Ausgabe 9 vom 04.03.2011(1.5 mb) - Schwendi
Ausgabe 9 vom 04.03.2011(1.5 mb) - Schwendi
Ausgabe 9 vom 04.03.2011(1.5 mb) - Schwendi
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 6 – 4.3.2011<br />
den im Jahr 2011 noch 1.065.000 Euro kassenwirksam.<br />
Zuschüsse erwartet die Gemeinde aus dem Ausgleichsstock<br />
in Höhe von 250.000 Euro und aus dem Konjunkturpaket II in<br />
Höhe von 313.000 Euro.<br />
Weitere <strong>Ausgabe</strong>nschwerpunkte stellen Straßenbaumaßnahmen<br />
in verschiedenen Ortsteilen dar. Zu Buche schlagen<br />
werden der Ausbau des Ziegelweges in <strong>Schwendi</strong> mit rund<br />
250.000 Euro, das Baugebiet „Sonnenhang“ in Kleinschafhausen<br />
mit 60.000 Euro, die Restfinanzierung der Mittelstraße<br />
in Bußmannshausen mit 30.000 Euro sowie eine Planungsrate<br />
für das Baugebiet „Schwedenkreuz“ in Bußmannshausen<br />
in Höhe von 10.000 Euro.<br />
Für das geplante Baugebiet „Kapfweg“ in Orsenhausen sind<br />
für 2011 noch keine Mittel veranschlagt, jedoch eine Verpflichtungsermächtigung<br />
für das Jahr 2011 in Höhe von<br />
382.000 Euro.<br />
Die äußere Erschließung mit Kanälen, einer Wasserleitung<br />
und dem Pufferbecken für das Regenwasser sind im Haushaltsplan<br />
bzw. Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung mit<br />
insgesamt 350.000 € enthalten.<br />
Des Weiteren ist eine Rate in Höhe von 190.000 Euro für den<br />
einseitigen Gehwegausbau entlang der Ortsdurchfahrt in<br />
Orsenhausen eingeplant. Hier sei die Gemeinde, so Bürgermeister<br />
Karremann, in optimistischen Verhandlungen mit<br />
dem Straßenbauamt, welches die Aufbringung einer neuen<br />
Fahrbahndecke auf der Dietenheimer Straße erwägt.<br />
Auch für das Baugebiet „Mittleres Feld II“ in Weihungszell ist<br />
noch ein Planansatz in Höhe von 25.000 Euro eingestellt.<br />
Entsprechende Kosten, die beim Straßenbau anfallen, wirken<br />
sich auch auf die Planansätze bei der Straßenbeleuchtung<br />
und der Kanalisation, sowie beim Eigenbetrieb Wasserversorgung<br />
aus.<br />
Einen weiteren <strong>Ausgabe</strong>nschwerpunkt stellt die Herstellung<br />
und Gestaltung des Außenbereichs auf dem Friedhof Sießen<br />
im Wald dar. Hier sind 120.000 Euro im Jahr 2011 sowie Verpflichtungsermächtigungen<br />
in Höhe von rund 380.000 Euro<br />
für das Jahr 2011 veranschlagt. Letztere beinhalten sowohl<br />
die Fortführung der Gestaltung der Außenanlagen als auch<br />
die Herstellung der Aussegnungshalle.<br />
Beim Einzelplan 9, „Allgemeine Finanzwirtschaft“ konnte aus<br />
der Zuführung <strong>vom</strong> Verwaltungshaushalt ein Betrag in Höhe<br />
von 326.000 Euro veranschlagt werden. Wermutstropfen<br />
beim diesjährigen Haushalt stellt eine weitere Kreditaufnahme<br />
in Höhe von 920.000 Euro dar.<br />
Bürgermeister Karremann berichtete über die Verhandlungen<br />
mit dem Straßenbauamt bezüglich der Aufbringung eines<br />
neuen Fahrbahnbelages in der Dietenheimer Straße. Zwar<br />
sei noch keine endgültige Entscheidung getroffen, jedoch<br />
sehe sich auch das Straßenbauamt, aufgrund des Straßenzustandes,<br />
in einem Zugzwang. Sollte sich das Straßenbauamt<br />
dazu entscheiden, den Fahrbahnbelag zu erneuern, werde<br />
die Gemeinde die Herstellung eines einseitigen Gehweges<br />
in Angriff nehmen. Damit sei aber keine Straßengestaltung<br />
verbunden, jedoch ein wichtiger Schritt in Richtung<br />
mehr Verkehrssicherheit getan.<br />
Zusammengefasst seien die Planansätze realistisch berechnet.<br />
Es sei auch weiteres Ziel der Gemeinde, über den Verkauf<br />
von bereits im Eigentum der Gemeinde befindlichen<br />
Bauplätzen, Finanzierungsmittel freizusetzen. Dem Planentwurf<br />
stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.<br />
Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2011<br />
Der Erfolgsplan, was in etwa mit dem Verwaltungshaushalt<br />
im kameralen Haushalt gleichzusetzen ist, schließt in Einnahme<br />
und <strong>Ausgabe</strong> mit jeweils knapp 500.000 Euro ab.<br />
Wesentlichste Position auf der Einnahmenseite ist, wie in<br />
den vergangenen Jahren, der Wasserzins mit rund 450.000<br />
Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />
Euro, sowie die Auflösung von Ertragszuschüssen mit ca.<br />
41.000 Euro. Der Wasserpreis beträgt ab 01.01.2011, 1,65<br />
Euro je cbm.<br />
Auf der <strong>Ausgabe</strong>nseite schlagen vor allem die Kosten für den<br />
Wasserbezug bei den beiden Zweckverbänden „Iller-Rißtal“<br />
und der „Rottumgruppe“, die Unterhaltung des Leitungsnetzes<br />
sowie die Abschreibungen und die Verrechnungen der Bauhofleistungen<br />
und der Verwaltungskostenanteile zu Buche.<br />
Der Vermögensplan ist in Einnahme und <strong>Ausgabe</strong> mit je<br />
785.500 Euro veranschlagt. Auf der Einnahmenseite sind an<br />
wesentlichen Positionen die Wasserversorgungsbeiträge, die<br />
Einnahmen aus Krediten sowie Abschreibungen zu nennen.<br />
Die <strong>Ausgabe</strong>nseite wird, wie bereits beim kameralen Haushalt<br />
erwähnt, durch die verschiedenen Erschließungsmaßnahmen<br />
belastet. Darüber hinaus ist die Auflösung von<br />
Ertragszuschüssen sowie die Tilgung von Krediten zu nennen.<br />
Auch zum Eigenbetrieb Wasserversorgung erteilte der<br />
Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung.<br />
Baugesuche<br />
Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche erteilte der<br />
Gemeinderat zu vier Baugesuchen sein gemeindliches Einvernehmen,<br />
darunter auch zum Bau einer Biogasanlage im<br />
Ortsteil Orsenhausen.<br />
Nachdem sich zu diesem Bauvorhaben, insbesondere im<br />
Ortsteil Orsenhausen, eine Diskussion in der Bürgerschaft<br />
entfacht hat, informiert Bürgermeister Karremann den<br />
Gemeinderat und die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer<br />
zunächst über die rechtliche Situation bei der Genehmigung<br />
von Bauvorhaben im Allgemeinen.<br />
Ihm sei durchaus bewusst, dass die geplante Biogasanlage<br />
in der näheren Umgebung der jeweiligen Baugrundstücke<br />
gewisse Vorbehalte bei den Bürgern erzeuge und er habe<br />
dafür auch Verständnis. In einem Baugenehmigungsverfahren<br />
sei es jedoch so, dass nicht die Gemeinde, sondern das<br />
Landratsamt Biberach Genehmigungsbehörde sei. Es werde<br />
vielfach verkannt, dass die Erteilung des sogenannten kommunalen<br />
Einvernehmens keine Genehmigung eines Bauantrages<br />
darstelle. Es sei vielmehr so, dass das gemeindliche<br />
Einvernehmen lediglich planungsrechtliche Gesichtspunkte<br />
umfasse. Ordnungsrechtliche Belange, wie bestimmte<br />
Störungen, die von Anlagen und Gebäuden ausgingen, seien<br />
keine Gründe für den Gemeinderat, ein Einvernehmen zu<br />
versagen. Sobald bestimmte planungsrechtliche Vorgaben<br />
erfüllt seien, habe der Bauantragsteller einen Rechtsanspruch,<br />
dass dieses Einvernehmen erteilt wird.<br />
Im vorliegenden Fall sei es so, dass planungsrechtlich das<br />
Vorhaben zulässig sei, da es als sogenanntes privilegiertes<br />
Vorhaben nach dem Baugesetzbuch beurteilt werden müsse.<br />
Eine rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens<br />
würde zu Regressansprüchen des Antragstellers<br />
gegenüber der Gemeinde führen.<br />
Er informierte den Gemeinderat des Weiteren darüber, dass<br />
in der letzten Ortschaftsratssitzung beim Ortsvorsteher ein<br />
Dokument abgegeben wurde, welches mit dem Begriff „Bürgerbegehren<br />
nach § 21 Absatz 3 Gemeindeordnung“ tituliert<br />
sei. Nach der Gemeindeordnung sei es so, dass über Anträge<br />
auf ein Bürgerbegehren der Gemeinderat zu entscheiden<br />
habe. Dieser Antrag werde dem Gemeinderat in der nächsten<br />
Sitzung, voraussichtlich am 04. April 2011, zur Entscheidung<br />
vorgelegt werden. Darüber hinaus habe er diesen<br />
Schriftsatz dem Kreisbauamt zugeleitet, um von deren Seite<br />
prüfen zu können, ob dieses Schreiben möglicherweise als<br />
Widerspruch im Genehmigungsverfahren zu behandeln sei.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zur Biogasanlage wurde<br />
<strong>vom</strong> Gemeinderat mehrheitlich erteilt.