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Ausgabe 9 vom 04.03.2011(1.5 mb) - Schwendi

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Seite 6 – 4.3.2011<br />

den im Jahr 2011 noch 1.065.000 Euro kassenwirksam.<br />

Zuschüsse erwartet die Gemeinde aus dem Ausgleichsstock<br />

in Höhe von 250.000 Euro und aus dem Konjunkturpaket II in<br />

Höhe von 313.000 Euro.<br />

Weitere <strong>Ausgabe</strong>nschwerpunkte stellen Straßenbaumaßnahmen<br />

in verschiedenen Ortsteilen dar. Zu Buche schlagen<br />

werden der Ausbau des Ziegelweges in <strong>Schwendi</strong> mit rund<br />

250.000 Euro, das Baugebiet „Sonnenhang“ in Kleinschafhausen<br />

mit 60.000 Euro, die Restfinanzierung der Mittelstraße<br />

in Bußmannshausen mit 30.000 Euro sowie eine Planungsrate<br />

für das Baugebiet „Schwedenkreuz“ in Bußmannshausen<br />

in Höhe von 10.000 Euro.<br />

Für das geplante Baugebiet „Kapfweg“ in Orsenhausen sind<br />

für 2011 noch keine Mittel veranschlagt, jedoch eine Verpflichtungsermächtigung<br />

für das Jahr 2011 in Höhe von<br />

382.000 Euro.<br />

Die äußere Erschließung mit Kanälen, einer Wasserleitung<br />

und dem Pufferbecken für das Regenwasser sind im Haushaltsplan<br />

bzw. Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung mit<br />

insgesamt 350.000 € enthalten.<br />

Des Weiteren ist eine Rate in Höhe von 190.000 Euro für den<br />

einseitigen Gehwegausbau entlang der Ortsdurchfahrt in<br />

Orsenhausen eingeplant. Hier sei die Gemeinde, so Bürgermeister<br />

Karremann, in optimistischen Verhandlungen mit<br />

dem Straßenbauamt, welches die Aufbringung einer neuen<br />

Fahrbahndecke auf der Dietenheimer Straße erwägt.<br />

Auch für das Baugebiet „Mittleres Feld II“ in Weihungszell ist<br />

noch ein Planansatz in Höhe von 25.000 Euro eingestellt.<br />

Entsprechende Kosten, die beim Straßenbau anfallen, wirken<br />

sich auch auf die Planansätze bei der Straßenbeleuchtung<br />

und der Kanalisation, sowie beim Eigenbetrieb Wasserversorgung<br />

aus.<br />

Einen weiteren <strong>Ausgabe</strong>nschwerpunkt stellt die Herstellung<br />

und Gestaltung des Außenbereichs auf dem Friedhof Sießen<br />

im Wald dar. Hier sind 120.000 Euro im Jahr 2011 sowie Verpflichtungsermächtigungen<br />

in Höhe von rund 380.000 Euro<br />

für das Jahr 2011 veranschlagt. Letztere beinhalten sowohl<br />

die Fortführung der Gestaltung der Außenanlagen als auch<br />

die Herstellung der Aussegnungshalle.<br />

Beim Einzelplan 9, „Allgemeine Finanzwirtschaft“ konnte aus<br />

der Zuführung <strong>vom</strong> Verwaltungshaushalt ein Betrag in Höhe<br />

von 326.000 Euro veranschlagt werden. Wermutstropfen<br />

beim diesjährigen Haushalt stellt eine weitere Kreditaufnahme<br />

in Höhe von 920.000 Euro dar.<br />

Bürgermeister Karremann berichtete über die Verhandlungen<br />

mit dem Straßenbauamt bezüglich der Aufbringung eines<br />

neuen Fahrbahnbelages in der Dietenheimer Straße. Zwar<br />

sei noch keine endgültige Entscheidung getroffen, jedoch<br />

sehe sich auch das Straßenbauamt, aufgrund des Straßenzustandes,<br />

in einem Zugzwang. Sollte sich das Straßenbauamt<br />

dazu entscheiden, den Fahrbahnbelag zu erneuern, werde<br />

die Gemeinde die Herstellung eines einseitigen Gehweges<br />

in Angriff nehmen. Damit sei aber keine Straßengestaltung<br />

verbunden, jedoch ein wichtiger Schritt in Richtung<br />

mehr Verkehrssicherheit getan.<br />

Zusammengefasst seien die Planansätze realistisch berechnet.<br />

Es sei auch weiteres Ziel der Gemeinde, über den Verkauf<br />

von bereits im Eigentum der Gemeinde befindlichen<br />

Bauplätzen, Finanzierungsmittel freizusetzen. Dem Planentwurf<br />

stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.<br />

Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2011<br />

Der Erfolgsplan, was in etwa mit dem Verwaltungshaushalt<br />

im kameralen Haushalt gleichzusetzen ist, schließt in Einnahme<br />

und <strong>Ausgabe</strong> mit jeweils knapp 500.000 Euro ab.<br />

Wesentlichste Position auf der Einnahmenseite ist, wie in<br />

den vergangenen Jahren, der Wasserzins mit rund 450.000<br />

Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />

Euro, sowie die Auflösung von Ertragszuschüssen mit ca.<br />

41.000 Euro. Der Wasserpreis beträgt ab 01.01.2011, 1,65<br />

Euro je cbm.<br />

Auf der <strong>Ausgabe</strong>nseite schlagen vor allem die Kosten für den<br />

Wasserbezug bei den beiden Zweckverbänden „Iller-Rißtal“<br />

und der „Rottumgruppe“, die Unterhaltung des Leitungsnetzes<br />

sowie die Abschreibungen und die Verrechnungen der Bauhofleistungen<br />

und der Verwaltungskostenanteile zu Buche.<br />

Der Vermögensplan ist in Einnahme und <strong>Ausgabe</strong> mit je<br />

785.500 Euro veranschlagt. Auf der Einnahmenseite sind an<br />

wesentlichen Positionen die Wasserversorgungsbeiträge, die<br />

Einnahmen aus Krediten sowie Abschreibungen zu nennen.<br />

Die <strong>Ausgabe</strong>nseite wird, wie bereits beim kameralen Haushalt<br />

erwähnt, durch die verschiedenen Erschließungsmaßnahmen<br />

belastet. Darüber hinaus ist die Auflösung von<br />

Ertragszuschüssen sowie die Tilgung von Krediten zu nennen.<br />

Auch zum Eigenbetrieb Wasserversorgung erteilte der<br />

Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung.<br />

Baugesuche<br />

Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche erteilte der<br />

Gemeinderat zu vier Baugesuchen sein gemeindliches Einvernehmen,<br />

darunter auch zum Bau einer Biogasanlage im<br />

Ortsteil Orsenhausen.<br />

Nachdem sich zu diesem Bauvorhaben, insbesondere im<br />

Ortsteil Orsenhausen, eine Diskussion in der Bürgerschaft<br />

entfacht hat, informiert Bürgermeister Karremann den<br />

Gemeinderat und die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer<br />

zunächst über die rechtliche Situation bei der Genehmigung<br />

von Bauvorhaben im Allgemeinen.<br />

Ihm sei durchaus bewusst, dass die geplante Biogasanlage<br />

in der näheren Umgebung der jeweiligen Baugrundstücke<br />

gewisse Vorbehalte bei den Bürgern erzeuge und er habe<br />

dafür auch Verständnis. In einem Baugenehmigungsverfahren<br />

sei es jedoch so, dass nicht die Gemeinde, sondern das<br />

Landratsamt Biberach Genehmigungsbehörde sei. Es werde<br />

vielfach verkannt, dass die Erteilung des sogenannten kommunalen<br />

Einvernehmens keine Genehmigung eines Bauantrages<br />

darstelle. Es sei vielmehr so, dass das gemeindliche<br />

Einvernehmen lediglich planungsrechtliche Gesichtspunkte<br />

umfasse. Ordnungsrechtliche Belange, wie bestimmte<br />

Störungen, die von Anlagen und Gebäuden ausgingen, seien<br />

keine Gründe für den Gemeinderat, ein Einvernehmen zu<br />

versagen. Sobald bestimmte planungsrechtliche Vorgaben<br />

erfüllt seien, habe der Bauantragsteller einen Rechtsanspruch,<br />

dass dieses Einvernehmen erteilt wird.<br />

Im vorliegenden Fall sei es so, dass planungsrechtlich das<br />

Vorhaben zulässig sei, da es als sogenanntes privilegiertes<br />

Vorhaben nach dem Baugesetzbuch beurteilt werden müsse.<br />

Eine rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens<br />

würde zu Regressansprüchen des Antragstellers<br />

gegenüber der Gemeinde führen.<br />

Er informierte den Gemeinderat des Weiteren darüber, dass<br />

in der letzten Ortschaftsratssitzung beim Ortsvorsteher ein<br />

Dokument abgegeben wurde, welches mit dem Begriff „Bürgerbegehren<br />

nach § 21 Absatz 3 Gemeindeordnung“ tituliert<br />

sei. Nach der Gemeindeordnung sei es so, dass über Anträge<br />

auf ein Bürgerbegehren der Gemeinderat zu entscheiden<br />

habe. Dieser Antrag werde dem Gemeinderat in der nächsten<br />

Sitzung, voraussichtlich am 04. April 2011, zur Entscheidung<br />

vorgelegt werden. Darüber hinaus habe er diesen<br />

Schriftsatz dem Kreisbauamt zugeleitet, um von deren Seite<br />

prüfen zu können, ob dieses Schreiben möglicherweise als<br />

Widerspruch im Genehmigungsverfahren zu behandeln sei.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zur Biogasanlage wurde<br />

<strong>vom</strong> Gemeinderat mehrheitlich erteilt.

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