Vergleich der deutschen Corporate Governance mit den ... - Nwir.de
Vergleich der deutschen Corporate Governance mit den ... - Nwir.de
Vergleich der deutschen Corporate Governance mit den ... - Nwir.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wie bereits eingangs beschrieben sind börsennotierte Gesellschaften in Deutschland dazu<br />
verpflichtet, jährlich zu erklären dass <strong><strong>de</strong>n</strong> Empfehlungen <strong>de</strong>s DtCorGovK „entsprochen<br />
wur<strong>de</strong> und wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> welche Empfehlungen nicht angewen<strong>de</strong>t wur<strong><strong>de</strong>n</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong><strong>de</strong>n</strong> 100 .<br />
Diese Entsprechenserklärung ist darüber hinaus, gem.§161 Abs.1 Satz 2, <strong><strong>de</strong>n</strong> Aktionären<br />
„dauerhaft zugänglich“ zu machen. Nach Sec.406 SOAct haben auch amerikanische E<strong>mit</strong>tenten<br />
zu erklären, ob sie einem von <strong><strong>de</strong>r</strong> SEC näher <strong>de</strong>finierten Ko<strong>de</strong>x 101 für Senior Financial<br />
Officers folgen und Abweichungen von diesem zu begrün<strong><strong>de</strong>n</strong>. Als beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s wichtig<br />
gelten dabei auch hier <strong><strong>de</strong>r</strong> Umgang <strong>mit</strong> Interessenkonflikten, die Offenlegung von Finanzdaten<br />
sowie die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen 102 . Für an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
NYSE notierte Unternehmen ist darüber hinaus eine Veröffentlichung von <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong>-Gui<strong>de</strong>lines<br />
verpflichtend. Section 303A.09 schreibt ein Min<strong>de</strong>stmaß an Themenbereichen<br />
vor, bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong>er in <strong><strong>de</strong>n</strong> Gui<strong>de</strong>lines Stellung genommen wer<strong><strong>de</strong>n</strong> muss. So<br />
muss beispielsweise klar artikuliert wer<strong><strong>de</strong>n</strong>, welche Qualifikationsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die<br />
Board-Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> gestellt wer<strong><strong>de</strong>n</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> welche Li<strong>mit</strong>ation von Mandatsobergrenzen die<br />
Unternehmung vorsieht. Darüber hinaus hat je<strong>de</strong>s notierte Unternehmen jährlich zu bescheinigen,<br />
dass keinerlei Verstöße gegen die NYSE corporate governance listing<br />
standards bekannt 103 sind und diese Bestätigung <strong>de</strong>m annual report an die Anteilseigner<br />
beizulegen. Von ausländischen E<strong>mit</strong>tenten, die <strong>mit</strong> Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Sec.303A.06,.11 und.12 nicht zur Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong><br />
Rules verpflichtet sind , wird darüber hinaus verlangt, dass sie offen legen, inwieweit ihre<br />
CorGov-Praktiken von jenen <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen, die zur Befolgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sec.303A verpflichtet<br />
sind, abweichen 104 .<br />
4. Wechselseitige Annäherung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Systeme<br />
Abschließend ist festzuhalten, dass die in <strong><strong>de</strong>n</strong> USA und in Deutschland implementierten<br />
gesetzlichen Vorschriften und untergesetzlichen Leitlinien guter Unternehmensführung<br />
zwar die nationalen Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten reflektieren, in ihrer generellen Zielrichtung allerdings<br />
im Wesentlichen übereinstimmen 105 . So liegt beispielsweise trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen<br />
Ausgestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitungsorgane das Hauptanliegen in bei<strong><strong>de</strong>n</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n darin ein Gleichgewicht<br />
zwischen einer möglichst unbefangenen und <strong><strong>de</strong>n</strong>noch ausreichend informierten<br />
100 §161 Abs.1 AktG<br />
101 SEC Regulation S-K, Reg §229.406. Item 406<br />
102 Strunk/Kolaschnik/Blydt-Hansen/Jehn/Wessel, TransPuG und <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Ko<strong>de</strong>x, S. 133<br />
103 Sec.303A.12 Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Rules<br />
104 Sec.303A.11 Final NYSE <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Rules<br />
105 Schnei<strong><strong>de</strong>r</strong>/Strenger, AG 2000, S.107