20 - Seelbach
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6 Freitag, 17. Mai <strong>20</strong>13 Nummer <strong>20</strong><br />
§ 2<br />
Symbol der Ehrung<br />
Sichtbare Zeichen der Ehrung sind<br />
- die Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Gemeinde <strong>Seelbach</strong>,<br />
oder<br />
- die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde <strong>Seelbach</strong><br />
§ 3<br />
Verleihung des Ehrenbürgerrechts<br />
(1) Das Ehrenbürgerrecht bedeutete eine außergewöhnliche<br />
Auszeichnung. Von seiner Verleihung soll sparsamer<br />
Gebrauch gemacht werden, damit die Bedeutung dieser<br />
höchsten Auszeichnung, die die Gemeinde zu vergeben<br />
hat, nicht entwertet wird.<br />
(2) Rechte und Pflichten werden durch die Verleihung des<br />
Ehrenbürgerrechtes nicht begründet oder aufgehoben.<br />
(3) Das Ehrenbürgerrecht kann an Deutsche und Ausländer<br />
verliehen werden.<br />
(4) lm übrigen gilt § 22 der Gemeindeordnung für Baden-<br />
Württemberg.<br />
§ 4<br />
Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde <strong>Seelbach</strong><br />
(1) Die Gemeinde kann Frauen und Männern, die sich in<br />
besonders hohem Maße Verdienste in der Gemeinde <strong>Seelbach</strong><br />
und ihrer Bürgerschaft erworben haben, die Ehrenmedaille<br />
der Gemeinde <strong>Seelbach</strong> verleihen.<br />
(2) Für die Verleihung ist in jedem Fall zu beachten, dass der<br />
besondere Wert der Auszeichnung in ihrer Seltenheit liegt.<br />
(3) Mit der Ehrenmedaille werden insbesondere Gemeinderäte<br />
nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit von mindestens drei<br />
vollen Legislaturperioden ausgezeichnet. Die Verleihung<br />
der Ehrenmedaille an Gemeinderäte erfolgt erst nach<br />
deren Ausscheiden aus dem Gemeinderat.<br />
§ 5<br />
Form der Medaille<br />
Die Medaille hat die Form einer runden Münze mit einem<br />
Durchmesser von 70 mm. Sie zeigt in erhabener Prägung auf<br />
der Vorderseite das Wappen der Gemeinde <strong>Seelbach</strong> und die<br />
Worte "Ehrenmedaille der Gemeinde <strong>Seelbach</strong>", auf der<br />
Rückseite den Namen der geehrten Person.<br />
§ 6<br />
Antrags- und Verleihungsverfahren<br />
(1) Die Ehrungen werden auf Vorschlag des Bürgermeisters<br />
oder eines Mitgliedes des Gemeinderates vom Gemeinderat<br />
in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen. Für die Verleihung<br />
ist eine 2/3-Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder<br />
notwendig.<br />
(2) Die Ehrungen werden durch die Gemeindeverwaltung vorbereitet<br />
und in einer der Bedeutung der Ehrung würdigen<br />
Form vom Bürgermeister vorgenommen.<br />
(3) Der Gemeinderat kann das Ehrenbürgerrecht und die<br />
Ehrenmedaille wegen unwürdigen Verhaltens entziehen; in<br />
diesem Falle sind Verleihungsurkunde und Ehrenmedaille<br />
zurückzugeben. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit<br />
von 2/3 der Gemeinderatsmitglieder.<br />
II.<br />
Verleihung der Sportmedaille, der Sporturkunde sowie des<br />
Sportehrenbriefes<br />
§ 7<br />
Sinn und Zweck der Ehrung<br />
Die Gemeinde <strong>Seelbach</strong> ehrt Personen (Einzelpersonen oder<br />
Mannschaften)<br />
- für besondere turnerische oder sportliche Leistungen oder<br />
- für besondere Verdienste um die Förderung des Sports<br />
§ 8<br />
Symbol der Ehrung<br />
Die Ehrung erfolgt durch Überreichung der Sportmedaille, der<br />
Sporturkunde und dem Sportehrenbrief.<br />
§ 9<br />
Verleihung der Sportmedaille<br />
(1) Es werden geehrt mit<br />
a) der goldenen Sportmedaille der Gemeinde <strong>Seelbach</strong>:<br />
- Gewinner von Olympischen Medaillen,<br />
- 1. bis 3. Sieger bei Welt- und Europameisterschaften<br />
- 1. Sieger bei Deutschen Meisterschaften<br />
b) der silbernen Sportmedaille der Gemeinde <strong>Seelbach</strong>:<br />
- 2. und 3. Sieger bei Deutschen Meisterschaften,<br />
- 1. Sieger bei Süddeutschen Meisterschaften,<br />
- 1. Sieger bei Baden-Württembergischen Meisterschaften<br />
c) der bronzenen Sportmedaille:<br />
- 2. und 3. Sieger bei Süddeutschen Meisterschaften,<br />
- 2. Sieger bei Baden-Württembergischen Meisterschaften<br />
- 1. Sieger bei Gesamtbadischen Meisterschaften<br />
- 1. Sieger bei Südbadische Meister in Disziplinen, in denen<br />
keine Gesamtbadischen Meisterschaften stattfinden,<br />
- 1. Sieger bei Schwarzwälder Skimeisterschaften<br />
- Sportler, die vergleichbare Leistungen in Bereichen erbracht<br />
haben, bei denen keine derartigen Meisterschaften ausgetragen<br />
werden<br />
(2) Bei Erreichung mehrerer Meisterschaften in einem Jahr<br />
wird nur eine Sportmedaille verliehen und zwar für die<br />
höchste Leistung. Die anderen Meisterschaften werden in<br />
der Besitzurkunde vermerkt.<br />
(3) Für Sieger in Mannschaftswettkämpfen erhält der Verein<br />
eine Urkunde und jeder Sportler eine Sportmedaille sowie<br />
eine Urkunde.<br />
(4) Die Verleihung der Medaille und Urkunde erfolgt nur an<br />
Sportler oder Mannschaften, die<br />
- ihre Leistungen in der höchsten Leistungsklasse (Meisterklasse,<br />
in den von Fachverbänden festgelegten Disziplinen)<br />
erzielt haben, und