Vergleich der deutschen Corporate Governance mit den ... - Nwir.de
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<strong><strong>de</strong>r</strong> SEC registriert sind. Einige <strong><strong>de</strong>r</strong> im SOAct erlassenen Regelungen sind völlig neu, an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
die vorher als Best-Practice-Standards bzw. einfache Verfahrensweisen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Börsennotierung<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> im Zusammenhang <strong>mit</strong> SEC-Richtlinien galten, wer<strong><strong>de</strong>n</strong> nunmehr bun<strong>de</strong>srechtlich<br />
geregelt 13 .<br />
Da nahezu alle großen US-amerikanischen Unternehmungen an einer Börse notiert sind,<br />
und so<strong>mit</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Börsenordnung Folge leisten müssen um nicht<br />
die Notierung zu verlieren, üben letztendlich auch die Börsenordnungen einen erheblichen<br />
Einfluss auf die Unternehmensverfassung aus.<br />
2. Das System <strong><strong>de</strong>r</strong> Kontrolle im monistischen und dualen System<br />
Zentrales Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteilseigner ist die Sicherstellung, dass das Unternehmen in ihrem<br />
Interesse geführt, und so<strong>mit</strong> das Risiko bezüglich ihres zur Verfügung gestellten Kapitals<br />
minimiert wird. Als problematisch hierbei erweist sich jedoch, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktionär we<strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
Stan<strong>de</strong> ist die Qualifikation und die Leistungsbereitschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Manager ausreichend einzuschätzen,<br />
noch obliegt ihm die Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong>en Arbeitseinsatz direkt zu beobachten 14 .<br />
Im Fokus <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> Betrachtung steht daher zunächst die Funktionsweise <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitungsorgane,<br />
sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>en Verhaltenskontrolle durch verschie<strong><strong>de</strong>n</strong>ste Mechanismen.<br />
2.1. Ausgestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitungsorgane<br />
Nach <strong>de</strong>m Recht aller amerikanischen Bun<strong>de</strong>sstaaten sind Aktiengesellschaften <strong>mit</strong> einem<br />
einstufigen Verwaltungsrat, <strong>de</strong>m Board of Directors (BoD), ausgestattet. Systemkennzeichnend<br />
für diese monistische Ausgestaltungsform ist so<strong>mit</strong> die funktionale und personelle<br />
Zusammenführung von Unternehmensführung und -überwachung in einem einheitlichen<br />
Leitungsorgan 15 . Der Gesetzgeber in Deutschland sieht hingegen das zweistufige<br />
Vorstands/ Aufsichtsratsmo<strong>de</strong>ll vor, welches sich durch eine strikte Trennung zwischen<br />
Exekutiv- und Aufsichtsorganen eines Unternehmens auszeichnet. Während <strong>de</strong>m Vorstand<br />
die ausschließliche aber gemeinsame Geschäftsführungsverantwortung obliegt 16 , erfolgt<br />
die Kontrolle durch einen, aus Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzten,<br />
eigenständigen Aufsichtsrat 17 . Im <strong>Vergleich</strong> zur einstufigen Board-Struktur, welche<br />
weitestgehend gewährleistet, dass die zur Kontrolle notwendigen Informationen allen<br />
Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>n zur Verfügung stehen, sind die in das dualistisches System eingebun<strong><strong>de</strong>n</strong>en<br />
<strong><strong>de</strong>utschen</strong> Aufsichtsräte im hohen Maße auf eine Informationsversorgung durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Vor-<br />
13 Dixan/Kroeger, Der Sarbanes-Oxley Act of 2002, S.1<br />
14 Witt, <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Systeme im Wettbewerb, S.18<br />
15 §141a Delaware General Corporation Law; §701 New York Business Corporation Law<br />
16 §77AktG<br />
17 §111AktG