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Vergleich der deutschen Corporate Governance mit den ... - Nwir.de

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Wie bereits eingangs beschrieben sind börsennotierte Gesellschaften in Deutschland dazu<br />

verpflichtet, jährlich zu erklären dass <strong><strong>de</strong>n</strong> Empfehlungen <strong>de</strong>s DtCorGovK „entsprochen<br />

wur<strong>de</strong> und wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> welche Empfehlungen nicht angewen<strong>de</strong>t wur<strong><strong>de</strong>n</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong><strong>de</strong>n</strong> 100 .<br />

Diese Entsprechenserklärung ist darüber hinaus, gem.§161 Abs.1 Satz 2, <strong><strong>de</strong>n</strong> Aktionären<br />

„dauerhaft zugänglich“ zu machen. Nach Sec.406 SOAct haben auch amerikanische E<strong>mit</strong>tenten<br />

zu erklären, ob sie einem von <strong><strong>de</strong>r</strong> SEC näher <strong>de</strong>finierten Ko<strong>de</strong>x 101 für Senior Financial<br />

Officers folgen und Abweichungen von diesem zu begrün<strong><strong>de</strong>n</strong>. Als beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s wichtig<br />

gelten dabei auch hier <strong><strong>de</strong>r</strong> Umgang <strong>mit</strong> Interessenkonflikten, die Offenlegung von Finanzdaten<br />

sowie die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen 102 . Für an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

NYSE notierte Unternehmen ist darüber hinaus eine Veröffentlichung von <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong>-Gui<strong>de</strong>lines<br />

verpflichtend. Section 303A.09 schreibt ein Min<strong>de</strong>stmaß an Themenbereichen<br />

vor, bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong>er in <strong><strong>de</strong>n</strong> Gui<strong>de</strong>lines Stellung genommen wer<strong><strong>de</strong>n</strong> muss. So<br />

muss beispielsweise klar artikuliert wer<strong><strong>de</strong>n</strong>, welche Qualifikationsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die<br />

Board-Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> gestellt wer<strong><strong>de</strong>n</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> welche Li<strong>mit</strong>ation von Mandatsobergrenzen die<br />

Unternehmung vorsieht. Darüber hinaus hat je<strong>de</strong>s notierte Unternehmen jährlich zu bescheinigen,<br />

dass keinerlei Verstöße gegen die NYSE corporate governance listing<br />

standards bekannt 103 sind und diese Bestätigung <strong>de</strong>m annual report an die Anteilseigner<br />

beizulegen. Von ausländischen E<strong>mit</strong>tenten, die <strong>mit</strong> Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sec.303A.06,.11 und.12 nicht zur Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong><br />

Rules verpflichtet sind , wird darüber hinaus verlangt, dass sie offen legen, inwieweit ihre<br />

CorGov-Praktiken von jenen <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen, die zur Befolgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sec.303A verpflichtet<br />

sind, abweichen 104 .<br />

4. Wechselseitige Annäherung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Systeme<br />

Abschließend ist festzuhalten, dass die in <strong><strong>de</strong>n</strong> USA und in Deutschland implementierten<br />

gesetzlichen Vorschriften und untergesetzlichen Leitlinien guter Unternehmensführung<br />

zwar die nationalen Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten reflektieren, in ihrer generellen Zielrichtung allerdings<br />

im Wesentlichen übereinstimmen 105 . So liegt beispielsweise trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen<br />

Ausgestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitungsorgane das Hauptanliegen in bei<strong><strong>de</strong>n</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n darin ein Gleichgewicht<br />

zwischen einer möglichst unbefangenen und <strong><strong>de</strong>n</strong>noch ausreichend informierten<br />

100 §161 Abs.1 AktG<br />

101 SEC Regulation S-K, Reg §229.406. Item 406<br />

102 Strunk/Kolaschnik/Blydt-Hansen/Jehn/Wessel, TransPuG und <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Ko<strong>de</strong>x, S. 133<br />

103 Sec.303A.12 Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Rules<br />

104 Sec.303A.11 Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Rules<br />

105 Schnei<strong><strong>de</strong>r</strong>/Strenger, AG 2000, S.107

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