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Vergleich der deutschen Corporate Governance mit den ... - Nwir.de

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trägt das audit com<strong>mit</strong>tee die Verantwortung für die Berufung, Vergütung und Überwachung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> externen Abschlussprüfer 50 . Im <strong>Vergleich</strong> dazu fällt in Deutschland die Wahl<br />

eines Abschlussprüfers gemäß §119 Abs.1 Nr.4 AktG in <strong><strong>de</strong>n</strong> Zuständigkeitsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hauptversammlung, wenn auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufsichtsrat <strong><strong>de</strong>n</strong> Abschlussprüfer zur Wahl vorschlägt<br />

(§124 Abs.3 Satz1) und die eigentliche Auftragserteilung vornimmt (§111 Abs.2 Satz 3).<br />

Zwar ist die Wichtigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtung eines audit com<strong>mit</strong>tees auch <strong>de</strong>m DtCorGovK zu<br />

entnehmen, da dieser Ausschuss als einziger namentlich angesprochen wird 51 , durch die<br />

Formulierung als Soll-Vorschrift liegt es allerdings abermals im Ermessen <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen,<br />

ob sie tatsächlich von einem solchen Gebrauch machen.<br />

Während die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungskriterien an die Ausschuss<strong>mit</strong>glie<strong><strong>de</strong>r</strong> im DtCorGovK sehr allgemein<br />

formuliert wer<strong><strong>de</strong>n</strong> 52 geben <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzgeber, bzw. die Börsen in <strong><strong>de</strong>n</strong> Vereinigten<br />

Staaten diesbezüglich wesentlich <strong>de</strong>tailliertere personelle und fachliche Eignungsmerkmale<br />

vor. Beispielsweise for<strong><strong>de</strong>r</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> SOAct 53 , dass je<strong>de</strong>s Audit Com<strong>mit</strong>tee-Mitglied von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gesellschaft unabhängig sein muss und dass offen zu legen ist, ob und wenn nicht weshalb,<br />

min<strong>de</strong>stens ein „Financial Expert“ 54 diesem angehört. Unabhängig ist eine Person laut Gesetz<br />

dann nicht, wenn sie außer ihrem Honorar als Mitglied <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses ein<br />

Beratungshonorar o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>gleichen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellschaft bezieht, o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn es sich um<br />

eine <strong>de</strong>m Unternehmen nahestehen<strong>de</strong> Person (affiliated person) han<strong>de</strong>lt 55 . Ergänzend zu<br />

<strong><strong>de</strong>n</strong> gesetzlich verankerten Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen setzt die NYSE die Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Sec.<br />

303A.02. dargelegten Unabhängigkeitsmerkmale voraus.<br />

Zusätzlich zur Errichtung <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses schreiben die <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong><br />

Rules <strong><strong>de</strong>r</strong> NYSE die Bestellung eines nominating (Ernennungsausschuss)/corporate governance<br />

com<strong>mit</strong>tees 56 , sowie eines compensation com<strong>mit</strong>tees 57 (Vergütungsausschuss)<br />

zwingend vor, welche abermals gänzlich aus unabhängigen Personen zusammengesetzt<br />

sein müssen. Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung bzw. Empfehlung geeigneter CorGov-Prinzipien<br />

wird <strong>de</strong>m erstgenannten Ausschuss eine <strong><strong>de</strong>r</strong> entschei<strong><strong>de</strong>n</strong>sten Funktionen <strong>de</strong>s Boards, die<br />

Nominierung neuer Direktoren, übertragen. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Delegation dieser Kompetenz an unabhängige<br />

Personen wird das Ziel verfolgt, die Qualität und Unabhängigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kandidaten,<br />

und so<strong>mit</strong> die Effektivität <strong>de</strong>s Boards zu erhöhen.<br />

50 Sec.10A(m)(1)(A) Exchange Act, eingefügt durch §301 SO Act<br />

51 Ziffer 5.3.2 DtCorGovK<br />

52 Ziffer 5.3.1 DtCorGovK<br />

53 Sec.301SOAct i.V.§407(a) SOAct<br />

54 Sec.407(b) SOAct<br />

55 Sec.301(3)(B)(i),(ii) SOAct<br />

56 Sec.303A.04 Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Rules<br />

57 Sec.303A.05 Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Rules

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