicherung nicht <strong>vom</strong> Wahlschein<br />
getrennt werden.<br />
9. In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00<br />
Uhr durchgehend gewählt werden, sofern nicht in Ausnahmefällen<br />
eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wurde.<br />
10. Das vorläufige amtliche Ergebnis der Landtagswahl<br />
wird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin<br />
auf der Grundlage der Meldungen der Kreiswahlleiter<br />
ermittelt. Der Landeswahlausschuss stellt das endgültige<br />
Wahlergebnis am 8. April 2011 fest.<br />
11. Zur Sitzverteilung:<br />
a) Das Land ist in 70 Wahlkreise eingeteilt.<br />
b) In jedem dieser 70 Wahlkreise ist der Bewerber<br />
direkt gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat<br />
(Erstausteilung).<br />
c) Der Landtag von Baden-Württe<strong>mb</strong>erg hat mindestens<br />
120 Sitze. Es müssen also noch weitere Sitze<br />
zugeteilt werden. Dabei wird wie folgt verfahren:<br />
• Es wird nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers<br />
auf Landesebene berechnet,<br />
wie viele Sitze den einzelnen Parteien nach den<br />
von ihnen erreichten Stimmenzahlen zustehen.<br />
Dabei bleiben die Parteien unberücksichtigt, die<br />
weniger als fünf Prozent der im Land abgegebenen<br />
gültigen Stimmen erreicht haben.<br />
• Die danach den einzelnen Parteien zustehenden<br />
Sitze werden nach dem Verfahren nach Sainte-<br />
Laguë/Schepers auf die Regierungsbezirke weiterverteilt<br />
im Verhältnis der Stimmenzahlen, die die<br />
Parteien dort erreicht haben.<br />
• Diese Sitzzahlen werden mit den bei der Erstausteilung<br />
im Regierungsbezirk erlangten Sitzzahlen<br />
verglichen.<br />
• Stehen den Parteien in den Regierungsbezirken<br />
danach noch weitere Sitze zu, werden sie den<br />
nicht direkt gewählten Bewerbern dieser Parteien<br />
in der Reihenfolge der von ihnen im Wahlkreis<br />
erreichten prozentualen Stimmenanteile zugeteilt<br />
(Zweitausteilung).<br />
• Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr<br />
Direktmandate erlangt, als ihr nach dem Stimmenanteil<br />
dort zustehen, so verbleiben ihr diese<br />
Mandate (Überhangmandate). Entspricht dabei das<br />
Verhältnis der Sitzzahlen der Parteien nicht mehr<br />
dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf Regierungsbezirksebene,<br />
so werden den anderen Parteien<br />
weitere Sitze zugeteilt (Ausgleichsmandate), bis<br />
die Sitzverteilung wieder dem Stimmenanteil entspricht.<br />
Die Ausgleichsmandate werden an die<br />
Bewerber wie bei der Zweitausteilung vergeben.<br />
• Aus der Sitzung des Gemeinderats<br />
<strong>vom</strong> 28. Februar 2011<br />
Bürgermeisterwahl am 27. März 2011<br />
Am vergangenen Montag endete um 18:00 Uhr die Bewerbungsfrist<br />
zur Wahl des Bürgermeisters am 27. März 2011.<br />
Stellvertretende Bürgermeisterin Rita Keller verkündete dem<br />
Gemeinderat und den zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörern,<br />
dass zur Wahl des Bürgermeisters als einzige Bewerbung,<br />
die des Amtsinhabers Günther Karremann, eingegangen<br />
sei. Der Gemeindewahlausschuss habe seine Bewerbung<br />
zugelassen.<br />
Bereits im Septe<strong>mb</strong>er vergangenen Jahres hat der Gemeinderat<br />
seine Absicht erklärt zur Bürgermeisterwahl eine öffentliche<br />
Bewerbervorstellung durchzuführen. Auf Vorschlag der<br />
Fraktionen beschloss der Gemeinderat am Freitag, den 18.<br />
März 2011 um 19:30 Uhr in der Veranstaltungshalle <strong>Schwendi</strong><br />
eine öffentliche Bewerbervorstellung durchzuführen. Die<br />
Bewerber erhalten eine Redezeit von 20 Minuten. Im<br />
Anschluss daran haben die Bürgerinnen und Bürger die<br />
Möglichkeit, den Bewerber 15 Minuten zu befragen. Um zu<br />
gewährleisten, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger<br />
Fragen stellen können, darf zunächst jeder Bürger nur eine<br />
Frage stellen. Zweit- und weitere Fragen können dann<br />
gestellt werden, wenn jeder Bürger, der eine Frage stellen<br />
möchte, diese auch gestellt hat. Erklärungen und Meinungsäußerungen<br />
werden nicht zugelassen. Die Bewerbervorstellung<br />
wird von der stellvertretenden Bürgermeisterin Rita Keller<br />
geleitet.<br />
Beratung Haushalt 2011<br />
Kämmerer, Joachim Wieland, erläuterte dem Gemeinderat<br />
die wesentlichen Planzahlen des Haushalts 2011 wie folgt:<br />
Der diesjährige Verwaltungshaushalt umfasst ein Volumen<br />
von 10,75 Millionen Euro und liegt damit um rund 0,9 Millionen<br />
Euro über dem Planansatz des Vorjahres. Der Verwaltungshaushalt<br />
umfasst im Wesentlichen die Einnahmen und<br />
<strong>Ausgabe</strong>n für den laufenden Betrieb der Einrichtungen der<br />
Gemeinde. Die Planzahlen 2011 wurden ohne wesentliche<br />
Abweichungen zum Vorjahr fortgeschrieben.<br />
Von nennenswerter Relevanz sind hier insbesondere die Einnahmen<br />
und <strong>Ausgabe</strong>n des Einzelplanes 9 „Allgemeine<br />
Finanzwirtschaft“. Hier konnte der Ansatz für die Gewerbesteuer<br />
erfreulicher Weise auf 1,9 Millionen Euro, und damit<br />
um 850.000 Euro höher als im Vorjahr, angesetzt werden.<br />
Auch der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer liegt um<br />
170.000 Euro über dem Vorjahresansatz. Zurückgefahren<br />
werden mussten jedoch die Schlüsselzuweisungen des Landes,<br />
von 1.138.000 Euro auf 792.000 Euro.<br />
Bedingt durch den höheren Gewerbesteueransatz steigt auch<br />
der Planansatz für die Gewerbesteuerumlage auf voraussichtlich<br />
knapp 510.000 Euro gegenüber 220.000 Euro im Vorjahr.<br />
Die Finanzausgleichsumlage an das Land, sowie die Kreisumlage<br />
an den Landkreis Biberach bewegen sich auf dem<br />
Vorjahresniveau.<br />
Das Volumen des Vermögenshaushaltes liegt mit rund 4,1<br />
Millionen Euro um etwa 700.000 Euro unter dem des Vorjahres.<br />
An nennenswerten Maßnahmen sind zu nennen:<br />
Die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die<br />
Freiwillige Feuerwehr Sießen im Wald mit 221.000 Euro. Hier<br />
erwartet die Gemeinde einen Zuschuss des Landkreises in<br />
Höhe von 58.000 Euro.<br />
Auf Grund eklatanter Baumängel sind die Kosten für die<br />
Sanierung des Lehrschwim<strong>mb</strong>eckens geradezu explodiert.<br />
Hier ist weder dem planenden Architekten noch der Gemeinde<br />
ein Vorwurf zu machen, da diese Situation vor Beginn der<br />
Baumaßnahme nicht erkennbar war. Die Gemeinde rechnet<br />
aktuell mit Kosten in Höhe von 1.975.000 Euro. Hiervon wer-