Vergleich der deutschen Corporate Governance mit den ... - Nwir.de
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trägt das audit com<strong>mit</strong>tee die Verantwortung für die Berufung, Vergütung und Überwachung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> externen Abschlussprüfer 50 . Im <strong>Vergleich</strong> dazu fällt in Deutschland die Wahl<br />
eines Abschlussprüfers gemäß §119 Abs.1 Nr.4 AktG in <strong><strong>de</strong>n</strong> Zuständigkeitsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hauptversammlung, wenn auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufsichtsrat <strong><strong>de</strong>n</strong> Abschlussprüfer zur Wahl vorschlägt<br />
(§124 Abs.3 Satz1) und die eigentliche Auftragserteilung vornimmt (§111 Abs.2 Satz 3).<br />
Zwar ist die Wichtigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtung eines audit com<strong>mit</strong>tees auch <strong>de</strong>m DtCorGovK zu<br />
entnehmen, da dieser Ausschuss als einziger namentlich angesprochen wird 51 , durch die<br />
Formulierung als Soll-Vorschrift liegt es allerdings abermals im Ermessen <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen,<br />
ob sie tatsächlich von einem solchen Gebrauch machen.<br />
Während die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungskriterien an die Ausschuss<strong>mit</strong>glie<strong><strong>de</strong>r</strong> im DtCorGovK sehr allgemein<br />
formuliert wer<strong><strong>de</strong>n</strong> 52 geben <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzgeber, bzw. die Börsen in <strong><strong>de</strong>n</strong> Vereinigten<br />
Staaten diesbezüglich wesentlich <strong>de</strong>tailliertere personelle und fachliche Eignungsmerkmale<br />
vor. Beispielsweise for<strong><strong>de</strong>r</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> SOAct 53 , dass je<strong>de</strong>s Audit Com<strong>mit</strong>tee-Mitglied von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gesellschaft unabhängig sein muss und dass offen zu legen ist, ob und wenn nicht weshalb,<br />
min<strong>de</strong>stens ein „Financial Expert“ 54 diesem angehört. Unabhängig ist eine Person laut Gesetz<br />
dann nicht, wenn sie außer ihrem Honorar als Mitglied <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses ein<br />
Beratungshonorar o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>gleichen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellschaft bezieht, o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn es sich um<br />
eine <strong>de</strong>m Unternehmen nahestehen<strong>de</strong> Person (affiliated person) han<strong>de</strong>lt 55 . Ergänzend zu<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> gesetzlich verankerten Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen setzt die NYSE die Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Sec.<br />
303A.02. dargelegten Unabhängigkeitsmerkmale voraus.<br />
Zusätzlich zur Errichtung <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses schreiben die <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong><br />
Rules <strong><strong>de</strong>r</strong> NYSE die Bestellung eines nominating (Ernennungsausschuss)/corporate governance<br />
com<strong>mit</strong>tees 56 , sowie eines compensation com<strong>mit</strong>tees 57 (Vergütungsausschuss)<br />
zwingend vor, welche abermals gänzlich aus unabhängigen Personen zusammengesetzt<br />
sein müssen. Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung bzw. Empfehlung geeigneter CorGov-Prinzipien<br />
wird <strong>de</strong>m erstgenannten Ausschuss eine <strong><strong>de</strong>r</strong> entschei<strong><strong>de</strong>n</strong>sten Funktionen <strong>de</strong>s Boards, die<br />
Nominierung neuer Direktoren, übertragen. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Delegation dieser Kompetenz an unabhängige<br />
Personen wird das Ziel verfolgt, die Qualität und Unabhängigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kandidaten,<br />
und so<strong>mit</strong> die Effektivität <strong>de</strong>s Boards zu erhöhen.<br />
50 Sec.10A(m)(1)(A) Exchange Act, eingefügt durch §301 SO Act<br />
51 Ziffer 5.3.2 DtCorGovK<br />
52 Ziffer 5.3.1 DtCorGovK<br />
53 Sec.301SOAct i.V.§407(a) SOAct<br />
54 Sec.407(b) SOAct<br />
55 Sec.301(3)(B)(i),(ii) SOAct<br />
56 Sec.303A.04 Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Rules<br />
57 Sec.303A.05 Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Rules