ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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<strong>ASEAN</strong> -<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong>
<strong>ASEAN</strong> -<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong><br />
Eine Zusammenarbeit von:<br />
Bundesagentur für Außenwirtschaft<br />
(BFAI)<br />
<strong>AHK</strong> Indonesien<br />
<strong>AHK</strong> Malaysia<br />
ECCP Philippinen<br />
<strong>AHK</strong> <strong>Singapur</strong><br />
<strong>AHK</strong> Thailand<br />
<strong>AHK</strong> Vietnam<br />
www.bfai.de<br />
www.ahk-indonesien.com<br />
www.malaysia.ahk.de<br />
www.eccp.com<br />
www.sgc.org.sg<br />
www.gtcc.org<br />
www.vietnam.ahk.de<br />
Herausgeber<br />
Singaporean-German Chamber of Industry and Commerce (SGC)<br />
25 International Business Park<br />
#03-105 German Centre<br />
Singapore 609916<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 1
<strong>ASEAN</strong> –<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong><br />
1. Vorwort: <strong>ASEAN</strong>- Die Alternative..................................................... 3<br />
2. Das Land INDONESIEN .................................................................. 5<br />
2.1. Wirtschaftsstruktur..................................................................................5<br />
2.2. Vertrieb.................................................................................................16<br />
2.3. Rechtlicher Rahmen .............................................................................30<br />
2.4. Wichtige Kontakte.................................................................................38<br />
3. Das Land MALAYSIA ................................................................... 43<br />
3.1. Wirtschaftsstruktur................................................................................43<br />
3.2. Vertrieb.................................................................................................51<br />
3.3. Rechtlicher Rahmen .............................................................................66<br />
3.4. Wichtige Kontakte.................................................................................86<br />
4. Das Land PHILIPPINEN .............................................................. 108<br />
4.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................108<br />
4.2. Vertrieb...............................................................................................120<br />
4.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................136<br />
4.4. Wichtige Kontakte...............................................................................137<br />
5. Das Land SINGAPUR ................................................................. 141<br />
5.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................141<br />
5.2. Vertrieb...............................................................................................148<br />
5.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................156<br />
5.4. Wichtige Kontakte...............................................................................170<br />
6. Das Land THAILAND.................................................................. 176<br />
6.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................176<br />
6.2. Vertrieb...............................................................................................185<br />
6.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................200<br />
6.4. Wichtige Kontakte...............................................................................204<br />
7. Das Land VIETNAM.................................................................... 206<br />
7.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................206<br />
7.2. Vertrieb...............................................................................................212<br />
7.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................224<br />
7.4. Wichtige Kontakte...............................................................................231<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 2
1. Vorwort: <strong>ASEAN</strong> - Die Alternative<br />
Die Association of South-East-Asian Nations (<strong>ASEAN</strong>) wurde am 8. August 1967 in<br />
Bangkok von den Ländern Indonesien, Malaysia, Philippinen, <strong>Singapur</strong> und<br />
Thailand gegründet. Das Ziel dieser aufstrebenden Nationen ist die<br />
Zusammenarbeit für wirtschaftlichen Aufschwung, sozialen Fortschritt und<br />
politische Stabilität in der Region. In diesem Jahr feiert die <strong>ASEAN</strong> ihr 40-jähriges<br />
Bestehen.<br />
Seit 1984 ist das Sultanat Brunei Mitglied der Association of South-East-Asian Nations<br />
(ASEN) und in den Neunzigerjahren entschieden sich vier weitere Staaten – nämlich<br />
Vietnam, Myanmar, Laos und Kambodscha - der Organisation beizutreten. In der<br />
gesamten <strong>ASEAN</strong>-Region leben heute über 560 Millionen Menschen auf einer Fläche<br />
von 4,5 Millionen Quadratkilometern. Das gemeinsame Bruttoinlandsprodukt zu<br />
Marktpreisen betrug 2005 rund 876 Milliarden US-Dollar und das durchschnittliche<br />
Wirtschaftswachstum lag bei 5,5 Prozent. Ein Marktpotenzial, das nicht zu<br />
unterschätzen ist.<br />
Die <strong>ASEAN</strong> feiert in diesem Jahr ihr 40-jähriges Bestehen. In ihrer bisherigen<br />
Geschichte hat sie viel erreicht: Sie trug maßgeblich <strong>zur</strong> Entwicklung der politischen<br />
Stabilität ihrer Mitgliedsländer und somit der gesamten Region Südostasien bei. Auch<br />
auf wirtschaftlicher Ebene wurde einiges in die Wege geleitet. Seit 1992 besteht der<br />
Beschluss für eine <strong>ASEAN</strong> Free Trade Area (AFTA) und seit 1995 für die <strong>ASEAN</strong><br />
Investment Area (AIA).<br />
Gemeinsam stark<br />
Trotz politischer, wirtschaftlicher, ethnischer und religiöser Unterschiede sind die<br />
<strong>ASEAN</strong>-Länder auf dem besten Weg zu einer engen Kooperation. Besonders in jüngster<br />
Vergangenheit haben gemeinsame Initiativen stark zugenommen. So haben sich die<br />
Mitgliedsstaaten darauf verständigt, die für 2020 geplante Freihandelszone bereits 2015<br />
umzusetzen. Indonesien, Malaysia, Philippinen, <strong>Singapur</strong>, Thailand und Brunei wollen<br />
schon ab 2010 untereinander keine Zölle mehr erheben. Eine weiterreichende<br />
Zusammenarbeit wurde bereits auf dem Gipfel in Bali 2003 beschlossen und aktuell im<br />
Januar 2007 während des <strong>ASEAN</strong>-Gipfels auf den Philippinen bestätigt und<br />
vorangetrieben. Unter anderem soll eine verbindliche Verfassung ausgearbeitet werden.<br />
Auf den Philippinen begannen zusätzlich Verhandlungen mit den Staaten China, Japan,<br />
Südkorea, Indien, Australien und Neuseeland, um die Zielsetzung Zollfreiheit auch über<br />
Südostasien hinaus zu erreichen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 3
Engagement in der Region<br />
Die aktuelle Entwicklung innerhalb der <strong>ASEAN</strong>-Staaten zu mehr Integration macht die<br />
Region für ausländische Geschäftsleute und Investoren noch interessanter. Wenn die<br />
<strong>ASEAN</strong>-Staaten ihre Pläne einer Freihandels- und Investitionszone umsetzen, schaffen<br />
sie damit einen Wirtschaftsraum von über 560 Millionen Menschen. Die Vorteile eines<br />
solchen Marktes versprechen der Region weitere Investitionen aus dem Ausland.<br />
Die fortschreitende Integration, politische Stabilität und ein großes Freihandelsgebiet<br />
eröffnen nicht nur für internationale Großunternehmen neue Möglichkeiten. Chancen<br />
bestehen gleichfalls für Unternehmen aus dem Mittelstand.<br />
Zur Unterstützung der deutschen Unternehmen vor Ort gibt es<br />
Auslandshandelskammern und Delegiertenbüros in den Ländern Indonesien, Malaysia,<br />
Philippinen, Thailand Vietnam und <strong>Singapur</strong>. Die <strong>AHK</strong>s bieten ein vielseitiges<br />
Dienstleistungsangebot und sind das Forum, um Geschäftsleute aus Deutschland und<br />
den Gastländern zusammen zu bringen. Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)<br />
informiert Unternehmen bereits in Deutschland umfassend und aktuell über potenzielle<br />
Absatzmärkte und deren Erschließung weltweit. Sie stützt sich dabei auf die Recherchen<br />
ihrer ständigen Korrespondenten in den <strong>ASEAN</strong>-Ländern.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 4
2. Das Land INDONESIEN<br />
2.1. Wirtschaftsstruktur<br />
Autor: Michael Sauermost, bfai<br />
Jakarta(bfai)- Vieles spricht dafür, dass sich Indonesien in den kommenden Jahren<br />
wieder sichtbarer auf der Landkarte der ausländischen Investoren platziert. Die<br />
Regierung strebt ein jährliches Wachstum von mehr als sechs Prozent an und hat hierfür<br />
einen Reform- und Liberalisierungskurs eingeschlagen. 32 ausgewählte Branchen sollen<br />
für die angestrebte Dynamik sorgen und werden von der staatlichen Industriepolitik<br />
gefördert. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank<br />
Länder und Märkte.<br />
Indonesien im globalen und regionalen Kontext<br />
Indonesien verkaufe sich unter Wert, konstatieren Wirtschaftsanalysten häufig. Mit einer<br />
Bevölkerung von mittlerweile mehr als 220 Mio. Einwohnern stellt der Archipel zwar die<br />
größte Volkswirtschaft der <strong>ASEAN</strong>-Staatengemeinschaft (Association of Southeast<br />
Asian Nations). Allerdings wartet das Land seit geraumer Zeit auf einen zweiten<br />
Wirtschaftsboom. Beim ersten nachhaltigen Aufschwung in den 90er Jahren "brüllte"<br />
Indonesien am lautesten von den Tigerstaaten, was zahlreiche Investoren Schlange<br />
stehen ließ. Umso heftiger machten sich dann die Auswirkungen der "Asien-Krise"<br />
bemerkbar. Es sollte sich herausstellen, dass Indonesien am längsten in der Region<br />
brauchte, um sich von diesem Rückschlag zu erholen.<br />
Knapp zehn Jahre sind nach der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzkrise mittlerweile<br />
verstrichen. Erst jetzt bewegen sich die meisten Branchen wieder auf Vor-Krisen-Niveau.<br />
Mit Blick auf die in vielen Bereichen direkten Konkurrenten Thailand oder Malaysia<br />
besteht somit Nachholbedarf. Die Pläne für Großprojekte wurden auch wieder aus den<br />
verstaubten Schubladen hervorgekramt. Bei der Umsetzung tun sich die<br />
Verantwortlichen jedoch noch schwer.<br />
Mit Susilo Bambang Yudhoyono wurde erstmals ein indonesischer Präsident direkt vom<br />
Volk gewählt. Als er im Oktober 2004 sein Amt antrat, war das Land bereits seit zehn<br />
Monaten aus dem Hilfsprogramm des Internationalen Währungsfonds (IWF)<br />
ausgestiegen. Zwar wurde der Einstieg in das "Post Program Monitoring" ebenfalls<br />
kritisch beurteilt. Die finanzpolitische Disziplin der Verantwortlichen sorgte jedoch dafür,<br />
dass sich der Verzicht auf weitere Schuldenstreckungen nicht negativ auf die<br />
makroökonomischen Daten des Landes auswirkte. Allerdings können sich die<br />
Verantwortlichen beim "Schnüren" des wirtschaftlichen Gesamtpakets weiterhin keine<br />
großen Sprünge erlauben. Ambitiös sind hingegen die Zielsetzungen des "National<br />
Medium-Term Development Plan" (2004 bis 2009). Im Rahmen dieses Fünfjahresplanes<br />
strebt die Regierung ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von im<br />
Schnitt 6,6% an. Dies könne zu einer Halbierung der Arbeitslosigkeit und auch des<br />
unterhalb der Armutsgrenze lebenden Bevölkerungsanteils führen, rechneten<br />
Wirtschaftsanalysten aus.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 5
Zwangsläufig muss Indonesien den eingeschlagenen Reform- und Liberalisierungskurs<br />
fortsetzen. Schließlich ist der Staat bei der Umsetzung der geplanten Projekte auf<br />
Privatkapital aus dem Ausland angewiesen. Besonders deutlich wird dies im Bereich der<br />
Infrastruktur. Von Vorhaben im Wert von 150 Mrund US$ spricht die Planungsbehörde<br />
Bappenas mit dem Hinweis darauf, dass ein Anteil von mehr als 60% von privaten<br />
Investoren getragen werden müsse. Bislang verhinderten jedoch oft mangelnde<br />
Rechtssicherheit sowie un<strong>zur</strong>eichende Transparenz und Kontinuität die Umsetzung der<br />
Projekte. Die Regierung leitete wichtige Reformschritte ein, musste jedoch erkennen,<br />
dass derartige Maßnahmen im Infrastrukturbereich viel Zeit benötigen.<br />
Allgemein ist bei ausländischen Unternehmen von einem verbesserten Investitionsklima<br />
auf dem Archipel noch nicht die Rede. Auch deutsche Kapitalgeber machen noch einen<br />
Bogen um den Standort. Immer wieder dieselben Kritikpunkte werden geäußert, die das<br />
Image des Investitionsstandorts beeinträchtigen: Schleppende Genehmigungsprozesse,<br />
unklare Kompetenzverteilung durch überlappende Gesetze, infrastrukturelle Defizite, der<br />
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften oder die wie selbstverständlich in die<br />
Wirtschaftsabläufe integrierte Korruption sind einige der genannten Defizite. Die Folge<br />
ist, dass sich in der Vergangenheit potenzielle Investoren verstärkt in der benachbarten<br />
Region umschauten.<br />
Verschiedene Indikatoren sprechen jedoch dafür, dass sich Indonesien in den<br />
kommenden Jahren wieder sichtbarer auf der Landkarte internationaler Investoren<br />
platziert. Sollten die ehrgeizigen Wachstumsziele der Regierung erreicht werden, dürfte<br />
das gestiegene Pro-Kopf-Einkommen dafür sorgen, dass sich in mehreren Sektoren ein<br />
lukrativer Absatzmarkt herauskristallisiert. Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe und<br />
damit verbundene Effizienzsteigerungen könnten die erforderlichen Bedingungen<br />
schaffen, dass sich Indonesien stärker als Handelsdrehscheibe innerhalb des Asean-<br />
Wirtschaftsraumes etabliert. Ein größeres Marktvolumen ist Voraussetzung dafür, dass<br />
wieder mehr deutsche Investoren vor Ort aktiv werden.<br />
Ein unumstrittener Vorteil für verschiedene Sektoren sind die vor Ort zahlreich<br />
vorhandenen Rohstoffe. Diese werden bislang ins Ausland befördert und müssen in<br />
verarbeitetem Zustand wieder reimportiert werden, kritisieren Wirtschaftsvertreter und<br />
weisen auf den Mangel an Investitionen in den entsprechenden verarbeitenden<br />
Industriezweigen hin. In der Vergangenheit scheuten Unternehmen aus dem Ausland<br />
derartige kapitalintensive Investitionen - beispielsweise im Chemiesektor. Sollten sich<br />
lukrative Absatzmärkte im Inland und im Zusammenhang mit Asean ergeben, dürften<br />
europäische Unternehmen das Potenzial wieder stärker ausschöpfen, wird erwartet.<br />
Die Regierung veröffentlichte Anfang März 2006 ein politisches Aktionsprogramm <strong>zur</strong><br />
Verbesserung des Investitionsklimas. Dieses gilt als Vorstufe <strong>zur</strong> Verabschiedung des<br />
lange erwarteten "Investment Law". Allgemein sollen sämtliche öffentlichen<br />
Dienstleistungen verbessert und insbesondere beschleunigt werden. Ziel ist es<br />
beispielsweise, den Ausstellungsprozess für eine Geschäftslizenz von derzeit<br />
durchschnittlich 150 auf 30 Tage zu reduzieren. Die "Presidential Instruction No. 3/2006"<br />
beinhaltet insgesamt 85 Maßnahmen - unterteilt in die Bereiche Allgemein, Zölle und<br />
Verbrauchsteuern, Besteuerung, Arbeitsmarkt sowie KMU-Förderung.<br />
Was den Außenhandel betrifft, so wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich die<br />
Einfuhrzölle reduziert. Im Zeitraum 2005 bis 2010, so das Finanzministerium, geht es im<br />
Rahmen der Liberalisierungs- und Harmonisierungsphase immerhin um die Senkung<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 6
oder Abschaffung der Zolltarife für 11.171 Produkte. Nach Abschluss dieses Prozesses<br />
soll ein einheitlicher maximaler Basiswertzoll von 5% vorliegen. Allerdings dürften dann<br />
für eine Reihe von ausgewählten Produktgruppen weiterhin höhere Spezialtarife gelten.<br />
Deutsche Maschinenlieferanten können sich auch jetzt schon kaum über die offiziellen<br />
Zollsätze beklagen, die frühzeitig reduziert wurden, da nur wenige qualitativ hochwertige<br />
Kapitalgüter vor Ort produziert werden. Probleme resultieren hingegen eher aus<br />
Zollverfahren, die im Regelfall nicht ganz transparent ablaufen. Traditionell die<br />
wichtigsten Handelspartner sind Japan und die USA sowie begünstigt durch die Asean-<br />
Integration benachbarte Länder wie <strong>Singapur</strong>, Thailand oder Malaysia. Zunehmend<br />
fluten zum Großteil Billigerzeugnisse aus der VR China ins Land - ein Trend, der sich in<br />
Zukunft noch verschärfen dürfte, erwarten Wirtschaftsvertreter.<br />
Zwar verharren die bilateralen Handelsströme mit Deutschland auf einem weitgehend<br />
überschaubaren und ausbaufähigen Niveau, jedoch bleibt es der wichtigste europäische<br />
Handelspartner. Vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden<br />
zufolge beliefen sich die deutschen Lieferungen auf den Archipel im 1. Hj. 2006 auf rund<br />
716 Mio. Euro und reduzierten sich somit um circa 24 Mio. Euro gegenüber der<br />
entsprechenden Vorjahresperiode. 2005 wurden Produkte "Made in Germany" im Wert<br />
von rund 1,45 Mrund Euro vor Ort abgesetzt, was gegenüber dem Vorjahr einem Minus<br />
von knapp 15% entsprach. Die indonesischen Ausfuhren nach Deutschland nahmen in<br />
dem Zeitraum um etwa 4,7% zu und erreichten rund 2,41 Mrund Euro. Dieser Trend<br />
könnte sich 2006 fortsetzen. Für das 1. Hj. meldet das Statistische Bundesamt ein<br />
Volumen von 1,29 Mrund Euro. Das waren circa 18,7% mehr als noch in den ersten<br />
sechs Monaten 2005.<br />
Bei bilateralen Freihandelsabkommen zeigt sich Jakarta bemüht, dem allgemeinen<br />
Trend innerhalb der Region folgend entsprechende Vereinbarungen voranzutreiben. Als<br />
potenzielle Kandidaten nannte das koordinierende Wirtschaftsministerium die USA,<br />
Kanada, Japan, Korea (Rep.), die VR China, <strong>Singapur</strong>, Südafrika sowie Ost-Timor. Im<br />
Laufe der Zeit kam es auch zu vertraglichen Zugeständnissen anderer Länder,<br />
beispielsweise Australien, Neuseeland oder Indien. Die Entwicklung befindet sich jedoch<br />
noch im Anfangsstadium. An den Plänen wird auch Kritik geübt: Die lokale Industrie sei<br />
für eine radikale Öffnung - was die internationale Wettbewerbsfähigkeit angeht - noch<br />
nicht vorbereitet, heißt es. Erst nach Abschluss des AFTA-Prozesses ("<strong>ASEAN</strong> Free<br />
Trade Agreement") sollten bilaterale Zusatzabkommen folgen. Andere Analysten sehen<br />
diese als dringlich an, um den Intra-Asean-Handel voranzutreiben. Indonesien sei gut<br />
beraten, frühzeitig an dieser Entwicklung zu partizipieren.<br />
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfai-<br />
Publikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",<br />
Erscheinungsjahr 2005, Bestellnr. 10787, 100 Seiten, Preis: 25,00 Euro.<br />
Sektorale Struktur<br />
Bislang läuft das Land dem von der Regierung vorgegebenen Kurs hinterher. Zwar blieb<br />
das makroökonomische Gerüst stabil und die reale Steigerung des BIP konnte auf mehr<br />
als 5% hochgefahren werden. Ein Manko jedoch ist die Konstellation, dass traditionell<br />
der Konsum das Rückgrat des Wirtschaftswachstums bildet. Der reale Sektor lässt<br />
hingegen bislang den angekündigten Aufschwung vermissen. Dies soll sich in den<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 7
kommenden Jahren ändern. Was das BIP-Wachstum anbelangt, so wurde in der<br />
Vergangenheit immer wieder gemutmaßt, dass die eigentliche Steigerung höher sei als<br />
in den Statistiken ausgewiesen, da letztere die Ergebnisse der Schattenwirtschaft nicht<br />
beinhalten. Als Indiz dafür wurden typische Indikatoren für das allgemeine<br />
Wirtschaftswachstum - beispielsweise die Entwicklung des Stromverbrauchs - genannt.<br />
Potenzielle Wachstumssektoren zählt Indonesien zuhauf. Nur ganz wenige Branchen<br />
haben es jedoch geschafft, den Vorkrisen-"Level" zu erreichen, der allgemein als<br />
Messlatte für Erfolg gesehen wirund Der Mobilfunk boomt und wird dadurch noch<br />
unterstützt, dass die Entwicklung im Festnetz stagniert. Die Kfz-Industrie - fest in<br />
japanischer und teilweise koreanischer Hand - gilt uneingeschränkt als<br />
Wachstumsbranche, woran die temporäre, durch Benzinpreis- und Zinserhöhungen<br />
herbeigeführte Flaute nur kurzfristig etwas ändern konnte. Entscheidend für die<br />
Wirtschaftsplaner des Archipels dürfte jedoch - insbesondere mit Blick auf die<br />
Konkurrenz in der benachbarten Region - sein, den Eigenfertigungsanteil in den<br />
unterschiedlichsten Sektoren zu erhöhen. Lokale Interessensgruppen schieben für die<br />
mangelnde Reife der Industrie der zu liberalen Einstellung Jakartas in Bezug auf die<br />
Importzölle den "schwarzen Peter" zu. So habe beispielsweise bei Kfz-Teilen kein<br />
eigener Industriezweig aufgebaut werden können.<br />
Eine Besonderheit der indonesischen Wirtschaftspolitik ist, dass durch Handarbeit<br />
geprägte Sektoren für kleine und Kleinstbetriebe reserviert sind. Diese Regelung lässt<br />
die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht gänzlich eskalieren. Ferner bleibt der<br />
Agrarsektor weiterhin von essentieller Bedeutung. Zwar steuert er nicht mehr so viel <strong>zur</strong><br />
Wertschöpfung bei, wie dies noch vor ein paar Jahren der Fall war. Der Anteil der<br />
Beschäftigten in der Landwirtschaft blieb jedoch relativ konstant. Nicht zuletzt daher<br />
werden auch in Zukunft staatliche Mittel in den Sektor fließen müssen. Die Pläne des<br />
Landwirtschaftsministeriums beinhalten, die Umsätze der Branche von derzeit circa 7,8<br />
Mrund $ bis zum Jahr 2009 auf 12 Mrund $ zu erhöhen.<br />
Klares Ziel der Regierung ist es jedoch, die Verarbeitende Industrie stärker ins<br />
Rampenlicht zu stellen und im Gegensatz zu den letzten Jahren auch mehr<br />
Arbeitsplätze zu schaffen. Vor dem Hintergrund der sich vollziehenden <strong>ASEAN</strong>-<br />
Integration werden nicht nur wichtige Exportbranchen wie der Textil- und<br />
Bekleidungssektor oder die Möbelindustrie mehr Aufmerksamkeit erhalten. Vielmehr<br />
steht auf dem Aktionsplan der Regierung, neue Ausfuhrsektoren zu kreieren oder<br />
stärker zu fördern. Im Vordergrund befinden sich dabei Branchen, die durch vorhandene<br />
Rohstoffe Vorteile aufweisen. So könnte beispielsweise der Chemiesektor -<br />
insbesondere die Petrochemie - profitieren, sollten Investoren gefunden werden.<br />
Staatliche Unternehmen spielen weiterhin eine große Rolle in dem Entwicklungsland<br />
und die Regierung verhält sich trotz der Lippenbekenntnisse, den gewaltigen, oft<br />
ineffizienten Staatsapparat zu reduzieren, sehr tolerant. Beklagt wird nicht nur die<br />
mangelnde Ineffizienz der meisten öffentlichen Betriebe. Vielmehr kritisieren<br />
Wirtschaftsvertreter den mangelnden Elan der Regierung, diese Unternehmen für die<br />
Wertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe zu nutzen, wie dies teilweise in<br />
Nachbarländern geschehe.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 8
Bedeutung der Wirtschaftssektoren<br />
Anteil Anteil Anteil an den Anteil an den<br />
Sektor<br />
am BIP<br />
(in %)<br />
am BIP<br />
(in %)<br />
Beschäftigten<br />
(in %)<br />
Beschäftigten<br />
(in %)<br />
2000 1) 2005 2000 1) 2005<br />
Verarbeitende Industrie 20,61 23,15 12,96 12,27<br />
Öl und Gas 4,29 4,91 2) 2)<br />
Bergbau 13,86 10,44 k.A. 0,85<br />
Land- u. Forstwirtschaft 17,23 13,40 45,28 44,33<br />
Strom und Wasser 1,31 0,92 k.A. 0,20<br />
Baugewerbe 6,05 6,35 k.A. 4,65<br />
Handel und Tourismus 15,74 15,75 20,58 19,90<br />
Transport 3,79 4,04 k.A. 5,85<br />
Informations- und<br />
1,14 2,59 3) 3)<br />
Kommunikationsdienstl.<br />
Finanzen/Versicherungen 6,36 8,35 k.A. 1,10<br />
Sonstige Dienstleistungen 9,63 10,10 10,66 11,14<br />
1) Fünfjahresvergleich; 2) Bei "Verarbeitende Industrie" mit enthalten; 3) Bei "Transport"<br />
mit enthalten<br />
Quelle: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik)<br />
Auf knapp 330 Seiten formulierte die Regierung 2005 ihre "industrial policy", die lange<br />
vorher angekündigt wurde und das Verarbeitende Gewerbe wieder aus dem<br />
Dornröschenschlaf erwecken soll. Die Industrie könne somit wieder den Stellenwert<br />
erreichen, den sie vor der "Asien-Krise" schon einmal genoss. Um die produktiven<br />
Stärken des Entwicklungslandes effizienter bündeln zu können, kristallisierte das<br />
Industrieministerium insgesamt 32 Sektoren heraus, die in den kommenden Jahren für<br />
die angestrebten Zuwachsraten sorgen sollen. Letztere belaufen sich laut mittelfristigem<br />
Entwicklungsplan der National Development Planning Agency (Bappenas) für den<br />
Zeitraum 2004 bis 2009 auf immerhin knapp 8,6% für das Verarbeitende Gewerbe.<br />
Zwischen 2010 und 2025 soll dann ein Durchschnittswert von 10% erreicht werden. Bis<br />
2009 können nach der Klassifizierung des Industrieministeriums schon die Segmente<br />
Transportmittel und Maschinen (+12,5%), Düngemittel, Chemikalien und Kunststoffe<br />
(+10,6%) sowie Zement (+10,1%) zweistellig wachsen.<br />
Zu den 32 Branchen mit "Fördergarantie" zählen neben diversen Agrar- und<br />
Nahrungsmittelerzeugnissen unter anderm die Klassiker Textilien und Bekleidung,<br />
Schuhe, "Handicrafts", Edelsteine und Schmuck, Keramikerzeugnisse, Palmöl,<br />
Holzprodukte, Zement, Kautschuk und Kautschukerzeugnisse sowie Papier. Besondere<br />
Aufmerksamkeit sollen ferner die Bereiche Petrochemie, elektrische Maschinen und<br />
Geräte, Stahl, Schwermaschinen, Agrarmaschinen sowie Haushalts- und<br />
Unterhaltungselektronik erhalten. Zu sogenannten Zukunftsindustriezweigen erklärten<br />
die Verantwortlichen den Kfz-Sektor, die Schifffahrtindustrie, Luft- und Raumfahrt, den<br />
Schienenverkehr sowie die bislang sträflich vernachlässigte Informationstechnologie.<br />
Von der absoluten Zahl her betrachtet fallen noch nicht einmal 10% der insgesamt 365<br />
vom Ministerium identifizierten Sektoren in den Förderbereich. Die ausgewählten 32<br />
Branchen kommen allerdings zusammen auf knapp 78% der lokalen Produktionsmenge<br />
und erwirtschaften einen stolzen Anteil von 83% der indonesischen Exporterlöse (ohne<br />
Berücksichtigung von Öl und Gas). Die zukünftigen Incentives der Regierung beinhalten<br />
finanzielle Zuwendungen, Steuererleichterungen sowie administrative Hilfen. Außerdem<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 9
sollen auch ausländische Direktinvestitionen in diesen Bereichen bevorzugt behandelt,<br />
infrastrukturelle Verbesserungen vollzogen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und<br />
Ausbildungs-Programme gestartet werden. Mit diesen Maßnahmen könne dann der<br />
Anteil der Industrie am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis 2025 um mehr als zehn<br />
Prozentpunkte auf 35 bis 40% gehoben werden, lauten die Vorgaben.<br />
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum<br />
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die<br />
wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der<br />
Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt" kostenlos <strong>zur</strong> Verfügung (www.bfai.de).<br />
Informationen zu den größten Unternehmen<br />
Indonesiens Unternehmen lassen sich nicht gerne in die Karten schauen. Nach<br />
Angaben der Internetplattform transnationale.org zählen unter anderem die<br />
Unternehmen Pertamina (staatliche Ölgesellschaft), Perusahaan Listrik Negara (PLN;<br />
staatliche Stromgesellschaft), Asia Pulp and Paper (Papier), PT Telekomunikasi<br />
Indonesia (Telekommunikation), PT Gudang Garam (Zigaretten), Central Asia Petroleum<br />
Ltd. (Öl), Garuda (staatliche Fluggesellschaft), Indonesian Satellite Corp (Indosat;<br />
Telekommunikation) neben verschiedenen Banken zu den größten Firmen des Landes.<br />
Vorläufigen Angaben des Statistikamts BPS zufolge waren 2005 knapp 20.800 (2004:<br />
20.685) mittelgroße und große Unternehmen offiziell registriert, die zusammen etwa<br />
4,36 Mio. (4,32 Mio.) Arbeitnehmer beschäftigten.<br />
Ein von der Zeitschrift "Asiaweek" vorgenommenes Ranking, das allerdings schon aus<br />
dem Jahr 2001 datiert, stellt die staatliche Ölgesellschaft Pertamina mit einem<br />
Jahresumsatz von 19,49 Mrund US$ an die Spitze. Danach folgten Astra International<br />
(3,37 Mrund $), die staatliche Stromgesellschaft PLN (2,68 Mrund $), Gudang Garam<br />
(Zigaretten; 1,78 Mrund $), Indah Kiat Pulp and Paper (Papier; 1,55 Mrund $), Indofood<br />
Sukses (Nahrungsmittel; 1,51 Mrund $), HM Sampoerna (Zigaretten; 1,19 Mrund $),<br />
Telkom (Telekommunikation; 1,11 Mrund $) sowie die Fluggesellschaft Garuda<br />
Indonesia (1,10 Mrund $).<br />
Wirtschaftsvertreter rechnen damit, dass in Zukunft angesichts der größeren<br />
Verflechtung und Konkurrenzsituation im <strong>ASEAN</strong>-Wirtschaftsraum die<br />
Konzentrationsentwicklungen in Indonesien anhalten. Dies sei aus Effizienzgründen<br />
dringend erforderlich und betreffe sowohl private als auch staatliche Unternehmen.<br />
Umsätze ausgewählter Unternehmen<br />
Unternehmen/Konzern<br />
Wichtige Sparten/<br />
Produktsegmente<br />
Umsatz<br />
2005 in<br />
Mio. US$<br />
Veränd.<br />
(in %) *)<br />
PT Astra International Automobilsektor 6.300 36,3<br />
PT Telekomunikasi Indonesia, Telekommunikation 4.304 23,2<br />
Tbk (TELKOM)<br />
HM Sampoerna Zigaretten 2.539 39,7<br />
PT Gudang Garam Zigaretten 2.500 2,3<br />
Indofood Sukses Makmur Nahrungsmittel 1.935 k.A.<br />
PT Indosat, Tbk Telekommunikation 1.193 11,1<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 10
PT Unilever Indonesia, Tbk Körperpflegemittel 1.030 11,2<br />
PT Krakatau Steel Stahl 967 (2004) k.A.<br />
PT Semen Gresik, Tbk Zement 775 24,1<br />
PT Medco Energy International Öl, Stromerzeugung 620 15,8<br />
PT Kalbe Farma, Tbk Arzneimittel 604 16,4<br />
PT Kimia Farma, Tbk Arzneimittel 187 -5,2<br />
Sosro Group Getränke 150 k.A.<br />
*) gegenüber Vorjahr<br />
Quelle: Ekonid Research<br />
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach<br />
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57- 354: E-Mail: anschriften@bfai.de).<br />
Regionale Struktur<br />
"Chancen für die Zukunft - Probleme in der Gegenwart" - so lässt sich am treffendsten<br />
die gegenwärtige Situation Indonesiens im Zusammenhang mit der Umsetzung des<br />
"Regional Autonomy Law" beschreiben. Offiziell startete der Dezentralisierungsprozess<br />
zum Jahresbeginn 2001, jedoch stellte sich in den mittlerweile verstrichenen mehr als<br />
fünf Jahren nur begrenzter Erfolg ein. Ressourcenreiche Provinzen profitieren von der<br />
größeren Selbstständigkeit, während andere Distrikte versuchen, durch verschiedene<br />
Besteuerungen auf ihre Kosten zu kommen, was die Unternehmen vor Ort verärgert.<br />
Eigentlich sollten Bürokratiehürden abgebaut werden, jedoch ist teilweise das Gegenteil<br />
der Fall: So kommt es dem Vernehmen nach nicht selten vor, dass doppelte<br />
Behördengänge - in Jakarta und in der entsprechenden Provinz - bewältigt werden<br />
müssen. Die Zentralregierung fordert die einzelnen Distrikte auf, bessere<br />
Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen, doch dürfte ein weiterhin langer<br />
Entwicklungsprozess bevorstehen.<br />
Nachdem das zunehmende Kompetenzgerangel durch die größere Eigenverantwortung<br />
der Distrikte immer wieder kritisiert wurde und sich ein gewisser Transparenzmangel<br />
bemerkbar machte, wurde im April 2004 ein Regierungsdekret verabschiedet, nach dem<br />
sämtliche Genehmigungsverfahren, Lizenzierungen und Koordinationsaufgaben in den<br />
alleinigen Zuständigkeitsbereich der Investitionsbehörde BKPM fallen. Durch diese<br />
"One-Window-Policy" sollen Entscheidungen innerhalb eines Genehmigungsverfahrens<br />
nicht länger als zehn Tage beanspruchen. Auch die in einzelnen Konfliktfällen<br />
nachgeschalteten Instanzen - zunächst durch das Coordinating Ministry for Economic<br />
Affairs oder im Extremfall auf Präsidentschaftsebene - sollen zu schnellen<br />
Entscheidungen angehalten werden.<br />
Das Gros der industriellen Aktivitäten spielt sich weiterhin auf Java - und dabei<br />
insbesondere in den Ballungsgebieten um Jakarta oder Surabaya - ab. Das "Regional<br />
Autonomy Law" konnte bislang noch keine markante regionale Umschichtung<br />
herbeiführen. Maßgeblich dafür sind auch infrastrukturelle Defizite, die dafür sorgen,<br />
dass sich Unternehmen ihren Produktionsstandort genauestens auswählen, um eine<br />
reibungslose Versorgung mit Rohstoffen sowie einen zügigen Abtransport der Waren zu<br />
gewährleisten. Allgemeine infrastrukturelle Defizite sorgen letztendlich auch dafür, dass<br />
Unternehmen sich teilweise in günstig gelegenen Industrieparks niederlassen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 11
In Zukunft setzt die Regierung nach dem Vorbild der VR China auf die Einrichtung von<br />
Sonderwirtschaftszonen. Drei Inseln der Provinz Riau sollen dabei den Anfang machen.<br />
Zwar wurden dementsprechende Kooperationsabsprachen schon mit <strong>Singapur</strong> getroffen,<br />
jedoch muss noch ein allgemeines Gesetz über "Special Economic Zones" erlassen<br />
werden. Damit hoffen die Verantwortlichen, wieder verstärkt ausländische Investoren auf<br />
den Archipel zu locken. Die zunächst anvisierten Standorte Batam, Bintan und Karimun<br />
verfügen bereits über die notwendigen infrastrukturellen Grundlagen. Für Unternehmen<br />
aus <strong>Singapur</strong> sind sie ohnehin aufgrund der Nähe (weniger als eine Stunde Fahrt mit<br />
einer Schnellfähre) optimal.<br />
Optimistischen Schätzungen der Investitionsbehörde BKPM zufolge könnten sich die<br />
Exporte des Archipels durch die drei neuen Zonen innerhalb der kommenden fünf Jahre<br />
auf ein Volumen von 16 Mrund $ mehr als verdreifachen. Insgesamt plant die Regierung,<br />
zunächst knapp zehn "Special Economic Zones" landesweit zu installieren. . In engerer<br />
Wahl stehen dabei bislang zusätzlich Bali, Makassar, Ost-Java sowie die Insel Bitung in<br />
Nord-Sulawesi. Idealerweise kommt es dann auch dort zu Kooperationen mit anderen<br />
Ländern, um eine Basisstruktur zu schaffen.<br />
Die zehn Provinzen mit dem größten Pro-Kopf-Einkommen (BIP zu laufenden Preisen)<br />
Verwaltungseinheit<br />
BIP pro Kopf (in US$ 1))<br />
2004 2)<br />
Jakarta 4.624<br />
Ost-Kalimantan 2.046<br />
Riau 1.827<br />
Papua 1.281<br />
Zentral-Kalimantan 1.046<br />
Nord-Sumatra 1.041<br />
Ost-Java 1.006<br />
Inselgruppe Bangka/Belitung 991<br />
Bali 918<br />
West-Sumatra 882<br />
1) Originalzahlen in Rupiah wurden mit dem Jahresdurchschnittskurs der Bank<br />
Indonesia umgerechnet (2004: 1 US$ = 9.290 Rp); 2) Vorläufige, neuste verfügbare<br />
Zahlen<br />
Quellen: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik), Bank Indonesia<br />
Rolle des Staates in der Wirtschaft<br />
Eine der "Hausaufgaben" der indonesischen Regierung liegt nach dem Auslaufen des<br />
IWF-Hilfsprogramms in der umfassenden und kreativen Mobilisierung von alternativen<br />
Finanzspritzen. Im Inland sollen diese mit einer Ausweitung bei der Privatisierung von<br />
Staatsunternehmen in die Kasse fließen. Ein "Blueprint" der Regierung aus dem Jahr<br />
2005 beinhaltet die Aufforderung, Staatsunternehmen zu fusionieren, zu verkaufen oder<br />
zu schließen. Der Großteil der insgesamt knapp 160 öffentlichen Firmen gilt als<br />
ineffizient. Dies wird beispielsweise dadurch verdeutlicht, dass 80% der Unternehmen<br />
lediglich 20% der Gesamtumsätze des öffentlichen Sektors erwirtschaften. Nicht wenige<br />
von ihnen fahren Verluste ein.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 12
Aber auch die profitablen unter ihnen - beispielsweise einige Banken,<br />
Pharmaunternehmen oder PT Telkom - müssen sich Kritik gefallen lassen. Ihr Profit<br />
könnte bei einem besseren Management und bei schärferen Kontrollen der einzelnen<br />
Zuständigkeitsbereiche um Einiges höher ausfallen, heißt es. Im Gegensatz zu anderen<br />
Ländern könnten die öffentlichen Unternehmen auf dem Archipel nicht als Rückgrat für<br />
Wirtschaftswachstum oder Instrument <strong>zur</strong> Bekämpfung der sozialen Probleme herhalten,<br />
wird kritisiert. Die im Staatshaushalt festgehaltenen Bemühungen der Regierung,<br />
Privatisierungen vorzunehmen, dürften in den kommenden Jahren zunehmen - fraglich<br />
bleibt jedoch, ob sich dabei mehr Erfolg einstellt als in der Vergangenheit.<br />
Ausgewählte Staatsunternehmen, die 2007 <strong>zur</strong> (Teil-)Privatisierung anstehen<br />
Unternehmen<br />
Sektor<br />
Regierungsanteil<br />
in %<br />
Krakatau Steel Stahl 100<br />
Wijaya Karya Bauwirtschaft 100<br />
Bank Tabungan Negara Banken 100<br />
Inti Elektronikerzeugnisse 100<br />
Dana Reksa Finanzgesellschaft 100<br />
Bank Negara Indonesia Banken 99<br />
Cambrics Primissima Textilindustrie 52<br />
Askrindo Versicherungen 45<br />
Kertas Padalarang Papier und Pappe 40<br />
Atmindo Maschinenbau 36<br />
Intirub Reifen 9,9<br />
Quelle: Ministry for State Enterprises, "Jakarta Post"<br />
Auf dem Papier schaltet sich die Regierung weniger in die Belange eines Unternehmens<br />
ein, als dies im Endeffekt der Fall ist. Nur in wenigen sensiblen Bereichen ist privates<br />
Engagement offiziell ausgeschlossen, jedoch sorgt eine Vielzahl von oft<br />
undurchschaubaren gesetzlichen Sonderregelungen dafür, dass auf Behördengänge nie<br />
verzichtet werden muss. Das Spektrum der durch bürokratischen Gegenwind<br />
beeinflussten unternehmerischen Aktivitäten ist breit. Besserungen werden zwar von der<br />
Regierung angekündigt, jedoch erfordern diese gesetzliche Änderungen, die nicht von<br />
heute auf morgen zu bewerkstelligen sind. Auch in den kommenden Jahren müssen<br />
Unternehmen in den sauren Apfel beißen und versuchen, die Spielregeln vor Ort<br />
geschickt zu befolgen, lautet das Fazit von Wirtschaftsvertretern.<br />
Außenhandel<br />
Außenwirtschaftliches Ziel der Regierung ist es, Indonesien stärker innerhalb des<br />
Wirtschaftsraumes <strong>ASEAN</strong> (außer Indonesien noch Brunei, Kambodscha, Laos,<br />
Malaysia, Myanmar, Philippinen, <strong>Singapur</strong>, Thailand, Vietnam) zu positionieren. Gerade<br />
innerhalb der Region sehen die Verantwortlichen das größte Potenzial dafür, das<br />
Exportvolumen des Landes so auszuweiten, dass die gesamtwirtschaftlichen Ziele<br />
erreicht werden könnten. Um das Ausfuhrgeschäft anzukurbeln, wurden vom National<br />
Export Team in Kooperation mit dem Coordinating Ministry for the Economy 15 zu<br />
fördernde Sektoren benannt. Unter anderem handelt es sich dabei um die Segmente<br />
Textilien, Maschinen und Elektronik, Stahl, Kfz-Teile, Kaffee, Verarbeitetes Holz, Kakao<br />
sowie Kautschuk und Kautschukerzeugnisse. In Zukunft sollen vor allem die vor Ort<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 13
erhältlichen Rohstoffe für die Exportfertigung stärker genutzt werden. Dies trifft<br />
beispielsweise für den Chemiesektor zu.<br />
Viele Branchen seien noch nicht vorbereitet, um sich der Freihandelszone AFTA zu<br />
stellen, wird kritisiert. Modernisierungsinvestitionen sind dringend erforderlich und somit<br />
könnte - ein Konjunkturaufschwung im Verarbeitenden Gewerbe vorausgesetzt - die<br />
Einfuhr von Kapitalgütern in den kommenden Jahren wieder zunehmen. Dies dürfte für<br />
deutsche Lieferanten nicht <strong>zur</strong> uneingeschränkten Freude gereichen, denn die<br />
Konkurrenzsituation ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere Anbieter aus der VR China<br />
drängen im unteren Preissegment vehement auf den Markt. Dieser Trend dürfte sich<br />
verschärfen. Indonesien plant eine weitere Liberalisierung des Handels mit dem "Reich<br />
der Mitte", da somit ebenfalls Exportchancen entstehen könnten. Kritiker warnen indes<br />
vor einer Importschwemme von Billigerzeugnissen. Das Außenhandelsvolumen des<br />
Archipels wird sich in den kommenden Jahren weiter expansiv entwickeln und vielfältige<br />
Chancen für ausländische Unternehmen schaffen, sollte sich das angestrebte<br />
Wirtschaftswachstum realisieren lassen.<br />
Die indonesische Außenhandelsstatistik muss mit bestimmten Einschränkungen<br />
interpretiert werden. So wird ein Teil des Handels den Umschlagplätzen <strong>Singapur</strong> oder<br />
Rotterdam gut geschrieben. Teilweise kommt es aus internationalen, strategischen<br />
Überlegungen zu Importen, die dann direkt wieder in Drittländer reexportiert werden.<br />
Nicht zu unterschätzen sei weiterhin der illegale Warenhandel mit Ländern aus der<br />
Region, monieren Wirtschaftsvertreter. Seit Januar 2004 existiert ein neues<br />
Erfassungssystem, das beispielsweise auch "Online"-Registrierungen durch die<br />
größeren Seehäfen ermöglicht. Dem Vernehmen nach weist das neue Verfahren noch<br />
erhebliche Lücken auf, was sich unter anderem dadurch bemerkbar mache, dass es<br />
teilweise zu Doppelerfassungen gekommen sei.<br />
Einfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem<br />
Vorjahr in %)<br />
SITC Warengruppe 2003 2004 2005 2005/04<br />
0-9 Insgesamt 32.551 46.525 57.701 24,0<br />
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 3.121 3.786 4.012 6,0<br />
.28 Metallische Erze 264 608 708 16,4<br />
.33 Erdöl 7.629 11,760 17.442 48,3<br />
5 Chemische Erzeugnisse 5.316 7.613 8.076 6,1<br />
.51/52 Chemikalien 2.469 3.678 3.705 0,5<br />
.53 Farben / Lacke 358 482 489 1,5<br />
.54 Arzneimittel 226 285 298 4,6<br />
.55 Waschmittel / Kosmetika 275 403 436 8,2<br />
.57 Kunststoffe (Primärform) 908 1.285 1.381 7,5<br />
.58 Kunststoffe (Halbwaren) 124 184 217 17,9<br />
6 Vorerzeugnisse 4.158 6.204 7.813 25,9<br />
.64 Papier / Pappe 317 436 468 7,3<br />
.65 Textilien 663 739 756 2,3<br />
.66 Baustoffe / Glas / Keramik 225 304 329 8,2<br />
.67 Eisen/Stahl 1.447 2.789 3.889 39,4<br />
.68 NE-Metalle 516 766 878 14,6<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 8.567 12.175 15.262 25,4<br />
.71 Kraftmaschinen 894 1.243 1.708 37,4<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 14
.72 Arbeitsmaschinen 1.294 2.032 2.644 30,1<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 282 379 537 41,7<br />
.74 Spezialmaschinen 1.673 2.479 2.962 19,5<br />
.71-74 Maschinen 4.143 6.133 7.851 28,0<br />
.75 Büromaschinen / EDV 330 401 514 28,2<br />
.76 Nachrichtentechnik / Radio / TV 704 1.215 1.402 15,4<br />
.776 Elektronische Bauelemente 105 180 172 -4,4<br />
.75/76/776 Elektronik 1.139 2.392 2.088 -12,7<br />
.77./.776 Elektrotechnik 823 1.215 1.468 20,8<br />
.78 Straßenfahrzeuge 1.879 2.395 3.034 26,7<br />
.79 Schienen-, Wasser-,<br />
Luftfahrzeuge<br />
582 636 823 29,4<br />
8 Fertigerzeugnisse 899 1.176 1.344 14,3<br />
.82 Möbel 27 45 65 44,4<br />
.84 Bekleidung 27 54 71 31,5<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 239 375 391 4,3<br />
.88 Feinmechanik / Optik 110 130 131 0,8<br />
Quelle: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik)<br />
Ausfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem<br />
Vorjahr in %)<br />
SITC Warengruppe 2003 2004 2005 2005/04<br />
0-9 Insgesamt 61.058 71.585 85.660 19,7<br />
.28 Metallische Erze 2.187 2.725 4.539 66,6<br />
.33 Erdöl 7.223 8.053 10.209 26,8<br />
5 Chemische Erzeugnisse 3.387 4.016 4.493 11,9<br />
.54 Arzneimittel 115 131 113 -13,5<br />
6 Vorerzeugnisse 11.175 12.866 14.398 11,9<br />
.64 Papier/Pappe 1.969 2.182 2.278 4,4<br />
.65 Textilien 2.923 3.152 3.447 9,4<br />
.67 Eisen/Stahl 530 824 939 14,0<br />
.68 NE-Metalle 1.201 1.781 2.594 45,6<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 9.773 11.523 13.602 18,0<br />
.71 Kraftmaschinen 610 573 669 16,8<br />
.72 Arbeitsmaschinen 179 265 458 72,8<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 19 23 31 34,8<br />
.74 Spezialmaschinen 473 591 761 28,8<br />
.71-74 Maschinen 1.281 1.452 1.919 32,2<br />
.75 Büromaschinen / EDV 1.868 2.729 2.935 7,5<br />
.76 Nachrichtentechnik / Radio/TV 2.984 3.079 3.071 -0,3<br />
.776 Elektronische Bauelemente 721 762 738 -3,1<br />
.75/76/776 Elektronik 5.573 6.570 6.744 2,6<br />
.77./.776 Elektrotechnik 2.084 2.431 3.265 34,3<br />
.78 Straßenfahrzeuge 665 965 1.355 40,4<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 15
.79 Schienen-, Wasser-,<br />
319<br />
169 104<br />
Luftfahrzeuge<br />
206,7<br />
8 Fertigerzeugnisse 8.485 9.196 10.272 11,7<br />
.84 Bekleidung 4.105 4.454 5.106 14,6<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 59 64 88 37,5<br />
Quelle: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik)<br />
2.2. Vertrieb<br />
Autor: Michael Sauermost, bfai<br />
Jakarta (bfai) - In Indonesien ist der moderne organisierte Handelssektor kräftig auf dem<br />
Vormarsch. Mit zahlreichen Investitionen wollen diese Unternehmen das immense<br />
Absatzpotenzial der mehr als 220 Mio. Verbraucher für sich erschließen. Auch<br />
ausländische Handelsketten sind auf die Verkaufschancen aufmerksam geworden. Die<br />
Regierung versucht, den Wettbewerb mit dem traditionellen Sektor zu regulieren,<br />
dessen Umsatzanteil noch immer mehr als 70% beträgt. (Kontaktanschriften) Weitere<br />
Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte<br />
Groß- und Einzelhandel<br />
Der indonesische Einzelhandel befindet sich seit Jahren im Wandel. Kontinuierlich<br />
entstehen neue "Shopping-malls" sowie Hypermärkte, und die Supermarktketten<br />
entwerfen jährlich weitere Expansionspläne. Mehr als 220 Mio. Konsumenten lassen<br />
auch ausländische Handelsketten hellhörig werden. Fast haben die traditionellen Märkte<br />
zumindest in den großen Städten Indonesiens schon etwas Nostalgisches. Fünf<br />
verschiedene Waren bei mindestens drei unterschiedlichen Händlern erwerben und<br />
dabei jeweils den Preis aushandeln: Dieses Szenario passt nicht mehr in das Bild des<br />
modernen Indonesiers, der seine Einkäufe am liebsten sonntags in einem der<br />
zahlreichen neuen großen Einkaufstempel tätigt. Bislang blieb die Modernisierungskur<br />
weitgehend auf die großen Städte des Archipels begrenzt. Längerfristig dürften jedoch<br />
auch außerhalb der Ballungsgebiete immer mehr Konsumenten die Möglichkeit erhalten,<br />
sich mit einem Einkaufswagen an einer elektronischen Kasse anzustellen. Experten<br />
gehen davon aus, dass sich der Bau eines Hypermarktes dann lohnt, wenn im<br />
Einzugsgebiet etwa 500.000 Einwohner ansässig sind, die über ein durchschnittliches<br />
Monatseinkommen von 100 US$ verfügen. Bislang sind etwa 40% der modernen<br />
Einzelhandels im Großraum Jakarta angesiedelt.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 16
Entwicklung des modernen Einzelhandels (Anzahl der Filialen; Zuwachs gegenüber<br />
Vorjahr in %)<br />
Kategorie 2004 2005 2006<br />
Minimärkte 5.604 6.465 7.476<br />
Supermärkte 956 1.141 1.277<br />
Hypermärkte 90 106 138<br />
Insgesamt 6.650 7.712 8.891<br />
Wachstumsrate 32 16 15<br />
Quellen: Data Consult, Aprindo<br />
Trotz alledem geben die traditionellen Verkaufsläden statistisch gesehen immer noch<br />
den Ton an. Nach Angaben des Handelsministeriums werden etwas mehr als 70% der<br />
Umsätze des Sektors von kleineren, teilweise unorganisierten Händlern eingefahren.<br />
Etwa 1,8 Mio. Anbieter sind dem Vernehmen nach landesweit im traditionellen Bereich<br />
aktiv. Angesichts der Dominanz des unorganisierten Sektors verwischt auch der<br />
Übergang zwischen Groß- und Einzelhandel, so dass eine Differenzierung oft nicht<br />
möglich ist. Die traditionellen Händler fühlen sich von der modernen Konkurrenz<br />
zunehmend bedroht. Vertreter der Indonesian Market Retailers Association (APPSI)<br />
beklagen seit geraumer Zeit, dass bei dem "unkontrollierten Einmarsch" der großen<br />
Handelsketten keine Rücksicht auf die Belange der traditionellen Märkte genommen<br />
werde. Mehr staatlicher Schutz sei aus wettbewerbsrechtlicher Sicht dringend angesagt.<br />
In Kürze wird die Regierung ein neues Regelwerk für den Einzelhandel verabschieden,<br />
in dem die Belange des traditionellen Segments Beachtung finden. In der Vergangenheit<br />
verwies das Ministry of Trade in diesem Zusammenhang darauf, dass die maßgebliche<br />
Entscheidungsbefugnis im Rahmen des "Regional Autonomy Law" auf regionaler Ebene<br />
liege und somit die Zentralregierung lediglich Empfehlungen aussprechen könne.<br />
Abzuwarten bliebt, inwieweit die Regierung neue Investitionsvorhaben von<br />
Hypermärkten außerhalb der großen Städte blockiert. Die Betreiber der großen<br />
Handelshäuser könnten so dazu angehalten werden, Kooperationen mit den regional<br />
ansässigen klein- und mittelgroßen Händlern einzugehen. Für letztere käme es<br />
zwangsläufig zu einer Verbesserung der Infrastruktur, des Managements sowie der<br />
Distributionssysteme, hoffen die Befürworter dieses Konzepts. Internationale<br />
Handelsketten, die den indonesischen Markt im Visier haben, befürchten von den neuen<br />
Bestimmungen mehr Restriktionen für ausländische Unternehmen. Das<br />
Handelsministerium gab jedoch Entwarnung. Es gehe lediglich um die Erhaltung eines<br />
gesunden Wettbewerbs zwischen modernem und traditionellem Einzelhandel.<br />
Regionale Regierungen haben teilweise bereits Schutzbestimmungen für die kleinen<br />
Händler in Form von "Bylaws" in ihre Statuten aufgenommen. Beispielsweise ist es im<br />
Großraum Jakarta untersagt, einen Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von mehr als<br />
4.000 qm näher als 2.500 m von einem traditionellen Markt zu errichten. Für kleinere<br />
Handelshäuser gelten entsprechend kleinere "Bannmeilen". Zusätzlich sind<br />
Hypermärkte angehalten, 10 bis 20% der Verkaufsfläche des Gebäudes für traditionelle<br />
oder informelle Händler <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. "Nicht immer werden diese Regeln<br />
eingehalten", klagen APPSI-Vertreter aus Jakarta, die sich bereits mit Protesten an die<br />
Wettbewerbsbehörde KPPU (Business Competition Supervisory Board) gewandt haben.<br />
Dabei geht es außerdem um den Verdacht, dass die großen Handelshäuser eine<br />
Monopolisierung des Beschaffungsmarktes herbeigeführt haben. Generell besteht die<br />
Intention des Ministry of Trade jedoch nicht darin, Modernisierungsinvestitionen der<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 17
großen Handelshäuser einzuschränken, sondern eine Kompromisslösung für eine<br />
effizientere Neuorganisation der unzähligen kleinen Händler zu ermöglichen, heißt es.<br />
Währenddessen verliert der organisierte Einzelhandel keine Zeit, Erweiterungs- sowie<br />
Modernisierungsinvestitionen an den Start zu bringen. Die Zahl der Hypermärkte<br />
überschritt im Jahr 2005 die Schwelle von 100 Filialen und erreichte nach Angaben der<br />
Association of Indonesian Retailers (Aprindo) im Jahr 2006 bereits 138 Einkaufszentren<br />
(darunter 23 Outlets von Großhändlern). Hypermärkte werden in Indonesien unter<br />
Anderen als solche bezeichnet, wenn sie über eine Verkaufsfläche von 4.000 bis 10.000<br />
qm verfügen und mehr als 20.000 verschiedene Produkte zum Verkauf anbieten.<br />
Bedeutende Hypermarktketten vor Ort sind Carrefour (2006: 29 Filialen), Makro (20),<br />
Hypermart (17) sowie Giant (15).<br />
Den Anfang in Indonesien machte der niederländische "Cash-and-Carry"-Großhändler<br />
Makro 1992. Das Unternehmen versucht, sich neben der großen Produktvielfalt verstärkt<br />
auf Frischwaren zu konzentrieren. Damit soll die Nachfrage des Gastronomiebereichs<br />
zufriedenstellend abgedeckt werden. Zu diesem Zweck erweiterte die Kette dem<br />
Vernehmen nach die Zahl der verschiedenen Beschaffungsoptionen pro Produkt in<br />
Jakarta auf drei verschiedene Händler. Bis vor kurzem war für den Einkauf bei Makro<br />
eine Mitgliedschaft erforderlich, die für umgerechnet 2 Euro erworben werden konnte.<br />
Durch die Präsenz der neuen Hypermärkte ist diese nicht mehr notwendig. Das<br />
französische Unternehmen Carrefour folgte 1998 und mauserte sich relativ schnell zu<br />
einem der größten ausländischen Handelshäuser vor Ort. Es fusionierte mit PT<br />
Contimas Utama (Continent) und steigerte die Zahl der Filialen kontinuierlich. Die etwa<br />
30.000 Produkte der Handelskette werden zu 90% vor Ort beschafft und teilweise auch<br />
exportiert. Zu etwa 2.000 Zulieferern besteht nach Aussagen des Unternehmens<br />
Geschäftskontakt. Dies könnte sich in Zukunft noch verstärken, wenn die gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen, wie von Branchenvertretern intensiv gefordert, verschärft werden.<br />
Ebenfalls bei Giant handelt es sich um einen internationalen Anbieter, und zwar um<br />
eine malaysisch-indonesische Kooperation. Diese besteht seit 2000 zwischen der<br />
Supermarktkette Hero und Dairy Farm International Malaysia.<br />
Experten erwarten, dass die Entwicklung der Super-Märkte in den kommenden Jahren<br />
nicht so rasant verläuft, wie dies bei den Hyper- und Mini-Märkten der Fall ist. Erstere<br />
werden mittlerweile von den Kunden der Mittelklasse für den zweiwöchigen Großeinkauf<br />
genutzt, während die täglich anfallenden Zusatzbedürfnisse in den, meist näher<br />
gelegenen Mini-Märkten befriedigt werden. Supermärkte sind offiziell dadurch definiert,<br />
dass sie über eine Fläche von 700 bis 4.000 qm und im Regelfall über ein<br />
Produktsortiment von 5.000 bis 20.000 Erzeugnissen verfügen. Sie haben nach der<br />
Auffassung von Branchenvertretern in kleineren Städten noch Wachstumspotenzial. Die<br />
bedeutendsten Supermarktketten sind Hero, Matahari und Superindo.<br />
Mini-Märkte sind durch eine Größe von 100 bis 700 qm gekennzeichnet, und ihre<br />
Regale sind mit bis zu 5.000 Erzeugnissen bestückt. Teilweise handelt es sich dabei um<br />
sogenannte Convenience Stores, die 24 Stunden lang geöffnet sind. Nicht selten<br />
operieren diese in Form der Franchise-Lizenzvergabe, wie beispielsweise Circle K, die<br />
erste Ladenkette dieser Gattung vor Ort. Viele Einzelhändler, die vormals auf den<br />
Großhandel oder den Supermarkt-Bereich spezialisiert waren, haben ihr Geschäftsfeld<br />
jetzt auf das Mini-Markt-Segment ausgeweitet. So unterhält beispielsweise ebenfalls die<br />
Kette Hero mittlerweile 40 Convenience-Läden unter dem Markenzeichen "Star Mart".<br />
Die Handelskette PT Alfa Retailindo verfügt inzwischen über 1.757 Mini-Markets<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 18
("Alfamart") und kommt dabei sehr nahe an den Marktführer Indomaret heran, der<br />
landesweit 1.880 Filialen gestreut hat.<br />
Ebenfalls die Anzahl der Kaufhäuser hat sich in den vergangenen Jahren erhöht.<br />
Mittlerweile sollen es mehr als 560 "Department Stores" sein, die zu knapp 60% im<br />
Großraum Jakarta sowie in West-Java angesiedelt sind. Kaufhäuser auf dem Archipel<br />
sind mehrheitlich vergleichsweise klein und verfügen im Regelfall über Verkaufsflächen<br />
in der Größenordnung zwischen 1.000 und 4.000 qm. Der Wettbewerb spitzt sich für sie<br />
durch die wachsende Präsenz der Hypermärkte zu. In Zukunft dürften sie sich noch<br />
stärker auf wohlhabendere Bevölkerungsschichten konzentrieren. Darauf setzen auch<br />
ausländische Anbieter, wie Sogo aus Japan oder Debenhams aus Großbritannien. Erst<br />
in Zukunft wird der moderne Fachhandel eine bedeutende Rolle einnehmen, schätzen<br />
Branchenkenner. Teilweise sind in diesem Bereich, insbesondere im Elektrohandel<br />
sowie bei Heimwerkermärkten, internationale Unternehmen aktiv.<br />
Geschätzte Marktanteile führender Gruppen in einzelnen Handelssegmenten<br />
Handelsgruppe/Segment Umsatz 1) Anteil 2)<br />
Hypermärkte (2006)<br />
.Carrefour 5,9 27,8<br />
.Makro 4,2 19,8<br />
.Giant 4,1 19,3<br />
.Hypermart 4,0 18,9<br />
Supermärkte (2005)<br />
.Hero 2,9 28,0<br />
.Matahari 2,4 23,0<br />
.Superindo 1,7 16,0<br />
.Ramayana 1,6 15,0<br />
Mini-Märkte (2006)<br />
.Indomaret 3,2 35,0<br />
.Alfamart 3,0 33,0<br />
.Starmart 0,5 5,0<br />
Kaufhäuser (2006)<br />
.Matahari Putra Prima 4,4 33,2<br />
.Ramayana 2,9 21,8<br />
1)Umsätze in Bill. Rp; 2) Anteil am Gesamtumsatz der Sparte in %<br />
Bei den Umsatzzahlen des Handels kursieren auf Grund unterschiedlicher<br />
Abgrenzungen verschiedene Zahlen. Im Regelfall beziehen sich diese auf den<br />
organisierten Sektor. In der Aprindo-Statistik wird für 2005 ein Gesamtumsatz im<br />
modernen Einzelhandel (Hyper-, Super sowie Minimärkte berücksichtigt) von 35,8 Bill.<br />
Rp ausgewiesen. Dies entspricht, umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs der<br />
Zentralbank, einer Summe von etwa 3 Mrd. Euro. In den letzten fünf Jahren verbuchte<br />
der Branchenverband ein durchschnittliches Wachstum von knapp 20% p.a. 2006 soll<br />
dem Vernehmen nach ein Plus von 21% erwirtschaftet worden sein. Das Unternehmen<br />
AC Nielsen stützt sich bei seiner Berechnung der Umsatzentwicklung auf schnelllebige<br />
Konsumgüter aus 51 verschiedenen Produktkategorien. Demnach wurde für 2005 ein<br />
Wert von umgerechnet knapp 5 Mrd. $ ermittelt. Für 2006 gehen die Experten von<br />
einem Wachstum von etwa mehr als 14% aus. Nahrungsmittel schneiden dabei mit<br />
einem Plus von 18,7% überdurchschnittlich gut ab.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 19
Seit 1998 stehen Projekte im modernen Einzelhandel nicht mehr auf der Negativliste der<br />
Regierung für ausländische Direktinvestitionen. Bei kleinen und mittelgroßen Märkten<br />
(bis zu 10.000 qm Verkaufsfläche) sowie Läden (bis zu 6.000 qm) ist jedoch eine<br />
maximale Kapitalbeteiligung von 49% vorgeschrieben. Bei größeren Projekten entfällt<br />
diese Restriktion. Das Mindeststartkapital für ausländische Direktinvestitionen beträgt<br />
dem Vernehmen nach 100.000 $, wobei der Betrag auf mehrere Projekte aufgeteilt<br />
werden kann.<br />
Nach Einschätzung von Aprindo-Vertretern stehen die Zukunftschancen für ein<br />
Engagement im indonesischen Einzelhandel außerordentlich gut. Die in Aprindo<br />
organisierten Unternehmen zählen zu den größeren Firmen des organisierten<br />
Einzelhandels, die sich es auch leisten können, Modernisierungsmaßnahmen<br />
vorzunehmen. Für die lokalen Handelsunternehmen sei die Konkurrenz aus dem<br />
Ausland keinesfalls schlecht, wird betont. Dadurch könne sich der Sektor insgesamt<br />
qualitativ verbessern. Branchenkenner gehen davon aus, dass sich Investitionen bei<br />
Hypermärkten in der Größenordnung zwischen 20 Mrd. und 100 Mrd. Rp pro Filiale<br />
bewegen, während ein neuer Supermarkt mit 4 Mrd. bis 20 Mrd. Rp angesetzt wird.<br />
Bislang waren ausländische Investoren zwar schon sehr aktiv, jedoch immer noch<br />
tendenziell <strong>zur</strong>ückhaltend, bewerten Branchenvertreter. Das niedrige Pro-Kopf-<br />
Einkommen der Bevölkerung mache sich dabei in der Statistik negativ bemerkbar. Dabei<br />
kam es seit Jahren zu kontinuierlichen Steigerungsraten, die im "modernen"<br />
Einzelhandel mit rund 10% und im "traditionellen" mit 5% zu Buche schlugen. Zumindest<br />
im ersten Segment werde sich die Entwicklung noch beschleunigen, wird erwartet.<br />
Handelsvertreter und Vertragshändler<br />
Lokale Besonderheiten<br />
Der indonesische Markt ist groß und wächst kontinuierlich. Dennoch reicht dies in den<br />
meisten Segmenten bislang nicht aus, um im Anfangsstadium das finanzielle Risiko<br />
einer Niederlassung oder gar einer eigenen Produktion einzugehen. Der Einstieg erfolgt<br />
im Regelfall über einen Vertriebspartner vor Ort. Einen kompetenten Handelsvertreter zu<br />
finden, birgt jedoch einige Tücken, wie ausländische mittelständische Unternehmen aus<br />
Erfahrung wissen.<br />
Die verarbeitende Industrie wartet im Prinzip seit der allgemeinen Wirtschafts- und<br />
Finanzkrise Ende der 90er Jahre auf einen nachhaltigen Aufschwung.<br />
Dementsprechend "eingefahren" verharrten die Vertriebswege und -möglichkeiten für<br />
Zulieferer aus dem Ausland. Bürokratische Hürden sorgen zusätzlich bisweilen für<br />
Kopfschütteln bei Unternehmen, die ihre Produkte auf dem Archipel vertreiben wollen.<br />
Derartige Schwierigkeiten stellen das Vertrauensverhältnis zum Handelsvertreter vor Ort<br />
ständig auf die Probe. Kultur- und Mentalitätsunterschiede sind zu berücksichtigen - und<br />
das nicht nur zwischen Europäern und Indonesiern, sondern ebenfalls zwischen den<br />
Bevölkerungsgruppen vor Ort. Daneben kann es einen großen Unterschied ausmachen,<br />
ob Geschäfte mit privaten oder öffentlichen Unternehmen abgewickelt werden sollen. In<br />
der allgemeinen Praxis spielt die Unterscheidung zwischen Handelsvertreter und<br />
Vertragshändler auf dem Archipel keine Rolle.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 20
"Newcomer" auf dem Markt erwarten im Regelfall zu schnelle Erfolge. Während<br />
Consulting-Unternehmen potenziellen Lieferanten, ausgestattet mit Charts über die<br />
Größe und das Potenzial des Absatzmarktes, bisweilen den Mund wässrig reden, sieht<br />
die Realität vor Ort anders aus. Geschäfte auf dem Archipel benötigen ihre Zeit. Eines<br />
der wichtigsten Qualitätsmerkmale eines guten Vertreters vor Ort liegt nicht zuletzt in<br />
seiner Fähigkeit, Geschäftsabläufe zu beschleunigen - oftmals durch die richtigen<br />
Kontakte. Der Partner sollte jedoch ebenfalls über Erfahrung mit westlichen<br />
Geschäftsleuten verfügen, um die sprachlichen und kulturellen Unterschiede<br />
überbrücken zu können.<br />
Zu den "kulturellen Besonderheiten" in Indonesien zählen ausländische Unternehmen<br />
mittlerweile auch die immer wieder auftauchenden Finanzierungsprobleme vor Ort. Je<br />
nach Risikoprofil wählen Lieferanten eine im Vergleich zu anderen Standorten flexiblere<br />
Handhabung der Zahlungsbedingungen, während andere Firmen sich auf keine<br />
Kompromisse einlassen und lieber auf ein Geschäft verzichten. Die damit verbundene<br />
Risikoabwägung fällt somit ebenfalls in den Aufgabenbereich des Partners vor Ort.<br />
Insbesondere von Anbietern aus Europa wird bisweilen unterschätzt, dass bei vielen<br />
Kaufentscheidungen - auch im gewerblichen Bereich - Qualitätsaspekte nur eine<br />
untergeordnete Rolle spielen. Als Folge sieht sich der Markt von Billigerzeugnissen aus<br />
der VR China überflutet. Bei technisch anspruchsvolleren Produkten ist die Konkurrenz<br />
aus Asien, insbesondere Japan, nicht zu unterschätzen, die bereits über ein intaktes<br />
Netzwerk verfügt. Insbesondere im Fall von komplementären Erzeugnissen könnte<br />
letzteres ein ideales Instrument für den Markteinstieg bedeuten, wenn gute Konditionen<br />
ausgehandelt werden. Die Marketing- und Transportkosten werden oftmals im Vorfeld<br />
von ausländischen Lieferanten viel zu niedrig angesetzt.<br />
Genauso zersplittert und unübersichtlich wie sich der Inselstaat auf der Landkarte<br />
präsentiert, genauso mühelos können Lieferanten aus dem Ausland bislang die<br />
maßgeblichen Geschäftszentren auf dem Archipel abstecken. Die Musik spielt dabei<br />
hauptsächlich in Java mit den Wirtschaftszentren Jakarta, Surabaya oder auch Bandung.<br />
Hier konzentriert sich auf Grund der hohen Bevölkerungsdichte sowie vergleichsweise<br />
üppiger Pro-Kopf-Einkommen nicht nur der Konsumgüterabsatz. Auch sind in und um<br />
die Ballungsgebiete die bedeutendsten Industriekomplexe angesiedelt. Ein besonderer<br />
Stellenwert kommt weiterhin der Urlaubsinsel Bali zu, auf der - bedingt durch das<br />
Touristenaufkommen - Geschäftspotenzial entsteht. Vor dem Hintergrund des<br />
steigenden Wettbewerbs werden andere Regionen an Bedeutung gewinnen, auch wenn<br />
das "Regional Autonomy Law" bislang noch nicht die erhoffte Wirkung erzielen konnte.<br />
Sumatra, Kalimantan und teilweise Sulawesi haben sich, maßgeblich bedingt durch die<br />
vorhandenen Rohstoffe, schon zu potenziell interessanten Wirtschaftsregionen<br />
gemausert.<br />
Dennoch bleibt Jakarta die unumstrittene Eingangstür, aber auch das maßgebliche<br />
Betätigungsfeld für ausländische Lieferanten. Dies hat zunächst politische Gründe, denn<br />
Lizenzen sowie Genehmigungen werden weiterhin in der Hauptstadt erteilt. Auch in<br />
infrastruktureller Hinsicht spielt die Metropole trotz bestehender Defizite die Hauptrolle.<br />
Schließlich sind dort die bedeutendsten Umschlagplätze des Landes angesiedelt. Trotz<br />
der landesweiten Unterschiede in Sachen Kultur, Religion und Mentalität werden auch<br />
Geschäftskontakte im Regelfall in Jakarta angebahnt und Verträge abgewickelt.<br />
Ausländische Investoren, Handelsunternehmen oder Vertretungen unterhalten daher<br />
ihren Sitz unabhängig vom Geschäftsfeld in der Hauptstadt.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 21
Dies sollte jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Wahl eines Handelsvertreters<br />
aus Jakarta zulassen, denn regionales "Know-how" ist gefragt, wenn ein landesweites<br />
Engagement geplant ist. Zusätzlich muss die teilweise vorhandene Cluster-Struktur der<br />
verarbeitenden Industrie berücksichtigt werden. So ist beispielsweise ein Großteil der<br />
Textilindustrie rund um Bandung angesiedelt, was Lieferanten von entsprechenden<br />
Maschinen schon bei der Partnersuche wissen müssen. Aus verschiedenen Gründen<br />
sollte sich ein mittelständisches Unternehmen gut überlegen, ob es einen Vertreter mit<br />
einem Exklusivvertrag ausstattet, es sei denn es handelt sich um ein großes und<br />
renommiertes Handelsunternehmen, das bereits über ein flächendeckendes<br />
Distributionsnetz verfügt. Bei einer Vertragsanbahnung mit kleineren Handelsfirmen sind<br />
Informationen Dritter einzuholen, die sich ein objektives Bild über das bestehende<br />
Netzwerk des Unternehmens machen können.<br />
Handelsvertreter auswählen<br />
Na klar: Der persönliche Kontakt zählt, aber vielleicht in Indonesien mehr als anderswo.<br />
Denn der Archipel ist nicht nur regional zersplittert, sondern auch von unterschiedlichen<br />
Kulturen geprägt. Mentalitätsunterschiede zwischen den einzelnen ethnischen Gruppen<br />
sind weitaus größer, als dies ein Außenstehender begreifen kann. Schnelle Geschäfte<br />
lassen sich mit der chinesischen Bevölkerungsminderheit eher abschließen, der eine<br />
größere Geschäftstüchtigkeit als den eher verschlosseneren Javanern nachgesagt wird.<br />
Dennoch kann sich ein Lieferant nicht der javanischen Kultur entziehen, denn zumindest<br />
sämtliche offiziellen Spielregeln werden von den Behörden in Jakarta definiert und dort<br />
bekleiden Javaner die Schlüsselpositionen. Überall gibt es in Indonesien "Umwege", die<br />
leichter zum Ziel führen, doch renommierte Anbieter - gerade aus Europa -, die<br />
langfristig denken, scheuen <strong>zur</strong>echt diesen Weg und suchen nach einem Partner mit<br />
einem Vertrauensimage.<br />
Unabhängig davon, dass die Entscheidung über die Größe sowie Organisationsstruktur<br />
der Vertretung maßgeblich vom Produkt abhängt, bestehen zahlreiche Möglichkeiten<br />
einer Vertriebspartnerschaft. Multinationale Firmen mit Erfahrung vor Ort, die sich<br />
zudem über ihre Produktgattung für einen gemeinsamen Vertrieb für deutsche<br />
mittelständische Unternehmen anbieten, haben zumeist auch einen Firmensitz in Asien.<br />
Sie verfügen im Regelfall über ein professionelles Management sowie ein ausgefeiltes<br />
Distributionsnetz. Dennoch wird diese "Auf-Nummer-sicher"-Lösung von<br />
mittelständischen Unternehmen nur selten gewählt, da sie riskieren, dass ihre<br />
Erzeugnisse im Gesamtsortiment des Unternehmens nur unter "ferner liefen" geführt<br />
werden. Internationale Handelshäuser, die auf dem Archipel ansässig sind, dürfen zwar<br />
selbst keinen Handel treiben, bedienen sich jedoch lokaler Partner, die sämtliche<br />
Geschäfte vor Ort abwickeln.<br />
Die größeren in- und ausländischen Handelshäuser haben ihren Hauptsitz im Regelfall<br />
in Jakarta und verfügen über Zweigstellen in den wichtigen Zentren. Ob deren<br />
Distributionskanäle sowie Dienstleistungen (Marketing, After-Sales-Service etc.)<br />
tatsächlich genutzt werden können, muss je nach Produkt abgewogen werden. Oftmals<br />
hätten europäische Anbieter ohnehin ein unterschiedliches Kundenprofil zu ihren<br />
asiatischen Counterparts, ist teilweise auf Messen zu hören. Aus diesem Grund<br />
begeben sich viele Neueinsteiger auf die Suche nach einer kleineren bis mittelgroßen<br />
Vertretung, die sich in der speziellen Branche auskennt und eher auf die Vermarktung<br />
des speziellen Produkts konzentrieren kann. Zählen staatliche Unternehmen zu der<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 22
Kundenzielgruppe, so sollten Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen sowie<br />
diesbezügliche Kontakte mit in das Anforderungsprofil aufgenommen werden.<br />
Wenngleich die Chemie zwischen Lieferant und Vertreter stimmen sollte, gilt es als grob<br />
fahrlässig, sich bei der Auswahl eines Partners vor Ort nur auf die gute<br />
Menschenkenntnis zu verlassen. Zu groß sind die kulturellen Unterschiede, die nicht nur<br />
im Anfangsstadium derartiger Geschäftsbeziehungen zu gar nicht mal böswillig<br />
gemeinten, jedoch teilweise fundamentalen Missverständnissen führen. Den<br />
Markteinstieg erleichtern dürfte in jedem Fall der Kontakt zu europäischen Unternehmen<br />
vor Ort, die bereits über Erfahrung im Indonesien-Geschäft verfügen. Für deutsche<br />
Firmen ist die Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (EKONID) in<br />
Jakarta der erste Ansprechpartner. Sie kann vom Anfangsstadium der Kontaktsuche bis<br />
zum Vertragsabschluss Hilfestellung leisten.<br />
Einen Überblick über ihre Mitgliedsfirmen und deren Kontaktadressen beinhaltet die<br />
Publikation "EKONID Business Partner Germany - Indonesia", die alle zwei Jahre<br />
aktualisiert wird. Ein weiteres Adressverzeichnis deutscher Unternehmen in Indonesien<br />
besteht in der "Firmenliste", die von der Deutschen Botschaft in Jakarta erstellt wird und<br />
mittlerweile auch über die Homepage abrufbar ist. In jedem Fall lohnt sich ein Überblick<br />
über die ausländischen Handelsunternehmen, die nach der Asienkrise weiterhin vor Ort<br />
aktiv geblieben sind oder aber neue Investitionen gestartet haben.<br />
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten<br />
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem<br />
Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de,<br />
kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen.<br />
Handelsvertreter managen<br />
Die Bandbreite der Erfahrungen deutscher Lieferanten mit Handelsvertretern in<br />
Indonesien ist beeindruckend. Sie reicht von Beurteilungen wie "Der ist ein Selbstläufer!"<br />
bis hin zu Katastrophenmeldungen. Bei letzteren ist zu berücksichtigen, dass oftmals die<br />
landestypischen infrastrukturellen und bürokratischen Störfaktoren aus dem Ausland<br />
nicht richtig beurteilt werden können. Positive Berichte gehen hingegen eher von<br />
Unternehmen ein, die sich in der Region bereits auskennen. Beispielsweise bearbeiten<br />
nicht wenige europäische Anbieter den Markt von einer Niederlassung in <strong>Singapur</strong> aus.<br />
Dadurch kann der Verkaufsleiter des Unternehmens öfter Stippvisiten nach Jakarta<br />
unternehmen - und das ist wichtig.<br />
Bei den Vertragsverhandlungen, aber auch bei späteren Besprechungen, ist eine<br />
gewisse Vorsicht geboten. So müsse beispielsweise bei Zugeständnissen eher eine<br />
defensive Taktik gewählt werden, ist immer wieder zu hören. Anders als bei Absprachen<br />
im westlichen Geschäftsumfeld zähle noch das gesprochene Wort sehr viel. Bei eher<br />
locker gemeinten Versprechungen oder dem motivationsfördernden in Aussichtstellen<br />
von zusätzlichen Incentives sollte daher der Ball eher flach gehalten werden. Bei<br />
wichtigen Abmachungen in schriftlicher Form, die über die Vertragsbedingungen<br />
hinausgehen, sei es ratsam, diese auch in indonesischer Sprache abzufassen,<br />
empfehlen Rechtsexperten.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 23
Bei der Vereinbarung von Basisgehältern und Provisionssätzen ist eine Gratwanderung<br />
zwischen Verhandlungsgeschick und Marktverständnis angesagt. Zu beachten ist, dass<br />
neben der Handelsspanne für das Produkt erhebliche Zusatzkosten anfallen. Dies<br />
geschieht teilweise ohne Belege, was das Vertrauensverhältnis zu dem Vertreter<br />
anspannen kann. Dabei geht es nicht nur um zusätzliche Aufwendungen für<br />
Auftragsvergaben oder notwendige Lizenzierungen. Selbst bei dem ohnehin schon<br />
kostspieligen Transport der Ware tauchen Kosten auf, die nicht im Ursprungskalkül<br />
enthalten waren.<br />
Von vornherein sollte dies durch eine relativ starre Kalkulation berücksichtigt werden, die<br />
gewisse Puffer für Zuwendungen beinhaltet. Somit liegt es am Geschick des<br />
Handelsvertreters, das für sich Bestmögliche zu verhandeln, und der Lieferant kann mit<br />
konkreten Margen kalkulieren. Letztere variieren je nach Produkt, Marktsituation und<br />
Konjunkturlage so stark, dass kaum allgemeingültige Angaben möglich sind. Auf jeden<br />
Fall sollte sich der Lieferant gegen Devisenschwankungen absichern und ebenfalls die<br />
schwankende Zinsentwicklung auf dem Archipel im Auge behalten. Letztere spielt<br />
insofern eine Rolle, als dass viele Lieferanten in die Position gedrängt werden, den<br />
Kunden Kreditzugeständnisse ein<strong>zur</strong>äumen. Ob dies dann in die alleinige Verantwortung<br />
des Vertreters fallen soll, muss im Vorfeld geklärt sein.<br />
Ohnehin ist es ratsam, so viele Dinge wie möglich im Vorfeld vertraglich zu regeln, denn<br />
ein vorzeitiger Wechsel des Vertreters ist schwierig. Andererseits können konkrete<br />
Zielvorgaben mit Kündigungsfolge bei Nichterreichen nur schwer vertraglich stipuliert<br />
werden. Daher raten Rechtsexperten zu kurzen Laufzeiten bei den Vereinbarungen, die<br />
mit einer Verlängerungsoption garniert werden. Eigeninvestitionen können nur selten<br />
von indonesischer Seite erwartet werden, ist zu hören. Dementsprechend konkret sollten<br />
die vertraglichen Bedingungen formuliert werden. Die Höhe der Provision ist in erster<br />
Linie vertragsabhängig. Denn dort ist geregelt, inwieweit der Vertreter<br />
Marketingaufgaben von der Beratung bis hin zum Kundenservice zu erledigen hat.<br />
Neben den Formalitäten darf bei der Zusammenarbeit der persönliche Kontakt nicht zu<br />
kurz kommen. Regelmäßige Besuche dienen in erster Linie der Kontrolle, jedoch werden<br />
diese auch aus Harmoniebedürfnissen von der Gegenseite erwartet. Oftmals empfiehlt<br />
es sich, vor Ort Schulungen durchzuführen oder für eine gewisse Zeit einen technischen<br />
Berater aus Europa einfliegen zu lassen. Dadurch werden dann zwei Fliegen mit einer<br />
Klappe geschlagen.<br />
Arten von Vertriebspartnern<br />
Offiziell wird auch in Indonesien die Unterscheidung zwischen Eigenhändler,<br />
Kommissionär und Handelsvertreter vorgenommen. In der Praxis sieht es jedoch so aus,<br />
dass eine indonesische Firma sowohl als Eigenhändler als auch als Handelsvertreter<br />
fungiert. Unterschieden wird ferner zwischen Vermittlungsagent und Sales Agent.<br />
Inwieweit letzterer verpflichtet ist, Kundendienstleistungen zu erbringen, oder die<br />
Befugnis hat, Zahlungen der Klienten entgegenzunehmen, muss vertraglich geregelt<br />
sein. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist es obligatorisch, einen Alleinvertreter<br />
einzuschalten. Dies ist auf Grund von gesetzlichen Regelungen auch in verschiedenen<br />
anderen Bereichen erforderlich. Beispielsweise kann im Falle einer Lizenzierungspflicht<br />
die Lizenz lediglich exklusiv an ein Unternehmen in Indonesien erteilt werden, so dass<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 24
sich zwangsläufig eine Alleinvertretung ergibt. Bei verschiedenen Produkten, die unter<br />
der Kontrolle der Regierung stehen, ist ebenso ein Exklusivvertreter vorgeschrieben.<br />
Mittlerweile gilt diese Sonderregelung jedoch nicht mehr für viele Erzeugnisse.<br />
Hauptsächlich Kfz sind noch davon betroffen. Auf Grund der rechtlich starken Position<br />
eines Alleinvertreters streben die Unternehmen in der Regel nicht exklusive<br />
Kooperationsformen an. In jedem Fall sollte dem Vertragsinhalt besondere<br />
Aufmerksamkeit geschenkt werden.<br />
Vertragsabschluss<br />
Rechtliche Grundlage ist der Civil Code No. 23/1847. Ergänzt wird dieses Regelwerk<br />
durch die Bestimmungen über die Registrierungspflicht von Handelsvertreter- und<br />
Vertragshändlerverträgen. Diese ist in den Decrees 295/1982 sowie 428/1987 des<br />
Department of Industry geregelt. Ergänzungen bzw. Änderungen, die sich größtenteils<br />
restriktiv auswirken, enthält zusätzlich das kürzlich erlassene Decree 11/2006 des<br />
Department of Trade. Demnach bedürfen beispielsweise sämtliche<br />
Vertretungsvereinbarungen der Schriftform. Vorher galt dies lediglich für<br />
Alleinvertretungen.<br />
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, wenngleich verschiedene, gesetzlich<br />
vorgeschriebene Bausteine berücksichtigt werden müssen. Zu diesen<br />
Standardelementen zählen beispielsweise die Firmensitze beider Parteien, Zweck und<br />
Ziel der Vereinbarung sowie Bestimmungen bei deren Nichteinhaltung, die<br />
Vertretungsform, eine genaue Beschreibung der Produkte, die Vertragsregion, Rechte<br />
und Pflichten beider Parteien, Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten sowie das<br />
anwendbare Recht. Für den Fall, dass nicht-exklusive Verträge abgeschlossen werden,<br />
muss der Vertragspartner über weitere bestehende Verträge informiert werden. Sofern<br />
die Verträge nicht in der Landessprache abgefasst sind, müssen sie von einem<br />
vereidigten Übersetzer ins Bahasa Indonesia übersetzt werden. Bei einer<br />
Alleinvertretung gilt indonesisches Recht als ausschlaggebend. In jedem Fall ist es<br />
ratsam, einen Rechtsstreit zu vermeiden, denn die Durchsetzung wäre - egal nach<br />
welchem Verfahren - langwierig und kostspielig.<br />
Durch gesetzliche Änderungen haben sich die Vertragsabschlüsse sowie -<br />
registrierungen teilweise kompliziert. Zumindest ist generell der bürokratische Aufwand<br />
größer geworden. So muss das ausländische Unternehmen den Vertretungsvertrag in<br />
seinem Heimatland notariell beglaubigen lassen. Zusätzlich ist dort ein Zertifikat der<br />
ansässigen Indonesischen Botschaft zu beantragen. Es enthält verschiedene<br />
Standardinformationen über den Geschäftsbetrieb. Diese Formulare benötigt der<br />
Vertreter in spe neben weiteren zahlreichen Dokumenten (Unterlagen über Identität und<br />
<strong>Geschäftstätigkeit</strong>, Importeuridentifikationsnummer API, Originalbroschüren und -<br />
prospekte von Produkten), um die notwendige Registrierung beim Ministry of Trade<br />
vornehmen zu können. Bei bestimmten Erzeugnissen sind Genehmigungen von<br />
weiteren Ministerien einzuholen. Beispielsweise bestehen für Medizintechnik beim<br />
Gesundheitsministerium oder für Kfz beim Industrieministerium Lizenzierungspflichten.<br />
Wer mit Medikamenten, Lebensmitteln oder Getränken handelt, benötigt eine<br />
Genehmigung der Food and Drugs Control Agency. Weitere Erzeugnisse, insbesondere<br />
des Chemiesektors, sind von Zusatzgenehmigungen betroffen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 25
Sind sämtliche Unterlagen eingereicht und in Ordnung, so kann nach Ablauf von fünf<br />
Arbeitstagen - so zumindest die Vorgabe - der "Letter of Registration" ausgestellt<br />
werden. Erst dann darf der Handel beginnen oder können weitere Verträge mit<br />
Unterhändlern abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Registrierung beträgt - solange<br />
keine kürzere Frist vertraglich stipuliert wurde - zwei Jahre. Danach ist eine Erneuerung<br />
der Laufzeit möglich. Der Vertreter ist verpflichtet, alle sechs Monate einen<br />
Geschäftsbericht (Corporate Activity Report) beim Department of Trade abzuliefern.<br />
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<br />
Das Unternehmen hat den Vertragspartner über die Besonderheiten des Produktes zu<br />
schulen und über Weiterentwicklungen zu informieren. Bei Garantiepflicht von mehr als<br />
einem Jahr stehen auch der After-Sales-Service sowie die Belieferung mit Ersatzteilen<br />
auf der Hausaufgabenliste. Der Vertreter verpflichtet sich hingegen, Firmengeheimnisse<br />
für sich zu behalten und eine dem Vertrag entsprechende organisatorische und<br />
personelle Infrastruktur bereit zu stellen. Der Rest wird vertraglich festgelegt. Dabei geht<br />
es um die Kompetenz von Marketingaktivitäten - auch überregional, die Nutzung von<br />
Logos und Werbematerialien, Sorgfalts- und Informationspflicht des Vertreters, PR-<br />
Maßnahmen, Schulungen, das Ausmaß der Berichterstattung der Vertretung, die<br />
Erstattung von Werbe- und Reisekosten und so weiter. Diese Dinge, so berichten<br />
Wirtschaftsvertreter, werden individuell, produktabhängig beziehungsweise nach<br />
Firmenphilosophie ausgehandelt.<br />
Vertragsbeendigung<br />
Gesetzlich gibt es fünf zulässige Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung. Einfach<br />
ist es, wenn sich beide Parteien auf eine Beendigung der Zusammenarbeit einigen.<br />
Zwangsläufig geschieht dies, wenn eine Seite Konkurs anmeldet oder aus anderen<br />
Gründen den Geschäftsbetrieb einstellt. Wenn ein zeitlich begrenzter Vertretungsvertrag<br />
nicht verlängert wird oder die Rechte auf eine andere Person oder Firma transferiert<br />
werden, liegt ebenfalls eine Auflösung vor.<br />
Problematisch ist es, wenn ein Unternehmen mit der Leistung des Handelsvertreters<br />
unzufrieden ist und sich deshalb von ihm trennen möchte. Eine derartige<br />
Vertragsauflösung ist ohnehin nur durchsetzbar, wenn bestimmte Mindestanforderungen,<br />
wie Umsatzziele, vertraglich stipuliert wurden. Aber selbst dann ist es nicht<br />
selbstverständlich, dass die Auflösung vor Gericht durchgesetzt werden kann. Offiziell<br />
läuft eine derartige Vertragsbeendigung unter der Kategorie "beiderseitiges<br />
Einvernehmen". Keine der Parteien soll ihr Gesicht verlieren. In jedem Fall ist dem<br />
Handelsministerium eine gütliche Trennung schriftlich zu bestätigen. Erfolgt dies drei<br />
Monate nach der Auflösung nicht, so wird die Registrierung ungültig, und es kann ein<br />
neuer Vertreter unter Vertrag genommen werden.<br />
Eröffnung einer Repräsentanz<br />
Der Aktionsradius einer Handelsrepräsentanz ist auf dem Archipel sehr begrenzt. Sie<br />
darf nur in Ausnahmen (Einkaufsrepräsentanz) vertragliche Beziehungen eingehen,<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 26
keinen Außenhandel betreiben sowie allgemein keine Geldtransaktionen <strong>zur</strong><br />
Geschäftsabwicklung vornehmen. Dennoch ist diese Form der Präsenz ein beliebtes<br />
Modell für ausländische Unternehmen, um die eigenen Interessen vor Ort zu vertreten.<br />
Schließlich ist der Aufwand einer derartigen Büroeröffnung aus finanziellen,<br />
organisatorischen und personellen Gesichtspunkten gering.<br />
Während ein Teil der Repräsentanzen den späteren Markteintritt erleichtern sollen,<br />
indem Marktforschung sowie Kontaktanbahnung im Vordergrund stehen, dienen andere<br />
Büros <strong>zur</strong> Unterstützung der bestehenden Geschäftsaktivitäten. Beispielsweise<br />
erledigen Industrieunternehmen ihre Controlling- oder Marktforschungsaufgaben über<br />
ein "Representative Office". Eine ebenfalls beliebte Konstellation ist die Einrichtung<br />
eines derartigen Büros als zusätzliches Kontrollorgan zu einer Handelsvertretung vor Ort.<br />
Als Repräsentant kann grundsätzlich jede indonesische natürliche oder juristische<br />
Person sowie jede ausländische natürliche Person fungieren. Drei Arbeitnehmer müssen<br />
dabei mindestens beschäftigt werden. Erforderlich ist die Hinterlegung eines Deposits<br />
bei der Bank Indonesia (5 Mio. Rp für Ausländer; 1 Mio. Rp für Indonesier), das nach<br />
Vertragsauflösung <strong>zur</strong>ückerstattet wird. Unterschieden wird zwischen nationalen und<br />
regionalen Repräsentanzbüros.<br />
Das "National Representative Office" benötigt eine Genehmigung durch das<br />
Handelsministerium. Die Laufzeit beträgt jeweils zwei Jahre, jedoch kann nach Ablauf<br />
der Frist stets ein Neuantrag gestellt werden. Dies ist auch notwendig, wenn der<br />
Repräsentant gewechselt wird. Das Gesetz unterscheidet zwischen Verkaufs- und<br />
Einkaufsrepräsentanzen. Den Verkaufsrepräsentanzen ist jegliche Art von Handel oder<br />
Anbahnung sowie Abwicklung von Geschäftsabschlüssen untersagt. Erlaubt sind<br />
hingegen Produktwerbung, Marktforschung oder Überwachung des Verkaufs.<br />
Einkaufsrepräsentanzen dürfen zwar selbständig Verträge abschließen, jedoch lediglich<br />
unter der Prämisse, dass es sich um Einkaufsverträge handelt. In Indonesien kann<br />
bislang grundsätzlich lediglich eine Repräsentanz eröffnet werden, so dass die Wahl<br />
zwangsläufig im Regelfall auf Jakarta fällt.<br />
Ein "Regional Representative Office" dient <strong>zur</strong> Überwachung und Steuerung von<br />
anderen Aktivitäten des Unternehmens im südostasiatischen Raum. Voraussetzung ist<br />
demnach, dass der Antragsteller bereits anderweitig in Indonesien geschäftlich tätig ist<br />
und zusätzlich eine weitere Geschäftsaktivität innerhalb der Region nachweisen kann.<br />
Selbst darf die regionale Handelsrepräsentanz - analog <strong>zur</strong> Verkaufsrepräsentanz -<br />
keine Geschäfte abschließen. Unbefristete Genehmigungen erteilen die<br />
Investitionsbehörde BKPM sowie seit Beginn der Dezentralisierung die jeweils<br />
zuständige regionale Investitionsbehörde.<br />
Durch das Doppelsteuerabkommen zwischen Deutschland und Indonesien ist ein<br />
deutsches "Representative Office" auf dem Archipel nicht körperschafts-<br />
(einkommensteuer-)pflichtig. Trotzdem empfiehlt die Deutsch-Indonesische<br />
Handelskammer (EKONID) die strikte Befolgung der steuerlichen Rahmenvorschriften,<br />
da es in der Vergangenheit Fälle gab, bei denen es schon zu einer steuerlichen<br />
Veranlagung kam. Der Repräsentant selbst ist einkommensteuerpflichtig mit<br />
Steuersätzen, die in einer Bandbreite zwischen 5 und 35% gestaffelt sind. Zu beachten<br />
ist, dass Firmen-Incentives (Wohngeld, Heimatfreiflüge etc.) seit 1992 auch als<br />
steuerpflichtiges Einkommen gelten. Es ist zu empfehlen, die Dienste eines<br />
Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 27
Das die Repräsentanz eröffnende Mutterhaus muss bei den indonesischen Behörden<br />
ihre rechtliche Existenz nachweisen. Zu diesem Zwecke sind eine Absichtserklärung<br />
sowie die Ernennungsurkunde des Repräsentanten, von der Geschäftsleitung<br />
unterzeichnet und auf mit dem Briefkopf der Firma versehenem Papier, durch die<br />
Indonesische Botschaft oder ein Indonesisches Konsulat zu beglaubigen. Auch bedarf<br />
das ausländische Mutterhaus einer Art Empfehlungsschreiben seitens der Botschaft/des<br />
Konsulats. Das Genehmigungsverfahren kann durchaus ein halbes Jahr dauern -<br />
gerechnet von der Abgabe der vollständigen Dokumente bis <strong>zur</strong> Erteilung des<br />
Handelsregisterauszugs. Hilfestellung bei der Repräsentanzgründung leistet die<br />
Deutsch-Indonesische Handelskammer in Jakarta.<br />
Messewesen<br />
Wer sich über Messen von internationaler Relevanz in Indonesien einen Überblick<br />
verschaffen will, benötigt bislang nicht viel Zeit, um die bedeutenden Veranstaltungen in<br />
seinen "Business Planer" zu übertragen. Grund dafür ist unter anderem, dass in vielen<br />
Sektoren noch zu wenig produziert wird. Die Hauptstadt Jakarta ist auch für das<br />
Messewesen Adresse Nummer 1. Für die wichtigsten Branchen existieren zwar<br />
internationale Ausstellungen. Diese bleiben jedoch bislang weitgehend auf den lokalen<br />
Markt beschränkt, der allerdings für die meisten Sektoren schlummerndes Potenzial<br />
birgt. Wirtschaftsvertreter hoffen, dass in Zukunft auch eine Messe in Indonesien die<br />
Tore öffnet, die sich als Plattform für die gesamte Region etablieren kann. Bislang ist<br />
eine derartige überregionale Veranstaltung nicht in Sichtweite.<br />
Zunächst müssten die infrastrukturelle Rahmenbedingungen verbessert werden, fordern<br />
die Veranstalter. Größere internationale Messen finden bislang auf Jakartas<br />
internationalem Messegelände in Kemayoran (www.jiexpo.com) statt. Dort stehen<br />
bislang mehr als 18.000 qm an Ausstellungsfläche sowie circa 50.000 qm an Freifläche<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Zusätzlich verfügt die Anlage über ein großes Angebot an<br />
Konferenzräumen. Unter deutschem Management soll die "Jakarta International Expo"<br />
an internationalem Flair gewinnen. Eine neue moderne Messehalle befindet sich schon<br />
in fortgeschrittenem Baustadium. Weitere infrastrukturelle Projekte (Hotel, Restaurants<br />
etc.) sind ebenfalls vorgesehen. Kleinere Veranstaltungen finden im Jakarta Convention<br />
Centre statt, das den Vorteil der zentralen Lage hat, jedoch räumlich begrenzter ist.<br />
Sollte sich der seit längerem erwartete wirtschaftliche Aufschwung einstellen und der<br />
Archipel auch auf der Landkarte internationaler Investoren wieder sichtbarer werden,<br />
dürfte die Messeinfrastruktur davon nachhaltig profitieren.<br />
Bislang spielen Konsumgütermessen die größere Rolle. Branchenvertreter hoffen, dass<br />
der Fokus in Zukunft von den gegenwärtigen B2C-Geschäften ("business to consumer")<br />
auf Messen stärker in Richtung B2B-Abwicklungen ("business to business") geht.<br />
Weiterhin die bedeutendste Kapitalgüterausstellung auf dem Archipel ist die<br />
"Manufacturing", die somit auch für deutsche Hersteller als erste Anlaufstelle Sinn macht.<br />
Allerdings muss sich diese Messe bisweilen den Vorwurf gefallen lassen, ein zu breites<br />
Produktspektrum aufzunehmen. Allein sechs integrierte Veranstaltungen<br />
(Werkzeugmaschinen, Umwelttechnik, Chemie- und Labortechnik,<br />
Automatisierungstechnik, Kfz sowie Fördertechnik) ergänzten 2006 die "Manufacturing".<br />
Der Veranstalter PT Pamerindo organisierte bereits zweimal einen Ableger der<br />
Maschinen-Ausstellung in Surabaya, da in der Region Ost-Java eine konzentrierte<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 28
Industrieansiedelung vorhanden ist. Auch Surabaya wartet auf die Fertigstellung einer<br />
neuen Messehalle. In - allerdings nicht naher - Zukunft könnten vor dem Hintergrund der<br />
Dezentralisierung Messen außerhalb Jakartas an Bedeutung gewinnen.<br />
Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Messen bietet der Ausstellungsund<br />
Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hier können auch Informationen über<br />
die Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer eingeholt werden<br />
(www.auma.de).<br />
Franchising<br />
Das Konzept des Franchising hat sich seit der Liberalisierung 1990 zeitgleich mit dem<br />
Einzelhandelssektor zu einem lukrativen Geschäftsfeld entwickelt. Dies gilt sowohl für<br />
lokale wie für ausländische Unternehmen, die sich bislang jedoch alle auf die großen<br />
Städte des Archipels konzentrieren. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wird letzteres<br />
teilweise von der Regierung <strong>zur</strong> Auflage gemacht. Internationale Lizenzgeber beklagen<br />
teilweise, dass die an die Lizenznehmer gestellten Auflagen nicht immer zu 100% erfüllt<br />
werden. An dem Standort Indonesien seien daher regelmäßigere Kontrollen notwendig,<br />
als dies durchschnittlich anderswo der Fall sei.<br />
Mehr als 350 Franchise-Unternehmen sollen dem Vernehmen nach gegenwärtig<br />
insgesamt in Indonesien existieren, wobei ausländische Lizenzgeber noch deutlich in<br />
der Mehrheit sind. Der Großteil der internationalen Unternehmen kooperiert dem<br />
Vernehmen nach eng mit Firmen vor Ort. Aber auch lokale Geschäftsideen werden<br />
zunehmend über dieses Konzept abgewickelt. Letzteres wird von der Regierung begrüßt,<br />
denn dabei sind fast immer Partnerschaften mit kleinen und mittelständischen<br />
Unternehmen involviert. Trotz dieses Effekts der Wirtschaftsförderung blieb eine<br />
Unterstützung des Franchise-Business durch die Regierung in der Vergangenheit<br />
weitgehend aus, beklagt die Indonesian Franchising and Licencing Society. Gesetzlich<br />
ist Franchising im "Law No. 9/1995 about small business" sowie durch die "Government<br />
Regulation No. 16/1997 about franchises" geregelt. Letztere könnte noch 2007<br />
aktualisiert werden.<br />
US-amerikanische Ketten dominieren bei den internationalen Kooperationen das<br />
Geschehen. Dies hängt maßgeblich mit den großen Fast-Food-Ketten, wie McDonalds,<br />
Kentucky Fried Chicken, Dunkin´ Donuts oder Pizza Hut, zusammen, die in den großen<br />
Städten des Archipels florieren. Ansonsten sind Firmen aus Australien, <strong>Singapur</strong>,<br />
Frankreich, Großbritannien, Thailand und Malaysia im Geschäft. Trotz des<br />
zunehmenden Wettbewerbs bleibt der Sektor lukrativ, und Branchenvertreter erwarten,<br />
dass weitere "Newcomer" mit Geschäftsideen den Markt entdecken. Dabei denken sie<br />
insbesondere an Anbieter aus der VR China sowie Indien.<br />
Am beliebtesten sind bislang Franchise-Verträge im Bereich der Gastronomie. Dies gilt<br />
auch für die lokalen Firmen. Als Pionier in Sachen Franchising für traditionelle<br />
indonesische Gerichte gilt beispielsweise die Restaurantkette "Es Teler 77". Mit<br />
umgerechnet etwa 100 Euro startete der Gründer vor vielen Jahren mit dem Verkauf von<br />
Es Teler 77, einem Getränkemix aus Kokosnuss, Avocado, Jackfruit, Sirup und Milch.<br />
Seit 1987 werden Franchise-Lizenzen für die Kette vergeben. Derzeit operieren<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 29
landesweit mehr als 180 Filialen - zuzüglich vier in <strong>Singapur</strong> und drei in Australien.<br />
Derartige Erfolgsstories tragen zu dem dynamischen Wachstum im Franchise-Sektor bei.<br />
Auch andere Geschäftsideen aus dem Dienstleistungsbereich sowie im Einzelhandel<br />
drängen sich für das Franchising auf. Bei "Convenience Stores" ist dieses Konzept<br />
schon weit verbreitet. So beträgt dem Vernehmen nach die Lizenzgebühr mit einer<br />
fünfjährigen Laufzeit für die Mini-Marktkette Alfamart umgerechnet etwa 4.000 Euro.<br />
Nach Umsatz müssen dann zusätzlich Royalty-Gebühren entrichtet werden, die von 0%<br />
(bis zu etwa 6.000 Euro Monatsumsatz) bis maximal 3% (ab 12.000 Euro Monatsumsatz)<br />
reichen.<br />
2.3. Rechtlicher Rahmen<br />
Autor: Sonja Drexl- Trautmann<br />
Bei Investitionsvorhaben oder überhaupt geschäftlicher Betätigung im Ausland, ist<br />
grundsätzlich die rechtliche Situation von besonderer Bedeutung. Häufig liegt gerade<br />
hier ein entscheidender Grund für die Wahl des neuen Standorts. Dementsprechend soll<br />
dem geneigten Leser ein kleiner Überblick über einige diesbezüglich relevante<br />
Rechtsgebiete in Indonesien verschafft werden.<br />
Handelsrecht<br />
Um auf dem indonesischen Markt ansässig zu werden, bieten sich dem ausländischen<br />
Kaufmann mehrere Möglichkeiten. Will er sich nicht sofort in Indonesien niederlassen,<br />
sich aber dennoch auf dem indonesischen Markt etablieren, so kann er zunächst auf die<br />
Unterstützung eines Handelsvertreters <strong>zur</strong>ückgreifen. Für viele Aktivitäten ist dies sogar<br />
unumgänglich. So können z.B. nur Unternehmen, die vor Ort durch einen<br />
Handelsvertreter vertreten sind, an Ausschreibungen teilnehmen.<br />
Es können eine Alleinvertretung für das ganze Land und die gesamte Produktpalette -<br />
für bestimmte Produkte ist die Alleinvertretung sogar vorgeschrieben und bei staatlichen<br />
Projekten in Ausschreibungen oftmals verlangt - oder die Vertretung nur für eine<br />
bestimmte Produktgruppe oder aber Region vergeben werden. In der Regel bevorzugt<br />
der indonesische Partner eine Alleinvertretung, da er dann überzeugender auftreten und<br />
zumeist erfolgreicher am indonesischen Markt agieren kann.<br />
Grundlage dieser Partnerschaft sollte immer ein verlässlicher Vertrag sein, der in jedem<br />
Fall von einem mit indonesischem Recht vertrauten Rechtsanwalt ausgearbeitet oder<br />
zumindest geprüft werden sollte.<br />
Ein Alleinvertretervertrag muss für eine Mindestdauer von drei Jahren abgeschlossen<br />
werden. Wenn der Vertreter auch für Produktion oder Montage zuständig ist, so ist eine<br />
Mindestdauer von fünf Jahren vorgeschrieben, gespickt mit einer Verlängerungsoption<br />
für jeweils weitere fünf Jahre.<br />
Ein Vertretungsvertrag muss schriftlich geschlossen, ein Alleinvertretervertrag zusätzlich<br />
notariell beglaubigt und mit einer Bestätigung der indonesischen Vertretung im Ausland<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 30
versehen werden. Des weiteren muss ein solcher Alleinvertretungsvertrag beim<br />
Industrie- und Handelsministerium registriert und eine Kopie davon dort hinterlegt<br />
werden. In Vertretungsverträgen sollte die Vertragsdauer unbedingt angegeben werden,<br />
was sich aus dem vorgenannten ohnehin ergibt. Dasselbe gilt bei<br />
Vertragsverlängerungen.<br />
Eine einseitig begründete Kündigung der Vertragsbeziehung durch den Prinzipal (z.B.<br />
wegen Nichterfüllung vertraglicher Pflichten) ist zulässig, bei fehlendem gegenseitigen<br />
Einverständnis ist der Prinzipal in der Regel jedoch zu Schadenersatz verpflichtet. Die<br />
Nichteinhaltung von vereinbarten Umsätzen kann nicht als Kündigungsgrund<br />
herangezogen werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist also nur mit dem<br />
Einverständnis beider Vertragspartner zu empfehlen. Gegen den Willen des Vertreters<br />
kann der Exporteur den Handelsvertretervertrag kündigen, wenn der Handelsvertreter<br />
sein Geschäft einstellt, in Konkurs geht oder in anderer Weise seinen Geschäftsbetrieb<br />
unterbricht.<br />
Als Alleinvertreter kommt ausschließlich ein indonesisches Unternehmen, in der Regel<br />
organisiert in Form einer Perseroan Terbatas (kurz „PT“, s.u.) – eine Unternehmensform<br />
ähnlich der deutschen GmbH mit Aspekten einer deutschen Aktiengesellschaft – oder<br />
ein Staatsunternehmen in Betracht.<br />
Direktgeschäfte des Prinzipals unter Ausschaltung des Alleinvertreters sind nicht erlaubt.<br />
Für Exklusiv-Verträge und ihre Auslegung gilt indonesisches Recht, und im Falle von<br />
Meinungsverschiedenheiten sollte ein indonesisches Schiedsgericht - bitte unbedingt an<br />
eine Schiedsgerichtsklausel im Vertrag denken! - entscheiden. Die gerichtliche<br />
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erweist sich vor indonesischen Gerichten oftmals als<br />
schwierig, zumindest aber als sehr langwierig.<br />
Bei Beendigung eines Vertretervertrages muss sichergestellt sein, dass die<br />
Ersatzteillieferung indonesischer Kunden noch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach<br />
Vertragsende weiterlaufen kann. Bei Ablauf eines Alleinvertretungsvertrages ist für die<br />
Registrierung eines neuen Alleinverteters beim Industrie- und Handelsministerium eine<br />
Erklärung des ursprünglichen Vertreters über die Erfüllung des Vertrages wichtig, da bei<br />
Annahme von Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur Vertreter akzeptiert werden,<br />
deren Legitimität bzw. deren Ruf nicht umstritten ist. Das Industrie- und<br />
Handelsministerium kann die Anerkennung eines Exklusiv-Vertrages mit einem neuen<br />
indonesischen Beauftragten verweigern, wenn ein früherer Vertrag nicht<br />
vorschriftsmässig beendet wurde.<br />
Der einfache Handelsvertretervertrag unterliegt den Normen des allgemeinen<br />
indonesischen Kaufhandelsgesetzbuches sowie des Zivilgesetzbuches, Kodifikationen,<br />
die auf altem niederländischen Recht aufbauen.<br />
Nach indonesischen Bestimmungen gibt es neben dem klassischen Handelsvertreter<br />
Formen der einfachen Handelsrepräsentanz wie die Verkaufs- oder<br />
Einkaufsrepräsentanz sowie der Baurepräsentanz <strong>zur</strong> Verfolgung von Bauprojekten.<br />
Eine Repräsentanz darf keinen Handel betreiben, sich nicht an Ausschreibungen<br />
beteiligen (ausgenommen die Baurepräsentanz), keine Verträge abschliessen<br />
(ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz) und sich weder im Import noch im Export<br />
betätigen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 31
Steuerrecht<br />
Das indonesische Steuerrecht soll reformiert werden. Insbesondere sollen durch<br />
Steuersenkungen Anreize für ausländische Investoren geschaffen werden. Die<br />
Veröffentlichung der neuen Verordnung war ursprünglich für Juli 2007 vorgesehen und<br />
lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes noch nicht vor.<br />
Aus diesem Grund werden die nachfolgenden Ausführungen nur kurz behandelt, da sich<br />
hier kurzfristig weitreichende Änderungen ergeben könnten.<br />
Einkommenssteuer<br />
Derzeit sieht die für in Indonesien ansässige natürliche Personen anfallende<br />
Einkommenssteuerpflicht folgende Steuersätze vor:<br />
zu versteuerndes<br />
Einkommen in Rp<br />
Steuersatz (%)<br />
bis 25.000.000 5<br />
ab 25.000.001 – 50.000.000 10<br />
ab 50.000.001 – 100.000.000 15<br />
ab 100.000.001 – 200.000.000 25<br />
ab 200.000.001 35<br />
Körperschaftssteuer<br />
Die Körperschaftssteuer für in Indonsien ansässige Unternehmen berechnet sich wie<br />
folgt:<br />
zu versteuerndes<br />
Einkommen in Rp<br />
Steuersatz (%)<br />
bis 50.000.000 5<br />
ab 50.000.001 – 100.000.000 10<br />
ab 100.000.001 30<br />
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben können Investoren linear oder nach der „fast<br />
declining balance method“ doppelt so schnell einkommensmindernd ansetzen (letzteres<br />
trifft auf Gebäude nicht zu). Dabei werden die Ausgaben abhängig von der Lebensdauer<br />
des Gegenstandes bestimmten Gruppen zugeordnet. Verluste können maximal bis zu<br />
fünf Jahre vorgetragen werden. Die Umsatzsteuer beträgt regelmäßig 10%, auf<br />
bestimmte Luxusgüter wird allerdings eine zusätzliche Steuer von zwischen 10% und<br />
75% erhoben.<br />
Das Einkommen von in Indonesien ansässigen Personen aus Dividenden, Zinsen,<br />
Rentenzahlungen und Royalties unterliegt einer Quellensteuer. Der Quellensteuersatz<br />
beträgt grundsätzlich 15%, wenn der Steuerpflichtige Indonesier ist, 20%, wenn der<br />
Steuerpflichtige Ausländer ist. Gerade in diesen Bereichen erwartet man<br />
Erleichterungen für ausländische Investoren durch die zuvor angekündigte<br />
Steuerrechtsreform.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 32
Zwischen Deutschland und Indonesien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(DBA), dass am 28.12.1991 in Kraft getreten ist und das frühere DBA von 1977 ersetzt<br />
hat.<br />
Arbeitsrecht<br />
In Indonesien besteht zwischenzeitlich eine große Vielzahl an arbeitsrechtlichen<br />
Bestimmungen, die nicht einheitlich kodifiziert sind. Im Folgenden sollen deshalb nur<br />
einige wenige individualarbeitsrechtliche Aspekte beleuchtet werden.<br />
Arbeitsverhältnisse werden regelmässig durch individualvertragliche Abreden zwischen<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Da der Gesetzgeber jedoch zum Ausgleich<br />
gewisser Machtdisparitäten den Arbeitsvertrag nicht alleine von den Vertragspartnern<br />
ausgehandelt wissen will, existiert eine Vielzahl von Bestimmungen, die den<br />
Arbeitsvertrag zwingend beeinflussen.<br />
Arbeitnehmerorganisationen<br />
In Unternehmen mit zehn oder mehr Arbeitnehmern müssen betriebsratsähnliche<br />
Arbeiternehmerorganisationen gebildet werden, die die Interessen der Arbeitnehmer<br />
vertreten. Zudem ist unter gleichen Voraussetzungen vorgeschrieben, dass der<br />
Arbeitgeber Unternehmensvorschriften erlässt, in denen die Arbeitsbedingungen<br />
detailliert dargestellt sind und von den Arbeitnehmern eingesehen werden können.<br />
Mindestlöhne<br />
Mindestlohnregelungen werden jährlich durch den Arbeitsminister oder den einzelnen<br />
Provinzen erlassen, wobei die Mindestlöhne für die jeweiligen Provinzen gesondert<br />
festgesetzt werden. Der durchschnittliche Arbeitslohn in Indonesien betrug im Jahre<br />
2006 Euro 75,00.<br />
Zulässige Wochenarbeitszeit<br />
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, wobei sich die Arbeitszeit auf<br />
fünf Tage in der Woche verteilen soll. Notwendige Mehrarbeit bis zu 54 Wochenstunden<br />
und 6 Tagen begründen die Verpflichtung des Arbeitgebers <strong>zur</strong> Zahlung eines<br />
Überstundengeldes, <strong>zur</strong> Einräumung von Essenszeiten und <strong>zur</strong> Abgeltung der freien<br />
Wochentage mindestens zweimal im Monat.<br />
Überstundengeld<br />
Für die Berechnung des Überstundengeldes wurden präzise Kalkulationsregeln<br />
aufgestellt. Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Betrag, der sich aus Grundgehalt,<br />
Zulagen und gegebenenfalls dem Wert der gewährten Naturalien ergibt. Danach<br />
berechnet sich das Überstundengeld wie folgt:<br />
- Für Überstunden an normalen Wochentagen ist für die erste Überstunde das<br />
Eineinhalbfache und für alle folgenden Überstunden das Zweifache des<br />
Stundenlohnes zu zahlen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 33
- Für Überstunden an Wochenenden oder Feiertagen ist abhängig von den<br />
genauen Anzahl sowie der zeitlichen Lage der Überstunden das Zwei-, Drei-,<br />
oder maximal Vierfache des Stundenlohnes zu zahlen<br />
Kündigung<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen <strong>zur</strong> Kündigung eines Arbeitsvertrages ist es die<br />
Pflicht eines Arbeitgebers, alles zu tun, um eine Kündigung zu verhindern und das<br />
Arbeitsverhältnis nicht zu belasten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat,<br />
nicht unbedingt zum Monatsletzten. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und ist nicht<br />
zulässig, solange der Arbeitnehmer seine Tätigkeit wegen einer Krankheit, die ärztlich<br />
bescheinigt sein muss, nicht ausübt. Dies gilt jedoch nur für maximal zwölf Monate.<br />
Ausserdem darf einem Arbeiter nicht gekündigt werden, solange er von der Arbeit<br />
freigestellt ist, um seinen staatsbürgerlichen oder religiösen Pflichten nachzukommen.<br />
Bei vertragswidrigem Verhalten ist der Arbeitnehmer zunächst abzumahnen. Ist eine<br />
Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers dennoch nicht zu umgehen, so muss er seine<br />
Absicht mit der betreffenden Arbeitnehmerorganisation oder, wenn der Arbeiter dort kein<br />
Mitglied ist, mit ihm selbst besprechen. Dahinter steht der Grundsatz, ein<br />
Arbeitsverhältnis, wenn irgendwie möglich, nur einvernehmlich aufzulösen. Gelingt diese<br />
einvernehmliche Lösung nicht, so kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter nur entlassen,<br />
wenn er eine Genehmigung des regionalen Komitees <strong>zur</strong> Beilegung arbeitsrechtlicher<br />
Streitigkeiten erhält. Zuvor muss der Arbeitgeber zusätzlich auf eine Aussöhnung<br />
zwischen den Parteien durch Einschaltung des Haupt- oder Regionalbüros des<br />
Arbeitsministeriums hinwirken. Erhält der Arbeitgeber keine Genehmigung für die<br />
Kündigung kann er innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ablehnung das nationale<br />
Komitee <strong>zur</strong> Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten anrufen. Ohne Genehmigung ist<br />
die Kündigung nichtig. Im Zeitraum zwischen der Kündigung und der Erteilung der<br />
Zustimmung steht dem Arbeitnehmer, wenn er nicht weiterbeschäftigt wird, ein Anspruch<br />
auf 50% seines Gehaltes für mindestens sechs Monate zu.<br />
Die Genehmigung zu einer Kündigung ist während der Probezeit, die maximal drei<br />
Monate dauern darf, nicht erforderlich. Ferner ist diese Vorgehensweise entbehrlich,<br />
wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, der Arbeitnehmer schriftlich seinen<br />
Verzicht erklärt oder sein vereinbartes Rentenalter (in der Regel mit 55) erreicht.<br />
Abfindung und Treueprämie bei Kündigung<br />
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisse hat der ausscheidende Mitarbeiter Anspruch<br />
auf eine Abfindung, gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit von einem<br />
Monatsgehalt bis zu vier Monatsgehältern. Neben dieser Abfindung muß der Arbeitgeber<br />
bei einer Kündigung zusätzlich eine Treueprämie zahlen, die sich nach der Dauer der<br />
Betriebszugehörigkeit bestimmt (1 bis 5 Monatsgehälter). Die Zahlung hat am Tag des<br />
Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis zu erfolgen.<br />
Unternehmensformen/Gesellschaftsrecht<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 34
Einzelunternehmen und partnerships sind indonesische Personengesellschaften, die<br />
den ausländischen Investoren regelmäßig nicht zugänglich sind und die jeweiligen<br />
Gesellschafter einer persönliche Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten unterwirft.<br />
Für Ausländer oder ausländische Unternehmen, die in Indonesien wirtschaftlich tätig<br />
werden wollen bzw. durch ausländische Beteiligungen an einem indonesischen<br />
Unternehmen handeln wollen, ist die einzig in Betracht kommende Gesellschaftsform die<br />
Gründung einer Perseroan Terbatas (PT), einer hybriden Form aus deutscher<br />
Aktiengesellschaft und GmbH. Die Haftung der Gesellschafter ist hier grundsätzlich auf<br />
den Umfang des nachgewiesenen Stammkapitals begrenzt.<br />
Eine PT erhält als ausländische Gesellschaft oder wenn sie unter ausländischer<br />
Beteiligung steht den Zusatz PMA als Status. Bei einer Eröffnung einer zu 100% in<br />
ausländischer Beteiligung stehenden Gesellschaft, müssen jedoch - mit nur wenigen<br />
Ausnahmen, welche vom getätigten Wirtschaftsbereich abhängig sind - innerhalb eines<br />
Zeitraumes von 15 Jahren ab Eröffnung des Unternehmens mindestens 5% seiner<br />
Anteile auf eine inländische natürliche oder juristische Person übertragen werden.<br />
Bestimmte Investitionsbereiche sind ausländischen Investoren zumindest für eine 100%-<br />
Beteiligung versperrt. Diese Bereiche werden in der so genannten Negativliste benannt,<br />
die erst jüngst im Rahmen des Inkrafttretens des neuen Investment Laws neu<br />
überarbeitet wurde.<br />
Zur Gründung einer PT PMA sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Dabei<br />
kann es sich sowohl um juristische als auch natürliche Personen handeln.<br />
Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, der Vorstand und der<br />
Aufsichtsrat. Die Gesellschafterversammlung, welche nach dem Willen des<br />
Gesetzgebers die weitestgehenden Befugnisse hat, übt alle Rechte aus, die nicht dem<br />
Vorstand oder dem Aufsichtsrat übertragen sind. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft<br />
nach aussen und führt die Geschäfte. Dieser wird bei seiner Geschäftsführung vom<br />
Aufsichtsrat beraten und überwacht.<br />
Bevor der Gründungsakt selbst vollzogen werden kann, muss die Eröffnung einer PT<br />
PMA von der ausländischen Investitionsbehörde – BKPM – genehmigt werden. In dieser<br />
Genehmigung legt die Investitionsbehörde das <strong>zur</strong> Gründung nachzuweisende<br />
Mindestgrundkapital für das einzelne Unternehmen verbindlich fest. Obwohl das<br />
gesetzliche Mindestgrundkapital 20.000.000 Rp. beträgt, wird dies aufgrund einer<br />
durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsanalyse jeweils individuell ermittelt, wobei auf<br />
Unternehmenszweck und Umfang abgestellt wird. Als Orientierung ist bei einem nicht<br />
produzierenden Unternehmen (Handel, Dienstleistung, Service etc.) von einem Betrag<br />
i.H.v. 100.000,00 USD und bei Produktionsunternehmen von einem Betrag i.H.v.<br />
200.000,00 USD auszugehen, davon können 100.000,00 USD auch in Form nicht barer<br />
Mittel eingebracht werden.<br />
Nach Erteilung dieser Genehmigung wird die Gesellschaft durch die notarielle<br />
Beglaubigung der Gründungsurkunde, welche den Gesellschaftsvertrag enthält und in<br />
indonesischer Sprache abgefasst sein muss, gegründet.<br />
Diese Gründungsurkunde ist zusammen mit der BKPM – Genehmigung und dem<br />
Nachweis der Eröffnung eines Geschäftskontos unter Einzahlung des Stammkapitals<br />
beim Justiz- und Handelsministerium ein<strong>zur</strong>eichen. Dort wird die Eintragung in das<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 35
Handelsregister veranlasst und die Gründung der Gesellschaft öffentlich bekannt<br />
gemacht. Vor Eintragung und Bekanntmachung haften die Geschäftsführer persönlich<br />
und unbeschränkt für alle im Namen der Gesellschaft eingegangen Verbindlichkeiten.<br />
Nach der Gründung muss - widerum bei der BKPM – ein so genannter Expatriate<br />
Manpower Utilization Plan (Rencana Penggunaan Tenaga Kerja Asing – RPTKA)<br />
beantragt werden. In diesem vorformulierten Antrag sind bestimmte Angaben zum<br />
Unternehmen zu machen, um die in der RPTKA enthaltenen Aufenthaltsgenehmigungen<br />
(KITAS), zu deren Erhalt man zunächst ein Visum braucht, und Arbeitsgenehmigungen<br />
(IKTA) zu erhalten.<br />
Zudem muss ein so genannter Letter of Domicile - Sitz des Unternehmens -<br />
(Standortgenehmigung) beantragt werden.<br />
Vor Erteilung der vom Unternehmen benötigten Steuernummer (Nomor Pokok Wajib<br />
Pajak – NPWP) wird die zuständige Steuerbehörde in der Regel den Sitz des<br />
Unternehmens <strong>zur</strong> Inaugenscheinnahme aufsuchen.<br />
Erst nach Erteilung dieser Steuernummer kann die <strong>Geschäftstätigkeit</strong> aufgenommen<br />
werden. Zuwiderhandlungen stellen in Indonesien einen Straftatbestand dar.<br />
Eine konkrete Dauer für die Gründung einer PT PMA kann nicht genannt werden, da das<br />
o.g. Verfahren bei der BKPM nicht unmittelbar beeinflussbar ist und den längsten<br />
Zeitraum beansprucht. Liegt diese Genehmigung vor, kann die Gesellschaft innerhalb<br />
von 6 Wochen gegründet werden, wenn das Verfahren gut vorbereitet ist. Es sollten<br />
jedoch insgesamt wenigstens 6 Monate eingeplant werden. Durch das bereits erwähnte<br />
neue Investment Law, das im März diesen Jahres verabschiedet wurde, soll das<br />
Genehmigungsverfahren nurmehr 30 Tage in Anspruch nehmen.<br />
Verträge<br />
Der Vertrag im indonesischen Recht<br />
Nach dem Indonesian Civil Code (ICC) gelten, wie im BGB, die Grundsätze der<br />
Vertragsfreiheit und der Parteiautonomie. Es wird auch zwischen zwingendem und nichtzwingendem<br />
Recht unterschieden. Es gilt in Indonesien die Empfehlung, möglichst viel<br />
und dies ausführlich individuell zu vereinbaren.<br />
Werbeaussagen, die zu einem Vertrag geführt haben, werden nicht Bestandteil<br />
desselben. Die Haftung aus culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei<br />
Vertragsschluss) ist in Indonesien unbekannt. Wenn etwa ein Ferienressort damit wirbt,<br />
dass es ein Schwimmbad hat, und dieses dann – wenn man als Gast dort angekommen<br />
ist – fehlt, weswegen man für höhere Kosten ein anderes Ressort bucht, kann man<br />
diese Kosten nicht ersetzt bekommen.<br />
Das ICC kennt auch eine Unterscheidung zwischen Allgemeinen und Besonderem<br />
Schuldrecht. Besonders geregelte Vertragstypen sind zum Beispiel Kauf, Tausch,<br />
Teilzahlungsgeschäft, Vollmachts- und Agenturvertrag (Art. 1457 – 1864).<br />
Für die Begründung eines Vertrages ist nach Art. 1320 ICC erforderlich, dass er auf dem<br />
freien Willen der Parteien beruht (was ausdrücklich auch im Vertragswerk festgehalten<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 36
werden sollte), beide Parteien geschäftsfähig sind, der Vertragsgegenstand genau<br />
bezeichnet ist und dem Vertrag ein wirksamer Rechtsgrund zugrunde liegt.<br />
Wie im deutschen Recht genügt für einen Vertragsschluss unter Abwesenden die<br />
Abgabe und der Zugang übereinstimmender Willenserklärungen. Verträge sollten nur<br />
schriftlich geschlossen werden. Ein Vertragsschluss per email wird nur selten von den<br />
Gerichten anerkannt. Es sollte deshalb immer unter Verwendung einer sog.<br />
Urkundensteuer-Marke im Wert von 6.000 Rp eine „hard copy“ des Vertrages mit<br />
Originalunterschriften bestehen. Im Erb- und Grundstücksrecht ist die Schriftform, bei<br />
Grundstücksgeschäften wie im deutschen Recht vor einem Notar, vorgeschrieben. Auch<br />
befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Dagegen ist der<br />
Abschluß unbefristeter Arbeitsverträge formlos möglich. Mündlich geschlossenen<br />
Verträgen wird in Indonesien aber kein maßgeblicher Wert beigemessen. Vor Gericht<br />
lässt sich der Vertragsschluss nur schwer beweisen.<br />
Die vertragschließenden Parteien müssen geschäftsfähig sein. Die volle<br />
Geschäftsfähigkeit beginnt mit 18 Jahren. Das indonesische Vertragsrecht ähnelt im<br />
Allgemeinen den Regelungen des BGB. Ein wichtiger Unterschied ist, dass der<br />
Vertrauensschaden in Indonesien nicht ersetzt wird. Das betrifft zum Beispiel<br />
Vertragsanbahnungskosten. Überhaupt ist die Menge der ersatzfähigen Schäden viel<br />
geringer als in Deutschland. Die Richter sind grundsätzlich sehr restriktiv bei der<br />
Anerkennung von Schadenspositionen. Der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 1338<br />
ICC) spielt in Indonesien eine große Rolle. Er ermöglicht es dem Richter, in<br />
Zweifelsfällen auch gegen eine im Grunde überzeugende Gesetzesinterpretation zu<br />
entscheiden. Der Vertrag kann vom Richter angepasst werden. Allgemein gilt: Art. 1338<br />
ICC ermöglicht dem Richter viele Möglichkeiten der Entscheidung Das Erlöschen<br />
vertraglicher Verpflichtungen ist in Art. 1381 ICC geregelt. Dieser sieht zehn<br />
verschiedene Möglichkeiten der Beendigung vor: Erfüllung, Erklärung der<br />
Zahlungsbereitschaft bei gleichzeitiger Hinterlegung, Novation (Schuldaustausch),<br />
Kompensation, Vermischung, Erlass, Untergang des Vertragsgegenstandes, Aufhebung,<br />
Eintritt einer auflösenden Bedingung, Verjährung.<br />
Rechtswahl-/Schiedsgerichtsklausel<br />
Die deutsche, wie auch die indonesische Rechtsordnung kennen die Möglichkeit einer<br />
individualvertraglich vereinbarten Rechtswahl d.h. welche Rechtsordnung Anwendung<br />
findet. Eine vertragliche Rechtswahlklausel wird die Rechtswahlfindung im Falle eines<br />
Rechtsstreits erheblich vereinfachen und kann dazu beitragen, dass eine Entscheidung<br />
beschleunigt wird. Die Parteien können das auf ihr Vertragsverhältnis anzuwendende<br />
nationale Recht – also deutsches oder indonesisches Recht – grundsätzlich frei wählen.<br />
Ausnahmen gelten nur dann, wenn zwingende Vorschriften nur eines Rechts<br />
(indonesisches oder deutsches) unterlaufen würden, sowie da, wo sich zwingende<br />
Vorschriften beider Rechtsordnungen widersprechen.<br />
Da Indonesien ausländischen Urteilen grundsätzlich die Anerkennung und<br />
Vollstreckbarkeit versagt, besteht, soweit nicht der Schiedsweg vereinbart wird,<br />
regelmäßig keine andere Wahl, als die Vereinbarung eines indonesischen<br />
Gerichtsstandes für Klagen gegen indonesische Vertragspartner. Es empfiehlt sich<br />
daher die Anwendbarkeit des Rechts desjenigen Staates zu vereinbaren, in dem ein<br />
mögliches späteres Verfahren stattfinden könnte und in dem sich möglicherweise auch<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 37
die <strong>zur</strong> Sicherung der vertraglichen Ansprüche gestellten Sicherheiten befinden.<br />
Verfahren und Vollstreckung liegen dann in Händen nur einer Rechtsordnung.<br />
Da die Gerichtsverfahren in Indonesien zeitaufwändig und vom Ausgang her oftmals<br />
unsicher sind, sollten etwaige Meinungsverschiedenheiten der Parteien durch<br />
Schiedsgerichte in einem unabhängigen Verfahren verbindlich beilegt werden.<br />
Indonesien hat seit 1999 ein eigenes Schiedsgesetz und verfügt mit dem Badan<br />
Arbitrase Nasional Indonesia (BANI) über ein internationales Schiedsgericht mit eigener<br />
Schiedsordnung. Die Sachnähe der Schiedsgerichte kann zudem dazu beitragen, dass<br />
fachspezifische Vertragsauslegungsfragen möglichst zügig geklärt werden. Deshalb ist<br />
es empfehlenswert, eine Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufzunehmen.<br />
Auftretende Streitigkeiten koennen dann vor einem nationalen Schiedsgericht<br />
entschieden werden und zwar auf der Basis indonesischen Schiedsverfahrensrechts.<br />
2.4. Wichtige Kontakte<br />
Deutsche Botschaft<br />
Embassy of the Federal Republic of Germany<br />
Ambassador: Paul Freiherr von Maltzahn<br />
Jl. MH Thamrin No.1<br />
Jakarta 10310<br />
Phone: +62 21 398 55-000 (operator)<br />
Fax: +62 21 390 1757<br />
E-Mail: germany@rad.net.id<br />
Homepage: http://www.deutschebotschaft-jakarta.or.id<br />
Deutsche Auslandshandelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />
German-Indonesian Chamber of Commerce and Industry (EKONID)<br />
Geschäftsführer: Jan Rönnfeld<br />
Jl. H. Agus Salim No. 115<br />
Jakarta 10310<br />
P.O.Box 3141<br />
Jakarta 10031<br />
Indonesia<br />
Phone: +62-21-3154685<br />
Fax: +62-21-3155276<br />
E-Mail: info@ekonid.or.id<br />
Homepage: http://www.ekonid.com<br />
Investment Coordinating Board (BKPM)<br />
Jl. Jenderal Gatot Subroto No. 44<br />
Jakarta 12190<br />
Phone: +62 21 525 2008, 525 2649, 525 4981<br />
Fax.: +62 21 525 4945<br />
E-Mail: contactus@bkpm.go.id<br />
Homepage: http://www.bkpm.go.id<br />
The Ministry of Industry of the Republic of Indonesia<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 38
Jl. Gatot Subroto Kav. 52-53<br />
Jakarta 12950<br />
Phone: +62 21 5252194<br />
Fax.: +62 21 5261086<br />
Homepage: http://www.dprin.go.id<br />
The Ministry of Trade of the Republic of Indonesia<br />
Jl. Gatot Subroto Kav. 52-53<br />
Jakarta 12950<br />
Phone: +62 21 5252194<br />
Fax.: +62 21 5261086<br />
Homepage: http://www.depdag.go.id<br />
AUMA<br />
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.<br />
Littenstraße 9, 10179 Berlin<br />
Postfach 02 12 81, 10124 Berlin<br />
Tel.: 030/240 00-0, Fax: -330<br />
E-Mail: info@auma.de, Internet: www.auma.de<br />
Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (EKONID)<br />
Jalan Haji Agus Salim No. 115, Jakarta 10310<br />
Postanschrift : P.O. Box 3151, Jakarta 10031<br />
Tel.: 006221/315-46 85; Fax: -52 76<br />
E-Mail: info@ekonid.or.id, Internet: www.ekonid.com<br />
Ministry of Trade<br />
Jalan M. I. Ridwan Rais No. 5, Blok I, 3rd Floor, Jakarta 10110<br />
Tel.: 006221/384 86 67, -345 63 18, -345 00 79, -384 19 61; Fax: -384 61 06<br />
E-Mail: mendag@depdag.go.id, mpangestu@pasific.net.id<br />
Ministry of Industry<br />
Jalan Jend. Gatot Subroto, Kav. 52-53, 10th Floor, Jakarta 12950<br />
Tel.: 006221/525-55 09, -64 58, Fax: -525 21 85, -520 16 06<br />
E-Mail: men-indag@dprin.go.id, Internet: www.dprin.go.id<br />
Association of Indonesian Retailers<br />
Asosiasi Pengusaha Ritel Indonesia (APRINDO)<br />
E-Trade Building, Ground Floor, Jalan KH. Wahid Hasyim No. 55, Jakarta 10350<br />
Tel.: 006221/315 42 41, -392 85 45; Fax: -31 92 32 67<br />
E-Mail: pr@aprindo.org, Internet: www.aprindo.org<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 39
Association of Indonesian Importers<br />
Gabungan Importir Nasional Seluruh Indonesia (GINSI)<br />
Wisma Kosgoro 8th Floor, Jalan MH. Thamrin No. 53, Jakarta 10350<br />
Tel.: 006221/39 83 25-10, -11; Fax: -24 99<br />
Indonesian Franchise Association<br />
Asosiasi Franchise Indonesia (AFI)<br />
Jalan Dharmawangsa X No. A-19, Kebayoran Baru, Jakarta 12150<br />
Tel.: 006221/739 55 77; Fax: -723 47 61<br />
E-Mail: sukandar@indo.net.id<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 40
fai<br />
Bundesagentur für Außenwirtschaft<br />
Agrippastraße 87-93<br />
50676 Köln<br />
Telefon 0221/20 57-0<br />
Fax 0221/20 57-212/-262/-275<br />
E-Mail info@bfai.de<br />
Internet www.bfai.de<br />
Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) ist eine Servicestelle des<br />
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung<br />
von Informationen über Auslandsmärkte in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Zoll.<br />
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen. Korrespondenten in rund 50 Ländern<br />
liefern Daten, die in der Kölner Zentrale aufbereitet und veröffentlicht werden. Die<br />
Verbreitung der Informationen erfolgt über Internet (www.bfai.de), CD-ROMs,<br />
Broschüren, Zeitschriften und Individualauskünfte.<br />
Produkte/Services<br />
Unter www.bfai.de werden aktuelle und professionell recherchierte Informationen über<br />
Länder, Märkte und Branchen aus mehr als 150 Ländern angeboten. In den<br />
Datenbanken Länder und Märkte, Recht, Zoll, Rechts- und Patentanwälte, Publikationen,<br />
Ausschreibungen und Projekte (Investitions- und Entwicklungsvorhaben) öffnet sich das<br />
gesamte Wissen der Bundesagentur für Außenwirtschaft. Viele Informationen und<br />
Publikationen sind kostenlos.<br />
Bei speziellen Themen, die nicht in den umfassenden Datenbanken enthalten sind, kann<br />
über den Auskunftsservice der bfai in weiteren, externen Datenbanken sowie<br />
Informationsquellen, die der bfai ebenfalls zugänglich sind, themenbezogen, individuell<br />
und schnell recherchiert werden. Ein besonderer Online-Service ist die Export-Mail:<br />
Hier können Unternehmen ihr persönliches Interessenprofil hinterlegen und bekommen<br />
individuell und tagesaktuell die gewünschten Informationen per Mail zugeschickt.<br />
Neben Internet und Auskunftsservice erfolgt die Verbreitung der Informationen auch<br />
über CD-ROMs, Broschüren und Zeitschriften.<br />
Weiterhin koordiniert die bfai das Außenwirtschaftsportal iXPOS (www.ixpos.de).<br />
Darin sind alle Aktivitäten der deutschen Außenwirtschaftsförderung von Ministerien,<br />
Bundesländern, Ländervereinen, Kammern und Verbänden gebündelt.<br />
Auch die internationale Geschäftskontaktbörse e-trade-center (www.e-trade-center.com)<br />
wird von der bfai betreut. Auf dieser gemeinsamen Internetplattform von 15 Akteuren der<br />
deutschen Außenwirtschaftsförderung können Unternehmen Geschäftspartner suchen<br />
oder eigene Produkte und Dienstleistungen anbieten. Außerdem koordiniert die bfai im<br />
Auftrag des BMWi das Programm Informations- und Kontaktveranstaltungen. Diese<br />
Unternehmertreffen, Delegationsreisen und Kooperationsbörsen sind für viele<br />
Unternehmer ein echtes Sprungbrett beim Einstieg in neue Märkte.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 41
Die neueste Internet-Plattform, die ebenfalls bei der Bundesagentur für Außenwirtschaft<br />
betreut wird, ist das German Business Portal. Dieses englischsprachige Portal<br />
informiert international tätige Unternehmen zu allen Fragen über Geschäfte mit<br />
Deutschland. Von Arbeitserlaubnis bis Zolltarife, die beim Warenverkehr sowie bei<br />
grenzüberschreitenden Dienstleistungen anfallen können. Diese Informationen sind<br />
unter www.german-business-portal.info ab<strong>zur</strong>ufen.<br />
Bfai Publikationen<br />
Länderinformationen unter www.bfai.de<br />
Wirtschaftsdaten kompakt (halbjährlich aktualisiert)<br />
Wirtschaftstrends (halbjährlich neu)<br />
Wirtschaftsstruktur und Chancen<br />
Vertrieb<br />
Lohn und Lohnnebenkosten (jährlich aktualisiert)<br />
Transport und Logistik<br />
Branche kompakt (zahlreiche einzelne Marktanalysen)<br />
Zukunftsmarkt <strong>ASEAN</strong><br />
Recht kompakt<br />
Bfai Publikationen<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 42
3. Das Land MALAYSIA<br />
3.1. Wirtschaftsstruktur<br />
Autor: Thomas Hundt, bfai<br />
Kuala Lumpur (bfai) – Das südostasiatische Schwellenland Malaysia will bis 2020 den<br />
Status einer Industrienation erreichen und die Wertschöpfung systematisch anheben.<br />
Die Regierung verbessert deshalb die Bedingungen für ausländische Investoren und<br />
gestaltet seinen Außenhandel liberal. Verbreitete englische Sprachkenntnisse und eine<br />
funktionierende ethnische Vielfalt machen den Standort für viele Unternehmen<br />
interessant. Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte<br />
Malaysia im globalen und regionalen Kontext<br />
Die malaysische Konföderation bietet ein unternehmerfreundliches Umfeld, verfügt über<br />
gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine beachtliche Rechtssicherheit. Die verbreiteten<br />
englischen Sprachkenntnisse stellen für ausländische Investoren und Exporteure einen<br />
nicht zu unterschätzenden Vorteil dar. So können in dem südostasiatischen Land teure<br />
Kommunikationsschwierigkeiten vermieden werden, denn die verschiedenen<br />
Bevölkerungsgruppen kommunizieren untereinander auf Englisch. Diese Faktoren<br />
machen den Standort insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen<br />
interessant.<br />
Insgesamt 27,2 Millionen malaysische Staatsangehörige leben in einer multiethnischen<br />
Gesellschaft. Die hierauf entfallenden 65% meist muslimischen Malaien sprechen in<br />
ihren Familien Bahasa Malaysia, die 26% chinesisch-stämmigen Malaysier chinesische<br />
Mundarten und die 8% indisch-stämmigen Einwohner unterhalten sich auf Tamil und<br />
Hindi. Politische Stabilität und eine strategisch günstige Lage haben eine rasante<br />
wirtschaftliche Entwicklung seit den 1970er Jahren begünstigt. Die sogenannte<br />
Asienkrise von 1997 wurde mit unorthodoxen Gegenmaßnahmen schnell überwunden.<br />
Von 1991 bis 2006 wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durchschnittlich mit einer Rate<br />
von 6,2%. Die Wirtschaftsleistung erreichte 2006 rund 148 Mrd. $. Damit ist die<br />
Volkswirtschaft nach Indonesien und Thailand die drittgrößte in Südostasien.<br />
Das wirtschaftlich fortgeschrittene Schwellenland verfolgt ehrgeizige Pläne und strebt bis<br />
zum Jahr 2020 den Status einer voll entwickelten Industrienation an. Der Regierung ist<br />
dabei klar, dass viele lokale Unternehmen sich stärker internationalisieren, mit höherer<br />
Wertschöpfung produzieren und insgesamt wettbewerbsfähiger werden müssen, damit<br />
Malaysia aus eigener Kraft zu einer Industrienation aufsteigen kann.<br />
Eine gesellschaftspolitische Besonderheit stellt die Förderung der Ethnie der Bumiputera<br />
dar. Dies sind Malaien, Orang Asli (Ureinwohner) und bestimmte Völker in den<br />
Bundesstaaten Sabah und Sarawak. Die Bumiputera bilden die Bevölkerungsmehrheit,<br />
ihnen gehört aber ein unterdurchschnittlicher Anteil des Volksvermögens. Um diesen<br />
Anteil zu erhöhen und ihre unternehmerischen Fähigkeiten zu verbessern, erhalten sie<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 43
in vielen gesellschaftlichen Bereichen (zum Beispiel Bildung) und bei wirtschaftlichen<br />
Aktivitäten Vorzüge. Während früher ausländische Investoren Unternehmensanteile<br />
noch an Bumiputera abgeben mussten, sind inzwischen jedoch viele<br />
Wirtschaftssektoren, zum Beispiel das gesamte verarbeitende Gewerbe, von dieser<br />
Maßnahme wieder befreit worden.<br />
Die Regierung in Kuala Lumpur verbessert weiter die wirtschaftlichen und rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen für ausländische Engagements und hat den Standortwettbewerb<br />
mit der VR China sowie anderen Schwellenländern angenommen. Die regulierten<br />
Märkte für Kfz, Finanzdienstleistungen und andere strategische Bereiche werden in den<br />
kommenden Jahren weiter geöffnet. Auch eine umfangreichere Privatisierung von<br />
öffentlichen Unternehmen und Infrastrukturvorhaben wird angestrebt.<br />
Die Wirtschaft wächst sowohl aus eigener Kraft - weil Kaufkraft, öffentliche und private<br />
Investitionen zulegen - als auch aufgrund des allgemeinen Aufschwungs in Ost- und<br />
Südostasien. So legte der Außenhandel mit der VR China 2006 um 19% zu. Die<br />
Volksrepublik wurde zum viertgrößten Handelspartner nach den USA, <strong>Singapur</strong> und<br />
Japan.<br />
In den letzten zehn Jahren hat Malaysia seine Außenhandelsbeziehungen liberalisiert.<br />
Die Wirtschaft öffnet sich weiter. Dies zeigt das Verhältnis des Außenhandelsvolumens<br />
zum Bruttoinlandsprodukt, das sich von 1,5 im Jahr 1996 auf 2,0 im Jahr 2006 erhöhte.<br />
Malaysia ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und der südostasiatischen<br />
Staatengemeinschaft <strong>ASEAN</strong>. Im Rahmen des <strong>ASEAN</strong>-Freihandelsabkommens (AFTA)<br />
bewegt sich das Land mit den anderen Mitgliedsländern auf einen gemeinsamen Markt<br />
zu, der stufenweise bis 2015 geschaffen werden soll. In der asiatisch-pazifischen<br />
Wirtschaftskooperation APEC bemüht sich Malaysia um mehr Freihandel und möchte<br />
bestehende Handelsbarrieren abbauen.<br />
Die Regierung hat bisher ein bilaterales Freihandelsabkommen - 2005 mit Japan -<br />
unterzeichnet. Die Verhandlungen mit den USA, Korea (Rep.), Indien, Australien,<br />
Neuseeland, Pakistan und der Europäischen Union befinden sich in verschiedenen<br />
Phasen. Das Abkommen mit den USA soll in der ersten Jahreshälfte 2008<br />
unterschriftsreif sein. Malaysia folgt damit dem weltweiten Trend zu bilateralen<br />
Handelsverträgen und möchte Nachteilen seiner Unternehmen beim Marktzugang<br />
vorbeugen.<br />
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfai-<br />
Publikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",<br />
Erscheinungsjahr 2007, Bestellnr. 12370, 157 Seiten, Preis: 25,00 Euro.<br />
Die Intensität der deutsch malaysischen Wirtschaftsbeziehungen nimmt seit Jahrzehnten<br />
zu. Der bilaterale Warenaustausch stieg seit dem Jahr 2000 um 28% und erreichte 2006<br />
rund 7,7 Mrd. Euro. Über 70 deutsche Unternehmen unterhalten mittlerweile in Malaysia<br />
Produktionsstätten. BASF ist der größte Einzelinvestor. Auch viele kleine und<br />
mittelständische Firmen fertigen für den lokalen Bedarf und internationale Märkte.<br />
Insgesamt sind 300 deutsche Unternehmen vertreten, deren Handelsniederlassungen,<br />
Verwaltungs-, Vertriebs-, Logistik oder IT-Zentren oft mehrere Länder in der Region<br />
bearbeiten. Deutschland ist der größte Handelspartner Malaysias innerhalb der<br />
Europäischen Union und rangiert auf Platz 9 seiner Handelspartner insgesamt. Die<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 44
deutschen Ausfuhren erreichten 2006 knapp 3,7 Mrd. Euro und die Einfuhren über 4,0<br />
Mrd. Euro.<br />
Sektorale Struktur<br />
Die Entwicklung des Schwellenlandes spiegelt sich in der Veränderung seiner<br />
Wirtschaftsstruktur wider. Landwirtschaft, Bergbau und Bauwirtschaft haben an<br />
Bedeutung verloren, während das verarbeitende Gewerbe und der Dienstleistungssektor<br />
überdurchschnittlich schnell gewachsen sind.<br />
Bedeutung der Wirtschaftssektoren (Anteile in %)<br />
Anteil<br />
Anteil<br />
am<br />
am<br />
Sektor<br />
BIP<br />
BIP<br />
2006<br />
2001<br />
1)<br />
Geplanter<br />
Anteil am<br />
BIP 2010<br />
2)<br />
Anteil an den<br />
Beschäftigten<br />
2001<br />
Anteil an den<br />
Beschäftigten<br />
2006 1)<br />
Verarbeitende Industrie 30,0 31,9 32,4 22,6 29,0<br />
Bergbau/Rohstoffe 7,2 6,3 5,9 0,3 0,4<br />
Land- u. Forstwirtschaft 8,8 8,3 7,8 14,2 12,5<br />
Baugewerbe 3,4 2,6 2,4 8,9 6,8<br />
Handel u. Tourismus 15,1 14,8 15,2 22,1 17,8<br />
Transport, Lagerhaltung u.<br />
Nachrichtenwesen<br />
Finanzen/Versicherungen,<br />
Immobilien,<br />
Unternehmens-<br />
Dienstleistungen<br />
8,6 8,8 9,1 5,0 5,8<br />
13,9 15,4 15,8 7,1 6,9<br />
Sonstige Dienstleistungen 13,1 12,0 11,4 19,7 20,8<br />
1) vorläufige Angaben, 2) gemäß 9. Malaysia-Plan<br />
Quellen: Department of Statistics, Zentralbank Malaysia, Economic Planning Unit<br />
Künftig soll das Humankapital zum Schlüssel für die weitere Entwicklung werden. Der<br />
nationale 9. Malaysia-Plan, in dem für die Periode 2006 bis 2010 unter anderem die<br />
Budgets der Ministerien und für strategische Projekte festgelegt werden, hält eine<br />
höhere Qualität der Wertschöpfung in allen Wirtschaftssektoren für notwendig. Gerade<br />
technologie- und wissensbasierte Wachstumsbereiche sollen erschlossen werden.<br />
Eine ähnliche Politik verfolgen andere Staaten in Südostasien. Es gibt aber kaum ein<br />
Land, das seine Entwicklungsziele derart konkret formuliert. So hat das Ministerium für<br />
Internationalen Handel einen detaillierten industriellen Masterplan für die Periode 2006<br />
bis 2020 erarbeitet und die Zentralbank einen Masterplan für den Finanzsektor<br />
entworfen, der bis zum Jahr 2010 reicht.<br />
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum<br />
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends Malaysia".<br />
Die wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in<br />
der Reihe "Malaysia Wirtschaftsdaten kompakt" kostenlos unter www.bfai.de <strong>zur</strong><br />
Verfügung.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 45
Informationen zu den größten Unternehmen<br />
Größter Konzern ist Petroliam Nasional (Petronas). Ihm gehören über 100<br />
Gesellschaften an, die im Öl- und Gasgeschäft tätig sind. Die Gruppe wies im Finanzjahr<br />
2006/07 Einnahmen von 51 Mrd. $ aus und zählt weltweit zu den profitabelsten<br />
Unternehmen. Petronas erhielt 1974 das alleinige Recht, die nationalen Gas- und<br />
Erdölreserven zu erschließen. Der Gewinn vor Steuern lag zuletzt bei 21 Mrd. $. Die<br />
Gesellschaft gehört vollständig dem malaysischem Staat und gilt als dessen wichtigste<br />
Einnahmequelle.<br />
Die Liste der größten Unternehmen führen weitere mit dem Staat verbundene<br />
Unternehmen (sog. "Government Linked Companies", GLC) an. Der Energiekonzern<br />
Tenaga betreibt Kraftwerke und hält das Monopol in der Stromverteilung. Die größten<br />
Anteilseigner des Mischkonzerns Sime Darby sind der Staat und der gesetzliche<br />
Pensionsfonds. Sime Darby gehört zu den bedeutendsten Infrastrukturgesellschaften.<br />
Der Konzern Telekom Malaysia muss sich seit einigen Jahren im Mobilfunksektor und<br />
bei Internetdienstleistungen dem Wettbewerb stellen. 2006 fiel auch dessen Monopol im<br />
Telefonfestnetz bei der Versorgung der Kunden auf der "letzte Meile" .<br />
Zahlreiche Banken zählen ebenso zu den größten Unternehmen. Nach einer<br />
Konsolidierung des Sektors zu Beginn dieses Jahrzehnts möchte die Zentralbank ihre<br />
Zahl weiter auf sechs "Kern"-Institute <strong>zur</strong>ückführen. Spätestens wenn der Finanzmarkt<br />
sich stärker ausländischer Konkurrenz öffnet, sollen die heimischen Banken und<br />
Versicherungen schlagkräftiger und wettbewerbsfähiger sein. Eine weltweite<br />
Führungsposition haben sie bereits im Segment des "Islamischen Bankwesens"<br />
(Bankprodukte, die Finanzregeln des Islam befolgen) erreicht.<br />
Liste der größten Unternehmen<br />
Unternehmen/Konzern<br />
Sparte<br />
Zuletzt erzielter<br />
Jahresumsatz<br />
(in Mrd. US$)<br />
Tenaga Nasional Stromversorger 5,54<br />
Sime Darby Mischkonzern 5,49<br />
Telekom Malaysia Telekommunikation 4,64<br />
Malayan Banking Banken 3,31<br />
Bumiputra-Commerce Banken 3,06<br />
MISC Transportwesen 2,93<br />
Maxis Communications Telekommunikation 2,18<br />
Public Bank Banken 2,16<br />
Genting Hotels, Freizeit 1,97<br />
IOI Corp Nahrungsmittel, Tabak 1,66<br />
Rashid Hussain Banken 1,50<br />
YTL Versorger 1,50<br />
AMMB Holdings Banken 1,24<br />
Hong Leong Financial Banken 0,88<br />
Group<br />
Quelle: "Forbes Global 2000", Stand Juli 2007<br />
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach<br />
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57-354: E-Mail: anschriften@bfai.de).<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 46
Regionale Struktur<br />
Die 13 Bundestaaten des föderativ aufgebauten Landes unterscheiden sich hinsichtlich<br />
ihrer Wirtschaftsstruktur und -stärke. Die Regierung möchte für eine ausgeglichene<br />
Entwicklung sorgen. Sie stellt unterdurchschnittlich entwickelten Regionen zusätzliche<br />
Gelder <strong>zur</strong> Verfügung und will dort Branchen-"Cluster" etablieren. "Government Linked<br />
Companies" wurden aufgefordert, einzelne Kommunen zu produktspezifischen<br />
Schwerpunktstandorten auszubauen.<br />
Dennoch stellt das Zentrum wirtschaftlicher Aktivitäten das sogenannte Klangvalley dar.<br />
Es umfasst einen Korridor von 2.843 qkm Größe, der von Port Klang im Bundesstaat<br />
Selangor bis nach Kuala Lumpur reicht. Im Klangvalley wurden als erstes Industrie- und<br />
Technologieparks und die neue Verwaltungshauptstadt Putrajaya errichtet. Angefangen<br />
von Logistik- und Transportbetrieben am Seehafen Klang und dem internationalem<br />
Flughafen bei Kuala Lumpur reicht das Spektrum über Firmen des verarbeitenden<br />
Gewerbes bis zu High-Tech-Firmen im Multimedia-Superkorridor und Biovalley. Die<br />
Hauptstadtregion von Kuala Lumpur zieht Touristen und regionale Repräsentanzbüros,<br />
Verwaltungs- und Vertriebszentren internationaler Firmen an. In ihrem Einzugsgebiet<br />
leben rund 4 Mio. zunehmend zahlungskräftige Menschen.<br />
In der Nordregion West-Malaysias gehört die Insel Penang zu den am weitesten<br />
entwickelten Standorten. Zu den am wenigsten entwickelten Gebieten zählen in West-<br />
Malaysia die Teilstaaten Kelantan und Terengganu (im Osten der Halbinsel) sowie das<br />
geografisch von westlichen Landesteil getrennte Ost-Malaysia mit den Bundesstaaten<br />
Sabah und Sarawak.<br />
Entwicklungsstand und -perspektiven der Bundesstaaten<br />
Bundesstaaten<br />
Entwicklungs<br />
Index *)<br />
Durchschnittlicher<br />
realer BIP-<br />
Zuwachs<br />
(2001 bis 2005)<br />
Prognostizierte reale<br />
Wachstumsrate des<br />
BIP (2006 bis 2010)<br />
Kuala Lumpur 109,6 3,8 6,1<br />
Penang 105,7 5,0 6,1<br />
Melaka 104,2 4,2 6,0<br />
Selangor 103,2 5,2 6,4<br />
Negeri Sembilan 102,3 3,8 5,8<br />
Johor 100,5 5,1 6,2<br />
Perak 100,4 4,1 5,7<br />
Perlis 99,9 3,4 5,3<br />
Kedah 97,8 4,1 5,9<br />
Pahang 97,6 3,9 5,9<br />
Sarawak 96,6 4,6 6,1<br />
Terengganu 96,2 3,4 5,7<br />
Kelantan 93,1 3,3 5,2<br />
Sabah 90,0 4,3 5,8<br />
*) Stand 2005, Index enthält 16 Indikatoren (u.a. BIP/Kopf, BIP-Wachstum, Zuwachs an<br />
Investitionen, Haushaltseinkommen)<br />
Quelle: Economic Planning Unit<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 47
Der 9. Malaysia-Plan sieht den Aufbau von regionalen Wachstumskorridoren vor. Der<br />
sogenannte Südkorridor umfasst den Bundesstaat Johor, in dem die Iskandar<br />
Development Region (IDR, www.idr.com.my) eine Schlüsselrolle spielt. Etwa 45 Mrd.<br />
RM (Ringgit, rund 9,5 Mrd: Euro; 1 RM = 0,21 Euro, 27.07.07) sollen in die IDR fließen,<br />
die an der Grenze zu <strong>Singapur</strong> liegt. Investoren aus <strong>Singapur</strong> und anderen Ländern<br />
werden gesucht und erhalten bei einer Ansiedlung Sonderrechte und -vergünstigungen.<br />
Die geplanten industriellen Branchenschwerpunkte liegen in den Bereichen Elektronik,<br />
Elektrotechnik, Chemie und Nahrungsmittelverarbeitung. Die geförderten<br />
Dienstleistungssektoren umfassen Logistik und Tourismus.<br />
Während die Pläne für den südlichen Korridor vorliegen, müssen die Vorgaben und<br />
Sonderkonditionen für die Korridore Nord, Ost und den Korridor Sabah/Sarawak noch<br />
formuliert werden. Der Nordkorridor wird die Bundesstaaten Perlis, Kedah, Penang und<br />
den Norden Peraks einschließen. Als Schwerpunktbranchen wurden Elektronik,<br />
Elektrotechnik, Biotechnologie, Öl, Gas, Landwirtschaft, Fremdenverkehr und Logistik<br />
identifiziert. Das geplante Investitionsvolumen soll sich auf 100 Mrd. RM belaufen. Der<br />
Konzern Sime Darby erhielt den Auftrag, den Entwicklungsplan zu entwerfen.<br />
Dem Ostkorridor werden die Bundesstaaten Pahang, das nördliche Terengganu und<br />
Kelantan angehören. Die Schwerpunkte seiner Entwicklung bilden die Verarbeitung von<br />
Erdöl und -gas, das Fremdenverkehrsgewerbe und die Bildungseinrichtungen. Einen<br />
Infrastrukturplan erarbeitet der Konzern Petronas.<br />
Rolle des Staates in der Wirtschaft<br />
Der Staat gibt in dem südostasiatischen Land die wirtschaftliche Entwicklung vor und<br />
lenkt seine Budgets in Zielregionen und -branchen. Im 9. Malaysia-Plan 2006 bis 2010,<br />
der von einer Stabsstelle des Premierministers erarbeitet wurde, untersuchen die<br />
Autoren zunächst, ob die Ziele des 8. Plans erreicht wurden. Dieser legt außerdem die<br />
wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Ziele bis 2010 fest. Daneben beschäftigt<br />
sich der 3. Industrie-Masterplan 2006 bis 2010 des Ministeriums für internationalen<br />
Handel und Industrie unter anderem mit der Außenhandels- und Investitionspolitik sowie<br />
der Förderung von Industrie- und Dienstleistungssektoren.<br />
Die Unternehmenslandschaft beeinflusst der Staat direkt über seine öffentlichen<br />
Investitionsgesellschaften ("Government Linked Investment Companies", GLIC).;<br />
hiervon gibt es sieben: Dem Finanzministerium gehören Khazanah und MKD an, EPF ist<br />
die Abkürzung für den allgemeinen Pensionsfonds, KWAP der Pensionsfonds der<br />
öffentlich Bediensteten, LTAT der Pensionsfonds der Armee, LTH der Fonds für Pilger,<br />
und der allgemeine Staatsfonds heißt PNB. Khazanah gilt als die bedeutendste GLIC<br />
und führt strategische Investitionen im öffentlichen Auftrag aus. Die Struktur seiner 50<br />
Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland wird unter www.khazanah.com.my<br />
veröffentlicht.<br />
Die GLC beschäftigen etwa 5% der malaysischen Erwerbspersonen; die 58 größten<br />
GLC machen circa 36% der Marktkapitalisierung aller börsennotierten<br />
Aktiengesellschaften aus. Ihnen wurde eine marktbeherrschende Position in strategisch<br />
wichtigen Bereichen, wie dem Mediensektor, der Wasser- und Energieversorgung, im<br />
Banken-, Gesundheits-, Transportwesen, der Telekommunikation und Post, eingeräumt.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 48
Die Vorstände und das Management dieser Firmen berichten direkt an die Regierung.<br />
Neue Entwürfe für eine stärkere private Beteiligung und privatwirtschaftliche Kontrolle<br />
liegen vor.<br />
Ausländische Unternehmen, die ins verarbeitende Gewerbe investieren, unterliegen<br />
keinen besonderen Regulierungen. Der Zugang zum Finanzmarkt wird dagegen<br />
beschränkt, zum Beispiel in Form von Obergrenzen ihrer Unternehmensbeteiligungen<br />
oder anderen Wettbewerbsbeschränkungen.<br />
Außenhandel<br />
In den 1980er und 90er Jahren galt Malaysia als "verlängerte Werkbank" japanischer<br />
und US-amerikanischer Konzerne. Hauptsächlich wurden Bauteile der Elektronik und<br />
Elektrotechnik eingeführt, im Lande montiert und Fertigwaren wieder ausgeführt. Den<br />
lokalen Unternehmen gelingt es dagegen heute immer mehr, eine höhere<br />
Wertschöpfung im Lande zu generieren. Bestimmte Maschinen, Werkzeuge und<br />
hochwertige Komponenten stellt Malaysia inzwischen selbst her und verkauft sie<br />
weltweit. Die Außenhandelsstruktur differenziert sich zunehmend.<br />
Die malaysische Wirtschaft hat sich stark in die Weltwirtschaft integriert, 2006 nach<br />
Angaben der Zentralbank Waren im Wert von 161 Mrd. $ exportiert und liegt weltweit an<br />
19. Stelle der größten Ausfuhrnationen. Die Importe erreichten 131 Mrd. $ (weltweit<br />
Rang 23). Die Regierung setzt ihren Kurs einer exportorientierten Entwicklung fort und<br />
möchte das Außenhandelsvolumen bis zum Jahr 2020 um das 2,6-fache erhöhen.<br />
Außenhandelsprognose (in Mrd. RM)<br />
2006 2010 2020<br />
Wareneinfuhr 481 656 1.348<br />
Warenausfuhr 589 804 1.444<br />
Insgesamt 1.070 1.460 2.792<br />
Quellen: Ministry of International Trade and Industry, Economic Planning Unit (EPU)<br />
Gemäß den Berechnungen der EPU werden die Wareneinfuhren bis 2010<br />
durchschnittlich um 10% und die Exporte von Waren um 9% pro Jahr zulegen und damit<br />
schneller wachsen als die Wirtschaftsleistung insgesamt (+6,0%). Während mit den vier<br />
wichtigsten Handelspartnern (USA, <strong>Singapur</strong>, Japan und EU) im Jahr 2000 noch 64%<br />
des Warenaustausches abgewickelt wurden, waren es 2006 etwa 53%. An Bedeutung<br />
gewannen in dem Zeitraum die VR China, Korea (Rep.), Indien und Australien. Malaysia<br />
rechnet künftig mit einem überdurchschnittlichen Anstieg des Warenaustauschs mit den<br />
<strong>ASEAN</strong>-Ländern, Indien, China und Osteuropa.<br />
Der Austausch von Dienstleistungen nimmt ebenfalls zu, ist aber defizitär (Einfuhrwert<br />
2006: 23 Mrd. $, weltweit Platz 29, Ausfuhrwert 21 Mrd. $). Besonders hoch fällt das<br />
Defizit im Sektor Transportdienstleistungen aus. Wegen des expandierenden<br />
Außenhandels ist die Wirtschaft unter anderem auf ausländische Logistik- und<br />
Transportfirmen angewiesen. Ebenso werden ausländische Beratungs- und<br />
Ingenieurleistungen von der Bauwirtschaft und der Kommunikationsbranche stark<br />
nachgefragt.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 49
Einfuhr nach Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung zum Vorjahr in %) *)<br />
SITC-Warengruppe 2005 2006 Veränderung<br />
0 bis 9 Insgesamt 129.169 143.003 10,7<br />
0 Nahrungsmittel 5.313 5.954 12,1<br />
5 Chemische Erzeugnisse 10.176 11.148 9,5<br />
.51 Organische Chemikalien 2.577 2.542 -1,3<br />
.52 Anorganische Chemikalien 792 913 15,3<br />
.53 Farben/Lacke 453 538 18,8<br />
.54 Arzneimittel 711 807 13,5<br />
.55 Waschmittel/Kosmetika 676 736 8,9<br />
.56 Düngemittel 725 726 0,1<br />
.57 Kunststoffe (Primärform) 2.612 2.974 13,8<br />
.58 Kunststoffe (Nichtprimärform) 660 714 8,2<br />
6 Bearbeitete Waren 14.350 16.633 15,9<br />
.64 Papier/Pappe 1.420 1.470 3,5<br />
.65 Textilien 1.112 1.159 4,2<br />
.66 Baustoffe/Glas/Keramik 908 989 8,9<br />
.67 Eisen/Stahl 4.797 5.044 5,1<br />
.68 NE-Metalle 3.345 4.673 39,7<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 74.068 78.995 6,6<br />
.71 Kraftmaschinen 2.681 2.632 -1,8<br />
.72 Arbeitsmaschinen 3.284 3.203 -2,5<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 1.005 1.225 21,9<br />
.74 Spezialmaschinen 3.848 4.076 5,9<br />
.71 bis 74 Maschinen 10.819 11.137 2,9<br />
.75 Büromaschinen/EDV 10.902 11.136 2,1<br />
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 4.829 4.973 3,1<br />
..776 Elektronische Bauelemente 31.463 34.144 8,5<br />
.75+76+ 776 Elektronische Erzeugnisse 47.194 50.255 6,5<br />
.77 minus 776 Elektrotechnik 10.450 11.526 10,2<br />
.78 Kraftfahrzeuge 3.520 3.373 -4,2<br />
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 2.233 2.705 21,1<br />
8 Verschiedene Fertigwaren 6.775 8.111 19,7<br />
.82 Möbel 384 406 5,7<br />
.84 Bekleidung 318 392 23,3<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 2.690 3.449 28,2<br />
.88 Feinmechanik/Optik 1.020 908 -11,8<br />
*) den Werten in US$ liegt ein Wechselkurs von 1 US$ = 3,36 RM (Stand: 14.5.07)<br />
zugrunde<br />
Quelle: Malaysia Monthly External Trade Statistics, December 2006<br />
Ausfuhr nach Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung zum Vorjahr in %) *)<br />
SITC-Warengruppe 2005 2006 Veränderung<br />
0 bis 9 Insgesamt 158.865 175.282 10,3<br />
0 Nahrungsmittel 3.195 3.422 7,1<br />
1 Getränke/Tabak 508 572 12,5<br />
2 Rohstoffe 4.301 5.119 19,0<br />
3 Brenn-, Schmierstoffe usw. 21.137 24.064 13,8<br />
.33 Erdöl, Erdölerzeugnisse 13.634 15.555 14,1<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 50
5 Chemische Erzeugnisse 8.592 9.555 11,2<br />
.51 Organische Chemikalien 2.724 2.990 9,7<br />
.54 Arzneimittel 151,7 147,3 -2,9<br />
6 Bearbeitete Waren 11.672 14.314 22,6<br />
.64 Papier/Pappe 575 595 3,5<br />
.65 Textilien 1.527 1.568 2,7<br />
.67 Eisen/Stahl 2.074 2.769 33,5<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 86.255 92.118 6,8<br />
.71 Kraftmaschinen 944 966 2,3<br />
.72 Arbeitsmaschinen 1.348 1.522 13,0<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 304 414 36,2<br />
.74 Spezialmaschinen 2.796 3.000 7,3<br />
.71 bis 74 5.392 5.905 9,5<br />
.75 Büromaschinen/EDV 25.823 30.526 18,2<br />
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 15.112 15.690 3,8<br />
..776 Elektronische Bauelemente 26.776 27.825 3,9<br />
.75 + 76 +776 Elektronische Erzeugnisse 67.712 74.042 9,3<br />
.77 minus 776 Elektrotechnik 11.066 9.590 -13,3<br />
.78 Kraftfahrzeuge 995 1.062 6,7<br />
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 1.087 1.517 39,5<br />
8 Verschiedene Fertigerzeugnisse 13.229 14.678 11,0<br />
.84 Bekleidung 2.792 3.100 11,0<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 2.691 3.112 15,6<br />
*) den Werten in US$ liegt ein Wechselkurs von 1 US$ = 3,36 RM (Stand: 14.5.07)<br />
zugrunde<br />
Quelle: Malaysia, Monthly External Trade Statistics, December 2006<br />
3.2. Vertrieb<br />
Autor: Dr. Günther Zell, bfai<br />
Trotz einer anfänglich durchzustehenden wirtschaftlichen Flaute hat der malaysische<br />
Handelssektor in dem Zeitraum zwischen 2001 und 2005 insgesamt eine positive<br />
Entwicklung genommen, wobei der private Verbrauch verbunden mit steigenden<br />
Einkommen eine treibende Kraft war. Der neue 9. Malaysia-Plan 2006/2010 geht davon<br />
aus, dass die Aufwärtsentwicklung insgesamt weiter anhalten wird, doch ist der Trend zu<br />
einem verschärften Wettbewerb immer deutlicher.<br />
Groß- und Einzelhandel<br />
In der Zeit des <strong>zur</strong>ückliegenden 8. Malaysia-Plans 2001/2005 wuchs der Handelssektor<br />
in dem südostasiatischen Land (Groß- und Einzelhandel) nach Angaben der<br />
Regierungsstelle Economic Planning Unit (EPU) mit einer durchschnittlichen jährlichen<br />
Zuwachsrate von 5,2%. Die gesamten Verkäufe des Binnenhandels erhöhten sich<br />
danach von 159,6 Mrd. (2000) auf 205,6 Mrd. RM (2005). Davon entfiel der größere Teil<br />
des Gesamtumsatzes auf den Großhandel.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 51
Im innermalaysischen Handel hatten Ende 2005 laut EPU insgesamt 1,3 Mio.<br />
Beschäftigte einen Arbeitsplatz. Nach Angaben des Ministeriums für Binnenhandel und<br />
Verbraucherfragen (www.kpdnhep.gov.my) sind im Sektor Binnenhandel insgesamt<br />
sogar rund 1,8 Mio. Menschen beschäftigt, davon im Einzelhandel 1,1 Mio. Auch die<br />
Angaben der staatlichen Stellen über Umsatzhöhe und -anteile weichen etwas von<br />
denen der EPU ab.<br />
Entwicklung von Einzel- und Großhandel (in Mrd. RM; Veränderung in %) *)<br />
Jahresumsatz 2004 2005 2005/04<br />
Einzelhandel 58 60 3,5<br />
Großhandel 137 150 9,5<br />
Insgesamt 195 210 7,7<br />
*) Jahresdurchschnittskurse 2004, 2005: 1 Euro = rund 4,72 Ringgit Malaysia (RM)<br />
Quelle: Ministerium für Binnenhandel und Verbraucherfragen<br />
Einen wesentlichen Schub erhielt der Binnenhandel in den vergangenen Jahren durch<br />
den Fremdenverkehr. Dabei wuchsen die Ausgaben der Touristen für Einkäufe in<br />
Malaysia im Jahresdurchschnitt in der vergangenen Planperiode um über 13% und<br />
erreichten 2005 einen Wert von 7,4 Mrd. RM. Für 2007 wird ein Wert von 8,6 Mrd. RM<br />
prognostiziert.<br />
Der nun angelaufene neue 9. Entwicklungsplan legt bis 2010 ein<br />
jahresdurchschnittliches Plus der Umsätze im Binnenhandel von 6,8% zugrunde.<br />
Zugleich werden strukturelle Veränderungen vorausgesagt, die einen tiefgehenden<br />
Einfluss auf die traditionellen Formen des Binnenhandels haben werden. Sie schließen<br />
unter anderem die Umsetzung neuer Konzepte in Groß- und Einzelhandel ein.<br />
Der Einzelhandelsverband (Malaysia Retailers Association, MRA) prognostiziert für 2006<br />
eine Zunahme der Einzelhandelsverkäufe gegenüber dem Vorjahr um 7%. Zunächst war<br />
er von einem Plus von 8% ausgegangen, sah sich aber angesichts steigender Kosten<br />
für Güter und Dienste (insbesondere Transporte und Energie) sowie auch höheren<br />
Kreditkosten zu einer Revision nach unten gezwungen. Nach seiner Prognose wird der<br />
Wert des Einzelhandelsumsatzes von 54,9 Mrd. (2005) auf 58,7 Mrd. RM (2006)<br />
zunehmen. Nicht enthalten in diesen Umsätzen sind Großanschaffungen wie Häuser<br />
und Automobile.<br />
Nach Angaben des Ministeriums für Internationalen Handel und Industrie<br />
(www.miti.gov.my) lag die Zahl der Betriebe im Binnenhandel, zu dem etwa auch<br />
Restaurants gezählt werden, 2001 (neuere Angaben nicht verfügbar) bei insgesamt<br />
284.171; davon entfielen auf den Großhandel 16.386 und auf den Einzelhandel 153.660<br />
Betriebe. Seit Ende der 90er Jahre traten als Folge der Liberalisierungspolitik<br />
zunehmend ausländische Handelsbetriebe auf den Plan, vor allem in Form von<br />
Hypermärkten, Verbrauchergroßmärkten, Kaufhäusern und Fachgeschäften. Diese sind<br />
in der Regel größer und oft innovativer als lokale Händler.<br />
Obwohl Supermärkte, Verbrauchergroßmärkte und Kaufhäuser in den städtischen<br />
Gebieten dominieren, machen die Umsätze der lokalen Einzelhändler und Betreiber<br />
kleiner Handelsgeschäfte nach einer Untersuchung von PricewaterhouseCoopers immer<br />
noch 57% des gesamten Einzelhandelsumsatzes aus. In der Bevölkerung weiterhin sehr<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 52
eliebt sind die traditionellen basarartigen Märkte ("Pasar"), nicht zuletzt für agrarische<br />
Erzeugnisse.<br />
Führende Handelsgruppen 2006<br />
Handelsgruppe Segmente Anzahl<br />
Dairy Farm Giant Retail Super-, Verbrauchergroßmärkte 54<br />
Jaya Jusco<br />
Große Verkaufsmärkte, Läden in<br />
11<br />
Einkaufszentren<br />
The Store Corp. Super- und Großmärkte 38<br />
Carrefour Einkaufszentren 7<br />
Tesco Großmärkte 5<br />
Makro Cash & Carry Großmärkte 8<br />
Distribution<br />
Parkson Retail Group Kaufhausfilialen und Großmärkte 31<br />
Courths Mammoth Filialen für Möbel und Elektrotechnik 79<br />
Metrojaya Kaufhausfilialen 4<br />
Ngui Kee Corporation Supermärkte, Kaufhausfilialen 5<br />
Ikea Verkaufszentrum für Möbel 1<br />
Ocean Capital Kaufhäuser, Supermärkte 17<br />
Für die vergangenen Jahre spiegelt sich die Dynamik des Strukturwandels im<br />
Binnenhandel nicht zuletzt in der wachsenden Anzahl von Einkaufszentren,<br />
Verbrauchergroßmärkten, Kaufhäusern, Supermärkten und Fachgeschäften sowie im<br />
Aufkommen neuer Einzelhandelskonzepte. Einkaufen, Freizeit, Unterhaltung und<br />
kulturelle Aktivitäten sind vermehrt unter einem Dach an günstigen Standorten integriert.<br />
2005 gab es in Malaysia schon 550 Einkaufszentren mit fast 80 Mio. Quadratfuß<br />
Verkaufsfläche nach 392 im Jahr 2000. Die Einkaufszentren sind erwartungsgemäß<br />
meist in den dichter besiedelten Regionen des Landes zu finden, so zum Beispiel im<br />
Hauptstadtgebiet Klang Valley mit der Metropole Kuala Lumpur, ferner der Insel Penang<br />
und an der Südspitze Westmalaysias in Johor Bahru. In der Hauptstadt eröffnete 2004<br />
mit dem "Berjaya Times Square" eines der größten Einkaufszentren Südostasiens.<br />
Kuala Lumpur hat in den letzten Jahren auch stark von dem Touristenzustrom aus der<br />
Golfregion profitiert, der viele Tausende kaufkräftiger und markenbewusster<br />
Konsumenten mit sich führte.<br />
Dabei ist die Expansion der Einkaufszentren noch keineswegs an ein Ende gelangt.<br />
Nach Angaben aus der Wirtschaftspresse sollen in den kommenden etwa zwei Jahren<br />
weitere 14,1 Mio. Quadratfuß Verkaufsfläche hinzukommen; damit läge Malaysia mit 3,5<br />
Quadratfuß pro Person angeblich aber immer noch unter dem Niveau von<br />
beispielsweise den USA und Australien. Allein in Kuala Lumpur soll zum Beispiel 2007<br />
die Midvalley MegaMall ihre Erweiterung ("The Gardens") in Betrieb nehmen, und im<br />
Zentrum das neue Einkaufszentrum "Pavillion" seine Tore öffnen. Auf dem Hintergrund<br />
dieser Entwicklung fragen sich viele Handelsexperten, ob da nicht des Guten zu viel<br />
getan wird. Auf jeden Fall zeichnet sich eine gewisse Sättigung ab, die einen immer<br />
schärferen Wettbewerb als unvermeidlich erscheinen lässt.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 53
Schon 2005 waren größere Einzelhändler darum bemüht, ihr Geschäft zu konsolidieren,<br />
unter anderem durch Betriebsschließungen sowie Fusionen und Übernahmen. Es wird<br />
auch damit gerechnet, dass sich der Preiskrieg der letzten Jahre unter den Betreibern<br />
von Supermärkten und Verbrauchergroßmärkten fortsetzt.<br />
Starke Konkurrenz haben die Kaufhäuser und Supermärkte in den vergangenen Jahren<br />
von Seiten der Verbrauchergroßmärkte bekommen, deren Anzahl sich 2005 bereits auf<br />
81 belief (davon 68 in ausländischer Hand). Das Binnenhandelsministerium beziffert ihre<br />
Umsätze für das Jahr 2003 mit 4,3 Mrd. RM. Zu den populären Großmärkten zählen<br />
zum Beispiel Giant, Carrefour und Tesco. Ein temporäres Einfrieren von Lizenzen für<br />
neue Verbrauchergroßmärkte in dichter besiedelten Gebieten, das Anfang 2004 erfolgt<br />
war und bis Ende 2009 dauern sollte, soll dem Vernehmen nach bald aufgehoben<br />
werden. Neue Richtlinien für Hypermärkte werden für Ende 2006 erwartet.<br />
Zugenommen hat zuletzt auch der sog. Direktverkauf ("Direct Selling"). Die Umsätze<br />
lagen 2005 nach Angaben des Verbandes Direct Selling Association Malaysia (DSAM)<br />
bei 5,8 Mrd. RM, 9,4% mehr als ein Jahr zuvor. Für 2006 erwartet die Branche einen<br />
Gesamtumsatz von 6 Mrd. RM. Um ihre Geschäfte auszuweiten, sind die einschlägigen<br />
lokalen Firmen (zum Beispiel für Kosmetika, Nahrungsmittel und Schuhe) auch verstärkt<br />
in andere Märkte wie Brunei, Indonesien, Thailand und den Mittleren Osten<br />
vorgedrungen. 2005 gab es in Malaysia insgesamt 569 Lizenzen für den Direktverkauf.<br />
Die Entwicklung des Binnenhandels in den letzten Jahren hat auch dazu geführt, dass<br />
mehr Produkte auf vertraglicher Basis von lokalen Gewerbetreibenden oder<br />
landwirtschaftlichen Erzeugern bezogen wurden und damit ein höheres lokales<br />
Produktionsniveau erreicht werden konnte. Des Weiteren hatte die Förderung des<br />
Tourismus <strong>zur</strong> Folge, dass das Angebot von Modeartikeln und Markennamen sich<br />
erweiterte.<br />
Die Regierung hat sich vorgenommen, die existierenden Rahmenbedingungen und<br />
Richtlinien zum Binnenhandel zu verbessern. Begünstigt werden sollen "strategische<br />
Partnerschaften" sowie "Business Networking". Sie ist überzeugt, dass die sich<br />
wandelnden Erwartungen der Verbraucher in den kommenden Jahren vom Handel ein<br />
hohes Maß an Innovation verlangen werden. Auch sieht der neue Entwicklungsplan im<br />
Bereich des Binnenhandels die Förderung einer höheren Effizienz, Produktivität und<br />
Konkurrenzfähigkeit vor. Darüber hinaus geht es weiterhin darum, den Kenntnisstand<br />
und das Bewusstsein der Verbraucher zu stärken.<br />
Im Sinne eines "gesunden Wettbewerbs" und "fairer Handelsusancen" soll ein Fair<br />
Trade Practices Law (FTPL) verabschiedet und schrittweise umgesetzt werden.<br />
Außerdem sollen besonders die heimischen Einzelhandelsketten und Handelsmarken<br />
größere Unterstützung erfahren. Desgleichen soll die Herausbildung lokaler Marken<br />
gefördert werden. Als wichtige technologische Neuerung verdient aus der Sicht der<br />
Regierung die verstärkte Einführung von Radio Frequency Identification (RFID)<br />
Unterstützung. Damit die kleinen und mittelgroßen Handelsunternehmen nicht von den<br />
großen Handelsbetrieben überrollt werden, sollen sie ebenfalls eine intensivere<br />
Förderung erfahren.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 54
Handelsvertreter und Vertragshändler<br />
Lokale Besonderheiten<br />
Der Einsatz eines Handelsvertreters ist die kostengünstigste Möglichkeit, um in Malaysia<br />
eine möglichst große Nähe zum Endkunden zu schaffen. Nach Einschätzung von<br />
Kennern des Marktes wird in etwa vier Fünfteln der Fälle dieser Vertriebsweg gewählt,<br />
um das Geschäft aufzubauen. Erst wenn sich dann abzeichnet, wie das Geschäft läuft,<br />
ist an ein weiteres Engagement zu denken. Der ausländische Prinzipal muss sich freilich<br />
darüber im Klaren sein, dass über einen Handelsvertreter in der Regel keine großen<br />
Geschäftsvolumina zu erreichen sind; dazu wird wohl eine eigene Repräsentation oder<br />
gar eine eigene Fertigung im Lande erforderlich sein.<br />
Mit dem Handelsvertreter beginnt das ausländische Unternehmen ein Experiment, das<br />
noch so unverbindlich ist, dass bei einem Misserfolg eine verhältnismäßig<br />
kostengünstige Rückzugsmöglichkeit gegeben ist. Allerdings glauben Experten, dass<br />
der malaysische Markt auch direkt von Deutschland aus bearbeitet werden kann, wenn<br />
das Unternehmen über eine schlagkräftige Marketingabteilung verfügt. Diese Bedingung<br />
wird jedoch für eine kleinere Firma häufig nicht zu so einfach zu erfüllen sein.<br />
Um die Geschäftsbeziehung zum Erfolg zu führen, ist es notwendig, den malaysischen<br />
Handelsvertreter tatkräftig zu unterstützen, beispielsweise durch regelmäßige Kontakte,<br />
mit Broschüren usw. Auch sollte der Prinzipal bei Sonderaktionen des Handelsvertreters<br />
(zum Beispiel Finanzierung eines Messestandes oder Werbeaktionen in Printmedien)<br />
diesem durch Übernahme der Kosten <strong>zur</strong> Seite stehen. Zu hören ist, dass in Malaysia<br />
der lokale Handelsvertreter oft zu sehr sich selbst überlassen war. So nimmt es nicht<br />
Wunder, dass die Schuld nicht selten bei der deutschen Seite zu suchen ist, wenn die<br />
Beziehung nicht so klappt wie erwünscht.<br />
Da Malaysia ein multiethnisches und multikulturelles Land ist, könnte vermutet werden,<br />
dass sich daraus für das Geschäftsleben besondere Schwierigkeiten ergeben. In der<br />
Praxis ist dem aber nicht so, denn Englisch ist - quasi als "lingua franca" - in der<br />
Bevölkerung weit verbreitet und unter Geschäftsleuten allgemein akzeptiert. Damit stellt<br />
sich die kommunikative Ausgangslage für westliche Ausländer günstiger dar als in den<br />
meisten anderen südostasiatischen Staaten.<br />
Darüber hinaus gibt es noch andere Besonderheiten. So führen staatliche Unternehmen<br />
(zum Beispiel die Erdölfirma Petronas) und staatliche Behörden eine Liste der<br />
bevorzugten Zulieferanten, auf der eine Firma registriert sein muss, wenn sie mit diesen<br />
Unternehmen ins Geschäft kommen will. Nur lokale Gesellschaften, vor allem solche mit<br />
malaiischem Hintergrund, haben die Möglichkeit auf diese Liste ("Preferred Vendor<br />
Scheme") zu kommen. Für ein ausländisches Unternehmen, das zum Beispiel Petronas<br />
zum Kunden gewinnen möchte, ist es deshalb erforderlich, sich mit einem malaiischen<br />
Partner ("Bumiputra") zusammenzutun, um auf diese Liste zu kommen.<br />
Bei der Suche eines deutschen Unternehmens nach einem Handelsvertreter in Malaysia<br />
kann es eine gewisse Rolle spielen, ob der potenzielle Partner Malaie, Chinese oder<br />
Inder ist, die zusammen den weitaus größten Teil der Bevölkerung ausmachen. Zwar<br />
gibt es in jeder der hier miteinander lebenden Volksgruppen tüchtige Leute. Doch wird<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 55
allgemein anerkannt, dass die Chinesen besonders arbeitsam und im Geschäftsleben<br />
überdurchschnittlich engagiert sind.<br />
Für sie ist im Übrigen auch das Denken in Netzwerken charakteristisch, sei es nun in der<br />
Familie oder im Berufsleben. Sie beherrschen die malaysische Privatwirtschaft,<br />
wohingegen die meisten Arbeitsplätze in der Regierungsverwaltung von Malaien besetzt<br />
sind. Dies schließt nicht aus, dass es da oder dort einen malaiischen oder indischen<br />
Konzernchef gibt. Es schließt aber auch nicht aus, dass deutsche Unternehmer mit<br />
einem chinesischen Handelsvertreter schlechte Erfahrungen machen.<br />
Hinzuweisen ist darauf, dass die "Bumiputras" (Malaien und Ureinwohner) gewisse<br />
Privilegien genießen, die ihnen das Leben erleichtern. Dennoch sind viele Bumiputras<br />
beruflich durchaus sehr ehrgeizig und "hungrig", zu einem Geschäftserfolg zu kommen,<br />
so dass sie in ihrer Effektivität den Chinesen kaum nachstehen. Zudem sind die Malaien<br />
in einer größeren Zahl von Geschäftsfeldern tätig als die Chinesen, heißt es. In jüngster<br />
Zeit hat es auch vermehrt Fälle gegeben, wo malaiische Firmen Unternehmen<br />
übernommen haben, die traditionell in chinesischer Hand lagen (zum Beispiel in der<br />
Fertigung bestimmter industrieller Güter). Es lohnt sich also, einen etwaigen<br />
Handelsvertreterkandidaten genauer unter die Lupe zu nehmen.<br />
Für die Wahl eines Handelsvertreters ist auch die zentrale wirtschaftsgeografische Lage<br />
Malaysias in Südostasien von Interesse. Nicht wenige ausländische Firmen suchen,<br />
bevor sie sich in einem einzelnen Land engagieren, erst einmal einen Vertreter für eine<br />
größere Region, zum Beispiel ganz Südostasien. Der Handelsvertreter soll dann letztlich<br />
als regionale "Schaltstelle", als "regional hub" für das ausländische Mutterhaus<br />
fungieren. Dabei soll er entweder die einzelnen Länder der Region selber bearbeiten<br />
oder sich lokaler Vertreter bedienen. Auf jeden Fall hat der ausländische Prinzipal aber<br />
erst einmal die Chance, Malaysia als Testmarkt zu nutzen, bevor er sich<br />
Nachbarländern wie Thailand oder Indonesien zuwendet. Generell eignet sich Malaysia<br />
dafür, sowohl neue als auch schon etablierte Produkte einzuführen.<br />
Für den malaysischen Markt selbst wird es im Allgemeinen ausreichen, einen einzigen<br />
Handelsvertreter zu engagieren, der das Exklusivrecht bekommt und das ganze Land<br />
abdeckt. Sitz des Handelsvertreters sollte dabei die Landeshauptstadt sein oder ein<br />
nahe gelegener Standort wie etwa Petaling Jaya. Die Verkehrsinfrastruktur in Malaysia<br />
ist im Allgemeinen gut und das Kommunikationssystem (Mobilfunk usw.) "up to date".<br />
Von der Hauptstadt aus ist das ganze Land bequem erreichbar, auch zum Beispiel die<br />
östlichen Bundesstaaten Sarawak und Sabah und die ländlichen Gebiete.<br />
Nicht selten haben die malaysischen Unternehmen verschiedener Branchen ihren Sitz in<br />
Kuala Lumpur, während sich ihre Aktivitäten auf bestimmte Regionen konzentrieren<br />
(etwa im Bereich Öl und Gas auf die östlichen Landesteile Sarawak und Sabah). Es<br />
kommt aber auch vor, dass ein Unternehmen sich auf eine bestimmte Region<br />
konzentriert und dort sowohl seine Operationen stattfinden als auch die Firmenleitung<br />
sitzt, so im Falle der Elektronikindustrie auf der Insel Penang.<br />
Der Beruf des Handelsvertreters befinde sich in Malaysia im Vergleich zu Europa eher<br />
auf einer frühen Stufe der Entwicklung, meinen Landeskenner. Viele würden als<br />
Handelsvertreter auftreten, ohne es wirklich zu sein, heißt es dazu. Nicht immer sei der<br />
nötige berufliche Hintergrund gegeben. Die Verhältnisse seien aber nicht so schlimm wie<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 56
etwa in Indien. Es ist deshalb nicht unwichtig herauszufinden, welchen Hintergrund der<br />
potenzielle Handelsagent hat.<br />
Von erfahrenden Vertretern ist anzunehmen, dass sie eine Referenzliste der Firmen, für<br />
die sie gearbeitet haben, vorweisen können. Eine Anfrage bei einem früheren Prinzipal<br />
kann durchaus aufschlussreich sein. Die Existenz einer Präsentationsmappe lässt<br />
Rückschlüsse auf die Größe der Handelsvertreterfirma zu. Auch ist es durchaus legitim,<br />
den Kandidaten nach den bisherigen Umsätzen zu fragen. Ein Besuch des<br />
Handelsvertreterbüros sollte möglich sein.<br />
Wünschenswert wäre es, wenn das Büro bereits über Erfahrungen mit deutschen<br />
Firmen aufwarten könnte und imstande wäre, Monatsberichte nach deutschem Muster<br />
anzufertigen. Es ist jedoch kein zwingendes Auswahlkriterium, dass der Vertreter über<br />
Erfahrungen mit westlichen Firmen verfügt. Bisher nicht üblich ist in Malaysia, vom<br />
Handelsvertreter einen schriftlichen Lebenslauf zu verlangen.<br />
Um dem Vertreter die nötige Produktkenntnis zu verschaffen, wird der ausländische<br />
Prinzipal eine entsprechende Einführung geben, womit auch das nötige<br />
Produktverständnis überprüft werden kann. Marktkenner schlagen darüber hinaus vor,<br />
einen künftigen Handelsvertreter eventuell zu einer Ausbildung in den Betrieb des<br />
Mutterhauses in Deutschland einzuladen, um ihm Produktwissen und Marketingstrategie<br />
der Firma zu vermitteln. Beim Engagement eines Handelsvertreters ist außerdem<br />
vertraglich abzusichern, dass er nicht schon für ein Konkurrenzprodukt tätig ist. Im<br />
Allgemeinen kann davon aus gegangen werden, dass die malaysischen Partner in der<br />
Regel die notwendige Loyalität gegenüber dem Prinzipal zeigen.<br />
Ein Handelsvertreter muss in der Lage sein zu klären, ob das Erzeugnis des Prinzipals<br />
auf den malaysischen Markt passt oder nicht. Er soll dabei helfen zu ermitteln, wie<br />
aufnahmefähig der Markt für das Produkt ist. Seine Aufgabe wird es auch sein, die<br />
potenziellen Käufer im Lande zu lokalisieren, so dass dann ein direktes Geschäft<br />
zwischen Firma und Kunde möglich wird, für das der Agent eine Provision erhält. Ob für<br />
seine laufende Tätigkeit ein Ersatzteillager erforderlich ist, hängt von der betreffenden<br />
Branche ab. Unter Umständen können Ersatzteile auch auf dem offenen Markt besorgt<br />
werden.<br />
Handelsvertreter auswählen<br />
Die Suche nach einem geeigneten Handelsvertreter ist im Falle Malaysias in der Praxis<br />
oft von Zufälligkeiten bestimmt, so etwa vom Besuch einer Messe oder im<br />
Zusammenhang mit einer Geschäftsreise. Sie erfolgt häufig gerade nicht auf der<br />
Grundlage einer durchdachten Strategie. Im Vergleich zu manch anderen Ländern wird<br />
sie dadurch erleichtert, dass die Absatzmärkte relativ überschaubar sind. Für die Suche<br />
steht eine Reihe von Möglichkeiten offen.<br />
Besonders sinnvoll erscheint der Weg - so meinen Experten -, den Handelsvertreter<br />
über die anvisierte "Zielkundschaft" zu suchen und zu versuchen, durch einen Besuch<br />
beim Endkunden dessen Lieferstruktur zu klären. Dazu muss erst einmal in einem<br />
gewissen Umfang Marktforschung getrieben werden. Hierbei können zum Beispiel die<br />
Deutsch-Malaysische Handelskammer (www.mgcc.com.my) oder der private German<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 57
Businesspool (www.germanbusinesspool.com) helfen. Diese können übrigens auch<br />
direkt bei der Suche nach einem Handelsvertreter Unterstützung leisten.<br />
Der German Business Pool ist unter Umständen sogar selbst daran interessiert, eine<br />
Vertretung zu übernehmen. Insbesondere gilt dies für deutsche Firmen, die in Malaysia<br />
Endkunden in den Bereichen Öl und Gas, Maschinenbau und Engineering, Möbel, Kfz<br />
und Informations- und Kommunikationstechnik beliefern wollen.<br />
Denkbar ist auch, sich an internationale Handelshäuser zu wenden. Diese arbeiten auf<br />
Provisionsbasis und sind zum Teil auch in Malaysia präsent (beispielsweise<br />
Rieckermann, Couthino Caro Diethelm Keller oder Cosa Liebermann). Die<br />
Handelshäuser haben dann zu prüfen, inwieweit das betreffende Produkt in Ihr Portfolio<br />
passt. Auch hier ist natürlich darauf zu achten, dass kein Interessenkonflikt entsteht.<br />
Möglich ist ferner, ein lokales Handelshaus zu engagieren. Die Internationale<br />
Handelskammer in Malaysia (www.micci.com) kann dabei eventuell behilflich sein. Zu<br />
bedenken ist allerdings, dass Handelshäuser es häufig vorziehen, die Vertretung für<br />
Erzeugnisse mit großem Absatzvolumen zu übernehmen. Ein deutsches<br />
mittelständisches Unternehmen kann damit leicht überfordert sein.<br />
Da Messen gern auch als "Vertreterbörse" angesehen werden, ist die Suche über den<br />
Besuch von Messen keine Seltenheit. Zu zahlreichen Themen werden in Malaysia<br />
Messen und Ausstellungen veranstaltet, wobei diese allerdings meist nur kleineren<br />
Ausmaßes sind. Davon abgesehen kann sich ein Besuch von Messen in benachbarten<br />
Ländern wie <strong>Singapur</strong> oder Thailand (Bangkok) als nützlich erweisen. Schließlich ist der<br />
Besuch einer Fachmesse in Deutschland ein Weg, um dort mit ausländischen Firmen zu<br />
sprechen.<br />
Empfohlen wird außerdem, den Kontakt <strong>zur</strong> malaysischen Botschaft in Deutschland<br />
aufzunehmen, welche die Strukturen in Malaysia gut kennt. Zweckmäßig kann bei der<br />
Suche nach einem Handelsagenten überdies die Teilnahme an einer Delegationsreise<br />
für Unternehmen sein, deren wesentlicher Kern in der Regel Kontaktbörsen sind. Auch<br />
der Besuch von Kontaktbörsen, die parallel zu Messen stattfindet, bietet sich an.<br />
Schließlich ist die Kontaktaufnahme zu einem malaysischen Fachverband einen<br />
Versuch wert, so etwa dem Produzentenverband Federation of Malaysian Manufacturers<br />
(www.fmm.org.my). Ein spezieller Verband für Handelsvertreter ist jedoch nicht bekannt.<br />
Weniger sinnvoll dürfte die Einschaltung von Consultingfirmen sein, da die Suche nach<br />
einem Handelsvertreter gewöhnlich nicht zu deren Kerngeschäft zählt. Auch das Internet<br />
gilt in diesem Zusammenhang als nicht sonderlich ergiebig. Anzeigen in malaysischen<br />
Printmedien versprechen nach den vorhandenen Erfahrungen ebenfalls kein<br />
überzeugendes Ergebnis, weil sich darauf oft unqualifizierte Interessenten melden.<br />
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten<br />
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem<br />
Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de,<br />
kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 58
Handelsvertreter managen<br />
Die übliche Verkaufsprovision liegt für Standarderzeugnisse dem Vernehmen nach bei<br />
2% der Vertragssumme. Sie kann aber auch bis zu 5% gehen, etwa wenn es sich um<br />
kein Standardprodukt handelt. Von Bedeutung ist die Art des Geschäfts, so zum Beispiel,<br />
ob ein Verkaufsgeschäft nur einmal pro Jahr oder regelmäßig getätigt wird. Höhere<br />
Provisionen sind auch möglich, wenn es für das betreffende Produkt nur wenige<br />
Endanwender gibt. Die Höhe der Provision ist vertraglich frei verhandelbar.<br />
Zur Kontrolle des Handelsvertreters braucht der Prinzipal ein Marketingbudget, in dem<br />
die notwendigen Aktivitäten des Vertreters aufgeführt sind (beispielsweise Teilnahme an<br />
einer Ausstellung, Verkaufsförderung, Werbematerial und Medieneinsatz,<br />
Veranstaltungen von Seminaren). Der Handelsvertreter muss ihm dazu das nötige<br />
Feedback geben. Er muss auch in die Marketingstrategie des Prinzipals hineinpassen,<br />
um später feststellen zu können, ob seine Arbeit effektiv war. Als Teil seiner<br />
Marketinganstrengungen sollte der Prinzipal darauf achten, den ständigen Kontakt zum<br />
Handelsvertreter zu halten, wobei sich mitunter der Besuch eines vom Handelsvertreter<br />
organisierten Seminars oder der Besuch bei einem Kunden in Malaysia anbietet.<br />
Als Schwellenland hat Malaysia eine relativ kaufkräftige Mittelschicht und einen<br />
ausgeprägten Mittelstand. Die schon vorhandene Kaufkraft ändert aber nichts daran,<br />
dass der lokale Markt höchst preisempfindlich ist. Deshalb muss der Handelsvertreter<br />
instand gesetzt werden bei den Preisen schnell zu reagieren. Bei Standardprodukten ist<br />
der Preiswettbewerb sehr scharf. Die Bedeutung des Preises verringert sich, je<br />
spezieller das Erzeugnis ist. Zum Vorteil von Produkten aus Europa gereicht, dass ihre<br />
Qualität oft immer noch besser ist als die asiatischer Erzeugnisse.<br />
Eine wichtige Aufgabe, die ein guter Handelsvertreter erfüllen sollte, besteht darin, für<br />
den potenziellen malaysischen Kunden eine gute Lösung seines Problems mit dem<br />
Produkt des Prinzipals zu erarbeiten. Vom Vertreter ist zudem zu erwarten, dass er die<br />
lokalen Entscheidungsprozesse kennt und weiß, auf welcher Stufe über den Kauf des<br />
Produkts entschieden wird.<br />
Handelsvertreterrecht<br />
In Malaysia gibt es kein besonderes Handelsvertreterrecht. Es werden die allgemeinen<br />
Vorschriften über das Stellvertreterrecht oder Agency Law angewandt. Dieses Gesetz ist<br />
im Contracts Act 1950 enthalten. Für den Fall, dass die Bestimmungen nicht<br />
ausreichend sind (zum Beispiel "delcredere agents"), wird die einschlägige englische<br />
Regelung herangezogen.<br />
Arten von Vertriebspartnern<br />
Wie in <strong>Singapur</strong> tritt der "agent" als selbständiger Gewerbetreibender auf, der Geschäfte<br />
im fremden Namen und auf eigene Rechnung schließt. Hierbei wird er als "commercial<br />
agent", "commercial representative" oder "manufacturer's agent" bezeichnet. Zu<br />
unterscheiden ist er von dem Eigenhändler ("distributor" oder "dealer"), der Geschäfte<br />
im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätigt. Es ist im übrigen nicht<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 59
außergewöhnlich, dass der Begriff "agent" auch im weitesten Sinne für Makler, Anwälte<br />
oder Kommissionäre verwendet wird.<br />
Vertragsabschluss<br />
Der Handelsvertretervertrag kann zwar formlos und sogar konkludent zustande kommen,<br />
die Einhaltung der Schriftform ist - vor allem im internationalen Geschäft - aus Gründen<br />
der Rechtssicherheit jedoch dringend zu empfehlen. Im Hinblick auf das Fehlen einer<br />
spezifischen Handelsvertreterregelung und die hieraus resultierende weitestgehende<br />
Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner ist es von Wichtigkeit, dass die Rechte und<br />
Pflichten der Parteien vertraglich genau fixiert werden.<br />
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<br />
Der Handelsvertreter ist gehalten, die ihm von dem Auftraggeber übertragenen<br />
Aufgaben im Zweifel persönlich auszuführen. Der Auftrag erfolgt ausdrücklich, kann<br />
allerdings impliziert sein. Der "agent" ist weisungsgebunden und - obwohl nicht<br />
ausdrücklich kodifiziert - hat er die Interessen des "principal" nach Treu und Glauben<br />
("good faith") wahrzunehmen. Die Interessenwahrnehmung schließt nach dem Gesetz<br />
auch die Schadensabwendung ein. Ebenso ist der "agent" dem "principal" gegenüber<br />
rechenschaftspflichtig und muss - soweit der Umfang des Geschäfts es verlangt -<br />
Bücher führen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten, die branchenüblich sein können,<br />
macht den Handelsvertreter gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig.<br />
Der "principal" hingegen ist hauptsächlich verpflichtet, dem "agent" die vereinbarte<br />
Provision zu zahlen. Mangelt es an einer entsprechenden Abrede, so richtet sich die<br />
Vergütung nach dem Orts- und Geschäftsüblichen. Der Provisionsanspruch wird<br />
spätestens zu dem Zeitpunkt fällig, an dem der "agent" seine vertraglichen<br />
Verpflichtungen erfüllt hat. Daneben ist der "agent" berechtigt, sich die meisten<br />
geleisteten Aufwendungen, die nicht durch die Provision abgedeckt sind, ersetzen zu<br />
lassen. Hierzu zählen Auslagen sowie Kosten und Verluste, die auf Versäumnisse des<br />
"principal" <strong>zur</strong>ückzuführen sind.<br />
Wegen seiner Ansprüche steht dem "agent" nach dem Gesetz ein<br />
Zurückbehaltungsrecht an Waren, Unterlagen und den bei ihm eingegangenen<br />
Geldzahlungen zu. Des weiteren muss der "principal" dem "agent" die Kosten ersetzen,<br />
die diesem aufgrund der Folgen von "legal acts" entstanden sind; Beispiel hierfür: Ein<br />
Besteller verklagt den "agent" wegen einer schlechten Lieferung des Auftraggebers.<br />
Vertragsbeendigung<br />
Ein Handelsvertretervertrag erlischt:<br />
- nach Ablauf der vereinbarten Frist<br />
- durch Vertragserfüllung<br />
- durch Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines der Vertragspartner<br />
- durch Konkurs.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 60
Gesetzliche Kündigungsfristen sind nicht vorgesehen; ist eine solche nicht vereinbart,<br />
muss eine angemessene Frist eingehalten werden. Nichtbeachtung der vereinbarten<br />
Kündigungs- beziehungsweise einer angemessenen Frist berechtigt zu<br />
Schadensersatzforderungen.<br />
Neben der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche<br />
Kündigung; sie ist bei gravierenden Vertragsverletzungen jederzeit rechtlich zulässig.<br />
Wenn Zweifel bestehen, kann eine solche Kündigung unwirksam sein und zum<br />
Schadensersatz führen. Es ist deshalb empfehlenswert, einige Beispiele solcher<br />
schwerwiegenden Gründe im Vertrag aufzuführen.<br />
Ausgleichsanspruch<br />
Einen Ausgleichsanspruch im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (_ 89b HGB)<br />
gibt es in Malaysia nicht. Mit der Beendigung des Vertrages entfällt der<br />
Provisionsanspruch des Vertreters. Im Hinblick darauf, dass eine solche Situation häufig<br />
zu unbilligen Ergebnissen führen kann, hat die Rechtsprechung - wie auch in <strong>Singapur</strong> -<br />
in solchen Fällen oft mit Hilfe der Vertragsauslegung dem Handelsvertreter eine<br />
Provision zuerkannt. Dies gilt vor allem für Kundenbestellungen, die bereits während der<br />
Vertragszeit angenommen und erst nach der Vertragsbeendigung ausgeführt werden.<br />
Um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden, es ist ratsam, dass der Auftraggeber<br />
bereits im Vertrag solche Provisionsansprüche genau regelt.<br />
Vertragshändler<br />
Der Vertragshändler oder Zwischenhändler, der als "distributor" oder "dealer" in<br />
Erscheinung tritt, kauft und verkauft auf eigene Rechnung; er bestimmt seine<br />
Gewinnspanne selbst. Zwischen diesem und dem Kunden werden einzelne<br />
Kaufverträge, die zugleich zum Beispiel dem Sale of Goods Act unterliegen,<br />
abgeschlossen. Der "distributor" und der "principal" dagegen sind in der<br />
Vertragsgestaltung grundsätzlich ungebunden. Zweckmäßigerweise sollten je nach<br />
Ausrichtung der geschäftlichen Beziehungen solche Gesichtspunkte wie Exklusivverkauf,<br />
Lagerhaltung, Kundendienst, Werbung, Kündigung usw. detailliert in den Vertrag<br />
aufgenommen werden.<br />
Messewesen<br />
Malaysia ist im internationalen Vergleich ein relativ kleiner Standort als Gastgeber für<br />
Messen und Ausstellungen. Auch ist die Zahl internationaler Veranstaltungen von<br />
Bedeutung beschränkt. Die Regierung sieht hier noch ein bedeutendes<br />
Entwicklungspotenzial. Um Besucher von Messen und Ausstellungen ins Land zu locken,<br />
wirbt Malaysia unter anderem mit seiner verkehrsgünstigen Lage, seiner modernen<br />
Infrastruktur, dem breiten Angebot an Unterkunftsmöglichkeiten, der Vielfalt von<br />
Sehenswürdigkeiten, seiner Küche, Unterhaltungsmöglichkeiten, seinem entwickelten<br />
Banken- und Finanzierungssystem und nicht zuletzt der gebotenen Sicherheit.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 61
Über die Jahre hat das Messewesen einen deutlichen Aufschwung genommen.<br />
Erkennbar ist dies nicht zuletzt daran, dass immer neue Messezentren hinzugekommen<br />
sind. Nach dem Bau des Malaysia International Exhibition and Convention Centre<br />
(MIECC) mit einer Ausstellungsfläche von 38.000 qm im Jahr 1997 kam 2003 das<br />
Putrajaya Convention Centre (PPC) in Putrajaya, dem neuen Regierungs- und<br />
Verwaltungszentrum, hinzu (135.000 qm). Im Juni 2005 schließlich eröffnete das Kuala<br />
Lumpur Convention Centre - gleich neben den Twin Towers im Herzen der Hauptstadt -<br />
seine Pforten, das schnell an Attraktivität gewann (20.059 qm).<br />
Neben den schon erwähnten Messeplätzen sind als weitere unter anderem zu nennen<br />
das Putra World Trade Centre (PWCT) in Kuala Lumpur mit 35.000 qm<br />
Ausstellungsfläche, ferner das Mahsuri International Exhibition Centre in Langkawi mit<br />
71.400 qm und das Sunway Lagoon and Pyramid Convention Centre in Bandar Sunway<br />
nahe der Hauptstadt. Weitere Standorte sind das Melaka International Trade Centre<br />
(MITC) mit etwa 12.000 qm Ausstellungsfläche und das JB Waterfront International<br />
Exhibition Centre - mit 13.380 qm das größte Ausstellungsgelände des im Süden<br />
Westmalaysias gelegenen Bundesstaates Johor.<br />
Für ausländische Unternehmen, die mit Malaysia ins Geschäft kommen wollen, gilt es zu<br />
beachten, dass es sich nicht so viele heimische Firmen leisten können, fremde Produkte,<br />
Dienstleistungen und Technologien auf ausländischen Messeveranstaltungen kennen zu<br />
lernen. Um so wichtiger ist es für sie, dass die ausländischen Lieferanten sich vor Ort<br />
mit ihren Produkten zeigen. Von dem raschen Wachstum der Volkswirtschaften im<br />
asiatisch-pazifischen Raum erhofft sich die Messewirtschaft neue Impulse. Das Ziel ist,<br />
ein regionaler Knotenpunkt für den Sektor MICE (Meetings, Incentives, Conventions and<br />
Exhibitions) zu werden. Dieser Sektor wird als Teil des Tourismus angesehen.<br />
Die Branche MICE (einschließlich Messen und Ausstellungen) konnte in den<br />
vergangenen Jahren eine anhaltende Aufwärtsentwicklung verzeichnen, welche sich<br />
sowohl in der Zahl der Teilnehmer als auch den Einnahmen aus Tagungen,<br />
Ausstellungen usw. niederschlug. Nach einer Statistik des Tourismusministeriums<br />
(www.tourism.gov.my) belief sich die Anzahl der Teilnehmer an MICE-Veranstaltungen<br />
2005 auf insgesamt 4,38 Mio. (2004: 4,17 Mio.); davon waren 775.286 Ausländer. Die<br />
Einnahmen aus diesen Veranstaltungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 5,2 Mrd. RM,<br />
wovon knapp 3 Mrd. RM auf Einnahmen von ausländischen Teilnehmern entfielen.<br />
Spezielle Angaben über Messen und Messeumsätze macht das Ministerium allerdings<br />
nicht.<br />
Im neuen 9. Malaysia-Plan (2006/2010) wird der MICE-Markt als weiterhin wichtige<br />
Devisenquelle eingestuft. Deshalb will die Regierung den Bereich verstärkt fördern, um<br />
das Land als idealen Standort für Ausstellungen, Konferenzen, Seminare etc.<br />
international zu positionieren. In diesem Zusammenhang sollen auch erhöhte<br />
Anstrengungen unternommen werden, die verfügbare Infrastruktur weiter zu verbessern.<br />
Im Rahmen der Unterstützung für die MICE-Industrie wurden das Jahr 2007 als "Visit<br />
Malaysia" ausgerufen und 200 Mio. RM für die touristische Erschließung von<br />
Ländern/Regionen reserviert wie Indien, VR China und Mittlerer Osten.<br />
Malaysische Messekenner sind - trotz der Vielzahl der Messeplätze - teilweise der<br />
Auffassung, dass die Branche unter einem Mangel an genügend großen<br />
Ausstellungsflächen leidet und in ihrer Entwicklung dadurch behindert wird. Für diverse<br />
Messethemen wie zum Beispiel Autos, Möbel oder Maschinen seien die Messeplätze zu<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 62
klein, heißt es dazu. Es sei an der Zeit, ein richtig großes Messezentrum zu bauen.<br />
Darüber hinaus gibt es auch Kritik an einer "Inflation" von Veranstaltungen, die zu einer<br />
als unnötig empfundenen Konkurrenz im Messewesen führe.<br />
Zu den wichtigeren Veranstaltungen, die regelmäßig abgehalten werden, zählen zum<br />
Beispiel die "Metaltech Malaysia", "MetalAsia, ICA" (Instrumentation, Control Systems<br />
and Automation Technology), "Woodtech, MIFF" (Malaysian International Furniture Fair),<br />
"Malaysia International Food Processing & Packaging Exhibition", "MALBEX"<br />
(Bausektor), "IHS" (International Healthcare Show), "MIFB" (Malaysian International<br />
Food and Beverage Fair), "LIMA" (Lankawi International Maritime & Aerospace<br />
Exhibition), "Oil & Gas, Food & Hotel Malaysia" und "Asean Elenex" (Elektrotechnik und<br />
Elektronik).<br />
Die Messeveranstalter sind im Verband Malaysia Association of Convention and<br />
Exhibition Organisers and Suppliers (MACEOS) organisiert (www.maceos.my.diip.net).<br />
Zu den größten lokalen Veranstaltern gehört die Firma Malaysian Exhibition Services<br />
Sdn Bhd (www.mesallworld.com). Informationen zu Messeveranstaltern kann auch das<br />
Tourismusministerium geben.<br />
Franchising<br />
In Malaysia ist ein wachsendes Interesse an Franchising als Vertriebsform zu<br />
beobachten. Das zeigte auch die letzte Fachausstellung "Franchise International<br />
Malaysia 2006" in Kuala Lumpur (4. bis 6.8.06). Dieser Wirtschaftszweig hat im<br />
vergangenen Jahrzehnt merklich expandiert. In den <strong>zur</strong>ückliegenden vier Jahren belief<br />
sich das jährliche Wachstum der Franchiseindustrie auf durchschnittlich 15% (gemessen<br />
an der Zahl der Franchisesysteme).<br />
Im August 2006 waren bei der zuständigen Behörde Registrar of Franchise Office (ROF)<br />
im Zuständigkeitsbereich des Ministry of Entrepreneur and Cooperative Development<br />
(MECD, www.mecd.gov.my) insgesamt 268 Franchisesysteme mit mehr als 800<br />
Franchisenehmern registriert. In ganz Malaysia soll es über 6.000 Franchisegeschäfte<br />
geben. Etwa 40% der Lizenzen sind ausländischer Herkunft, wobei die USA mit 70%<br />
Anteil die dominierende Rolle spielen.<br />
Andere ausländische Franchisegeber kommen aus Australien, Großbritannien, Italien,<br />
Kanada, Japan, Frankreich, Taiwan und <strong>Singapur</strong>. Ausländische Lizenzen<br />
beziehungsweise Konzessionen gibt es vor allem in Branchen wie Lebensmittel, Bildung,<br />
Schönheits- und Gesundheitspflege, freiberufliche Dienstleistungen und Bekleidung.<br />
Wegen des hohen Kapitalaufwandes befinden sich die Lizenzen für ausländische<br />
Franchisesysteme vornehmlich in den Händen malaysischer<br />
Unternehmenskonglomerate und reicher Investoren.<br />
Führende Sektoren im Franchising sind Nahrungsmittel und Getränke (29,1%),<br />
Bekleidung und Accessoires (16%) sowie Dienstleistungen und Wartung (12,7%). Hinzu<br />
kommen weitere Bereiche wie Kinderpflege und Vorschulerziehung, Einzelhandel und<br />
Supermärkte, Gesundheitswesen, Informationstechnik und Telekommunikation, Möbel<br />
und Gartengestaltung. Zunehmendes Interesse am Franchising gibt es dem Vernehmen<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 63
nach bei Hotel- und Tourismusagenturen, in der Biotechnologie und bei der Herstellung<br />
von "Halal"-Lebensmitteln (solchen, die mit den Geboten des Islam vereinbar sind).<br />
Zu den heimischen Franchisesystemen, die mittlerweile auch im Ausland aktiv geworden<br />
sind, zählen zum Beispiel Marrybrown Fried Chicken (Fast Food), Nelson (Fast Food),<br />
Bonia (Schuhe und Taschen) und Vincci (Schuhe). Unter den US-amerikanischen<br />
Lizenzsystemen sind zu nennen Kentucky Fried Chicken (KFC), McDonalds, Starbucks,<br />
Dunkin Donuts, Pizza Hut usw. Nach Schätzungen macht Franchisung am malaysischen<br />
Einzelhandel aber erst 5% des gesamten Umsatzes. Damit hat diese Vertriebsform noch<br />
ein großes Entwicklungspotenzial. In den USA beispielsweise liegt der Anteil bei über<br />
40%.<br />
Für die Regulierung des Franchisesektors ist das Ministerium MECD zuständig, das<br />
auch die Einhaltung des Franchise Act 1998 überwacht. Dieses Gesetz regelt unter<br />
anderem die Registrierungsanforderungen, den Lizenzvertrag, die geschäftlichen<br />
Gepflogenheiten und die Beendigung des Lizenzvertrages. Dem Ministerium obliegt<br />
auch die Umsetzung des Entwicklungsprogramms "Franchise Development Program";<br />
dabei arbeitet es mit der Agentur Perbadanan Nasional Berhad, PNS (www.pns.com.my)<br />
und dem Branchenverband Malaysian Franchise Association (www.mfa.org.my)<br />
zusammen.<br />
Da sich das Franchising im internationalen Vergleich immer noch in einem relativ frühen<br />
Entwicklungsstadium befindet und die Regierung zugleich den Nutzen dieser<br />
Vertriebsform erkannt hat, ist sie auch daran interessiert, den Sektor nachhaltig zu<br />
unterstützen. Deshalb sind führende ausländische Lizenzgeber eingeladen, sich in<br />
Malaysia zu engagieren und das Land zu einem Zentrum für die Ausweitung des<br />
Franchising in die südostasiatische Region auszubauen. Der Agentur PNS ist<br />
entsprechend daran gelegen, ausländische Systeme ins Land zu holen. Es existieren<br />
auch diverse finanzielle Hilfsprogramme, um das Franchising insbesondere unter<br />
malaiischen Einwohnern (Bumiputras) populär zu machen.<br />
Im 9. Malaysia-Plan gibt die Regierung als Ziel vor, dass wenigstens 50 neue<br />
"Bumiputra"-Franchisegeber zwischen 2006 und 2010 entstehen sollen. PNS hat ein<br />
Servicezentrum eingerichtet, um den Interessenten für Franchising alle nötigen<br />
praktischen Informationen zu geben. Das Ministerium MECD will sich dafür einsetzen,<br />
den bestehenden rechtlichen Rahmen einer Revision zu unterziehen und ist in diesem<br />
Zusammenhang bereit, den Franchise Act 1998 zu novellieren. Zufolge dem 9. Plan<br />
sollen Franchisesysteme besonders gefördert werden, die einen relativ geringen<br />
Kapitalbedarf voraussetzen. Außerdem ist daran gedacht, die bestehenden<br />
Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern.<br />
E-Commerce<br />
Die Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen über das Internet zeigen für die<br />
vergangenen Jahre ein sprunghaftes Wachstum. So stiegen sie von 2003 mit 11,1 Mrd.<br />
bis 2005 auf 36,7 Mrd. RM; damit lag der durchschnittliche jährliche Zuwachs bei fast<br />
82%. Festzustellen war diese Dynamik vornehmlich in der Sparte "Business to Business<br />
(B2B)", wo die elektronischen Transaktionen wertmäßig von 7,7 Mrd. Mrd. auf 29,3 Mrd.<br />
RM hochschossen. In der gleichen Zeit notierten die Verkäufe von "Business to<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 64
Consumer (B2C)" eine Steigerung von 3,4 Mrd. auf 7,4 Mrd. RM. Begleitet war diese<br />
Entwicklung von einer wachsenden Anzahl von Firmen, die den Konsumenten ihre<br />
Produkte und Dienste online offerierten.<br />
Zufolge einer Untersuchung des Marktforschungsunternehmens International Data<br />
Corporation (IDC), die sich auf das Jahr 2003 bezog, kaufte wenigstens ein Drittel der<br />
Internetnutzer Produkte online. Den Großteil dieser Einkäufe machten Konsumgüter aus,<br />
so zum Beispiel Bücher, CD, Bekleidung und Blumen (zusammen 45% der Käufe); hinzu<br />
kamen als größere Posten Computerartikel (18%) sowie Reiseprodukte (7%). Allerdings<br />
sind es eher die jüngeren Altersgruppen, denen der Einkauf online attraktiv erscheint,<br />
bei den Älteren ist noch mehr Zurückhaltung zu spüren.<br />
2004 führten malaysische Bürger insgesamt 4,4 Mrd. Transaktionen über das Internet<br />
durch - eine Zahl, die nach IDC bis 2007 auf 11 Mrd. wachsen könnte. Beim<br />
malaysischen Billigflieger Air Asia machen Online-Buchungen inzwischen bereits 45%<br />
der Verkäufe aus. Mitte 2006 lag die sog. Internet-Penetration in Malaysia bei 48%<br />
(davon 2% Breitband).<br />
Begünstigt wurde das Vordringen von E-Commerce durch die gute Infrastruktur, die<br />
Malaysia nicht zuletzt auch für diesen Zweck aufgebaut hat. Zu erinnern ist unter<br />
anderem an den Multimedia Super Corridor (MSC), an die geschaffene passende<br />
Gesetzgebung ("Cyberlaws") sowie den Aufbau eines nationalen elektronischen<br />
Zahlungssystems durch das Unternehmen Malaysian Electronic Payment Systems<br />
(MEPS) Sdn Bhd.<br />
Was die Gesetzgebung angeht, so führte Malaysia 1997 ein Gesetz <strong>zur</strong> Sicherung der<br />
digitalen Unterschriften ein (Digital Signatures Act) ein. Dem Vernehmen nach steht die<br />
Erarbeitung eines Gesetzes speziell zu E-Commerce vor dem Abschluss. Darin soll<br />
durch die Anwendung der allgemeinen Vertragsgrundsätze auf elektronisch<br />
durchgeführte Geschäftstransaktionen das Vertrauen der Öffentlichkeit zum E-<br />
Commerce gestärkt werden.<br />
Als wichtige Initiative im staatlichen Sektor ist "E-Government" zu erwähnen, eine der<br />
sog Flaggschiffanwendungen im Rahmen von MSC. Verschiedene andere Initiativen auf<br />
privater Ebene treten hinzu, um E-Commerce zu fördern, so etwa die E-Business-<br />
Initiative des Verbandes Federation of Malaysian Manufacturers (FMM). Allgemein<br />
spielte der private Sektor in den letzten Jahren eine bedeutende Rolle für die<br />
Verbreitung von E-Commerce. Insbesondere gilt dies für die Banken und die<br />
Industrieverbände.<br />
Die gute Infrastruktur für E-Commerce hat es teilweise schon möglich gemacht, das<br />
manuelle System der Dokumentation von Import und Export zu ersetzen. Das derzeit<br />
verfügbare elektronische Netz verbindet die Zollbehörden mit den Unternehmen, die am<br />
Außenhandel beteiligt sind, wie Hafenbetreiber, Spediteure, Schiffsagenturen,<br />
Geschäftsbanken, Betreiber von Freihandelszonen, Lagerhäuser und Flughäfen. Am<br />
System wirken gegenwärtig auch fünf staatliche Behörden mit, die Genehmigungen<br />
erteilen, darunter auch das MITI.<br />
Ausprobiert wurde das elektronische Dokumentationssystem erstmals im Hafen von Port<br />
Klang, später dann am Internationalen Flughafen von Kuala Lumpur und im Hafen von<br />
Port of Tanjung Pelepas. Wegen der erzielten durchgreifenden Effizienzverbesserung<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 65
soll dieses System <strong>zur</strong> Erleichterung des Handels auch an weiteren wichtigen Ein- und<br />
Ausgangspunkten des Landes eingeführt werden.<br />
Die Regierung sieht E-Commerce weiter auf dem Vormarsch. Der 9. Malaysia-Plan geht<br />
von einem jahresdurchschnittlichen Zuwachs der Verkäufe über Internet um 27% auf<br />
155 Mrd. RM bis 2010 aus. Um das Vertrauen in E-Commerce zu fördern und den<br />
Online-Betrug zu reduzieren, sollen mehrere Gesetze verabschiedet werden (Electronic<br />
Transaction Bill, Electronic Government Activities Bill, Personal Data Protection Bill).<br />
Vor allem aber die Wirtschaft muss nach Ansicht der Regierung für die beschleunigte<br />
Anwendung von E-Commerce stehen (zum Beispiel der Groß- und Einzelhandel). Sie<br />
möchte die Wirtschaft ermuntern, auch globale Standards zu übernehmen - etwa <strong>zur</strong><br />
Produktidentifikation oder der Datenerfassung. Der Erleichterung und Verbreiterung von<br />
E-Commerce dient schließlich der von der Regierung eingeführte "Nationale<br />
Breitbandplan".<br />
3.3. Rechtlicher Rahmen<br />
Autor: <strong>AHK</strong> Malaysia<br />
Handels – und Gesellschaftsrecht<br />
Produktionslizenz<br />
Um die geordnete Entwicklung und das Wachstum der verarbeitenden Industrie<br />
sicherzustellen wurde 1975 ein Investitionsgesetz, der Industrial Co-ordination Act 1975,<br />
erlassen. Dieses Gesetz schreibt vor, daß jedes Unternehmen, das sich in der<br />
verarbeitenden Industrie betätigt und Eigenmittel von mindestens RM 2,5 Millionen hält<br />
oder mehr als 74 Vollzeitarbeitskräfte beschäftigt, eine Produktionslizenz bei dem<br />
Generaldirektor der Malaysian Industrial Development Authority (MIDA) beantragen muß.<br />
Die Entscheidung über die Erteilung trifft dann der „Licensing Officer“, der Staatssekretär<br />
des Ministry of International Trade and Industry (MITI).<br />
Beabsichtigt ein bestehendes lizensiertes Unternehmen eine Ausweitung der Produktion<br />
oder Diversifikation, so muß hierfür die Zustimmung der MIDA eingeholt werden.<br />
Das überdurchschnittliche Wachstums der malaysischen Wirtschaft in den letzten<br />
Jahren verursachte eine Verknappung des Arbeitskräfteangebotes. Diese Entwicklung<br />
versucht die Regierung dadurch in den Griff zu bekommen, daß kapitalintensive<br />
Produktionsweisen gefördert werden. Deshalb werden seit dem 26. August 1995 für<br />
Industrieprojekte, bei denen die Investition pro Mitarbeiter (Capital Investment per<br />
Employee) weniger als RM 55.000 beträgt nur noch in folgenden Fällen<br />
Produktionslizenzen vergeben und Steuererleichterungen gewährt:<br />
Die Wertschöpfung ist größer als 30%;<br />
Der Anteil der Mitarbeiter in technischen und Leitungsfunktionen an der<br />
Gesamtbelegschaft (sog. Managerial, Technical and Supervisory Index – MTS) ist<br />
größer als 15%;<br />
Es handelt sich um geförderte Produkte oder Aktivitäten oder High-Tech-Produkte<br />
entsprechend der von MIDA veröffentlichen Listen<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 66
Es handelt sich um ein Vorhaben im östlichen Korridor der malaysischen Halbinsel oder<br />
in den Staaten Sabah und Sarawak.<br />
Wird die Produktionslizenz versagt, so kann dagegen beim Minister of International<br />
Trade and Industry (MITI) binnen 45 Tagen Einspruch eingelegt werden. Die<br />
Entscheidung des Ministers ist endgültig und unterliegt nicht der gerichtlichen<br />
Überprüfung.<br />
Technologietransfer<br />
Unternehmen, die gemäß des ICA 1975 eine Produktionslizenz besitzen, müssen vor<br />
dem Abschluß von Verträgen mit ausländischen Partnern über Technologietransfers die<br />
schriftliche Genehmigung des MITI einholen. Dadurch sollen nationale Interessen<br />
gewahrt werden, dem inländischen Partner keine Nachteile entstehen und die Zahlung<br />
von Gebühren dem Stand der zu transferierenden Technologie angemessen sein.<br />
Vertragsarten<br />
Verträge über Technologietransfers betreffen:<br />
Lizenzrechte an bestimmten Verfahren, Formeln oder Produktionstechnologien (die<br />
patentiert oder nichtpatentiert sein können);<br />
Andere für die Einrichtung einer Anlage erforderliche Kenntnisse und Expertise;<br />
Die Bereitstellung technischer Assistenz und sonstiger Dienstleistungen.<br />
Dabei werden folgende Vertragsarten von der Genehmigungspflicht erfaßt:<br />
Joint-Venture-Verträge;<br />
Technische Assistenz- und Know-How-Verträge;<br />
Lizenzverträge;<br />
Patent- und Warenzeichenverträge;<br />
Management-Verträge;<br />
Turnkey-Verträge: beinhalten die komplette Herstellung eines Projekts bis zum Zustand<br />
der Gebrauchsfertigkeit (z.B. Produktionsaufnahme).<br />
Richtlinien für die Genehmigung von Technologietransferverträgen<br />
Die Verträge müssen die wesentlichen Merkmale der Technologie bzw. des Verfahrens<br />
beschreiben, ebenso die voraussichtliche Höhe der Produktion, Qualität und<br />
Spezifikation der Produkte sowie Einzelheiten <strong>zur</strong> eventuellen Bereitstellung technischer<br />
Assistenz und sonstiger Dienstleistungen.<br />
Für die Genehmigung sind folgende Aspekte von Bedeutung:<br />
Die zu transferierende Leistung sollte den neuesten Stand der Entwicklung<br />
repräsentieren. Außerdem sollten wesentliche Innovationen und neue Patente möglich<br />
sein.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 67
Die Vergütung sollte vorzugsweise in Form einer kontinuierlichen Zahlung (running<br />
royalty), berechnet auf der Basis des Netto-Umsatzes, geleistet werden.<br />
Pauschalgebühren (fixed lump sum fee) sind dann zulässig, wenn das Know-How<br />
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vollständig übernommen werden kann. Die<br />
Zahlung einer anfänglichen Pauschalgebühr zusätzlich zu laufenden Gebühren kann für<br />
Kosten vereinbart werden, die dem Lizenzgeber für vorbereitende Arbeiten zugunsten<br />
des Lizenznehmers entstanden sind.<br />
Die Höhe der Gebühren kann, abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalles,<br />
insbesondere dem Stand der Technologie, bei 1%-5% des Netto-Umsatzes angesetzt<br />
werden.<br />
Die Leistungen für den Technologietransfer sollten nicht in mehrere Teilverträge<br />
aufgeteilt werden. Ebenso sollte keine Kapitalisierung von Know-How- oder<br />
Lizenzgebühren zugunsten des Technologielieferanten vorgesehen werden.<br />
Die Vertragslaufzeit, in der Regel werden anfänglich fünf Jahre genehmigt, sollte für die<br />
vollständige Übernahme der Technologie ausreichen. Eine Verlängerung unterliegt<br />
ebenfalls der Genehmigung des MITI.<br />
Der Vertrag soll klare Bestimmungen über die Schulung des lokalen Personals haben.<br />
Es sollten die Anzahl der zu schulenden Personen, die Ausbildungsbereiche und –dauer,<br />
sowie die für die Schulung <strong>zur</strong> Verfügung zu stellenden Einrichtungen eindeutig<br />
beschrieben sein. Die Kosten für die Schulung sind vom Technologiegeber zu tragen;<br />
Patente und Warenzeichen können Bestandteile eines Technologiepaketes sein. Bei<br />
Patenten, die Prozeß-Know-How betreffen, ist es besonders wichtig, daß sie in den<br />
Verträgen ausdrücklich aufgeführt sind, und daß dem lokalen Unternehmen die<br />
Nutzungsrechte an allen erforderlichen Patenten gewährt werden. Überschreitet die<br />
Laufzeit eines Patentes die des Technologievertrages, ist es sinnvoll, eine Vereinbarung<br />
über die Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf des Vertrages zu treffen.<br />
Die vertrauliche Behandlung von Informationen sollte auf die Dauer des Vertrages<br />
beschränkt sein.<br />
Der Vertrag soll eine Garantie bezüglich der Produktionskapazität, der Produktqualität<br />
und -spezifikationen, sowie anderer Merkmale des Produktionsverfahrens beinhalten;<br />
Der Technologielieferant muß die lokale Gesellschaft vor Ansprüchen bewahren, die<br />
sich aus rechtlichen Schritten gegen die lokale Gesellschaft aufgrund der Verletzung<br />
gewerblicher Schutzrechte Dritter als Folge der Nutzung der technischen Assistenz<br />
ergeben.<br />
Jeder Vertragspartei soll das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, vorbehalten sein;<br />
Auf Zahlungen an ausländische Technologielieferanten wird eine Quellensteuer von<br />
10% erhoben, die vom Empfänger zu tragen ist. Ein Antrag auf Befreiung aufgrund eines<br />
eventuell bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens ist beim Finanzministerium<br />
ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
Das malaysische Unternehmen soll die mit lizensierter Technologie hergestellten<br />
Produkte überall in Malaysia sowie in allen Ländern verkaufen dürfen, in denen der<br />
Lizenzgeber weder selbst produziert noch Exklusivrechte vergeben hat noch andere<br />
rechtliche Hinderungsgründe bestehen.<br />
Der Vertrag soll malaysischem Recht unterliegen. Schlichtungsverfahren müssen in<br />
Malaysia abgewickelt werden und zwar entweder gemäß dem Malaysian Arbitration Act<br />
1952 (bzw. der überarbeiteten Fassung von 1972) oder nach den Bestimmungen der<br />
United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) bei der regionalen<br />
Schlichtungsstelle (Regional Centre of Arbitration) des Asian-African Legal Consultative<br />
Committee (AALCC) in Kuala Lumpur.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 68
Die Regierung hat die Richtlinien in bezug auf Technologieverträge liberalisiert. In<br />
folgenden Fällen wird daher die Genehmigung automatisch erteilt:<br />
Bei Verträgen zwischen malaysischen Unternehmen, die sich zu 100% in<br />
Auslandsbesitz befinden, und ausländischen Vertragspartnern;<br />
Bei allen Lizenz-, Know-How- oder Technische-Assistenz-Verträgen zwischen<br />
Unternehmen, die sich ganz oder teilweise in malaysischem Besitz befinden, und<br />
ausländischen Vertragspartnern, wenn das laufende Entgelt nicht mehr als 3% der<br />
Nettoverkaufserlöse, die Pauschalgebühr nicht mehr als RM 500.000 und laufendes<br />
Entgelt und Pauschalgebühr zusammen nicht mehr als 3% der Nettoverkaufserlöse<br />
betragen;<br />
Bei allen Patent- und Warenzeichenverträgen zwischen malaysischen Unternehmen, die<br />
sich nicht zu 100% in Auslandsbesitz befinden, und ausländischen Vertragspartnern,<br />
wenn die Zahlung für beide Arten unter 1% der Nettoverkaufserlöse liegt.<br />
Schutz geistigen Eigentums<br />
Das Patentgesetz von 1983<br />
Patentschutz wird in Malaysia durch das Patentgesetz von 1983 (Patents Act 1983) und<br />
die Ausführungsbestimmungen von 1986 (Patents Regulations 1986) geregelt. Ein<br />
Antrag auf Erteilung eines Patentes, die Erfindung muß neu und industriell anwendbar<br />
sein, kann direkt in Malaysia gestellt werden, wo diesem dann auch Schutz gewährt wird.<br />
Zusätzlicher Schutz geht von der Pariser Konvention aus, der Malaysia angehört. Die<br />
Gesetze über gewerbliches geistiges Eigentum bieten Malayen und Ausländern<br />
Gleichberechtigung.<br />
Das Warenzeichengesetz von 1976<br />
Der Schutz von Warenzeichen ist durch den Trade Marks Act 1976 und die Trade Marks<br />
Regulations 1997 gewährleistet, die in Anlehnung an die Gesetze einiger Industrieländer<br />
entworfen worden sind. Der Schutz eines Warenzeichens ist zeitlich unbegrenzt, sofern<br />
die Eintragung in regelmäßigen Abständen verlängert wird. Auch Dienstleistungsmarken<br />
sind durch Trade Marks Act und Regulations geschützt.<br />
Das Urheberrechtsgesetz von 1987<br />
Der Copyright Act 1987 gewährt umfassenden Schutz urheberrechtlich schutzfähiger<br />
Werke, einschließlich Computersoftware. Die Dauer des Urheberschutzes reicht bei<br />
literarischen, musikalischen und sonstigen Kunstwerken 50 Jahre über den Tod des<br />
Künstlers hinaus. Es enthält außerdem Bestimmungen <strong>zur</strong> Durchsetzung des Schutzes.<br />
Malaysia ist Unterzeichner der Berner Konvention. Ausländische Werke aus Staaten, die<br />
diese Konvention nicht unterzeichnet haben, sind ebenfalls geschützt, wenn sie in<br />
Malaysia hergestellt und hier innerhalb von 30 Tagen nach der erstmaligen<br />
Veröffentlichung im Ursprungsland veröffentlicht werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 69
Industrielle Gebrauchsmuster (Industrie-Design)<br />
Industrielle Gebrauchsmuster werden durch folgende Gesetze geschützt: United<br />
Kingdom Designs (Protection) Act 1949 (revidiert 1978) für West Malaysia, United<br />
Kingdom Designs (Protection) Ordinance Chapter 152 für Sabah und Designs (United<br />
Kingdom) Ordinance Chapter 59 für Sarawak. Diese Gesetze kommen <strong>zur</strong> Anwendung,<br />
wenn der Eigentümer des Gebrauchsmusters diese in Großbritannien gemäß dem<br />
Registered Design Act, 1949 (United Kingdom) registrieren läßt. Dies entspricht einer<br />
Registrierung in Großbritannien mit einer Erweiterung des Geltungsbereiches auf<br />
Malaysia. Deshalb muß jeder, der in Malaysia ansässig ist und sein Gebrauchsmuster<br />
schützen lassen möchte, dies zunächst in Großbritannien registrieren lassen.<br />
Sobald die Ausführungsbestimmungen zum Malaysia Designs Act 1996 in Kraft sind, ist<br />
die Registrierung in Malaysia vorzunehmen.<br />
Formen geschäftlicher Präsenz<br />
Ausländische Unternehmen haben in Malaysia die Möglichkeit, zwischen<br />
unterschiedlichen Niederlassungsformen zu wählen. Die Wahl der Niederlassungsform<br />
hängt dabei im wesentlichen von der Art des Vorhabens in Malaysia ab.<br />
Für den Vertrieb von Produkten empfiehlt sich entweder ein Zwischenhändler oder ein<br />
Handelsvertreter.<br />
Beabsichtigt ein Investor, vorbereitend und koordinierend tätig zu werden, so bietet sich<br />
die Errichtung einer Repräsentanz an. Soll darüber hinaus auch normale<br />
<strong>Geschäftstätigkeit</strong> ausgeübt werden, ist es erforderlich, eine Zweigniederlassung<br />
ein<strong>zur</strong>ichten.<br />
Natürlich ist es auch möglich, eine Tochtergesellschaft zu gründen, um z.B. die<br />
Produktion von Gütern für den Export oder den einheimischen Markt aufzunehmen.<br />
Vertrieb von Produkten<br />
Der Vertrieb von Produkten ist nach malaysischem Recht sowohl über Eigenhändler als<br />
auch über Handelsvertreter möglich. Im folgenden kann nur ein kleiner Einblick gegeben<br />
werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich in dem Buch „Handelsvertretung in<br />
Malaysia“ von Peter Kutschera und Maria von Stumm, das über MGCC bezogen werden<br />
kann.<br />
Handelsvertreter (commercial, manufacturer‘s oder general agent)<br />
Die Parteien können frei wählen, ob das Handelsvertreterverhältnis deutschem oder<br />
malaysischem Recht unterliegen soll. In der Regel wird aber malaysisches Recht<br />
herangezogen, da malaysische Vertreter selten bereit sind, sich deutschem Recht zu<br />
unterwerfen. Wird keine Abmachung getroffen, wird ebenfalls das hiesige Recht<br />
zugrundegelegt.<br />
In Malaysia gibt es kein spezifisch geregeltes Handelsvertreterverhältnis, deshalb findet<br />
das Recht der Stellvertretung, das in Sect. 135 ff. Contracts Act 1950 festgelegt ist,<br />
Anwendung. Dabei entspricht die rechtliche Stellung des Handelsvertreters in Malaysia<br />
im wesentlichen der des deutschen Rechts. Einer besonderen Form bedarf der<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 70
Handelsvertretervertrag nicht, es ist allerdings empfehlenswert, genaue Regelungen<br />
über die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu treffen, da nur sehr wenige gesetzliche<br />
Vorschriften über das Handelsvertreterrecht existieren. AGB werden bereits dann<br />
Bestandteil des Vertrages, wenn der Vertragspartner die Möglichkeit hatte, diese in<br />
angemessener Weise <strong>zur</strong> Kenntnis zu nehmen, auch dann wenn sie überhaupt nicht<br />
besprochen wurden. Bestimmt ein Partner aufgrund seiner wirtschaftlichen<br />
Machtstellung die Vertragsbestimmungen, wovon bei der Verwendung von AGB<br />
ausgegangen wird, kann dies <strong>zur</strong> Unwirksamkeit bestimmter, für die andere Partei<br />
nachteilige, Klauseln führen.<br />
Zwischenhändler (distributor)<br />
Für den Vertrieb von Waren über Zwischenhändler bestehen keine Besonderheiten. Der<br />
Händler ist für den Absatz der Waren alleine verantwortlich. Der einfache<br />
Eigentumsvorbehalt ist im malaysischen Recht anerkannt. Rechtliche Probleme können<br />
bei erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt auftreten. Bei entsprechenden<br />
Vereinbarungen sollte deshalb immer ein lokaler Anwalt zu Rate gezogen werden. Das<br />
übliche und auch weit verbreitete Sicherungsmittel ist das Akkreditiv (letter of credit).<br />
Um den guten Ruf des Produktes nicht durch unzuverlässige Verkäufer zu<br />
beeinträchtigen und im Interesse einer einheitlichen Absatzstrategie enthalten Verträge<br />
mit Zwischenhändlern häufig Klauseln, die für Handelsvertreterverträge üblich sind:<br />
Vereinbarungen über den Verkauf von Konkurrenzprodukten, Werbung, Kundendienst,<br />
Lieferfristen, Preisgestaltung, Information des Prinzipals, usw.<br />
Unterhaltung einer Repräsentanz<br />
Im produzierenden und im Handelsgewerbe<br />
Ausländische Firmen können in Malaysia eine Repräsentanz (Representative Office)<br />
errichten. Diese darf jedoch nur vorbereitende und koordinierende Tätigkeiten ausüben<br />
wie Marktforschung, Koordination der Aktivitäten von Tochterfirmen, Forschung und<br />
Entwicklung sowie Personal beschäftigen und eine Bankverbindung unterhalten. Sie darf<br />
keine Handelsgeschäfte abschließen, Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen,<br />
Verträge namens des Stammhauses abschließen oder Warenlager unterhalten. D.h.<br />
eine Repräsentanz muß komplett vom Ausland aus finanziert werden. Ausländische<br />
Arbeitskräfte können nur für leitende und technische Positionen eingestellt werden. Die<br />
Errichtung eines Representative Office muß bei dem Secretary General des Ministry of<br />
International Trade and Industry (MITI) beantragt werden. Dabei sollten folgende<br />
Dokumente mit dem Antrag eingereicht werden:<br />
Eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde und gegebenenfalls die Namensänderung<br />
der ausländischen Gesellschaft;<br />
Den letzten Jahresbericht der ausländischen Gesellschaft;<br />
Andere Informationen, die eine Genehmigung begünstigen könnten, z.B. Broschüren.<br />
Der Gesuch sollte ordnungsgemäß unterzeichnet sein und von einem autorisierten<br />
Vertreter der Muttergesellschaft versiegelt werden. Die Beantragung von<br />
Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitskräfte sollte zusammen mit der<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 71
Genehmigung des MITI, die die Anzahl zugelassener Ausländer enthält, direkt bei dem<br />
Immigration Departement erfolgen<br />
Genehmigungen werden für eine Laufzeit von zwei Jahren erteilt, können aber erneuert<br />
werden. Die Gründung einer lokalen Gesellschaft oder eine Eintragung in das hiesige<br />
Handelsregister ist für die Errichtung einer Repräsentanz nicht notwendig. Im Rahmen<br />
der Gründung einer Repräsentanz oder eines Regionalbüros ist aber die Anmeldung<br />
beim Employees Provident Fund (EPF), bei der Social Security Organisation (SOCSO)<br />
sowie bei der Steuerbehörde erforderlich.<br />
Im Bankensektor<br />
Zu Institutionen im Bankensektor zählen all jene Unternehmen, die bankähnliche<br />
Geschäfte durchführen wie z.B. Finanzierungs- und Leasingunternehmen,<br />
Handelsbanken, Brokerfirmen, (Bau-)Kreditanstalten, etc. Auch in diesem Bereich<br />
unterliegt die Genehmigung von Repräsentanzen, die, ebenfalls in Schriftform, bei dem<br />
Manager der Bank Negara Malaysia (Zentralbank Malaysias) beantragt werden muß,<br />
gewissen Kriterien. Representative Offices dürfen folgende Tätigkeiten durchführen:<br />
Bereitstellen von Handels-, finanziellen und anderen wirtschaftlichen Informationen über<br />
Malaysia für ausländische Interessenten und umgekehrt;<br />
Unterstützung malaysischer Exporteure bei der Suche nach neuen Märkten und<br />
umgekehrt;<br />
Unterstützung ausländischer Interessenten bei der Errichtung von Joint-Venture-<br />
Unternehmen in Malaysia;<br />
Suche nach Möglichkeiten für die jeweilige Institution, an der Bereitstellung und<br />
Verwaltung von internationalen Währungskrediten an malaysische Unternehmen<br />
teilzuhaben. Dies beinhaltet das Aufspüren malaysischer Firmen, die<br />
Auslandsfinanzierung benötigen.<br />
Dagegen ist Representative Offices folgendes nicht gestattet:<br />
Durchführung von Bank- oder anderen Geschäften in Malaysia;<br />
Ausüben scheinbar erlaubter, repräsentativer Tätigkeiten, die aber <strong>zur</strong> Kontaktknüpfung<br />
dienen;<br />
Die Ernennung neuer Vertreter des Büros ohne Kenntnis der Bank Negara Malaysia.<br />
(Außer in den Anfangsjahren ist generell nur ein ausländischer Vertreter zugelassen.);<br />
Darüber hinaus ist die Repräsentanz dazu verpflichtet, der Bank Negara halbjährlich<br />
(Ende Juni und im Dezember eines jeden Jahres) über ihre Aktivitäten Bericht zu<br />
erstatten.<br />
Folgende Unterlagen sollten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:<br />
Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, die ordnungsgemäß von<br />
einem Direktor der ausländischen Institution bestätigt ist;<br />
Eine Kopie der letzten Bilanz;<br />
Ein Genehmigungsschreiben der für die Institution zuständigen Behörde, in bezug auf<br />
die geplante Repräsentanz in Malaysia.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 72
Approved Operational Headquarters<br />
Der Begriff „Approved Operational Headquarters“ bezieht sich auf lokal eingetragene<br />
Gesellschaften in einheimischem oder ausländischem Eigentum, die für<br />
Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias sogenannte<br />
qualifizierende Dienstleistungen erbringen. Unternehmen, die über ein umfangreiches<br />
Netzwerk an verbundenen Gesellschaften außerhalb Malaysias verfügen, die gut am<br />
Markt etabliert sind, eine gewisse Größenordnung in bezug auf Anlagevermögen und,<br />
insbesondere qualifiziertes und technisch ausgebildetes, Personal aufweisen, können<br />
bei dem Secretary General des Ministry of Finance (Tax Analysis Division) anerkannten<br />
OHQ-Status beantragen. Dabei sollte die von einem Revisor bestätigte Bilanz mit<br />
eingereicht werden. Für die Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische<br />
Arbeitskräfte muß wie bei Repräsentanzen verfahren werden.<br />
Investitionsanreize:<br />
Um in den Genuß zahlreicher Steuer- und anderer Vergünstigungen zu kommen, sollte:<br />
Das eingezahlte Kapital mindestens RM 0,5 Millionen betragen;<br />
Der Gesamtaufwand pro Jahr mindestens RM 1,5 Millionen betragen;<br />
Das Unternehmen über mindestens drei Direktoren verfügen;<br />
Das Unternehmen mehr als zwei verbundenen Unternehmen außerhalb Malaysias<br />
dienen;<br />
Das Unternehmen die malaysische Wirtschaft unterstützen.<br />
Desweiteren sollte die Gesellschaft mindestens drei der folgenden qualifizierenden<br />
Dienstleistungen für Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb<br />
Malaysias erbringen:<br />
Management und Verwaltung;<br />
Schatzmeisterei und Finanzmanagement;<br />
Beratungsleistungen in Finanzfragen;<br />
Forschung und Entwicklung;<br />
Ausbildung und Personalmanagement.<br />
Anerkannte Operational Headquarters (OHQ) müssen:<br />
Einkommen aus der Erbringung qualifizierender Dienstleistungen für;<br />
Zinsen aus Fremdwährungsdarlehen an und;<br />
Erträge aus Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für;<br />
Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias lediglich mit<br />
einem ermäßigten Satz von 10% versteuern.<br />
Nachfolgend sind weitere Vergünstigungen für anerkannte OHQ aufgeführt:<br />
Genehmigung von Expatriate-Positionen in Abhängigkeit vom Bedarf an Expertise und<br />
Fachkenntnissen. Die Dauer der Arbeitsgenehmigungen beträgt drei bis fünf Jahre;<br />
Freie Darlehensaufnahme, ohne Zentralbankgenehmigung, in Fremdwährung auf dem<br />
Inlandsmarkt im Rahmen von Schatzmeisterei- und Finanzmanagement-<br />
Dienstleistungen für verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias;<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 73
Freie Darlehensaufnahme von lokalen Banken in Malaysischen Ringgit von bis zu RM<br />
10 Millionen <strong>zur</strong> Verwendung in Malaysia. Beträge über RM 10 Millionen bedürfen der<br />
vorherigen Genehmigung der Zentralbank;<br />
Unbeschränkte Investition in ausländische Wertpapiere und Darlehensvergabe an<br />
verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias solange die Darlehensaufnahme<br />
innerhalb der RM 10-Millionen-Grenze liegt und die Rücküberweisungen im Gegenwert<br />
der ausländischen Währung erfolgen;<br />
Eröffnung eines Fremdwährungskontos oder eines Multi-Währungskontos bei einer der<br />
hierzu bestimmten Banken, um Exporterlöse in Fremdwährung halten zu können;<br />
Eröffnung von Fremdwährungskonten bei hierzu bestimmten Banken in Malaysia<br />
inklusive der Offshore-Banken in Labuan, oder bei Auslandsbanken zum Zwecke der<br />
Kreditierung von Fremdwährungskonten, die nicht Exporterlöse sind;<br />
Inanspruchnahme professioneller Dienstleistungen ausländischer Unternehmen, falls<br />
derartige Dienstleistungen in Malaysia nicht erhältlich sind.<br />
International Procurement Centre (IPC)<br />
Der Begriff „International Procurement Centre“ wird – unabhängig ihrer<br />
Gesellschaftsstruktur – auf in Malaysia registrierte Unternehmen angewandt, die in<br />
Malaysia einer <strong>Geschäftstätigkeit</strong> nachgehen, die darauf ausgerichtet ist, die<br />
Beschaffung und/oder den Verkauf von Rohmaterialien, Halbfertigwaren oder<br />
Fertigprodukten für bzw. an verbundene oder nicht verbundene Unternehmen innerhalb<br />
und außerhalb Malaysias vorzunehmen. Dies schließt die Beschaffung von bzw. den<br />
Verkauf an Drittländer(n) ein.<br />
Um IPC-Status beantragen zu können sollten die gleichen Voraussetzungen wie für<br />
OHQ (4.) erfüllt sein (gute Marktposition, Anlagevermögen, Personal).<br />
Investitionsanreize<br />
Vergünstigungen werden gewährt, wenn das IPC folgende Kriterien erfüllt:<br />
Das Unternehmen muß gemäß des Companies Acts 1965 gegründet werden und mit<br />
einem eingezahlten Kapital von mindestens RM 0,5 Millionen ausgestattet werden;<br />
Die Aufwendungen müssen jährlich mindestens RM 1,5 Millionen betragen;<br />
Malaysische Häfen und Flughäfen sollen verstärkt genutzt werden.<br />
Um die Ansiedlung von IPCs zu fördern und Malaysia zu einem Marketing- und<br />
Vertriebszentrum zu machen, bietet die malaysische Regierung folgende<br />
Investitionsanreize:<br />
Die Genehmigung von Expatriate-Positionen richtet sich nach den Bedürfnissen der<br />
IPCs;<br />
IPCs wird erlaubt, Fremdwährungskonten bei den dazu lizensierten Geschäftsbanken zu<br />
unterhalten;<br />
IPCs dürfen, im Rahmen der absehbaren Exporterlöse, Devisentermingeschäfte tätigen;<br />
IPCs werden nicht den Bestimmungen des Ministry of Domestic Trade and Consumer<br />
Affairs in bezug auf die Eigenkapitalrichtlinien im Groß- und Einzelhandel unterworfen;<br />
IPCs wird erlaubt, Rohmaterialien, Halbfertigwaren und Fertigprodukte zollfrei in<br />
Freizonen oder „Licensed Manufacturing Warehouses“ (s. auch 3. Kap. C. II.)<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 74
einzuführen, um dort die Güter vor dem Versand an den Endkunden umzupacken oder<br />
Ladungen zu konsolidieren oder zu integrieren.<br />
Errichtung einer Tochtergesellschaft nach malaysischem Recht<br />
Gesellschaftsformen<br />
In Malaysia kann unternehmerische Tätigkeit in folgenden Rechtsformen ausgeübt<br />
werden:<br />
Einzelfirma (sole proprietorship);<br />
Personengesellschaft (partnership) mit mindestens zwei, aber nicht mehr als 20<br />
Gesellschaftern;<br />
lokale Kapitalgesellschaft (locally incorporated company), die nach malaysischem Recht<br />
gegründet ist, oder als ausländische Gesellschaft, die nach den Vorschriften des<br />
Companies Act 1965 registriert ist;<br />
Die Etablierung eines Unternehmens in den beiden zuerst genannten Formen ist mit<br />
einem geringen zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich. Es muß nur der vom<br />
Kaufmann bzw. der Personengesellschaft geführte Name bei dem Registrar of Business<br />
(ROB) angemeldet und genehmigt werden. Unmittelbar nach der Antragstellung kann<br />
der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden. Die Genehmigung muß dann jährlich<br />
gegen eine geringe Gebühr (zwischen RM 25 und RM 50) erneuert werden. Ein weiterer<br />
Vorteil ist, daß die finanziellen Verhältnisse - anders als bei Kapitalgesellschaften - nicht<br />
für jedermann ersichtlich im Handelsregister eingetragen werden müssen. Geschäftliche<br />
Verluste können vom persönlichen Einkommen steuerlich abgesetzt werden.<br />
Ein gravierender Nachteil ist jedoch die unbeschränkte persönliche Haftung der<br />
Beteiligten.<br />
Das Recht der Personengesellschaft ist im Partnership Act 1961 geregelt und ist, soweit<br />
es das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern betrifft, weitgehend disponibel. Der<br />
Abschluß eines förmlichen Gesellschaftsvertrages ist nicht vorgeschrieben. Eine<br />
Personengesellschaft kann aus 2 bis maximal 20 Partnern bestehen, die für die<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbegrenzt und gesamtschuldnerisch haften. Zu<br />
bemerken ist diesbezüglich noch, daß das malaysische Recht keine der deutschen<br />
Kommanditgesellschaft vergleichbare Rechtsform kennt.<br />
Das Recht der Kapitalgesellschaften ist im Companies Act 1965 geregelt. Es gibt<br />
folgende Formen:<br />
Company limited by shares;<br />
Company limited by guarantee;<br />
Company unlimited.<br />
Die letztere Form unterscheidet sich im Hinblick auf die Haftungsverhältnisse nicht<br />
wesentlich von den Personengesellschaften. Ein ehemaliger Gesellschafter ist jedoch<br />
nur dann haftbar, wenn er erst innerhalb des letzten Jahres vor Auflösung der unlimited<br />
company ausgeschieden ist.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 75
Bei der company limited by guarantee wird die Haftung durch von den Gesellschaftern<br />
für den Auflösungsfall übernommene Zahlungsgarantien begrenzt. Die Höhe der<br />
Zahlungsgarantien wird im Gesellschaftsvertrag spezifiziert. Diese Gesellschaftsform ist<br />
ausschließlich für gemeinnützige Unternehmen geeignet.<br />
Bei der company limited by shares ist die Haftung wie auch bei den deutschen<br />
Kapitalgesellschaften auf die übernommenen Kapitaleinlagen beschränkt. Ist die Einlage<br />
vollständig eingezahlt, ist die persönliche Haftung des Anteilseigners ausgeschlossen.<br />
Die company limited by shares kann als “private” und als “öffentliche” Kapitalgesellschaft<br />
ausgestaltet werden:<br />
Berhad (Bhd.)<br />
Sendirian Berhad (Sdn. Bhd.) Bhd.)<br />
= öffentliche Gesellschaft<br />
= private Gesellschaft<br />
Im Gegensatz <strong>zur</strong> „privaten“ Sendirian Berhad können bei der „öffentlichen“ Berhad<br />
Gesellschaftsanteile in Form von Aktien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.<br />
Die Aktien sind frei übertragbar. Die Berhad entspricht damit der deutschen<br />
Aktiengesellschaft. Zur öffentlichen Emission von Aktien muß die Gesellschaft einen<br />
Emissionsprospekt nach den Vorschriften des Companies Act 1965 erstellen. Die<br />
beabsichtigte Emission muß der Aufsichtsbehörde (Securities Commission) <strong>zur</strong><br />
Genehmigung vorgelegt werden. Danach kann der Emissionsprospekt im<br />
Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die Bhd. kann dann, sofern sie die von der<br />
Börse von Kuala Lumpur (KLSE) festgesetzten Bedingungen erfüllt, die Notierung und<br />
den Handel ihrer Aktien an der Börse beantragen.<br />
Die Sendirian. Berhad. ist strukturell und funktionell mit der deutschen GmbH<br />
vergleichbar. Sie ist für ausländische Investoren, die in Malaysia eine<br />
Tochtergesellschaft gründen möchten, in nahezu allen Fällen die geeignete<br />
Gesellschaftsform. Bei entsprechendem Wachstum und Kapitalbedarf kann sie später<br />
gemäß Paragraph 26 des Companies Act 1965 in eine Berhad (Aktiengesellschaft)<br />
umgewandelt werden.<br />
Die Gesellschaft muß mindestens zwei Gesellschafter haben, es sei denn alle Anteile<br />
werden von einer Holdinggesellschaft gehalten. Wird die Mindestzahl für mehr als sechs<br />
Monate unterschritten, drohen dem Alleingesellschafter eine Geldstrafe sowie die<br />
unbeschränkte Haftung für in dieser Zeit entstandene Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
(Sect. 36 Companies Act 1965).<br />
Die Gesellschaft muß einen amtlich eingetragenen Sitz in Malaysia haben, an dem<br />
sämtliche gesetzlich erforderlichen Dokumente geführt werden. Es muß ein in Malaysia<br />
zugelassener Abschlußprüfer (auditor) und ein Company Secretary bestellt werden.<br />
Letzterer ist für die Einhaltung aller Rechts-, Verfahrens- und Formvorschriften bei<br />
gesellschaftsrechtlich relevanten Vorgängen zuständig. Er muß eine natürliche Person<br />
mit Hauptwohnsitz in Malaysia sein und Mitglied einer zugelassenen Berufsvereinigung<br />
oder beim Gesellschaftsregister registriert sein. Das Unternehmen muß ferner<br />
mindestens zwei Direktoren mit Hauptwohnsitz in Malaysia haben. Die malaysische<br />
Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Daneben können “foreign directors” bestellt<br />
werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 76
Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Direktoren sind im Companies Act 1965<br />
festgelegt. Im übrigen richten sie sich nach der Satzung. Gesetzlich ist eine<br />
gemeinsame Geschäftsführung aller Direktoren vorgesehen. Die Satzung kann jedoch<br />
das Mehrheitsprinzip einführen. Von Bedeutung ist insbesondere die unbeschränkte<br />
Haftung der Direktoren für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Einzelne Direktoren<br />
können zu Managing Directors bestellt werden. Die Gesellschafter dürfen dem Board of<br />
Directors hinsichtlich der Geschäftsführung keine Weisungen erteilen. Sie haben jedoch<br />
das Recht, die Direktoren abzuberufen.<br />
Hinsichtlich der nötigen Kapitalausstattung ist zwischen dem “authorized capital” und<br />
dem “issued and paid-up capital“ zu unterscheiden. Letzteres ist das von den<br />
Gesellschaftern eingezahlte Kapital und damit der Betrag, mit dem gehaftet wird. Er darf<br />
das “authorized capital” nicht übersteigen. Beides ist aus dem Handelsregister<br />
ersichtlich. Das “authorized capital” muß mindestens 100.000 RM betragen, das “issued<br />
and paid-up capital” jedoch nur 2 (zwei!) RM.<br />
Das Kapital kann als Bar- oder Sacheinlage aufgebracht werden. Auch gemischte<br />
Einlagen sind möglich. Ein Unternehmen darf weder mit eigenen Kapitalanteilen handeln<br />
noch Aktien der Muttergesellschaft halten.<br />
Die Satzung der Sdn. Bhd. muß nach Sect. 15 Companies Act 1965 folgende<br />
Bestimmungen enthalten:<br />
Beschränkung der Anzahl der Gesellschafter auf maximal 50 (Mindestanzahl: 2) –<br />
ausgenommen sind Angestellte und bestimmte ehemalige Angestellte;<br />
Ausschluß jeder öffentlichen Emission von Aktien oder Schuldscheinen;<br />
Ausschluß der Aufnahme von Einlagen von Seiten der Öffentlichkeit.<br />
Gründung einer Sdn. Bhd.<br />
Das Gründungsverfahrens vom ersten Antrag bis zum Certificate of Incorporation dauert<br />
in der Regel zwischen drei und sechs Wochen.<br />
Mantelgründungen sind üblich und vereinfachen für ausländische Investoren das<br />
Verfahren erheblich. Namensänderungen einer einmal gegründeten Gesellschaft sind<br />
bis zu drei mal möglich, wobei der alte Name noch ein Jahr als Zusatz auf allen<br />
Firmenpapieren geführt werden muß. Die Gründung kann entweder Company<br />
secretaries (dazu unten), lokalen Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern übertragen<br />
werden, wobei bei ersteren mit Kosten von 3.000-5.000 RM, bei den Anwälten mit<br />
5.000-10.000 RM und bei den großen, international tätigen<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch mit 20.000-30.000 RM zu rechnen sind.<br />
Adressen und Kontakte werden durch MGCC vermittelt.<br />
Der erste Schritt <strong>zur</strong> Gründung ist ein Antrag bei dem Gesellschaftsregister (Registrar of<br />
Companies, ROC) auf Genehmigung und Reservierung des vorgesehenen<br />
Firmennamens. Der Name darf insgesamt unter Einschluß der Worte „Sendirian<br />
Berhad“ nicht mehr als 50 Buchstaben aufweisen.<br />
Die Antragstellung erfolgt folgendermaßen:<br />
Das Formular Nr. 13 A (Request of Availability of Name/Anfrage <strong>zur</strong> Verfügbarkeit des<br />
Namens) ist zusammen mit der Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 30 beim ROC<br />
ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 77
Anschrift:<br />
ROC<br />
Pendaftar Syarikat<br />
Pejabat Pendaftaran Syarikat,<br />
Tingkat 11 –17, 100 Putra Place<br />
Jalan Putra, The Mall,<br />
50622 Kuala Lumpur<br />
Nach Genehmigung des Firmennamens durch den ROC müssen innerhalb von 3<br />
Monaten weitere Dokumente beim ROC eingereicht werden. Ausreichend ist dabei die<br />
Vorlage als Kopie. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen:<br />
Formular Nr. 6 (Statutory Declaration of Compliance/Eidesstattliche Erklärung über<br />
Einhaltung der Vorschriften);<br />
Formular Nr. 48 A (Statutory Declaration by Persons before Appointment as a Director,<br />
or a Promoter before Incorporation of Corporation/Eidesstattliche Erklärung der<br />
vorgesehenen Direktoren oder des vorgesehenen Gesellschaftsgründers);<br />
Satzung (Memorandum and Articles of Association);<br />
Anlage A („Lampiran A“) in dreifacher Ausfertigung;<br />
Fotokopie der Zustimmungserklärung der Personen, die als Direktoren der Gesellschaft<br />
(Board of Directors) vorgesehen sind oder des Firmengründers vor der amtlichen<br />
Gründung des Unternehmens („approval letter).<br />
Einzelheiten <strong>zur</strong> Satzung<br />
Die Satzung regelt die Grundlagen der Geschäftsführung und andere Fragen der<br />
unternehmerischen Tätigkeit. Sie muß außer den oben genannten, eine private<br />
Kapitalgesellschaft kennzeichnenden, Angaben folgendes enthalten:<br />
Firmenname;<br />
Büroanschrift;<br />
Unternehmensgegenstand;<br />
Summe und Aufteilung des genehmigten Kapitals (authorized capital); mit dem die Firma<br />
registriert werden möchte;<br />
Name, Paßnummer, Adresse und Beruf der Gründungsgesellschafter;<br />
Haftungsbeschränkung der Gesellschafter;<br />
Name der Zeugen der Unterschriftsleistung;<br />
Name der Direktoren;<br />
Mindest- und Höchstzahl der Direktoren;<br />
Anteilsberechtigung jedes Direktors, falls vorhanden;<br />
Name des ersten Company Secretary;<br />
Beitrittsklausel.<br />
Die Satzung muß durch die Gesellschafter unterzeichnet sein. Die Unterschriftsleistung<br />
ist dabei durch eine dritte Partei zu bezeugen.<br />
Die Satzung beinhaltet in der Regel eine Bestimmung, die die Nutzung des<br />
Gesellschaftssiegels auf bestimmten offiziellen Dokumenten regelt. Ein solches Siegel<br />
kann bei einem Siegelmacher für ca. RM 80,-- in Auftrag gegeben werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 78
Vor Einreichung der Satzung beim ROC muß sie ordnungsgemäß abgestempelt werden.<br />
Die Stempelgebühren betragen RM 200,-- für das Original sowie RM 20,-- für jede Kopie<br />
der Satzung.<br />
Die Sdn. Bhd. erlangt Rechtsfähigkeit mit der Erteilung des Certificate of Incorporation<br />
durch das Registry of Companies und kann damit ihre <strong>Geschäftstätigkeit</strong> aufnehmen.<br />
Für die Gründung der Gesellschaft fallen Registergebühren an, die nach der Höhe des<br />
genehmigten Kapitals (authorized capital) gestaffelt sind. Diese betragen RM 1.000 für<br />
ein Gesellschaftskapital bis zu RM 100.000 und steigen degressiv auf maximal 70.000<br />
RM (Companies (Amendment of Schedules) Order, 2nd Schedule, Sections 7, 337, 373).<br />
Richtlinien für Kapitalbeteiligungen an malaysischen Unternehmen<br />
Überblick<br />
Für Kapitalbeteiligungen an malaysischen Unternehmen gibt es Vorschriften, die zum<br />
einen die Frage betreffen, welcher Prozentsatz des Kapitals von einem ausländischen<br />
Unternehmen gehalten werden darf (foreign equity guidelines), und zum anderen,<br />
welche Kapitalanteile Bumiputeras (ethnischen Malayen und Urvölkern) vorbehalten sind.<br />
Die letztere Regelung dient dazu, den Bumiputeras eine Stellung in der Wirtschaft<br />
ein<strong>zur</strong>äumen, die ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Derzeit ist die ethnische<br />
Zusammensetzung wie folgt zu beziffern:<br />
Malayen ca. 56 %<br />
Chinesen ca. 34 %<br />
Inder ca. 10 %<br />
Die gegenwärtigen Richtlinien <strong>zur</strong> Kapitalbeteiligung sind zum einen im sechsten<br />
Fünfjahresplan (1991-1995) niedergelegt; weiterhin hat das Ministerium für<br />
Internationalen Handel und Industrie (MIDA) im August 1998 eine bemerkenswerte<br />
Liberalisierung einiger Investitionsrichtlinien als Reaktion auf die Asienkrise erlassen.<br />
Aufgrund dieser Liberalisierung können ausländische Investoren im verarbeitenden<br />
Gewerbe nunmehr grundsätzlich 100 % des Eigenkapitals halten. In bestimmten<br />
Ausnahmefällen bleibt es dagegen bei der bisherigen Regelung. Im Folgenden werden<br />
deshalb zunächst die Auswirkungen der Liberalisierung dargestellt. Daraufhin folgt eine<br />
Zusammenfassung der in den übrigen Fällen weiterhin gültigen Altregelung.<br />
Grundsatz hinsichtlich des verarbeitenden Gewerbes<br />
Aufgrund der Veränderungen in bezug auf die Bestimmungen <strong>zur</strong> Verteilung des<br />
Eigenkapitals stellt sich die Situation für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe<br />
nunmehr wie folgt dar:<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 79
Mit Ausnahme bestimmter Branchen sind alle neuen Projekte in der verarbeitenden<br />
Industrie, inkl. Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen <strong>zur</strong> Diversifizierung von den<br />
herrschenden Kapital- und Exportvorschriften ausgenommen.<br />
Ausländische Investoren können also grundsätzlich 100 v.H. des Eigenkapitals halten,<br />
ohne einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produktion exportieren zu müssen.<br />
Ausnahmefälle im Bereich des verarbeitenden Gewerbes<br />
In bestimmten Ausnahmefällen gilt – ebenso wie für die Wirtschaftssektoren außerhalb<br />
des produzierenden Bereichs - weiterhin die Altregelung. Diese Ausnahmefälle betreffen<br />
die Branchen: Papierverpackung, Kunststoffverpackung, Plastikspritzgutkomponenten,<br />
Galvanisierung und Metallverformung, Kabelherstellung, Druck und Stahlbau.<br />
(Alt-)Regelung bezüglich der übrigen Wirtschaftssektoren<br />
Die in diesem Kapitel behandelte Altregelung findet weiterhin auf die o.g. Ausnahmefälle<br />
im verarbeitenden Gewerbe sowie auf alle übrigen Bereiche außerhalb des<br />
produzierenden Sektors Anwendung.<br />
Grundsatz<br />
Grundsätzlich soll nach der Altregelung der ausländische Kapitalanteil höchstens 30%<br />
und der Bumiputera-Anteil mindestens 30% betragen. Die restlichen 40% können auf<br />
malaysische Nicht-Bumiputeras verteilt werden.<br />
Bei neugegründeten Unternehmen außerhalb des produzierenden Sektors gewährt das<br />
Foreign Investment Committee (FIC), die zuständige Aufsichtsbehörde für diese<br />
Sektoren, eine einjährige Gnadenfrist, bis zu deren Ende diese Kapitalaufteilung<br />
hergestellt werden muß. Dies gibt dem ausländischen Investor in der Regel genügend<br />
Zeit, einen geeigneten malaysischen Partner zu finden. Sollte zum Ablauf der<br />
einjährigen Frist ein solcher zuverlässiger Partner noch nicht in Sicht sein, kann<br />
gegebenenfalls eine Fristverlängerung gewährt werden.<br />
Schutz ausländischer Investitionen<br />
Eigenkapitalbesitz<br />
Die genehmigte Eigenkapitalverteilung eines Unternehmens muß zu keinem Zeitpunkt<br />
umstrukturiert werden, auch dann nicht, wenn die Produktionskapazität erhöht oder das<br />
Produktionsprogramm erweitert wird. Voraussetzung ist natürlich, daß das Unternehmen<br />
im übrigen den Bedingungen der Produktionslizenz entspricht und die<br />
Rahmenbedingungen des Projektes gleich bleiben.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 80
Investitionsschutzabkommen<br />
Die malaysische Regierung hat mit zahlreichen Ländern, unter denen sich auch<br />
Deutschland befindet, Verträge zum Schutz von Investitionen abgeschlossen. Ein<br />
Investitionsschutzabkommen bietet dem ausländischen Investor:<br />
Schutz vor willkürlicher Verstaatlichung und Enteignung;<br />
sofortige und angemessene Entschädigung im Falle von Verstaatlichung oder<br />
Enteignung;<br />
uneingeschränkten Transfer von Gewinnen, Kapital und sonstigen Einkünften;<br />
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten gemäß der Convention on the Settlement of<br />
Investment Disputes, der Malaysia seit 1966 als Mitglied angehört.<br />
Regionales Arbitragezentrum<br />
Das Kuala Lumpur Regional Centre for Arbitration wurde 1978 unter der<br />
Schirmherrschaft des Asian-African Legal Consultative Committee (AALCC) und mit der<br />
Unterstützung der malaysischen Regierung eingerichtet. Das Arbitragezentrum ist für die<br />
asiatische und pazifische Region zuständig. Es ist eine gemeinnützige Organisation, die<br />
eingerichtet worden ist, um Parteien, die in Produktion, Handel und anderen Geschäften<br />
in und mit dieser Region tätig sind, eine Möglichkeit <strong>zur</strong> Schlichtung von<br />
Auseinandersetzungen zu bieten.<br />
Investitionsanreize<br />
Das malaysische Steuerrecht enthält diverse Investitionsanreize im<br />
Investitionsförderungsgesetz von 1986 (Promotion of Investments Act, 1986), im<br />
Einkommenssteuergesetz von 1967 (Income Tax Act, 1967), im Zollgesetz von 1967<br />
(Custom Tax Act, 1967) im Verkaufssteuergesetz von 1972 (Sales Tax Act, 1972) und<br />
dem Verbrauchssteuergesetz von 1976 (Excise Act 1976)<br />
Im folgenden seien die wichtigsten Investitionsanreize dargestellt.<br />
Förderungsfähige Industriezweige<br />
Erste Voraussetzung für die Gewährung einer Steuererleichterung ist die Einstufung der<br />
steuerpflichtigen Person als Resident.<br />
Weiterhin muß entweder die unternehmerische Tätigkeit als „geförderte Aktivität“ oder<br />
das hergestellte Gut als „gefördertes Produkt“ anerkannt sein.<br />
Fördermaßnahmen und Freibeträge<br />
In diesen Bereichen können folgende Fördermaßnahmen und Freibeträge gewährt<br />
werden:<br />
Gewährung des Pionierstatus;<br />
Steuerbefreiung für Investitionen (Investment Tax Allowance);<br />
Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance);<br />
Förderung von industriellen Strukturanpassungsmaßnahmen (Incentives for Industrial<br />
Adjustment);<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 81
Förderungsmaßnahmen für High-Tech-Industrien;<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung industrieller Verknüpfungen;<br />
Exportförderung (Export Promotion and Double Deduction);<br />
Förderungsmaßnahmen im Bereich der Einfuhrzölle;<br />
Infrastrukturfreibetrag (Infrastructure Allowance);<br />
Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung;<br />
Fördermaßnahmen für berufliche Bildung;<br />
Fördermaßnahmen für Operational Headquarters (OHQ);<br />
Fördermaßnahmen für Internationale Beschaffungszentren (IPCs);<br />
Tourismusförderung;<br />
Förderungsmaßnahmen für Software-Entwicklung und Computer und Güter der<br />
Informationstechnologie;<br />
Förderungsmaßnahmen für Lagerung, Verwertung und Entsorgung von Gift- und<br />
Sondermüll;<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung malaysischer Markenprodukte.<br />
Pionierstatus<br />
Der Pionierstatus wird einzelfallabhängig bei besonders förderungswürdigen Projekten<br />
vom Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI) gewährt. Sofern er<br />
zuerkannt wird, berechtigt er dazu, lediglich 30% des Gewinns mit 9% zu versteuern<br />
und den übrigen Gewinn steuerfrei zu verwenden. Die Steuerbefreiung gilt für fünf Jahre,<br />
beginnend mit der Produktionsaufnahme.<br />
In bestimmten Bereichen an der Ostküste der malaysischen Halbinsel („Östlicher<br />
Korridor“) und den Bundesstaaten Sabah und Sarawak (Borneo) kann eine<br />
Steuerbefreiung von 85% des Gewinns gewährt werden.<br />
Steuerfreibetrag für Investitionen (Investment Tax Allowance, ITA)<br />
Der Investitionsfreibetrag kann allen Steuerpflichtigen, die in einem förderungsfähigen<br />
Industriezweig tätig sind, alternativ zum Pionierstatus gewährt werden. Im Falle der<br />
Anerkennung wird ein Freibetrag bis zu 60% der direkt durch die Investition<br />
verursachten Kosten, die innerhalb der ersten fünf Jahre entstanden sind, gewährt. Der<br />
Freibetrag kann gegen 70% des Gewinns im Veranlagungsjahr verrechnet werden. Es<br />
ist allerdings möglich, den unverbrauchten Betrag vorzutragen, bis er vollständig<br />
aufgezehrt ist.<br />
Auch im Falle des Investitionsfreibetrages gelten andere Grenzwerte in dem „Östlichen<br />
Korridor“ der Halbinsel sowie in Ostmalaysia. Hier ist ein maximaler Freibetrag von bis<br />
zu 80% der gesamten Investitionskosten zulässig. Allerdings ist der Freibetrag ebenfalls<br />
beschränkt, nämlich auf 85% des Gewinns im Veranlagungsjahr.<br />
Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance)<br />
Ein Steuerfreibetrag für Reinvestitionen wird Produktionsunternehmen, die seit<br />
mindestens zwölf Monaten tätig sind, für Investitionen gewährt, die der Erweiterung der<br />
Produktionskapazität, der Rationalisierung und Modernisierung von Produktionsanlagen<br />
oder der Diversifizierung des Produktionsprogramms dienen. Dabei muß die<br />
Reinvestition zu einer Steigerung der Produktivität führen. Hierzu wird als Maßstab der<br />
Prozeß-Effizienz-Quotient herangezogen, der sich folgendermaßen berechnen läßt:<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 82
Prozeß-Effizienz-Quotient (PEQ) = Gesamt-Output- BIMS / Gesamt-Input-BIMS 1<br />
Der Freibetrag entspricht 60% der anrechenbaren Investitionen und kann gegen bis zu<br />
70% des zu versteuernden Gewinns im Veranlagungsjahr aufgerechnet werden. Nicht<br />
ausgenutzte Freibeträge können in die folgenden Jahre vorgetragen werden, bis sie<br />
vollständig aufgebraucht sind.<br />
Auch für diesen Freibetrag gilt die bereits dargestellte Ausnahmeregel für den „Östlichen<br />
Korridor“ und Ostmalaysia. Unternehmen in diesen Gebieten können diesen Freibetrag<br />
vollständig gegen den zu versteuernden Gewinn im Veranlagungsjahr aufrechnen.<br />
Um Unternehmen an<strong>zur</strong>egen, in Ausstattung zu investieren, die das Produktionsniveau<br />
signifikant anhebt, kann ein Freibetrag von 60% vollständig gegen den zu versteuernden<br />
Gewinn im Veranlagungszeitraum aufgerechnet werden, vergleichbar der Vergünstigung,<br />
die Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak sowie im „Östlichen<br />
Korridor“ der malaysischen Halbinsel geboten wird.<br />
Förderung von industriellen Strukturanpassungsmaßnahmen (Incentives for Industrial<br />
Adjustment)<br />
Einen besonderen Freibetrag können Unternehmen des produzierenden Gewerbes<br />
beantragen, die die Produktion vor dem 31.12.1990 aufgenommen haben, wenn sie<br />
anerkannte Strukturanpassungsmaßnahmen vornehmen. Als Strukturanpassung gilt<br />
jede Maßnahme <strong>zur</strong> Reorganisation, Rationalisierung oder Konsolidierung eines<br />
bestimmten industriellen Sektors mit dem Ziel, die industrielle und technologische<br />
Unabhängigkeit zu erhöhen, die Produktivität zu steigern sowie natürliche Rohstoffe und<br />
das Arbeitskräftepersonal besser zu nutzen.<br />
Um einen Freibetrag in Höhe von bis zu 100% der anerkannten Investitionen in<br />
Strukturanpassungsmaßnahmen geltend machen zu können, müssen folgende<br />
Bedingungen erfüllt sein:<br />
Das Strukturanpassungsprogramm muß vom Minister für internationalen Handel und<br />
Industrie und vom Finanzminister genehmigt werden;<br />
Der Freibetrag wird für Investitionen gewährt, die innerhalb von fünf Jahren nach<br />
Genehmigung der Maßnahmen getätigt werden;<br />
Firmen, denen bereits "Steuerfreibeträge für Investitionen" (ITA) gewährt wurden,<br />
können die IAA nur für Investitionen in Anspruch nehmen, für die keine ITA genehmigt<br />
wurden.<br />
In Ergänzung zu den o.g. Förderungsmaßnahmen ist ein Industrial Adjustment Fund<br />
eingerichtet worden, der zinsgünstige Kredite für Restrukturierungsmaßnahmen<br />
bereitstellt.<br />
Förderungsmaßnahmen für High-Tech-Industrien<br />
High-Tech-Unternehmen werden als Unternehmen definiert, die mit neuen oder in der<br />
Entwicklung befindlichen Technologien besonders „geförderte Aktivitäten“ durchführen<br />
1 BIMS (Bought in Materials and Services) = Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Verpackung, Büromaterial,<br />
Druckkosten, Schmierstoffe, Wasser, Strom, Brennstoffe, Leistungen Dritter (z.B. Subunternehmer,<br />
Dienstleister, Lager) und nichtweiterverarbeitete Güter<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 83
oder besonders „geförderte Produkte“ herstellen. Dadurch können diese Unternehmen<br />
in den Genuß folgender Förderungsmaßnahmen gelangen:<br />
„Pionierstatus“ mit völliger Befreiung von der Einkommenssteuer für einen Zeitraum von<br />
fünf Jahren;<br />
„Steuerfreibetrag für Investitionen“ in Höhe von 60% der anrechenbaren Investitionen,<br />
die während eines Zeitraumes von fünf Jahren getätigt werden. Dieser Freibetrag kann<br />
vollständig gegen den Gewinn jedes Veranlagungsjahres aufgerechnet werden. Für<br />
Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie im „Östlichen<br />
Korridor“ der malaysischen Halbinsel beträgt der Freibetrag 80%.<br />
High-Tech-Unternehmen müssen folgende Kriterien erfüllen:<br />
Die Aufwendungen in Forschung und Entwicklung müssen jährlich mindestens 1% der<br />
Bruttoverkaufserlöse betragen. Allerdings wird den Unternehmen eine Frist von drei<br />
Jahren gewährt, diese Bedingungen zu erfüllen;<br />
Der Anteil des wissenschaftlichen und technischen Personals mit akademischem Grad<br />
muß mindestens 7% der Gesamtbelegschaft betragen.<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung industrieller Verknüpfungen<br />
Förderung von Großbetrieben<br />
Um Großbetriebe für die Teilnahme an Programmen <strong>zur</strong> Schaffung industrieller<br />
Verknüpfungen zu interessieren, können die Ausgaben für die Fortbildung von<br />
Mitarbeitern, für Produktentwicklung, Produkttests und die Prüfung der<br />
Produktionsabläufe des Zulieferers, um dessen Produktqualität sicherzustellen, von der<br />
Steuer abgesetzt werden.<br />
Förderung von Zulieferbetrieben<br />
Zulieferer, einschließlich Kleinbetriebe, die Halbfertigwaren innerhalb eines anerkannten<br />
Programmes produzieren, erhalten für fünf Jahre den „Pionierstatus“ mit 100%iger<br />
Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt.<br />
Sollten Zulieferer in der Lage sein, Halbfertigwaren auf Weltmarktniveau in bezug auf<br />
Preis, Qualität und Quantität zu produzieren, wird ihnen eine zehnjährige 100%ige<br />
Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt.<br />
Infrastrukturfreibetrag<br />
Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie dem „Östlichen<br />
Korridor“ der malaysischen Halbinsel, die anerkannte Investitionen <strong>zur</strong> Verbesserung<br />
der Infrastruktur tätigen, z.B. Brücken, Anlegestellen, Verbindungsstraßen oder<br />
Elektrizitätsverteilerstellen errichten, wird ein Steuerfreibetrag in Höhe von 100 v.H. der<br />
Investitionen gewährt.<br />
Die Freibetragsgrenze wird durch die Höhe der Gesamtinvestition bestimmt und ist auf<br />
fünf Jahre beschränkt. In jedem Veranlagungsjahr kann der Freibetrag bis zu 85% des<br />
Gewinns in Anspruch genommen werden. Unverbrauchte Beträge können vorgetragen<br />
werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 84
Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung<br />
Nach der Definition des Gesetzes (Promotion Act, 1986) ist Forschung und Entwicklung<br />
„… jede systematische oder intensive Untersuchung im Bereich der Wissenschaft und<br />
Technologie mit dem Ziel, die Untersuchungsergebnisse für die Herstellung oder<br />
Verbesserung von Materialien, Gerätschaften, Produkten oder Prozessen zu verwenden.<br />
Ausgenommen sind:<br />
Qualitätskontrolle von Produkten oder routinemäßiges Testen von Materialien,<br />
Gerätschaften oder Produkten;<br />
sozial- oder humanwissenschaftliche Forschung;<br />
routinemäßiges Sammeln von Daten;<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder Management-Studien;<br />
Marktforschung und Verkaufsförderung.“<br />
Die geänderte und mit Wirkung zum 1.1.1998 effektive Gesetzeslage stellt sich wie folgt<br />
dar.<br />
Vertragsforschungsunternehmen, die Forschungen für Dritte durchführen,<br />
Forschungsunternehmen sowie In-House Forschungsunternehmen kann entweder der<br />
Pionierstatus oder alternativ der Investitionsfreibetrag zuerkannt werden. Weiterhin ist es<br />
alternativ möglich, Aufwendungen für (In-House) Forschung doppelt abzuziehen.<br />
Die Gesetzesänderung stellt ebenfalls klar, daß Tests, die zum gewöhnlichen<br />
Produktionsablauf gehören, regelmäßig nicht als Forschung und Entwicklung anzusehen<br />
sind. Etwas anderes gilt nur, wenn die Tests Teil einer Designentwicklung oder der<br />
Herstellung eines Prototyps sind.<br />
Fördermaßnahmen für berufliche Bildung<br />
Zur Förderung beruflicher Qualifikation und Verbesserung der Produktivität und der<br />
Qualität der Arbeitskräfte werden folgende Anreize angeboten:<br />
Unternehmen, die Berufsausbildungsstätten einrichten, können für die zu diesem Zweck<br />
innerhalb von zehn Jahren getätigte Investitionen einen Investitionsfreibetrag in Höhe<br />
von 100% der Investitionen erhalten. Dieser Freibetrag kann pro Veranlagungsjahr<br />
gegen bis zu 70% des zu versteuernden Einkommens angerechnet werden.<br />
Für diesen Freibetrag qualifizieren sich ebenfalls Unternehmen, die berufliche Aus- und<br />
Weiterbildung anbieten und Investitionen tätigen, um existierende<br />
Ausbildungseinrichtungen zu erweitern oder zu verbessern.<br />
Es ist auch möglich, die Kosten anerkannter Ausbildungsmaßnahmen doppelt steuerlich<br />
abzusetzen. Der doppelte Abzug wird automatisch bewilligt, wenn die Ausbildung an<br />
staatlich anerkannte Ausbildungsinstitutionen erfolgt.<br />
Ausbildungskosten, die vor der Geschäftsaufnahme anfallen, sind steuerlich einfach<br />
absetzbar.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 85
3.4. Wichtige Kontakte<br />
Malaysian-German Chamber of Commerce and Industry (MGCC)<br />
Suite 47.01, Level 47 Menara AmBank<br />
No. 8 Jalan Yap Kwan Seng<br />
50450 Kuala Lumpur<br />
Tel. +60-3-2078 3561<br />
Fax. +60-3-2072 1198<br />
E-mail: mgcc@mgcc.com.my<br />
Homepage: http://malaysia.ahk.de<br />
Embassy of the Federal Republic of Germany<br />
26th Floor, Menara Tan & Tan<br />
207, Jalan Tun Razak<br />
50400 Kuala Lumpur<br />
Tel. (00603) 2170 9666<br />
Fax: (00603) 2161 9800<br />
E-mail: contact@ german-embassy.org.my<br />
Homepage: http://www.kuala-lumpur.diplo.de/<br />
Botschaft von Malaysia<br />
Klingelhoferstr.6<br />
10707 Berlin<br />
Tel: (+49)30 8857 490 /<br />
Fax: (+49) 30 8857 4950<br />
Malaysian Industrial Development Authority<br />
6th Floor, Rolex House<br />
Dompropst-Ketzer-Strasse 1-9<br />
D-50667 Köln<br />
Tel: +49 - 221 124 008 / 9<br />
Fax: +49 - 221 13 61 98<br />
E-mail : mida.cologne@t-online.de<br />
Homepage: http://www.mida.gov.my<br />
Ministerien<br />
Ministry of Agriculture Malaysia<br />
Wisma Tani, Jalan Sultan Salahuddin, 50624 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-26175000<br />
Fax: +603-26913758<br />
E-mail: admin@agri.moa.my<br />
Website: www.agrolink.moa.myhttp://www.agrolink.moa.my/_<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 86
Ministry of Culture, Arts & Tourism<br />
36th Floor, Menara Dato’ Onn, Putra World Trade Centre, 45, Jalan Tun Ismail, 50480<br />
Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-26935188<br />
Fax: +603-26935884 / 0207<br />
E-mail: tourism@tourism.gov.my<br />
Website: www.tourism.gov.my<br />
Ministry of Defence<br />
Jalan Padang Tembak, 50634 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-26921333<br />
Fax: +603-26914163<br />
E-mail: info@mod.gov.my<br />
Website: www.mod.gov.my<br />
Ministry of Education<br />
Level 7, Block J (North), Pusat Bandar Damansara, 50604 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20986900<br />
Fax: +603-20945360<br />
Website: www.moe.gov.my<br />
Ministry of Energy, Communications & Multimedia<br />
3rd Floor, Wisma Damansara, Jalan Semantan, 50668 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20875000<br />
Fax: +603-20933989<br />
E-mail: webmaster@ktkm.gov.my<br />
Website: www.ktkm.gov.my<br />
Ministry of Finance<br />
Finance Ministry Complex, Precinct 2, Federal Government Administrative Centre,<br />
62592 Putrajaya, MALAYSIA<br />
Tel: +603-88823000<br />
Fax: +603-88823892 / 3894<br />
E-mail: webmaster@treasury.gov.my<br />
Website: www.treasury.gov.myhttp://www.treasury.gov.my/_<br />
Ministry of Foreign Affairs<br />
Wisma Putra, Precinct 2, 1, Jalan Wisma Putra, Federal Government Administrative<br />
Centre, 62602 Putrajaya, MALAYSIA<br />
Tel: +603-88874000<br />
Fax: +603-88891717<br />
Website: www.kln.gov.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 87
Ministry of Health<br />
Jalan Cenderasari, 50590 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-26985077<br />
Fax: +603-26985964<br />
E-mail: PRO1@moh.gov.my<br />
Website: www.moh.gov.my<br />
Ministry of Home Affairs<br />
Block D1, Parcel D, Federal Government Administrative Centre,<br />
62546 Putrajaya, MALAYSIA<br />
Tel: +603-88868000<br />
Fax: +603-88891613<br />
Website: www.kdn.gov.my<br />
Ministry of International Trade and Industry (MITI)<br />
Block 10, Government Offices Complex, Jalan Duta, 50622 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-62033022<br />
Fax: +603-62031303<br />
E-mail: mitiweb@miti.gov.my<br />
Website: www.miti.gov.my<br />
Ministry of Primary Industries<br />
6th-8th Floor, Menara Dayabumi, Jalan Sultan Hishamuddin, 50654 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-22747511<br />
Fax: +603-22745014 / 5649<br />
Website: www.kpu.gov.my<br />
Ministry of Science, Technology and the Environment<br />
Level 1-7, Block C5, Parcel C5, Federal Government Administrative Centre, 62662<br />
Putrajaya, MALAYSIA<br />
Tel: +603-88858000<br />
Fax: +603-88886070<br />
E-mail: webmaster@moste.gov.my<br />
Website: www.moste.gov.my<br />
Ministry of Transport<br />
5th, 6th & 7th Floor, Block D5, Parcel D, Federal Government Administrative Centre,<br />
62502 Putrajaya, MALAYSIA<br />
Tel: +603-88866000<br />
Fax: +603-88891569 / 2537<br />
E-mail: webmaster@mot.gov.my<br />
Website: www.mot.gov.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 88
Ministry of Works<br />
Level 5, Block A, Kompleks Kerja Raya, Jalan Sultan Salahuddin, 50580 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-27111100<br />
Fax: +603-27116564<br />
E-mail: pro@kkr.gov.my<br />
Website: www.kkr.gov.my<br />
Wichtige Behörden<br />
Construction Industry Development Board (CIDB)<br />
7th Floor, Grand Season Avenue, 72, Jalan Pahang, 53000 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-40448808<br />
Fax: +603-40452808<br />
Website: www.cidb.gov.my<br />
Department of Chemistry, Ministry of Science, Technology and the Environment<br />
Malaysia<br />
Jalan Sultan, 46661 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-79853000<br />
Fax: +603-79556764<br />
Website: www.kimia.gov.myhttp://www.kimia.gov.my/_<br />
Department of Environment Ministry of Science, Technology and the Environment<br />
Malaysia<br />
Level 3-7, Parcel C4, Federal Government Administrative Centre, 62662 Putrajaya,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-88858200<br />
Fax: +603-88889987<br />
E-mail:doe@jas.sains.my<br />
Website: www.jas.sains.my<br />
Department of Fisheries<br />
8th-9th Floors, Wisma Tani, Jalan Sultan Salahuddin, 50628 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-26175000<br />
Fax: +603-26910305<br />
E-mail: hqhelp@dof.moa.my<br />
Website: www.agrolink.moa.my/dof<br />
Department of Islamic Development Malaysia (JAKIM)<br />
Level 4-9, Block D7, Federal Government Administrative Centre, 62519 Putrajaya,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-88864000<br />
Fax: +603-88892039<br />
Website: www.islam.gov.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 89
Department of Occupational<br />
Safety and Health<br />
Ministry of Human Resources<br />
Level 2-4, Block D3, Parcel D, Federal Government Administrative Centre, 62502<br />
Putrajaya, MALAYSIA<br />
Tel: +603-88865000<br />
Fax: +603-88892338 / 2339 / 2351<br />
E-mail: abcm@dosh.gov.my<br />
Website: www.dosh.gov.my<br />
Department of Statistics Malaysia<br />
Block C6, Parcel C, Federal Government Administrative Centre, 62514 Putrajaya,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-88857000 / 7710 / 7709 / 7192<br />
Fax: +603-88889248 / 88859250<br />
E-mail: jpbpo@stats.gov.my<br />
Website: www.statistics.gov.my<br />
Department of Veterinary Services<br />
8th-9th Floors, Wisma Chase Perdana, Off Jalan Semantan, Damansara Heights,<br />
50630 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20940077<br />
Fax: +603-20940092<br />
E-mail: webmaster@jph.gov.my<br />
Website: www.agrolink.moa.my/jph<br />
Federal Agricultural Marketing Authority Malaysia (FAMA)<br />
Bangunan FAMA Point, Lot 17304, Jalan Persiaran 1, Bandar Baru Selayang, 68100<br />
Batu Caves, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-61389622<br />
Fax: +603-61383650 / 5200<br />
E-mail:fama@pop.jaring.my<br />
Website: agrolink.moa.my/fama<br />
Fisheries Development Authority of Malaysia (LKIM)<br />
7th-11th Floor, Wisma PKNS, Jalan Raja Laut, 50784 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-26177000<br />
Fax: +603-26911931<br />
Website: www.agrolink.moa.my/lkim<br />
Immigration Department Malaysia<br />
Level 1-7, Block I (North), Pusat Bandar Damansara, 50550 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20955077<br />
Fax: +603-20924869<br />
E-mail:pro@imi.gov.my<br />
Website: www.imi.gov.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 90
Malaysia External Trade Development Corporation (MATRADE)<br />
7th Floor, Wisma Sime Darby, Jalan Raja Laut, 50350 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-26947259<br />
Fax: +603-26947363<br />
E-mail: info@hq.matrade.gov.my<br />
Website: www.matrade.gov.my<br />
Malaysia Royal Customs Department Classification Management Branch<br />
Block 11, Government Offices<br />
Complex, Jalan Duta, 50596 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-62016088 / 9088<br />
Fax: +603-62012548 / 4927 / 2709<br />
E-mail: kastam@customs.gov.my<br />
Website: www.customs.gov.my<br />
Malaysia Tourism Promotion Board<br />
17th Floor, Menara Dato’ Onn, Putra World Trade Centre, 45, Jalan Tun Ismail, 50480<br />
Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-26935188<br />
Fax: +603-26935884<br />
E-mail: tourism@tourism.gov.my<br />
Website: www.tourismmalaysia.gov.my<br />
Malaysian Cocoa Board (MCB)<br />
5th & 6th Floor, Wisma SEDCO<br />
Lorong Plaza Wawasan, Off Coastal Highway, 88000 Kota Kinabalu, Sabah, MALAYSIA<br />
Tel: +6088-252572<br />
Fax: +6088-239575 / 253037<br />
Website: www.koko.gov.my<br />
Malaysian Industrial Development Authority (MIDA)<br />
Block 4, Plaza Sentral, Jalan Stesen Sentral 5, Kuala Lumpur Sentral,<br />
50470 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-22673633<br />
Fax: +603-22747970<br />
E-mail: promotion@mida.gov.my<br />
Website: www.mida.gov.my<br />
Malaysian Industrial Development Finance Berhad (MIDF)<br />
MIDF Building, 195A, Jalan Tun Razak, 50400 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-21610066 / 1166<br />
Fax: +603-21615973 / 3906<br />
E-mail: inquiry@midf.com.my<br />
Website: www.midf.com.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 91
Malaysian Palm Oil Board (MPOB)<br />
Licensing and Enforcement Division<br />
6, Persiaran Institusi, Bandar Baru Bangi, 43000 Kajang, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-89259155 / 9775<br />
Fax: +603-89259446<br />
Website: www.mpob.gov.my<br />
Malaysian Pineapple Industry Board<br />
5, Wisma Nanas, Jalan Padi Mahsuri, Bandar Baru UDA, 81200 Johor Bahru, Johore<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +607-2361211 / 012<br />
Fax: +607-2365694<br />
E-mail: mpib@tm.net.my<br />
Website: www.mpib.gov.my<br />
Malaysian Rubber Board (MRB)<br />
17th-18th Floor, Bangunan Getah Asli (Menara), 148, Jalan Ampang, 50450 Kuala<br />
Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-92062000<br />
Fax: +603-21634492<br />
E-mail: general@lgm.gov.my<br />
Website: www.lgm.gov.my<br />
Malaysian Technology Development Corporation Sdn Bhd (MTDC)<br />
Level 2-5, MIDF Building, 195A, Jalan Tun Razak, 50400 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-21612000<br />
Fax: +603-21637542<br />
E-mail: comms@mtdc.com.my<br />
Website: www.mtdc.com.my<br />
Malaysian Timber Council<br />
Menara PGRM, 18th Floor, 8, Jalan Pudu Ulu, Cheras, 56100 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-92811999<br />
Fax: +603-92828999<br />
E-mail: council@mtc.com.my<br />
Website: www.mtc.com.my<br />
Malaysian Timber Industry Board (MTIB)<br />
Menara PGRM, 13th-17th Floor, 8, Jalan Pudu Ulu, Cheras, 56100 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-92822235<br />
Fax: +603-92851477 / 1744<br />
E-mail:info@mtib.gov.my<br />
Website: www.mtib.gov.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 92
Mardec Berhad<br />
Bangunan Mardec, Jalan Kerja Ayer Lama, 68000 Ampang, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-42567055<br />
Fax: +603-42535262<br />
E-mail: cs@mardec.com.my<br />
Website: www.mardec.com.my<br />
MIMOS Berhad<br />
Technology Park Malaysia, 57000 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-89965000<br />
Fax: +603-89964658<br />
E-mail:tbcc@mimos.my<br />
Website: www.mimos.my<br />
National Productivity Corporation (NPC)<br />
Jalan Produktiviti, Off Jalan Sultan, 46200 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-79557266<br />
Fax: +603-79578068<br />
E-mail: mcc@npc.org.my<br />
Website: www.npc.org.my<br />
Royal Malaysia Police<br />
Police Headquarters, Bukit Aman, 50560 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-22626310<br />
Fax: +603-22722710<br />
E-mail:rmp@rmp.gov.my<br />
Website: www.rmp.gov.my<br />
Small and Medium Industries Development Corporation (SMIDEC)<br />
701D, Level 7, Tower D, Uptown 5, 5, Jalan<br />
SS 21/39, Damansara Uptown, 47400 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-76287400<br />
Fax: +603-76601919<br />
E-mail:smidec@smidec.gov.my<br />
Website: www.smidec.gov.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 93
Bundesstaaten<br />
Johor Corporation<br />
13th Fl, Menara Johor Corporation<br />
Kotaraya,<br />
80000 Johor Bahru<br />
Johor, Malaysia<br />
Tel: 60(7) 223 2692<br />
Fax: 60(7) 223 3175<br />
e-mail: pdnjohor@jcorp.com.my<br />
Website: www.jcorp.com.my<br />
Perak State Development<br />
Corporation<br />
Wisma Wan Mohamed<br />
Jalan Panglima Bukit Gantang<br />
Wahab<br />
P.O. Box 217<br />
30904 Ipoh<br />
Perak, Malaysia<br />
Tel: 60(5) 529 6668<br />
Fax: 60(5) 529 6662<br />
e-mail: info@pknp_perak.gov.my<br />
Kedah State Development Corporation<br />
14th Fl., Wisma PKNK<br />
Jalan Sultan Badlishah<br />
05000 Alor Setar<br />
Kedah, Malaysia<br />
Tel: 60(4) 775 2367<br />
Fax: 60(4) 775 2365<br />
Perlis State Economic Development Corporation<br />
No. 173-191, Taman Kemajuan<br />
Jalan Raja Syed Alwi<br />
01000 Kangar<br />
Perlis, Malaysia<br />
Tel: 60(4) 976 1088/37<br />
Fax: 60(4) 976 2181<br />
e-mail: pkenps@yahoo.com<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 94
Kelantan State Economic Development Corporation<br />
8th-11th Fl., Bangunan PKINK<br />
Jalan Tengku Maharani Puteri<br />
P.O. Box 1421<br />
15710 Kota Bharu<br />
Kelantan, Malaysia<br />
Tel: 60(9) 744 5055<br />
Fax: 60(9) 744 1700<br />
e-mail: pkink@pkink.gov.my<br />
Website: www.pkink.gov.my<br />
Sabah Economic Development Corporation<br />
8th-10th Fl., Wisma SEDCO<br />
Lorong Plaza Wawasan<br />
P.O. Box 12159<br />
88823 Kota Kinabalu<br />
Sabah, Malaysia<br />
Tel: 60(88) 266 777<br />
Fax: 60(88) 219 263/219 179<br />
e-mail: sedco1@po.jaring.my<br />
Website: www.sabah.gov.my/sedco/<br />
Malacca State Development Corporation<br />
11th-13th Fl., Bangunan Graha Maju<br />
Jalan Graha Maju<br />
P.O. Box 221<br />
75740 Malacca<br />
Melaka, Malaysia<br />
Tel: 60(6) 282 5711/5624/5050<br />
Fax: 60(6) 284 9686<br />
e-mail: pknm@tm.net.my<br />
Website: www.perpustam.edu.my/pknm<br />
Sarawak Economic Development Corporation<br />
6th-11th Fl.,<br />
Bangunan Menara SEDC<br />
Jalan Tunku Abdul Rahman, P.O. 400<br />
93100 Kuching<br />
Sarawak, Malaysia<br />
Tel: (6082) 416 777<br />
Fax: (6082) 424 330<br />
e-mail: ssedc@pop1.jaring.my<br />
Website: www.sedc.com.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 95
Negeri Sembilan State Development Corporation<br />
P.O. Box 158, Jalan Yam Tuan<br />
70710 Seremban<br />
Negeri Sembilan, Malaysia<br />
Tel: 60(6) 762 3251/2/3/4<br />
Fax: 60(6) 763 7924<br />
e-mail: pknns@tm.net.my<br />
Website: www.sukns.gov.my<br />
SSIC Berhad<br />
24th Fl., Wisma MPSA<br />
Persiaran Perbandaran<br />
40000 Shah Alam<br />
Selangor, Malaysia<br />
Tel: 60(3) 5510 2005/2006/2007<br />
Fax: 60(3) 5519 6403/5511 2008<br />
e-mail: info@ssic.com.my<br />
Website: www.ssic.com.my<br />
Pahang State Development Corporation<br />
16th Fl., Kompleks Teruntum<br />
Jalan Mahkota,<br />
25000 Kuantan<br />
Pahang, Malaysia<br />
Tel: 60(9) 513 5566<br />
Fax: 60(9) 513 0510<br />
e-mail: pknp@pahang.gov.my<br />
Website: www.pcd.gov.my<br />
Terengganu State Economic Development Corporation<br />
14th Fl., Menara Permint<br />
Jalan Sultan Ismail<br />
20200 Kuala Terengganu<br />
Terengganu, Malaysia<br />
Tel: 60(9) 622 2155<br />
Fax: 60(9) 623 3880<br />
e-mail: pmint@po.jaring.my<br />
Website: www.pmint.terengganu.gov.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 96
Penang Development Corporation<br />
1, Persiaran Mahsuri<br />
Bandar Bayan Baru<br />
11909 Bayan Lepas<br />
Penang, Malaysia<br />
Tel: 60(4) 634 0111<br />
Fax: 60(4) 643 2405<br />
e-mail: enquiry@pdc.gov.my<br />
Website: www.pdc.gov.my<br />
Wirtschaftsverbände<br />
Aluminium Manufacturers Group of Malaysia (AMGM)<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62776714<br />
E-mail: webmaster@fmm.org.my<br />
Website: www.fmm.org.my<br />
Association of Banks in Malaysia (ABM)<br />
17th Floor, UBN Tower, Jalan P. Ramlee, 50250 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20788041 / 2 / 3<br />
Fax: +603-20788004<br />
Association of Consulting Engineers Malaysia (ACEM)<br />
63-2 & 65-2, Medan Setia 1, Damansara Heights, 50490 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20950031 / 0079 / 0158<br />
Fax: +603-20953499<br />
E-mail: sec@acem.po.my<br />
Website: www.acem.com.my<br />
Association of Malaysian Bumiputra Timber & Furniture Entrepreneurs (PEKA)<br />
Bukit Nanas Furniture Gallery, Lot 231, Bukit Nanas, Jalan Ampang, 50450 Kuala<br />
Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20705213<br />
Fax: +603-20705297<br />
E-mail: peka@tm.net.my<br />
Website: peka.com.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 97
Association of Malaysian Medical Industries (AMMI)<br />
c/o Key Associates (M) Sdn Bhd<br />
10A, Jalan BM 1/2, Taman Mayang Emas, 47301 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-78047636<br />
Fax: +603-78036333<br />
Association of Marine Industries of Malaysia (AMIM)<br />
3rd Floor, Ming Building, Jalan Bukit Nanas, 50250 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20314142<br />
Fax: +603-20314087<br />
E-mail: amim@tm.net.my<br />
Website: www.amim.net<br />
Association of Private Hospitals of Malaysia<br />
Suite 58, 4th Floor, Pantai Medical Centre, 8, Jalan Bukit Pantai, 59100 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-22840278<br />
Fax: +603-22841278<br />
E-mail: aphm@po.jaring.my<br />
Website: www.hospitals-malaysia.org<br />
Association of the Computer and Multimedia Industry Malaysia (PIKOM)<br />
1107, Block B, Phileo Damansara II, 15, Jalan 16/11, 46350 Petaling Jaya, Selangor,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-79552922<br />
Fax: +603-79552933<br />
E-mail:info@pikom.org.my<br />
Website: www.pikom.org.my<br />
Branding Association of Malaysia<br />
Unit 1-24, 1st Floor, FAS Business Avenue, 1, Jalan Perbandaran, Kelana Jaya, 47301<br />
Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-78807010<br />
Fax: +603-78807009<br />
E-mail:info@brandingmalaysia.com<br />
Website: www.brandingmalaysia.com<br />
Chemical Industries Council of Malaysia (CICM)<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62776714<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 98
Container Hauliers Association of Malaysia (CHAM)<br />
c/o Konsortium Logistics Bhd<br />
Lot 6, Jalan Sultan Mohamad 3, Kawasan Perindustrian Bandar Sultan Sulaiman, 42000<br />
Port Klang, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-31764688 / 8784<br />
Fax: +603-31761923<br />
Federation of Malaysia Fish Association (FOMFA)<br />
561A, Jalan E3/5, Taman Ehsan, Kepong, 52100 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-62768863<br />
Fax: +603-62769122<br />
E-mail: myfish@myfish.org<br />
Website: www.myfish.org<br />
Federation of Malaysian Freight Forwarders (FMFF)<br />
Wisma AFAPK, 23, Jalan Cemerlang, 42000 Port Klang, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-31684363<br />
Fax: +603-31675243<br />
E-mail: secretariat@fmff.net<br />
Federation of Malaysian Foundry Engineering Industries Association (FOMFEIA)<br />
8, 1st Floor, Jalan 1-77B, Off Jalan Changkat Thambi Dollah, 55100 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-21418843<br />
Fax: +603-21421384<br />
E-mail: webmaster@fomfeia.org.my<br />
Website: www.fomfeia.org.my<br />
Federation of Malaysian Manufacturers (FMM)<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62741266 / 7288<br />
E-mail: webmaster@fmm.org.my<br />
Website: www.fmm.org.my<br />
Glass Manufacturers Association of Malaysia (GMAM)<br />
Suite 2, 2nd Floor, Tun Abdul Razak Complex, Jalan Wong Ah Fook, 80000 Johor Bahru,<br />
Johore, MALAYSIA<br />
Tel: +607-2216428 / 2510217<br />
Fax: +607-2216429 / 2510535<br />
Heavy Equipment Manufacturers Association of Malaysia (HEMMAM)<br />
c/o Muhibbah Engineering (M) Bhd<br />
Lot 586 & 579, 2nd Mile, Jalan Batu Tiga Lama, 41300 Klang, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-33424323<br />
Fax: +603-33424327 / 46302<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 99
Malaysia Cable Manufacturers Association (MCMA)<br />
15A, Jalan PJS 10/24, Bandar Sri Subang, 46000 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-56340294<br />
Fax: +603-56348460<br />
E-mail:info@mcma.org.my<br />
Website: www.mcma.org.my<br />
Malaysia Electrical & Electronic Industry Group (MEEIG)<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62741266 / 7288<br />
E-mail: webmaster@fmm.org.my<br />
Website: www.fmm.org.my<br />
Malaysia Quaries Association<br />
17 & 19, Jalan Brunei Barat, Pudu, 55100 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-21426689<br />
Fax: +603-21427301<br />
Malaysia Rubber Export Promotion Council (MREPC)<br />
11th Floor, Bangunan Getah Asli (Menara), 148, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-21669918<br />
Fax: +603-21668018<br />
E-mail:info@mrepc.com<br />
Website: www.mrepc.com<br />
Malaysian Aerospace Industries Association (MAIA)<br />
Bangunan ATAC, PT 192, Jalan Lapangan Terbang Subang, 54700 Subang, Selangor,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-78591820<br />
Fax: +603-78591824<br />
Malaysian Association of Convention & Exhibition Organisers & Suppliers (MACEOS)<br />
c/o Lot 10-12, Wisma Allied, Lorong 51A/227B, 46100 Petaling Jaya, Selangor,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-79578888<br />
Fax: +603-79574100<br />
E-mail: helen@translink.com.my<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 100
Malaysian Association of Private Colleges and Universities (MAPCU)<br />
1, Persiaran Utama, Bandar Utama, 47800 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-77273200<br />
Fax: +603-77289978<br />
Website: www.studymalaysia.com/mapcu<br />
Malaysian Automotive Association (MAA)<br />
17-4, 3rd Floor, Jalan 14/22, 46100 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-79550454<br />
Fax: +603-79550954<br />
E-mail:maapom@tm.net.my<br />
Website: www.maa.org.my<br />
Malaysian Automotive Component Parts Manufacturers Association (MACPMA)<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62741266 / 6714<br />
E-mail: macpma@fmm.org.my<br />
Website: www.mapag.org.my<br />
Malaysian Automotive Tyre Manufacturers Industry Group (MATMIG)<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62741266 / 6714<br />
E-mail: webmaster@fmm.org.my<br />
Website: www.fmm.org.my<br />
Malaysian Crop Care & Health Association (MCPA)<br />
11, 2nd Floor, Jalan SS 26/8, Taman Mayang Jaya, 47301 Petaling Jaya, Selangor,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-78048968<br />
Fax: +603-78048964<br />
Malaysian Food Canners Association (MFCA)<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62741266<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 101
Malaysian Food Manufacturing Group (MAFMAG)<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62741266<br />
Malaysian Footwear Manufacturers Association (MFMA)<br />
63, 1/F, Jalan 2/90, Taman Pertama, Km 6, Jalan Cheras, 56100 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-92855382<br />
Fax: +603-92845664<br />
E-mail: mfma@po.jaring.my<br />
Website: malaysianfootwear.tripod.com<br />
Malaysian Frozen Food Processors Association (MFFPA)<br />
60-B, 2nd Floor, Jalan Perai Jaya 4, Bandar Perai Jaya, 13600 Perai, Penang,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +604-3904737<br />
Fax: +604-3904736<br />
E-mail:mffpa@tm.net.my<br />
Website: www.mffpa.org.my<br />
Malaysian Garment Manufacturers Association (MGMA)<br />
9B, Jalan Lengkongan Brunei, 55100 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-21487258<br />
Fax: +603-21422491<br />
Malaysian Iron and Steel Industry Federation (MISIF)<br />
28E & 30E, 5th Floor, Block 2, Worldwide Business Park, Jalan Tinju 13/50, Section 13,<br />
40675 Shah Alam, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-55133970<br />
Fax: +603-55133891<br />
E-mail: misif@po.jaring.my<br />
Website: www.misif.org.my<br />
Malaysian Knitting Manufacturers Association (MKMA)<br />
6A & 6B, Jalan Hijau, Bukit Pasir, 83000 Batu Pahat, Johore, MALAYSIA<br />
Tel: +607-4343203 / 9318<br />
Fax: +607-4314682<br />
E-mail: knitnet@tm.net.my<br />
Website: malaysia.asiaep.com/ass/mkma<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 102
Malaysian Latex & Rubber Thread Manufacturers Association<br />
Bangunan Mardec, Jalan Kerja Air Lama, 68000 Ampang, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-42560959<br />
Fax: +603-42574724<br />
E-mail:jennifersr@rt_international.com.my<br />
Malaysian Malay Businessmen and Industrialist Association (PERDASAMA)<br />
PERDASAMA Headquarters<br />
Lot 1717, Jalan Ledang, Off Jalan Duta, 50480 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20952002<br />
Fax: +603-20952009<br />
Malaysian Oleochemical Manufacturers Group<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62776714<br />
Malaysian Organization of Pharmaceutical Industries (MOPI)<br />
1st Floor, Wisma Yan, 17 & 18, Jalan Selangor, 46050 Petaling Jaya, Selangor,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-79573070 / 1004<br />
Fax: +603-79560018<br />
E-mail:mopi@tm.net.my<br />
Website: www.mopi.org.myhttp://www.mopi.org.my/_<br />
Malaysian Plastics Manufacturers Association (MPMA)<br />
37, Jalan 20/14, Paramount Garden, 46300 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-78763027<br />
Fax: +603-78768352<br />
E-mail:info@mpma.org.my<br />
Website: www.mpma.org.my<br />
Malaysian Rubber Glove Manufacturers Association (MRGMA)<br />
A2-20, 2nd Floor, Block A, PJ Industrial Park, Jalan Kemajuan, Section 13, 46200<br />
Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-79578362<br />
Fax: +603-79578412<br />
Malaysian Rubber Products Manufacturers Association (MRPMA)<br />
1A, Jalan USJ 11/1J, 47620 Subang Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-56316150 / 51<br />
Fax: +603-56316152<br />
E-mail:info@mrpma.com.my<br />
Website: www.mrpma.com<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 103
Malaysian Textile Manufacturers Association (MTMA)<br />
Box #42, 9th Floor, West Block, Wisma Selangor Dredging, 142C, Jalan Ampang, 50450<br />
Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-21621454<br />
Fax: +603-21623953<br />
Webiste: www.fashion-asia.com<br />
Malaysian Timber Council (MTC)<br />
18th Floor, Menara PGRM, 8, Jalan Pudu Ulu, Cheras, 56100 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-92811999<br />
Fax: +603-92828999<br />
E-mail: council@mtc.com.my<br />
Website: www.mtc.com.myhttp://www.mtc.com.my/_<br />
Malaysian Tin Products Manufacturers Association (MTPMA)<br />
8th Floor, West Block, Wisma Selangor Dredging, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-21616171<br />
Fax: +603-21616179<br />
E-mail: mcom@po.jaring.my<br />
Website: www.mcom.com.my<br />
Master Builders Association Malaysia (MBAM)<br />
2-1 (1st Floor), Jalan 2/109E, Desa Business Park, Taman Desa, Off Jalan Klang Lama,<br />
58100 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-79848636<br />
Fax: +603-79826811<br />
E-mail: support@mbam.org.my<br />
Website: www.mbam.org.my<br />
MPA Plastic Resins Producers Industry Group (MPA-PRPG)<br />
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-62761211<br />
Fax: +603-62741266 / 76714<br />
E-mail:keekian@fmm.org.my<br />
Website: www.mpa.org.my<br />
Perodua Vendors’ Association<br />
c/o Profen Sdn Bhd<br />
Lot 9, Kawasan MIEL, Fasa 11, Jalan Bursa<br />
23/4, Section 23, 40300 Shah Alam, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-55491858<br />
Fax: +603-55491857<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 104
Pharmaceutical Association of Malaysia (PhAMA)<br />
75-3, Medan Setia 1, Plaza Damansara, 50490 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-20962493<br />
Fax: +603-20952143<br />
E-mail: phama@phama.org.my<br />
Website: www.phama.org.my<br />
Proton Vendors’ Association<br />
c/o Tracoma Sdn Bhd<br />
Lot 6, Jalan Pelabur 23/1, Section 23, 40300 Shah Alam, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-55418515 / 1627<br />
Fax: +603-55418409 / 5967<br />
E-mail: pva@tm.net.my<br />
Technopreneurs Association of Malaysia (TEAM)<br />
The Media Shoppe Sdn Bhd<br />
Unit C-902 Penthouse, 9th Floor, Block C, Kelana Square, 17, Jalan SS 7/26, Kelana<br />
Jaya, 47301 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-78043876<br />
Fax: +603-78039143<br />
E-mail: info@team.net.my<br />
Website: www.team.net.my<br />
The Cement & Concrete Association of Malaysia (C&CA)<br />
1401, Block C, Kelana Business Centre, 97, Jalan SS7/2, Kelana Jaya, 47301 Petaling<br />
Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-74921368 / 78064299<br />
Fax: +603-74921718<br />
E-mail: cemca@tm.net.my<br />
Website: www.cnca.org.my<br />
The Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association (CTFA)<br />
A901, Phileo Damansara 1, 16/11 Off Jalan Damansara, 46350 Petaling Jaya, Selangor,<br />
MALAYSIA<br />
Tel: +603-76650163<br />
Fax: +603-79551298<br />
E-mail: ctfa@tm.net.my<br />
The Electrical & Electronics Association of Malaysia (TEEAM)<br />
5-B, Jalan Gelugor, Off Jalan Kenanga, 55200 Kuala Lumpur, MALAYSIA<br />
Tel: +603-92214417 / 2091<br />
Fax: +603-92218212<br />
E-mail: teeam@po.jaring.my<br />
Website: www.teeam.com<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 105
The Palm Oil Refiners Association of Malaysia (PORAM)<br />
801C/802A, Block B, Executive Suite, Kelana Business Centre, 97, Jalan SS 7/2, 47301<br />
Kelana Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-74920006<br />
Fax: +603-74920128<br />
E-mail: poram@poram.org.my<br />
Website: www.poram.org.my<br />
Toyota Suppliers’ Club<br />
3-1, Jalan SS 23/11, Taman SEA, 47400 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA<br />
Tel: +603-78065525<br />
Fax: +603-7806551<br />
Ministry of Domestic Trade and Consumer Affairs Malaysia<br />
Lot 2G3, Precinct 2, Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan<br />
62623 Putrajaya, Malaysia<br />
Tel.: 00603/88 82 55 00, Fax: -88 82 57 62<br />
Internet: www.kpdnhep.gov.my<br />
Ministry of Entrepreneur and Co-operative Development<br />
Lot 2G6, Precinct 2, Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan<br />
62100 Putrajaya, Malaysia<br />
Tel.: 00603/88 80 50 00, Fax: -88 80 51 06<br />
Internet: www.mecd.gov.my<br />
Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer<br />
(Malaysian-German Chamber of Commerce and Industry, MGCC)<br />
Suite 47.01, Level 47, Menara AmBank<br />
No. 8, Jalan Yap Kwan Seng<br />
50450 Kuala Lumpur, Malaysia<br />
Tel.: 00603/20 78 35 61, -20 78 35 62, Fax: - 20 72 11 98<br />
E-Mail: herret@mgcc.com.my, Internet: www.mgcc.com.my<br />
German Business Pool<br />
UOA Centre 19-9-6, 19 Jalan Pinang<br />
50450 Kuala Lumpur, Malaysia<br />
Tel.: 00603/21 62 85 45, Fax: - 21 62 85 46<br />
E-Mail: info@germanbusinesspool.com, Internet: www.germanbusinesspool.com<br />
The Malaysian International Chamber of Commerce and Industry<br />
C-8-8, 8th Floor, Block C<br />
Planza Mont’ Kiara<br />
2 Jalan Kiara, Mont’ Kiara<br />
50480 Kuala Lumpur, Malaysia<br />
Tel.: 00603/62 01 77 08, Fax: -62 01 77 05, -06<br />
E-Mail: micci@micci.com, Internet: www.micci.com<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 106
Malaysian Retailers Association<br />
17-3, Jalan Dagang SB 4/3<br />
Teman Sg Besi Indah<br />
43300 Seri Kembangan<br />
Selangor, Darul Ehsan, Malaysia<br />
Tel.: 00603/89 41 43 11, -22, 66, -88, Fax: -89 41 43 31<br />
E-Mail: enquiry@mra.com.my, Internet: www.mra.com.my<br />
Malaysian Exhibition Services Sdn Bhd<br />
Suite 14.02, 14th Floor<br />
Plaza Permata, Jalan Kampar<br />
Off Jalan Tun Razak<br />
50400 Kuala Lumpur<br />
Tel.: 00603/40 41 03 11, Fax: -40 43 72 41<br />
E-Mail: ir@mesallworld.com, Internet: www.mesallworld.com<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 107
4. Das Land PHILIPPINEN<br />
4.1. Wirtschaftsstruktur<br />
Autor: Oliver Höflinger, bfai<br />
Manila (bfai) - Die Philippinen sind Gründungsmitglied der Association of South-East<br />
Asian Nations (<strong>ASEAN</strong>) und innerhalb dieser Ländergruppe hinter Indonesien der<br />
zweitbevölkerungsreichste Staat. Beim Vergleich der Bruttoinlandsprodukte liegen sie<br />
auf Rang fünf, hinter Indonesien, Thailand, Malaysia und <strong>Singapur</strong>. Nach einer längeren<br />
Schwächeperiode haben die Philippinen mittlerweile wieder Tritt gefasst und konnten in<br />
den letzten Jahren mit ansprechenden Wachstumsraten aufwarten. Weitere<br />
Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte.<br />
Die Philippinen im globalen und regionalen Kontext<br />
Die Philippinen sind Gründungsmitglied der Association of South-East Asian Nations<br />
(<strong>ASEAN</strong>) und innerhalb dieser Ländergruppe hinter Indonesien der<br />
zweitbevölkerungsreichste Staat. Beim Vergleich der Bruttoinlandsprodukte (BIP) in US$<br />
liegen sie auf Rang fünf, hinter Indonesien, Thailand, Malaysia und <strong>Singapur</strong>. Nach einer<br />
längeren Schwächeperiode haben die Philippinen mittlerweile wieder Tritt gefasst und<br />
konnten in den letzten Jahren mit ansprechenden Wachstumsraten aufwarten, wenn<br />
auch noch für längere Zeit eine große Diskrepanz zwischen den Lebensbedingungen<br />
einer kleinen Ober- und Mittelschicht und denen der breiten Masse der Bevölkerung<br />
bestehen bleiben wird.<br />
Investmentbanken rechnen die Philippinen zu den N-11, also den nächsten elf Ländern,<br />
denen nach dem Boom der BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und VR China)<br />
ein besonders hohes Wachstumspotential zugeschrieben wird. Angetrieben wird die<br />
Volkswirtschaft vor allem vom stetig expandierenden Konsum einer jungen, weiterhin<br />
wachsenden Bevölkerung, der zusätzlich noch kräftig von den Milliarden-$-schweren<br />
Rücküberweisungen der im Ausland arbeitenden Philippiner (Overseas Filipino Workers,<br />
OFW) unterstützt wird. Auf den privaten Konsum entfallen knapp vier Fünftel des realen<br />
BIP.<br />
Auch Deutschland profitiert von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der letzten Zeit<br />
und konnte seine Lieferungen 2006 um gut ein Fünftel auf 1,4 Mrd. US$ steigern;<br />
gleichzeitig sind zahlreiche deutsche Firmen und Unternehmer erfolgreich in den<br />
Philippinen tätig. Lufthansa Technik Philippines wartet die Flugzeuge von Philippine<br />
Airlines, Continental Temic produziert Fahrzeugelektronik für den Export, Siemens und<br />
die Deutsche Bank nutzen die Standortvorteile im Business Process Outsourcing (BPO),<br />
die Steag ließ ihr 210 Megawatt-Kohlekraftwerk in Mindanao Ende 2006 ans Netz gehen<br />
und Seair, die vom deutschen Unternehmer Iren Dornier gegründete Fluglinie, bietet von<br />
Clark aus die schnellsten Flüge ins Tropenparadies Boracay.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 108
Dennoch ist nach Einschätzung von Branchenkennern der deutsche Anteil gemessen an<br />
den Möglichkeiten einfach noch zu niedrig. Chancen bieten sich dabei in zahlreichen<br />
Branchen, vor allem bei Halbleitern und IT (speziell Testen und Montage), Business<br />
Process Outsourcing (BPO), Nahrungsmitteln und Getränken, Agrarindustrie,<br />
(Gesundheits)Tourismus und Wellness, Bergbau, Infrastruktur sowie im Energiesektor<br />
einschließlich der erneuerbaren Energien.<br />
Zu den Stärken qualifizierter philippinischer Arbeitnehmer zählen vor allem die guten<br />
Englischkenntnisse, der relativ hohe Ausbildungsstand und die geschichtliche bedingte<br />
Vertrautheit mit der westlichen Kultur. All dies bringt große Vorteile für die<br />
Kommunikation im Unternehmen mit sich. Hinzu kommen eine künstlerische Ader,<br />
welche die Philippiner speziell für Aufgaben im Design- und Architekturbereich<br />
qualifiziert, sowie die Fähigkeit in einer Gruppe zu arbeiten.<br />
Des Weiteren wird den Philippinern ein ausgeprägtes Talent für das mittlere<br />
Management bescheinigt. Speziell im Hinblick auf das verarbeitende Gewerbe sind die<br />
Philippinen nach Einschätzung von Branchenkennern ein guter Standort für die<br />
Fertigung von Produkten, die Phantasie beziehungsweise gutes Design erfordern, wie<br />
auch für die Lohnveredelung; hingegen sind sie weniger geeignet für Produktionen, die<br />
von den Beschäftigten rein repetitive Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum erfordern.<br />
Die Philippinen waren in den 50er und 60er Jahren hinter Japan die fortschrittlichste<br />
Volkswirtschaft in Asien, sind dann aber im regionalen Vergleich immer weiter<br />
<strong>zur</strong>ückgefallen und beispielsweise von Malaysia und Thailand überholt worden. Die<br />
Erklärungssuche dafür hält noch an, wobei die einzelnen Versionen unterschiedliche<br />
Schwerpunkte setzen. Unstrittig ist, dass einige der für die Stagnation maßgeblichen<br />
Gründe sich auch heute noch hemmend auswirken können - sowohl auf<br />
volkswirtschaftlicher Ebene wie auch bei einzelnen Projekten von in- und ausländischen<br />
Firmen. So führte die Diktatur unter Marcos zum einen zu einer Korrumpierung vormals<br />
relativ neutraler staatlicher Institutionen, die zusammen mit der nach wie vor<br />
vorhandenen Armut für die heutige Korruption und den Amtsmissbrauch verantwortlich<br />
ist; zum anderen begann mit ihr eine Zeit hoher politischer Instabilität, aufgrund derer die<br />
Philippinen im regionalen Vergleich in der Vergangenheit nur in geringem Maße von<br />
ausländischen Direktinvestitionen profitieren konnten; besonders schlecht war dabei die<br />
Entwicklung in den 80er Jahren.<br />
Einen weiteren Faktor stellt die ungleiche Vermögensverteilung dar, die auch eine<br />
höchst ungleiche Teilhabe an gesellschaftlichen Chancen nach sich zieht. Die Armut<br />
weiter Teile der Bevölkerung geht einher mit einer hohen Konzentration der<br />
Produktionsfaktoren in den Händen von etwa 160 Familien, die Politik und Wirtschaft<br />
des Landes in großem Ausmaß beeinflussen. So kann es dazu kommen, dass ein volkswie<br />
betriebswirtschaftlich sinnvolles Projekt nur deshalb nicht realisiert werden kann,<br />
weil es einer einflussreichen Person nicht in das individuelle Kalkül passt. Auch für<br />
ausländische Unternehmen zahlt es sich aus, sich mit diesen potentiellen Einflüssen<br />
beziehungsweise Interessengeflechten zu beschäftigen.<br />
Schließlich hat auch die negative Einstellung der in den Philippinen nach wie vor<br />
mächtigen katholischen Kirche <strong>zur</strong> Empfängnisverhütung dazu geführt, dass sich das<br />
reale wirtschaftliche Wachstum nicht in einer merklichen Verbesserung des individuellen<br />
Lebensstandards der breiten Masse niederschlug, sondern dass es von der starken<br />
Bevölkerungszunahme größtenteils "aufgezehrt" wurde. Beispielsweise stieg laut<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 109
Statistiken des IWF das reale BIP von 1980 bis 2006 um insgesamt 108%, das reale BIP<br />
pro Kopf legte jedoch nur um 17% zu.<br />
Sektorale Struktur<br />
Die Dienstleistungen bilden mittlerweile den wichtigsten Wirtschaftssektor: Sie trugen<br />
2006 fast die Hälfte zum realen BIP bei, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe mit einem<br />
Anteil von etwa einem Viertel sowie der Landwirtschaft mit knapp einem Sechstel. Bei<br />
allen Analysen gilt es jedoch im Hinterkopf zu behalten, dass ein großer Teil der<br />
wirtschaftlichen Aktivitäten nicht in der amtlichen Statistik erfasst wird; so geht<br />
beispielsweise die ADB davon aus, dass sich die Größe der Schattenwirtschaft auf etwa<br />
20 bis 40% des formalen Sektors beläuft.<br />
Bedeutung der Wirtschaftssektoren<br />
Sektor<br />
Anteil am<br />
BIP 2001<br />
(in %)<br />
Anteil am<br />
BIP 2006<br />
(in %)<br />
Anteil an den<br />
Beschäftigten<br />
2001 (in %) *)<br />
Anteil an den<br />
Beschäftigten<br />
2006 (in %) *)<br />
Land- u. Forstwirtschaft 15,1 14,2 37,5 35,6<br />
Industrie 31,6 32,1 16,1 15,1<br />
.Verarbeitende Industrie 22,9 23,1 10,0 9,2<br />
.Baugewerbe 4,9 4,1 5,3 5,1<br />
.Elektrizität, Gas, Wasser 3,2 3,6 0,4 0,3<br />
.Bergbau/Rohstoffe 0,6 1,3 0,3 0,4<br />
Dienstleistungen 53,2 53,7 46,4 49,3<br />
.Handel 14,3 14,5 18,0 19,2<br />
.Transport, Kommunikation,<br />
6,8 7,5 7,2 7,4<br />
Lagerung<br />
.Finanzen 4,4 5,1 1,0 1,0<br />
.Immobilien 6,5 5,9 1,8 2,4<br />
.Private Dienstleistungen 11,9 13,5 - -<br />
.Staatliche Dienstleistungen 9,3 7,2 - -<br />
.Rest - - 18,4 19,3<br />
Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0<br />
*) Stand Juli des Jahres<br />
Quelle: NSCB, 2007<br />
Anhaltspunkte für Lieferchancen sowie aussichtsreiche Investitionsprojekte auf<br />
Branchenebene liefert der jährlich erstellte Investment Priorities Plan (IPP). Dort sind<br />
diejenigen Bereiche aufgelistet, die aktuell eine besondere staatliche Förderung<br />
genießen, da sich Manila von ihnen einen überdurchschnittlichen Beitrag zu Wachstum<br />
und Beschäftigung erhofft. Im Jahr 2007 sind dies unter anderem: Landwirtschaft,<br />
Informations- und Kommunikationstechnologie, Elektronik, Infrastruktur, Energie,<br />
Automobilbau, Gesundheit und Wellness sowie Schiffbau. Diese Branchen waren auch<br />
im 2006 IPP enthalten, dagegen sind Eisen und Stahl sowie Forschung und Entwicklung<br />
2007 neu hinzukommen.<br />
Die Landwirtschaft ist nach wie vor ein wichtiger Sektor mit großem Potential, sie leidet<br />
jedoch unter einem Investitionsstau und einer damit einhergehenden geringen Effizienz.<br />
Auch in Zukunft wird ihr eine große Rolle zukommen, nicht zuletzt weil die wachsende<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 110
Bevölkerung ernährt werden muss. Für die mittlere Frist bis 2010 gelten zwei Oberziele:<br />
Zum einen die Vergrößerung der Anbauflächen, zum anderen die Erhöhung der<br />
Faktorproduktivität und den Ausbau der Transport- und Lagerungsinfrastruktur.<br />
Wenn sich die Wiederbelebung des Bergbaus wie erhofft fortsetzt, werden sich dort in<br />
den nächsten Jahren gute Chancen für Firmen aus den verschiedensten Industriegüterund<br />
Dienstleistungssparten eröffnen. Viele der entstehenden oder ins Auge gefassten<br />
Bergbauprojekte liegen in unentwickelten Gegenden und erfordern daher eine eigene<br />
Infrastruktur bis hin zum Bau von Häfen. An besonders ergiebigen Standorten sollen<br />
auch Betriebe der downstream-Industrie angesiedelt werden. Bei der Ausstattung mit<br />
mineralischen Ressourcen sind die Philippinen weltweit die Nummer drei bei Gold, die<br />
Nummer vier bei Kupfer und die Nummer fünf bei Nickel.<br />
Im Energiesektor bieten sich Chancen bei der weiter voranschreitenden Privatisierung<br />
von Stromerzeugung und -durchleitung, wie auch bei den erneuerbaren Energien, vor<br />
allem Solar- und Windenergie; bei geothermisch erzeugtem Strom sind die Philippinen<br />
weltweit bereits die Nr. 2 hinter den USA.<br />
Potenzial in der Bauwirtschaft bieten vor allem der Gebäudebau angesichts eines<br />
aufgestauten Bedarfs von circa 5 Mio. Wohneinheiten sowie der Infrastrukturbau. Laut<br />
dem Mitte 2006 vorgestellten, großangelegten staatlichen Investitionsprogramm sollen<br />
von 2006 bis 2010 Mittel in Höhe von etwa 1,7 Bill. philPeso in den Aus- und Aufbau der<br />
Infrastruktur fließen. Die Steigerung der - derzeit zu niedrigen - staatlichen<br />
Infrastrukturinvestitionen ist für das weitere Wachstum des Landes unerlässlich und wird<br />
auch von zahlreichen Organisationen wie zum Beispiel der Weltbank angemahnt.<br />
Im verarbeitenden Gewerbe dominiert die Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung: an<br />
der gesamten Bruttowertschöpfung in laufenden Preisen des Sektors in Höhe von 1.262<br />
Mrd. philPesos stellte sie 2005 einen Anteil von 50,7%. Auch künftig wird dieser Bereich<br />
einschließlich der Verpackungsindustrie vor allem durch die anhaltende<br />
Binnennachfrage weiter expandieren. Weitere wichtige Segmente bilden darüber hinaus<br />
Halbleiter und Informationstechnologie sowie Kfz-Teile, deren (Export)Produkte zu den<br />
maßgeblichen Devisenbringern der Philippinen zählen.<br />
Das verarbeitende Gewerbe hat sich in den 50er und 60er Jahre schnell entwickelt, nicht<br />
zuletzt aufgrund staatlicher Eingriffe, welche die Importsubstitution begünstigten; in den<br />
70ern wurde die Exportproduktion vor allem von Elektronikprodukten und Kfz-Teilen<br />
gefördert; in den 80ern unterstützte die Regierung den Ausbau der Schwerindustrie,<br />
damals wurden unter anderem eine Kupferschmelze, ein chemischer Komplex sowie ein<br />
Phosphatdüngerwerk gebaut.<br />
Der Dienstleistungssektor ist mittlerweile zum Wachstumstreiber der Volkswirtschaft<br />
geworden. Das größte Potential wird derzeit dem Business Process Outsourcing (BPO)<br />
bescheinigt wo sich die Philippinen im Vergleich zum Hauptkonkurrenten Indien immer<br />
besser positionieren können. In den letzten Jahren ist vor allem die Zahl der<br />
Kundenkontaktzentren sprunghaft angestiegen; aussichtsreich sind ferner Medical<br />
Transcription, Animation, Softwareentwicklung sowie Finanz- und Buchhaltungsdiensten.<br />
Generell soll im BPO der Anteil der wissensintensiven Tätigkeiten kontinuierlich<br />
gesteigert werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 111
Mittelfristig sollen medizinischer Tourismus und Wellness den Dienstleistungssektor<br />
antreiben. Was die medizinische Seite anbelangt, sind die Voraussetzungen nicht<br />
schlecht: bereits heute erbringen gute private Krankenhäuser für die äußerst<br />
zahlungskräftigen 2 bis 3% der philippinischen Bevölkerung Dienstleistungen auf<br />
Weltniveau. Die touristische Infrastruktur hingegen weist noch Lücken auf. Geplant ist<br />
deshalb unter anderem die Schaffung von den Sonderwirtschaftszonen ähnlichen<br />
touristischen sowie medizinischen Zonen.<br />
Nicht vergessen werde sollte schließlich, dass Entwicklungsbanken wie die in Manila<br />
ansässige Asiatische Entwicklungsbank (Asian Development Bank, ADB) und die<br />
Weltbank sowie die vor Ort tätigen Entwicklungshilfeorganisationen wie die Deutsche<br />
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH mit zahlreichen Projekten<br />
darunter auch Public-Private-Partnerships (PPP) - in den Philippinen vertreten sind.<br />
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum<br />
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die<br />
wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zwei mal jährlich aktualisiert, in der<br />
Reihe „Wirtschaftsdaten kompakt“ kostenlos <strong>zur</strong> Verfügung (www.bfai.de).<br />
Informationen zu den größten Unternehmen des Landes<br />
Der private Sektor dominiert die Volkswirtschaft: im Zeitraum 1991 bis 2001<br />
erwirtschaftete er Statistiken der ADB zufolge im Durchschnitt 95% des BIP, wobei er<br />
85% der Gesamtausgaben und etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Investitionen tätigte;<br />
ferner beschäftigte er 92% der Arbeitnehmer.<br />
Der verbreitetste Unternehmenstyp war 2001 das Mikrounternehmen mit einem Anteil an<br />
den registrierten Firmen von 91,0%; dahinter folgten kleine und mittelständische<br />
Unternehmen mit 8,5% sowie Großunternehmen mit 0,5%. Innerhalb der 1.000<br />
umsatzstärksten Unternehmen 2005 steuerten die 19 staatlichen einen Anteil von 8,6%<br />
zum gesamten Umsatz bei.<br />
Ausgewählte Kennzahlen philippinischer Firmen (in Euro, in Mitarbeitern) 1)<br />
Firmentyp<br />
Durchschnittlicher<br />
Umsatz<br />
Durchschnittliche<br />
Wertschöpfung<br />
Durchschnittliche<br />
Mitarbeiterzahl<br />
Arbeitsproduktivität<br />
pro<br />
Mitarbeiter<br />
Weniger als 20<br />
Mitarbeiter 2) 24.180 6.636 4 2.340<br />
20 oder mehr<br />
Mitarbeiter 3) 3.592.242 1.178.518 119 10.004<br />
1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2003 von 1 Euro = 62 philPesos; 2)<br />
697.393 befragte Firmen; 3) 20.579 befragte Firmen<br />
Quelle: 2003 Annual Survey of Philippine Business and Industry (ASPBI), 2007<br />
Unter den Großunternehmen finden sich neben den ausländisch bestimmten zahlreiche,<br />
einflussreichen Familien gehörende Konglomerate, die in der Regel eine Bank sowie<br />
eine Immobilienfirma beinhalten und somit durchaus den japanischen Zaibatsu oder den<br />
koreanischen Chaebol ähneln.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 112
Eines der traditionsreichsten ist die 1834 gegründete Ayala Corp. an der die<br />
philippinisch-spanische Zobel de Ayala-Familie über die Holding Mermac einen Anteil<br />
von etwa drei Fünfteln hält. Durch Tochtergesellschaften und angeschlossene Firmen ist<br />
Ayala Corp. in diversen Branchen tätig, darunter Immobilien, Hotels,<br />
Finanzdienstleistungen, Banken und Versicherungen, Telekommunikation, IT und<br />
Elektronik, Wasserversorgung, Fahrzeuge sowie Nahrungsmittel und Agrarwirtschaft.<br />
Auf Firmenebene zählen zu dem Konglomerat unter anderem Ayala Land, Ayala<br />
Automotive Holdings, Bank of the Philippine Islands, Globe Telecom sowie Manila Water.<br />
Weitere im Besitz von alteingesessenen philippinisch-spanischen Familien befindliche<br />
Konglomerate sind unter anderem Benpres Holdings (Lopez), Aboitiz & Company<br />
(Aboitiz) sowie A. Soriano Corp. (Soriano). Zu diesen kommen Konglomerate hinzu, die<br />
von philippinisch-chinesischen Taipanen gegründet wurden wie zum Beispiel SM<br />
Shoemart Investments (Henry Sy) und JG Summit Holdings (John Gokongwei).<br />
Die umsatzstärksten 20 Unternehmen 2005 (Umsatz in Mio. Euro, Änderung zum<br />
Vorjahr in %)<br />
Unternehmen<br />
Wichtige Sparten / Bruttoumsatz<br />
Produktsegmente<br />
1)<br />
Änd. 2)<br />
Top 1.000 insgesamt - 75.759 13,9<br />
National Power Corp. Stromerzeugung 3.719 45,1<br />
Petron Corp.<br />
Verkauf und<br />
2.781 29,7<br />
Weiterverarbeitung von<br />
Ölprodukten<br />
Manila Electric Corp. Stromverteilung 2.556 17,6<br />
TI (Philippines),Inc.<br />
Informations- und<br />
2.283 -0,6<br />
Kommunikationstechnologie<br />
(IuK)<br />
Pilipinas Shell Petroleum Corp. Öl- und Gasförderung sowie<br />
2.161 17,5<br />
Weiterverarbeitung<br />
Chevron Philippines, Inc. Öl- und Gasförderung sowie<br />
1.082 15,3<br />
Weiterverarbeitung,<br />
Geothermie<br />
Philippine Long Distance Telekommunikations-<br />
992 5,8<br />
Telephone Co.<br />
dienstleistungen<br />
Philippine Airlines, Inc. Luftfahrt 986 12,9<br />
Nestlé Philippines, Inc. Nahrungsmittel 948 3,9<br />
Smart Communications, Inc. Telekommunikations-<br />
945 -0,5<br />
dienstleistungen<br />
Toshiba Information Equipment IuK 932 -37,3<br />
(Philippines), Inc.<br />
San Miguel Corp. Getränke 901 10,1<br />
Panasonic Communications IuK 860 56,5<br />
Philippines Corp.<br />
Philips Semiconductors<br />
IuK 832 17,4<br />
Philippines, Inc.<br />
Fujitsu Computer Products Corp. IuK 829 12,9<br />
of the Philippines<br />
Mercury Drug Corp. Pharmaeinzelhandel 771 10,5<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 113
Globe Telecom, Inc.<br />
Telekommunikations-<br />
763 0,2<br />
dienstleistungen<br />
Philippine Associated Smelting Kupferschmelzen 747 28,6<br />
and Refining Corp.<br />
Zuellig Pharma Corp. Pharmagroßhandel 632 3,9<br />
National Food Authority<br />
An- und Verkauf von Reis<br />
602 63,7<br />
zwecks<br />
Versorgungssicherheit<br />
1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2005 von 1 Euro = 69 philPeso; 2) Auf<br />
philPeso-Basis<br />
Quelle: Business World Top 1.000 Corporations in the Philippines, 2006<br />
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach<br />
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57-354: E-Mail: anschriften@bfai.de).<br />
Regionale Struktur<br />
Die aus etwa 7.100 Insel bestehenden Philippinen lassen sich in geografischer Hinsicht<br />
grob in drei Hauptinselgruppen einteilen: Luzon, das den Norden des Landes bildet, die<br />
Visayas, die den mittleren Teil einnehmen, sowie das im Süden gelegene Mindanao.<br />
Adminstrative Unterteilung der Philippinen (Stand Juni 2006)<br />
Luzon Visayas Mindanao Philippinen<br />
Regionen 8 (NCR, CAR, I, 3 (VI, VII, VIII) 6 (IX, X, XI, XII,<br />
17<br />
II, III, IV A, IV B,<br />
V)<br />
XIII, ARMM)<br />
Provinzen 38 16 22 76<br />
Städte 58 32 27 117<br />
Stadtgemeinden 713 376 416 1.505<br />
Barangays 20.489 11.443 10.052 41.984<br />
Bevölkerung (in %)<br />
56,0 20,3 23,7 100,0<br />
(Zensus 2000)<br />
Quelle: NSCB, 2006<br />
In Luzon befindet sich sowohl das wirtschaftliche wie auch das politische Zentrum der<br />
Philippinen: Der Großraum Manila (National Capital Region; NCR) ist Regierungssitz,<br />
und der maßgebliche Produktionsstandort (2005 lag sein Anteil an der gesamten<br />
Bruttowertschöpfung des verarbeitenden Gewerbes bei 42,4%); ferner ist er Finanz- und<br />
Ausbildungszentrum sowie ein Magnet für Arbeitssuchende aus allen Ecken des Landes.<br />
In einem Gebiet bestehend aus der NCR, Zentralluzon sowie Calabarzon (Cavite,<br />
Laguna, Batangas, Rizal, Quezon) lebt etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung und wird<br />
mehr als die Hälfte des Bruttoinlandsproduktes der Philippinen erwirtschaftet. Diese<br />
Entwicklung hat jedoch nicht nur Vorteile mit sich gebracht: Zersiedelung,<br />
Umweltverschmutzung und ein starkes ökonomisches Gefälle gegenüber den anderen<br />
Wirtschaftsregionen stellen den Preis dafür dar.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 114
Um die NCR zu entlasten und um das Wohlstandsniveau in anderen Teilen des Landes<br />
anzuheben, plant die Regierung die Schaffung von neuen Zentren in Luzon, den<br />
Visayas und Mindanao. Ein großes Potential wird dabei dem Gebiet um die ehemaligen<br />
US-Militärlager Subic Bay und Clark zugeschrieben, die inzwischen den Status von<br />
Sonderwirtschaftszonen beziehungsweise Freihäfen inne haben; Clark positioniert sich<br />
jüngst vor allem als Standort für Firmen aus der Halbleiter- und Elektronikbranche.<br />
Beide Zonen konnten 2006 beziehungsweise 2007 Großprojekte von jeweils mehr als 1<br />
Mrd. $ einwerben: In Clark will Texas Instruments sein neues Werk für Test und<br />
Montage von Halbleitern errichten, in Subic hat Hanjin bereits mit dem Bau einer großen<br />
Werft begonnen. Außer als Produktionsstandorte sollen Clark und Subic Bay auch zu<br />
führenden asiatischen Logistikzentren ausgebaut werden sollen. Die<br />
Ausgangsvoraussetzungen sind dabei sehr gut: Beide verfügen über einen<br />
internationalen Flughafen, Subic Bay Freeport darüber hinaus über einen<br />
Tiefwasserhafen, der selbst für die größten Schiffe zugänglich ist. Von Manila aus ist<br />
Clark über eine Mautautobahn schnell erreichbar, die Verbindung zwischen Clark und<br />
Subic geht ihrer Fertigstellung entgegen.<br />
In den Visayas befindet sich mit der Region um Cebu City der zweitgrößte Ballungsraum<br />
der Philippinen. Interessant ist dieser zum einen für BPO und IT-Dienstleistungen, wobei<br />
er auch davon profitieren kann, dass sich aufgrund steigender Mieten im Großraum<br />
Manila ein Teil der Unternehmen lieber hier ansiedelt, sowie für die Möbelherstellung;<br />
zum anderen verfügt Metro Cebu über ein großes touristisches Angebot, so finden sich<br />
auf der vorgelagerten Insel Mactan zahlreiche exklusive Hotels und Spas; im Januar<br />
2007 fand in Metro Cebu der 12. <strong>ASEAN</strong>-Gipfel statt.<br />
Mindanao schließlich soll zum agrarindustriellen (Export)Zentrum der Philippinen<br />
aufgebaut werden. Sowohl weil dort natürliche Standortortvorteile für zahlreiche<br />
Produkte bestehen als auch weil die Anabauflächen im Gebiet Metro-Manila, Zentral-<br />
Luzon sowie Calabarzon mit rasanter Geschwindigkeit schwinden. Davao City ist das<br />
wirtschaftliche Zentrum Mindanaos sowie ein wichtiger Logistikknotenpunkt in den<br />
südlichen Philippinen. Aufgrund der schlechten Sicherheitslage in Teilen Mindanaos<br />
sollte vor (Geschäfts)Reisen dorthin immer die Einschätzung von Landeskennern sowie<br />
der deutschen Botschaft eingeholt werden.<br />
Bedeutung der Regionen 2005 (in Euro, in %)<br />
BIP pro<br />
Kopf 1)<br />
Änd.<br />
05/04<br />
2)<br />
Anteil am<br />
BIP 3)<br />
Anteil an der<br />
Gesamtbevölkerung<br />
laut Zensus 2000 4)<br />
Landesdurchschnitt 921 9,3 100,0 100,0<br />
National Capital Region (NCR) 2.678 11,4 36,8 13,0<br />
Cordillera Administrative<br />
1.095 6,0 2,1 1,8<br />
Region (CAR)<br />
Region X Northern Mindanao 911 7,8 4,5 3,6<br />
Region XI Davao Region 869 10,2 4,4 6,8<br />
Region IV A CALABARZON 860 7,4 11,7 (IV A+IV B) 15,4<br />
Region VII Central Visayas 859 9,7 7,0 7,5<br />
Region VI Western Visayas 752 10,7 6,6 8,1<br />
Region XII SOCCSKSARGEN 693 6,2 3,2 3,4<br />
Region III Central Luzon 664 8,4 7,8 10,5<br />
Region IV B MIMAROPA 629 12,1 2,9 (IV A+IV B) 15,4<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 115
Region IX Zamboanga<br />
556 10,7 2,2 4,0<br />
Peninsula<br />
Region I Ilocos Region 484 8,7 2,9 5,5<br />
Region VIII Eastern Visayas 453 6,8 2,3 4,7<br />
Region II Cagayan Valley 440 -0,3 1,7 3,7<br />
Autonomous Region in Muslim 409 6,6 0,9 3,2<br />
Mindanao (ARMM)<br />
Region V Bicol Region 381 8,4 2,5 6,1<br />
CARAGA 220 7,9 1,2 2,7<br />
1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2005 von 1 Euro = 69 philPeso; 2) Auf<br />
philPeso-Basis; 3) Berechnet in Preisen von 1985; 4) 2001 und 2002 wurden die<br />
Regionen IV und IX neu aufgeteilt<br />
Quelle: NSCB, 2007<br />
Rolle des Staates in der Wirtschaft<br />
Die staatliche Wirtschaftspolitik zielt seit etwa Mitte der 80er Jahre darauf ab, mittels<br />
marktorientierter Reformen die philippinische Volkswirtschaft zu restrukturieren und zu<br />
liberalisieren. In erster Linie geht es dabei um die Abschaffung von Monopolen, ferner<br />
um die Öffnung von Branchen, in denen Beschränkungen für ausländische Projekte<br />
bestehen, sowie um die Privatisierung von Staatsunternehmen.<br />
Im Omnibus Investments Code (Executive Order EO 226) von 1987 sind unter anderem<br />
die Anreize und Garantieren für Investitionen in den Philippinen festgelegt. Der Foreign<br />
Investments Act (FIA; Republic Act RA 7042) von 1991 war ein weiterer wichtiger Schritt,<br />
da er ausländische Kapitalbeteiligungen von bis zu 100% in all den Bereichen<br />
ermöglichte, die nicht in der Foreign Investment Negative List (FINL) enthalten sind.<br />
Landbesitz ist nach wie vor nur Philippinern oder Firmen, die sich zu mindestens 60% in<br />
philippinischem Besitz befinden, möglich. Das ursprüngliche Build-Operate-Transfer<br />
(BOT) Law (RA 6957) wurde 1990 erlassen, derzeit werden die Implementing Rules and<br />
Regulations (IRR) überarbeitet, unter anderem um die Prozeduren für die Teilnahme<br />
privater Firmen zu vereinfachen.<br />
Im Bereich der Sonderwirtschaftszonen waren die Philippinen eines der ersten Länder in<br />
Asien, das Exportverarbeitungszonen eingerichtet hat; Grundlage war das 1969<br />
erlassene Gesetz RA 5490. Seit damals sind zahlreiche weitere Sonderwirtschaftszonen<br />
hinzugekommen, darunter Clark und Subic Bay. Eine Übersicht findet sich bei der<br />
Philippine Economic Zone Administration (www.peza.gov.ph).<br />
Die 1997 in Angriff genommene Privatisierung des Metropolitan Waterworks and<br />
Sewerage System (MWSS) in der NCR war eines der weltweit größten derartigen<br />
Vorhaben im Bereich Wasser. Auch bei der Stromerzeugung und -verteilung macht die<br />
Privatisierung im Rahmen des 2001 erlassenen Gesetzes Electric Power Industry<br />
Reform Act (EPIRA) Fortschritte.<br />
Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings, dass sich bei manchen Vorhaben nicht die<br />
lehrbuchmäßigen Ergebnisse einstellten, sondern sich bei der Bewertung der<br />
Liberalisierungs- und Privatisierungsergebnisse insgesamt ein durchaus gemischtes Bild<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 116
ietet. Der als Buch erhältliche Medium-Term Philippine Development Plan (MTPDP)<br />
2004 bis 2010 bietet einen Überblick über die mittelfristige staatliche<br />
Entwicklungsplanung und ist auch wegen der enthaltenen Prognosen durchaus für<br />
Unternehmen, die einen Markteinstieg vorbereiten, von Interesse.<br />
Außenhandel<br />
Die Philippinen setzen bei ihrer Handelspolitik primär auf Verhandlungen und<br />
Abkommen innerhalb des multilateralen Handeslsystems; die handelspolitischen Ziele<br />
werden also innerhalb der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) in<br />
der die Philippinen seit Anfang 1995 Mitglied sind, sowie in der von den Philippinen 1967<br />
mit gegründeten <strong>ASEAN</strong> verfolgt.<br />
Gegenüber bilateralen Freihandelsabkommen wird eine konservative Haltung<br />
eingenommen, was sich auch daran zeigt, dass das bisher einzige derartige Abkommen<br />
der Philippinen erst Ende 2006 mit Japan, dem größten Investor und zweitgrößten<br />
Handelspartner, abgeschlossen worden ist. Das Japan-Philippines Economic<br />
Partnership Agreement (JPEPA) umfasst allerdings nicht nur Zollfragen, sondern auch<br />
weitere Bereiche, darunter die <strong>Singapur</strong>-Themen (Investitionsschutz,<br />
Handelserleichterungen, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, Wettbewerb).<br />
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfai-<br />
Publikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",<br />
Erscheinungsjahr 2007, Bestellnr. 10787, 160 Seiten, Preis: 25 Euro.<br />
Kennziffern des philippinischen Außenhandels *)<br />
Kennziffer 1990 1995 2000 2006<br />
.Importe (in Mio. $) 12.206 26.538 34.491 51.533<br />
.Exporte (in Mio. $) 8.186 17.447 38.078 46.978<br />
.Saldo (in Mio. $) -4.020 -9.090 3.587 -4.555<br />
.Importe (in %) 27,6 35,1 45,4 44,1<br />
.Exporte(in %) 18,5 23,1 50,2 40,2<br />
.Saldo(in %) -9,1 -12,0 4,7 -3,9<br />
*) Auf FOB-Basis<br />
Quellen: National Statistics Office (NSO), Department of Trade & Industry (dti), 2007<br />
Die zehn größten Lieferländer der Philippinen sind dabei: USA, Japan, <strong>Singapur</strong>, Taiwan,<br />
VR China, Korea (Rep.), Saudi-Arabien, Malaysia, Thailand sowie Hongkong.<br />
Deutschland hatte 2006 an den gesamten Importen einen Anteil von 2,6%.<br />
Philippinischer Außenhandel nach ausgewählten Handelsblöcken und Ländern (in %)<br />
1996 2000 2005 2006<br />
Philippinische Importe (cif) aus<br />
<strong>ASEAN</strong> 12,3 15,6 18,8 19,9<br />
.<strong>Singapur</strong> 5,3 6,8 7,8 8,4<br />
<strong>ASEAN</strong> + 3 41,5 44,9 47,1 47,1<br />
.Japan 21,8 18,8 17,1 13,7<br />
.VR China 2,2 2,4 6,3 7,2<br />
NAFTA 20,9 19,2 19,4 16,6<br />
.USA 19,9 18,4 18,8 16,1<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 117
EU 11,3 9,1 7,9 8,6<br />
.Deutschland 3,6 2,2 2,4 2,6<br />
GCC *) 6,8 6,7 5,6 6,5<br />
Philippinische Exporte (fob) nach<br />
<strong>ASEAN</strong> 14,5 15,7 17,3 17,3<br />
<strong>ASEAN</strong> + 3 35,7 35,3 48,1 46,6<br />
NAFTA 35,1 31,2 18,8 19,1<br />
EU 17,6 18,2 17,0 18,5<br />
.Deutschland 4,1 3,5 3,3 3,8<br />
GCC *) 1,0 0,3 0,5 0,6<br />
*) Gulf Cooperation Council<br />
Quellen: NSO, dti, 2007<br />
Auf welche Exportbranchen und Absatzmärkte die Philippinen im Rahmen ihrer<br />
Außenhandelspolitik den Schwerpunkt setzen, zeigt vor allem der Philippine Export<br />
Development Plan 2005 bis 2007. Überdurchschnittliche Beiträge werden dort von<br />
Elektronik, Kfz und Kfz-Teilen, Mineralien, Baumaterialien, Nahrungsmitteln, Fischereiund<br />
Aquakulturprodukten, organischen Nahrungsmitteln, Möbeln, Geschenkartikeln,<br />
modischer Bekleidung, Modeaccessoires sowie Schmuck erwartet.<br />
Einfuhr nach Warengruppen (in Mio. $; in %) *)<br />
SITC Warengruppe 2005 2006 Änd. Anteil<br />
0-9 Insgesamt 47.418,2 51.531,7 8,7 100,0<br />
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 2.647,9 2.867,5 8,3 5,6<br />
5 Chemische Erzeugnisse 3.296,0 3.631,1 10,2 7,0<br />
.51 Organische Chemikalien 534,8 557,7 4,3 1,1<br />
.52 Anorganische Chemikalien 288,2 351,6 22,0 0,7<br />
.53 Farben/Lacke 195,1 179,4 -8,0 0,3<br />
.54 Arzneimittel 457,9 529,2 15,6 1,0<br />
.55 Waschmittel/Kosmetika 329,4 352,3 7,0 0,7<br />
.56 Düngemittel 197,0 246,3 25,0 0,5<br />
.57 Kunststoffe (Primärform) 579,1 657,6 13,6 1,3<br />
.58 Kunststoffe (Halbwaren) 274,9 286,9 4,4 0,6<br />
6 Vorerzeugnisse 3.800,6 3.915,9 3,0 7,6<br />
.64 Papier/Pappe 393,3 456,5 16,1 0,9<br />
.65 Textilien 784,0 889,6 13,5 1,7<br />
.66 Baustoffe/Glas/Keramik 185,7 195,1 5,1 0,4<br />
.67 Eisen/Stahl 1.360,3 1.147,2 -15,7 2,2<br />
.68 NE-Metalle 459,3 602,8 31,2 1,2<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 16.272,9 17.370,4 6,7 33,7<br />
.71 Kraftmaschinen 320,3 250,5 -21,8 0,5<br />
.72 Arbeitsmaschinen 1.017,0 1.166,9 14,7 2,3<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 188,0 163,2 -13,2 0,3<br />
.74 Spezialmaschinen 597,4 637,0 6,6 1,2<br />
.71 bis 74 Maschinen 2.122,7 2.217,7 4,5 4,3<br />
.75 Büromaschinen/EDV 3.306,0 3.235,0 -2,1 6,3<br />
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 1.065,8 1.113,7 4,5 2,2<br />
..776 Elektronische Bauelemente 6.214,4 7.072,0 13,8 13,7<br />
.75+76+776 Elektronische Erzeugnisse 10.586,2 11.420,7 7,9 22,2<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 118
.77 minus 776 Elektrotechnik 1.806,3 1.716,8 -5,0 3,3<br />
.78 Kraftfahrzeuge 1.215,6 1.356,3 11,6 2,6<br />
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 470,7 658,8 40,0 1,3<br />
8 Fertigerzeugnisse 1.123,0 1.227,7 9,3 2,4<br />
.82 Möbel 54,1 70,5 30,3 0,1<br />
.84 Bekleidung 79,5 88,7 11,6 0,2<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 348,5 371,7 6,7 0,7<br />
.88 Feinmechanik/Optik 111,9 110,5 -1,3 0,2<br />
*) Auf FOB-Basis<br />
Quelle: Economic Indices and Indicators Division, NSO, 2007<br />
Ausfuhr nach Warengruppen (in Mio. $; in %) *)<br />
SITC Warengruppe 2005 2006 Änd. Anteil<br />
0-9 Insgesamt 41.254,7 47.036,5 14,0 100,0<br />
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 1.612,4 1.784,8 10,7 3,8<br />
1 Getränke/Tabak 188,3 180,6 -4,1 0,4<br />
2 Rohstoffe 566,4 800,9 41,4 1,7<br />
.28 Erdöl 323,2 540,8 67,3 1,1<br />
3 Brenn-, Schmierstoffe/Strom 705,9 972,1 37,7 2,1<br />
.33 Erdöl, Erdölerzeugnisse 674,4 927,3 37,5 2,0<br />
5 Chemische Erzeugnisse 546,0 751,0 37,5 1,6<br />
.54 Arzneimittel 23,9 28,3 18,4 0,1<br />
6 Vorerzeugnisse 1.505,5 3.036,3 101,7 6,5<br />
.64 Papier/Pappe 108,9 136,3 25,2 0,3<br />
.65 Textilien 244,0 219,7 -10,0 0,5<br />
.67 Eisen/Stahl 94,5 239,7 153,7 0,5<br />
.68 Ne-Metalle 478,9 1.335,2 178,8 2,8<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 17.016,2 19.393,3 14,0 41,2<br />
.71 Kraftmaschinen 11,1 14,9 34,2 0,03<br />
.72 Arbeitsmaschinen 80,6 77,1 -4,3 0,2<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 30,0 33,8 12,7 0,1<br />
.74 Spezialmaschinen 286,5 339,2 18,4 0,7<br />
.71 bis 74 Maschinen 408,2 465,0 13,9 1,0<br />
.75 Büromaschinen/EDV 5.695,7 5.821,2 2,2 12,4<br />
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 897,4 837,1 -6,7 1,8<br />
..776 Elektronische Bauelemente 6.512,6 8.178,7 25,6 17,4<br />
.75+76+776 Elektronische Erzeugnisse 13.105,7 14.837,0 13,2 31,5<br />
.77 minus 776 Elektrotechnik 1.756,6 2.513,3 43,1 5,3<br />
.78 Kraftfahrzeuge 1.573,3 1.526,0 -3,0 3,2<br />
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 163,9 52,0 -68,3 0,1<br />
8 Fertigerzeugnisse 2.527,7 3.006,0 18,9 6,4<br />
.84 Bekleidung 1.346,2 1.712,8 27,2 3,6<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 171,9 114,9 -33,2 0,2<br />
*) Auf FOB-Basis<br />
Quelle: Economic Indices and Indicators Division, NSO, 200<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 119
4.2. Vertrieb<br />
Autor: Oliver Höflinger, bfai<br />
Manila (bfai) – (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de,<br />
Datenbank Länder und Märkte.<br />
Groß- und Einzelhandel<br />
Der philippinische Handel ist ein wichtiger und kräftig expandierender Wirtschaftszweig.<br />
2006 steuerte er etwa ein Siebtel zum nominalen BIP bei und legte um 12,3% auf 872,7<br />
Mrd. philPesos (rund 13,5 Mrd. Euro; 1 Euro = 64,4 philPesos im Jahresdurchschnitt<br />
2006) zu.<br />
Bereits bei einer Tour durch den Großraum Manila (National Capital Region; NCR) sticht<br />
dem Besucher ins Auge, dass sich die Branche zwischen den beiden Extremen ganz<br />
groß und ganz klein bewegt: zwischen den großen Einkaufszentren US-amerikanischer<br />
Prägung einerseits, sowie den überall anzutreffenden kleinen Nachbarschaftsläden, den<br />
Sari-Sari-Stores, andererseits. Die Attraktivität des Einzelhandels zeigt sich nicht zuletzt<br />
an einem weiteren Extrem, nämlich daran, dass Henry Sy, der laut der Zeitschrift Forbes<br />
im Jahr 2006 mit einem Vermögen von rund 4 Mrd. $ der reichste Philippiner war,<br />
gleichzeitig auch der führende Einzelhandelsunternehmer des Landes ist.<br />
An der gesamten Wertschöpfung des Handels stellte der Großhandel einen Anteil von<br />
etwa drei Vierteln. Generell hat dieser in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen;<br />
war es früher üblich, dass ein Hersteller mit zahlreichen Abnehmern in direktem<br />
Geschäftskontakt stand, so konzentriert er sich heute aufgrund von Kostenüberlegungen<br />
auf seine Key-Accounts, während er seine anderen Endkunden nun über einen<br />
Großhändler (sowie auf der nächsten Ebene über einen Einzelhändler) bedienen lässt.<br />
Ähnlich sieht die Struktur beim Import aus: hier liefert der ausländische Hersteller meist<br />
an einem Importeur beziehungsweise Vertreter, der dann die Key-Accounts selbst<br />
betreut, während die anderen Endkunden über Groß- und Einzelhändler beliefert werden.<br />
Bruttowertschöpfung von Groß- und Einzelhandel<br />
2003 2004 2005<br />
Einzelhandel (in Mio. Euro) 2.212 2.227 2.596<br />
Einzelhandel (in Mio. philPeso) 137.113 155.886 179.150<br />
Änderung (in %) *) 7,5 13,7 14,9<br />
Großhandel (in Mio. Euro) 7.511 7.512 8.664<br />
Großhandel (in Mio. philPeso) 465.659 525.856 597.799<br />
Änderung (in %) *) 8,6 12,9 13,7<br />
Handel insgesamt (in Mio. Euro) 9.722 9.739 11.260<br />
Handel insgesamt (in Mio. philPeso) 602.772 681.742 776.949<br />
Änderung (in %) *) 8,4 13,1 14,0<br />
Wechselkurs (1 Euro = ... philPesos) 62 70 69<br />
*) Änderung im Vergleich zum Vorjahr auf philPeso-Basis zu laufenden Preisen<br />
Quelle: NSCB, 2006<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 120
Laut Prognosen von der Philippine Retailers Association (PRA) und Euromonitor soll der<br />
reale Einzelhandelsumsatz im Zeitraum 2003 bis 2008 stetig zunehmen, wobei die Rate<br />
auf dem Niveau des realen BIP-Wachstums beziehungsweise leicht darüber liegen soll.<br />
Dem Non-Food-Segment wird dabei im Vergleich zum Food-Segment ein etwas höheres<br />
Potential zugeschrieben.<br />
Prognostizierter realer Einzelhandelsumsatz (in Mrd. philPesos und Preisen von 2003)<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
Insgesamt 1.983,7 2.087,2 2.208,6 2.345,8 2.501,0<br />
.Änd. 4,8 5,2 5,8 6,2 6,6<br />
Nahrungsmittel 1.049,3 1.093,8 1.149,6 1.214,6 1.290,5<br />
.Änd. 3,4 4,2 5,1 5,7 6,2<br />
Non-food 934,4 993,4 1.059,0 1.131,2 1.210,5<br />
.Änd. 6,3 6,3 6,6 6,8 7,0<br />
Quelle: Philippine Retailers Association (PRA), Euromonitor, 2006<br />
Die Zahl der Einzelhandelsfirmen soll laut PRA und Euromonitor von 475.840 im Jahr<br />
2003 auf 532.000 im Jahr 2008 steigen. Firmen mit weniger als zehn Beschäftigten<br />
sollen dabei mit einem Anteil von 93% dominierend sein. Bei den Verkaufsstätten wird<br />
im Prognosezeitraum mit einer Zunahme von 604.696 auf 718.104 gerechnet, bei der<br />
Verkaufsfläche mit einem Wachstum von 255,1 Mio. qm auf 346,4 Mio. qm.<br />
Entwicklung von Einzelhandelsfirmen, Verkaufsstätten und Verkaufsfläche<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
Einzelhandelsfirmen<br />
490.218 504.900 516.700 525.000 532.000<br />
insgesamt<br />
Änderung 3,0 3,0 2,3 1,6 1,3<br />
.weniger als 10 Mitarbeiter 463.000 475.350 485.940 490.800 495.000<br />
.Änderung 2,9 2,7 2,2 1,0 0,9<br />
.mehr als 10 Mitarbeiter 27.218 29.550 30.760 34.200 37.000<br />
.Änderung 4,9 8,6 4,1 11,2 8,2<br />
Verkaufsstätten insgesamt 624.610 645.102 667.090 689.973 718.104<br />
Änderung 3,3 3,1 2,7 2,0 2,7<br />
Verkaufsfläche (in Mio. qm) 274,8 293,2 309,2 326,8 346,4<br />
Änderung 7,7 6,7 5,5 5,7 6,0<br />
Quelle: PRA, Euromonitor, 2006<br />
Der philippinische Einzelhandel lässt sich in einen traditionellen und einen modernen<br />
Bereich einteilen. Zu ersterem zählen die Sari-Sari-Läden, die öffentlichen Märkte (Wet<br />
Markets) sowie die Tiangge (in etwa den Flohmärkten ähnlich), zu letzterem zählen<br />
Super- und Hypermärkte, Department Stores sowie Einkaufszentren.<br />
Sari-Sari-Läden und öffentliche Märkte wickeln etwa die Hälfte des gesamten<br />
Einzelhandelsumsatzes ab. Die große Beliebtheit dieser Verkaufsstätten basiert vor<br />
allem darauf, dass sie an fast jeder Ecke vor allem in den Gegenden zu finden sind, in<br />
denen die einkommensschwächeren Bevölkerungsteile leben. Die Verbraucher können<br />
dort trotz etwas höherer Preise ohne Zeit- und Fahrgeldverluste bequem einkaufen,<br />
wann auch immer sie Güter des täglichen Bedarfs benötigen; ferner ist es dort möglich,<br />
auch ohne Bankkonto beziehungsweise -karten auf Kredit zu kaufen, d.h. Anschreiben<br />
zu lassen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 121
Im gesamten Einzelhandelssystem übernehmen Sari-Sari-Läden darüber hinaus die<br />
wichtige Funktion des Umportionierens und Umverpackens beziehungsweise des<br />
offenen Verkaufs; generell besteht der Großteil des Angebots aus Klein- und<br />
Kleinstportionen wie zum Beispiel den Sachets; darüber hinaus sind normalerweise in<br />
größerer Stückzahl verkaufte Waren wie beispielsweise Zigaretten auch einzeln<br />
erhältlich. Auf diese Art ermöglichen es die Sari-Sari-Läden auch den<br />
einkommensschwachen Philippinern, Markenprodukte zu kaufen. Die Sari-Sari-Läden<br />
beschaffen ihre Produkte in Supermärkten oder beziehen sie vom Großhandel. Auf den<br />
Tiangge werden in letzter Zeit vor allem Kleidung sowie markenlose Elektronikprodukte<br />
verkauft. Super- und Hypermärkte, Department Stores sowie Einkaufszentren<br />
dominieren hingegen den modernen Einzelhandel.<br />
Super- und Hypermärkte verfügten 2003 über eine durchschnittliche Verkaufsfläche von<br />
etwa 2.742 qm und fungieren in der Regel als Anchor-Shops in den Einkaufszentren;<br />
meist werden zwischen beiden von Konsumentenseite keine größeren Unterschiede<br />
wahrgenommen, nicht zuletzt weil Hypermärkte in den Philippinen ein relativ neues<br />
Format sind und meist den etablierten Supermarktketten entstammen. Dennoch<br />
gewinnen Hypermärkte allmählich an Beliebtheit, da sie den one-stop-Einkauf<br />
ermöglichen.<br />
Das Shopping-Mall-Konzept wurde in den Philippinen von der SM Shoemart Gruppe <strong>zur</strong><br />
Meisterschaft geführt, die sich zuvor bereits erfolgreich im Supermarkt- und Department<br />
Store-Segment etabliert hat. Die SM Mall of Asia, das mit 386.224 qm größte<br />
Einkaufszentrum der Philippinen und eines der größten weltweit wurde 2006 eröffnet.<br />
Sie liegt direkt an der Bucht von Manila in der Bay City, wo derzeit das neue Geschäftsund<br />
Vergnügungsviertel der NCR entsteht.<br />
Was die Unterschiede zwischen städtischen Großräumen und den Provinzen anbelangt,<br />
so haben in ersteren die Einkaufszentren meist eine Verkaufsfläche von 100.000,<br />
während in letzteren das Konzept Community Mall, das heißt ein Einkaufszentrum mit<br />
mehr als 10.000 qm, am besten funktioniert, nicht zuletzt, da hier die Einkommen und<br />
somit auch die Umsätze niedriger ausfallen.<br />
Prognostizierter realer Einzelhandelsumsatz und Verkaufsstätten nach ausgewählten<br />
Unternehmenstypen (in Mrd. philPesos und Preisen von 2003)<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
Andere<br />
Nahrungsmitteleinzelhändl<br />
er (Mikro, Kioske usw.)<br />
.Umsatz 816,0 840,0 872,0 910,0 955,0<br />
..Änderung 2,1 2,9 3,8 4,4 4,9<br />
.Verkaufsstätten 323.297 332.495 343.206 353.986 364.511<br />
..Änderung 2,9 2,8 3,2 3,1 3,0<br />
Supermärkte, Hypermärkte<br />
.Umsatz 194,5 212,5 233,5 258,0 286,0<br />
..Änderung 8,7 9,3 9,9 10,5 10,9<br />
.Verkaufsstätten 5.306 5.640 5.979 6.254 6.800<br />
..Änderung 3,9 6,3 6,0 4,6 8,7<br />
Department Stores<br />
.Umsatz 146,2 157,2 171,0 185,5 202,0<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 122
..Änderung 6,4 7,5 8,8 8,5 8,9<br />
.Verkaufsstätten 1.403 1.520 1.650 2.167 2.750<br />
..Änderung 14,3 8,3 8,6 31,3 26,9<br />
Quelle: PRA, Euromonitor, 2006<br />
Die meisten großen Einzelhandelsfirmen sind im Besitz von reichen philippinischchinesischen<br />
Händlern beziehungsweise Familien; so gründete zum Beispiel Henry Sy<br />
SM Shoemart, John Gokongwei Robinson's sowie Mariano Que Mercury Drug. Mit<br />
Mercury Drug und Zuellig Pharma wurde 2005 sowohl die Rangliste der umsatzstärksten<br />
Einzelhändler wie auch die der Großhändler von einem im Pharmahandel tätigen<br />
Unternehmen angeführt.<br />
Führende Groß- und Einzelhandelsgruppen 2005<br />
Handelsgruppe /Handelsmarke (Segment)<br />
Umsatz<br />
(in Mio.<br />
Euro) 1)<br />
Umsatz<br />
(in Mio.<br />
philPeso)<br />
Änd. 05/04<br />
2)<br />
Einzelhandel<br />
Mercury Drug Corp. 771 53.175 10,5<br />
Supervalue, Inc. 405 27.954 15,1<br />
Robinson’ s Supermarket Corp. 185 12.753 15,9<br />
SM Mart, Inc. 178 12.263 5,0<br />
Rustan Commercial Corp. 138 9.507 -8,1<br />
Großhandel<br />
Zuellig Pharma Corp. 632 43.639 3,9<br />
Total (Philippines) Corp. 359 24.780 75,1<br />
Subic Bay Fuels Co., Inc. 238 16.427 66,1<br />
Sanyo Epson Imaging Devices (Phils.), Inc. 175 12.056 764,3<br />
Metro Drug, Inc. 163 11.216 11,7<br />
Groß- und Einzelhandel insgesamt 3) 10.471 722.465 19,6<br />
1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2005 von 1 Euro = 69 philPeso, 2) Auf<br />
philPeso-Basis, 3) Nur auf Grundlage der unter den 1.000 umsatzstärksten<br />
Unternehmen enthaltenen Groß- und Einzelhändler<br />
Quelle: Business World Top 1.000 Corporations in the Philippines, 2006<br />
Handelsvertreter und Vertragshändler<br />
Lokale Besonderheiten<br />
Zu den großen Vorteilen des Philippinengeschäftes zählt die erleichterte und freundliche<br />
Kommunikation. So besteht generell eine geschichtlich bedingte Vertrautheit mit der<br />
westlichen Kultur; hinzu kommt, dass die meisten Geschäftsleute über gute<br />
Englischkenntnisse und eine qualifizierte Ausbildung, die oftmals an einer USamerikanischen<br />
Universität erworben wurde, verfügen. Der philippinische<br />
Geschäftspartner spricht also nicht nur Englisch, sondern ist auch zum kulturellen<br />
Verstehen in der Lage, er weiß wie das westliche Gegenüber "tickt".<br />
Des Weiteren bescheinigen Branchenkenner den Philippinern gute Teamfähigkeiten<br />
sowie ein ausgeprägtes Talent für das mittlere Management. Dennoch sollte nicht<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 123
vergessen werden, dass die Philippinen zwar die amerikanischsten Shopping-Malls und<br />
die besten Cover-Bands der Region haben, gleichzeitig aber immer ein asiatisches Land<br />
mit eigenständigen Verhaltensnormen und -weisen geblieben sind.<br />
So sind auch hier die bekannten Elemente wie beispielsweise polychrones<br />
Zeitverständnis, Loyalitätsverpflichtung gegenüber Familie, Verwandtschaft und<br />
Peergroup (Barkada), Reziprozitätsgebot (Utang-na-loob) sowie indirekte<br />
Kommunikation mit den Stufen Pahiwatig (andeuten, vorschlagen), Pabatid<br />
(bewußtmachen) sowie Pahayag (nennen) und oft spezifischer körpersprachlicher<br />
Komponente zu beachten. Auch wenn also ein philippinischer Geschäftspartner einen<br />
sehr westlichen Eindruck macht und die oberflächliche Kommunikation reibungslos<br />
verläuft, kann das Geschäft an einem kräftigen Tritt in das kulturelle Fettnäpfchen<br />
scheitern und nicht nur an rein kaufmännischen Differenzen.<br />
Nicht alle Schnitzer beziehungsweise Gesichtsverluste lassen sich danach auch wieder<br />
bereinigen. Im Geschäftsgebaren der philippinisch-chinesischen und der philippinischmalayischen<br />
Händlern lassen sich in der Regel durchaus kulturell bedingte Unterschiede<br />
wahrnehmen, wobei natürlich auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen.<br />
Grundsätzlich trifft auf den philippinisch-chinesischen Händler das in Wirtschaftsführern<br />
zum geschäftlichen Umgang mit festlandschinesischen oder taiwanischen<br />
Geschäftsleuten beziehungsweise das zu deren Eigenheiten Gesagte zu.<br />
Beispielsweise lassen sich nach Aussagen von deutschen Branchenkennern auch mit<br />
den philippinisch-chinesischen Händlern dann die besten Geschäfte machen, wenn die<br />
ausländische Firma ein bewährter Bestandteil des lokalen Netzwerkes geworden ist.<br />
Darüber hinaus ist der philippinisch-chinesische Händler im Vergleich zum philippinischmalayischen<br />
geschäftlich aggressiver; er verfügt über ein größeres Netzwerk und<br />
vertreibt eine Vielzahl von - oftmals überhaupt nicht verwandten – Produkten, wobei er<br />
auch Geschäfte mit sehr niedrigen Margen nicht ausschlägt. Der philippinischmalayische<br />
Händler hingegen hat ein kleineres, dafür jedoch spezialisierteres gutes<br />
Netzwerk und vertritt nur eine engere Palette von ausgewählten Erzeugnissen mit<br />
höheren Margen; im geschäftlichen Umgang ist er meist entspannter sowie dem<br />
westlichen Geschäftspartner ähnlicher.<br />
In regionaler Hinsicht stellen die aus etwa 7.100 Inseln bestehenden Philippinen vor<br />
allem eine logistische Herausforderung für einen landesweiten Vertrieb wie auch für den<br />
Kundendienst dar. Allerdings dürfte es speziell beim Markteintritt für die meisten Firmen<br />
ausreichend sein, ein Absatzgebiet bestehend aus Metro-Manila, Zentralluzon sowie<br />
Calabarzon ins Auge zu fassen, da dort etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung lebt und<br />
mehr als die Hälfte des BIP erwirtschaftet wird. Darüber hinaus kann auch die Region<br />
um Cebu City, die das zweitgrößte wirtschaftliche Zentrum der Philippinen darstellt, von<br />
Interesse sein.<br />
Für deutsche Firmen, die eine eigene Vertretung in den Philippinen planen, stellt sich<br />
ferner die Frage, welche Teile des Vertriebs sie in Eigenregie übernehmen und welche<br />
sie an Vertreter vergeben sollen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem<br />
marktstrukturelle Faktoren wie die regionale Verteilung des Umsatzes oder der<br />
Konzentrationsgrad auf der Nachfragerseite sowie die Beratungsintensität des eigenen<br />
Angebots.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 124
So setzt beispielsweise in der Medizintechnik Siemens <strong>zur</strong> Markbearbeitung im<br />
Großraum Manila den eigenen Außendienst ein, da hier rund 90% des Umsatzes<br />
getätigt werden, in den restlichen Regionen übernehmen Vertriebshändler den Verkauf.<br />
Im Pflanzenschutz betreut Bayer das Plantagensegment, das aus wenigen, sehr großen<br />
Nachfragern besteht und auf das etwa ein Drittel des Umsatzes entfällt, selbst, während<br />
das umsatzmäßig größere, aber atomistische Farmensegment mittels Händlern bedient<br />
wird. Generell lässt sich sagen: Je spezialisierter das eigenen Produkt, desto stärker<br />
sollte auf eigene Kräfte <strong>zur</strong>ückgegriffen werden.<br />
Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass zwar große Teile der philippinischen<br />
Bevölkerung nur über eine geringe Kaufkraft verfügen, jedoch in der Masse durchaus<br />
eine ansprechende Nachfrage entfalten. Während allerdings der Absatz von<br />
Oberklassefahrzeugen und Luxusgütern an reiche Konsumenten oder von hochwertigen<br />
Maschinen an international tätige Großunternehmen ähnlichen Gesetzen folgt wie in<br />
Deutschland, kann das Geschäft mit den ärmeren Konsumentensegmente eine<br />
geänderte Strategie beispielsweise in Form des Sachet-Marketing - also des Absatzes<br />
großer Mengen von kleinen Portionen - erfordern (siehe hierzu Modul Kaufkraft,<br />
Konsumverhalten, Kundenerwartungen), ebenso ist der Absatz vermeintlich teurer<br />
deutscher Maschinen an philippinische Unternehmen meistens deutlich<br />
beratungsintensiver.<br />
Handelsvertreter auswählen<br />
In den Philippinen besteht keine deutsche Auslandshandelskammer (<strong>AHK</strong>), dem<br />
Vernehmen nach wird eine Gründung jedoch immer wahrscheinlicher. Die European<br />
Chamber of Commerce of the Philippines (ECCP) ist deshalb mit die beste Anlaufstelle<br />
für die Vertretersuche. Sie hat ihr Hauptbüro in Makati und verfügt über eine Zweigstelle<br />
in Cebu City. Geleitet wird die Kammer schon seit längerem von einem deutschen<br />
Geschäftsführer; von den 713 Mitgliedsfirmen Stand Mitte 2006 stellten deutsche mit<br />
einem Anteil von 15,6% die zweitgrößte Gruppe hinter den philippinischen mit 54,7%.<br />
Die ECCP bietet für 900 Euro ihre Standardsuche von Handelsvertretern,<br />
Vertriebshändlern und Partnern für Gemeinschaftsunternehmen an. An Hand der vom<br />
suchenden Unternehmen gelieferten Informationen und Anforderungen werden zuerst<br />
die Absatzchancen für das neue Produkt oder die Dienstleistung bewertet, detaillierte<br />
Marktstudien können auf Anfrage ebenfalls erstellt werden.<br />
Danach wird auf Grundlage der Datenbank nach in Frage kommenden Vertretern<br />
gesucht, ohne dass der Name des Auftraggebers genannt wird. Im Erfolgsfall wird dem<br />
suchenden Unternehmen eine Liste mit Firmenprofilen überreicht, worauf dieses dann<br />
mit den potentiellen Partnern direkt oder mit Unterstützung der Kammer verhandeln<br />
kann.<br />
Gesuche können schließlich auch in der Kammerzeitschrift oder auf der Website<br />
platziert werden. Von besonderem Interesse dürfte die schwarze Liste der ECCP sein,<br />
auf der sich in- wie ausländische Firmen finden, die bereits als Vertreter für das<br />
Philippinengeschäft unangenehm aufgefallen sind. Das Philippine-European Business<br />
Directory 2006 der ECCP liefert einen detaillierten Überblick über alle Mitgliedsfirmen<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 125
der Kammer; auf der Internetpräsenz der ECCP findet sich dieses Verzeichnis in<br />
verkürzter Form.<br />
Geeignete Partner für den Markteinstieg sind auch die zahlreichen in den Philippinen<br />
vertretenen internationalen beziehungsweise deutschen Handelshäuser: Maschinen &<br />
Technik (MATEC) ist auf Maschinen und Energie spezialisiert; Hamburg Trading ist im<br />
(Lebensmittel)Chemikaliensegment tätig und darüber hinaus Vertriebshändler von<br />
Villeroy & Boch; den Schwerpunkt von Rieckermann Philippines bilden Maschinen, vor<br />
allem für die Nahrungsmittel- und Verpackungsindustrie; C. Melchers ist in zahlreichen<br />
Segmenten tätig.<br />
Was philippinische Organisationen anbelangt , so bieten sich die Philippine Trade and<br />
Investment Center in der philippinischen Botschaft in Berlin sowie in Hamburg als erste<br />
Anlaufstellen für Informationen und Kontakte an. Vor Ort in den Philippinen kommen vor<br />
allem der Board of Investments (BOI), CITEM (siehe Abschnitt Messewesen) sowie die<br />
Philippine Chamber of Commerce and Industry (PCCI) in Frage.<br />
Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass auch die Vertriebsstrukturen dem<br />
großen Einfluss des Internet unterworfen sind. Ein Blick auf die philippinischen<br />
Procurement- und Sourcing-Plattformen lohnt sich also auf jeden Fall (siehe hierzu<br />
Abschnitt E-Commerce). Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach<br />
Handelsvertreterangeboten recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre<br />
Suche nach einem Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-<br />
Internetseite, www.bfai.de, kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen.<br />
Handelsvertreter managen<br />
Grundsätzlich ist es nicht leicht, für europäische Produkte einen geeigneten<br />
Handelsvertreter zu finden. Denn einerseits sind deren Preise recht hoch und es werden<br />
zahlreiche legale wie illegale Ersatzprodukte angeboten, andererseits weichen die<br />
Prioritäten von philippinischen Händlern und europäischen Anbieter oftmals voneinander<br />
ab. So führen große Händler, die auch einen landesweiten Vertrieb übernehmen können,<br />
in der Regel zahlreiche Produkte beziehungsweise Marken, was zu Lasten einer<br />
individuellen Beratung oder der Markenpolitik des Anbieters gehen kann; kleinere<br />
Händler sind meist spezialisierter was Produkte und Marken anbelangt, decken aber nur<br />
bestimmte Regionen ab.<br />
Insgesamt sind nur wenige einheimische Händler wirklich markenbewusst. Hintergrund<br />
dafür sind die niedrigen Margen, so erhält ein Händler nach Einschätzung von<br />
Branchenkennern im Allgemeinen etwa 3 bis 5% des Verkaufswertes als Entlohnung,<br />
wobei je nach Produkt oder Marke natürlich zum Teil größere Abweichungen bestehen<br />
können. Die Mehrzahl der Händler zieht deshalb den schnellen Absatz großer Mengen<br />
von niedrigpreisigen Produkten vor.<br />
Europäische Erzeugnisse sind jedoch teurer und im philippinischen Umfeld meist<br />
beratungsintensiver: Beispielsweise stellt beim Maschinenkauf für viele philippinische<br />
Firmen meist der Anschaffungspreis das Hauptkriterium dar; dass die vermeintlich<br />
teurere deutsche Maschinen allerdings die niedrigeren Lebenszykluskosten aufweist und<br />
somit die billigere ist, muss zuerst vermittelt werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 126
Deutsche Anbieter sollten ihren Händler deshalb nicht nur in (produkt)technischer<br />
Hinsicht schulen, sondern ihm auch auf die potentiellen Kundengruppen<br />
zugeschneiderte Marketingargumente mit an die Hand geben (der Stromverbrauch kann<br />
zum Beispiel ein wichtiges Kriterium sein, da die Philippinen mit die höchsten<br />
Strompreise in der Region aufweisen). Nicht zuletzt muss ein Händler in der Lage sein,<br />
die kontinuierliche Verfügbarkeit des Produktes sowie einen guten Kundendienst zu<br />
gewährleisten.<br />
In der Preispolitik können Rabatte zum Stolperstein werden; wer also keinen<br />
Exklusivvertrieb vergibt, sollte genau festlegen welche Rabatte und Konditionen die<br />
einzelnen Händler gewähren dürfen. Anbieter, die ihre Marke in den Philippinen<br />
aufbauen oder pflegen wollen beziehungsweise ihr Produkt massiv in den Markt drücken<br />
möchten, überlassen die erforderlichen kommunikationspolitischen Maßnahmen nicht<br />
dem Händler, sondern engagieren dafür Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit-Agenturen.<br />
Die Einrichtung und konkrete Ausgestaltung eines Kontroll- und Berichtssystems sollte<br />
Bestandteil des Vertrages mit einem Handelsvertreter sein. Branchenkenner empfehlen<br />
dabei Meldungen in vierteljährlichen Abständen, schon von Beginn der<br />
Geschäftspartnerschaft an. Denn es sei schon vorgekommen, dass europäische Firmen<br />
monatelang auf Erfolgsmeldungen ihres Vertreters warteten, nur um schließlich<br />
herauszufinden, dass dieser überhaupt keine Verkaufsanstrengungen unternommen<br />
hatte.<br />
Auch wenn die Geschäftsbeziehung schon länger besteht und gut läuft, sollten die<br />
üblichen Kontrollen nicht vernachlässigt werden. Speziell bei Markenerzeugnissen, die<br />
gerne nachgebaut oder gefälscht werden wie zum Beispiel Kfz-Teilen oder elektrischen<br />
Handwerkzeugen, empfehlen Branchenkenner darüber hinaus, regelmäßig Stichproben<br />
auch bei den eigenen Händlern durchzuführen.<br />
Bei Gemeinschaftsunternehmen bestehen die größten Erfolgsaussichten dann, wenn<br />
der philippinische Partner die erforderlichen lokalen Mittel einbringt und das<br />
ausländischen Unternehmen das (Fertigungs)Fachwissen und gegebenenfalls - wie<br />
etwa bei der Produktion rein für den Export - auch den Absatzmarkt. Wichtig ist nach<br />
Aussagen von Branchenkennern, dass von philippinischer Seite derjenige, der am Ende<br />
tatsächlich die maßgeblichen Leistungen erbringt, bereits an den Verhandlungen<br />
teilnimmt. Anderenfalls ist die Wahrscheinlichkeit für ein Scheitern schon recht hoch. Die<br />
meisten Fehlschläge seien darauf <strong>zur</strong>ückzuführen, dass das ausländische Unternehmen<br />
auf einen Partner hereinfiel, der Ressourcen vorspiegelte, über die er gar nicht verfügte.<br />
Schließlich sollte der persönliche Kontakt kontinuierlich gepflegt werden, da die<br />
Philippinen wie bereits dargestellt ein asiatisches Land sind und für die dortigen<br />
Geschäftsleute nicht nur das Geschäft, sondern auch die zwischenmenschliche<br />
Beziehung eine große Rolle spielt.<br />
Messewesen<br />
Ihren Ruf als Kongressstadt hat Manila mit dem 1976 eröffneten Philippine International<br />
Convention Center (PICC) - dem ersten internationalen Kongresszentrum Asiens -<br />
begründet. Bis Mitte der 80er Jahre fanden zahlreiche internationale Veranstaltungen<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 127
statt; aufgrund der innenpolitischen Ereignisse, aber auch aufgrund der Verkennung des<br />
Potentials der MICE-Industrie (Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions) und einer<br />
damit einhergehenden Gleichgültigkeit durch den Staat, setzte dann allerdings der<br />
Niedergang ein, während andere asiatische Länder massiv Kapazitäten aufbauten.<br />
Eine Folge davon ist, dass die größte Hallenkapazität derzeit bei etwa 10.000 qm liegt,<br />
während die regionalen Konkurrenten mit mehr als zehnmal so großen<br />
Ausstellungsflächen aufwarten können. Darüber hinaus ging der Branche im Abschwung<br />
wertvolles Fachwissen und Humankapital verloren, das nun erst wieder aufgebaut<br />
werden muss.<br />
Mittlerweile sind die Aussichten nach Einschätzung des Brancheverbandes Philippine<br />
Association of Convention / Exhibition Organizers and Suppliers, Inc. (PACEOS), wieder<br />
gut. Zwar wird die Messewirtschaft auch auf absehbare Zeit in internationaler Hinsicht<br />
eine kleine Rolle spielen, die Veranstaltungen laufen insgesamt jedoch gut, der<br />
Messekalender wird um thematisch neue Veranstaltungen bereichert und ausländische<br />
Firmen zeigen wieder Interesse.<br />
Angesichts des guten (englischsprachigen) Umfelds und des - zu großen Teilen noch<br />
unerschlossenen - touristischen Potentials sind die Aussichten bei Kongressen und<br />
Incentive-Reisen besonders ansprechend - auch im internationalen Vergleich. Laut<br />
PACEOS sind die Philippinen bei Spa-Konferenzen für Führungskräfte bereits der<br />
gesuchteste Anbieter. Vor diesem Hintergrund plant das Department of Tourism für<br />
2008 den Relaunch der MICE-Branche.<br />
Für ausländische Firmen sind im Prinzip nur die Veranstaltungsorte Großraum Manila<br />
sowie mit größeren Abstrichen Cebu City von Bedeutung. Generell spiegeln die Messen<br />
die Stärken der Wirtschaft beziehungsweise die Absatzchancen des heimischen Marktes<br />
wider. Sie decken vor allem die Bereiche IT-Hardware, Elektronik und Halbleiter<br />
(PhilTronics, Systems Integration Philippines, ), Kfz-Teile (Motorshow International),<br />
BPO (E-Services Philippines), Nahrungsmittel und -verarbeitung (IFEX Philippines,<br />
Asiafood Expo, World`s Food Expo), Bauwirtschaft (Philconstruct), Bergbau (Mining<br />
Philippines, Oil and Gas Expo), Umwelt (Enviro-Tech), Kühltechnik (HVAC/R),<br />
hochwertige Möbel (Cebu X), Haushaltswaren und Geschenkartikel (Manila F.A.M.E.),<br />
Franchising (Philippine International Franchising Conference & Expo), Gesundheit,<br />
Schönheit, Wellness (Health World Expo, Beauty & Fitness World, Bio-Search) sowie<br />
Tourismus (Vis-Min Travel & Lifestyle Show) ab.<br />
Dass es mit der MICE-Branche wieder aufwärts geht, zeigt speziell das Anfang 2006 in<br />
Angriff genommene Projekt SMX Convention Center, das nach Fertigstellung im 2.<br />
Halbjahr 2007 das größte private Messe- und Kongresszentrum der Philippinen sein<br />
wird. Das insgesamt 46.647 qm große Gebäude wird auf drei Ebenen eine<br />
Ausstellungsfläche von 19.800 qm bieten.<br />
Das SMX Convention Center ist neben der SM Mall of Asia mit der es durch eine Brücke<br />
verbunden sein wird, einem geplanten Hallenstadium für 16.000 Personen und dem in<br />
Bau befindlichen, auf E-Commerce-Firmen zugeschnittenen Bürogebäude<br />
OneEComCenter einer der Fixpunkte des direkt an der Bucht von Manila gelegenen 60<br />
ha großen SM Central Business Park (CBP) in Pasay City. Der CBP soll nach<br />
Vorstellungen der SM-Gruppe das führende Geschäftsviertel der Philippinen werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 128
Die bestehenden maßgeblichen Veranstaltungszentren der MICE-Branche sind in Luzon:<br />
das Philippine International Convention Center, das World Trade Center Metro Manila,<br />
das Philippine Trade Training Center, die Megatrade Hall und das Araneta Coliseum<br />
sowie in den Visayas das Cebu International Convention Center und die Cebu Trade<br />
Hall.<br />
Das Philippine International Convention Center in Pasay City ist der alteingesessene<br />
Veranstaltungsort für Konferenzen und Ausstellungen in den Philippinen und bietet in<br />
seiner Halle bis zu 4.000 Personen Platz. Mit dem Bau des PICC wurde 1974 begonnen,<br />
im September 1976 öffnete es dann erstmals seine Tore für das erste in dieser Region<br />
abgehaltene Treffen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank. Der<br />
Eigentümer des Zentrums, die Zentralbank Bangko Sentral ng Philipinas (BSP),<br />
investiert regelmäßig in die Wettbewerbsfähigkeit des Zentrums. So kam beispielsweise<br />
2003 das PICC Forum hinzu, eine drittelbare Halle, die auf 4.292 qm Platz für 200<br />
Standardmessestände oder für eine Bestuhlung für über 3.000 Personen bietet.<br />
Im 1990 eröffneten World Trade Center Metro Manila (WTC Metro Manila), das sich auf<br />
einem 5 ha großen Gelände in direkter Nachbarschaft zum PICC befindet, werden die<br />
maßgeblichen Messen in den Philippinen abgehalten. Das WTC Metro Manila liegt in<br />
verkehrsgünstiger Lage 6 km vom Ninoy Aquino International Airport (NAIA), 5 km vom<br />
Geschäftsviertel Makati sowie 4 km von den Häfen in Manila entfernt; seine Messehalle<br />
verfügt über eine Ausstellungsfläche von 8.300 qm und bietet damit Platz für 526<br />
Standardmessestände (3x3m). Das WTC Metro Manila gehört <strong>zur</strong> World Trade Centers<br />
Association (WTCA) und offeriert seinen Mitglieder unter anderem zahlreiche<br />
Dienstleistungen im Bereich Markterschließung.<br />
Das <strong>zur</strong> Unterstützung der philippinischen Exportindustrie 1987 errichtete Philippine<br />
Trade Training Center (PTTC) organisiert neben seinen Ausbildungs- und<br />
Informationsaktivitäten auch Veranstaltungen in der eigenen 2.010 qm großen Halle, die<br />
Platz für 127 Standardmessestände oder für eine Bestuhlung für mehr als 3.000<br />
Personen bietet. Das PTTC untersteht dem Wirtschaftsministerium und befindet sich<br />
direkt neben dem WTC Metro Manila.<br />
Die in Mandaluyong City gelegene Megatrade Hall ist ein kleinerer Veranstaltungsort für<br />
Messen und Kongresse. Sie ist Teil der SM Megamall, dem zweitgrößten<br />
Einkaufszentrum des Landes, und besteht aus drei Hallen mit einer<br />
Gesamtausstellungsfläche von 3.878 qm sowie dem Conference Center, das in zwei<br />
Räumen Veranstaltungen für 100 bis 400 Personen ermöglicht.<br />
Das Araneta Coliseum - auch the Big Dome genannt - ist mit einem Kuppeldurchmesser<br />
von 109 m und einer maximalen Kapazität von 16.035 Sitzplätzen das größte<br />
Hallenstadion der Philippinen. In der multifunktionalen Anlage findet eine Vielzahl<br />
unterschiedlichster Veranstaltungen statt, darunter diverse<br />
Unternehmensveranstaltungen.<br />
Das Cebu International Convention Center (CICC) in Mandaue City wurde - ähnlich wie<br />
das PICC - im Hinblick auf eine internationale Großveranstaltung konzipiert: im Januar<br />
2007 fand dort der zwölfte <strong>ASEAN</strong>-Gipfel statt. Das auf einem etwa 4 ha großen<br />
Gelände gelegene Zentrum verfügt über eine Bruttofläche von 28.000 qm. Anfangs soll<br />
das CICC mindestens vier große Veranstaltungen pro Jahr beherbergen, seine<br />
Marketingstrategie zielt stark auf eine Verknüpfung mit dem Tourismus ab.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 129
Auch im Einkaufszentrum SM City Cebu befindet sich mit der Cebu Trade Hall eine der<br />
Megatrade Hall in Manila ähnliche Einrichtung. Sie besteht aus drei Hallen mit einer<br />
Gesamtfläche von etwa 1.810 qm und einem kleineren Konferenzzentrum.<br />
Zu den maßgeblichen philippinischen Messeveranstaltern zählen Global-Link Marketing<br />
& Management Services Inc. (Global-Link), Center for International Trade Expositions<br />
and Missions (CITEM), Philippine Exhibits & Theme Parks Corp. (PETCO) sowie Fairs &<br />
More, Inc. Die Philippines Convention & Visitors Corp. untersteht dem Department of<br />
Tourism und ist vor allem auf Kongresse und Incentive-Reisen spezialisiert.<br />
Global-Link ist der wohl führende Veranstalter von Messen und Konferenzen in den<br />
Philippinen. Die Firma besteht seit 1990 und organisiert unter anderem die Messen<br />
Manufacturing Technology World Series, Mining Philippines, Oil and Gas Expo,<br />
Philconstruct sowie HVAC/R. Im Lauf der Jahre hat Global-Link auch mit der Deutschen<br />
Botschaft sowie der Nürnberg Global Fairs GmbH kooperiert.<br />
CITEM ist die Exportförderungsagentur des Wirtschaftsministeriums und veranstaltet<br />
unter anderem die Messen E-Services Philippines und Manila F.A.M.E; seit 2000 ist<br />
CITEM Mitglied des weltweiten Branchenverbandes UFI. Zusätzlich zu den Messen<br />
bietet CITEM zahlreiche weitere Dienstleistungen an; für ausländische Unternehmen mit<br />
Interesse am philippinischen Markt, dürfte vor allem der Catalog Online (CO;<br />
www.citem.com.ph/catalogonline), ein Verzeichnis von Firmen- und Produktprofilen der<br />
CITEM-Aussteller, das CITEM Trade Opportunities Program (CTOP), das auch Treffen<br />
zwischen ausländischen Käufern und philippinischen Exporteuren arrangiert sowie das<br />
Library and Resocurce Center von Bedeutung sein.<br />
PETCO veranstaltet unter anderem die Motorshow International; Fairs & More ist ein<br />
Tochterunternehmen der ECCP und veranstaltet zum Beispiel die Foreign Chambers<br />
Trade Fair. Der Branchenverband PACEOS versteht sich als Stimme der philippinischen<br />
Kongress- und Messeindustrie; er wurde 1981 gegründet und zählt neben den<br />
maßgeblichen Messe- und Kongressveranstaltern, die ECCP, diverse Hotels,<br />
Spediteure sowie Philippine Airlines zu seinen Mitgliedern.<br />
Im Auslandsmesseprogramm des Bundes findet sich derzeit keine philippinische Messe.<br />
Auf der Enviro-Tech 2004 war Deutschland jedoch mit einem Firmengemeinschaftsstand<br />
bestehend aus elf Haupt- und vier Nebenausstellern vertreten. Die Messe, das<br />
Geschäftspotential wie auch der Stand erhielten von den Teilnehmern gute<br />
Bewertungen.<br />
Franchising und Lizenzrecht<br />
Franchising ist in den Philippinen ein hochattraktiver, im Vergleich mit vielen anderen<br />
Branchen überdurchschnittlich expandierender Wirtschaftszweig, der auch künftig mit<br />
kräftigen Wachstumsraten aufwarten wird.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 130
Prognostizierter realer Umsatz im Franchising (in Mrd. philPesos und Preisen von 2003)<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
Franchising 47,6 52,6 58,1 64,0 70,2<br />
.Änderung 12,8 10,5 10,5 10,2 9,7<br />
Quelle: PRA, Euromonitor, 2006<br />
Einige Vertreter der Branche weisen mit humorvollem Unterton darauf hin, dass die<br />
Philippinen eigentlich Franchiseweltmeister seien: Für jeden Lebensabschnitt von der<br />
Wiege bis <strong>zur</strong> Bahre gäbe es ein passendes Franchisekonzept; einschließlich der<br />
weltweit wohl einzigartigen Möglichkeit, Franchisenehmer einer Hebammenklinik zu<br />
werden. Unstrittig ist auf jeden Fall, dass die Philippinen beim Franchising <strong>ASEAN</strong>-<br />
Meister sind.<br />
Franchising in der <strong>ASEAN</strong><br />
Land Franchise-Geber Franchise-Nehmer<br />
Philippinen 868 100.000<br />
<strong>Singapur</strong> 380 3.000<br />
Malaysia 321 6.000<br />
Indonesien 272 2.000<br />
Thailand 180 5.000<br />
Quelle: Philippine Franchise Association (PFA), eigene Schätzungen, 2007<br />
Franchising hat in den Philippinen eine lange Geschichte - 1910 begann die usamerikanische<br />
Firma Singer Sewing Machine mit dem Aufbau eines Händlernetzes; in<br />
den 60er und 70er Jahren wurde das Konzept von Firmen aus den USA dann weiter<br />
verbreitet - der eigentliche Aufschwung der Branche setzte jedoch Anfang der 90er-<br />
Jahre ein. Seither hat sich das Franchising prächtig entwickelt: so stieg zum Beispiel die<br />
Anzahl der Franchises den Statistiken der Philippine Franchise Association (PFA)<br />
zufolge von 186 im Jahr 1996 auf 868 im Jahr 2006.<br />
Die Entwicklung wurde anfangs stark von ausländischen Firmen bestimmt, im Lauf der<br />
Zeit haben einheimische Firmen jedoch stark aufgeholt - anfangs durch Kopieren, schon<br />
bald aber durch eigene Konzepte; mittlerweile haben sie zum Teil bereits selbst den<br />
Sprung ins Ausland vollzogen. Unter den ausländischen Franchises dominieren nach<br />
wie vor die US-amerikanische mit einem Anteil von etwa 70%, Konzepte aus Asien sind<br />
jedoch im Kommen. Nahrungsmittel beziehungsweise Gastronomie stellt nach wie vor<br />
das beliebteste Segment für das Franchising dar: so entstammte 2006 die<br />
Geschäftsidee von 43% der Franchises diesem Bereich; 29% boten eine Dienstleistung<br />
an und 28% waren im Einzelhandel tätig.<br />
Entwicklung in- und ausländischer Franchises in den Philippinen (in Firmen, in %)<br />
Franchises 1996 Anteil 2001 Anteil 2006 Anteil<br />
Insgesamt 186 100,0 708 100,0 868 100,0<br />
.philippinisch 92 49,5 348 49,2 557 64,2<br />
.ausländische 94 50,5 360 50,8 311 35,8<br />
Quelle: PFA, 2007<br />
Franchising ist für viele Philippiner eine attraktive berufliche Option, da sie - wie die<br />
zahlreichen Sari-Sari-Läden zeigen - gerne selbständig tätig sind, allerdings im<br />
Allgemeinen keine größeren Risiken eingehen wollen; die hohe Überlebensrate der<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 131
Franchises von 90% ist somit ein gutes Verkaufsargument. Unterstützend kommt hinzu,<br />
dass die Regierung auch wegen des hohen Beschäftigungseffekts - Branchenkenner<br />
gehen von bis zu 1 Mio. im Franchising Beschäftigter aus - schon früh damit begonnen,<br />
den Philippinern vor allem mit zinsgünstigen Krediten bei der Übernahme sowie beim<br />
Ausbau eines Franchises unter die Arme zu greifen.<br />
Laut PFA werden die Franchisenehmer derzeit immer jünger; nicht zuletzt, weil der<br />
Branchenverband mit dafür gesorgt hat, dass Franchising(-Management) inzwischen<br />
auch an philippinischen Universitäten gelehrt wird. So ist die PFA zum Beispiel<br />
diesbezügliche Partnerschaften mit der De La Salle University sowie der University of<br />
Asia and the Pacific eingegangen.<br />
Zur neuen Generation von Franchisenehmern zählen des Weitern: erfolgreiche OFW,<br />
die wieder nach Hause <strong>zur</strong>ückkehren, Frauen, die ein eigenes Geschäft führen wollen,<br />
Universitätsabsolventen aus reichem Elternhaus, die keine angemessen bezahlte<br />
beziehungsweise angemessen prestigeträchtige Stelle finden, sowie pensionierte<br />
Führungskräfte. Darüber hinaus konnte sich die Branche auch in wirtschaftlich<br />
schlechteren Zeiten über weiteren Zulauf freuen, beispielsweise durch leitende<br />
Angestellte, die Opfer von Personalabbau wurden und sich mittels Franchising eine<br />
neue Karriere aufbauten.<br />
Als Nehmer von großen Master-Franchises kommen in erster Linie Angehörige der<br />
alteingesessenen reichen Familien oder andere erfolgreiche Unternehmer in Frage, die<br />
rentable Anlagemöglichkeiten für ihr Vermögen suchen. Einen aktuellen Trend stellt das<br />
starke Wachstum von Klein- und Kleinst-Franchises dar. Da die Kaufkraft großer Teile<br />
der Bevölkerung nur gering ist, bieten sich in den Philippinen Chancen für kleine Firmen,<br />
die Konzepte wie beispielsweise die Reparatur von Mobiltelefonen anbieten; eine<br />
Geschäftsidee, die in reicheren Ländern sicherlich wenig erfolgsversprechend wäre.<br />
Weitere aktuelle Trends sind Co-Branding in Form eines einzelnen Geschäftes, das zwei<br />
oder mehr Franchises Platz bietet, sowie Brand-Bundling in Form von die ganze<br />
Franchise-Palette abdeckenden Clustern in Einkaufszentren.<br />
Die 3Fs (Food, Fashion, Fun) und die 3Ts (Tourismus, Transport, Telekom) stellen nach<br />
Einschätzung der PFA die aussichtsreichsten Segmente für das Franchising dar. Auf<br />
Produktebene favorisiert der Branchenverband beispielsweise bei Nahrungsmitteln:<br />
Früchte, Aquakultur- und Fischereiprodukte, Tee, Wein sowie Donuts; bei Mode:<br />
Bekleidung, Schönheitssalons sowie Spas; bei Transport: Lagerung, Auslieferung und<br />
Zustellung; bei Telekom: IT-basierte Dienstleistungen.<br />
Mit das größte Potential wird dem Tourismus bescheinigt. Denn die Philippinen verfügen<br />
zwar über zahlreiche - oftmals noch unerschlossene - natürliche Ressourcen, weisen<br />
jedoch was zum Beispiel Touristenankünfte und Übernachtungen anbelangt einen<br />
großen Rückstand gegenüber den Konkurrenten in der Region auf. Hauptverantwortlich<br />
hierfür ist in erster Linie die un<strong>zur</strong>eichende touristische Infrastruktur von deren Ausbau<br />
auch die Franchise-Branche profitieren will. Darüber hinaus bereiten Wirtschaft und<br />
Politik den Auf- beziehungsweise Ausbau der wachstumsträchtigen Bereiche<br />
medizinischer Tourismus sowie Wellness vor, von deren Markpotential sich das<br />
Franchising ebenfalls eine große Scheibe abscheiden will.<br />
Angesichts der guten Entwicklung im Heimatmarkt wollen die Branchenvertreter in den<br />
nächsten Jahren dafür sorgen, dass die Philippinen zum Franchising-Zentrum Asiens<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 132
werden. Erreicht werden soll dies unter anderem dadurch, dass philippinische Konzept<br />
verstärkt exportiert wird und sich die philippinischen Franchiser als globale Akteure<br />
beziehungsweise Marken etablieren.<br />
Zur wachsenden Zahl von einheimischen Franchise-Unternehmen, die bereits den<br />
Sprung nach Asien, in den Nahen Osten, in die USA sowie nach Kanada vollzogen<br />
haben - nicht zuletzt da dort zahlreiche OFW tätig sind, zählen beispielsweise Jollibee<br />
und Chowking (beides Schnellrestaurantketten; Jollibee ist in den Philippinen sogar<br />
Marktführer, noch vor den einschlägig bekannten US-Ketten), Goldilocks (Backwaren<br />
und Süßes), Bench (Bekleidung), Penshoppe (Bekleidung für Jugendliche), Kamiseta<br />
(Mode für Frauen zwischen 16 und 34), Island Souvenirs (philippinische Andenken)<br />
sowie Netopia (Internet Cafes).<br />
Des Weiteren soll in den Philippinen die Zahl der einheimischen Franchiser mit<br />
mindestens 100 Geschäften erhöht werden; zu diesem Zweck führt die PFA zahlreiche<br />
Informationsveranstaltungen zu Chancen und Finanzierungsmöglichkeiten in den<br />
Regionen durch. Schließlich soll das Franchising-Konzept auf Ebene der Klein- und<br />
Mikrounternehmen weiter verbreitet werden; im Fokus stehen dabei Projekte in<br />
Marktnischen mit Aufbaukosten von etwa 100.000 bis 1 Mio. philPesos für den<br />
Franchise-Nehmer, die anfangs in den Nachbarschaften tätig sind, deren Konzept<br />
langfristig aber auf die nationale Ebene übertragbar werden soll.<br />
Die Philippine Franchise Association ist der führende Branchenverband und wurde 1995<br />
ins Leben gerufen. Sie organisiert jährlich zahlreiche Veranstaltungen - darunter die<br />
Philippine International Franchise Conference & Expo (PIFCE) - und zeichnet mit den<br />
1998 erstmals verliehenen Franchise Excellence Awards (FEA) die am besten geführten<br />
Unternehmen der Branche aus. Anerkannt ist die PFA unter anderem vom World<br />
Franchise Council, der International Franchise Association und der Asia Pacific<br />
Franchise Confederation. Die kleinere Association of Filipino Franchisers Inc. (AFFI)<br />
wurde 1997 gegründet und verfügte 2006 über 49 Mitglieder, die einen Umsatz von rund<br />
2,5 Mrd. philPesos erzielten.<br />
E-Commerce<br />
Der Gesamtwert aller Handelsvorgänge im Internet belief sich in den Philippinen 2005<br />
nach Einschätzung von Branchenkennern auf etwa 3,5 Mrd. US$. Für den Zeitraum<br />
2005 bis 2009 geht die Unternehmensberatung IDC von einer kräftigen<br />
durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 58% aus. Dominierend ist dabei das<br />
Firmensegment (Business to Business; B2B), das 2007 einen Anteil von 70 bis 80% am<br />
gesamten elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen stellen dürfte.<br />
Angesichts der Tatsache, dass die KMU das Rückgrat der philippinischen Wirtschaft<br />
bilden, jedoch bei der Nutzung des E-Commerce deutlich hinterherhinken, wird das<br />
künftige Wachstum des B2B- wie auch des B2C-Segments nach Einschätzung von<br />
Branchenkenner stark davon abhängen, inwieweit es den Anbietern gelingt, angepasste<br />
Lösungen für die E-Commerce-Nutzung speziell durch die KMU bereitzustellen.<br />
Die Wachstumstreiber bei B2B sind derzeit vor allem die hochwertigen E-Procurement-<br />
Seiten; zu den bekanntesten Webangeboten zählen dabei: BayanTrade<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 133
(www.bayantrade.com), das 2000 als gemeinsame Beschaffungsplattform der vier<br />
Familienkonglomerate Aboitiz & Company, Ayala Corp., Benpres Holdings Corp., JG<br />
Summit Holdings, der Philippine Long Distance Telephone Company (PLDT) sowie des<br />
größten Pharmaunternehmens der Philippinen, United Laboratories, geschaffen wurde.<br />
Die sechs Gründer sind nach wie vor Eigentümer und Nutzer, jedoch hat sich<br />
BayanTrade mittlerweile hin zu einem Outsourcing-Dienstleister für Beschaffung,<br />
Sourcing und Suppy-Chain Management entwickelt. Darüber hinaus ist BayanTrade<br />
nach eigenen Angaben der führende (strategische) Partner des deutschen<br />
Softwarehauses SAP in den Philippinen. Das Unternehmen schreibt seit 2005 Gewinne<br />
und bereitet nun seinen Börsengang vor.<br />
Source Philipinas (www.sourcepilipinas.com) ist ein industrieübergreifender horizontaler<br />
B2B-Marktplatz, der zusätzlich zu Auktionen weitere Dienstleistungen im<br />
Beschaffungswesen bietet und der ursprünglich stark von den Unternehmen der Tan-<br />
Familie profitieren konnte; AsiaRX (www.asiarx.com) ist ein online-Marktplatz für<br />
Arzneimittel und für medizinischen Bedarf an dem sich die größten philippinischen<br />
Pharmagroß- und -einzelhändler Zuellig Pharma und Mercury Drug beteiligt haben.<br />
B2bpricenow.com (www.b2bpricenow.com) ist ein Preisinformations- und Handelsportal<br />
in erster Linie für Agrarprodukte von Kooperativen. Die e-yellow pages (www.eyp.ph)<br />
sind das größte online-Verzeichnis und ein Projekt der Directories Philippines Corp., des<br />
größten Anbieters von Telefonverzeichnissen in den Philippinen.<br />
Das Konsumentensegment (Business to Consumer; B2C) fällt im Vergleich zum B2B<br />
deutlich kleiner aus. Zu den stärksten Nutzer des Internethandels zählen derzeit vor<br />
allem die OFW, zum einen, da sie meistens in ihren Standortländern bereits die Vorteile<br />
des E-Commerce kennen gelernt haben; zum anderen, da sie so anstelle von<br />
Geldüberweisungen direkt Waren und Dienstleistungen für ihre Verwandten oder auch<br />
sich selbst bestellen können.<br />
Die größte im Internet abgesetzte Produktgruppe stellen <strong>zur</strong> Zeit jedoch vor allem<br />
Bücher, Musik und Software dar, die überwiegend auf internationalen Seiten wie<br />
amazon.com gekauft werden; zu den weiteren Internet-Dienstleistungen zählen<br />
beispielsweise der Kauf von Flugtickets, das online-Banking und diverse Auktionen. Der<br />
online-Marktplatz eBay ist seit Ende 2004 mit einem lokalen Webauftritt in den<br />
Philippinen vertreten, hinzu kommen einheimische Angebote wie Bidshot.com<br />
(www.bidshot.com) sowie PinoyAuctions.com (www.pinoyauctions.com.ph).<br />
Wenn sich auch das B2C-Segment insgesamt zwar nicht so (schnell) entwickelt hat, wie<br />
nach Verabschiedung des Electronic Commerce Act of the Philippines im Jahr 2000<br />
erhofft, sind die Aussichten für die Zukunft jedoch gut. So soll die Zahl der Internetnutzer<br />
2007 bei etwa 20 Mio. liegen, die Zahl der Käufer im Internet soll im Zeitraum 2005 bis<br />
2009 im Durchschnitt um 22% pro Jahr steigen.<br />
Als maßgeblicher Hemmschuh für den Einkauf im Internet hat sich bisher vor allem der<br />
Zahlungsbereich erwiesen. Zwar bieten sich den Konsumenten mittlerweile<br />
verschiedene Zahlungsoptionen - so war es zum Beispiel nur naheliegend, dass<br />
angesichts von täglich etwa 300 Mio. versandten SMS die beiden führenden<br />
Mobiltelefondienstleister Smart und Globe die Möglichkeit bieten, Zahlungen in<br />
bestimmten Verkaufsstätten sowie Überweisungen per SMS zu tätigen -, nach wie vor<br />
stark hemmend wirkt sich jedoch die nur geringe Verbreitung von Kreditkarten aus.<br />
Branchenkenner beziffern deren Anzahl auf maximal 4 Mio. Stück, gleichzeitig besteht<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 134
aus Konsumentensicht vor allem aus (Daten)Sicherheitsüberlegungen nur eine sehr<br />
geringe Neigung, die Karten beim online-Kauf einzusetzen.<br />
Aus Verkäufersicht ist darüber hinaus eine Bonitätseinstufung der Kunden nicht leicht<br />
möglich. Vor diesem Hintergrund erhofft sich der Branchenverband Philippine Internet<br />
Commerce Society (PICS) hier sowohl Abhilfe als auch einen kräftigen Schub für das<br />
B2C-Segment vom Ende 2006 verabschiedeten Credit Information Act. Positiv auf die<br />
weitere Entwicklung des B2C-Segments wird sich auch die starke Verbreitung des<br />
Mobiltelefons auswirken. Während die Anzahl der Festnetzanschlüsse auch aus<br />
geografischen Gründen extrem niedrig ist - laut Statistiken der National<br />
Telecommunications Commission (NTC) lag deren Zahl 2005 bei nur 3.367.252 -, hat<br />
sich das Mobiltelefon schnell verbreitet; laut NTC verfügten die fünf Betreiber 2005 über<br />
einen Kundenstamm von 34.778.995 Personen.<br />
Im Segment Government to Business (G2B) ist das Philippine Government Electronic<br />
Procurement System (PhilGEPS; www.philgeps.net) von besonderem Interesse. Auf<br />
dieser Plattform werden seit Ende 2006 die staatlichen Beschaffungen zentral<br />
zusammengeführt, das komplette Angebot erfordert eine Registrierung, ein Überblick<br />
über die aktuellen Ausschreibungen ist aber auch so möglich. In nächster Zeit soll der<br />
Funktionsumfang von PhilGEPS stetig ausgebaut werden und künftig auch die Abgabe<br />
von online-Geboten ermöglichen.<br />
Im G2G-Segment steht derzeit das National Broadband Network (NBN) an. Dieses zielt<br />
darauf ab, die staatlichen Stellen untereinander im Rahmen eines breitbandigen<br />
Internet- und -Telefonnetzes mittels WiMAX-Technologie zu verbinden.<br />
Der Electronic Commerce Act oft the Philippines (RA 8792) baut primär auf dem Model<br />
Law on Electronic Commerce der United Nations Commission on International Trade<br />
Law (UNICTRAL) auf, orientiert sich bei den Regeln für Dienstleistungsanbieter aber<br />
auch am Electronic Transaction Act von <strong>Singapur</strong>. Zu den maßgeblichen Inhalten zählen:<br />
die Legalisierung von E-Transaktionen und E-Banking, die rechtliche Anerkennung von<br />
elektronischen Signaturen, Dokumenten, Daten und Verträgen, die Beauftragung der<br />
Regierung, IuK einzusetzen, sowie die Kriminalisierung von Internetpiraterie und<br />
Hacking.<br />
Weitere für den E-Commerce wichtige IuK-Meilensteine waren die Gründung des<br />
Information Technology and Electronic Commerce Council (ITECC) im Jahr 2000 sowie<br />
der Commission on Information and Communications Technology (CICT) im Jahr 2004,<br />
die derzeit als der maßgebliche Schrittmacher beim Auf- und Ausbau der politischrechtlichen<br />
wie auch der physischen Iuk-Infrastruktur fungiert.<br />
Darüber hinaus haben die Philippinen ebenfalls 2000 das e-<strong>ASEAN</strong> Framework<br />
Agreement unterzeichnet, das seine Mitglieder unter anderem zu einer Harmonisierung<br />
von Regeln und Infrastruktur beim E-Commerce verpflichtet. Schließlich wird sich<br />
demnächst auch die Datenlage verbessern, da das National Statistical Coordination<br />
Board (NSCB) die Arbeiten an einer statistischen Struktur <strong>zur</strong> Erfassung des E-<br />
Commerce abgeschlossen hat.<br />
Wie der philippinische E-Commerce im Ländervergleich abschneidet , zeigt zum Beispiel<br />
ein Blick auf den E-Readiness-Index der EIU. Dieser bewertet die Fähigkeit eines<br />
Landes, sowohl digitale Geschäfte sowie IuK-Dienstleistungen zu fördern als auch<br />
inwieweit der dortige Markt internetbasierte Geschäftsmöglichkeiten unterstützt. Im Jahr<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 135
2007 wurden 69 Länder analysiert, die Philippinen machten dabei im Vergleich zum<br />
Vorjahr zwei Plätze gut und belegten Rang 54. Innerhalb Südostasiens lagen die<br />
Philippinen vor Vietnam und Indonesien, jedoch hinter <strong>Singapur</strong>, Malaysia und Thailand.<br />
Der große Konkurrent beim BPO Indien war gleichauf platziert. Bei den sechs<br />
betrachteten Oberkategorien erhielten die Philippinen die schlechteste Bewertung beim<br />
Zugang und der technischen Infrastruktur; die besten Werte gab es beim geschäftlichen<br />
Umfeld sowie bei der Nutzung digitaler Kanäle durch Wirtschaft und Konsumenten.<br />
Der Branchenverband Philippine Internet Commerce Society besteht seit 1997 und<br />
organisiert unter anderem den National eCommerce Congress and Exhibit. Den<br />
Schwerpunkt der aus Seminaren und einer Messe bestehenden Veranstaltung, die 2007<br />
zum fünften Mal abgehalten wurde, bildete die Nutzung von E-Commerce durch<br />
philippinische KMU. Zu den Mitgliedern der PICS zählen beispielsweise ePLDT, GMA-<br />
New Media, der Multimediaableger des Global Media Arts (GMA) Network sowie Intel<br />
Microelectronics Phils.<br />
4.3. Rechtlicher Rahmen<br />
Autor: <strong>AHK</strong> Philippinen<br />
Gründung von Unternehmen<br />
Unternehmensformen, Gesellschaftsrecht<br />
Das Gesellschaftsrecht ist stark an das amerikanische Recht angelehnt. Nach phil.<br />
Recht sind die Rechtsformen des Einzelkaufmanns (Sole Proprietorshop), der<br />
Personengesellschaft (Partnership) und der Kapitalgesellschaft (Corporation) moeglich.<br />
In der Praxis ist die Kapitalgesellschaft die am meisten verbreitete Gesellschaftform, die<br />
auch auslaendischen Investoren empfohlen wird. Die Kapitalgesellschaft unterliegt dem<br />
‚Corporation Code of the Philippines’<br />
Auslaendische Investoren haben auch die Moeglichkeit, eine Kapitalgesellschaft als<br />
‚Branch’ (Zweigniederlassung) oder einer ‚Subsidiary’ (eigener Tochtergesellschaft) zu<br />
gruenden.<br />
Die Stock Corporation kommt der deutschen Aktiengesellschaft am naechsten und<br />
traegt in der Namensbezeichnung entweder den Nachsatz ‚Corp.’ Oder ‚Inc.’ Sie erlangt<br />
mit der Eintragung ins Handelsregister durch die Security & Exchange Commission ihre<br />
eigene Rechtspersoenlichkeit.<br />
Zur Gruendung einer ‚Corporation’ nach philip. Recht sind folgende Unterlagen und<br />
Urkunden wichtig:<br />
Articles of Incorporation (Gesellschaftsvertrag)<br />
By-Laws (Statuten / Satzung)<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 136
Das Vertragsrecht der Philippinen ist stark vom amerikanischen Recht gepraegt. Wir<br />
empfehlen, Schiedsgerichtsverfahren ausserhalb des Landes <strong>zur</strong> Basis der Vertraege<br />
bei Auseinandersetzungen zu machen, um die phil. Gerichte zu meiden.<br />
Anlaufinstitution bei Problemen aller Art<br />
Die Europaeische Handelskammer (ECCP), die seit fast 30 Jahren besteht und die<br />
ueber exzellente Kontakte <strong>zur</strong> Regierung, zum Gerichtssystem und <strong>zur</strong> philippinischen<br />
und auslaendischen Geschaeftswelt verfuegt. Die ECCP wird nicht alle Probleme loesen<br />
koennen, aber kann Verbindungen zu Personen oder Organizationen herstellen, die <strong>zur</strong><br />
Loesung beitragen koennen.<br />
4.4. Wichtige Kontakte<br />
Deutsche Botschaft<br />
Address: 25/F Tower 2, RCBC Plaza, 6819 Ayala Ave., Makati City, Philippines 1200<br />
Tel. No.: (632) 702 3000<br />
Fax No: (632) 702 3015<br />
Email: deboma@pldtdsl.net<br />
Website: www.manila.diplo.de<br />
Europaeische Handelskammer (ECCP)<br />
Address: 19/F Philippine AXA Life Center, Sen. Gil Puyat Ave., cor. Tindalo St., Makati<br />
City, Philippines 1200<br />
Tel. No.: (632) 845 1324/ 759 6680<br />
Fax No: (632) 845 1395/ 759 6690<br />
Email: schumacher@eccp.com<br />
Website: www.eccp.com<br />
Department of Trade & Industry<br />
Address: 385 Industry and Investments Bldg., Sen. Gil Puyat Ave., Makati City,<br />
Philippines 1200<br />
Tel. No.: (632) 751 0384<br />
Fax No: (632) 895 6487<br />
Email: web@dti.dti.gov.ph<br />
Website: www.dti.gov.ph<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 137
Board of Investments<br />
Address: 385 Industry and Investments Bldg., Sen. Gil Puyat Ave., Makati City,<br />
Philippines 1200<br />
Tel. No.: (632) 897 6682/ 890 1332/ 895 3641<br />
Fax No: (632) 895 35 13<br />
Email: PBFavila@boi.gov.ph<br />
Website: www.boi.gov.ph<br />
Security & Exchange Commission<br />
Address: SEC Building, EDSA, Greenhills, Mandaluyong City, Metro Manila<br />
Philippines<br />
Tel. No.: (632) 726 0931 to 39<br />
Fax No: (632) 725 5293<br />
Email: mis@sec.gov.ph<br />
Website: www.sec.gov.ph<br />
Philippine Ecozone Authority (PEZA)<br />
Address: 6/F Almeda Building, Roxas Boulevard corner San Luis Street, Pasay City,<br />
Philippines<br />
Tel. No.: (632) 551 3454/ 551 3455<br />
Fax No: (632) 891 6380<br />
Email: info@peza.gov.ph<br />
Website: www.peza.gov.ph<br />
Bureau of Internal Revenue<br />
Address: BIR National Office Building, Agham Road, Diliman, Quezon City, Philippines<br />
Tel. No.: (632) 981 7000<br />
Fax No: (632) 925 1789<br />
Email: contact_us@cctr.bir.gov.ph<br />
Website: www.bir.gov.ph<br />
Bureau of Customs<br />
Address: G/F OCOM Bldg., BOC, Port Area, Manila City<br />
Tel. No.: (632) 527 4537/ 527 4573<br />
Fax No:<br />
Email: BOCCommissioner@customs.gov.ph<br />
Website: www.customs.gov.ph<br />
Central Bank of the Philippines<br />
Address: A. Mabini St. cor. P. Ocampo St., Malate Manila, Philippines 1004<br />
Tel. No.: (632) 524 7011<br />
Fax No: (632) 523 6210<br />
Email: bspmail@bsp.gov.ph<br />
Website: www.bsp.gov.ph<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 138
European Chamber of Commerce of the Philippines (ECCP)<br />
Henry J. Schumacher (Stellvertretender Generaldirektor)<br />
19F/ Axa Life Center, Sen. Gil Puyat Ave., cor. Tindalo St., Makati City 1200<br />
Tel.: 00632/845 13 24; Fax: -845 13 95<br />
E-Mail: info@eccp.com, Internet: www.eccp.com<br />
Maschinen & Technik, Inc.<br />
Dr. Ing. Günter G. Matschuck (Teilhabender Geschäftsführer)<br />
Tech. Center, Buencamino St., Alabang, Muntinlupa City<br />
Tel.: 00632/850 64 51; Fax: -850 89 29<br />
E-Mail: matec@matec.com.ph; Internet: www.matec.com.ph<br />
Philippine Retailers Association (PRA)<br />
Atty. Paul A. Santos (Vizepräsident für nationale Angelegenheiten)<br />
Unit 2610 Jollibee Plaza, Emerald Ave., Ortigas Center, Pasig City<br />
Tel.: 00632/687 41 80; Fax: -636 08 25<br />
E-Mail: pra@nwave.net, Internet: www.philretailers.com<br />
Philippine Association of Convention / Exhibition Organizers and Suppliers, Inc.<br />
(PACEOS)<br />
Marisa D. Nallana (Vorsitzende)<br />
Hall # 1 ITC Complex Roxas Blvd. cor. Sen. Gil Puyat Extension, 1300 Pasay City<br />
Tel.: 00632/834 52 47; Fax: -834 52 47<br />
E-Mail: president@paceos.com, Internet: www.paceos.com<br />
Philippine Franchise Association (PFA)<br />
Charito S. Estrada (Geschäftsführerin)<br />
Unit 701 One Magnificient Mile (OMM-CITRA), San Miguel Avenue, Ortigas Center,<br />
Pasig City 1600<br />
Tel.: 00632/687 03 66; Fax: -687 06 35<br />
E-Mail: pfa@nwave.net, Internet: www.philippinefranchiseassociation.com<br />
Philippine Internet Commerce Society (PICS)<br />
Mary Anne D. Tolentino (Geschäftsführerin)<br />
5/F Goodwil Bldg., Sen. Gil Puyat Ave. Ext., Brgy Bel Air, Makati<br />
Tel.: 00632/890 8713; Fax: -750 45 80<br />
E-Mail: MTolentino@pics.org.ph, Internet: www.pics.org.ph<br />
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<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 140
5. Das Land SINGAPUR<br />
5.1. Wirtschaftsstruktur<br />
Autor: Thomas Hundt, bfai<br />
<strong>Singapur</strong>/Köln (bfai) – Die Wirtschaft im Stadtstaat <strong>Singapur</strong> verzeichnet seit Jahren<br />
eine eindrucksvolle Entwicklung; die wirtschaftliche Leistung je Einwohner ist die<br />
höchste in ganz Südostasien. Der erreichte Wohlstand beruht sowohl auf der Rolle<br />
<strong>Singapur</strong>s als internationaler Handelsplatz als auch auf einer engagierten staatlichen<br />
Förderung der Unternehmen verbunden mit einer erfolgreichen Werbung um<br />
ausländische Investitionen. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter<br />
www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte.<br />
<strong>Singapur</strong> im globalen und regionalen Kontext<br />
<strong>Singapur</strong> steht als Ausnahmeerscheinung in Südostasien da. Der Stadtstaat hat sich seit<br />
den 60er Jahren <strong>zur</strong> erfolgreichsten Wirtschaft der Region entwickelt und dürfte sowohl<br />
aus eigener Kraft als auch im Sog des internationalen Handels ("Drehscheibe für den<br />
Welthandel mit der Region") weiter prosperieren.<br />
Transport und Logistik gehörten bereits während der britischen Kolonialherrschaft zu<br />
den entscheidenden Wirtschaftssektoren und sind es geblieben. <strong>Singapur</strong>s Seehafen,<br />
Fracht- und Personenflughafen behaupten ihre Funktion als "Drehscheiben" für<br />
Geschäfte in Südostasien. Die Insel liegt strategisch günstig an der Hauptseeroute nach<br />
Asien, der Straße von Malakka, und ist über Brücken mit der malaysischen Halbinsel<br />
verbunden. Als weitere Standbeine haben sich Finanzwirtschaft und industrielle<br />
Verarbeitung, darunter insbesondere die Elektronik- und Chemieindustrie, etabliert.<br />
Künftig strebt die Regierung eine Wirtschaftsstruktur mit höherer Wertschöpfungsqualität<br />
an, die auf Forschung und Entwicklung basiert.<br />
<strong>Singapur</strong>s Entwicklungsstrategie ist bisher sehr erfolgreich gewesen. Mit einem BIP<br />
gemessen in Kaufkraftparität pro Kopf von 30.900 US$ (2006) befindet sich der<br />
Stadtstaat auf Augenhöhe mit Deutschland (31.400 US$). Die Wirtschaftsleistung je<br />
Einwohner (insgesamt rund 4,5 Mio.) ist die höchste in Südostasien. Mit steigenden<br />
Einkommen eröffnet sich einerseits ein lukrativer Markt für Konsumgüter und<br />
Luxuswaren, andererseits hat der Erfolg seinen Preis. Arbeitskräfte sind teurer<br />
geworden. Höhere Löhne im verarbeitenden Gewerbe müssen durch eine höhere<br />
Arbeitsproduktivität ausgeglichen, steigende Kosten im Dienstleistungssektor durch eine<br />
höhere Effizienz und Effektivität der Beschäftigten kompensiert werden.<br />
Freihandelsabkommen (FHA) bilden einen weiteren wichtigen Standortvorteil. Kaum ein<br />
Land trifft derart viele Abkommen und zeigt ein derart starkes Interesse an bilateralen,<br />
regionalen und multinationalen Handelsvereinbarungen. Denn der Inselstaat ohne<br />
Rohstoffe verfügt lediglich über die Ressourcen Wissen und Infrastruktur. Mit diesen<br />
Faktoren punktet <strong>Singapur</strong> in der internationalen Arbeitsteilung. Die FTA funktionieren<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 141
für die lokale Wirtschaft als eine Art "Super Highway" zu großen Volkswirtschaften und<br />
neuen Märkten. Die Exporteure erhalten in den Partnerländern oft früher als<br />
Konkurrenten aus anderen Ländern eine ganze Reihe von Vorteilen (Zollpräferenzen,<br />
erleichterten Zugang zu bestimmten Sektoren, Schutz der Urheberrechte, rascherer<br />
Markteintritt).<br />
Das große Interesse an freiem Handel liegt auch in dem kleinen Inlandsmarkt und in der<br />
Abhängigkeit der Unternehmen von einem ungehinderten Zugang zu wichtigen Märkten<br />
begründet. Denn die Politik bemüht sich, die Industrialisierung auf Basis von<br />
Exportgeschäften voranzutreiben, und wirbt mit dem Argument einer offenen<br />
Volkswirtschaft um ausländische Direktinvestitionen. Mittlerweile ist ein sehr hoher Grad<br />
der außenwirtschaftlichen Verflechtung erreicht. So ist <strong>Singapur</strong>s Außenhandelsvolumen<br />
etwa drei Mal so groß wie das Bruttoinlandsprodukt.<br />
<strong>Singapur</strong> ist Mitglied der südostasiatischen Staatengemeinschaft <strong>ASEAN</strong> (Association of<br />
South East Asian Nations) und der Freihandelszone <strong>ASEAN</strong> Free Trade Area (AFTA).<br />
Es nimmt aktiv an den Verhandlungen der <strong>ASEAN</strong> mit der VR China, Indien, Japan und<br />
Korea (Rep.) und an dem Forum Asia Pacific Economic Cooperation (APEC) teil.<br />
Anfang 2007 hatte die Regierung insgesamt 13 FHA unterzeichnet, darunter mit den<br />
USA, Japan, Korea (Rep.), Indien, Australien, Neuseeland und Ländern im<br />
Nahen/Mittleren Osten und in Lateinamerika. Darüber hinaus laufen Verhandlungen mit<br />
einer ganzen Reihe von weiteren Ländern. Die EU will noch 2007 Verhandlungen über<br />
FHA mit zehn <strong>ASEAN</strong>-Staaten starten, die zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen<br />
dürften. <strong>Singapur</strong> hat Interesse an einem FHA mit der EU signalisiert; das<br />
freihandelsorientierte Land könnte eine Vorreiterrolle bei den Gesprächen mit der EU<br />
einnehmen.<br />
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfai-<br />
Publikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",<br />
Erscheinungsjahr 2007, bfai-Bestellnr. 12370, Preis: 25 Euro.<br />
Sektorale Struktur<br />
Größter Wirtschaftssektor sind die Branchen Finanzwirtschaft, Versicherungen und<br />
sonstige Dienstleistungen. Die asiatischen Hauptniederlassungen von unzähligen<br />
internationalen Banken, Versicherungen, Konzernen und mittelständischen<br />
Unternehmen organisieren von hier aus ihren Vertrieb, ihre Verwaltung, Logistik und<br />
entwickeln neue Finanzprodukte sowie Dienstleistungen für den Weltmarkt.<br />
In diesen Dienstleistungsbereichen gilt <strong>Singapur</strong> als führend in Südostasien. Die<br />
Regierung investiert gezielt in Bildung/Ausbildung, Forschung und Technologie, um<br />
internationaler Vorreiter auch in ausgewählten Spitzenbereichen wie Halbleitertechnik,<br />
Informationstechnik, Medien, Gesundheitswesen, Bio- und Gentechnologie zu werden.<br />
Im verarbeitenden Gewerbe bilden Elektronik und Elektrotechnik den wichtigsten Zweig.<br />
Zwar nahm ihr Anteil an der Gesamtwertschöpfung in den letzten sechs Jahren ab, aber<br />
der Sektor kann sich als Investitionsstandort für anspruchsvolle Fertigungen weiterhin<br />
behaupten. So beginnt IM Flash, ein Joint Venture von Intel und Micron Technologies,<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 142
2007 mit dem Bau einer Chipfabrik für 3 Mrd. US$. Auch die Qimonda AG,<br />
Speicherchip-Tochter der Infineon AG, hat im April 2007 angekündigt, in den nächsten<br />
fünf Jahren rund 2 Mrd. Euro in eine neue Fabrik zu investieren. Infineon selbst erweitert<br />
in <strong>Singapur</strong> seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und wird 200 Mio. Euro in<br />
sein Entwicklungszentrum investieren.<br />
Bedeutung der Wirtschaftssektoren (Anteile am BIP in %)<br />
Sektoren 2000 2006<br />
Verarbeitende Industrie 25,1 27,7<br />
Elektronische Produkte 12,0 8,0<br />
Chemie 4,0 3,9<br />
Baugewerbe 5,8 3,6<br />
Versorgungsbetriebe 1,6 1,7<br />
Groß- und Einzelhandel 15,9 15,2<br />
Hotels und Restaurants 2,6 1,9<br />
Verkehr und Kommunikation 10,7 13,4<br />
Finanzen, Versicherungen, sonstige Dienstleistungen 35,0 32,9<br />
Sonstige 3,7 3,6<br />
Quelle: Singapore Department of Statistics<br />
Die Zahl der Erwerbstätigen lag 2006 bei circa 2,5 Mio. Beschäftigen. Darunter waren<br />
1,8 Mio. Einwohner des Staates, die übrigen Arbeiter und Angestellten kamen aus dem<br />
Ausland. Von den Arbeitnehmern waren 21% im verarbeitenden Gewerbe, 10% in der<br />
Bauwirtschaft und 69% im Dienstleistungssektor tätig.<br />
Innerhalb Asiens gilt Hongkong, SVR als der wichtigste Konkurrent bei der Ansiedlung<br />
von Dienstleistungsfirmen. Denn die Sonderverwaltungszone ist mit vergleichbaren<br />
Standortfaktoren ausgestattet. Andere Staaten kopieren inzwischen die erfolgreiche<br />
Entwicklungsstrategie. Insbesondere der Nachbar Malaysia eröffnet in unmittelbarer<br />
Nähe Industrieparks, Flug- sowie Seehäfen und wirbt mit ähnlichen Standortkonzepten<br />
um ausländisches Kapital. Für deutsche Unternehmen erhöht sich damit die Attraktivität<br />
der Gesamtregion. Die Standortauswahl wird breiter, zunehmende Konkurrenz belebt<br />
die Geschäfte insgesamt.<br />
Das oft als schwierig charakterisierte Verhältnis mit Malaysia hat sich verbessert.<br />
<strong>Singapur</strong> verfügt in der Region über einen anerkannten Entwicklungsvorsprung, der sich<br />
in einem professionellen Standortmarketing, den hohen Aufwendungen für Forschung<br />
und Entwicklung sowie einer kontinuierlichen Neuorientierung widerspiegelt.<br />
Wachstumssektoren wie Nanotechnik, Feinmechanik, Informations- und<br />
Kommunikationstechnik wurden sehr früh erkannt und gefördert. In ihren aktuellen<br />
Entwicklungsplänen setzt die Regierung unter anderem auf die biomedizinische<br />
Industrie (Pharmaprodukte und Medizintechnik), investiert verstärkt in Universitäten und<br />
lädt ausländische Unternehmen zu konkreten Kooperationen ein.<br />
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche Informationen und Branchentrends finden Sie<br />
kostenlos zum Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe<br />
"Wirtschaftstrends" im Internet unter www.bfai.de. Die wichtigsten makroökonomischen<br />
Kennziffern stehen dort, zwei mal jährlich aktualisiert, in der Reihe "Wirtschaftsdaten<br />
kompakt".<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 143
Größte Unternehmen<br />
Über 110.000 Unternehmen sind in <strong>Singapur</strong> aktiv, darunter etwa 7.000<br />
Niederlassungen multinationaler Konzerne. Über 600 deutsche Firmen haben sich in<br />
dem Stadtstaat registriert, die zusammen etwa 15.000 Mitarbeiter beschäftigen.<br />
Rangfolge der größten Unternehmen ( jeweils die zuletzt verfügbaren Angaben,<br />
in Mrd. $)<br />
Unternehmen Sparten Umsatz Gewinn<br />
Vermögens Markt<br />
wert wert<br />
Flextronics Elektronik 17,5 0,4 12,7 6,6<br />
Singapore Airlines Luftfahrt 8,3 0,8 14,5 12,9<br />
Singapore Telecom Telekommunikationsdienstleistungen<br />
8,1 2,6 20,1 33,1<br />
Neptune Orient Lines Übersee-Transport 7,5 0,4 4,2 2,8<br />
DBS Group Bank 6,3 1,5 128,7 21,3<br />
United Overseas Bank Bank 5,9 1,7 105,2 20,5<br />
Singapore Petroleum Öl, Gas 5,6 0,2 2,1 1,5<br />
Keppel<br />
Schiffsbau, Immobilien, 5,0 0,5 9,0 9,3<br />
Infrastruktur<br />
SembCorp. Industries Infrastruktur,<br />
4,9 0,7 4,9 5,1<br />
Umwelttechnik,<br />
Schiffsbau<br />
Overseas-Chinese Bank 4,3 1,3 98,6 17,5<br />
Banking<br />
Singapore<br />
Rüstung, Luftfahrt 2,9 0,3 3,5 6,3<br />
Technologies<br />
CapitaLand<br />
Immobilien,<br />
2,1 0,7 13,5 12,8<br />
Finanzdienstleistungen<br />
City Developments Immobilien 1,7 0,2 7,2 8,0<br />
Golden Agri-<br />
Palmölprodukte,<br />
1,2 0,5 3,0 3,8<br />
Resources<br />
Nahrungsmittel<br />
Quelle: Forbes.com, "Forbes Global 2000", Ausgabe März 2007<br />
Die größte Bank ist die Entwicklungsbank (Development Bank of Singapore). Insgesamt<br />
sind etwa 130 Geschäfts- und 80 Handelsbanken vor Ort tätig. Viele ausländische<br />
Banken bearbeiten von <strong>Singapur</strong> aus die internationalen Kapitalmärkte und handeln<br />
Devisen.<br />
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach<br />
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57- 354: E-Mail: anschriften@bfai.de).<br />
Regionale Struktur<br />
<strong>Singapur</strong> besteht aus 63 Inseln einschließlich der Hauptinsel, die mit Malaysia über<br />
einen Damm und eine Brücke verbunden ist. Die Landesfläche beträgt knapp 700 qkm.<br />
In den 60er Jahren waren es noch etwa 580 qkm. Trotz der Landzuwächse durch<br />
Aufschüttungen bleiben geeignete Flächen für die wirtschaftliche Expansion knapp,<br />
daher sollen bis 2030 weitere 100 qkm dem Meer abgerungen werden. Ein Großteil des<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 144
Gebietes liegt nur knapp über dem Meeresspiegel. Die neuen Landzonen werden durch<br />
Aufspülung entstehen. Die Regierung ist sich der langfristigen Folgen eines steigenden<br />
Meeresspiegels und zunehmender Gefahren durch Stürme bewusst, daher sollen<br />
Fachleute aus den Niederlanden einen geeigneten Deichschutz an <strong>Singapur</strong>s Küsten<br />
aufbauen.<br />
Die Republik ist in fünf Regionen eingeteilt. Diese gliedern sich in 55 urbane<br />
Planungszonen auf. Die Urban Redevelopment Authority (URA) erstellt die langfristigen<br />
Konzeptpläne (Ausgabe 2001 beschreibt die Entwicklung für die kommenden 40 bis 50<br />
Jahre) sowie einen mittelfristigen Masterplan. Die Version 2003 beschreibt die Ziele für<br />
die nächsten 10 bis 15 Jahre. Außerdem verfasst die URA einzelne Entwicklungspläne<br />
für die Stadtzonen.<br />
Die Pläne gehen von einer stetig wachsenden Bevölkerung aus, die in den nächsten 50<br />
Jahren auf 5,5 Mio. Einwohner zunehmen soll. Die Regierung verfolgt das Ziel, den<br />
Wohlstand der Bevölkerung zu mehren sowie ein unternehmerfreundliches Umfeld zu<br />
erhalten. Auch für Industrien mit einem hohen Flächenverbrauch - wie die<br />
Chemieindustrie - sollen weiterhin ausreichend Räume <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Detaillierte Informationen erhält die Webseite der Urban Redevelopment Authority<br />
(www.ura.gov.sg).<br />
Rolle des Staates in der Wirtschaft<br />
Nach dem Austritt aus der Föderation Malaysia im Jahr 1965 entwarf die Regierung<br />
unter Premierminister Lee Kuan Yew eine unternehmerfreundliche<br />
Entwicklungsstrategie, die noch heute um ausländische Direktinvestitionen wirbt und auf<br />
einer exportorientierten Wirtschaft basiert. Zugleich baute sie öffentliche Unternehmen<br />
auf, die strategisch bedeutende Sektoren besetzt halten. Ursprünglich investierte das<br />
Finanzministerium in die neuen Gesellschaften.<br />
Diese Aufgabe übernahm 1974 die staatliche Investitionsgesellschaft Temasek. Die<br />
Holding ist an den meisten Großunternehmen beteiligt, wie SingTel, DBS Bank,<br />
Singapore Airlines, PSA International, SMRT Corporation, Singapore Power und<br />
Neptune Orient Lines. Eine Liste sogenannter "Temasek-Linked Companies" ist unter<br />
www.temasekholdings.com.sg einsehbar. Als Geschäftsführerin von Temasek ist seit<br />
2002 Ho Ching, die Frau von Premierminister Lee Hsien Loong, tätig.<br />
Die Unternehmenspolitik hat <strong>zur</strong> Folge, dass die meisten größeren inländischen Firmen<br />
eng mit der Regierung verbunden sind ("Government Linked Companies", GLC). Sie<br />
dominieren bestimmte Bereiche, wie die Energieversorgung, Telekommunikation,<br />
Medien, Transportwesen, und sind in einigen Produktionsbereichen, wie Informationstechnik,<br />
Schiffsbau oder Rüstungsindustrie, tätig. Diese Konzerne expandieren und<br />
investieren zunehmend auch im Ausland. Einige Quellen gehen davon aus, dass etwa<br />
60% des BIP von den GLC erwirtschaftet werden. Die Statistikbehörde kalkuliert ihren<br />
Anteil an der Gesamtwertschöpfung des Landes dagegen auf lediglich 13%.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 145
Außenhandel<br />
Der Außenhandel dient als "Motor" der Wirtschaft und bestimmt deren "Drehzahl". Der<br />
Leistungsbilanzüberschuss des Stadtstaates machte 2006 etwa 28% des BIP aus, eine<br />
der höchsten Quoten für Industrieländer. Ausfuhren von 432 Mrd. S$ und Einfuhren von<br />
379 Mrd. S$ stand 2006 ein BIP von 210 Mrd. S$ gegenüber (<strong>Singapur</strong>-Dollar,<br />
Durchschnittskurs 2006: 1 Euro = 1,99 S$). Ähnlich Handelsnationen wie die<br />
Niederlande oder die Sonderverwaltungszone Hongkong führt <strong>Singapur</strong> Waren in<br />
denselben Produktgruppen ein und aus. Das heißt die Produkte werden vor Ort<br />
umgeschlagen und mit geringer eigener Wertschöpfung ins Ausland weitergeleitet.<br />
Hauptsächlich profitieren von dem Warenumschlag Logistikfirmen und Speditionen, von<br />
denen alle international namhaften eine Dependance in <strong>Singapur</strong> unterhalten.<br />
Deutschland lieferte 2006 nach Angaben des Singapore Department of Statistics Waren<br />
im Wert von umgerechnet 10,8 Mrd. S$ und ist der wichtigste Handelspartner unter den<br />
Ländern der Europäischen Union (Einfuhrwert: 43,1 Mrd. S$). Größte Lieferländer<br />
insgesamt sind Malaysia (Einfuhren 2006: 49,5 Mrd. S$), die USA (47,5 Mrd. S$) und<br />
die VR China (43,2 Mrd. S$).<br />
Entwicklung des Außenhandels (in Mrd. S$ zu laufenden Preisen)<br />
2005 2006<br />
Veränd.<br />
gegenüber dem<br />
Vorjahr in %<br />
Außenhandel insgesamt 715,7 810,5 13,2<br />
Einfuhren 333,2 378,9 13,7<br />
Ausfuhren 382,5 431,6 12,8<br />
Inländische Ausfuhren 207,4 227,4 9,6<br />
Reexporte 175,1 204,2 16,6<br />
Quelle: Singapore Department of Statistics<br />
Betrachtet man die Struktur der vom Stadtstaat getätigten Ausfuhren, so stellen<br />
ungefähr 47% aller singapurischen Exporte Wiederausfuhren dar. Die größten<br />
Positionen darunter entfielen 2006 auf elektronische Komponenten (74 Mrd. S$),<br />
mineralische Brennstoffe (11 Mrd. S$), chemische Produkte (9,5 Mrd. S$),<br />
Arbeitsmaschinen (5,6 Mrd. S$) sowie Hörfunk- und Fernsehgeräte einschließlich Teilen<br />
(3,1 Mrd. S$).<br />
Einfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem<br />
Vorjahr in %)<br />
SITC Warengruppe 2004 2005 Veränd.<br />
0-9 Insgesamt 173.581 200.050 15<br />
0 Nahrungsmittel / lebende Tiere 3.784 4.011 6<br />
.28 Metallische Erze 199 200 1<br />
.33 Erdöl 25.797 35.487 38<br />
5 Chemische Erzeugnisse 10.889 12.454 14<br />
.51/52 Chemikalien 3.856 4.412 14<br />
.53 Farben / Lacke 679 717 6<br />
.54 Arzneimittel 922 1.583 72<br />
.55 Waschmittel / Kosmetika 1.228 1.374 12<br />
.57 Kunststoffe (Primärform) 1.565 1.619 3<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 146
.58 Kunststoffe (Halbwaren) 622 641 3<br />
6 Vorerzeugnisse 11.928 14.972 26<br />
.64 Papier / Pappe 918 969 6<br />
.65 Textilien 1.065 1.037 -3<br />
.66 Baustoffe / Glas / Keramik 1.574 2.985 90<br />
.67 Eisen/Stahl 2.799 3.562 27<br />
.68 NE-Metalle 2.250 2.677 19<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 101.243 111.608 10<br />
.71 Kraftmaschinen 4.078 4.960 22<br />
.72 Arbeitsmaschinen 6.097 5.593 -8<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 1.130 1.025 -9<br />
.74 Spezialmaschinen 5.264 5.851 11<br />
.71-74 Maschinen 16.569 17.429 5<br />
.75 Büromaschinen / EDV 17.296 19.630 13<br />
.76 Nachrichtentechnik / Radio / TV 12.027 13.010 8<br />
.776 Elektronische Bauelemente 37.275 41.725 12<br />
.75/76/776 Elektronik 66.598 74.365 12<br />
.77./.776 Elektrotechnik 10.209 11.516 13<br />
.78 Straßenfahrzeuge 3.582 3.902 9<br />
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 4.283 4.395 3<br />
8 Fertigerzeugnisse 14.936 15.911 7<br />
.82 Möbel 379 432 14<br />
.84 Bekleidung 2.239 2.132 -5<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 4.451 4.865 9<br />
.88 Feinmechanik / Optik 2.559 2.564 0<br />
Quelle: Comtrade<br />
Ausfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem<br />
Vorjahr in %)<br />
SITC Warengruppe 2004 2005 Veränd.<br />
0-9 Insgesamt 198.633 229.652 16<br />
.28 Metallische Erze 448 476 6<br />
.33 Erdöl 19.439 27.585 42<br />
5 Chemische Erzeugnisse 23.023 26.135 14<br />
.54 Arzneimittel 1.184 2.944 149<br />
6 Vorerzeugnisse 8.234 10.451 27<br />
.64 Papier/Pappe 559 591 6<br />
.65 Textilien 976 916 -6<br />
.67 Eisen/Stahl 1.484 1.979 33<br />
.68 NE-Metalle 1.774 1.845 4<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 120.305 134.880 12<br />
.71 Kraftmaschinen 2.436 3.027 24<br />
.72 Arbeitsmaschinen 4.947 5.679 15<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 1.164 1.324 14<br />
.74 Spezialmaschinen 4.780 5.635 18<br />
.71-74 Maschinen 13.327 15.665 18<br />
.75 Büromaschinen / EDV 29.640 32.233 9<br />
.76 Nachrichtentechnik / Radio/TV 14.367 15.584 8<br />
.776 Elektronische Bauelemente 48.459 53.866 11<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 147
.75/76/776 Elektronik 92.466 101.683 10<br />
.77./.776 Elektrotechnik 10.654 12.350 16<br />
.78 Straßenfahrzeuge 2.290 2.660 16<br />
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 1.569 2.522 61<br />
8 Fertigerzeugnisse 15.519 15.583 0<br />
.84 Bekleidung 1.972 1.696 -14<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 4.167 4.072 -2<br />
Quelle: Comtrade<br />
5.2. Vertrieb<br />
Autor: <strong>AHK</strong> <strong>Singapur</strong><br />
<strong>Singapur</strong>- Der Stadtstaat <strong>Singapur</strong> gilt als eine der unternehmerfreundlichsten<br />
Wirtschaftsstandorte der Welt und bietet mit seiner westlichen Fassade und dem<br />
Charme und Zauber Asiens ein ideales Sprungbrett zum Weltmarkt. Unterstützend<br />
wirken dabei die gute Infrastruktur, ausgezeichnete Geschäftskontakte, gut ausgebildete<br />
Arbeitskräfte und natürlich die hervorragende geographische Lage. Viele Firmen haben<br />
diese Vorteile bereits erkannt und Ihr Geschäft in Richtung <strong>Singapur</strong> ausgeweitet oder<br />
verlagert. Die wirtschaftliche Dynamik und Flexibilität bietet allerdings auch in Zukunft<br />
weiteres Potential für diesen Trend.<br />
Groß- und Einzelhandel<br />
Großhandel<br />
2004: Es gab ca. 35.100 Unternehmen im Großhandel im Jahr 2004. Hierfür arbeiteten<br />
ca. 196.900 Personen, dies bedeutet eine Anzahl von 6 Personen je Unternehmen.<br />
Im 4. Quartal 2006 verzeichnete der inländische Großhandelsindex, als eine<br />
komprimierte Form der Umsatzentwicklung, einen Rückgang von ca. 4%, wobei der<br />
Bereich Haushaltsgeräte& Möbel den gravierendsten Rückgang mit 19,1% hatte. Dies<br />
ist hauptsächlich auf den sinkenden Verkauf von Audio& Video- Geräten <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />
Der Chemie- Bereich sank um ca. 8-12%, während der Telekommunikationsbereich inkl.<br />
Computer um ca. 8% aufgrund eines Verkaufrückganges bei Büroausstattung und<br />
Computern gesunken ist.<br />
Im Gegensatz dazu stehen die Bereiche Industrie- und Baumaschinen, elektronisches<br />
Zubehör, Holz-, Porzellan und Baumaterial, welche einen Anstieg zwischen ca. 11-18%<br />
im 4. Quartal 2006 verzeichneten.<br />
Inlands Großhandels- Index( 2000=100)<br />
% Veränderung % Veränderung<br />
Index zu aktuellen<br />
bei momentanen bei konstanten<br />
Preisen<br />
Preisen<br />
Preisen<br />
Bereich Gewichtung Dez’05 Dez’06 Dez 06/05 Dez 06/05<br />
Gesamt 10,000 153.0 146.9 -4.0 0.8<br />
Gesamt<br />
(ohne Mineralöl)<br />
6,765 130.5 132.6 1.6 4.4<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 148
Nahrungsmittel,<br />
882 111.3 111.3 0.0 -0.4<br />
Getränke &Tabak<br />
Haushaltsgeräte &<br />
780 80.8 65.3 -19.1 -17.2<br />
Möbel<br />
Mineralöl inkl.<br />
3,235 199.9 176.8 -11.6 -7.2<br />
Produkte<br />
Chemie inkl.<br />
291 132.4 116.6 -11.9 -14.1<br />
Produkte<br />
Elektr. Geräte 1,391 88.6 103.4 16.7 17.1<br />
Industrie- u.<br />
380 100.4 118.7 18.2 23.6<br />
Baumaschinen<br />
Tele-<br />
687 108.5 99.9 -7.9 -2.0<br />
kommunikation &<br />
Computer<br />
Holz, Porzellan &<br />
460 104.0 115.3 10.8 5.5<br />
Baumaterial<br />
Allgemeiner<br />
409 83.2 91.1 9.5 11.3<br />
Großhandel<br />
Seefahrt 469 392.2 360.6 -8.0 -0.9<br />
Anderer<br />
1,016 178.6 193.6 8.4 10.0<br />
Großhandel<br />
Tabelle 1: Großhandels Index Inland ( 2000= 100) Quelle: www.singstat.gov.sg<br />
Der ausländische Großhandelsindex, welcher die Umsatzentwicklung außerhalb<br />
<strong>Singapur</strong>s von aus <strong>Singapur</strong> stammenden Großhandelsprodukten widerspiegelt, verhält<br />
sich bei den rückgängigen Zahlen wie der inländische Großhandel und bewegt sich<br />
hauptsächlich im Bereich Haushaltsgeräte und im Chemiebereich. Dagegen steht hier<br />
allerdings der Nahrungsmittel-, Getränke und Tabak- Sektor, welcher einen Anstieg von<br />
14,4% verzeichnete.<br />
Auslands Großhandels- Index( 2000=100)<br />
%<br />
%<br />
Veränderung Veränderung<br />
Index zu aktuellen<br />
bei<br />
bei<br />
Preisen<br />
momentanen konstanten<br />
Preisen Preisen<br />
Bereich Gewichtung Dez’05 Dez’06 Dez 06/05 Dez 06/05<br />
Gesamt 10,000 171.9 167.4 -2.6 -0.9<br />
Gesamt<br />
4,801 189.0 185.1 -2.0 0.4<br />
(ohne Mineralöl)<br />
Nahrungsmittel,<br />
275 205.9 235.5 14.4 14.1<br />
Getränke &Tabak<br />
Haushaltsgeräte &<br />
548 132.5 114.7 -13.4 -9.2<br />
Möbel<br />
Mineralöl inkl.<br />
5,199 156.1 151.0 -3.3 -3.6<br />
Produkte<br />
Chemie inkl.<br />
366 342.4 305.7 -10.7 -10.0<br />
Produkte<br />
Elektr. Geräte 676 171.5 152.8 -10.9 -6.0<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 149
Industrie- u.<br />
410 72 71.7 -0.4 3.2<br />
Baumaschinen<br />
Telekommunikation<br />
495 215.8 239.0 10.8 15.5<br />
& Computer<br />
Holz, Porzellan &<br />
216 159.6 176.1 10.4 -3.4<br />
Baumaterial<br />
Allgemeiner<br />
861 153.9 147.1 -4.4 -2.2<br />
Großhandel<br />
Seefahrt 162 265.0 232.8 -12.2 -8.7<br />
Anderer Großhandel 792 240.8 247.5 2.8 2.3<br />
Tabelle 2: Großhandels Index Ausland ( 2000= 100) Quelle: www.singstat.gov.sg<br />
Insgesamt sank der ausländische Großhandel um ca. 1%, während der inländische<br />
Großhandel um ca. 0,8% stieg.<br />
Die Großhändler sind allgemein weniger optimistisch für das Jahr 2007 und erwarten<br />
einen weiteren Rückgang. Besonders betroffen sollen hiervon die Bereiche Schmuck,<br />
Industriemaschinen, Telekommunikations- und Elektronisches Zubehör sein.<br />
Einzelhandel<br />
Der gesamte Einzelhandel verzeichnete im Dezember 2006 einen Wert von $2,844.5<br />
Mio. Die meisten Einzelhändler berichteten von einem ansteigenden Geschäft, welches<br />
sich auch besonders im Dezember in den Bereichen wie z.B. Schmuck, Möbel&<br />
Haushaltsgeräten durch einen Anstieg von ca. 37- 44% im Vergleich zum Vormonat<br />
November 2006 erkennen lässt. Im Vergleich zum Jahr 2005 stieg der Verkauf im<br />
Einzelhandel im Schnitt um ca. 4,9% an und nur wenige Bereiche wie z.B. der<br />
Tankstellenbereich verzeichneten ein Sinken der Verkaufszahlen.<br />
Einzelhandels- Index( 2005=100)<br />
Index zu aktuellen<br />
Preisen<br />
%<br />
Veränderung bei<br />
momentanen<br />
Preisen<br />
%<br />
Veränderung<br />
bei konstanten<br />
Preisen<br />
Bereich Gewichtung Dez’05 Dez’06 Dez 06/05 Dez 06/05<br />
Gesamt 10,000 116.2 121.8 4.9 7.96<br />
Gesamt<br />
6,551 123.8 130.8 5.7 5.8<br />
(ohne Automobil)<br />
Kaufhäuser 1,322 131.5 144.3 9.8 9.0<br />
Supermärkte 411 113.0 122.1 8.1 6.0<br />
Provision & Sundry<br />
536 102.4 108.0 5.4 3.4<br />
shops<br />
Essen& Getränke 200 110.7 123.8 11.9 10.1<br />
Automobil 3,449 101.7 104.8 3.1 11.6<br />
Tankstellen 456 103.4 101.3 -2.1 3.0<br />
Arznei &<br />
332 119.4 118.5 -0.7 -2.4<br />
Hygieneartikel<br />
Bekleidung 574 155.9 157.2 0.9 0.5<br />
Möbel& 755 127.1 137.4 8.1 10.1<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 150
Haushaltsgeräte<br />
Freizeitgüter 190 138.6 143.2 3.3 3.5<br />
Uhren & Schmuck 607 131.6 140.9 7.0 -1.1<br />
Telekommunikation<br />
366 111.0 118.9 7.2 29.4<br />
& Computer<br />
Optische Industrie&<br />
344 124.5 123.8 -0.5 -1.7<br />
Bücher<br />
Andere 458 113.0 119.6 5.9 3.6<br />
Tabelle 3: Einzelhandelsindex( 2005= 100) Quelle: www.singstat.gov.sg<br />
Im Einzelhandel dominieren immer mehr die großen Shopping Malls wie z.B. in der<br />
Stadt <strong>Singapur</strong> Vivo City, Suntec City etc. in denen sich die Einzelhändler niederlassen<br />
und man nahezu alles an einem Ort kaufen kann. Vorteile dieser Malls sind, dass diese<br />
meist sehr zentral liegen und sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind.<br />
Handelsvertreter und Vertragshändler<br />
Handelsvertreter auswählen<br />
Grundsätzlich ist auch in <strong>Singapur</strong>, wie in allen anderen Ländern der Welt, eine gute<br />
Vorbereitung und Auswahl eines entsprechenden Handelsvertreters das A und O. Man<br />
sollte nicht nur bestens informiert sein, sondern auch bei der Auswahl immer bedenken,<br />
dass der Partner sowohl lokales Wissen und Kontakte mit sich bringt als auch das<br />
Unternehmen repräsentiert. Daher sollte eine Erfahrung in dem Zielmarkt bei dem<br />
Partner vorhanden sein.<br />
Als Hilfe für die Suche eines Handelsvertreters empfiehlt sich eine Kontaktherstellung<br />
durch die Singaporean- German Chamber of Industry and Commerce, mit Hilfe derer<br />
man gezielt nach Partner und Kontakten suchen kann.<br />
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten<br />
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem<br />
Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai- Internetseite, www.bfai.de<br />
kostenlos im e- trade- center zu veröffentlichen.<br />
Handelsvertreter managen<br />
Eine gute und hilfreiche Anlaufstelle für deutsche Unternehmen ist die Singaporean-<br />
German Chamber of Industy and Commerce, welche einen umfangreichen Service bei<br />
der Suche und Kontaktaufnahme nach geeigneten Handelsvertretern bietet. Hierbei ist<br />
es für das Unternehmen nicht nur hilfreich die reinen Daten zu erhalten, sondern auch<br />
auf die Erfahrung, welche die Außenhandelskammer durch den stetigen Kontakt mit der<br />
Wirtschaft und den Behörden hat, <strong>zur</strong>ückgreifen zu können.<br />
Handelsvertreterrecht<br />
Das Vertriebsrecht in <strong>Singapur</strong> ist in keinem eigenständigen Gesetz kodifiziert. Es gilt<br />
insoweit das Kaufrecht nach dem Kaufrechtsgesetz (Sale of Goods Act), das allgemeine<br />
Vertragsrecht, das englische Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unfair<br />
Contract Terms Act) und die allgemeinen Grundsätze des singapurischen und<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 151
englischen Rechts, welche sich aus Gerichtsentscheidungen begründet haben<br />
(Common Law).<br />
Arten von Vertriebspartnern<br />
In <strong>Singapur</strong> gibt es die Möglichkeit einen Handelsvertreters(„Agent“) einzusetzen oder<br />
einen Vertriebsvertrag („ Distributorship Agreement“) abzuschlieβen. Beim<br />
Vertriebsvertrag kauft der örtliche Partner die Ware von dem deutschen Unternehmen<br />
und verkauft diese in eigenem Namen mit jeweiligem Preisaufschlag weiter. Der<br />
Handelsvertreter dagegen erhält bei Abschluss von Verträgen für das deutsche<br />
Unternehmen eine Provision.<br />
Vertragsabschluss<br />
Die Wirksamkeit eines Vertrages unter singapurischem Recht setzt 4 wichtige Dinge<br />
voraus: Angebot, Annahme, Gegenleistung und Rechtsbindungswille.<br />
Ausführliche und lange Verträge sind in <strong>Singapur</strong> aufgrund der mangelnden<br />
gesetzlichen Regelungen relativ normal. Die Vielzahl an Vertragsklauseln sollte<br />
allerdings keineswegs abschrecken, sondern dazu genutzt werden die Rechtsbeziehung<br />
so gründlich und umfassend wie nur möglich zu regeln.<br />
Auch die Auswahl eines guten, juristisch versierten Übersetzers für die Übertragung in<br />
die englische Rechtssprache ist von Bedeutung, um mögliche Risiken in der späteren<br />
Rechtsdurchsetzung zu umgehen.<br />
In vielen Verträgen finden sich Vertragsstrafen. Hier ist Vorsicht geboten, da sie den<br />
Vertrag unwirksam werden lassen könnten.<br />
Grundsätzlich ist es sehr wichtig grundlegende Fragen wie z.B. die des<br />
Kündigungsrechts, des Vertragsgebietes, der Vollmachten und des Wettbewerbsrechts<br />
zu klären, um so viele Unsicherheiten wie nur möglich aus dem Weg zu räumen, wobei<br />
dies ja sowieso im Sinne des Unternehmens sein sollte.<br />
Bei der Rechtsvollstreckung gilt es zu beachten, dass innerhalb der<br />
Vertriebsvereinbarung meist das UN-Kaufrecht <strong>zur</strong> Anwendung kommt, da <strong>Singapur</strong> und<br />
Deutschland dem zugrundeliegenden UN-Übereinkommen beigetreten sind.<br />
Das singapurische Vertriebsrecht bietet dem Unternehmen als auch Lieferanten<br />
wesentliche Vorteile wie z.B. die flexible Vertragsgestaltung und eine Anwendung des<br />
deutschen Rechts ist daher auch nicht zu empfehlen. Das singapurische Recht als<br />
Vertragsgrundlage zu wählen, ist eindeutig von Vorteil, wenn jedoch die<br />
landesspezifischen rechtlichen Besonderheiten berücksichtigt werden.<br />
Rechte und Pflichten der Vertriebsparteien<br />
Wie bereits oben erwähnt bietet das singapurische Recht eine enorme Flexibilität in der<br />
Vertragsgestaltung und das Unternehmen kann die Regelung von einerseits weiten<br />
Berichtspflichten und andererseits Kontrollrechten sowie die Sicherung des<br />
angeworbenen Kundenstammes für sich nutzen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 152
Vertragsbeendigung<br />
Die beste und auch häufigste Vertragsbeendigung ist meist für alle Beteiligten die<br />
vollständige Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Dennoch gibt es auch noch andere<br />
Möglichkeiten einen Vertrag zu beenden:<br />
Da es an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, ist die Formulierung von<br />
Kündigungsmöglichkeiten ratsam. Diese Klauseln sollten sorgfältig niedergelegt sein.<br />
Weiter können sich die Parteien auch vertraglich vom Vertrag lösen wie z.B. durch eine<br />
auflösende Bedingung, welche vereinbart wurde oder durch einen Aufhebungsvertrag,<br />
wenn ein vorzeitiges Ende beabsichtigt wird.<br />
Repräsentanz<br />
In <strong>Singapur</strong> besteht zum einen die Möglichkeit ein Repräsentanzbüro (Representative<br />
Office) zu gründen.<br />
Das "Representative Office" entfaltet keine eigene <strong>Geschäftstätigkeit</strong> und dient lediglich<br />
der Vorbereitung einer späteren aktiven <strong>Geschäftstätigkeit</strong> des Stammhauses in Form<br />
einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung.<br />
Das “International Enterprise Singapore" hat verschiedene Richtlinien für das Betreiben<br />
einer Repräsentanz erlassen.<br />
Gemäß dieser Richtlinien ist nur die Ausübung einer Vermittlungstätigkeit für die<br />
deutsche Firma zulässig, insbesondere soll sich die Tätigkeit auf die Verkaufsförderung,<br />
Kundenbetreuung und Marktforschung erstrecken.<br />
D.h. das Repräsentanzbüro dient hauptsächlich der Kundenbetreuung und darf nur<br />
Aufträge des Stammhauses entgegen nehmen.<br />
Auch darf das Vertretungsbüro keine geschäftlichen Tätigkeiten entfalten und Verträge<br />
abschlieβen oder Rechungen ausstellen. Selbst als Vertreter der deutschen Firma ist<br />
dies nicht zulässig. Das „representative office“ kann aber unter eigenem Namen ein<br />
Bankkonto eröffnen und Mietverträge für Geschäftsräume( nicht aber für Lagerhallen!)<br />
eingehen.<br />
Im allgemeinen Geschäftsverkehr muss jederzeit eindeutig sichtbar sein, dass es sich<br />
lediglich um eine Repräsentanz handelt.<br />
Die Repräsentanz muss beim International Enterprise Singapore angemeldet werden,<br />
wobei sich der Bereich Bankwesen an das Monetary Authority of Singapore (MAS)<br />
wenden muss.<br />
Die Repräsentanz trifft keine Buchführungs- und Steuerpflicht in <strong>Singapur</strong>, sofern sich<br />
ihre Tätigkeit an die Richtlinien des IE hält.<br />
Verstößt das "Representative Office" gegen diese Richtlinien, kann die Genehmigung für<br />
den Betrieb der Repräsentanz widerrufen werden.<br />
Zudem hat die Repräsentanz in diesem Fall in <strong>Singapur</strong> eine Steuererklärung<br />
ein<strong>zur</strong>eichen. Der zu versteuernde fiktive Gewinn beträgt dann 5% der Gesamtkosten<br />
der Repräsentanz.<br />
Eine Repräsentanz gemäß des "International Enterprise Singapore" trägt den Namen<br />
des Stammhauses mit dem Zusatz "Representative Office".<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 153
Zwar gibt es in Einzelfällen Ausnahmen, aber i.d.R. wird eine Repräsentanz in <strong>Singapur</strong><br />
zunächst für 1 Jahr genehmigt, wobei Verlängerung beantragt werden kann. Allerdings<br />
sollte der Zeitraum von 3 Jahren nicht überschritten werden, da nach Ablauf dieses<br />
Zeitraumes davon ausgegangen wird, dass nun alle wesentlichen Vorbereitungen für<br />
eine aktive <strong>Geschäftstätigkeit</strong> getroffen wurden.<br />
Das "Representative Office" darf auch Personal einstellen und unterliegt dann aber den<br />
Arbeitgeberpflichten nach singapurischem Recht. Dazu zählt z.B. auch die Zahlung der<br />
anteiligen Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer in den "Central Provident<br />
Fund", die Ausstellung von Lohnbescheinigungen und das Ausländerrecht.<br />
Neben dem „Representative office“ besteht für ausländische Firmen auch die<br />
Möglichkeit eine Zweigniederlassung ("Branch") zu gründen.<br />
Die Zweigniederlassung ist rechtlicher Bestandteil des deutschen Unternehmens,<br />
insofern haftet dieses auch für sämtliche Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung in<br />
<strong>Singapur</strong>. Die Branch kann aber im eigenen Namen Geschäfte abschlieβen.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Die „Branch“ besteht als selbständige Zweigniederlassung des deutschen Stammhauses<br />
und ist dadurch eine eigenständige Unternehmung, welche normalerweise ein eigenes<br />
Management besitzt.<br />
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass selbständige Zweigniederlassungen<br />
registrierungspflichtig sind und natürlich auch der Besteuerung anfällt.<br />
Der Vorteil einer Zweigniederlassung besteht darin, dass eine Firmeneinheit in <strong>Singapur</strong><br />
vorhanden ist und auch kein Mindestkapital vorausgesetzt wird. Die Gründung ist jedoch<br />
aufwendiger.<br />
Gründungsverfahren<br />
Jedes in <strong>Singapur</strong> ansässige Unternehmen muß vor Aufnahme seiner <strong>Geschäftstätigkeit</strong><br />
im singapurischen Handelsregister, der "Accounting and Corporate Regulatory<br />
Authority“ (ACRA) eingetragen werden. Lediglich das Repräsentanzbüro wird beim<br />
International Enterprise registriert; für alle anderen Rechtsformen ist das Handelsregister<br />
zuständig.<br />
Die Gründungskosten für eine Zweigniederlassung sind wesentlich höher als die einer<br />
GmbH des singapurischen Rechts ("Private Limited Company").<br />
Zudem erfordert die Gründung und Bilanzierung einer Zweigniederlassung (Branch)<br />
einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Gründungsunterlagen und Bilanzen des<br />
deutschen Stammhauses in <strong>Singapur</strong> vorgelegt und übersetzt werden müssen.<br />
Deshalb gründen ausländische Firmen in aller Regel eine Private Limited Company,<br />
welche der deutschen GmbH entspricht.<br />
Messewesen<br />
Der Standort <strong>Singapur</strong>, in der Mitte Asiens, ist ein idealer Ausgangspunkt für Messen<br />
und Ausstellungen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 154
Der Messeverband SAECOS, Singapore Association of Convention and Exhibition,<br />
trug wesentlich zum Erfolg des Messeplatzes <strong>Singapur</strong> bei z.B. durch Aus- und<br />
Weiterbildungsprogramme für die Ausstellungs- und Kongresswirtschaft, durch<br />
Schaffung von technischen Industriestandards, durch weltweite Geschäftskontakte und<br />
einer engen Zusammenarbeit mit der Regierung in <strong>Singapur</strong> beim Ausbau <strong>Singapur</strong>s zu<br />
einer regionalen Handelsdrehscheibe.<br />
Im Bereich Medizintechnik, Wissenschaft und Kommunikationstechnik kann <strong>Singapur</strong><br />
seine Stellung im Bereich Messen behaupten.<br />
Franchising<br />
In <strong>Singapur</strong> ist es im Gegensatz zu anderen Ländern möglich, dass Ausländer ein<br />
Franchise-Unternehmen gründen dürfen ohne selbst in <strong>Singapur</strong> wohnhaft zu sein. In<br />
einem solchen Fall benötigt das ausländische Unternehmen jedoch zumindest eine in<br />
<strong>Singapur</strong> wohnhafte Person, die die Funktion des Geschäftsführers übernimmt. Die<br />
Vertragsregelung unterliegt hierbei vollständig den beteiligten Parteien. Trotz vermuteter<br />
Unstimmigkeiten aufgrund mangelnder gesetzlicher Bestimmungen, kommt es allerdings<br />
sehr selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, was für das sehr angenehme<br />
Geschäftsklima in <strong>Singapur</strong> spricht.<br />
Momentan gibt es in <strong>Singapur</strong> ca. 170 ausländische Franchise-Marken, wobei die<br />
führenden Branchen eindeutig das Bildungswesen/Weiterbildung, das<br />
Gaststättengewerbe als auch der Fast-Food- Sektor sind.<br />
Einige davon sind Mitglieder beim FLA, Verband Franchising und Licensing Association,<br />
auch unter dem Namen <strong>Singapur</strong> International Franchise Association ( SIFA) bekannt.<br />
Der Verband arbeitet nicht nur mit etlichen lokalen als auch internationalen staatlichen<br />
Organisationen zusammen sondern unterstützt seine Mitglieder auch bei diversen<br />
Projekten.<br />
Weiter besteht die Unternehmensgruppe Infofranchise, welche unter<br />
www.infofranchise.sg Informationen <strong>zur</strong> Verfügung stellt.<br />
E-Commerce<br />
Aufgrund eines Mangels an internationaler Regelung, ist es generell empfehlenswert,<br />
dass die Firma, welche Ware über das Internet verkaufen möchte klar definiert welches<br />
Recht gilt.<br />
Um den e- commerce allgemein sicherer zu gestalten gibt es in <strong>Singapur</strong> die „Infocommunications<br />
Development Authority (IDA). Diese Behörde IDA ist das führende<br />
Glied in Bezug auf E- commerce Politik und Restriktionen und ist unter www.ida.gov.sg<br />
im Internet zu finden.<br />
In <strong>Singapur</strong> finden sich Regelungen zum E-Commerce im Gesetz zu Online-Geschäften<br />
„Electronic Transactions Act“ Anwendung.<br />
Dieses Gesetz umfaβt elektronische Verträge, Nachweise und Signatur, deren<br />
rechtlichen Auswirkungen und betrifft allgemeine Grundsätze der Haftung.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 155
Ausserdem hat IDA das “TrustSg” Programm eingeführt, welches nachweist, dass<br />
teilnehmende Firmen und Organisationen einem Verhaltenskodex und den allgemeinen<br />
Sicherheitsgrundsätzen und dem Datenschutz folgen.<br />
Business to Consumer<br />
Verschiedene Gesetze wie z.B. das Consumer Protection (Fair Trading Act), das<br />
Electronic Transaction Act oder Info- communication Development Authority Act sollen<br />
das Internet sowohl für den Kunden als auch das Unternehmen sicherer machen.<br />
In <strong>Singapur</strong> gibt es mehrere spezielle Regelungen zum Verbraucherschutz, daher gilt<br />
hier das Verbraucherschutzgesetz "Consumer Protection (Fair Trading Act)“.<br />
Darüberhinaus gibt es mehrere Prinzipien aus den Regelungen gegen den unlauteren<br />
Wettbewerb (Fair Trading Practices), die zu beachten sind.<br />
Business to Business<br />
Versandhandel<br />
In <strong>Singapur</strong> spielt der Versandhandel eher eine untergeordnete Rolle und wird nur sehr<br />
schwer von der Bevölkerung angenommen. Da es meist vor Ort in den großen<br />
Shoppingcentern alles zu kaufen gibt was das Herz begehrt, ziehen es die Kunden vor<br />
diese Möglichkeit zu nutzen und Ihre Ware selbst zu begutachten und einzukaufen.<br />
Daneben gibt es auch größeren Einkäufen meist die Möglichkeit sich die gekaufte Ware<br />
nach Hause bringen zu lassen.<br />
Daher spielt der Versandhandel eine sehr untergeordnete Rolle.<br />
5.3. Rechtlicher Rahmen<br />
Autor: <strong>AHK</strong> <strong>Singapur</strong>/ Siehe Wichtige Kontakte - Rechtsanwaltälte<br />
Gesellschaftsgründung in <strong>Singapur</strong><br />
Private Limited Company in <strong>Singapur</strong> (GmbH des singapurischen Rechts)<br />
In der Regel gründen deutsche Investoren in <strong>Singapur</strong> eine Private Limited Company,<br />
welche als eine Kapitalgesellschaft, in etwa der deutschen GmbH entspricht. Der Grund<br />
der Beliebtheit einer Private Limited liegt in der Haftungsbeschränkung und in den<br />
einfach gestalteten Gründungsformalitäten einer derartigen Gesellschaftsform.<br />
Grundlagen<br />
Die Private Limited ist eine juristische Person. Der rechtliche Rahmen der Private<br />
Limited findet sich im singapurischen Gesetz über die Kapitalgesellschaften (Companies<br />
Act). Die Haftung beschränkt sich auf das gezeichnete Kapital (Issued Capital), welches<br />
jedoch nur S$ 1,- betragen kann. Die Festlegung auf einen einzigen Gesellschafter ist<br />
möglich. Ausländische natürliche wie juristische Personen können Gesellschaftsanteile<br />
zu 100% übernehmen. Soweit das Kapital durch die Gesellschafter vollständig<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 156
eingezahlt ist, ist eine Haftung dieser für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit wenigen<br />
Ausnahmen vollständig ausgeschlossen.<br />
Die Gesellschaft muβ zumindest einen Geschäftsführer (Director) einsetzen, welcher<br />
jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in <strong>Singapur</strong> aufweisen muβ. Dieser lokale<br />
Geschäftsführer (Director) muβ jedoch nicht singapurischer Nationalität sein.<br />
Die Gesellschaft muβ ebenso einen Rechtssitz (Registered Office) in <strong>Singapur</strong><br />
unterhalten und einen sogenannten „Company Secretary“ einsetzen. Der Rechtssitz<br />
dient als zustellungsfähige Anschrift für das Handelsregister, das Finanzamt und die<br />
anderen Behörden. Der „Company Secretary“ hat diverse Aufgaben nach dem<br />
Gesellschaftsgesetz (Companies Act) durchzuführen, die u.a. in den gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Meldungen an das Handelsregister, der Verwahrung und<br />
Aufbereitung von Daten in einem Firmenbuch und in der Protokollierung von<br />
Gesellschaftsbeschlüssen liegen.<br />
Die meisten Gesellschaftsformen der Private Limited Company müssen jährlich einen<br />
durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluβ dem Handelsregister einreichen.<br />
Die Gesellschaft hat eine den singapurischen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
entsprechende Buchhaltung zu führen.<br />
Gründung<br />
Eine Private Limited kann recht zügig – zwischen drei bis sieben Tagen -gegründet<br />
werden. Eintragungen und die weitere Kommunikation mit dem Handelsregsister<br />
erfolgen heutzutage in <strong>Singapur</strong> durch das Internet. Die handelsregisterlichen<br />
Eintragungsgebühren betragen derzeit S$315.<br />
Die Gründung erfolgt dabei zweistufig, zunächst in der Reservierung eines<br />
Gesellschaftsnamens und anschlieβend in der eigentlichen Eintragung der Gesellschaft.<br />
Für den zweiten Schritt muβ eine Gesellschaftssatzung, welche aus den beiden Teilen<br />
des „Memorandum und Articles of Association“ besteht, erstellt und im Anschluβ die<br />
wesentlichen Gesellschaftdaten dem Handelsregister eingereicht werden. Diese Daten<br />
umfassen Angaben zu den Geschäftsführern (Directors), Gesellschaftern, Rechtssitz,<br />
Kapital, dem Company Secretary und dem Geschäftszweck. Die entsprechenden<br />
Eintragungsgebühren sind an das Handelsregister zu zahlen.<br />
Repräsentanzbüro (Representative Office) in <strong>Singapur</strong><br />
Zur Erleichterung des Markteinstiegs richten oftmals deutsche Unternehmen ein<br />
sogenanntes Repräsentanzbüro oder Vertretungsbüro (Representative Office) ein. Es<br />
handelt sich dabei um eine nicht rechtsfähige Auftrittsform und hat daher keine eigene<br />
Rechtspersönlichkeit.<br />
Die rechtlichen Vorgaben des Representative Office finden sich in einer Rechtsvorschrift<br />
des International Enterprise Singapore (IE Singapore), welches eine Unterabteilung des<br />
singapurischen Handelsministeriums darstellt.<br />
Grundlagen<br />
Das Representative Office ist aufgrund der stringenten Vorschriften auf wenige<br />
Aktivitäten beschränkt: Es darf nur unentgeltliche Marketingfunktionen ausüben und<br />
ebenso nur unentgeltliche Dienstleistungen an Dritte erbringen. Daher sind alle<br />
geschäftlichen Tätigkeiten, welche ein gewerbliches Einkommen begründen, unzulässig.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 157
Es dient deshalb vordergründig allein der Marktbeobachtung und als vor Ort befindliches<br />
Kommunikationsorgan für das ausländische Stammhaus. Aus diesem Grund kann das<br />
Repräsentanzbüro weder im eigenen Namen noch im Namen der ausländischen<br />
Gesellschaft Verträge abschlieβen. Es kann dadurch allenfalls in der<br />
Vertragsanbahnung unterstützende Aktivitäten entfalten.<br />
Für die Unterhaltung eines Representative Office ist die Beantragung einer<br />
Betriebslizenz erforderlich, welche für eine Dauer von einem Jahr ausgestellt wird. Diese<br />
Lizenz ist jährlich zu erneuern. Für alle Handlungen des Representative Office haftet die<br />
ausländische Trägergesellschaft.<br />
Eintragung<br />
Die Anmeldung ist gerade für ausländische Gesellschaften umfangreich, da die in<br />
ausländischer Sprache befindlichen Gesellschaftsurkunden des Stammhauses übersetzt<br />
werden müssen. Zur Anmeldung ist die Einreichung der folgenden Unterlagen<br />
erforderlich:<br />
- die durch einen Wirtschaftsprüfer testierte Geschäftsbilanz des letzten<br />
Geschäftsjahres,<br />
- die beglaubigte Abschrift des Handelsregisterauszugs,<br />
- eine Mitteilung der Höhe des Stammkapitals des Stammhauses,<br />
- eine Mitteilung der Gesellschafter des Stammhauses und weiterer Informationen<br />
zum Stammhaus,<br />
- eine Einreichung einer Prognose zu den voraussichtlichen Aufwendungen im<br />
ersten Geschäftsjahr mit Angaben zu den operativen Kosten,<br />
- eine Angabe der voraussichtlichen Mitarbeiter und deren Nationalität und<br />
- eine gründliche Beschreibung der zukünftig geplanten Tätigkeiten des<br />
Representative Office<br />
Es ist nicht unüblich, daβ die Behörde weitere Informationen nachsucht. Die<br />
Eintragungsgebühr beträgt S$200,-.<br />
Die Behörde entscheidet zumeist innerhalb von sieben Werktagen über die Erteilung<br />
oder Versagung der Erlaubnis. Die Entscheidung unterliegt dem alleinigen Ermessen<br />
der Behörde. Eine vorherige rechtliche Überprüfung der beabsichtigen Aktivitäten mit<br />
den Regularien ist ratsam. Nach Ablauf der einjährigen Betriebsfrist ist ein ein<br />
Verlängerungsantrag rechtzeitig vor dem Stichtag ein<strong>zur</strong>eichen. Die Eintragungsbehörde<br />
geht davon aus, daβ nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren ausreichende<br />
Informationen vorliegen, um die Frage zu entscheiden, ob das Stammhaus ein<br />
Tochterunternehmen gründet oder in anderer Rechtsform im Land auftritt.<br />
Gründung einer Zweigniederlassung („Branch“)<br />
Für ein ausländisches Unternehmen, das eine Präsenz in <strong>Singapur</strong> errichten möchte,<br />
kann neben der Gründung einer eigenständigen Tochterkapitalgesellschaft in Form einer<br />
„Private Company Limited by Shares“ (kurz „Pte. Ltd.“) insbesondere aus steuerlicher<br />
Sicht die Gründung einer Zweigniederlassung (kurz „Branch“) eine sinnvolle Alternative<br />
sein.<br />
Erst nach Eintragung im singapurischen Handelsregister („Accounting and Corporate<br />
Regulatory Authority Singapore“, kurz „ACRA“) darf die Branch unter der Firma der<br />
ausländischen Gesellschaft geschäftstätig werden. Wie in Deutschland hat eine Branch<br />
keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist Teil des Stammhauses. Dies zeigt sich auch<br />
darin, dass sie zwingend den Namen des Stammhauses trägt. Die bei ihr begründeten<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 158
Verpflichtungen und Verbindlichkeiten werden der ausländischen Gesellschaft<br />
zugerechnet. Ihre Geschäftsentfaltung ist auf diejenigen Aktivitäten beschränkt, die der<br />
ausländischen Gesellschaft satzungsmäßig oder gesetzlich erlaubt sind. Eine<br />
Beteiligung Dritter an der Branch ist nicht möglich.<br />
Die Eintragung einer Branch ist wie die Gründung einer Pte. Ltd. in wenigen Tagen zu<br />
bewerkstelligen. Dem eigentlichen Registrierungsverfahren hat zunächst ein Antrag zum<br />
Handelsregister vorauszugehen, um die Führung der Firma als Name im<br />
Geschäftsverkehr genehmigen zu lassen. Sobald die Firmierung genehmigt ist, müssen<br />
u.a. das Gründungszertifikat der ausländischen Gesellschaft, der<br />
Gesellschaftervertrag/die Satzung oder andere die Gesellschaftsverfassung<br />
bestimmenden Dokumente (u.U. in beglaubigter Übersetzung auf Englisch), eine<br />
Bevollmächtigung von mindestens zwei natürlichen Personen als Vertreter, den sog.<br />
„Agents“, sowie nähere Angaben zu den Direktoren und sonstigen Bevollmächtigen der<br />
Gesellschaft beigebracht werden. Im Gegensatz zu einer Pte. Ltd. gibt es jedoch keine<br />
separaten „Geschäftsführer“ der Branch. Diese Aufgabe wird von der Geschäftsführung<br />
des Stammhauses mitübernommen. Die Verantwortlichkeit gegenüber den Registerund<br />
Steuerbehörden in <strong>Singapur</strong> wird von den Singapore Agents wahrgenommen,<br />
welche zwar nicht über die singapurische Staatsangehörigkeit verfügen, aber einen<br />
Wohnsitz und eine Arbeitserlaubnis („Employment Pass“) in <strong>Singapur</strong> haben müssen. Es<br />
müssen mindestens zwei Singapore Agents bestellt werden.<br />
Grundsätzlich benötigen ausländische Gesellschaften keine weiteren behördlichen<br />
Genehmigungen, um sich in <strong>Singapur</strong> geschäftlich zu betätigen. Dies gilt allerdings nicht<br />
für Banken und Finanzinstitutionen, die eine Genehmigung der „Monetary Authority of<br />
Singapore“ (kurz: „MAS“) bedürfen. Lizenzpflichtige Bereiche sind darüber hinaus<br />
beispielsweise der Handel mit Chemikalien und anderen Gefahrenstoffen,<br />
Dienstleistungen in traditionell reglementierten Branchen wie Gesundheits-, Bildungsund<br />
Gastronomiesektor sowie freie Berufe wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.<br />
Eine ausländische Gesellschaft, die in <strong>Singapur</strong> eine Branch unterhält, ist verpflichtet,<br />
ihre Stammhausbilanz innerhalb von zwei Monaten nach ihrer<br />
Gesellschafterversammlung beim Handelsregister in <strong>Singapur</strong> ein<strong>zur</strong>eichen. Diesem<br />
Jahresabschluss muss eine Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft, die auf die <strong>Geschäftstätigkeit</strong> in <strong>Singapur</strong> <strong>zur</strong>ückzuführen sind, beigefügt<br />
werden. Darüber hinaus bedarf es einer durch einen singapurischen Wirtschaftsprüfer<br />
erstellten Gewinn- und Verlustrechnung, die sich auf die Tätigkeit der Gesellschaft in<br />
<strong>Singapur</strong> bezieht. Im Gegensatz zu einer Pte. Ltd. besteht jedoch z.B. keine<br />
Verpflichtung <strong>zur</strong> Abhaltung von Gesellschafterversammlungen oder <strong>zur</strong> Bestellung eine<br />
sog. „Company Secretary“, welches den Vorteil der leichteren Verwaltbarkeit bietet.<br />
Schließlich ist die Schließung einer Branch wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als<br />
die Liquidierung einer Pte. Ltd.<br />
Die Branch verfügt nicht über ein eigenes Haftungskapital. Für sie haftet, da sie<br />
Bestandteil des Stammhauses ist, das Stammhaus. Es gibt daher auch keine<br />
Möglichkeit, die Haftung des Stammhauses zu begrenzen. Soll eine Haftung der<br />
Muttergesellschaft vermieden werden, kann sie lediglich ein Tochterunternehmen im<br />
Ausland gründen, das wiederum die Branch in <strong>Singapur</strong> unterhält (z. B. XYZ AG gründet<br />
XYZ Singapore GmbH & Co. KG mit XYZ Singapore GmbH & Co. KG, Singapore<br />
Branch).<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 159
Steuerlich gilt die Branch im Sinne des deutsch-singapurischen<br />
Doppelbesteuerungsabkommens als Betriebsstätte. Die eigene, ihr zu<strong>zur</strong>echnende<br />
Tätigkeit wird in <strong>Singapur</strong> getrennt und daher günstiger als in Deutschland besteuert.<br />
Allerdings kann es Probleme geben, die Tätigkeit der Betriebsstätte von der des<br />
Stammhauses so abzugrenzen, dass dies von den Steuerbehörden anerkannt wird. Wie<br />
andere Gesellschaftsformen werden Branches mit ihrem in <strong>Singapur</strong> erzielten<br />
Einkommen mit einem Körperschaftsteuersatz von 18% des Nettoeinkommens (ab YA<br />
2008) besteuert. Die so besteuerten Gewinne kann eine Branch sodann an den Prinzipal<br />
repatriieren, ohne eine weitere Besteuerung in <strong>Singapur</strong> befürchten zu müssen.<br />
Sole Proprietorship<br />
Neben den bereits an anderer Stelle beschriebenen Formen der wirtschaftlichen<br />
Betätigung in <strong>Singapur</strong>, besteht daneben die Möglichkeit der Gründung einer sog. Sole<br />
Proprietorship (Einzelkaufmann).<br />
Die Sole Proprietorship ist mit Sicherheit die einfachste und flexibelste Art der<br />
<strong>Geschäftstätigkeit</strong>. Sie ist ein Geschäftsbetrieb, der von einer einzelnen natürlichen<br />
Person oder einer in <strong>Singapur</strong> registrierten juristischen Person allein und in eigener<br />
Verantwortung betrieben wird. Die Sole Proprietorship ist identisch mit ihrem Inhaber<br />
(Sole Proprietor) und besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.<br />
Gründung und Eintragung<br />
Gründen kann eine Sole Proprietorship jeder, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in<br />
<strong>Singapur</strong> hat. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person in <strong>Singapur</strong>, wenn sie<br />
entweder <strong>Singapur</strong>ischer Staatsangehöriger ist, eine dauernde Aufenthaltgenehmigung<br />
(Permanent Resident) hat oder über eine Arbeitserlaubnis (Employment Pass) verfügt.<br />
Ist dem nicht so, muss ein lokaler Geschäftsführer (Manager) eingestellt werden, also<br />
entweder ein <strong>Singapur</strong>ischer Staatsangehöriger, der Inhaber einer Arbeitserlaubnis oder<br />
einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung in <strong>Singapur</strong>.<br />
Wenn man sich dazu entscheidet, seine geschäftlichen Aktivitäten in der Form einer<br />
Sole Proprietorship durchzuführen, muss zunächst ein Name beim Handelsregister<br />
(Accounting & Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) angemeldet werden. Nachdem<br />
der Name akzeptiert wurde, wird die Sole Proprietorship beim Handelsregister<br />
eingetragen. Die Eintragung kann dabei entweder direkt bei ACRA oder über das<br />
Internet durchgeführt werden.<br />
Haftung und Besteuerung<br />
Da wie bereits erwähnt die Sole Proprietorship nicht als separate Gesellschaft gilt, liegen<br />
alle Rechte und Pflichten beim Inhaber der Sole Proprietorship. Damit trägt er das<br />
alleinige Risiko und haftet für alle Verbindlichkeiten der Sole Proprietorship<br />
unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen einschließlich seines Privatvermögens.<br />
Diese Haftung gilt selbst dann fort, wenn die Sole Proprietorship den Geschäftsbetrieb<br />
eingestellt hat jedoch noch Verbindlichkeiten aus der ehemaligen Betriebstätigkeit<br />
bestehen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 160
Steuerlich verhält es sich so, dass alle Profite und Vermögenswerte, welche durch die<br />
Sole Proprietorship generiert werden, dem Inhaber zufallen und demnach der<br />
Einkommensteuer unterfallen.<br />
Auflösung<br />
Eine Sole Proprietorship wird aufgelöst, wenn der Inhaber entweder stirbt oder seinen<br />
Geschäftsbetrieb anderweitig einstellt.<br />
Fazit<br />
Vorteile diese Art der wirtschaftlichen Betätigung sind sicherlich die flexible und<br />
unkomplizierte Gründung, sowie die freie Nutzung der Gewinne. Größter Nachteil ist<br />
jedoch die unbeschränkte Haftung des Inhabers. Daher ist an<strong>zur</strong>aten, für risikobehaftete<br />
Unternehmungen eher eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Erwägung zu<br />
ziehen.<br />
Limited Liability Partnership<br />
Seit 11. April 2005 steht Firmengründern in <strong>Singapur</strong> neben den traditionellen Personenund<br />
Kapitalgesellschaften eine weitere Form der <strong>Geschäftstätigkeit</strong> <strong>zur</strong> Verfügung – die<br />
Limited Liability Partnership (‘LLP’).<br />
Die LLP nimmt dabei eine Sonderstellung ein, da Sie dem Unternehmer die Vorteile<br />
interner Flexibilität einer Personengesellschaft bieten und gleichzeitig eine<br />
Haftungsbeschränkung im Sinne einer GmbH einräumt. Die LLP hat eine eigene<br />
Rechtspersönlichkeit unabhängig von seinen Gesellschaftern (Partner). Sie kann klagen<br />
und verklagt werden sowie Eigentum erwerben und besitzen. Entgegen der<br />
Namensvermutung wird die LLP aber gerade nicht als Personengesellschaft angesehen,<br />
womit auch das allgemeine Recht der Personengesellschaften auf die LLP nicht<br />
anwendbar ist. Vielmehr unterliegt die LLP dem Limited Liability Partnership Act 2005<br />
(‘LLPA’ ; Act 5 of 2005).<br />
Gründung und Eintragung<br />
Für die Gründung einer LLP ist die Registrierung beim Handelsregister (Accounting &<br />
Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) notwendig. Die Eintragung kann entweder<br />
direkt bei ACRA oder über das Internet durchgeführt werden. Ferner muss die LLP über<br />
eine in <strong>Singapur</strong> registrierte Adresse verfügen und mindestens 2 Gesellschafter haben.<br />
Darüber hinaus besteht keine Restriktion hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter.<br />
Gesellschafter kann entweder eine natürliche oder eine juristische (auch ausländische)<br />
Person sein.<br />
Die internen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie Ausgestaltung der<br />
Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter wird in den meisten Fällen durch<br />
einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag geregelt. Besteht kein solcher Vertrag,<br />
regelt allein das Gesetz die Beziehungen der Gesellschafter.<br />
Geschäftsführer<br />
Jede LLP muss mindestens einen Geschäftsführer (Manager) haben, der aber kein<br />
Gesellschafter sein muss. Der Geschäftsführer muss volljährig und voll geschäftsfähig<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 161
sein sowie seinen gewöhnlichen Aufenthalt in <strong>Singapur</strong> haben. Seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthalt hat eine Person in <strong>Singapur</strong>, wenn sie entweder <strong>Singapur</strong>ischer<br />
Staatsangehöriger ist, eine dauernde Aufenthaltgenehmigung (Permanent Resident) hat<br />
oder über eine Arbeitserlaubnis (Employment Pass) verfügt.<br />
Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass eine jährliche Erklärung über die<br />
Zahlungsfähigkeit (‘declaration of solvency’) der LLP beim Handelsregister eingereicht<br />
wird. Darüber hinaus ist die LLP verpflichtet, auf eine ordnungsgemäße Buchführung zu<br />
achten. Demgegenüber ist die LLP aber nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss zu<br />
erstellen, einen Audit durchzuführen oder der Geschäftsführer sein Kapital offen zu<br />
legen.<br />
Haftung<br />
Für die Gesellschaftsschulden haften grundsätzlich nicht die Gesellschafter mit ihrem<br />
Privatvermögen sondern die LLP vollumfänglich mit dem Gesellschaftsvermögen.<br />
Durchbrochen wird dieses Prinzip nur bei Gesellschaftern, die fahrlässig oder vorsätzlich<br />
ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Dann haftet derjenige Gesellschafter unbeschränkt und<br />
persönlich für die Schäden, die durch seine Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind.<br />
Allerdings ist anzumerken, dass ein Gesellschafter nicht für die<br />
Sorgfaltspflichtverletzungen anderer Gesellschafter haftet.<br />
Fazit<br />
Mit der Limited Liability Partnership steht durchaus eine alternative Gesellschaftsform<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Sie ist kostengünstig und mit wenig Aufwand zu unterhalten. Allerdings<br />
birgt auch sie gewisse Risiken. Besonders die Notwendigkeit, dass immer mindestens<br />
zwei Gesellschafter vorhanden sein müssen, sollte bei der Wahl der entsprechenden<br />
Gesellschaftsform beachtet werden.<br />
Joint Ventures in <strong>Singapur</strong><br />
Eine häufige Form der Asienexpansion stellt für deutsche Unternehmen die Eingehung<br />
eines Joint Ventures dar. Dem engen Wortsinn entsprechend bezeichnete man früher<br />
nur Gemeinschaftsunternehmen als „Joint Venture“, bei denen also die<br />
Geschäftspartner gemeinsam Gesellschafter an einer juristischen Person werden.<br />
Zwischenzeitlich werden auch andere Ausgestaltungen der Kooperation unter diesen<br />
Begriff gefasst, sodass sich heute grob zwei Formen unterscheiden lassen, das<br />
„Corporate“ und das „vertragliche Joint Venture“. Während bei ersterem die Partner zu<br />
festgelegten Teilen Gesellschafter an einem gemeinsamen Unternehmen, meist einer<br />
Kapitalgesellschaft werden, vereinbaren beim vertraglichen Joint Venture die Parteien<br />
die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Vertrages, der die Rechte und Pflichten<br />
den Parteien zuweist, ohne dass diese Zusammenarbeit über ein gemeinsam<br />
gehaltenes Unternehmen erfolgt. Beispielhaft sei für ein vertragliches Joint Venture das<br />
Franchiseunternehmen angeführt.<br />
Ob und welche Form eines Joint Ventures gewählt werden soll, hängt von zu vielen<br />
Gesichtspunkten des Einzelfalles ab, als das sich diese auch nur annähernd enumerativ<br />
darstellen ließen. Im Allgemeinen wird ein Joint Venture <strong>zur</strong> Schaffung und Nutzung von<br />
Synergien, <strong>zur</strong> Risikostreuung aber auch aus rechtlichen Gründen gewählt. So erlauben<br />
einige Jurisdiktion keine Alleineigentümerschaft von inländischen Unternehmen durch<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 162
Ausländer oder beschränken deren Geschäftsaktivitäten. Andererseits werden in<br />
manchen Ländern Asiens vertragliche Joint Ventures reguliert wie beispielsweise<br />
Franchisegeber in Malaysia.<br />
Wichtig ist daher zunächst die genaue Definition, was mit der Zusammenarbeit erreicht<br />
werden soll. Haben die Parteien ihre Ziele bestimmt, muss in einem nächsten Schritt<br />
geprüft werden, welche Rechtsform sich für die konkrete Zielerreichung am besten<br />
eignet. Hierbei werden die Partner sorgfältig analysieren müssen, in welchen Ländern<br />
das Joint Venture tätig werden soll, ob die potenziellen Kunden privatwirtschaftlicher<br />
oder staatlicher Natur sind, welche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere welche<br />
Beschränkungen bestehen und nicht zuletzt, wie die Zusammenarbeit <strong>zur</strong> Absicherung<br />
der eigenen Rechte gegenüber dem Partner ausgestaltet werden kann, um sich vor<br />
einem möglichen Rechtsverlust zu schützen. Soll beispielsweise eine der Parteien<br />
Marken oder Know How in die gemeinsame Unternehmung einbringen, so muss<br />
sorgfältig festgelegt werden, wer der Inhaber dieses Intellektual Properties sein soll und<br />
wie es genutzt werden darf, um im Streitfalle böse Überraschungen auszuschließen.<br />
Dabei liegt die Tücke häufig im Detail. Mancher vertraglicher Vereinbarung stehen<br />
zwingende Rechtsnormen gegenüber, die nicht abbedungen werden können oder die<br />
Rechtswahl wird gerichtlich nicht akzeptiert.<br />
Das Steuerrecht <strong>Singapur</strong>s<br />
Das Steuerecht <strong>Singapur</strong>s zeichnet sich durch seine Klarheit und seinen Fokus auf die<br />
Begünstigung von (ausländischen) Investitionen aus. Die wesentlichen Steuern sind die<br />
Corporate Tax und die Personal Income Tax sowie mit wachsender Bedeutung die<br />
Umsatzsteuer (Goods and Sales Tax, GST).<br />
Die Körperschaftssteuer wird ab dem Jahr 2008 bei einem Satz von 18% (bisher 20)<br />
liegen. Interessant ist dabei naturgemäß vor allem das Thema der Dividenden. <strong>Singapur</strong><br />
sieht nunmehr eine sog. One Tier Besteuerung vor, d.h. die Dividende ist beim<br />
Anteilseigner steuerfrei, da <strong>Singapur</strong> zwar nach dem neuen<br />
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland eine Quellensteuer (von bis zu 15%)<br />
auf diese Dividende erheben könnte, hiervon aber keinen Gebrauch macht und dies<br />
auch in Zukunft nicht tun wird. Auf Fragen der Besteuerung in Deutschland kann hier<br />
aus Platzgründen nicht eingegangen werden.<br />
Die Steuer wird in <strong>Singapur</strong> auf territorialer Basis erhoben und es gibt auch Regelungen<br />
zu verbundenen Unternehmen (anders als etwa in Hong Kong). Darüber hinaus kann im<br />
Ausland gezahlte (Quellen-) Steuer unter Umständen berücksichtigt werden, was für<br />
Holding Gesellschaften von Bedeutung ist. Es gibt ferner einen steuerlichen<br />
Verlustrücktrag für ein Jahr in der Weise, dass der Vorjahresvorgang noch einmal<br />
geöffnet werden kann. Auch dies kann in Anbetracht der Drehscheibenfunktion<br />
<strong>Singapur</strong>s in seiner Bedeutung nicht unterschätzt werden. Schließlich gibt es nach wie<br />
vor eine Vielzahl von definierten Incentives (neben Individualvereinbarungen mit den<br />
zuständigen Behörden). Dies können Regelungen für Start Up’s ebenso sein wie<br />
Sonderfreibeträge in den Bereichen Entwicklung oder für den Ausbau bestehender<br />
Investitionen im Stadtstaat ebenso wie die bereits angesprochen Regelungen für<br />
verbundene Unternehmen, um nur einige zu nennen. Aus dem Ausland zufließende<br />
Dividenden, Betriebsstättenerträge und Einkünfte aus im Ausland erbrachten<br />
Dienstleistungen können unter Umständen von der Besteuerung in <strong>Singapur</strong> befreit<br />
werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 163
Die persönliche Einkommensteuer verbleibt bei einem bis zum Höchstsatz von 20%<br />
reichenden Stufentarif. Der Höchstsatz wird bei einem zu versteuernden Einkommen<br />
von 320.000 S$ erreicht. Im Hinblick auf Entsandte gibt es eine Reihe von<br />
Sonderthemen hinsichtlich der typischen Fringe Benefits, die bei der Vertragsgestaltung<br />
rechtzeitig berücksichtigt werden sollten. Zudem kommen für Non Residents ggf.<br />
Sonderregelungen bei der Besteuerung in Betracht.<br />
<strong>Singapur</strong> schichtet seit einigen Jahren sein Besteuerung von den direkten Steuern hin<br />
<strong>zur</strong> Umsatzbesteuerung (GST) hin um. Ab Juli 2007 liegt der Satz dieser Steuer bei 7%<br />
und beginnt damit langsam fühlbar zu werden (auch im Tourismus). Kleinunternehmen<br />
können sich unter bestimmten Bedingungen befreien lassen.<br />
<strong>Singapur</strong> hat im Gegensatz zu Hong Kong ein weltweites Netz von<br />
Doppelbesteuerungsabkommen. Im Falle Deutschlands gibt es ein ganz neues<br />
Abkommen, dass seit Dezember 2006 anzuwenden ist. Auf den wichtigen Fall der<br />
Dividendenbesteuerung wurde oben bereits eingegangen. Die Regelungen des<br />
Abkommens werden künftig – gerade auch mit Blick auf die Unternehmenssteuerreform<br />
in Deutschland – die Unternehmens- und Beratungspraxis prägen und daher ist auch im<br />
Falle <strong>Singapur</strong>s trotz der gegebenen Klarheit eine Beratung zu Fragen des Steuerrechts<br />
auf beiden Seiten der Grenze mehr als an<strong>zur</strong>aten.<br />
Das Arbeitsrecht in <strong>Singapur</strong><br />
<strong>Singapur</strong> nimmt in der Region Südostasien nicht nur wirtschaftlich, sondern auch im<br />
Hinblick auf die Beschäftigungszahlen eine Ausnahmestellung ein. Mit einer<br />
Arbeitslosenquote von derzeit 2,9 % (Stand März 2007) herrscht eine entspannte<br />
Situation auf dem Arbeitsmarkt, in vielen Bereichen wie im Finanzsektor und in der IT-<br />
Branche werden dringend Arbeitskräfte gesucht. Die geringe Anzahl der Arbeitslosen<br />
wird unterstützt durch eine effektive Beschäftigungspolitik der Regierung, bei der eine<br />
harmonische Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Mittelpunkt steht.<br />
Konflikte werden häufig im Wege der Schlichtung geklärt. Streiks kommen in der Praxis<br />
üblicherweise nicht vor.<br />
Rechtsquellen des Arbeitsrechts<br />
Das singapurische Arbeitsrecht findet seine Rechtsquellen in einer Mischung aus<br />
geschriebenem Recht und Gerichtsentscheidungen im Sinne des Rechtssystems des<br />
Common Law.<br />
Hauptregelungswerk ist der Singapore Employment Act, der Vorgaben für das Verhältnis<br />
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufstellt. Seine Regelungen beinhalten unter<br />
anderem Mindestkündigungsfristen der Vertragsparteien, Höchstgrenzen zulässiger<br />
Arbeitsstunden, einen Mindestanspruch auf Jahresurlaub, sowie Sonderleistungen für<br />
Mütter. Ein Mindestlohn für Arbeitnehmer wird nicht festgesetzt. Die Anwendung des<br />
Employment Acts erfolgt jedoch mit Einschränkungen, vor allem leitende Angestellte und<br />
Hausangestellte sind von den Regelungen ausgenommen. Auch auf Arbeitnehmer mit<br />
einem Einkommen von über S$ 1.600 (ca. € 800) findet der Employment Act nur in<br />
begrenztem Umfang Anwendung. Für viele Arbeitsverträge werden jedoch die<br />
Maßgaben des Employment Acts als Richtlinien hinzu gezogen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 164
Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmerschaft und Unternehmensleitung werden durch<br />
den Industrial Relations Act, sowie Tarifvereinbarungen der Parteien geregelt.<br />
Begründung eines Arbeitsverhältnisses<br />
Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. In der Praxis ist<br />
schon <strong>zur</strong> ausdrücklichen Klärung der einzelnen Bestimmungen des<br />
Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Ausfertigung üblich. Bei fehlender Festlegung von<br />
Bestimmungen greifen die durch die Gerichte aufgestellten Rechtsgrundsätze ein. Für<br />
Probearbeitsverhältnisse und Teilzeitbeschäftigungen bestehen keine speziellen<br />
Regelungen.<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Arbeitsverhältnisse können verhältnismäßig einfach und mit geringen gesetzlichen<br />
Beschränkungen gekündigt werden. Im Anwendungsbereich des Employment Acts hat<br />
eine Kündigung des Arbeitnehmers schriftlich zu erfolgen. Bei Fehlen ausdrücklicher<br />
vertraglicher Regelungen gelten für beide Seiten die Mindestkündigungsfristen des<br />
Employment Acts von einem Tag bis zu vier Wochen, je nach Dauer des<br />
Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können längere Fristen vereinbaren,<br />
diese müssen jedoch für beide Seiten gleich sein. Für Personen in leitenden Funktionen<br />
sind Kündigungsfristen von mindestens drei Monaten üblich. Die Angabe eines<br />
Kündigungsgrundes ist bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich.<br />
Erfolgt die Kündigung unter Nennung eines Kündigungsgrundes, kann der Arbeitnehmer<br />
diesen vor Gericht anfechten und Wiedereinsetzung oder Schadenersatz wegen<br />
wrongful dismissal beantragen<br />
Eine fristlose Kündigung kommt in Fällen schwerwiegenden Fehlverhaltens in Betracht.<br />
Der Employment Act verlangt für diese Fälle eine ordnungsgemäße Untersuchung des<br />
Sachverhalts.<br />
Im Ergebnis bestehen in <strong>Singapur</strong> nur in sehr begrenztem Umfang Regelungen zum<br />
Schutz der Arbeitnehmer, wodurch sich ein großer Gestaltungsspielraum für<br />
Arbeitsverträge ergibt.<br />
<strong>Singapur</strong> als internationales Schiedsgerichtszentrum<br />
Schiedsgerichte bieten die Möglichkeit, Streitigkeiten im wirtschaftlichen Bereich durch<br />
ein unparteiisches, privates Gremium entscheiden zu lassen. Im Zuge der<br />
fortschreitenden Globalisierung und der fortlaufenden Weiterentwicklung der<br />
internationalen Handelsbeziehungen nimmt die Anzahl der internationalen<br />
Schiedsgerichtsverfahren weiter beständig zu 2 . Selten findet sich ein internationaler<br />
Gesellschaftsvertrag, ein Joint Venture Vertrag, ein Vertrag zum Transfer von<br />
Technologie oder ein Konsortialvertrag im Baubereich, bei dem nicht für Streitfälle die<br />
Zuständigkeit eines internationalen Schiedsgerichts vereinbart würde. Verschiedene<br />
Untersuchungen belegen, daß im internationalen Wirtschaftsverkehr bereits über 80 %<br />
aller Verträge mit einer Schiedsgerichtsvereinbarung versehen sind. Dies erscheint auch<br />
angemessen vor dem Hintergrund, daß staatliche Gerichte ihre Wurzeln in einer<br />
nationalen Rechtsordnung haben und eng mit dieser verbunden sind. Zudem bestehen<br />
2 Vgl. dazu die Übersicht des HKIAC unter http://www.hkiac.org/en_statistics.html sowie die „fact and figures“ Seite des<br />
„International Chamber of Commerce (ICC)“ unter: http://www.iccwbo.org/court/english/right_topics/stat_2001.asp<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 165
ei Durchführung des Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten in dem Land eines der<br />
beiden Parteien oftmals – ob berechtigt oder unberechtigt sei dahingestellt –<br />
Befangenheitsbefürchtungen. Für den internationalen Geschäftsverkehr erscheint daher<br />
die Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten durch staatliche Gerichte mitunter nicht<br />
angemessen.<br />
Bei internationalen Geschäftsabschlüssen in Asien stellt sich immer wieder die Frage,<br />
welche Schiedsgerichtsordnung und welcher Schiedsgerichtsort vereinbart werden<br />
sollen. In Asien ansässige Unternehmen zögern im Hinblick auf die räumliche<br />
Entfernung sowie auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten<br />
Schiedsgerichte in London 3 , New York 4 , Paris 5 oder Zürich zu vereinbaren. Neben<br />
diesen „traditionellen“ Schiedsgerichtsorten haben sich in Asien seit einiger Zeit eigene<br />
Schiedsgerichtszentren entwickelt. Unter ihnen nimmt das in <strong>Singapur</strong> befindliche<br />
„Singapore International Arbitration Centre“ (SIAC) 6 inzwischen eine Schlüsselstellung<br />
ein.<br />
Das SIAC wurde im Jahre 1990 in <strong>Singapur</strong> etabliert in der Rechtsform der „public<br />
company limited by guarantee“. Das SIAC nahm seine Arbeit am 01. Juli 1991 auf. Das<br />
SIAC hat sich zum Ziel gesetzt:<br />
- die rechtlichen und physischen Voraussetztungen für die Durchführung nationaler<br />
und internationaler Schiedsverfahren in <strong>Singapur</strong> zu schaffen,<br />
- Schiedsverfahren als Alternative zu den Verfahren vor den staatlichen Gerichten<br />
zu etablieren sowie<br />
- ein „panel“ von erfahrenen Schiedsrichtern zu rekrutieren.<br />
Im Jahre des Tätigkeitsbeginns 1991 hatte das SIAC lediglich zwei Fälle zu entscheiden,<br />
im Jahre 1996 waren es bereits 51 und im Jahre 2004 nahezu 100. Für das laufende<br />
Jahr ist wiederum mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen. Den größten anteiligen<br />
Bereich nehmen Dispute aus dem Bereich Wirtschaft und Handel (31 %) ein, gefolgt<br />
vom Bereich Seefahrt (30 %), dicht gefolgt von Streitigkeiten aus dem Bauwesen und<br />
dem Bereich der Ingenieurleistungen (23 %).<br />
Die Zuständigkeit des SIAC sowie aller Schiedsgerichte beruht in der Regel auf einem<br />
Vertrag zwischen den Parteien. Dieser kann in Form einer selbständigen Vereinbarung<br />
(Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel)<br />
geschlossen werden. Schiedsgerichtsvereinbarungen können grundsätzlich vor oder<br />
nach Entstehung eines Disputes getroffen werden. Es ist jedoch eher die Ausnahme,<br />
daß Schiedsgerichtsvereinbarungen nach Entstehen eines Disputes getrofen werden, da<br />
dann oftmals jegliche konstruktiven Kommunikationskanäle zwischen den Parteien<br />
bereits zusammengebrochen sind. Üblicherweise werden daher<br />
Schiedgerichtsvereinbarungen in den jeweiligen Vertragswerken von vornherein mit<br />
geregelt. Die SIAC Rules empfehlen insoweit die Vereinbarung einer entsprechenden<br />
Modellklausel.<br />
Wurde die Zuständigkeit des Schiedsgerichts wirksam vereinbart, ersetzt das<br />
Schiedsgericht das staatliche Gericht vollständig. Das Schiedsgericht ist dann auch für<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
London Court of International Arbitration (LCIA)<br />
American Arbitration Association (AAA)<br />
International Court of Arbitration, Paris (ICC)<br />
Singapore International Arbitration Center www.siac.org.sg<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 166
Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig 7 . Soll der Schiedsspruch später<br />
für vollstreckbar erklärt werden, steht dem staatlichen Richter nur hinsichtlich des<br />
Verfahrens ein eingeschränktes Kontrollrecht zu.<br />
Schiedgerichtsverfahren zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Regel weniger<br />
förmlichen Verfahrensregeln unterliegen als Verfahren vor den staatlichen Gerichten.<br />
Denn es steht den Parteien im Schiedsverfahren im wesentlichen frei, ihre<br />
Verfahrensregeln selbst zu wählen und selbst auszugestalten. Insbesondere haben die<br />
Parteien die Möglichkeit, die Schiedsrichter selbst auszuwählen und können somit<br />
sicherstellen, dass diese über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf den<br />
zu entscheidenden Streit bzw. besondere Fähigkeiten mit der gütlichen Beilegung von<br />
Streitigkeiten verfügen.<br />
Weitere Vorteile von Schiedsgerichtsverfahren liegen zum einen darin, daß die<br />
Verfahren – anders als bei den staatlichen Gerichten - grundsätzlich nicht öffentlich sind.<br />
Dies kann von erheblicher Bedeutung sein nicht nur für den Fall, daß die Parteien die<br />
Publizität (Medien) eines staatlichen Verfahrens möglichst vermeiden wollen, sondern<br />
auch in Bezug auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere dem Schutz<br />
von Know-How etc. Hierdurch wird gewährleistet, daß Informationen über Tatsachen<br />
oder Umstände, die sich negativ auf den Geschäftsverkehr des Unternehmens<br />
auswirken könnten, nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Nach den eigenen Erfahrungen<br />
des Verfassers stellt die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens einen besonderen Vorteil bei<br />
gesellschaftsinternen Streitigkeiten dar. Denn häufig besteht in diesen Verfahren der<br />
Wunsch interne Unternehmensdaten nicht Dritten zugänglich zu machen, was in einem<br />
(grundsätzlich öffentlichen) Verfahren vor den staatlichen Gerichten nicht vermeidbar<br />
wäre. Das Schiedsverfahren trägt dem Rechnung, indem es unter Ausschluß der<br />
Öffentlichkeit stattfindet. Ein weiterer Vorteil der Schiedsgerichtsverfahren besteht darin,<br />
daß diese Verfahren in aller Regel wesentlich schneller durchgeführt werden, als<br />
vergleichbare Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Das Schiedsgericht kann auf<br />
Wunsch der Parteien Verhandlungen, Beweisaufnahmen oder sonstige<br />
Zusammenkünfte an jedem geeigneten Ort und zu jeder Zeit abhalten. Die Parteien<br />
bestimmen Ort und Zeit des Verfahrensablaufs. Zudem fällt in der Regel ein zeit- und<br />
kostenintensiver Instanzenzug völlig weg.<br />
Ein weiterer Vorteil, der für das SIAC spricht, sind die anfallenden Kosten, wo das SIAC<br />
im Vergleich mit anderen Schiedsgerichtszentren deutlich besser abschneidet.<br />
Die SIAC Rules, d.h. die Verfahrensregeln, nach denen das SIAC arbeitet, basieren<br />
weitgehend auf den „UNCITRAL Arbitration Rules“ (United Nations Commission of<br />
International Trade Law) sowie auf den „Rules of the London Court of International<br />
Arbitration“ und wurden gerade zum 01.07.2007 in neuer Form vorgelegt. Die SIAC<br />
Rules legen hier insbesondere Wert auf eine Beschleunigung des Verfahrens, d.h. eine<br />
Abkürzung des schriftlichen Verfahrens sowie die feste Vorgabe eines Zeitrahmens<br />
innerhalb dessen das Schiedsgericht eine Entscheidung fällen muss. Ergänzend zu den<br />
SIAC Rules ist auf internationale Schiedsverfahren in <strong>Singapur</strong> der „International<br />
Arbitration Act (Cap 143A)“ anwendbar.<br />
Eingeleitet wird das Schiedsverfahren durch den „Claimant“ genannten Kläger, der eine<br />
„notice of arbitration“ nach Art. 3 der SIAC Rules an das SIAC zustellen muss. Diese<br />
7<br />
Sec. 6, 7 und 14 des International Arbitration Act<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 167
förmliche Benachrichtigung muß u.a. die folgenden Angaben enthalten: Antrag des<br />
„Claimant“, die Streitigkeit durch das SIAC entscheiden zu lassen, Namen und<br />
Anschriften der Parteien, Bezugnahme auf die Schiedsgerichtsvereinbarung,<br />
Zusammenfassung des Sach- und Streitstandes sowie spezielle Anträge bzgl. des<br />
Parteibegehrens. Der Beklagte, „Respondent“ genannt, hat dann 14 Tage Frist um<br />
hierauf zu antworten.<br />
Hinsichtlich der Ernennung der Schiedsrichter sehen die SIAC Rules folgendes vor: Die<br />
SIAC Rules sehen als Regelfall die Ernennung eines Einzelschiedsrichters vor, es sei<br />
denn, in der Schiedsgerichtsklausel sei etwas anderes vereinbart worden. Für den Fall,<br />
daß ein Dreierschiedsgericht benannt werden soll, ernennt jede Partei einen<br />
Schiedsrichter, während der 3. Schiedsrichter dann von den zwei bereits von den<br />
Parteien ernannten Schiedsrichtern bestimmt wird. Das SIAC verfügt auf seiner<br />
Webseite 8 über eine umfangreiche Liste von Schiedsrichtern, die von den Parteien<br />
benannt werden können.<br />
Wenn die Parteien nicht vereinbart haben, daß das Schiedsverfahren vor dem SIAC<br />
lediglich schriftlich und durch den Austausch von Dokumenten stattfinden soll<br />
(schriftliches Verfahren), dann ist das Verfahren grundsätzlich mündlich durchzuführen.<br />
Falls eine Partei zum mündlichen Verfahren nicht erscheint, kann gegen diese Partei ein<br />
Versäumnisurteil ergehen.<br />
Hierbei steht es den Parteien frei, den Ort des Schiedsgerichtsverfahrens frei zu wählen.<br />
Der beste Schiedsspruch wäre jedoch wertlos, wenn nicht sichergestellt wäre, daß der<br />
Schiedsspruch letztendlich auch im Land der unterliegenden Partei vollstreckt werden<br />
kann. Dies stellt die sogenannte „New York Convention“ 9 sicher, der <strong>Singapur</strong> bereits im<br />
Jahre 1986 beigetreten ist. Die New York Convention gewährleistet, daß<br />
singapurianische Schiedssprüche des SIAC in mehr als 120 Staaten weltweit vollstreckt<br />
werden können, sofern gewisse verfahrensrechtliche Mindestgarantien erfüllt sind.<br />
Schiedssprüche aus <strong>Singapur</strong> sind – u.a. – in der EU, Japan, China und den USA<br />
vollstreckbar. 10 Die New York Convention sichert darüberhinaus auch die internationale<br />
Geltung von Schiedsgerichtsvereinbarungen ab.<br />
Daß das SIAC auf dem richtigen Weg ist, belegen die wiederum angestiegenen<br />
Verfahrenszahlen der letzten Jahre, die ein eindeutiger Beweis für die Professionalität<br />
des SIAC sind. Um diese Entwicklung abzusichern und einen engen Schulterschluß mit<br />
der Industrie zu gewährleisten, der das SIAC letztendlich dient, war das SIAC zum<br />
01.04.2003 eine förmliche Allianz mit der „Singapore Business Federation“ eingegangen.<br />
Erklärtes Ziel dieser Allianz ist die Förderung eines verstärkten Dialogs mit der Industrie,<br />
um den Bedürfnissen der Industrie noch besser gerecht zu werden 11 .<br />
Vor diesem Hintergrund ist abzusehen, daß das SIAC seine Position in der Region<br />
Asien weiter kontinuierlich ausbauen wird. Das SIAC bietet die Voraussetzungen dafür,<br />
sich zum führenden Schiedsgerichtszentrum in Asien zu entwickeln.<br />
8<br />
http://www.siac.org.sg<br />
9 “Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards 1958”<br />
10 Dies gilt grundsätzlich nicht für die Urteile staatlicher Gerichte aus <strong>Singapur</strong>, die nur dann in anderen Ländern<br />
vollstreckbar sind, wenn es einen bilateralen Staatsvertrag über die gegenseitige Urteilsanerkennung mit dem<br />
jeweiligen Land gibt.<br />
11 Vgl. die Pressenotiz des SIAC vom 10.04.2003<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 168
Gewerblicher Rechtsschutz in <strong>Singapur</strong><br />
Nicht nur beim Export von Hochtechnologie, sondern immer mehr auch bei allgemeinen<br />
grenzüberschreitenden Transaktionen spielen Fragen der Gewährung des Schutzes am<br />
geistigen Eigentum – der sog. gewerbliche Rechtsschutz (also Patent- und<br />
Markenschutz, Industriedesign, Urheber- und ähnliche Schutzrechte) – eine<br />
herausragende Rolle. Das gilt insbesondere schon im Stadium der<br />
Standortentscheidung. Im Fall <strong>Singapur</strong>s muss trotz eines fehlenden Hinterlands die<br />
Standortkonkurrenz <strong>zur</strong> Volksrepublik China und zu Indien, ganz besonders aber die zu<br />
anderen Anrainer- und <strong>ASEAN</strong>-Staaten (z.B. Malaysia, Indonesien, Philippinen,<br />
Thailand, usw.) in Betracht gezogen werden. Dessen war sich die politische Führung<br />
<strong>Singapur</strong>s bewusst. Und so ist durch sehr weitgehende Gesetzesänderungen, zuletzt<br />
gegen Mitte 2006, eine immense Stärkung gewerblicher Schutzrechte herbeigeführt<br />
worden. Heute kann sich der Stadtstaat – und das zu Recht – rühmen, im Hinblick auf<br />
den Schutz gewerblicher Schutzrechte Europa und den USA in keiner Weise<br />
nachzustehen. <strong>Singapur</strong> ist zudem Vertragsstaat zu allen relevanten internationalen<br />
Abkommen.<br />
Zwar kann <strong>Singapur</strong> z.B. bei Patentanmeldungen keine eigene Rechercheabteilung<br />
vorweisen. Das ist indes kein Nachteil, weil das lokale Amt, genannt IPOS, mit<br />
führenden Patentämtern (z.B. Australien) Kooperationsabkommen geschlossen hat.<br />
Diese Ämter führen die technischen Prüfungen durch. Wegen Kontingentierung besteht<br />
deshalb sogar ein gewisser Zeitvorteil. Weiterhin ist von Vorteil, dass <strong>Singapur</strong> mit einer<br />
Reihe von wichtigen Industriestaaten Freihandelsabkommen (FTA) geschlossen hat.<br />
Zumindest die neueren (ganz besonders mit den USA und Indien) sehen eine<br />
weitgehende Liberalisierung – und deshalb Anerkennung des Status – im gewerblichen<br />
Rechtsschutz vor. Auf diese Weise kann <strong>Singapur</strong> z.B. hinsichtlich Exporte nach Japan<br />
Standortvorteile innerhalb Südostasien vorweisen.<br />
Zusammen mit einem effizienten lokalen gerichtlichen Rechts- und Vollstreckungs-<br />
Schutz einerseits und dem inzwischen anerkannt effektiven alternativen Rechtsschutz<br />
andererseits (<strong>Singapur</strong> als internationaler Schiedsstandort) bewegen sich ausländische<br />
Investoren auf einem sehr sicheren Terrain.<br />
Standortförderung durch das Economic Development Board (EDB)<br />
Das EDB erhöht über diverse Förderprogramme die Attraktivität des Standortes<br />
<strong>Singapur</strong> für Unternehmen. Die Förderung erfolgt unter anderem über die Gewährung<br />
von Steuervorteilen und die Zahlung von Zuschüssen. Insbesondere fördert das EDB die<br />
Ansiedlung regionaler und internationaler Headquarter.<br />
Das Headquarters Programm des EDB begünstigt Unternehmen ab einer gewissen<br />
Größe, die diverse Headquarter Funktionen (mindestens 3 davon) in Bezug auf<br />
Niederlassungen im Ausland (mindestens 3 davon) in <strong>Singapur</strong> konzentrieren. Zu den<br />
Headquarter Funktionen gehören unter anderem strategische Planung, generelles<br />
Management und Verwaltung, Marketing, Verwaltung des geistigen Eigentums,<br />
Schulung des Personals, Forschung und Entwicklung, Einkauf und Distribution,<br />
Buchhaltung, Produktion.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 169
Wird einem Unternehmen der Regional Headquarter Status verliehen, so werden die<br />
Unternehmensgewinne nur zu 15% (anstelle der sonst geltenden 18%) besteuert. Die<br />
Steuerförderung besteht zunächst für 3 Jahre. Sie kann um weitere 2 Jahre verlängert<br />
werden, wenn gewisse Voraussetzungen am Ende des dritten Förderjahres erfüllt sind,<br />
die sich auf das Wachstum des Headquarters beziehen (z.B. Investitionsvolumen,<br />
Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, Stammkapital, Anzahl an zentralen Funktionen).<br />
Unternehmen, welche die Mindestvoraussetzungen nicht nur erfüllen, sondern<br />
übertreffen, kann der International Headquarter Status verliehen werden im Rahmen<br />
dessen der Steuersatz auf 10% oder gar 5% gesenkt werden kann und die<br />
Förderungsdauer auf bis zu 20 Jahre verlängert werden kann.<br />
Sofern die Kriterien des Headquarter Programmes nicht erreicht werden können, kommt<br />
eine Steuerförderung gleichwohl in Betracht, wenn auch nur gewisse operative<br />
Funktionen nach <strong>Singapur</strong> verlagert werden oder die bestehenden Aktivitäten ausgebaut<br />
werden. Im Einzelnen müsste man mit dem für die Förderprogramme zuständigen EDB<br />
besprechen, ob eine Förderung in Betracht kommt.<br />
5.4. Wichtige Kontakte<br />
Singaporean- German Chamber of Industry and Commerce<br />
25 International Business Park<br />
German Centre # 03- 105<br />
Singapore 609916<br />
Tel.:+65 6562 8500<br />
Fax:+65 6562 8510<br />
E-mail: info@sgc.org.sg<br />
http://www.sgc.org.sg<br />
Ministry of Manpower<br />
18 Havelock Road<br />
Singapore 059764<br />
Tel: +65 6438 5122<br />
http://www.mom.gov.sg<br />
International Enterprise Singapore (IE)<br />
230 Victoria Street<br />
7th floor, Bugis Junction Office Tower<br />
Singapore 188024<br />
Tel: +65 6337 6628<br />
Fax: 6337 6898<br />
http://www.iesingapore.gov.sg<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 170
EDB Singapore- Singapore Government<br />
250 North Bridge Road<br />
#28-00 Raffles City Tower<br />
Singapore 179101<br />
Tel: (65) 6832-6832<br />
Fax: (65) 6832-6565<br />
http://www.edb.gov.sg<br />
Infocomm Development Authority of Singapore (IDA)<br />
8 Temasek Boulevard #14-00<br />
Suntec Tower 3<br />
Singapore 038988<br />
Tel.: (+65) 6211 0888<br />
Fax: (+65) 6211 2222<br />
E-mail: info@ida.gov.sg<br />
Website:http://www.ida.gov.sg<br />
Accounting & Corporate Regulatory Authority ACRA<br />
10 Anson Road #05-01/15<br />
International Plaza<br />
Singapore 079903<br />
Tel.:(+65) 6248 6028<br />
Fax: (+65) 6225 1676<br />
Website:http://www.acra.gov.sg<br />
Singapore International Arbitration Centre<br />
City Hall<br />
3 St Andrew’s Road<br />
Singapore 178958<br />
Tel: +65 6334 1277<br />
Fax: +65 6334 2949<br />
http://www.siac.org.sg<br />
Singapore Land Authority<br />
8 Shenton Way,<br />
#26-01,<br />
Temasek Tower,<br />
Singapore 068811<br />
Tel: 6323 9829<br />
Fax: 6323 9937<br />
http://www.sla.gov.sg/htm/hom/index.htm<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 171
Saecos<br />
150 South Bridge Road<br />
Fook Hai Building, #02-30<br />
Singapore 058727<br />
Tel: (65) 6339 7383<br />
Fax: (65) 6339 2318<br />
Email: secretariat@saceos.org.sg<br />
http://www.saceos.org.sg<br />
Ministry of Trade & Industry Singapore<br />
100 High Street<br />
#09-01 The Treasury<br />
Singapore 179434<br />
Tel: +65 6225 9911<br />
Fax: +65 6332 7260<br />
E-mail: mti_email@mti.gov.sg<br />
http://app.mti.gov.sg<br />
Singapore Department of Statistics<br />
100 High Street #05-01<br />
The Treasury<br />
Singapore 179434<br />
Main Line : (65) 6 332 7686<br />
Fax Number : (65) 6 332 7689<br />
http://www.singstat.gov.sg<br />
Singapore Customs<br />
55 Newton Road #08-01<br />
Revenue House<br />
Singapore 307987<br />
Tel.:(+65) 6355 2000<br />
Fax: (+65) 6250 8663<br />
E-mail:customs_documentation@customs.gov.sg<br />
Website:http://www.customs.gov.sg<br />
Singapore Retailers Association<br />
76 Shenton Way<br />
# 17-01<br />
Singapore 079119<br />
Tel: +65 6223 6221<br />
Fax: +65 6223 6621<br />
E-mail: info@sra.org.sg<br />
http://www.retail.org.sg<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 172
Deutschsprachige Anwälte in <strong>Singapur</strong><br />
AV & P Legal<br />
Andreas Vogel<br />
25 International Businees Park<br />
#04-64 German Centre<br />
Singapore 609916<br />
Tel.: (0065) 67 792 802<br />
Fax: (0065) 68 737 879<br />
E-Mail: andreas.vogel@pacific.net.sg<br />
CHRISTOPHER BRIDGES<br />
Notary Public-Commissioner for Oaths-Advocates & Solicitors<br />
Jörg Feige<br />
Main Office:<br />
16 Jalan Killang Timor<br />
#03-03 Redhill Forum<br />
Singapore 159308<br />
Tel.: (0065) 6323 2328<br />
Fax: (0065) 6220 3100<br />
German Centre Office:<br />
25 International Business Park<br />
#02-105A German Centre<br />
Singapore 609916<br />
Tel.: (0065) 6324 7617<br />
Fax: (0065) 6883 0039<br />
E-Mail: joerg.feige@cbridgeslaw.com<br />
WWW: www.cbridgeslaw.com<br />
GARBRECHT<br />
Georg Garbrecht<br />
7500A Beach Road<br />
#15-320 The Plaza<br />
Singapore 199591<br />
Tel.: (0065) 8138 1917<br />
E-Mail: georg.garbrecht@netcologne.de<br />
ISPA LAW (SINGAPORE) PTE LTD<br />
Dr. Rüdiger Ackermann<br />
25 International Business Park<br />
#04-113 German Centre<br />
Singapore 609916<br />
Tel.: (0065) 6562 8696<br />
Fax: (0065) 6562 8697<br />
E-Mail: r.ackermann@ispa-consult.com.sg<br />
WWW: www.ispa-consult.com.sg<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 173
KLEINER ATTORNEY'S AT LAW<br />
Dr Bernd J. Götze<br />
7, Temasek Boulevard<br />
Suite 21-02 Suntec Tower One<br />
Singapore 038987<br />
Tel. (0065) 6333 0966<br />
Fax (0065) 6333 0977<br />
E-Mail: kleiner@pacific.net.sg<br />
WWW: www.kleiner-law.com<br />
LUTHER RECHTSANWALTGESELLSCHAFT MBH<br />
Thomas Weidlich, Dr Thomas Hufnagel, Gesine Stolzenhain<br />
24 Raffles Place<br />
#25-04A Clifford Centre<br />
Singapore 048621<br />
Tel. (0065) 6820 6090<br />
Fax (0065) 6820 6093<br />
E-Mail: singapore@luther-lawfirm.com<br />
WWW: www.luther-lawfirm.com<br />
RESPONDEK & FAN PTE LTD<br />
Rechstanwälte Attorneys at Law<br />
Dr. Andreas Respondek<br />
1 North Bridge Road<br />
#16-03 High Street Centre<br />
Singapore 179094<br />
Tel.: (0065) 6324 0060<br />
Fax: (0065) 6324 0223<br />
E-Mail: respondek@rflegal.com<br />
WWW: www.rflegal.com<br />
ROEDL UND PARTNER<br />
Andrea Fehr<br />
25 International Business Park<br />
#05-107 German Centre<br />
Singapore 609916<br />
Tel.: (0065) 6513 2092<br />
Fax: (0065) 6566 9331<br />
Mail: singapur@roedl.com<br />
WWW: www.roedl.de<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 174
SCHWEIGER & PARTNERS<br />
(SINGAPORE) LLP<br />
Mr Martin Schweiger<br />
European Patent Attorney<br />
1 Coleman Street<br />
#08-04 The Adelphi<br />
Singapore 179803<br />
Tel: (+65) 6337 6791<br />
Fax: (+65) 6337 5131<br />
email: ms@marken-patente.de<br />
WWW: www.marken-patente.de<br />
THÜMMEL, SCHÜTZE AND PARTNERS<br />
Birgitta von Dresky, Dr Claus Trenner, Dr Knut Unger<br />
65, Chulia Street<br />
#48-02 OCBC-Centre<br />
Singapore 049513<br />
Tel. (0065) 6535 3112<br />
Fax: (0065) 6534 3100<br />
E-Mail: singapore@tsp-law.com<br />
WWW: www.tsp-law.com<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 175
6. Das Land THAILAND<br />
6.1. Wirtschaftsstruktur<br />
Autor: Udo Peter Bartsch, bfai<br />
Bangkok (bfai) - Obwohl Thailand wegen des Fehlens einer demokratisch gewählten<br />
Regierung inzwischen als einer der risikoreicheren Standorte in Asien eingestuft wird,<br />
bleibt zehn Jahre nach der Asienkrise die prosperierende thailändische Wirtschaft ein<br />
interessanter Handelspartner in der Region. Im Rahmen der <strong>ASEAN</strong>-Zollunion AFTA<br />
nimmt auch der Produktionsstandort künftig an Bedeutung noch zu.<br />
Thailand im globalen und regionalen Kontext<br />
Thailand hat nach dem Militärputsch vom September 2006 und einigen kontroversen<br />
Entscheidungen der regierenden Junta bei den Unternehmen und Investoren neue<br />
Unsicherheiten hervorgerufen. Ein merklich abgeschwächtes Wirtschaftswachstum und<br />
ein sehr verhaltenes in- und ausländisches Investitionsengagement kennzeichnen 2007<br />
den Vertrauensschwund und die Ungewissheit über die künftige Entwicklung. Das<br />
Königreich läuft Gefahr, ohne eine baldige Lösung der innenpolitischen Probleme und<br />
der Bildung einer demokratisch gewählten Zivilregierung, seine Stellung als eine der<br />
führenden Wirtschaftsnationen in Südostasien zu verlieren.<br />
Ungeachtet aller politischen Querelen, die nach Ansicht in- und ausländischer<br />
Marktbeobachter wahrscheinlich bis 2008 weitgehend behoben werden können, ist das<br />
Königreich jedoch weiterhin ein sehr wichtiger und attraktiver Investitionsstandort in<br />
Asien und insbesondere innerhalb der <strong>ASEAN</strong>-Ländergruppe (Association of South East<br />
Asian Nations). Durch die <strong>ASEAN</strong>-Mitgliedschaft gewinnt Thailand - im Rahmen der in<br />
der AFTA-Vereinbarung (<strong>ASEAN</strong> Free Trade Area) vorgesehenen Reduzierung der<br />
Importzölle - für ausländische Produzenten als Investitionsstandort zusehends an<br />
Bedeutung. Dadurch eröffnen sich ausländischen Firmen, die ihre Erzeugnisse in<br />
Thailand produzieren oder montieren lassen, neue Möglichkeiten, diese Erzeugnisse<br />
dann auf dem noch sehr aufnahmefähigen <strong>ASEAN</strong>-Markt günstiger abzusetzen.<br />
Allerdings müssen dabei mindestens 40% der verwendeten Teile aus der lokalen<br />
Produktion ("local content") stammen.<br />
Thailand ist eine bedeutende Handelsdrehscheibe und ein sehr wichtiger<br />
Produktionsstandort für ausländische Firmen in Südostasien. Die meisten bekannten<br />
westlichen Firmen sind entweder mit Vertretungen präsent oder lassen ihre Erzeugnisse<br />
im Königreich herstellen. Insbesondere die ausländischen Automobilkonzerne lassen<br />
ihre Fahrzeuge verstärkt in Thailand montieren. Dies bezieht sich auch auf die<br />
deutschen Kfz-Hersteller DaimlerChrysler und BMW. Zudem ist das Königreich ein<br />
wichtiger Produktionsstandort für ausländische Elektronik- und Elektrotechnikfirmen<br />
sowie Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche.<br />
Das südostasiatische Land ist sehr daran interessiert, Standort für international tätige<br />
Gesellschaften zu werden. Bereits 2002 wurden Steuervergünstigungen und nicht-<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 176
monetäre Anreize für sogenannte Regional Operating Headquarters (ROH) eingeführt.<br />
Ziel ist es, insbesondere Großkonzerne <strong>zur</strong> Verlagerung ihrer asiatischen<br />
Hauptstandorte und Konzernzentralen zu bewegen. Das nachgebesserte Anreizpaket<br />
kann sich nach Ansicht von Fachleuten durchaus mit vergleichbaren Regelungen in<br />
<strong>Singapur</strong> und Hongkong messen. Mittlerweile sind vor allem einige japanische und<br />
südkoreanische Großkonzerne dabei, ROH in Thailand ein<strong>zur</strong>ichten. Das Land eignet<br />
sich auf Grund seiner Lage und der relativ guten Infrastruktur mit umfangreichen<br />
Flugverbindungen zu den Nachbarländern und den regionalen Knotenpunkten in Asien,<br />
Europa und Amerika besonders für die Bearbeitung der Märkte der gesamten Region.<br />
Wichtigste Lieferländer (in Mio. US$)<br />
Lieferland 2004 2005 2006<br />
Veränd. in<br />
%<br />
Japan 22.294 26.036 25.483 -2,1<br />
VR China 8.144 11.160 13.448 20,5<br />
USA 7.206 8.684 8.505 -2,1<br />
Malaysia 5.505 8.098 8.350 3,1<br />
<strong>Singapur</strong> 4.142 5.380 5.650 5,0<br />
VAE 3.693 5.700 7.116 24,8<br />
Taiwan 3.964 4.504 5.080 13,0<br />
Korea (Rep.) 3.576 3.885 5.002 29,0<br />
Deutschland 2.829 3.203 3.236 1,0<br />
Hongkong, SVR 1.326 1.505 1.535 2,0<br />
Quelle: Bank of Thailand, Economic and Financial Statistics, März 2007<br />
Wichtigste Handelspartner sind die asiatischen Länder, in erster Linie Japan und die VR<br />
China sowie die <strong>ASEAN</strong>-Staaten. Zudem wird ein großer Teil des Außenhandels mit den<br />
USA und der EU abgewickelt. Bei den thailändischen Exporten 2006 entfielen rund 21%<br />
der Lieferungen auf die <strong>ASEAN</strong>-Länder, 15% auf die USA, etwa 14% auf die EU, knapp<br />
13% auf Japan und 9% auf die VR China. Der Anteil der deutschen Bezüge an den<br />
thailändischen Exporten lag 2006 bei 1,8%. Japan und die <strong>ASEAN</strong>-Länder halten den<br />
größten Anteil an den thailändischen Importen. 2006 entfielen auf Bezüge aus Japan<br />
rund 20% und aus den <strong>ASEAN</strong>-Ländern 18,5% der Importe. Zudem kamen mehr als<br />
10% der Lieferungen aus der VR China, knapp 9% aus der EU und 6,7% aus den USA.<br />
Deutschland hatte 2006 einen Anteil von 2,6% an den Gesamteinfuhren des<br />
Königreiches.<br />
Wichtigste Abnehmerländer (in Mio. US$)<br />
Bezugsland 2004 2005 2006<br />
Veränd.<br />
in %<br />
USA 15.508 16.997 19.498 14,7<br />
Japan 13.498 15.097 16.465 9,1<br />
VR China 7.115 9.167 11.724 27,9<br />
<strong>Singapur</strong> 7.027 7.691 8.367 8,8<br />
Hongkong, SVR 4.940 6.165 7.172 16,3<br />
Malaysia 5.313 5.822 6.625 13,8<br />
Großbritannien 3.031 2.805 3.407 21,5<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 177
Taiwan 2.608 2.722 3.372 23,9<br />
Korea (Rep.) 1.859 2.259 2.634 16,6<br />
Deutschland 1.804 2.008 2.329 16,0<br />
Quelle: Bank of Thailand, Economic and Financial Statistics, März 2007<br />
Die Wirtschaftsgesetzgebung in Thailand ist relativ liberal. Allerdings hat die amtierende<br />
Militärregierung die Kapitalkontrollen verschärft und Maßnahmen <strong>zur</strong> Beschränkung der<br />
Kontrolle ausländischer Investoren ergriffen. Demnach müssen auch deutsche<br />
Investoren, die an einem thailändischen Unternehmen der Liste 1 oder 2 zum Foreign<br />
Business Act, mehr als 50% der Anteile oder der Stimmrechte halten, innerhalb von zwei<br />
Jahren ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung diese Anteile/Stimmrechte auf unter 50%<br />
senken.<br />
Die noch von der vorherigen Regierung unter Premierminister Thaksin Shinawatra stark<br />
vorangetriebenen Bemühungen um den Aufbau eines Netzes von bilateralen<br />
Freihandelsabkommen mit den wichtigsten Partnerländern kamen nach dem<br />
Militärputsch weitgehend zum Stillstand. Trotz massiver Kritik seitens verschiedener<br />
Nicht-Regierungsorganisationen und einiger Intellektueller konnte aber das bilaterale<br />
Freihandelsabkommen (Economic Partnership Agreement) mit Japan im April 2007<br />
unterzeichnet werden.<br />
Bangkok hat bisher fünf "Basic Trade Agreements", die auch als "Early Harvest<br />
Programs" bezeichnet werden und mehr politisch als wirtschaftlich von Bedeutung sind,<br />
abgeschlossen. Derartige Freihandelsabkommen bestehen mit der VR China, Indien,<br />
Bahrain und Peru. Zugleich wurde ein solches Abkommen auch mit der BIMST-EC<br />
Ländergruppe (Bangladesch, Indien, Malaysia, Myanmar, Sri Lanka, Bhutan und Nepal)<br />
abgeschlossen. Ein vollständiges Freihandelsabkommen (Comprehensive Trade<br />
Agreement) kam bisher lediglich mit Australien zustande. Es ist am 1.1.2005 in Kraft<br />
getreten.<br />
Zugleich verhandelt Thailand schon seit längerer Zeit mit den USA und Neuseeland über<br />
den Abschluss von bilateralen Freihandelsabkommen. Bisher gestalteten sich die<br />
Gespräche mit den USA, die mittlerweile auch ruhen, recht schwierig. Der Hauptgrund<br />
dafür ist, dass die USA einige Regelungen über sensible Bereiche, wie Korruption,<br />
Wettbewerbspolitik oder staatliches Beschaffungswesen, in das Abkommen einbringen<br />
möchten. Auch mit Kanada, Taiwan, Hongkong (SVR) und der Tschechischen Republik<br />
will Bangkok Verhandlungen über den Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen<br />
aufnehmen. Im Februar 2004 unterzeichneten die Wirtschafts- und Außenminister von<br />
Thailand, Bangladesch, Indien, Myanmar und Sri Lanka eine Absichtserklärung <strong>zur</strong><br />
Schaffung einer gemeinsamen Freihandelszone.<br />
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfai-<br />
Publikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",<br />
Erscheinungsjahr 2007, bfai-Bestellnr. 12370, Preis: 25,00 Euro.<br />
Sektorale Struktur<br />
Seit der Finanzkrise 1997/98 vollzieht sich in der thailändischen Wirtschaft ein<br />
Strukturwandel. Die verarbeitende Industrie und der Dienstleistungssektor gewinnen<br />
zunehmend an Bedeutung. Zugleich wird die Entwicklung kleiner und mittlerer<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 178
Unternehmen (KMU) forciert. Mittlerweile liegt der Anteil der Industrie und des<br />
Dienstleistungssektors am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei knapp 90%. Der Beitrag der<br />
Landwirtschaft zum BIP stagniert bei 10%. Allerdings ist diese im Hinblick auf den immer<br />
noch sehr hohen Anteil der Landbevölkerung bedeutender, als der BIP-Anteil vermuten<br />
lässt. So leben derzeit etwa 60% der Bewohner des Königreiches weiterhin direkt oder<br />
indirekt vom Agrarsektor.<br />
Beiträge der Wirtschaftszweige zum Bruttoinlandsprodukt (Werte in Mrd. Baht ,<br />
Veränderungen in %)<br />
Wirtschaftszweig 2005 *) 2006 *) Veränd.<br />
BIP insgesamt 6.918 7.656 10,7<br />
Landwirtschaft 721,7 833,4 15,5<br />
darunter<br />
Fischereiwirtschaft 97,6 99 1,3<br />
Bergbau 221,9 257,6 16,1<br />
Verarbeitende Industrie 2.466 2.740 11,1<br />
Versorger 220,4 250,5 13,6<br />
Bauwirtschaft 216,8 239 10,23<br />
Handel, Reparaturleistungen 1.037,7 1.114,6 7,4<br />
Hotels, Gaststätten 346,9 387,7 11,8<br />
Verkehr, Kommunikation 522,1 569,5 9,1<br />
Finanzdienstleistungen 262,5 282,7 7,7<br />
Immobilien, Mieten 198,4 203,9 2,7<br />
Öffentliche Verwaltung 326,1 348,8 7,0<br />
Erziehung 279,3 297,4 6,5<br />
Gesundheit, Sozialdienste 134,9 150,6 11,6<br />
Andere Dienstleistungen 124,3 128,9 3,7<br />
*) vorläufig<br />
Quelle: Bank of Thailand, Economic and Financial Statistics, März 2007<br />
Dem Preliminary Report of The 2007 Industrial Census (non-municipal area) zufolge<br />
verfügt Thailand über 1.132.424 Industriebetriebe ("industrial establishments"). Davon<br />
befinden sich 41,2% im Nordosten, 21,3% im Norden, 15,6% im Süden, 15,4% in der<br />
Zentralregion und 6,5% in anderen Landesteilen. Bei 95,7% der Betriebe handelt es sich<br />
um Privatfirmen. Die überwiegende Mehrheit (über 98%) sind kleine Unternehmen mit 1<br />
bis 50 Beschäftigten. Auf Firmen mit über 200 Beschäftigten entfielen nur 0,2% der<br />
Unternehmen. Die meisten Firmen (64,5%) sind in den Bereichen Handel und<br />
Serviceleistungen tätig. Mit der Produktion befassen sich laut Zensus 28,8% der<br />
Unternehmen.<br />
Der Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP wird in den kommenden Jahren weiter<br />
wachsen. Insbesondere ist mit einer beschleunigten Entwicklung im Bereich des<br />
Automobilbaus, der Kfz-Teileproduktion, der Informations- und<br />
Telekommunikationsindustrie, der Petrochemie und der Energiewirtschaft zu rechnen.<br />
Das gleiche gilt auch für hochwertige Servicedienste. Dies bezieht sich ferner auf den<br />
Tourismus und den Handel. Stark an Bedeutung gewinnen dürfte außerdem die<br />
Bauwirtschaft, da nach Überwindung der politischen Krise wieder mit verstärkten<br />
Investitions- und Bauaktivitäten zu rechnen ist. Insbesondere der geplante Ausbau der<br />
Massentransportsysteme in Bangkok (Sky Train, U-Bahn) könnte die Bautätigkeit<br />
ankurbeln. Für deutsche Unternehmen sind neben der Kfz-Branche, vor allem die<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 179
Chemie, die Energiewirtschaft und der gesamte Verkehrsbereich für neue<br />
Geschäftsmöglichkeiten von Bedeutung.<br />
Bedeutung der Wirtschaftssektoren<br />
Anteil Anteil Anteil an den Anteil an den<br />
Sektor<br />
am BIP am BIP Beschäftigten Beschäftigten<br />
(in %) (in %) (in %) (in %)<br />
2000 *) 2005 2000 *) 2005<br />
Verarbeitende Industrie 33,6 35,6 14,9 15,8<br />
Bergbau/Rohstoffe 2,4 3,2 4,8 6,0<br />
Land- u. Forstwirtschaft 9,0 10,4 44,2 38,6<br />
Baugewerbe 3,1 3,1 4,8 6,0<br />
Handel, Reparaturleistungen 17,2 15,0 14,0 15,8<br />
Verkehr, Kommunikation 7,3 7,4 3,1 3,1<br />
Hotels, Gaststätten 5,6 5,0 5,8 6,7<br />
Finanzen/Versicherungen 3,0 3,8 0,9 0,9<br />
Sonstige Dienstleistungen 7,5 7,7 6,1 6,8<br />
*) Fünf-Jahres-Vergleich<br />
Quelle: Bank of Thailand<br />
Der Agrarsektor dürfte hingegen langfristig weiter schrumpfen. Allerdings wird Thailand<br />
weiterhin seine Position als bedeutender Reis- und Kautschukproduzent behalten.<br />
Zudem ist bei der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen künftig mit einer<br />
stärkeren Ausrichtung der Produktion auf hochwertige Qualitätserzeugnisse zu rechnen.<br />
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum<br />
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die<br />
wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der<br />
Reihe „Wirtschaftsdaten kompakt“ kostenlos <strong>zur</strong> Verfügung (www.bfai.de).<br />
Informationen zu den größten Unternehmen Thailands<br />
Liste der TOP 20<br />
Unternehmen/Konzern<br />
Siam Cement<br />
PTT Plc.<br />
Bangkok Bank<br />
EGAT<br />
Thai Railways<br />
Thai Oil<br />
Advanced Info Service (AIS)<br />
IRPC<br />
PTT Chemical<br />
EGCO<br />
Thanachart Capital (TCAP)<br />
Airport organization of Thailand<br />
(AOT)<br />
Wichtige Sparten/ Produktsegmente<br />
Industriekonglomerat; tätig in den Branchen<br />
Papier und Verpackungen, Petrochemie,<br />
Zement, Baustoffe, Vertrieb und Logistik<br />
Öl- und Gasgeschäft, Petrochemie<br />
Größte Bank<br />
Energieversorger<br />
Schienenverkehr<br />
Öl- und Gaswirtschaft<br />
Größter Mobilfunkbetreiber<br />
Größtes Petrochemieunternehmen<br />
Petrochemie<br />
Energieversorger<br />
Bank- und Finanzdienste<br />
Flughafenbetreiber<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 180
Charoen Pokphand Group Industriekonglomerat; tätig in Agroindustrie,<br />
Telekom, Automobilbau, Immobilien<br />
Sahavirriya Steel Industries Pcl. Eisen und Stahl<br />
Thai Summit Group<br />
Größter Produzent von Kfz-Teilen<br />
Hana Microelectronics<br />
Halbleiter<br />
Italian-Thai Development Pcl. Größter Baukonzern<br />
Aromatics Thailand<br />
Chemie<br />
Saha Group<br />
Größtes Konsumgüterkonglomerat<br />
Quelle: Money and Banking, Mai 2007 und Pressemeldungen<br />
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach<br />
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57-354: E-Mail: anschriften@bfai.de).<br />
Regionale Struktur<br />
Der Großraum Bangkok gilt immer noch als das Wirtschaftszentrum des Landes. Hier<br />
unterhalten die meisten ausländischen Investoren ihre Repräsentanzen und<br />
Verwaltungsbüros. Die Produktionstätigkeit vollzieht sich jedoch in den einzelnen<br />
Industriegebieten des Landes, dem Eastern Seaboard mit dem Industriezentrum Rayong<br />
und dem Seehafen Laem Chabang, dem Western Seaboard in der Prachuab Khiri Khan<br />
Provinz und dem Southern Seaboard (Provinzen: Surat Thani, Phangnga, Phuket, Krabi<br />
und Nakhon Sri Thammarat).<br />
Thailand besitzt eine Vielzahl von Industriezonen und Industrieparks, in denen die<br />
meisten Großunternehmen und ausländische Firmen angesiedelt sind. So verfügt der<br />
Großraum Bangkok über fünf derartige Industrieansiedlungen. In der Central und<br />
Western Region befinden sich in Samut Prakarn drei, in Phathum Thani zwei, in Samut<br />
Sakhon drei, in Ayutthaya vier, in Saraburi drei Industrieparks und -zonen und in<br />
Ratchaburi einer. Die Easter Region besitzt in Rayong 16, in Chachoengsao fünf, in<br />
Chonburi sieben und in Prachinburi drei derartige Parks. Zudem sind einige<br />
Industrieparks noch im Nordosten in Nakhon Ratchasima (2) im Norden in Lamphun (3)<br />
und Pichit (2) sowie in Songkhla (2) im Süden des Landes angesiedelt.<br />
Die wichtigste Industrieansiedlung des Landes ist der Eastern Seaboard. Hier befindet<br />
sich das Produktionszentrum der thailändischen Automobilindustrie und der<br />
Petrochemie. Der Großraum Bangkok soll künftig als wichtigster Standort für die<br />
Modebranche ausgebaut werden.<br />
Bedeutung der Bundesstaaten/Provinzen bzw. Regionen/Ballungszentren<br />
Verwaltungseinheit bzw. Region<br />
BIP pro Kopf 2004 (in US$)<br />
Bangkok Region: Bangkok, Samut Prakarn,<br />
6.461<br />
Nonthaburi, Pathum Thani, Samut Sakhon<br />
Sub-Central Region: Ayutthaya, Saraburi, Ang<br />
4.033<br />
Thong, Lopburi, Singburi, Chai Nat<br />
Eastern Region: Chonburi, Rayong, Chanthaburi,<br />
5.708<br />
Trat, Chachoengsao, Prachinburi, Nakhon Nayok,<br />
Sa Kaeo<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 181
Western Region: Rachaburi, Kanchanaburi,<br />
Suphanburi, Samut Songkhram, Phechaburi,<br />
Prachuap Khiri Khan<br />
Northern Region: Chiang Mai, Lamphun,<br />
Lampang, Uttaradit, Phrae, Nan, Phayao, Chiang<br />
Rai, Mae Hong Son, Nakhon Sawan, Uthai Thani,<br />
Kamphaeng Phet, Tak, Sukhothai, Phitsanulok,<br />
Phichit, Phetchabun<br />
Norrth Eastern Region: Nakhon Ratchasima,<br />
Buriram, Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani,<br />
Yasothon, Chaiyaphum, Amnat Charoen, Nong<br />
Bua Lam Phu, Khon Kaen, Udon Thani<br />
Southern Region: Nakhon Si Thammarat, Krabi,<br />
Phuket, Surat Thani, Songkhla, Trang, Pattani,<br />
Yala, Narathiwat<br />
Quelle: Statistical Yearbook Thailand 2006<br />
1.961<br />
1.260<br />
797<br />
1.757<br />
Rolle des Staates in der Wirtschaft<br />
In der Wirtschaft dominiert der Privatsektor. Dabei handelt es sich jedoch um eine vom<br />
Staat gelenkte Privatwirtschaft, die den staatlichen Verwaltungsorganen Eingriffe in das<br />
Wirtschaftsgeschehen ermöglicht. Der Einfluss der öffentlichen Hand auf das<br />
wirtschaftliche Geschehen ist noch relativ groß, da sich viele bedeutende<br />
Großunternehmen noch im Staatsbesitz befinden. Dies bezieht sich insbesondere auf<br />
die Bereiche Energieversorgung und Telekommunikation.<br />
Die wirtschaftliche Betätigung für ausländische Unternehmen ist in Thailand staatlich<br />
reglementiert. In den drei Anhängen des Foreign Business Act werden die<br />
Geschäftsaktivitäten aufgezählt, die Ausländern entweder generell verschlossen bleiben<br />
oder nur mit einer behördlichen Genehmigung erlaubt sind.<br />
Die für Ausländer generell verschlossenen Kategorien umfassen:<br />
- das Zeitungs-, Radio- und Fernsehgeschäft<br />
- die Landwirtschaft<br />
- die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, insbesondere in der Forst- und<br />
Fischereiwirtschaft<br />
- den Handel mit religiösen Objekten, Antiquitäten und Gegenständen von<br />
historischem Wert<br />
- den Handel mit Grundstücken.<br />
Für einige an sich beschränkte Geschäftsfelder können Ausländern jedoch eine Lizenz<br />
für die wirtschaftliche Betätigung erhalten. Dazu zählen:<br />
- der Handel sowie die Produktion und Reparatur von Waffen<br />
- das gesamte Transportwesen<br />
- der Handel und die Produktion bestimmter Kunst- und Handwerksgegenstände<br />
(traditionelle Thai-Kunst)<br />
- der Bergbau, Holzfällerei sowie die Zucker- und Salzproduktion<br />
- das Herstellen von Gold-, Silber- und Bronzewaren<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 182
- die Bauwirtschaft mit Ausnahme von Infrastrukturprojekten<br />
- die meisten der sogenannten freien Berufe<br />
- die meisten Agentur- und Maklertätigkeiten, öffentlichen Versteigerungen<br />
- Dienstleistungen in den Bereichen Tourismus und Hotelgewerbe<br />
- Groß- und Einzelhandel mit einem Mindestkapital von unter 100 Mio. Baht.<br />
Der Staat hält in einigen Wirtschaftsbereichen, unter anderem bei der<br />
Energieversorgung und teilweise auch im Telekombereich eine dominierende<br />
Machtposition. Durch eine Teilprivatisierung (über Börsengänge) soll jedoch die<br />
Monopolstellung des Staates abgebaut werden. Allerdings scheiterten bisher die<br />
Privatisierungspläne der Regierung, zum Beispiel beim Energieversorger EGAT, am<br />
massiven Widerstand der Belegschaften der Staatsbetriebe.<br />
Außenhandel<br />
Träger des Wirtschaftswachstums ist gegenwärtig neben dem öffentlichen Bereich<br />
eindeutig die Exportwirtschaft. Ihr Anteil am BIP liegt laut Aussagen des<br />
stellvertretenden Premierministers, Dr. Kosit Panpiemras, bei etwa 70%. Die<br />
thailändischen Exporte sind im 1. Quartal 2007 um beachtliche 18,2% auf 34,82 Mrd. $<br />
gestiegen. Dabei nahmen die Ausfuhren von Agrarprodukten um 20,6% und von<br />
Industrieerzeugnissen um 17% zu. Die starke Exportausweitung hat die Bank of<br />
Thailand (BOT) dazu veranlasst, ihre Voraussage für die Steigerung der Ausfuhren 2007<br />
von ursprünglich 7,5 bis 20,5% auf 9,0 bis 12,0% heraufzusetzen. Bereits 2006 sind die<br />
Ausfuhren um beachtliche 17,4% auf 128,2 Mrd. $ gestiegen.<br />
Bei den Importen war in den ersten drei Monaten 2007 lediglich ein Anstieg um 2% auf<br />
30,55 Mrd. $ zu verzeichnen. Für das Gesamtjahr rechnet die BOT mit einer<br />
Beschleunigung und setzte ihre Importprognose von ursprünglich 7,0 bis 10,0% auf<br />
7,5% bis 10,5% leicht nach oben. Während die Bezüge von Konsumgütern weiter<br />
wachsen, sind die Einfuhren von Kapitalgütern auf Grund der deutlich abgeschwächten<br />
Investitionstätigkeit rückläufig. Sie sanken im März 2007 auf Jahresbasis um 6,2%. Mit<br />
einer Belebung ist erst nach Überwindung der politischen Krise und einer Verbesserung<br />
des Investitionsklimas zu rechnen. Insbesondere die Inangriffnahme der Arbeiten an den<br />
geplanten Infrastrukturvorhaben dürfte die Einfuhr von Ausrüstungen (zum Beispiel für<br />
den Bedarf des Massentransports) kräftig in die Höhe treiben. Auch die sehr stark<br />
exportorientierten Industriezweige, wie der Automobilbau, die Elektronik und<br />
Elektrotechnik, die einen erheblichen Teil der benötigten Teile und Komponenten<br />
einführen müssen, werden den Importen Auftrieb geben.<br />
Aufgrund der kräftig steigenden Exporte und der verhältnismäßig geringen<br />
Importzunahme rechnet die BOT für 2007 mit einem Leistungsbilanzüberschuss von 4<br />
Mrd. bis 5 Mrd. $. Thailand erwirtschaftete 2006 ein Plus in der Handelsbilanz von 2,3<br />
Mrd. $. In der Leistungsbilanz betrug der positive Saldo laut Angaben der BOT 3,2 Mrd.<br />
$.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 183
Einfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem<br />
Vorjahr in %)<br />
SITC Warengruppe 2003 2004 2005 2005/2004<br />
0-9 Insgesamt 75.824 94.402 118.164 25,2<br />
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 2.913 3.278 3.793 13,6<br />
5 Chemische Erzeugnisse 8.476 10.594 12.006 11,8<br />
.51 Organische Chemikalien 2.211 2.990 3.462 13,6<br />
.52 Anorganische Chemikalien 508 723 860 15,9<br />
.53 Farben/Lacke 699 790 793 0,4<br />
.54 Arzneimittel 642 668 816 18,1<br />
.55 Waschmittel/Kosmetika 570 650 686 5,2<br />
.56 Düngemittel 636 824 892 7,6<br />
.57 Kunststoffe (Primärform) 1.364 1.788 2.128 16,0<br />
.58 Kunststoffe (Halbwaren) 668 749 837 10,5<br />
6 Vorerzeugnisse 13.116 17.664 21.865 19,2<br />
.64 Papier/Pappe 609 738 886 16,7<br />
.65 Textilien 1.629 1.847 1.986 7,0<br />
.66 Baustoffe/Glas/Keramik 1.698 2.113 2.330 9,3<br />
.67 Eisen/Stahl 4.084 6.319 8.708 27,4<br />
.68 NE-Metalle 1.934 2.958 3.527 16,1<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 32.963 38.404 44.944 14,6<br />
.71 Kraftmaschinen 1.693 1.853 3.038 39,0<br />
.72 Arbeitsmaschinen 2.582 2.925 3.103 5,7<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 1.010 1.315 1.568 16,1<br />
.74 Spezialmaschinen 3.564 4.499 5.230 14,0<br />
.75 Büromaschinen/EDV 4.384 4.809 5.710 15,8<br />
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 2.856 3.164 3.887 18,6<br />
..776 Elektronische Bauelemente 7.565 9.081 9.521 4,6<br />
.75+76+776 Elektronische Erzeugnisse 14.805 17.054 19.118 12,1<br />
.77 minus 776 Elektrotechnik 5.144 6.157 7.258 17,9<br />
.78 Kraftfahrzeuge 3.054 3.551 3.850 7,8<br />
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 1.112 1.052 1.780 41,0<br />
8 Fertigerzeugnisse 4.376 5.023 6.846 26,6<br />
.82 Möbel 89 134 153 12,4<br />
.84 Bekleidung 156 197 214 7,9<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 1.159 1.400 1.852 24,4<br />
.88 Feinmechanik/Optik 679 808 708 -14,0<br />
Quelle: UN, Comtrade<br />
Ausfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem<br />
Vorjahr in %)<br />
SITC Warengruppe 2003 2004 2005 2005/2004<br />
0-9 96.248 95.181 109.075 14,6<br />
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 10.942 11.934 12.374 3,6<br />
1 Getränke/Tabak 201 230 253 9,1<br />
2 Rohstoffe 4.196 5.205 5.623 7,4<br />
3 Brenn-, Schmierstoffe/Strom 2.126 3.415 4.768 28,4<br />
.33 Erdöl, Erdölerzeugnisse 1.895 3.101 4.358 28,8<br />
5 Chemische Erzeugnisse 5.257 6.909 8.913 22,5<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 184
.54 Arzneimittel 138 145 172 15,7<br />
6 Vorerzeugnisse 9.391 11.815 13.637 13,4<br />
.64 Papier/Pappe 709 766 896 14,5<br />
.65 Textilien 2.161 2.563 2.764 7,3<br />
.67 Eisen/Stahl 1.035 1.532 1.643 6,8<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 35.191 42.777 49.192 13,0<br />
.71 Kraftmaschinen 1.403 2.160 2.392 9,7<br />
.72 Arbeitsmaschinen 445 521 685 23,9<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 133 262 263 0,4<br />
.74 Spezialmaschinen 2.873 3809 4.388 13,2<br />
.75 Büromaschinen/EDV 8.292 9.105 11.561 21,2<br />
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 4.882 5.788 5.811 0,4<br />
..776 Elektronische Bauelemente 6.307 6.322 6.538 3,3<br />
.75+76+776 Elektronische Erzeugnisse 19.481 21.215 23.910 12,7<br />
.77 minus 776 Elektrotechnik 5.638 14.893 17.372 16,6<br />
.78 Kraftfahrzeuge 4.109 5.731 8.117 29,4<br />
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 1.109 1.191 1.320 9,8<br />
8 Fertigerzeugnisse 10.621 12.038 13.351 9,8<br />
.84 Bekleidung 3.985 3.985 4.085 2,4<br />
Quelle: UN, Comtrade<br />
6.2. Vertrieb<br />
Autor: Udo-Peter Bartsch, bfai<br />
Bangkok (bfai) – Thailand, insbesondere seine Wirtschaftsmetropole Bangkok, gehört zu<br />
den beliebtesten Einkaufszentren in Asien. Ausländische Firmen, die ihre Produkte auf<br />
dem thailändischen Markt absetzen möchten, können dies problemlos mit Hilfe<br />
einheimischer Handelsorganisationen oder über ein eigenes Vertriebsnetz<br />
bewerkstelligen. In vielen Bereichen besteht noch ein sehr hohes Absatzpotential.<br />
(Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und<br />
Märkte.<br />
Groß- und Einzelhandel<br />
Der thailändische Markt sollte trotz des durch die politische Krise 2006 verursachten<br />
verlangsamten Wirtschaftswachstums nicht vernachlässigt werden. Thailand ist mit<br />
seinem expandierenden Automobilbau, der starken Nahrungsmittelverarbeitung sowie<br />
Bekleidungs- und Textilerzeugung, der gut entwickelten Kunststoff- und<br />
Gummiwarenindustrie sowie der an Bedeutung gewinnenden Möbelherstellung weiterhin<br />
ein sehr attraktiver Absatzmarkt und Investitionsstandort. Diese Industriezweige weisen<br />
einen kontinuierlich wachsenden Bedarf an entsprechenden Maschinen und<br />
Ausrüstungen auf. Zugleich kurbelt die erneut florierende Baukonjunktur die Nachfrage<br />
nach verschiedenen Baustoffen und Baumaschinen sowie Möbeln und anderen<br />
Einrichtungsgegenständen kräftig an.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 185
In den kommenden fünf Jahren ist auf Grund der geplanten Realisierung von<br />
Megaprojekten im Bereich des schienengebundenen Personenverkehrs im Großraum<br />
Bangkok, der Telekommunikation, der Wasser- und Energieversorgung sowie der<br />
Bildung und Gesundheit (veranschlagt werden über 38 Mrd. Euro) mit einem rasch<br />
steigenden Bedarf an entsprechenden Maschinen, Ausrüstungen und Industrieanlagen<br />
zu rechnen. Da Thailand einen sehr großen Teil der Investitionsgüter einführen muss,<br />
ergeben sich für deutsche Anbieter von Transportausrüstungen, Energieanlagen,<br />
Telekomausrüstungen sowie Geräten für die Wasserversorgung und -aufbereitung neue<br />
Liefer- und Geschäftsmöglichkeiten. Für deutsche Firmen bestehen hauptsächlich bei<br />
hochwertigen Spezialmaschinen sowie im Consultigbereich gute Kooperationschancen.<br />
Der Zugang zu thailändischen Märkten ist auf Grund einer gut ausgebauten Infrastruktur,<br />
relativ liberaler Einfuhrregeln und eines vertretbaren Zollniveaus vergleichsweise<br />
unproblematisch. Allerdings sind genaue Kenntnisse über Vertriebswege, die Suche<br />
nach geeigneten Handelsvertretern sowie die Form der Verhandlungsführung von<br />
großer Bedeutung für den Geschäftserfolg. Die Vertriebsstrukturen - zumindest in den<br />
Großstädten und den städtischen Zentren - entsprechen weitgehend denen der<br />
westlichen Länder. Im Einzelhandel haben sich moderne Vertriebsformen in den letzten<br />
Jahren sehr expansiv entwickelt. Insbesondere 2005 verzeichnete der thailändische<br />
Einzelhandel einen wahren Entwicklungsboom mit Investitionen von über 40 Mrd. Baht<br />
(B; ca. 851 Mio. Euro; 1 Euro = rd. 47 B) die mehr als 15.000 neue Arbeitsplätze<br />
schafften.<br />
Besonders Bangkok erlebte eine Gründungswelle von neuen Einkaufszentren<br />
("Shopping Malls"), Supermärkten und Warenhäusern. In der Wirtschaftsmetropole<br />
eröffneten unter anderem zwei gigantische Shopping Malls, das Siam Paragon und das<br />
Central World Plaza Ende 2005 und Mitte 2006 ihre Tore. Bangkok gilt für jede<br />
Absatzorganisation als Standbein. Für 2006 planen die großen Einzelhandelsketten aber<br />
nur etwa 30 Mrd. B in die Ausweitung ihres Handelsnetzes zu investieren. So<br />
beabsichtigt unter anderem Big C vier bis fünf neue Läden, Seven-Eleven 450 kleine<br />
Geschäfte und Tesco Lotus etwa 150 neue Expressläden zu eröffnen.<br />
Der Großhandel ist nicht mit westlichen Maßstäben zu messen. Aufgrund begrenzt<br />
vorhandener Produktkenntnisse, muss der Importeur/Agent oder Hersteller<br />
umfangreiche Leistungen wie Wartung, Reparatur, Beratung oder Gebrauchshilfe selbst<br />
aufbringen. Ein Großteil der Handelsgeschäfte wird über thailändische Vermittler getätigt.<br />
Als erste Kontaktstelle für Neulinge im Thailand-Geschäft bieten sich die bereits seit<br />
Jahrzehnten im Königreich ansässigen ausländischen Handelshäuser an, unter denen<br />
sich auch deutsche befinden. Sie kennen sich in den thailändischen Handelsusancen<br />
gut aus und verfügen auch über eigene Produktions-, Montage oder sonstige<br />
Einrichtungen, demzufolge sie auch mit den Problemen im Fertigungsbereich vertraut<br />
sind. Anschriften von jeweils als Partner in Frage kommenden Handelshäusern können<br />
bei der Deutsch-Thailändischen Handelskammer, der obersten thailändischen<br />
Investitionsbehörde Board of Investment, der Federation of Thai Industries oder beim<br />
Export Promotion Department des Handelsministeriums nachgefragt werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 186
Entwicklung des Einzelhandels (in Bill. B, Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in %) *)<br />
Umsatz<br />
Umsatz<br />
Umsatz 2004<br />
2003 2004 2005<br />
2003<br />
2005<br />
1,635 1,935 2,183 15,5 18,3 12,8<br />
*) Angabe des Jahresdurchschnittskurs: Umrechnung der Landeswährung in Euro/US$<br />
auf Basis der Bank of Thailand; 2003: 1 Euro = 46,89 B oder 1 US$ = 41,48 B; 2004: 1<br />
Euro = 49,98 B oder 1 US$ = 40,22; 2005: 1 Euro = 50,02 B oder 1 US$ = 40,22 B<br />
Quelle: Bank of Thailand, Statistical Yearbook 2003, 2004, 2005<br />
Der thailändische Einzelhandel verfügte 2005 nach Angaben der Thai Chamber of<br />
Commerce über insgesamt 6.820 Handelseinrichtungen. Davon waren 5.207<br />
Nachbarschaftsläden/Discountläden ("Convenience Stores"), 578 Buch- und<br />
Schreibwarengeschäfte, 474 Einkaufszentren, 167 Superzentren/Hypermärkte, 126<br />
Supermärkte, 75 Bürobedarfläden, 42 Warenhäuser ("Department Stores") und 35<br />
Heimmärkte ("Home Improvement").<br />
Auch ausländische Handelsketten haben mittlerweile eine sehr starke Stellung auf dem<br />
Markt erreicht. Unter den vier in Thailand operierenden ausländischen Handelsriesen<br />
Siam Makro (Niederlande), Big C, Carrefour (Frankreich) und Tesco Lotus<br />
(Großbritannien) befindet sich kein deutsches Handelsunternehmen. Die ausländischen<br />
Handelsketten beabsichtigen, ihre Aktivitäten in Thailand weiter zu verstärken. So will<br />
Tesco Lotus bis zum Jahre 2007 weitere 17 Mrd. B in die Erweiterung seines<br />
Handelsnetzes, vor allem in den Provinzen investieren. Der Einzelhandelsumsatz der<br />
vier ausländischen Hypermärkte beläuft sich auf umgerechnet 3,95 Mrd. bis 4,65 Mrd.<br />
Euro jährlich. Den größten Marktanteil mit 31% hat Tesco Lotus, Big C folgt mit 24 und<br />
Carrefour mit 14%.<br />
Bei den Hypermärkten dominieren die vier ausländischen Handelsketten Big C, Tesco<br />
Lotus, Makro und Carrefour. Auch im Bereich der Supermärkte versucht Lotus mit<br />
seinen neuen Talad-Lotus-Geschäften, seinen Marktanteil auszubauen. Führend bei den<br />
Warenhäusern sind die Handelsketten Central & Zen, Robinson und The Mall Group.<br />
Bei den Spezialgeschäften handelt es sich vor allem um Läden, die Sportartikel,<br />
elektronische Erzeugnisse, Bücher und Schreibwaren sowie Bürobedarfsartikel anbieten.<br />
Eine zunehmende Bedeutung im Einzelhandelsgeschäft gewinnen jedoch die großen<br />
Shopping Malls, in denen eine Vielzahl von Händlern und Markenartikelherstellern ihre<br />
Waren anbieten. Bangkok entwickelt sich dabei zu einem wahren Einkaufsparadies in<br />
Südostasien. Mit seinen Malls MBK, Siam Discovery Center, Siam Center, Siam<br />
Paragon, Central World Plaza und Gaysorn, die alle sehr zentral liegen und problemlos<br />
per Sky Train zu erreichen sind, ist der Einzelhandel optimal positioniert.<br />
Führende Groß- und Einzelhandelsgruppen 2005<br />
Handelsgruppe<br />
/Handelsmarke (Segment)<br />
Hypermärkte<br />
(Anzahl)<br />
Supermärkte<br />
(Anzahl)<br />
Big C (Gemischtwaren) 45<br />
Tesco Lotus<br />
70 12 (Talad<br />
(Gemischtwaren)<br />
Lotus)<br />
Makro (Gemischtwaren) 29<br />
Carrefour (Gemischtwaren) 23<br />
Tops (Lebensmittel, 76<br />
Discountläden<br />
(Anzahl)<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 187
Gebrauchsartikel)<br />
Foodland (Lebensmittel) 10<br />
Villa Market (breites Angebot<br />
9<br />
an verschiedenen<br />
Bedarfsartikeln)<br />
Jusco 7<br />
Seven-Eleven 3.311<br />
Familymart 650<br />
V-Shop 800<br />
Quelle: Angaben der Thai Chamber of Commerce<br />
Die Verkaufsflächen sind sehr unterschiedlich und liegen bei den Super- und<br />
Hypermärkten bei etwa 10.000 bis 50.000 qm. Wesentlich größer sind dagegen die<br />
Shopping Malls. So verfügt zum Beispiel Siam Paragon über eine Fläche von 550.000<br />
qm. Kleinere und mittlere Läden sind durchschnittlich zwischen 100 und 2.000 qm groß.<br />
Bangkok soll zu einem ähnlichen Einkaufszentrum wie Hongkong oder <strong>Singapur</strong> werden.<br />
Der Verkauf von Luxusgütern wie Markenbekleidung, Kosmetika, Parfum und<br />
Lederbekleidung wird angekurbelt. Dabei setzt der Handel verstärkt auf den<br />
zunehmenden Einkaufstourismus. Diese Touristen geben im Durchschnitt zwischen<br />
50.000 und 100.000 B pro Thailandbesuch aus. Ein normaler Urlauber kauft hingegen<br />
nur für circa 10.000 B ein.<br />
Die Geschäftsmieten sind in Bangkok gegenwärtig noch niedriger als in Hongkong oder<br />
<strong>Singapur</strong>. Nach Angaben der Immobilienberatungsfirma CB Richard Ellis lagen die<br />
Mietpreise (Stand: Ende 2005) für eine rd. 100 qm große Ladenfläche in einem gut<br />
gelegenen Shopping Center bei 1.500 bis 2.500 B je qm. Die Geschäftsmieten in den<br />
besten Standorten reichen hingegen bis zu 3.000 B/qm.<br />
Handelsvertreter und Vertragshändler<br />
Lokale Besonderheiten<br />
Im Handel mit thailändischen Firmen wird ein Großteil der Geschäfte über thailändische<br />
Vertreter abgewickelt. Die Einschaltung eines Handelsvertreters oder eines<br />
Vertriebspartners stellt eine Alternative <strong>zur</strong> Einrichtung einer eigenen Niederlassung dar.<br />
Diese Variante ist erheblich billiger als die Gründung einer eigenen Gesellschaft (zum<br />
Beispiel in Form einer Limited Company) oder eines Joint Ventures mit lokalen Partnern,<br />
da die relativ hohen Betriebs- und Unterhaltskosten somit entfallen. Dieser Aspekt kann<br />
insbesondere in der ersten Phase des Markteintritts bei noch unsicheren<br />
Absatzaussichten eine wichtige Rolle spielen.<br />
Allerdings stehen den Kostenvorteilen auch mögliche Nachteile gegenüber, wie in der<br />
von der Deutsch-Thailändischen Handelskammer (German-Thai Chamber of Commerce,<br />
GTCC) und dem Unternehmen Arnuparp, Ukrit & Klose Law Office Ltd.<br />
herausgegebenen Publikation "Grund- und Rechtsfragen im Thailandgeschäft"<br />
ausdrücklich vermerkt wird. Die Einschaltung eines Handelsvertreters erfordert ein<br />
erhebliches Maß an Vertrauen. Da er oftmals für mehrere Firmen tätig ist, muss<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 188
sichergestellt werden, dass er einerseits mit dem nötigen Nachdruck für den<br />
Auftraggeber tätig wird und andererseits keine Konkurrenzprodukte vertreibt. Zugleich<br />
sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Da die Einschaltung eines Handelsagenten<br />
unter Umständen als Ausübung geschäftlicher Tätigkeit angesehen werden kann, wäre<br />
die Gesellschaft mit ihrem in Thailand erzielten Einkommen körperschaftssteuerpflichtig.<br />
Der Einsatz eines leistungsfähigen Vertreters mit guten Verbindungen zu den<br />
maßgeblichen Privatunternehmen und Beziehungen zu den öffentlichen<br />
Beschaffungsstellen bilden die Grundvoraussetzung für einen dauerhaften Absatzerfolg.<br />
Bei einigen staatlichen Projekten fordern die öffentlichen Institutionen gar die<br />
Benennung eines lokalen Agenten als Voraussetzung für die Teilnahme an dem<br />
Auswahlverfahren. Im Maschinenhandel dominieren bereits seit Jahren einheimische<br />
Vertreterfirmen mit lukrativen Verdienstchancen. Diese ergeben sich aus der<br />
fortschreitenden Industrialisierung des Landes und dem beschleunigten<br />
Wirtschaftswachstum. Auf dem thailändischen Markt besteht für die meisten Branchen<br />
ein ausreichendes Angebot an Handelsvertretern, deren Anschriften zum Teil über die<br />
GTCC erhältlich sind.<br />
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten<br />
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche mithilfe eines<br />
Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de, kostenlos im e-trade-center zu<br />
veröffentlichen.<br />
Handelsvertreter auswählen<br />
Bei der Auswahl eines Handelsagenten bzw. einer Vertretungsfirma empfiehlt es sich,<br />
sorgfältig vorzugehen und unter Heranziehung von sachkundigen Beratern die sich<br />
bietenden Alternativen einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Hat das deutsche<br />
Unternehmen sich grundsätzlich für den Einsatz einer Vertretung in Thailand<br />
entschlossen, so stellt sich die Frage, ob eine Exklusivvertretung (Alleinvertretungsrecht)<br />
oder mehrere Personen eingeschaltet werden sollen. Erstere Möglichkeit verspricht zwar<br />
einen stärkeren Einsatz im Geschäft, beinhaltet jedoch auch die Gefahr einer<br />
unerwünschten Abhängigkeit von der Firma, vor allem wenn der Vertrag unbefristet<br />
abgeschlossen wurde.<br />
Vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung sollten möglichst viele Informationen über<br />
die finanzielle Ausstattung sowie personelle Infrastruktur der in Frage kommenden Firma<br />
eingeholt werden. Ferner ist von Bedeutung, welche Produkterfahrung der potentielle<br />
Vertreter hat bzw. wie lange er schon auf dem speziellen Markt tätig ist. Schließlich ist<br />
die Frage nach dem Kapitaleigner der Firma zu stellen, um ein eventuelles Engagement<br />
der Konkurrenz von vornherein auszuschließen.<br />
Handelsvertreter managen<br />
Die Kontaktaufnahme zum Zwecke der Vertretersuche und Geschäftsanbahnung erfolgt<br />
in Thailand vorzugsweise über örtlich angesehene Personen oder Institutionen. Auch auf<br />
internationalen Fachmessen in Bangkok ergeben sich Möglichkeiten für erste Kontakte<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 189
mit potentiellen Vertreterfirmen. Dabei ist ein persönliches Treffen von größter<br />
Bedeutung. Auf Briefe, Telefax oder Fernschreiben sollte man sich lieber nicht verlassen.<br />
Als Handelsagenten stehen in Thailand sowohl die etablierten großen Handelshäuser<br />
(zum Beispiel Rieckermann Thailand Co. Ltd.) wie auch kleinere Familienunternehmen,<br />
unter anderem ethnischer Chinesen, <strong>zur</strong> Auswahl. Letztere, die den Vorteil eines weit<br />
geringeren Verwaltungsaufwandes haben, sind jedoch für Branchen, die einen hohen<br />
Kapital- und Technologieeinsatz erfordern, weniger geeignet.<br />
Als Standort ist die Wirtschaftsmetropole Bangkok ein absolutes Muss, da sich hier der<br />
größte Teil der kommerziellen Aktivitäten des Landes abspielt. Einige größere Vertreterbzw.<br />
Importfirmen verfügen darüber hinaus auch über Regionalbüros in weiteren<br />
Industriezentren und in einigen Provinzen.<br />
Bedeutendste Anlaufstelle für deutsche Firmen bei der Suche nach Handelsvertretungen<br />
im Lande ist die GTCC in Bangkok, die durch ihren Kontaktservice bei der individuellen<br />
Suche nach geeigneten Firmen umfangreiche Leistungen anbietet. Die<br />
Auslandshandelskammer verfügt nicht nur über eine eigene Datenbank, sondern auch<br />
über langjährige Erfahrungen im Thailandgeschäft und hält intensive Beziehungen zu<br />
den maßgeblichen Institutionen des Landes. Deutsche Unternehmen, die in Thailand<br />
eine Vertretung suchen, werden für ihre erste Präsentation vor Ort gewöhnlich von der<br />
GTCC dazu aufgefordert, eine ausführliche Firmenbroschüre (unbedingt in Englisch) mit<br />
Prospekten über die Spezifikationen des abzusetzenden Produktes bereit zu stellen.<br />
Darüber hinaus wird eine Zielgruppenbestimmung für das in Frage kommende Produkt<br />
verlangt, wodurch eine gezielte Suche ermöglicht werden soll. Eine gründliche<br />
Bonitätsprüfung von potentiellen Vertreterfirmen stößt wegen des Fehlens<br />
professioneller Handelsauskunfteien im europäischen Sinne auf Schwierigkeiten. Die<br />
Auslandshandelskammer bietet jedoch im Rahmen ihrer Dienstleistungen auch die<br />
Einsicht ins Handelsregister sowie die Einholung einer Bankauskunft an. In bestimmten<br />
Fällen kann auf Wunsch gegen Gebühr eine Firmenkurzbewertung bereitgestellt werden,<br />
die im Auftrag der GTCC von Dritten erstellt wird.<br />
Nach der Auswahl eines Vertreters und der Unterzeichnung eines Vertrages sollte die<br />
persönliche Zusammenarbeit gepflegt werden. Es ist zu empfehlen, sich den Partnern<br />
persönlich zu widmen und zu versuchen, ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihnen zu<br />
entwickeln, da der thailändische Geschäftsmann stärker personenbezogen denkt als der<br />
deutsche.<br />
In bestimmten Fällen erscheint es sinnvoll, <strong>zur</strong> thailändischen Vertreterfirma<br />
vorübergehend fachkundige deutsche Mitarbeiter zu entsenden, da der lokale<br />
Handelsagent, der in der Regel mehrere ausländische Firmen gleichzeitig repräsentiert,<br />
meistens über zu wenig Produktkenntnisse verfügt und zumindest anfänglich personelle<br />
sowie fachliche Unterstützung benötigt. Damit können Unsicherheiten im technischen<br />
Bereich reduziert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, lokale Mitarbeiter der<br />
Vertretung für eine bestimmte Zeit in Deutschland auszubilden.<br />
Der Gang zum Rechtsanwalt oder zum Gericht bei eventuellen Streitigkeiten mit dem<br />
Vertreter ist schwierig oder zumindest überaus aufwendig. Die Chancen, Kosten und<br />
Dauer eines Rechtsstreits abzuschätzen, ist praktisch nicht möglich; ganz zu schweigen<br />
von der Gefahr, dass ein Rechtsstreit die Beziehungen und vor allem das Vertrauen<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 190
gänzlich zerstört. Es wird daher dringend empfohlen, Streitfälle nach Möglichkeit durch<br />
interne Verhandlungen und ohne Einschaltung von Gerichten unter Berücksichtigung der<br />
unterschiedlichen Interessenlagen des deutschen Unternehmens und der thailändischen<br />
Vertretung friedlich zu lösen.<br />
Handelsvertreterrecht<br />
Arten von Vertriebspartnern<br />
Das thailändische Handelsvertreterrecht ist durch die §§ 797 bis 832 des Zivil- und<br />
Handelsgesetzbuches (Civil and Commercial Code of Thailand; Book III, Title XV)<br />
geregelt. Das Gesetz, das im Wesentlichen den Bestimmungen des Vertretungs- und<br />
Auftragsrechts im deutschen BGB entspricht, befasst sich allerdings nicht speziell mit<br />
Handelsvertretern, sondern behandelt ganz allgemein das Recht des Auftrages und der<br />
Stellvertretung.<br />
Ausländern ist in Thailand die Tätigkeit als Handelsvertreter untersagt. Dieses Verbot gilt<br />
grundsätzlich auch für Gesellschaften mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung. Dies geht<br />
aus Ziffer 11 im dritten Anhang ("List Three") des Foreign Business Act B.E.2542 aus<br />
dem Jahr 1999 hervor. Danach können Ausländer - und dazu zählen auch<br />
Gesellschaften, an denen die ausländische Seite mehr als 50% der Anteile hält - nur in<br />
Ausnahmefällen Geschäfte betreiben, deren Zweck sich auf Makler- und<br />
Vertretertätigkeiten beläuft. Dazu gehört beispielsweise die Absatzmittlung von Waren,<br />
die <strong>zur</strong> Produktion eines Unternehmens (innerhalb derselben Unternehmensgruppe)<br />
nötig sind. Zulässig ist eine ausländische Beteiligung auch an Gesellschaften, die in<br />
Thailand produzierte Güter vertreiben, sofern der ausländische Anteil mindestens 100<br />
Millionen Baht beträgt. Davon können die Behörden Ausnahmen zulassen.<br />
Zum Teil sind die lokalen Vertreter gleichzeitig auch Importeure welche die<br />
ausländischen Erzeugnisse im eigenen Namen weiterveräußern. Bei der Aufnahme von<br />
Geschäftsbeziehungen zu einer thailändischen Vertreterfirma, die auch<br />
Importeurfunktionen wahrnimmt, also im weitesten Sinne auch "Kunde" des deutschen<br />
Unternehmens ist, sollten daher die üblichen Maßnahmen <strong>zur</strong> finanziellen Absicherung<br />
nicht außer Acht gelassen werden. Dies bedeutet, dass Lieferungen nur in Verbindung<br />
mit einem durch die Bank bestätigten Akkreditiv stattfinden sollten.<br />
Vertragsabschluss<br />
Der Handelsvertretervertrag (Commercial Agency Contract) stellt die Grundlage der<br />
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und der Handelsvertretung dar. Zur<br />
Vermeidung späterer Streitigkeiten und Missverständnisse sollte er möglichst detailliert<br />
sein. Der Vertrag kann formlos geschlossen werden, jedoch nicht in dem Falle, in dem<br />
der Agent Abschlussvollmacht für Verträge erhält, die schriftlich abgeschlossen oder<br />
nachgewiesen werden müssen.<br />
Die GTCC hat einen entsprechenden Mustervertrag (Model Form of Commercial Agency<br />
Contract) ausgearbeitet, der dort zum Preis von 42 Euro bestellt werden kann. Dabei<br />
war die Auslandshandelskammer insbesondere bemüht, den unterschiedlichen<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 191
Interessen des deutschen Unternehmers und des thailändischen Handelsvertreters bei<br />
Vereinbarung einer Exklusivvertretung gerecht zu werden. Der Vertrag kann beiden<br />
Rechtsordnungen unterstellt werden. Soweit deutsches Recht vereinbart wird, sollten<br />
jedoch die Entscheidungsregeln zugunsten des Handelsvertreters nach § 89b HGB in<br />
Verbindung mit § 92c HGB ausgeschlossen werden.<br />
Wenn keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen wird, unterliegt der Vertrag der<br />
Rechtsordnung, in der er seinen Schwerpunkt hat. Dies wird in der Regel thailändisches<br />
Recht sein, weil die Tätigkeit überwiegend in Thailand erbracht wird. In diesem Fall sind<br />
die §§ 84 ff HGB, die das Recht des Handelsvertreters in Deutschland regeln, auch vor<br />
deutschen Gerichten unanwendbar. Da der Mustervertrag der Kammer lediglich als<br />
Formulierungshilfe gedacht ist, sollte bei der Vorbereitung der Endfassung auf<br />
Rechtsberatung durch sachkundige Rechtskanzleien nicht verzichtet werden.<br />
Inwiefern bestimmte Forderungen tatsächlich durchgesetzt werden können, hängt im<br />
Wesentlichen von der Stärke der Verhandlungspartner ab. Eine vertragliche Rechtswahl<br />
wird von den thailändischen Gerichten anerkannt. Es ist allerdings zu bemerken, dass<br />
die Vereinbarung eines zum Beispiel deutschen Gerichtsstandes die Zuständigkeit<br />
thailändischer Gerichte nicht ohne weiteres ausschließen kann.<br />
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<br />
Der Handelsvertreter hat den Anordnungen des Unternehmers zu folgen und mangels<br />
derartiger Weisungen den hergebrachten Geschäftsgang einzuhalten (§ 807 Abs. 1). Auf<br />
Verlangen des Unternehmers hat er in angemessenen Zeitabständen diesen über den<br />
Stand der Geschäfte zu informieren und gegebenenfalls Rechnung zu legen (§ 809).<br />
Eigentum des Unternehmers hat er mit der branchenüblichen und erforderlichen Sorgfalt<br />
zu behandeln (§ 807 Abs. 2). Er muss dem Unternehmer alle bei seiner Vertretertätigkeit<br />
erlangten Gelder und Sachwerte herausgeben und jedwede im eigenen Namen auf<br />
Rechnung des Unternehmens erworbenen Rechte und Forderungen abtreten (§ 810).<br />
Die Provision ist mangels vertraglicher Vereinbarungen erst mit Beendigung des<br />
Auftrages fällig (§ 817). Für schlecht geführte Geschäfte kann der Vertreter keine<br />
Vergütung verlangen (§ 818). Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter auf<br />
Anforderung die <strong>zur</strong> Durchführung seines Auftrages erforderlichen finanziellen Mittel <strong>zur</strong><br />
Verfügung zu stellen (§ 815). Der Handelsvertreter kann verlangen, dass ihm<br />
notwendige Vorschüsse und Kosten (plus Zinsen ab Verauslagung) erstattet werden.<br />
Ist der Handelsvertreter bei der Durchführung seines Auftrages eine Verpflichtung<br />
eingegangen, die als notwendig erachtet werden muss, kann er vom Unternehmer<br />
Freistellung bzw. Ersatz verlangen (§ 816). Gesetzliche Ausgleichsansprüche im Sinne<br />
von § 89b des deutschen HGB sind dem thailändischen Recht jedoch nicht bekannt.<br />
Vertragsbeendigung<br />
Der Vertrag sollte neben einer klaren Definition der im Kontrakt verwendeten Begriffe<br />
eine genaue Leistungsbeschreibung sowie präzise Regelungen über Rechte und<br />
Pflichten der Vertragspartner enthalten. So sollte zum Beispiel der Vertreter im Rahmen<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 192
des Übereinkommens zu Mindestabnahmemengen oder zu einem Mindestumsatz<br />
verpflichtet werden. Wird das Umsatzsoll nicht erreicht, sollte das Unternehmen das<br />
Recht auf Vertragsauflösung erhalten. Zu erwägen ist auch die Dynamisierung bzw.<br />
jährliche Anpassung der Umsatzverpflichtung durch Anbindung an bestimmte Indices<br />
(zum Beispiel Branchenwachstum).<br />
Darüber hinaus sollte der Vertreter den After-Sales-Service übernehmen und das<br />
vertretene Unternehmen über eventuelle Verletzungen der Markenrechte unverzüglich<br />
informieren. Ferner kann eine Verpflichtung zu Werbemaßnahmen in den Vertrag<br />
aufgenommen werden. Der Handelsagent sollte sich laut Vertrag außerdem dazu<br />
verpflichten, ausreichende Lagerbestände zu halten, um Lieferaufträge ohne Zeitverlust<br />
bedienen zu können.<br />
Ob der Vertrag befristet ist oder gewisse Öffnungsklauseln eingebracht werden können,<br />
hängt weitgehend von der Stärke und Marktposition der Vertreterfirma ab. Viele<br />
ausländische Unternehmen versuchen, die Verträge von vornherein zeitlich zu<br />
begrenzen, um für den Fall der späteren Einrichtung einer eigenen Niederlassung im<br />
Lande das Vertragsverhältnis leichter auflösen zu können.<br />
Bei auf unbestimmte Zeit eingegangenen Vereinbarungen kann jede Partei eine<br />
Kündigung aussprechen; doch ist sie in einem solchen Fall, d.h. ohne die Einhaltung<br />
einer angemessenen Kündigungsfrist, zum Schadenersatz verpflichtet, sofern dies nicht<br />
durch einen zwingenden Grund ("Unavoidable Necessity") gerechtfertigt ist.<br />
Insbesondere japanische und koreanische Unternehmer betrachten die Einschaltung<br />
einer thailändischen Vertreterfirma lediglich als ersten Schritt in ihrer<br />
Marktdurchdringungsstrategie und versuchen nach Erlangung eines bestimmten<br />
Absatzvolumens, den Vertreter durch eine eigene Niederlassung (zum Beispiel Limited<br />
Company) abzulösen. Die großen Handelshäuser, die ohnehin zahlreiche Firmen aus<br />
verschiedenen Branchen gleichzeitig bedienen, zeigen in der Regel wenig Bereitschaft,<br />
auf besondere Forderungen ausländischer Unternehmen einzugehen.<br />
Repräsentationsbüros<br />
Neben den herkömmlichen anderen Formen der örtlichen Präsenz hat sich das<br />
Repräsentationsbüro ("Representative Office") in der Praxis als eine der bewährtesten<br />
Möglichkeiten des Marktzutritts erwiesen. Denn die Einrichtung eines derartigen Büros<br />
ist mit einem relativ geringen bürokratischen Aufwand verbunden. Das<br />
Genehmigungsverfahren für ein Repräsentationsbüro ist verhältnismäßig einfach und<br />
schnell, so dass sich auch für mittelständische Unternehmen die Risiken in Grenzen<br />
halten.<br />
Die Richtlinien, die bei der Eröffnung und Unterhaltung eines Repräsentationsbüros zu<br />
beachten sind, sind in den "Regulation of the Office of the Prime Minister in<br />
Establishment of Work Permit and Visa Center" aus dem Jahre 2001 festgeschrieben.<br />
So stellt es ein bloßes Verbindungsbüro mit beschränkter <strong>Geschäftstätigkeit</strong> dar, das<br />
keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Aufgaben konzentrieren sich im<br />
Wesentlichen auf unterstützende Dienstleistungen für das Mutterhaus ("Head Office").<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 193
Das Betätigungsfeld ist auf folgende Bereiche beschränkt:<br />
- Suche nach lokalen Lieferanten für Güter und Dienstleistungen;<br />
- Inspektion bzw. Kontrolle der vom Mutterhaus gekauften Güter nach Qualität und<br />
Quantität;<br />
- Käuferberatung und sonstige Hilfeleistungen für die vom Mutterhaus verkauften<br />
Waren;<br />
- Bekanntmachung von neuen Produkten und Dienstleistungen; Beschaffung und<br />
Weiterleitung von Informationen über die Wirtschaftsentwicklung und<br />
Marktchancen in Thailand für die Muttergesellschaft.<br />
Eine Repräsentanz kann ohne thailändische Partner eröffnet werden. Die teilweise<br />
restriktiven Bestimmungen des "Alien Business Law" finden hierbei keine Anwendung.<br />
Besonders für solche deutsche Unternehmen, die zunächst ihre Marktchancen in<br />
Thailand prüfen wollen, ohne sich fest zu engagieren, stellt das Repräsentationsbüro<br />
eine gute Lösung dar. Aber auch für Unternehmen, die in Thailand bereits mit einem<br />
oder mehreren Vertretern zusammenarbeiten, kann die gleichzeitige Einrichtung einer<br />
Repräsentanz eine nützliche und sinnvolle Unterstützung der Absatzbemühungen<br />
darstellen.<br />
Neben Repräsentanzen, deren Tätigkeit nur auf das Staatsgebiet von Thailand<br />
beschränkt ist, besteht auch die Möglichkeit der Errichtung von Regionalbüros<br />
("Regional Operating Headquarters"), welche Dienstleistungen für das Mutterhaus und<br />
etwaige Tochter- und assoziierte Gesellschaften übernimmt, unabhängig davon, ob<br />
diese in Thailand oder im Ausland erbracht werden. Die Regionalbüros gewinnen vor<br />
allem im Hinblick auf die wachsenden Geschäftsmöglichkeiten in den benachbarten<br />
Ländern Vietnam, Laos, Kambodscha und Myanmar zunehmend an Bedeutung. Die<br />
Einrichtung solcher Büros mit regionaler Zuständigkeit wird von der thailändischen<br />
Regierung ausdrücklich unterstützt. Die oberste thailändische Investitionsbehörde, das<br />
Board of Investment (BOI), betrachtet ihre Aktivitäten als förderungswürdig.<br />
Gründungsverfahren<br />
Zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung eines Repräsentationsbüros müssen auch<br />
für das ausländische Personal Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erwirkt werden.<br />
Neben dem Representative Office Manager kann ein zweiter ausländischer Mitarbeiter<br />
eine Arbeitserlaubnis ("Work Permit") beantragen. Zur Erleichterung und<br />
Beschleunigung der Genehmigungsprozedur wurde das Department of Business<br />
Development, Commercial Registration, des Handelsministeriums ("Ministry of<br />
Commerce") als oberste Genehmigungsbehörde eingerichtet.<br />
Diese Stelle ist Ansprechpartner für alle Antragsteller und organisiert in Absprache mit<br />
den übrigen zuständigen Behörden auch die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.<br />
Falls im Zusammenhang mit der Bürogründung die Einfuhr bestimmter Gegenstände<br />
vorgesehen ist, sollte dies ebenso der vorgenannten Genehmigungsstelle mitgeteilt<br />
werden, damit ein reibungsloser Import stattfinden kann. Die Erteilung einer Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Büroeröffnung erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von drei Monaten.<br />
Bei der erstmaligen Antragstellung für ein Repräsentationsbüro sind alle Unterlagen in<br />
englischer Sprache jeweils mit notarieller Beglaubigung ein<strong>zur</strong>eichen. Die Echtheit der<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 194
Dokumente ist von einer amtlichen thailändischen Auslandsvertretung zu bestätigen.<br />
Erforderlich bei erstmaliger Antragstellung sind:<br />
Fotokopie der Registrierungsurkunde der Muttergesellschaft mit Firmensatzung<br />
(Gesellschaftsvertrag); Liste der Kapitaleigener der Muttergesellschaft; Ermächtigung<br />
einer Person durch das Mutterhaus zum Leiter (Manager) der Repräsentanz; Vollmacht<br />
des Büroleiters an einen Rechtsanwalt für die Registrierung bzw. Zulassung;<br />
Reisepasskopie des Büroleiters. Falls dieser kein thailändischer Staatsbürger ist;<br />
benötigt er Angaben zum Standort des geplanten Repräsentationsbüros (Karte) und<br />
Dokumente, die über die geplanten Aktivitäten der Repräsentanz Auskunft geben. Die<br />
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen werden für jeweils ein Jahr erteilt, können aber<br />
bei Bedarf verlängert werden. Ein Repräsentationsbüro kann nach seiner Einrichtung für<br />
unbegrenzte Zeit in Thailand tätig sein.<br />
Es wird allgemein empfohlen, mit der technischen Abwicklung des<br />
Zulassungsverfahrens einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die GTCC kann<br />
geeignete Anwaltskanzleien nennen. Das Anwaltshonorar für solche Leistungen beträgt<br />
derzeit etwa 80.000 B. Die Registrierungskosten sind abhängig vom registrierten Kapital<br />
des Mutterhauses.<br />
Da das Repräsentationsbüro, wie gesetzlich vorgeschrieben, keine eigenen Einnahmen<br />
in Thailand erwirtschaften darf, muss die Finanzierung der Aktivitäten vom<br />
ausländischen Mutterhaus übernommen werden. Vorgeschrieben ist die Einbringung<br />
eines Mindestbetrages von 3,0 Mio. B. Diese Summe muss in ausländischer Währung<br />
nach Thailand offiziell transferiert werden. Dabei darf jedoch der Gesamtaufwand <strong>zur</strong><br />
Finanzierung der Repräsentanz das Siebenfache des Stammkapitals des Mutterhauses<br />
nicht übersteigen.<br />
Der Mindestbetrag kann zum Bestreiten sämtlicher vor Ort anfallenden Kosten<br />
(Rechtsanwalt, Notar, Büroeinrichtung unter anderem) verwendet werden. Vorbehaltlich<br />
der 183-Tage-Regelung des deutsch-thailändischen Doppelbesteuerungsabkommens<br />
sind die Gehälter der ausländischen Mitarbeiter in Thailand zu versteuern, wobei der<br />
maximale Einkommensteuersatz bei 37% liegt. Mindestens eine Person mit<br />
Verantwortlichkeit für die Repräsentanz muss ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Thailand<br />
haben.<br />
Kosten<br />
Neben den erwähnten Kosten für den Rechtsanwalt und die amtliche Registrierung des<br />
Repräsentationsbüros sollten bei der Kostenkalkulation die Aufwendungen für die<br />
Büroanmietung und -ausstattung sowie für das Personal Berücksichtigung finden.<br />
Verglichen mit den anderen Wirtschaftsmetropolen Asiens gehört der Großraum<br />
Bangkok hinsichtlich der Büromieten immer noch zu den preisgünstigen Standorten.<br />
Allerdings hängt die Höhe der Miete sehr stark vom jeweiligen Stadtviertel ab. So lagen<br />
2005 die Monatsmieten (ohne Nebenkosten) für Büroräumlichkeiten in bester Lage im<br />
Central Business District (CBD) der Stadt bei etwa 678 B je qm. Weniger günstig<br />
gelegene und ausgestattete Räumlichkeiten im CBD kosteten hingegen im Durchschnitt<br />
ca. 473 B je qm, die Büromieten außerhalb lagen zwischen 310 und 450 B je qm.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 195
Überdies verlangen die Vermieter in der Regel eine Kaution in Höhe von drei<br />
Monatsmieten. Die Kosten für die Büroausstattung sind bei der Verwendung von lokal<br />
gefertigten Einrichtungsgegenständen wesentlich niedriger als in Deutschland. Lediglich<br />
bei importierten Büromöbeln besserer Qualität muss mit deutlich höheren Kosten<br />
gerechnet werden. Mittlerweile werden jedoch auf dem thailändischen Markt lokal<br />
angefertigte, hochwertige Büromöbel in einer sehr breiten Palette und zu günstigen<br />
Preisen angeboten.<br />
Auch die Personalkosten, die zwar nach Überwindung der Finanzkrise von 1997/98<br />
wieder kontinuierlich ansteigen, sind in Thailand immer noch relativ niedrig. Allerdings<br />
sind qualifizierte Arbeitskräfte mit guten Fremdsprachenkenntnissen nicht einfach zu<br />
finden. So muss für eine selbständig arbeitende Sekretärin ein Monatsgehalt zwischen<br />
30.000 und 40.000 B eingeplant werden. Für Sachbearbeiter mit Erfahrung und guten<br />
Fremdsprachenkenntnissen (in der Regel Englisch oder Deutsch) werden<br />
Monatsgehälter von 50.000 B und mehr gezahlt.<br />
Messewesen<br />
Thailand entwickelt sich zusehends zu einem wichtigen Messe- und<br />
Ausstellungszentrum in Asien. Insbesondere Bangkok kann bereits mit <strong>Singapur</strong> und<br />
Hongkong als bedeutender Messeplatz konkurrieren. Günstige Standpreise, gut<br />
geschultes Fachpersonal sowie reichlich vorhandene Ausstellungsfläche mit<br />
entsprechender Infrastruktur machen Bangkok zu einem sehr interessanten und gut<br />
frequentierten Messestandort in Südostasien. Zudem bietet die Vielzahl von Luxushotels<br />
ein sehr gute Basis für die Durchführung von Symposien und Fachveranstaltungen.<br />
Thailand will das gesamte Messe-, Ausstellungs-, Tagungs- und Leistungsshowgeschäft<br />
stärker ankurbeln. Um dies zu ermöglichen, verfügt das Thailand Convention and<br />
Exhibition Bureau (TCEB) für 2007 über ein Werbebudget von 800 Mio. B <strong>zur</strong><br />
Popularisierung der MICE-Aktivitäten ("Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions")<br />
in Thailand. Das Königreich möchte sich künftig, vor allem als ein bedeutendes Zentrum<br />
für Fachausstellungen, dem lukrativsten Segment des MICE-Geschäfts, etablieren.<br />
Die NCC Management & Development Co., die unter anderem das Queen Sirikit<br />
National Convention Center in Bangkok leitet, veranschlagt die Größe des<br />
thailändischen Messe- und Ausstellungswesens (ohne Konferenzen oder Symposien)<br />
auf 8 Mrd. bis 10 Mrd. B. Dieser Markt wies in den letzten drei Jahren Wachstumsraten<br />
von 20 bis 30% pro Jahr auf. Nach Angaben des TCEB ist 2006 mit rund 780.000 MICE-<br />
Besuchern zu rechnen. Für 2007 prognostiziert das TCEB einen Anstieg der<br />
Besucherzahl auf über 1 Mio. und sogar 1,4 Mio. für 2008. Die Einnahmen aus dem<br />
gesamten MICE-Geschäft, die das TCEB 2004 auf etwa 33 Mrd. B veranschlagten,<br />
sollen bis 2008 auf über 100 Mrd. B steigen.<br />
Die Zahl der in Thailand stattfindenden internationalen Fachausstellungen und -messen<br />
nimmt laufend zu. Während im Jahre 2001 laut Angaben des TCEB insgesamt 44<br />
derartige Veranstaltungen durchgeführt wurden, werden es im Jahre 2006<br />
voraussichtlich mehr als 50 sein. In den letzten zwei Jahren konnten etwa 140<br />
internationale MICE-Veranstaltungen ins Land geholt werden. Im asiatisch-pazifischen-<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 196
Raum liegt Thailand bezüglich der durchgeführten Veranstaltungen auf Rang fünf und in<br />
der Welt auf Platz 24.<br />
Thailand verfügt über sechs Messeplätze, davon befinden sich drei in Bangkok. Das<br />
größte Ausstellungsgelände mit einer Nutzfläche von 120.000 qm besitzt das Bangkok<br />
International Trade and Exhibition Centre (BITEC). Außerdem bieten in Bangkok noch<br />
das Impact Exhibition Centre (20.000 qm) mit dem Impact Convention Centre (42.000<br />
qm) und der Impact Arena (4.000 qm) sowie das Queen Sirikit National Convention<br />
Centre (QSNCC) mit einer Nutzfläche von 8.000 qm genügend Raum für die<br />
Durchführung von Messen und Ausstellungen.<br />
Der thailändische Messekalender konnte in den letzten Jahren um einige neue<br />
Veranstaltungen bereichert werden. Insbesondere das Ausstellungsprogramm des<br />
Automobilbaus hat sich vergrößert. So findet jährlich Anfang Dezember in der Impact<br />
Arena die "Thailand International Motor Expo" statt. Etwa 280 Aussteller der Kfz-<br />
Zulieferbranche aus 15 Ländern sind beteiligt. Diese Veranstaltung soll zu der<br />
bedeutendsten Automobilmesse in Südostasien ausgebaut werden. Weitere bedeutende<br />
internationale Ausstellungen sind die Umweltschutzmesse "Entech Pollutec Asia"<br />
(Anfang Juli), die Maschinenbaumessen "Machine Tech" (Anfang Oktober), "Intermach"<br />
(Mitte Mai) und "Metalex "(Ende November).<br />
Zu den wichtigsten Veranstaltern zählen die Reed Tradex Co., Ltd., die CMP Media<br />
(Thailand) Co., Ltd. (früher Miller Freeman), die N.C.C. Management and Development<br />
Co., Ltd. und die Bangkok Exhibition Services Ltd. (BES). Reed Tradex beabsichtigt<br />
2007 im BITEC und Impact unter anderem die internationalen Veranstaltungen "Asia<br />
Pack/Asiaprint", "Assembly Technology", "Automotive Manufacturing", "Factory<br />
Automation", "Fluid Power" und "Interplas Intermold" durchzuführen. Der Messekalender<br />
der Reed Tradex umfasst außerdem eine ganze Reihe von Spezialmessen, darunter die<br />
"Furnitech Woodtech", die "IT Trade" und die "International Electronics Manufacturing<br />
Technology Trade Exhibition-NEPCON".<br />
Auch die CMP Media beabsichtigt, 2007 und 2008 einige Spezialmessen durchzuführen.<br />
So soll vom 9.5. bis zum 13.5.07 im BITEC die Fachausstellungen "Automotive<br />
Engineering Asia" und "Intermach", stattfinden. Für 2008 ist bereits die "Asian Paper<br />
2008" vom 23.4. bis 25.4.08 im QSNCC geplant. Zudem beabsichtigt CMP erneut die<br />
Fachmessen "Entech Pollutec Asia" sowie Pumps and Valves durchzuführen. Außerdem<br />
sind noch einige weitere Messen im Bereich der Möbelindustrie und der<br />
Metallverarbeitung vorgesehen. Die CMP hat mittlerweile die im Jahre 2002 erstmals mit<br />
großem Erfolg veranstaltete Messe "Food Ingredient Asia" fest in ihren Messekalender<br />
aufgenommen.<br />
Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Messen bietet der Ausstellungsund<br />
Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hier können auch Informationen über<br />
die Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer eingeholt werden<br />
(www.auma.de).<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 197
Franchising<br />
In Thailand gibt es derzeit bereits über 7.000 Franchisenehmer. Die bevorzugten<br />
Bereiche für Franchising sind der Nahrungsmittel- und Gaststättensektor, die<br />
Dienstleistungen sowie Bildung und Handel. In den letzten beiden Jahren, ist in Thailand<br />
ein kräftiger Aufschwung beim Franchise zu beobachten. Der US Commercial Service in<br />
Thailand veranschlagt die Wachstumsrate auf 15% p.a. In den kommenden Jahren ist<br />
nach Ansicht des Generaldirektors der Wirtschaftsmaklerfirma Sunbelt Asia Co., Greg<br />
Lange, mit einem weiteren Aufwärtstrend zu rechnen. Die US-Marktbeobachter schätzen<br />
die Größe des thailändischen Franchisemarktes 2003 auf ca. 1,9 Mrd. US$.<br />
Ausländische Unternehmen haben einen Anteil von etwa 60% am thailändischen<br />
Franchisemarkt. Dabei sind US-Firmen die wichtigsten Lizenzgeber und kontrollieren<br />
circa 80% des internationalen Franchisemarktes im Königreich. Deutsche Betriebe sind<br />
bisher nur sporadisch vertreten. So baute unter anderem der größte deutsche<br />
Autovermieter Sixt mit seinem thailändischen Franchise-Partner VIG Car Rent ein<br />
landesweites Stationsnetz auf. Außerdem ist die deutsche Reinigungsfirma Tip Top in<br />
Thailand vertreten. Stark präsent sind auch Unternehmen aus Malaysia wie zum<br />
Beispiel Secret Recipe (Konditorei), Roti Boy (Bäckerei), Petronas und RHB Bank.<br />
Die thailändische Regierung räumt dem Franchise eine wachsende Bedeutung ein und<br />
sieht dabei gute Möglichkeiten für eine beschleunigte Entwicklung von kleinen und<br />
mittelständischen Betrieben. Für die Schulung und das Training der zahlreichen<br />
Interessenten stellt die Regierung jährlich 160.000 US$ <strong>zur</strong> Verfügung. Ende Juli 2006<br />
fand in Bangkok (BITEC) bereits zum zweiten Mal die internationale Franchisemesse<br />
"Thailand Franchise & Business Opportunities 2006" statt, mit über 300 in- und<br />
ausländischen Teilnehmern.<br />
Nach Aussagen der Direktorin der Franchise Focus Co., Somjit Likitsataporn, ist<br />
Franchise zwar ein risikoreiches Geschäft, bietet aber zugleich Chancen, recht schnell<br />
erfolgreich zu sein. Während die Konkursrate bei konventionellen<br />
Geschäftsneugründungen in Thailand bei etwa 80% liegt, sind ca. 80% der<br />
Franchisegeschäfte erfolgreich.<br />
E-Commerce, Versandhandel<br />
Ein unter Federführung des National Electronics and Computer Technology Centre<br />
(Nectec) ausgearbeiteter National ICT Master Plan für die Jahre 2002 bis 2006 hat der<br />
Entwicklung des E-Commerce neuen Auftrieb gegeben. Der Plan zielt unter anderem<br />
darauf, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Touristik-,<br />
Automobilzuliefer-, Nahrungsmittel- und Bekleidungsbranche sowie des Handels stärker<br />
für das Online-Business zu interessieren.<br />
Bis zum Jahre 2006 sollen laut Masterplan bereits etwa 100.000 kleine und<br />
mittelständische Unternehmen aus den genannten Sektoren ins B2B- bzw. B2C-<br />
Geschäft einsteigen. Nachdem eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für eine breite<br />
Anwendung des E-Commerce, der "Electronic Transaction Act", bereits im April 2002 in<br />
Kraft trat, steht einer schnelleren Ausweitung des Online-Handels nichts mehr im Wege.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 198
Um den E-Commerce in Thailand zu popularisieren hat das Handelsministerium schon<br />
mehrere Workshops zu diesem Thema veranstaltet.<br />
Zudem wurde mit Unterstützung des Department of Export Promotion des<br />
Handelsministeriums das Internetportal www.thailand.com eingerichtet, das als E-<br />
Commerce Service Provider vor allem für die Touristikbranche und die Exportwirtschaft<br />
dient. Nach Schätzungen des E-Commerce Ressource Centre des Nectec steigt die<br />
Zahl der Websites seit 2001 jährlich um 5 bis 10%. Der elektronische Handel dürfte laut<br />
Nectec derzeit bei über 2 Mrd. Euro jährlich liegen.<br />
Business to Consumer<br />
Käufe über das Internet sind in Thailand noch nicht so stark verbreitet wie in einigen<br />
anderen asiatischen Ländern oder in Europa. Nach einer Untersuchung des Nectec aus<br />
dem Jahre 2002 haben lediglich 23,6% der befragten Personen Web-Einkäufe getätigt.<br />
Als Hauptgründe für dieses Verhalten werden die Vorliebe der Thailänder für den<br />
direkten Kontakt in den Geschäften oder auf den Märkten sowie das immer noch<br />
fehlende Vertrauen gegenüber dem E-Commerce angeführt.<br />
Die Kreditkartendaten werden nur ungern weitergegeben. Mit dem Inkrafttreten des<br />
"Electronic Transaction Act" aus dem Jahre 2001 rechnen Marktbeobachter jedoch<br />
künftig mit einem raschen Anstieg von B2C-Geschäften. Kürzlich hat die<br />
Supermarktkette Villa Market in Zusammenarbeit mit dem drittgrößten thailändischen<br />
Mobilfunkbetreiber True Move einen Online-Shopping-Service (Weloveshopping.com)<br />
eingerichtet, der Bestellungen über das Mobilfunknetz von True Move in zehn Villa-<br />
Market-Filialen in Bangkok ermöglicht. Bestellungen, die bis vor 14:00 Uhr eingehen,<br />
werden noch am gleichen Tag ausgeliefert. Die Zustellungsgebühr beträgt 120 B je<br />
Lieferung.<br />
Ein großes Potential für den Online-Handel steckt nach Ansicht von Marktbeobachtern<br />
insbesondere in der Automobilbranche und im Agrarbereich. Der thailändische E-<br />
Commerce bedient sich derzeit laut Nectec lediglich zu etwa 31% des "Shopping Card<br />
Models". Zu fast 70% erfolgen die Bestellungen und Bezahlungen per Formblatt. Für die<br />
Belieferung der Kunden wird zum größten Teil ein Zustelldienst eingesetzt. So werden je<br />
24% der Bestellungen durch einen Kurierdienst oder die Post und 22% durch einen<br />
Boten zugestellt.<br />
Wichtigste Produktgruppen im Online-Handel 2004<br />
Produkt Anteil am Gesamtumsatz in %<br />
Reisen 17,4%<br />
Computer (Hard- und Software) 14,9%<br />
Bekleidung 14,7%<br />
Nahrungsmittel u. Getränke 9,1%<br />
Kfz 9,0%<br />
Elektronik 6,3%<br />
Gesundheitsprodukte u. Kosmetika 5,6%<br />
Bücher und Unterhaltung 5,0%<br />
Geschenke und Blumen 2,5%<br />
Übriges 15,4%<br />
Quelle: Forrester Research<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 199
Business to Business<br />
Das Department of Export Promotion des Handelsministeriums hat in Zusammenarbeit<br />
mit fünf professionellen Internetunternehmen ein Projekt <strong>zur</strong> Erleichterung des B2B-<br />
Handels zwischen thailändischen Produzenten und Exporteuren eingerichtet. Nach<br />
Angaben der Nectec bedienen sich derzeit in Thailand vor allem Tourismus,<br />
Computerhandel, Agrarbereich, Unterhaltungs- und Dienstleistungssektor, Hersteller von<br />
Bekleidung, Nahrungsmitteln, Kosmetika und Medikamenten, Druckerei- und<br />
Verlagswesen sowie Immobilienhandel des Online-Geschäfts.<br />
Versandhandel<br />
Der Versandhandel spielt eine untergeordnete Rolle. Es gibt auch nur relativ wenige<br />
Händler. Nach Ansicht vieler Thailänder ist der Einkauf auf diese Weise zu kompliziert.<br />
Problematisch ist außerdem der Umtausch. So betreibt beispielsweise die Handelskette<br />
Seven-Eleven Versandhandel, allerdings müssen die georderten Waren in einer nahe<br />
am Wohnort gelegenen Geschäftsfiliale des Unternehmens abgeholt werden. Fachleute<br />
räumen dem Versandhandel in Thailand daher keine großen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
ein.<br />
6.3. Rechtlicher Rahmen<br />
Autor: <strong>AHK</strong> Thailand<br />
Gesellschaftsrecht<br />
Das thailändische Gesellschaftsrecht ist stark vom deutschen Recht geprägt. Die in<br />
Thailand existenten Gesellschaftsformen entsprechen von der Konzeption den in<br />
Deutschland bekannten Gesellschaftsformen.<br />
Limited Companies<br />
Die Limited Companies sind Kapitalgesellschaften und als juristische Personen eine von<br />
ihren Anteilseignern verschiedene rechtliche Einheit mit eigener Rechtspersönlichkeit.<br />
Die Private Limited Company ist weitgehend mit der deutschen GmbH vergleichbar. Die<br />
Gesellschaft haftet allein mit dem Gesellschaftsvermögen, eine persönliche Haftung der<br />
Anteilseigner ist auf die gezahlte Einlage begrenzt. Die Gesellschaft handelt durch ihre<br />
Organe, den Geschaeftsführer und die Gesellschafter-Versammlung. Die Private Limited<br />
Company muss von sieben natürlichen Personen (sog. "Promoters") gegründet werden.<br />
Bei der Registrierung wird in der Regel ein Mindestkapitaleinsatz von 30.000,00 Baht als<br />
ausreichend angesehen.<br />
Die Public Limited Company sind weitgehend mit der deutschen Aktiengesellschaft<br />
vergleichbar. Die Gesellschaft haftet ebenso wie bei der Private Limited Company allein<br />
mit dem Gesellschaftsvermögen, eine persönliche Haftung der Anteilseigner ist auf die<br />
gezahlte Einlage begrenzt. Die Geschäfte werden von einem Vorstand ("Board of<br />
Directors") geführt, der aus mindestens fünf natürlichen Personen bestehen muss und<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 200
der die Gesellschaft nach außen vertritt. Die Public Limited Company muss von fünfzehn<br />
natürlichen Personen gegründet werden, von denen mindestens die Hälfte ihren<br />
Wohnsitz in Thailand haben muss und die zusammen mindestens fünf Prozent des<br />
Kapitals zeichnen.<br />
Die Public Limited Company ist im Gegensatz <strong>zur</strong> Private Limited Company für eine<br />
breitere öffentliche Streuung der Anteile konzipiert und unterliegt gesteigerten<br />
Bilanzierungs- und Buchführungspflichten.<br />
Partnerships<br />
Die Ordinary Partnerships sind weitgehend mit der deutschen BGB-Gesellschaft (GbR)<br />
vergleichbar. Sie sind Personengesellschaften und damit keine von ihren Anteilseignern<br />
verschiedene Rechtspersönlichkeit. Die Partner der Gesellschaft haften als<br />
Gesamtschuldner unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft. Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt den Partnern der<br />
Gesellschaft. Die Gründung einer Ordinary Partnership erfordert keine<br />
Publikationspflichten und kaum Formalitäten. Die Registered Partnerships ist im<br />
Wesentlichen mit der deutschen Offenen Handelsgesellschaft (OHG) vergleichbar. Die<br />
Registered Partnership ist eine juristische Person und damit ein rechtlich selbständiger<br />
Träger von Rechten und Pflichten. Die Partner der Gesellschaft haften mit dem<br />
Zeitpunkt der Registrierung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten ähnlich einem Bürgen,<br />
d.h. die haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen, wenn die Gesellschaft in Verzug<br />
ist.<br />
Die Limited Partnership sind mit der deutschen Kommanditgesellschaft (KG)<br />
vergleichbar. Diese Gesellschaftsform ist eine von ihren Anteilseigner verschiedene,<br />
selbständige juristische Person und erlangt diesen Status durch Registrierung. Die<br />
persönliche Haftung der Anteilseigner darf dabei auf die Höhe der Einlage beschränkt<br />
werden. Es muss jedoch immer mindestens ein unbeschränkt haftender Partner<br />
verbleiben. Die Geschäftsführung steht den unbeschränkt haftenden Partnern zu.<br />
Repräsentanzbüro<br />
Ein Repräsentanzbüro ist ein unselbständiger Teil der Muttergesellschaft ohne eigene<br />
Rechtspersönlichkeit. Dabei ist kommerzielle Tätigkeit, insbesondere die Erzielung von<br />
Einnahmen untersagt. Ein Repräsentanzbüro ist jedoch ein erster Schritt zu<br />
geschäftlichen Betätigung in Thailand. Der Vorteil liegt darin, dass eine Beteiligung<br />
thailändischer Partner nicht erforderlich ist. Allerdings ist im Vergleich <strong>zur</strong> Gründung<br />
einer Private Limited Company die Eröffnung eines Repräsentanzbüros kostenintensiver<br />
und der Registrierungsprozess dauert wesentlich länger.<br />
Regionalbüro ("Regional Operating Headquarters")<br />
Ein Regionalbüro ist eine nach thailändischem Recht gegründete Gesellschaft, die<br />
Dienstleistungen für das Mutterhaus und etwaige Tochter- und assoziierte<br />
Gesellschaften übernimmt, unabhängig davon, ob diese in Thailand oder im Ausland<br />
erbracht werden. Der Vorteil eines solchen Regionalbüros sind insbesondere deutliche<br />
Steuervorteile, die günstigere Bedingungen für ausländische Direktinvestionen schaffen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 201
Handelsvertreter<br />
Eine Alternative <strong>zur</strong> Errichtung einer eigenen Niederlassung stellt die Einschaltung eines<br />
Handelsvertreters dar. Der Vorteil ist, dass die relativ hohen Betriebs- und<br />
Unterhaltungskosten einer Niederlassung entfallen.<br />
Steuerrecht<br />
Gesetzliche Grundlage des thailändischen Steuerrechts ist der "Revenue Code". Die<br />
wichtigsten gesetzlich geregelten Steuern sind die Einkommensteuer, die<br />
Körperschaftssteuer und die Mehrwertsteuer. Wenngleich sowohl die Regierung als<br />
auch die<br />
örtlichen Behörden <strong>zur</strong> Erhebung ermächtigt sind, fließen die Steuererträge vorwiegend<br />
der Regierung zu. Hauptertragsquelle sind die Mehrwert-, Einkommens- und<br />
Körperschaftsteuern.<br />
Einkommensteuer (personal income tax)<br />
Natürliche Personen, die sich langer als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhalten,<br />
werden als gebietsansässig betrachtet, und sind folglich einkommensteuerpflichtig für<br />
Einkünfte, die entweder innerhalb oder außerhalb des Landes entstanden sind. Nicht<br />
dauerhaft Ansässige unterliegen hingegen der Einkommensteuerpflicht nur, sofern ihre<br />
Einkünfte aus thailändischen Quellen herrühren.<br />
Körperschaftsteuer (corporate income tax)<br />
Kapitalgesellschaften, rechtsfähige sind in Thailand unbegrenzt<br />
körperschaftsteuerpflichtig. Juristische Personen, die hingegen nicht im Lande ansässig<br />
sind, unterliegen der<br />
Körperschaftsteuer nur hinsichtlich der Gewinne, die im Lande entstehen. Maßgebendes<br />
Kriterium ist zunächst die Feststellung, ob das ausländische Unternehmen in Thailand<br />
eine <strong>Geschäftstätigkeit</strong> ("carries on business") entfaltet. Hierfür reicht es bereits, wenn<br />
ein Arbeitnehmer, Repräsentant oder Vermittler dort die geschäftlichen Interessen der<br />
Gesellschaft wahrnimmt und somit Einkommen erzielt. Daneben werden ausländische<br />
Gesellschaften, bei denen zwar eine <strong>Geschäftstätigkeit</strong> nicht vorliegt, die jedoch<br />
Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen aus dem<br />
Lande erhalten, mit einer entsprechenden Quellensteuer belegt.<br />
Mehrwertsteuer (value added tax)<br />
Seit dem 1.1.1992 gibt es in Thailand eine Mehrwertsteuer (value added tax - VAT)<br />
neben einer besonderen Umsatzsteuer (specific business tax). Die VAT- Regelung<br />
ähnelt im Grundsatz den europäischen Mehrwertsteuersystemen vor allem hinsichtlich<br />
der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Steuerpflichtig sind solche Personen, die<br />
VAT- pflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen bzw. erbringen. Dies gilt ebenso<br />
für solche, die Waren ins Land importieren. Der Steuersatz betragt 7%; der zu<br />
entrichtende VAT- Betrag wird dadurch errechnet, dass die auf eingehende Waren,<br />
Kapitalgüter oder Rohstoffe anfallende und bezahlte VAT vorher abgezogen wird.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 202
Arbeitsrecht<br />
Das thailändische Arbeitsrecht wurde durch das Inkrafttreten des neuen "Labour Act" im<br />
Jahr 1998 grundlegend geändert und umfassend modernisiert, um den Anforderungen<br />
des gegenwärtigen Arbeitsmarktes gerecht zu werden.<br />
Die Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden in der Woche nicht<br />
überschreiten. Der Arbeitnehmer ist mindestens einen Tag pro Woche freizustellen. In<br />
Thailand sind 14 Tage als Feiertage ausgewiesen, der Anspruch auf Erholungsurlaub<br />
hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und beträgt mindestens 6 Tage pro<br />
Jahr. Arbeitnehmer haben ferner ein Recht auf Fort- und Weiterbildung. Für die<br />
Kündigung eines Arbeitsvertrags ist Schriftform und die Einhaltung von mindestens<br />
einem Monat Kündigungsfrist erforderlich. Die Mindesthöhe für ggf. zu zahlende<br />
Abfindungszahlungen ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich in Abhängigkeit von der<br />
Beschäftigungsdauer.<br />
Das Recht <strong>zur</strong> Gewerkschaftsbildung ist verfassungsrechtlich garantiert. Eine<br />
Gewerkschaft benötigt dabei eine Lizenz und unterliegt einer Registrierungspflicht.<br />
Tätigkeit und Wirkungsbereich der Gewerkschaften sind im "Labour Relations Act"<br />
festgelegt. Ein Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten hat eine Betriebsvereinbarung<br />
abzufassen und auszuhängen. Bei einem Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ist<br />
ein Betriebsrat ein<strong>zur</strong>ichten.<br />
In Thailand existiert keine spezielle Arbeitsgerichtsbarkeit.<br />
Unternehmensformen: siehe Handelsrecht<br />
Verträge<br />
I. Ein Vertrag kommt prinzipiell durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen<br />
zustande.<br />
Willenserklärungen, welche auf einem Irrtum beruhen, sind je nach Art des Irrtums<br />
nichtig oder anfechtbar. Gleiches gilt, wenn die Willenserklärung auf einer Täuschung<br />
oder Drohung beruhen. (Sec.159,164 CCC)<br />
II. Bei Rechtsgeschäften muss, wenn nötig, die gesetzliche Formvorschrift eingehalten<br />
werden. Ansonsten sind diese in ihrer Rechtsfolge nichtig (Sec.152 CCC). Diese<br />
Rechtsfolge gilt ebenfalls für Scheingeschäfte und bei einem Verstoß gegen die guten<br />
Sitten.<br />
III. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre (Sec.193/32 CCC). Im Miet- und<br />
Rentenrecht gibt es eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.<br />
Bei Kauf,- Dienst- und Werkverträgen gibt es eine Verjährungsfrist von 2 Jahren.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 203
6.4. Wichtige Kontakte<br />
Deutsch-Thailändische Handelskammer (German-Thai Chamber of Commerce, GTCC)<br />
25th Floor, Empire Tower 3, 195 South Sathorn Road, Bangkok 10120<br />
GPO Box 1728, Bangkok 10501<br />
Tel.: 00660/26 70 06 00, Fax: -26 70 06 01<br />
E-Mail: gtcc@gtcc.org, Internet: www.gtcc.org<br />
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br />
9 South Sathorn Road<br />
Bangkok 10120<br />
Tel.: +66(0) 2287 9000<br />
Fax: +66(0) 2287 1776<br />
E-Mail: info@german-embassy.org.th<br />
Internet: www.bangkok.diplo.de<br />
Thai Chamber of Commerce<br />
150 Rajbopit Rd., Kwang Wat Rajbovit, Pranakorn, Bangkok 10200<br />
Tel.: 00660/26 22 18 60, Fax: -22 25 33 72<br />
Internet: www.tcc.or.th<br />
Board of Investment, BOI<br />
555 Vibhavadi-Rangsit Road, Chatuchak, Bangkok 10900<br />
Tel.: 00660/25 37 81 11, -25 37 85 55, Fax: -25 37 81 77<br />
E-Mail: head@boi.go.th, Internet: www.boi.go.th<br />
Ministry of Commerce<br />
Department of Business Development, Commercial Registration<br />
44/100 Nonthaburi 1 Road, Bangkrasor, Muang Distr., Nonthaburi 11000<br />
Tel.: 00660/25 47 50 50, Fax: -25 47 44 59<br />
E-Mail: webmaster@thairegistration.com, Internet: www.thairegistration.com<br />
Thailand Retailers Association (TRA)<br />
Unit 100/9, 12th Floor Vongvanij Complex, B Buld., Rama 9 Rd., Huay Khwang<br />
Bangkok 10320<br />
Tel.: 00660/26 45 04 22, Fax: -26 45 04 21<br />
E-Mail: info@tra.or.th<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 204
Thailand Franchise Association<br />
20/25 Seri Village, On Nut, Sukhuomvit 77, Bangkok 10250<br />
Tel.: 00660/23 21 51 29, Fax: -27 21 27 95<br />
E-mail: focus@bangkok.com, Internet: www.thailandfranchise.com<br />
National Electronics and Computer Technology Centre, Nectec<br />
112 Paholyothin Rd., Klong 1, Klong Luang, Pathumthani 12120<br />
Tel.: 00660/25 64 69 00, Fax: -25 64 69 01-5<br />
E-Mail: info@nectec.or.th, Internet: www.nectec.or.th<br />
Thailändische Regierung<br />
www.thaigov.go.th<br />
Thailändisches Wirtschaftsministerium<br />
www.moc.go.th<br />
Thailändisches Finanzministerium<br />
www2.mof.go.th<br />
Thailändische Handelskammer<br />
www.thaiechamber.com/cms/index.jsp<br />
Board of Investment<br />
www.boi.go.th/englis<br />
(Bei der bfai und der GTCC können Anschriften von Rechtsanwaltskanzleien in<br />
Erfahrung gebracht werden.)<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 205
7. Das Land VIETNAM<br />
7.1. Wirtschaftsstruktur<br />
Autor: Helmut Kahlert, bfai<br />
Köln (bfai) - Mit einer Dynamik ähnlich der in der VR China Anfang der 90er Jahre<br />
befindet sich die vietnamesische Wirtschaft auf dem Weg <strong>zur</strong> Industrialisierung. Die<br />
Aussichten auf eine Fortsetzung des stetigen Wachstums mit jährlichen Zuwachsraten<br />
von mehr als 8% sind günstig. Profitieren wird das Wirtschaftsklima auch von den<br />
enormen Anstrengungen der Regierung um eine Integration des südostasiatischen<br />
Landes in die Weltwirtschaft. Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank<br />
Länder und Märkte.<br />
Vietnam im globalen und regionalen Kontext<br />
Vietnams Wirtschaft ist bei der Aufholjagd "Shooting Star" unter den Volkswirtschaften<br />
Südostasiens: Sie weist seit Jahren neben derjenigen der VR China die höchsten<br />
Wachstumsraten beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) aus. Nach einer langen Zeit der<br />
Vorbereitungen und Verhandlungen wurde das Land am 11.1.07 als 150. Mitglied in die<br />
globale Welthandelsorganisation WTO aufgenommen, was auch als Anerkennung der<br />
erreichten enormen wirtschaftlichen Dynamik gelten kann. Seit 1993 haben sich etwa<br />
die Anteile von Export und Import am BIP mehr als verdoppelt.<br />
Der Beitritt <strong>zur</strong> WTO kann als "Meilenstein" der wirtschaftlichen Reform- und<br />
Öffnungspolitik angesehen werden, die von der vietnamesischen Führung parallel <strong>zur</strong><br />
entsprechenden wirtschaftspolitischen Weichenstellung im großen Nachbarland VR<br />
China in Gang gesetzt wurde. Mit der als "Doi-moi"-Politik bekannt gewordenen Initiative<br />
Hanois hatten 1986 die Reformen begonnen, durch die private Unternehmen,<br />
ausländisches Kapital und Öffnung der Märkte in Vietnams Wirtschaft Einzug hielten. In<br />
der Folge legte die wirtschaftliche Leistung über eine Reihe von Jahren mit konstant<br />
hohen Raten zu.<br />
Die angestrebte Transformation der vietnamesischen Ökonomie von einer zentral<br />
verwalteten in eine marktwirtschaftlichen Prinzipien folgende wurde konsequent mit dem<br />
Start eines Zehnjahresprogramms <strong>zur</strong> Jahrtausendwende fortgesetzt. Hauptziele waren:<br />
hohe Wachstumsraten durch mehr Markt, soziale Stabilität und Nachhaltigkeit,<br />
Modernisierung des Regierungssystems. Zwischen 1990 und 2005 hat sich in der Folge<br />
das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu konstanten Preisen nahezu verdreifacht. Grundlage<br />
war eine Wachstumsrate, die seit Anfang des neuen Jahrtausends Jahr für Jahr<br />
zwischen 6 und 8% pendelte und 2005 sowie 2006 sogar weit darüber lag. Das BIP je<br />
Einwohner expandierte allein zwischen 2003 und 2005 um gut 30% auf 640 US$.<br />
Das beschleunigte Wachstum hat die in- und ausländische Investitionstätigkeit stark<br />
angefacht. Für viele Sektoren bestehen konkrete Pläne, darunter der Ausbau der<br />
Infrastruktur (Bahn, Häfen, Energie- und Wasserwirtschaft, Telekommunikation), den<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 206
Bergbau und den Tourismus, die Branchen Automobilfertigung, Chemie, Medizintechnik,<br />
Maschinenbau und Bauwirtschaft sowie für den Umweltschutz. Allein für das Bahnnetz<br />
werden rund 50 Mrd. US$, für die Kraftwerkswirtschaft etwa 14 Mrd. $ an Investitionen<br />
geplant. Hieran wird sich die Weltbank mit einem Milliardenbetrag beteiligen.<br />
Nach den Prognosen des Ministry of Planning and Industry könnten sich 2007 die<br />
privaten ausländischen Direktinvestitionen gegenüber dem Vorjahr auf 20 Mrd. US$<br />
verdoppeln, da viele Großprojekte in der "Pipeline" sind. Unter den ausländischen<br />
Investoren nimmt Deutschland nur den 17. Platz ein, unter den EU-Firmen Rang 5. Von<br />
vietnamesischer Seite wird ein stärkeres deutsches Engagement in der Wirtschaft<br />
gewünscht, das aus deutscher Sicht jedoch häufig erst nach einer weiteren<br />
Verbesserung der Rahmenbedingungen möglich würde.<br />
Mit dem Beitritt <strong>zur</strong> Association of South East Asian Nations (<strong>ASEAN</strong>) übernahm<br />
Vietnam die Verpflichtung zum Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen. Als<br />
Kernstück der Vereinbarungen zum <strong>ASEAN</strong> Free Trade Area (AFTA) müssen für eine<br />
breite Palette von landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugnissen die Zollsätze<br />
schrittweise auf weniger als 5% gesenkt werden.<br />
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfai-<br />
Publikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandaufnahme",<br />
Erscheinungsjahr 2007, Bestellnr. 12370, Preis 25 Euro.<br />
Sektorale Struktur<br />
Vietnam befindet sich in beschleunigtem Tempo auf dem Weg vom Agrar- zum<br />
Industrieland. So überholten Industrie und Bausektor zusammen zwischen 2000 und<br />
2005 den bis dahin führenden Agrarsektor deutlich. Dennoch bleibt es gemessen an der<br />
Zahl der Beschäftigten weiter auch ein wichtiges Agrarland. In den Zweigen Land-,<br />
Forst- und Fischereiwirtschaft sind noch immer fast zwei Drittel der Bevölkerung in Lohn<br />
und Brot. Weltweit nimmt Hanoi jeweils den zweiten Platz als Exporteur von Reis und<br />
Kaffee ein. In Südostasien ist Vietnam ferner einer der größten Exporteure von Rohöl.<br />
Die Rohstoffe Kohle, Öl und Gas tragen zum Wachstum in beachtlichem Umfang bei.<br />
Auf dem Wege zu einer Verbreiterung der Industriestruktur ist man indes gut<br />
vorangekommen, obwohl die Regierung noch immer stark in die Schwerindustrie<br />
investiert (unter anderem Stahlherstellung, Zementproduktion, Schiffsbau). Die<br />
Fertigung von Textilien und Bekleidung wird durch den Export nachhaltig vorangetrieben.<br />
Jedoch fassen inzwischen auch andere Produktionszweige Fuß, unter anderem die<br />
Elektronikfertigung und die Kfz-Teile-Branche; die Wirtschaft streift ihr Image der<br />
"verlängerten Werkbank" allmählich ab.<br />
Steigende Tendenz weist der Anteil des Dienstleistungssektors am BIP auf. Hierzu trägt<br />
vor allem der Tourismuszweig bei: 2005 kamen 3,4 Millionen Reisende ins Land.<br />
Allerdings lag der Zuwachs bei den Einreisen 2006 nur noch bei 3%, vor allem wegen<br />
des überproportionalen Rückgangs chinesischer Besucher. Als große<br />
Wachstumsmärkte für den Zweig gelten Asien/Australien und die USA. Dagegen<br />
erbringen "klassische" Dienstleistungssparten wie Banken und andere Finanzbranchen<br />
noch weniger als in anderen vergleichbaren Ländern für die Wertschöpfung des Sektors.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 207
Bedeutung der Wirtschaftssektoren (Anteile in %)<br />
Sektor<br />
Anteil am Anteil am Anteil an den Anteil an den<br />
BIP BIP Beschäftigten Beschäftigten<br />
2000 2005 2000 2005<br />
Land-, Forst- und<br />
24,5 20,9 65,1 56,8<br />
Fischereiwirtschaft<br />
Bergbau 9,7 10,5 n.v. n.v.<br />
Verarbeitende<br />
18,6 20,7 10,3 12,9<br />
Industrie<br />
Strom-, Gas-, und<br />
3,2 3,5 n.v. n.v.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Baugewerbe 5,4 6,4 2,8 5,0<br />
Handel, Handwerk 14,2 13,6 10,4 12,2<br />
Hotel- und<br />
3,3 3,5 1,8 1,9<br />
Gaststättengewerbe<br />
Verkehr, Logistik 3,9 4,4 3,1 2,9<br />
Bildung, Gesundheit,<br />
5,3 5,2 3,6 4,2<br />
Kultur<br />
Andere<br />
12,0 11,4 2,9 4,2<br />
Dienstleistungen<br />
Quelle: Statistical Yearbook of Vietnam, 2005<br />
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum<br />
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die<br />
wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der<br />
Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt" kostenlos <strong>zur</strong> Verfügung (www.bfai.de).<br />
Regionale Struktur<br />
Einige Regionen liegen im Landesvergleich gemessen an der Zahl der dort ansässigen<br />
Unternehmen und der Höhe ihres Kapitals klar vorne. Wirtschaftliche Zentren sind der<br />
Großraum Ho-Chi-Minh-Stadt (Saigon) und die Hauptstadtregion um Hanoi. Diese<br />
beherbergen auch die beliebtesten Industrieparks und Export Processing Zones des<br />
Landes.<br />
Wirtschaftliche Bedeutung der Provinzen (Zahl d. Unternehmen nach investiertem<br />
Kapital in Dong per 31.12.04) *)<br />
Provinz /<br />
0,5 bis 1 bis 5 bis 10 bis<br />
Unter 0,5<br />
Investiertes<br />
unter 1 unter 5 unter 10 unter 50<br />
Bill.<br />
Kapital<br />
Bill. Bill. Bill. Bill. Bill.<br />
50 bis<br />
unter 200<br />
200 bis<br />
unter<br />
500 Bill.<br />
Red River Delta 4.951 4.476 10.013 2.205 2.362 832 218<br />
North East 1.450 920 2.574 511 554 135 36<br />
North West 114 157 508 122 116 25 1<br />
North Central<br />
Coast<br />
South Central<br />
Coast<br />
Central<br />
Highlands<br />
1.274 995 2.149 407 382 130 25<br />
1.765 1.150 2.162 437 533 163 40<br />
686 480 1.019 289 298 78 23<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 208
South East 8.176 5.247 10.460 2.731 3.431 1.259 353<br />
Mekong River 4.769 2.766 3.851 596 522 187 54<br />
Delta<br />
*) 1 Euro = rund 18.900 Dong (Ende 2004)<br />
Quelle: Statistical Yearbook of Vietnam, 2005<br />
Die Regierung beabsichtigt, bis 2015 insgesamt 115 neue Industriezonen sowie -parks<br />
zu errichten und 27 bestehende auszubauen. Zu den attraktivsten Standorten für<br />
ausländische Investoren zählen im Süden auch die Zonen und Parks in den an Saigon<br />
angrenzenden Provinzen Dong Nai, Bin Duong und Ba Rai-Vung Tau. Im Norden ist<br />
dies neben den Sonderzonen Hanois vor allem die in Hai Duong. Im 1. Quartal 2007<br />
haben sich die ausländischen Direktinvestitionen in den Sonderzonen gegenüber dem<br />
gleichen Zeitraum des Vorjahres verdoppelt und einen Kapitalwert von rund 1 Mrd. US$<br />
erreicht. Bis 2010 soll die industrielle Produktion hier rund 30 Mrd. $ betragen, was<br />
einem Anteil von 40% an der gesamten Industrieproduktion entspräche.<br />
Rolle des Staates<br />
Vor dem Beginn des Reformprozesses 1986 stellten in Vietnam die Staatsunternehmen<br />
einen wesentlichen Teil der Wirtschaft dar. Auf den Sektor entfielen etwa 40% des<br />
Bruttoinlandsprodukts, rund 37% der Produktion in der verarbeitenden Industrie und<br />
mehr als ein Drittel aller Nichtöl-Exporte. Bis 2006 ist nach Angaben des<br />
Industrieministeriums jedoch der staatliche Anteil an der Industrieproduktion im<br />
Vorjahresvergleich unter 32% gesunken. Zugleich stiegen die Anteile der lokalen<br />
Privatwirtschaft auf etwa 30% und des auslandsinvestierten Sektors auf über 38%.<br />
Durch Privatisierung ("Equitisierung"), Verkauf oder Schließung will die Regierung die<br />
Zahl von mehr als 3.000 subventionierten staatlichen Unternehmen drastisch reduzieren.<br />
Weit oben auf der Liste steht eine Umstrukturierung des Bankensektors. Bisher wurden<br />
allerdings erst etwa 10% des in den Unternehmen investierten Kapitals erfolgreich<br />
transformiert. Ferner gibt es einen "Kern" von bis zu 1.000 " sensitiven" Staatsfirmen,<br />
über die die Regierung die Kontrolle vollständig sowie über eine Reihe anderer<br />
mehrheitlich behalten möchte.<br />
Ende 2005 wurde ein einheitliches Gesellschaftsrecht und ein gemeinsames<br />
Investitionsgesetz für alle Unternehmen verabschiedet.<br />
Außenhandel<br />
Das starke Wirtschaftswachstum ist von der Dynamik des Außenhandels in den letzten<br />
Jahren noch übertroffen worden. Ein- und Ausfuhr expandierten zwischen 2003 und<br />
2006 jeweils mit Raten zwischen 15 und 30% per annum. Auf der Importseite legten<br />
besonders die Bezüge von Maschinen, Ausrüstungen und Teilen sowie von chemischen<br />
Produkten zu. Auffällig ist auch der hohe Wert bei eingeführten Vorerzeugnissen. Auf<br />
den Auslandsmärkten werden nach Meinung von Landeskennern künftig immer öfter<br />
neben den heute noch dominierenden Positionen Rohöl, Bekleidung und Textilien,<br />
Holzerzeugnisse, Schuhe sowie (verarbeitete) Nahrungsmittel (Reis, Kaffee, Fisch) auch<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 209
elektrotechnische/elektronische Produkte und andere vietnamesische Erzeugnisse mit<br />
höherer Wertschöpfung auftauchen.<br />
An der Spitze der Lieferanten standen 2005 und 2006 die chinesischsprachigen Länder<br />
(VR China, Taiwan, <strong>Singapur</strong>) vor Japan und Korea (Rep.). Eine starke Dynamik weisen<br />
insbesondere die Bezüge aus der Volksrepublik auf, mit der die Handelsverflechtungen<br />
eng sind. Deutschland ist einer der wichtigsten Maschinenlieferanten des Landes und<br />
konnte zuletzt auch beim Export von Chemie- und Pharmaprodukten kräftig zulegen.<br />
Unter den Hauptabnehmern liegen die USA vorn, vor den EU-Ländern und Japan sowie<br />
China und Australien.<br />
Der Fehlbetrag in Hanois Leistungsbilanz konnte bisher durch Kapitalzuflüsse aus<br />
Investitionen, Entwicklungshilfe und Transfers von Auslandsvietnamesen problemlos<br />
finanziert werden. Bei steigenden Währungsreserven blieb die Auslandsverschuldung<br />
mit etwa einem Drittel des BIP-Wertes relativ niedrig.<br />
Einfuhr nach SITC-Positionen (in Mio. US; Veränderung zum Vorjahr in %)<br />
SITC Warengruppe 2003 2004 2005 Veränderung<br />
0-9 Insgesamt 24.011,7 29.888 33.884 13,4<br />
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 12 1.308 1.756 34,3<br />
5 Chemische Erzeugnisse 3.606 4.113 4.696 14,2<br />
.51 Organische Chemikalien 328 459 636 38,6<br />
.52 Anorganische Chemikalien 207 203 239 17,7<br />
.53 Farben/Lacke 264 309 341 10,4<br />
.54 Arzneimittel 506 466 550 18,0<br />
.55 Waschmittel/Kosmetika 134 185 220 18,9<br />
.56 Düngemittel 630 626 473 -24,4<br />
.57 Kunststoffe (Primärform) 829 1.081 1.319 22,0<br />
.58 Kunststoffe (Halbwaren) 212 285 337 18,2<br />
6 Vorerzeugnisse 6.641 8.233 9.235 12,2<br />
.64 Papier/Pappe 407 415 465 12,0<br />
.65 Textilien 2.441 2.954 3.325 12,6<br />
.66 Baustoffe/Glas/Keramik 275 355 468 31,8<br />
.67 Eisen/Stahl 1.896 2.450 2.693 9,9<br />
.68 NE-Metalle 465 648 707 9,1<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 7.977 8.995 9.091 1,1<br />
.71 Kraftmaschinen 920 628 620 1,3<br />
.72 Arbeitsmaschinen 1.521 1.331 1.517 14,0<br />
.73 Metallbearbeitungsmaschinen 298 307 277 -9,8<br />
.74 Spezialmaschinen 953 1.090 1.232 13,0<br />
.75 Büromaschinen/EDV 457 1.060 857 -19,2<br />
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 568 714 899 25,9<br />
.776 Elektronische Bauelemente 359 291 333 14,4<br />
.75+76+776 Elektronische<br />
1.384 2.065 2.089 1,2<br />
Erzeugnisse<br />
.77 minus776 Elektrotechnik 925 1.270 1.274 0,3<br />
.78 Kraftfahrzeuge 1.293 1.469 1.499 2,0<br />
.79 Schienen-, Wasser-,<br />
Luftfahrzeuge<br />
681 788 583 -26,0<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 210
8 Fertigerzeugnisse 1.554 1.649 1.856 12,6<br />
.82 Möbel 19 55 74 34,5<br />
.84 Bekleidung 369 234 241 3,0<br />
.87 Mess- und Regeltechnik 242 318 360 13,2<br />
.88 Feinmechanik/Optik 115 156 148 -5,1<br />
Quelle: UN Comtrade-Datenbank<br />
(http://unstats.un.org/unsd/comtrade/dqQuickQuery.aspx<br />
Ausfuhr nach SITC-Positionen (in Mio. US; Veränderung zum Vorjahr in %)<br />
SITC Warengruppe 2003 2004 2005 Veränderung<br />
0-9 Insgesamt 20.150 29.680 35.572 19,9<br />
0 Nahrungsmittel/lebende<br />
4.384 5.039 5.850 16,1<br />
Tiere<br />
1 Getränke/Tabak 142 47 27 -42,6<br />
2 Rohstoffe 628 774 935 20,8<br />
3 Brenn-, Schmierstoffe/Strom 4.151 6.076 8.112 33,5<br />
.33 Erdöl, Erdölerzeugnisse 3.962 5.550 7.324 32,0<br />
5 Chemische Erzeugnisse 338 482 641 33,0<br />
.54 Arzneimittel 12 10 16 60<br />
6 Vorerzeugnisse 1.343 2.478 3.004 21,2<br />
.64 Papier/Pappe 80 90 110 22,2<br />
.65 Textilien 473 621 641 3,2<br />
.67 Eisen/Stahl 83 67 93 38,8<br />
7 Maschinen und Fahrzeuge 1.792 2.665 3.342 25,4<br />
.71 Kraftmaschinen 100 242 281 16,1<br />
.72 Arbeitsmaschinen 80 83 108 30,1<br />
.73<br />
3 11 23 109,1<br />
Metallbearbeitungsmaschinen<br />
.74 Spezialmaschinen 62 258 270 4,7<br />
.75 Büromaschinen/EDV 468 261 565 116,5<br />
.76<br />
193 241 300 24,5<br />
Nachrichtentechnik/Radio/TV<br />
..776 Elektronische<br />
114 79 111 40,5<br />
Bauelemente<br />
.75+76+776 Elektronische<br />
775 581 976 68,0<br />
Erzeugnisse<br />
.77 minus 776 Elektrotechnik 542 1.147 1.313 15,3<br />
.78 Kraftfahrzeuge 219 334 350 4,8<br />
.79 Schienen-, Wasser-,<br />
10 10 11 10<br />
Luftfahrzeuge<br />
8 Fertigerzeugnisse 7.225 11.997 13.511 12,6<br />
.84 Bekleidung 3.467 4.720 5.051 7,0<br />
Quelle: UN Comtrade-Datenbank<br />
(http://unstats.un.org/unsd/comtrade/dqQuickQuery.aspx)<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 211
7.2. Vertrieb<br />
Autor: Udo-Peter Bartsch, bfai<br />
Hanoi (bfai) - Die Einzelhandelslandschaft in Vietnam hat sich seit 1995, als das Land<br />
nur über zehn Supermärkte und zwei Einkaufszentren verfügte, deutlich verändert. Ende<br />
2006 gab es bereits etwa 200 Supermärkte und rund 30 Shopping Malls. Zudem ist der<br />
Bau von weiteren 20 Supermärkten und 35 Einkaufszentren geplant. Die modernen<br />
Verkaufsformen konnten ihren Anteil am Einzelhandelsumsatz von 3 auf 13% steigern.<br />
Auch die ausländischen Handelsketten wollen künftig deutlich mehr investieren.<br />
(Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und<br />
Märkte.<br />
Groß- und Einzelhandel<br />
Vietnam muss, bedingt durch die Anfang 2007 erfolgte Aufnahme in die World Trade<br />
Organization (WTO), seinen bisher weitgehend abgeschotteten Binnenmarkt für<br />
ausländische Handelsgesellschaften breiter öffnen. Durch das im März erlassene<br />
Decree 23/2007/ND-CP wird nunmehr ausländischen Firmen die direkte Handelstätigkeit<br />
im Land offiziell ermöglicht. Allerdings erhalten eine entsprechende Handelslizenz nur<br />
Investoren aus den Ländern, die mit Vietnam eine internationale Konvention über die<br />
Marktöffnung für Waren unterzeichneten.<br />
Nach Erhalt der Handelslizenz können die ausländischen Gesellschaften ihre eigenen<br />
Handelsniederlassungen eröffnen. Dies war zwar auch schon unter dem geltenden<br />
Recht des am 1.1.06 in Kraft getretenen neuen Handelsgesetzes theoretisch möglich, es<br />
fehlten jedoch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Für die Vergabe von<br />
Vertriebsrechten bestehen allerdings folgende Zeitpläne:<br />
- für Joint Venture mit einem ausländischen Kapitalanteil bis zu 49% ist die Aufhebung<br />
der Beschränkungen für den Auslandskapitalanteil für den 1.1.08 vorgesehen<br />
- für 100% ausländisch investierte Unternehmen ist es der 1.1.09.<br />
Mit einer Bevölkerung von mehr als 84 Mio., davon die Hälfte unter 30 Jahre alt, ist das<br />
südostasiatische Land ein sehr attraktiver Einzelhandelsmarkt. Bei einem jährlichen<br />
Anstieg der Konsumausgaben um 16% und einer Umsatzsteigerung im Einzelhandel um<br />
fast 17% zwischen 2001 und 2005 zählt es zu den expansivsten Märkten in<br />
Südostasien. Nach einer Untersuchung der US-Consultingfirma AT Kearney ist Vietnam<br />
nach Indien und Russland der interessanteste Markt für ausländische<br />
Handelsgesellschaften. Im lokalen Einzelhandel vollzieht sich gegenwärtig ein<br />
beschleunigter Strukturwandel. Moderne Handelseinrichtungen entstehen nicht nur in<br />
der Wirtschaftsmetropole Ho-Chi-Minh-Stadt (Saigon) und in Hanoi, sondern verstärkt<br />
auch in den mittelgroßen Provinzstädten des Landes.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 212
Entwicklung des Einzelhandels<br />
2004 2005 2006<br />
Umsatz (in US$) 25,35 Mrd. 30,28 Mrd. k.A.<br />
Zuwachs auf Dong-<br />
19,4 20,5 k.A.<br />
Basis (in %)<br />
Wechselkurs: 1 US$ = 15.723D 1 US$ = 15.860 D 1 US$ = 16.075 D<br />
Quelle: Statistical Yearbook of Vietnam 2005<br />
Der Generaldirektor der deutschen Handelskette Metro Cash & Carry in Vietnam, James<br />
Scott, räumt in den kommenden fünf Jahren hauptsächlich mittelgroßen Super- sowie<br />
Hypermärkten die besten Entwicklungsmöglichkeiten ein. Bis 2010 dürfte nach Ansicht<br />
von Marktbeobachtern der Anteil der modernen Verkaufsformen am<br />
Einzelhandelsumsatz des Landes von etwa 13% auf 30% steigen.<br />
In Anbetracht der guten Geschäftsaussichten planen die bereits vertretenen<br />
ausländischen Handelsketten, ihre Kapazitäten weiter auszubauen. Die Metro Cash &<br />
Carry, die schon Supermärkte in Saigon, Hanoi, Can Tho (Mekongdelta), Danang, Hue<br />
und Haiphong besitzt, will in den kommenden Jahren weitere eröffnen. Metro machte<br />
2005 einen Umsatz von mehr als 200 (2004: 160) Mio. $. Im Nahrungsmittelbereich<br />
stammen zwischen 90 und 95% der von Metro vermarkteten Produkte aus der<br />
Inlandsproduktion.<br />
Auch die französische Groupe Bourbon (GB), die bereits in Südvietnam in der Dong Nai<br />
Provinz, in Hanoi und in Haiphong je einen sowie im Großraum von Saigon (An Lac,<br />
Binh Dong) drei Big C-Supermärkte betreibt, will weiter expandieren. Nach Aussagen<br />
des Präsidenten von GB, Jacques de Chateauvieux, sollen ähnliche Handelsobjekte<br />
schon sehr bald auch in Danang und Can Tho entstehen. Der Supermarkt in Hanoi<br />
wurde mit einem Kostenaufwand von 30 Mio. $ gemeinsam mit der Hanoi Thang Long<br />
General Trading Co. errichtet.<br />
Parkson, Handelsarm der Lion Group aus Malaysia, der bereits in Saigon auf einer<br />
Fläche von 2.000 qm eine Shopping Mall besitzt sowie weitere Handelsobjekte in<br />
Danang, Hue und Can Tho betreibt, beabsichtigt laut Aussagen des Generaldirektors<br />
von Parkson Vietnam, Tham Tuck Choy, in den nächsten vier Jahren insgesamt 55 Mio.<br />
$ in das Handelsnetz zu investieren und neun Handelszentren zu eröffnen.<br />
Investitionsabsichten bekundeten außerdem die Handelsketten Wal Mart (USA),<br />
Carrefour (Frankreich), Tesco Lotus (Großbritannien), die Lotte Shopping Co. (Korea,<br />
Rep.) und die Dairy Farm (Hongkong, SVR). Lotte Shopping beabsichtigt, 12,1 Mio. $ in<br />
die Errichtung einer Discountladenkette zu investieren. Der erste Lotte-Discountladen<br />
soll im 1. Halbjahr 2008 in Saigon eröffnet werden. Später sind weitere 15 bis 20<br />
Geschäfte in mehreren Großstädten geplant. Insbesondere US-Handelsfirmen zeigen<br />
wachsendes Interesse an Direktinvestitionen. Das US Department of Agriculture hat<br />
bereits einen Vietnam Exporter Guide ausgearbeitet, der Exporteuren von hochwertigen<br />
Nahrungsmitteln und Getränken den Marktzugang erleichtern soll. Der Exportführer ist<br />
speziell auf den Einzelhandelsmarkt ausgerichtet und räumt diesem gute<br />
Wachstumschancen ein, die - wie es heißt - ein stärkeres Engagement von US-<br />
Handelsketten voll rechtfertigen würden.<br />
Sowohl Ho-Chi-Minh-Stadt als auch Hanoi verfügen bereits über etwa 40 verschiedene<br />
Supermärkte unterschiedlicher Größe. Neben den rein einheimischen Großmärkten<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 213
haben sich mittlerweile bedeutende ausländische Handelsketten, wie Metro Cash and<br />
Carry (Deutschland), Core und Big-C (Frankreich) sowie Saiyu (Japan), etabliert. Die<br />
ausländischen Handelsfirmen, die bisher ihre Geschäftsaktivitäten weitgehend auf<br />
Saigon und Hanoi beschränkten, expandieren in andere Provinzgroßstädte. Als<br />
interessanter Standort für neue Hypermärkte gilt Can Tho im Mekongdelta, das sich<br />
zum Zentrum dieser Region entwickelt. Hanoi bleibt aber neben Ho-Chi-Minh-Stadt<br />
vorerst der wichtigste Investitionsstandort. Nach Vorstellungen des Peoples Committee<br />
sollen die fünf größten Außenmärkte der Stadt zu modernen Shopping Malls umgebaut<br />
werden. Außerdem ist die Errichtung von fünf neuen Supermärkten geplant. Allein für<br />
die Modernisierung des bestehenden Handelsnetzes in Hanoi sind in den kommenden<br />
Jahren Investitionen von 50 Mio. $ vorgesehen.<br />
Nach Ansicht eines Firmenvertreters von Metro bietet Vietnam noch genügend Raum für<br />
die Gründung weiterer moderner Super- und Hypermärkte. Die einheimischen<br />
Marktketten müssen also künftig mit verstärkter ausländischer Konkurrenz rechnen.<br />
Insbesondere in Ho-Chi-Minh-Stadt und Hanoi sind bereits seit einigen Jahren mehrere<br />
einheimische Supermärkte aktiv. In Saigon sind vor allem die privaten Supermarktketten<br />
Citi-Mart, Intimex und Maxi-Mart recht erfolgreich. Führender staatlicher Supermarkt ist<br />
der Saigon Co-op Mart.<br />
Ehrgeizige Investitionspläne verfolgen einige einheimische Einzelhändler, die erst relativ<br />
kurz auf dem Markt präsent sind, jedoch gute Geschäftschancen sehen. So beabsichtigt<br />
die G7 Trade and Service Co., die bereits einige G7 Mart-Läden eröffnete, bis 2010<br />
etwa 400 Mio. $ in die Errichtung eines landesweiten Handelsnetzes mit etwa 10.000<br />
kleinen Geschäften (Nachbarschaftsläden) sowie 18 Basiswarenlagern und sieben<br />
kommerziellen Zentren in den größten Städten des Landes zu investieren.<br />
Auch einer der bedeutendsten nordvietnamesischen Großhändler, die Phu Thai Group<br />
(www.phuthaigroup.com), will sich künftig stärker im Einzelhandelsgeschäft engagieren.<br />
In Zusammenarbeit mit der Handelskette Saigon Co-op Mart ist die Errichtung eines<br />
modernen Distributionsnetzwerkes geplant. Die dafür erforderlichen Investitionen<br />
veranschlagt der Generaldirektor der Gruppe, Pham Dinh Doan, auf 375 Mio. $.<br />
Außerdem plant die Phu Thai Group gemeinsam mit der Saigon Trading Group (Satra),<br />
der Saigon Co-op Mart und der Hanoi Trade Corporation (Hapro) die Gründung der<br />
Vietnam Distribution Association (VDA).<br />
Führende Groß- und Einzelhandelsgruppen 2005<br />
Handelsgruppe Umsatz (in Supermärkte<br />
/Handelsmarke (Segment) US$) (Anzahl)<br />
Einzelhandel<br />
Metro Cash & Carry über 200<br />
8<br />
Mio<br />
Big C-Supermärkte k.A. 6<br />
Parkson k.A. 4<br />
Coop-Mart 1, 3 Mrd. 13<br />
Großhandel<br />
Phu Thai Group k.A. k.A.<br />
Quelle: Pressemeldungen und Firmenangaben<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 214
Die Verkaufsflächen der ausländischen Supermärkte liegen zwischen 1.000 und 5.000<br />
qm. Einheimische Supermärkte sind hingegen deutlich kleiner, ihre Verkaufsfläche<br />
beträgt durchschnittlich zwischen 300 und 1.000 qm. Eines der Hauptprobleme des<br />
Einzelhandels stellt sich im un<strong>zur</strong>eichenden Angebot an entsprechenden Objekten.<br />
Dadurch liegen auch die Mietpreise teilweise deutlich über denjenigen in anderen<br />
südostasiatischen Ländern. So beträgt laut Angaben der Beratungsfirma CB Richard<br />
Ellis die Monatsmiete für Verkaufsflächen in bester Lage in Hanoi etwa 90 $ je qm. Bei<br />
anderen Standorten in Hanoi liegen die Mietpreise bei 40 bis 60 $ je qm. Ähnlich sieht<br />
die Lage in Saigon aus.<br />
Handelsvertreter und Vertragshändler<br />
Für einen nachhaltigen Absatzerfolg in Vietnam ist eine dauerhafte Präsenz vor Ort von<br />
größter Bedeutung. Zur laufenden Marktbeobachtung und gezielten Kundenpflege<br />
empfiehlt sich die Einschaltung eines lokalen Vertreters oder die Einrichtung eines<br />
Repräsentationsbüros in Hanoi und/oder in Saigon. Die einfachste Form der Betätigung<br />
im Rahmen von Liefergeschäften bleibt die Etablierung einer leistungsfähigen Vertretung.<br />
Gute Beziehungen zu maßgeblichen Stellen und Personen erscheinen für ein<br />
erfolgreiches Agieren auf dem immer noch recht komplizierten Markt unerlässlich. Er<br />
kann nicht nur aktuelle Informationen <strong>zur</strong> Bedarfslage liefern, sondern auch bei<br />
Vertragsverhandlungen von großem Nutzen sein.<br />
Tipps <strong>zur</strong> Handelsvertretersuche<br />
Die Kontaktaufnahme zum Zweck der Vertretersuche und Geschäftsanbahnung erfolgt<br />
vorzugsweise über örtlich ansässige deutsche Firmen oder Institutionen. Bei der Suche<br />
nach einem geeigneten Vertreter oder einer Vertretungsfirma können unter anderem die<br />
Dienste der German Industry and Commerce Vietnam, der Wirtschaftsabteilungen der<br />
Deutschen Botschaft in Hanoi sowie des Generalkonsulats in Ho-Chi-Minh-Stadt in<br />
Anspruch genommen werden. Außerdem kann die vietnamesische Handels- und<br />
Industriekammer (Vietcochamber; VCCI) dabei behilflich sein. Auch die vielen<br />
internationalen Fachmessen in Saigon oder Hanoi bieten gute Möglichkeiten für erste<br />
Kontakte mit potentiellen Vertreterfirmen. Dabei sind die persönlichen Kontakte von<br />
größter Bedeutung. Auf Briefe, E-Mails oder Fernschreiben ist nur wenig Verlass.<br />
Häufig können bereits auf dem Markt etablierte deutsche Firmen mit nützlichen<br />
Informationen über mögliche Handelsvertreter dienen. Oft sind diese Informationen viel<br />
verlässlicher, da sie meistens auf praktischen Erfahrungen mit den potentiellen<br />
Vertretern basieren. Als Alternative zu einem eigenen Handelsvertreter bietet sich die<br />
Einschaltung eines in Vietnam bereits etablierten Handelshauses. Auf dem Markt sind<br />
unter anderem die Firmen Rieckermann und C. Melchers GmbH & Co schon seit einigen<br />
Jahren erfolgreich tätig<br />
Lokale Besonderheiten<br />
Die recht unterschiedlichen Lebensbedingungen in den vietnamesischen Großstädten,<br />
insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Saigon und in der Hauptstadt Hanoi sowie auf<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 215
dem Lande, machen es ratsam, regionale Handelsvertreter einzusetzen. Auf jeden Fall<br />
sollten Handelsvertreter in den beiden Großstädten etabliert werden, da sich hier der<br />
größte Teil der kommerziellen Aktivitäten des Landes abspielt. Allerdings reicht es meist,<br />
einen Handelsvertreter für den Süden und einen für den Norden des Landes vorzusehen.<br />
Dabei ist zu beachten, dass der ausgewählte Vertreter über ein entsprechendes<br />
Netzwerk in den vorgesehenen Einsatzgebieten verfügt. Einige größere Vertreter- sowie<br />
Importfirmen unterhalten Regionalbüros in weiteren Industriezentren und in einigen<br />
Provinzen.<br />
Da es in Vietnam weitgehend üblich ist, dass ein Handelsvertreter mehrere ausländische<br />
Firmen vertritt, sollte im Vorfeld geklärt werden, dass es sich bei den anderen<br />
vertretenen Firmen und Produkten nicht um unmittelbare Konkurrenten handelt. Auch<br />
wenn es sich bei den von einem Handelsvertreter vertretenen Erzeugnissen mehrerer<br />
Firmen nicht um Konkurrenzprodukte handelt, ist es schwer einzuschätzen, ob der<br />
Vertrieb des eigenen Produktes auch mit dem erforderlichen Einsatz betrieben wird. Oft<br />
räumt der Vertreter mehrerer Produkte der Absatzförderung von Erzeugnissen<br />
renommierter ausländischer Firmen einen gewissen Vorrang ein. Die Ausstattung eines<br />
Handelsvertreters mit Exklusivrechten bietet sich daher an, erfordert jedoch eine noch<br />
sorgfältigere Kandidatenauswahl.<br />
Bei der Auswahl sollten nicht nur seine Verkaufsqualitäten sowie seine Verbindungen zu<br />
den möglichen staatlichen Beschaffungsstellen möglichst genau geprüft werden,<br />
sondern auch die Sprachkenntnisse des Vertreters. Zwar gibt es in Vietnam immer noch<br />
genügend Personen die relativ gut Deutsch sprechen, da sie in der früheren DDR<br />
studierten und teilweise längere Zeit lebten; mit den Englisch-Kenntnissen hapert es<br />
aber oftmals.<br />
Handelsvertreter auswählen<br />
Bei der Auswahl eines Handelsvertreters/einer Vertretungsfirma empfiehlt es sich,<br />
möglichst viele Informationen über die potentiellen Geschäftspartner einzuholen. Dabei<br />
sind die sich bietenden Alternativen unter Heranziehung von sachkundigen Beratern<br />
gründlich zu prüfen. Beim Entschluss, eine Vertretung als Vertriebsorgan einzusetzen,<br />
muss entschieden werden, ob eine Exklusivvertretung (Alleinvertretungsrecht) oder<br />
mehrere Vertreter eingeschaltet werden sollen. Beide Vertretungsarten sind<br />
gebräuchlich. Exklusivvertretungen versprechen zwar einen stärkeren Einsatz im<br />
Geschäft, beinhalten jedoch auch die Gefahr einer unerwünschten Abhängigkeit von der<br />
Vertreterfirma, vor allem wenn der Vertretervertrag unbefristet abgeschlossen wurde.<br />
Weitere wichtige Punkte, über die vor der endgültigen Unterzeichnung eines<br />
Vertretungsvertrages möglichst viele Informationen einzuholen sind, beziehen sich auf<br />
die Finanzlage und personelle Ausgestaltung der in Frage kommenden Firma. Von<br />
Bedeutung sind außerdem Auskünfte über die Produkterfahrung des potentiellen<br />
Vertreters sowie die Dauer seiner Tätigkeit auf dem speziellen Markt. Zudem ist die<br />
Frage nach dem Kapitaleigner der Vertreterfirma zu klären, um ein eventuelles<br />
Engagement der Konkurrenz von vornherein auszuschließen.<br />
Wichtig ist außerdem zu wissen, ob der potentielle Vertreter auch andere Marken<br />
derselben Produktgruppe vertreibt, was zu Interessenkollisionen führen kann. Ist eine<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 216
gleichzeitige Vertretung anderer Marken des Produktbereichs aus bestimmten Gründen<br />
nicht zu vermeiden, sollte die Preispolitik der Vertretung nach Aufnahme der<br />
Geschäftsbeziehungen einer laufenden Kontrolle unterzogen werden.<br />
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten<br />
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem<br />
Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de,<br />
kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen.<br />
Handelsvertreter managen<br />
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und der Handelsvertretung<br />
werden durch einen Handelsvertretervertrag geregelt. Um spätere Streitigkeiten und<br />
Missverständnisse zu vermeiden, sollte er möglichst detailliert formuliert sein. Es ist<br />
ratsam, bei der Vertragsformulierung die Hilfe einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei in<br />
Anspruch zu nehmen. Bei der Vertragsgestaltung sollte darauf geachtet werden, dass<br />
die im Kontrakt verwendeten Begriffe klar definiert sind. Zugleich sollte dieser eine<br />
genaue Leistungsbeschreibung sowie eindeutige Regelungen über Rechte und Pflichten<br />
der Vertragspartner enthalten.<br />
Inwiefern der Vertreter im Rahmen des Kontraktes zu Mindestabnahmemengen oder zu<br />
einem Mindestumsatz verpflichtet werden kann, hängt weitgehend vom<br />
Verhandlungsgeschick des ausländischen Unternehmens und seinem Bekanntheitsgrad<br />
ab. Als Konsequenz bei der Nichterfüllung des Umsatzsolls sollte das Unternehmen das<br />
Recht auf Vertragsauflösung erhalten. Die Dynamisierung/ jährliche Anpassung der<br />
Umsatzverpflichtung durch Anbindung an bestimmte Indizes (Branchenwachstum) kann<br />
zwar erwogen werden, wird aber in den meisten Fällen von dem Handelsvertreter nicht<br />
akzeptiert. Insbesondere die großen Handels- und Importfirmen, die ohnehin zahlreiche<br />
Firmen aus verschiedenen Branchen gleichzeitig vertreten, zeigen wenig Bereitschaft,<br />
auf besondere Forderungen ausländischer Unternehmen einzugehen.<br />
Beim Abschluss eines Handelsvertretervertrages ist außerdem darauf zu achten, dass<br />
der Vertreter den After-Sales-Service übernimmt und sich dazu verpflichtet,<br />
ausreichende Lagerbestände zu halten, um Lieferaufträge ohne Zeitverlust bedienen zu<br />
können. Ferner kann eine Verpflichtung des Vertreters zu Werbemaßnahmen in den<br />
Vertrag aufgenommen werden.<br />
Eine Befristung und gewisse Öffnungsklauseln in den Vertrag einzubringen, hängt<br />
weitgehend von der Stärke und Marktposition der Vertreterfirma ab. Durch die sich nun<br />
bietenden Möglichkeiten der Eröffnung von eigenen Handelsniederlassungen erscheint<br />
es sinnvoll, die Vertreterverträge von vornherein zeitlich zu begrenzen, um bei der<br />
eventuellen Einrichtung einer eigenen Niederlassung das Vertragsverhältnis mit dem<br />
Vertreter leichter auflösen zu können. Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen<br />
Verträgen kann jede Partei eine Kündigung aussprechen, doch ist sie bei einer<br />
Kündigung ohne angemessene Frist zum Schadensersatz verpflichtet.<br />
Entscheidend für eine gute Zusammenarbeit mit dem Vertreter ist die persönliche<br />
Kontaktpflege. Es ist sehr wichtig, ein gutes Vertrauensverhältnis zum vietnamesischen<br />
Geschäftspartner zu entwickeln, da er stärker personenbezogen denkt als der deutsche.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 217
In bestimmten Fällen erscheint es sinnvoll, dem lokalen Vertreter anfänglich personelle<br />
sowie fachliche Unterstützung zu gewähren und zu ihm vorübergehend fachkundige<br />
deutsche Mitarbeiter zu entsenden. Damit können vor allem Unsicherheiten im<br />
technischen Bereich reduziert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, lokale<br />
Mitarbeiter der Vertretung für eine bestimmte Zeit in Deutschland auszubilden.<br />
Bei eventuellen Streitigkeiten mit dem Vertreter sollte der Gang zum Rechtsanwalt oder<br />
zum Gericht möglichst vermieden werden. Der Weg ist schwierig und meistens überaus<br />
aufwendig. Da die Chancen, Kosten und Dauer eines Rechtsstreits kaum abschätzbar<br />
sind, wird dringend empfohlen, Streitfälle nach Möglichkeit durch interne Verhandlungen<br />
und ohne Einschaltung von Gerichten friedlich zu lösen. Zudem werden durch einen<br />
Rechtsstreit die Beziehungen und vor allem das Vertrauen gänzlich zerstört.<br />
Repräsentanz<br />
Viele ausländische Unternehmen, die auf dem vietnamesischen Markt permanent<br />
vertreten sein wollen, haben die Möglichkeit, eine eigene Repräsentanz (Representative<br />
Office) zu eröffnen. Ein derartiges Vertretungsbüro, das keine eigenständige<br />
Rechtspersönlichkeit besitzt, soll dazu dienen, ausländischen Investoren die<br />
Vorbereitung ihrer Investitionsvorhaben oder anderer wirtschaftlicher Aktivitäten in<br />
Vietnam zu ermöglichen. Eine Repräsentanz darf selbst keine Geschäfte mit<br />
Gewinnerzielungsabsichten vornehmen oder als Vertreter anderer Firmen auftreten. Sie<br />
kann lediglich die Möglichkeiten für den An- und Verkauf von Gütern sowie für das<br />
Anbieten von kommerziellen Dienstleistungen erkunden und fördern. Zudem kann eine<br />
Repräsentanz die Gründung ausländischer Investitionsvorhaben unterstützen und die<br />
Realisierung von Projekten bewirken und überwachen.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Gesetzliche Grundlagen für die Eröffnung einer Repräsentanz in Vietnam sind das neue<br />
Vereinheitlichte Unternehmensgesetz (Unified Enterprise Law) und das neue am 1.7.06<br />
in Kraft getretene Investitionsgesetz.<br />
Gründungsverfahren<br />
Um eine Repräsentanz zu gründen, muss der ausländische Investor bei dem<br />
zuständigen Volkskomitee, in dessen Gebiet das Büro eröffnet werden soll, einen Antrag<br />
stellen. Nachdem die Genehmigung erteilt wird, folgt in einem zweiten Schritt in<br />
derselben Behörde ein Benachrichtigungsverfahren das den Gründungsvorgang<br />
vervollständigt. Als einzige Voraussetzung für die Eröffnung einer Repräsentanz genügt,<br />
dass der Antragssteller eine nach fremdem Recht gültige Geschäftsregistrierung<br />
vorweisen kann, um als ausländischer Händler für eine Repräsentanzgenehmigung in<br />
Betracht zu kommen.<br />
Bei der Genehmigungsbehörde sind folgende Antragsunterlagen ein<strong>zur</strong>eichen:<br />
- ein vom Handelsministerium vorgeschriebenes ausgefülltes Antragsformular<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 218
- eine beglaubigte und legalisierte Urkunde der Geschäftsregistrierung<br />
(Gründungsurkunde)<br />
- eine vietnamesische Übersetzung der Gründungsurkunde (Gesellschaftsvertrag),<br />
die durch eine Notarbehörde in Vietnam oder eine vietnamesische diplomatische<br />
Vertretung im Gründungsland des Antragstellers beglaubigt ist<br />
- eine Vollmachtsurkunde für die Person, die den Antrag im Namen des<br />
ausländischen Händlers bei der Genehmigungsbehörde einreicht<br />
- je nach Einzelfall können noch weitere Unterlagen verlangt werden.<br />
Innerhalb von 45 Tagen nach Ausstellung der Lizenz müssen der<br />
Genehmigungsbehörde der Sitz des Hauptbüros und die Anzahl der in der<br />
Repräsentanz beschäftigten vietnamesischen und ausländischen Mitarbeiter auf einem<br />
vorgeschriebenen Formular mitgeteilt werden. Eine einmal erhaltene Lizenz hat eine<br />
unbeschränkte Gültigkeitsdauer und kann bis <strong>zur</strong> Beendigung der Tätigkeit verwendet<br />
werden. Sie muss also nicht erneuert werden. Die Eintragungsgebühr für eine<br />
Repräsentanz beträgt 1 Mio. Dong (ca. 62 US$).<br />
Messewesen<br />
In Vietnam macht sich in den letzten drei Jahren ein zunehmendes Interesse an<br />
Messen bemerkbar. Immer mehr Firmen beteiligten sich an Messeveranstaltungen in<br />
Hanoi und der Wirtschaftsmetropole Saigon, deren Zahl kontinuierlich steigt. Die durch<br />
das beschleunigte Wirtschaftswachstum deutlich verbesserten Geschäftsaussichten<br />
scheinen auch das Interesse der ausländischen Firmen an derartigen Veranstaltungen<br />
wieder steigen zu lassen.<br />
Die wachsende Attraktivität als Investitionsstandort veranlasste 2006 wieder mehr<br />
ausländische Firmen, insbesondere aus asiatischen Ländern, sich in den bedeutendsten<br />
Ausstellungszentren des Landes - Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt - zu präsentieren. Seit<br />
2002 ist eine kontinuierliche Belebung im Messegeschäft zu beobachten. Trotz der<br />
relativ günstigen Standpreise, die zwischen 150 und 275 $/qm liegen und damit<br />
niedriger sind als in Taiwan und <strong>Singapur</strong>, haben die Veranstalter jedoch weiterhin<br />
einige Schwierigkeiten, insbesondere Teilnehmer aus Europa für Messen zu<br />
interessieren. Vietnam hofft jedoch, mit dem Anfang 2007 erfolgten WTO-Beitritt und<br />
dem kräftigen wirtschaftlichen Aufschwung wieder mehr westliche Aussteller für<br />
Messeveranstaltungen in Hanoi und Saigon gewinnen zu können.<br />
Nach Ansicht vieler ausländischer Messeteilnehmer bieten die Veranstaltungen immer<br />
mehr Möglichkeiten für die Anbahnung neuer Geschäftskontakte. Einer der Gründe liegt<br />
darin, dass zunehmend Fachbesucher die Messen frequentieren. Allerdings klagen die<br />
ausländischen Aussteller weiterhin über die teilweise sehr hohen Importzölle sowie die<br />
beschwerlichen und äußerst komplizierten Zollformalitäten, die den Verkauf von<br />
Exponaten erheblich erschweren, wenn nicht weitgehend verhindern. Zugleich lässt die<br />
Messeorganisation zu wünschen übrig. Fehlendes Fachpersonal und die oft notdürftige<br />
Gestaltung des Messestandes sind weitere Kritikpunkte.<br />
Das Ministry of Trade (Handelsministerium) ist sehr daran interessiert, dass Vietnam als<br />
internationaler Messeplatz künftig mehr Bedeutung gewinnt. Um dies zu ermöglichen,<br />
werden bei der Auswahl der Messedurchführungsgesellschaft strengere Maßstäbe<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 219
angelegt. Seit 1994 ist die Zahl derartiger Gesellschaften von 28 auf nahezu 80<br />
gestiegen. Allerdings verfügen nur wenige von ihnen über das notwendige Sachwissen<br />
und Fachpersonal, das für eine gute Messeorganisation und einen reibungslosen Ablauf<br />
erforderlich ist. Das Handelsministerium geht deshalb bei der Vergabe neuer Lizenzen<br />
wesentlich restriktiver vor. Außerdem wird die Tätigkeit, vor allem der Privatfirmen,<br />
stärker kontrolliert.<br />
Auch in Vietnam macht sich ein deutlicher Trend zu kleineren Fachmessen und<br />
Spezialausstellungen bemerkbar. Insbesondere spezielle Branchenmessen gewinnen in<br />
letzter Zeit zunehmend an Bedeutung. Bei den großen Veranstaltungen erfolgt eine sehr<br />
gezielte Auswahl der Aussteller und der Fachbesucher. Im Rahmen der großen<br />
internationalen Messen werden meistens mehrere separate Ausstellungen aus<br />
komplementären Industriesektoren zusammengelegt, was den Synergieeffekt solcher<br />
Veranstaltungen erhöhen soll. Zu den traditionellen Fachmessen, die im Ein- oder<br />
Zweijahresrhythmus in Hanoi oder Saigon stattfinden, zählen Veranstaltungen der Textilund<br />
Bekleidungsindustrie, Leder- und Schuhmessen, Automobilshows sowie<br />
Elektronikausstellungen. Auf den großen Messen wird mit etwa 10.000 Besuchern<br />
gerechnet.<br />
Zu den bedeutenden Durchführungsgesellschaften zählen: die Vietnam Trade Fair and<br />
Advertising Co., VINEXAD in Hanoi (E-Mail: vinexad@hn.vnn.vn); die Trade Fair Co. of<br />
Ho-Chi-Minh-City, TRAFAC Saigon ( trafac@hcm.vnn.vn) ; das Vietnam Exhibition-Fair<br />
Center, VEFAC in Hanoi (vefac@netnam.vn) ; die VCCI Exhibition Service Co,<br />
VIETCHAMEXPO in Saigon (vietnamexpo@hcm.vnn.vn) sowie das Ho-Chi-Minh-City<br />
International Exhibition, Conference Center, HIECC in Saigon (info@hiecc.com) .<br />
Außerdem sind einige ausländische Durchführungsgesellschaften tätig. Zu den<br />
bekannten ausländischen Gesellschaften, die Messen und Ausstellungen organisieren,<br />
zählen außer der Hannover Fairs Asia Pte. Ltd. (Mikemanh@ftp.vn) noch die Adsale<br />
Exhibition Services Ltd. (exhibition@adsale.com.hk) und die CP Exhibition beide aus<br />
Hongkong (cpexhibit@hk.super.net) .<br />
Vietnam verfügt über Messeplätze in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt, Danang, Quang Trung,<br />
Tan Binh und Can Tho. Für die Durchführung von internationalen Messen eignen sich<br />
aber nur die Lokalitäten in Hanoi und in der Wirtschaftsmetropole Saigon. In Hanoi<br />
werden die meisten Messen und Ausstellungen auf dem Gelände des Vietnam<br />
Exhibition and Fair Centre oder im Friendship Cultural Palace durchgeführt. Kleinere<br />
Fachausstellungen finden auch in den großen Hotels statt. Ho-Chi-Minh-Stadt verfügt<br />
über das Ho-Chi-Minh-City International Exhibition and Convention Center, HIECC<br />
sowie das KASATI Centre. Außerdem werden in Saigon Messen und Ausstellungen<br />
noch im Reunion Palace durchgeführt.<br />
Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Messen bietet der Ausstellungsund<br />
Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hier können auch Informationen über<br />
die Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer eingeholt werden<br />
(www.auma.de).<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 220
AUMA<br />
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.<br />
Littenstraße 9, 10179 Berlin<br />
Postfach 02 12 81, 10124 Berlin<br />
Tel.: 030/240 00-0, Fax: -24 00 03 30<br />
E-Mail: info@auma.de, Internet: www.auma.de<br />
Franchising<br />
Das starke Wirtschaftswachstum in Vietnam, das auf einer kräftig steigenden privaten<br />
Investitionstätigkeit, einem sehr lebhaften Konsum und robusten Exporten basiert, hat<br />
auch dem immer noch in den Anfängen steckenden Franchise-Geschäft neuen Auftrieb<br />
gegeben. Zudem gewinnt diese moderne Vertriebsform durch die positiven Erfahrungen<br />
einiger einheimischer Unternehmen mit dem Franchising zunehmend an Popularität.<br />
Fachleute räumen dem Franchise-Markt sehr gute Entwicklungschancen ein.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen für Franchising bilden das am 1.1.06 in Kraft getretene<br />
neue Handelsgesetz (Art. 284 bis 291), der Regierungserlass Nr. 35/2006/ND-CP vom<br />
31.3.06 und das Rundschreiben Nr. 09/2006/TT-BTM des Handelsministeriums.<br />
Nach Angaben des Investment and Trade Promotion Centre (ITPC) von Ho-Chi-Minh-<br />
Stadt (Saigon) verzeichnete der vietnamesische Franchise-Markt 2005 ein Wachstum<br />
von 30% mit über 530 neuen Franchise-Nehmern und dem Transfer von 800<br />
Handelsmarken, darunter 100 einheimischen. Dieser deutliche Aufwärtstrend wird sich<br />
nach Ansicht von Marktbeobachtern nach dem Anfang 2007 erfolgten Beitritt des<br />
Landes <strong>zur</strong> WTO weiter verstärken. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden,<br />
dass Franchise-Vereinbarungen mit vietnamesischen Partnern mit einigen Risiken<br />
behaftet sind. Diese resultieren vor allem aus dem immer noch un<strong>zur</strong>eichenden<br />
Warenzeichenschutz, der Unsicherheit bei der Qualitätsbeständigkeit der Produkte und<br />
Servicedienste sowie dem Fachkräftemangel.<br />
Auch die Regierung misst dem Franchising eine wachsende Bedeutung bei. Nach<br />
Ansicht von Fachleuten bietet es vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen<br />
gute Geschäftsmöglichkeiten. Das ITPC versucht daher, mit gezielten Veranstaltungen<br />
und Trainingskursen die Franchise-Aktivitäten anzukurbeln. So sollen künftig verstärkt<br />
Geschäftsleute zu Franchise-Messen ins Ausland geschickt werden. Zugleich ist die<br />
Gründung eines Franchising Business Clubs beabsichtigt.<br />
Einige, insbesondere einheimische Markenartikelanbieter sind bereits durchweg<br />
erfolgreich im Franchise-Geschäft tätig. Als ausgesprochene Erfolgsgeschichten gelten<br />
unter Marktbeobachtern die Vereinbarungen des Nudelsuppen-Restaurants Pho 24 und<br />
des Trung Nguyen Coffee Shops. Pho 24 hat laut Firmeninhaber Ly Quy Trung bisher<br />
Lizenzen für 35 Franchise-Restaurants in Vietnam sowie für je eines in <strong>Singapur</strong> und auf<br />
den Philippinen erteilt. 2007 soll die Zahl auf 80 Restaurants steigen. Die Lizenzgebühr<br />
liegt bei 15.000 US$. Künftig sollen Vereinbarungen auch mit Kunden aus Japan,<br />
Malaysia, Thailand, Hongkong (SVR) und Korea (Rep.) abgeschlossen werden.<br />
Auch der Generaldirektor von Trung Nguyen Coffee, Dang Le Nguyen Vu, bezeichnet<br />
das Franchising als ein sehr effektives Absatzinstrument. Die Firma erteilte bisher über<br />
1.000 Franchise-Lizenzen für Geschäfte in Vietnam sowie einige für Läden in <strong>Singapur</strong>,<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 221
Tokio und Shanghai. Künftig sollen auch die Märkte in der EU und den USA erkundet<br />
werden. Erfolgreich gestalten sich bisher außerdem die Franchise-Geschäfte des<br />
Design- & Innen-Ausstatters Nha Vui, der Konditoreifirma Kinh Do, des Anbieters von<br />
Zuckerrohrsaft Shake sowie der Bekleidungsfirma Tran Chau Tea and Foci. Dabei sind<br />
vor allem Foci und Shake an einer Ausweitung ihrer Geschäfte stark interessiert. Foci<br />
möchte bis 2008 die Zahl seiner Franchiseläden von 48 auf 100 ausweiten.<br />
Auch ausländische Franchiseanbieter drängen verstärkt auf den aussichtsreichen Markt.<br />
Insbesondere einige Fast-Food-Firmen aus <strong>Singapur</strong> und den USA zeigen großes<br />
Interesse. Dazu zählen die Schnellimbissketten Han’s (F & B), Bread Talk, Cavana und<br />
Koufu sowie McDonald’s und Pizza Hut. Der US-Fast-Food-Konzern KFC ist bereits mit<br />
17 Franchising-Geschäften präsent. Bis 2010 soll ihre Zahl auf 100 ansteigen. Nach<br />
Aussagen des Generaldirektors von Han’s, Han Guang Chou, gehört Vietnam zu einem<br />
der sieben interessantesten Franchise-Märkte, auf denen sich die Firma in den nächsten<br />
fünf Jahren stärker engagieren möchte. Dabei sollen aber nur die besten Franchise-<br />
Nehmer ausgewählt werden. Han’s beabsichtigt daher, ein Deposit von 30.000 bis<br />
40.000 $ zu erheben.<br />
E-Commerce<br />
Mit der Anfang 2007 erfolgten Aufnahme Vietnams in die World Trade Organization<br />
(WTO) gewinnt E-Business für die Weiterentwicklung des Landes eine wachsende<br />
Bedeutung. Neben dem Business to Business (B2B) und dem Business to Consumer<br />
(B2C) muss vor allem das öffentliche Beschaffungswesen (E-Procurement) beschleunigt<br />
ausgebaut werden, um auf dem Weltmarkt erfolgreich bestehen zu können. Das<br />
Handelsministerium will mit einem umfangreichen Aktionsplan den E-Commerce-Sektor<br />
bis 2010, vor allem durch Komplettierung des lückenhaften Gesetzesrahmens, gezielt<br />
vorantreiben.<br />
Das am 1.9.05 von der Regierung eingerichtete E-Commerce-Portal www.ECVN.gov.vn<br />
wird von in- und ausländischen Firmen immer stärker genutzt. Nach Angaben des<br />
Steering Committee des Portals schalten sich seit Mitte 2006 mehr ausländische als<br />
vietnamesische Firmen ein, um Informationen über mögliche Geschäftspartner zu<br />
erhalten. Insbesondere die einheimische Touristikbranche und Handwerksbetriebe<br />
nutzen das ursprünglich vor allem für die Textil- und Bekleidungs- sowie die<br />
Schuhindustrie eingerichtete Portal verstärkt. Künftig sollen über das ECVN-Portal<br />
verstärkt Dienstleistungsanbieter, insbesondere Versicherungen, Banken, Logistik- und<br />
Consulting-Firmen, ihre Online-Dienste anbieten. Im September 2006 hatte das Portal<br />
etwa 1.000 Mitglieder. Die meisten von ihnen kamen aus Hanoi (322) und der<br />
Wirtschaftsmetropole Ho-Chi-Minh-Stadt (192).<br />
Vietnam möchte außerdem das öffentliche Beschaffungswesen durch eine breite<br />
Nutzung von Online-Ausschreibungen effizienter, kostengünstiger und transparenter<br />
gestalten. Derzeit wird E-Procurement nur sporadisch genutzt. Das am 1.4.06 in Kraft<br />
getretene neue Ausschreibungsgesetz (Bidding Law) und die entsprechenden<br />
Durchführungsbestimmungen (Decree 111/2006/ND-Cp v. 29.9.06) bieten die<br />
Gesetzesgrundlage für künftige Online-Ausschreibungen. Das Ministry of Planning and<br />
Investment (Bidding Management Department) ist mit der Errichtung und dem<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 222
Management eines Online-Auschreibungsnetzes beauftragt. Allerdings ist noch<br />
ungewiss, wann dieses Netzwerk seine Tätigkeit aufnimmt.<br />
Jährlich gibt es in Vietnam rund 10.000 öffentliche Ausschreibungen. Die meisten dieser<br />
Aufträge werden aber tatsächlich inoffiziellen Angaben zufolge an bereits vorher<br />
nominierte Auftragsnehmer vergeben. Mit der Einführung von Online-Ausschreibungen<br />
soll dies künftig vermieden werden. Zugleich sieht das neue Bidding Law eine strikte<br />
Limitierung von sogenannten geschlossenen Ausschreibungen (closed bidding) vor.<br />
Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll diese Art von<br />
Ausschreibungen gänzlich abgeschafft werden.<br />
Business to Consumer<br />
Der 2005 von der Regierung verabschiedete Masterplan für die Entwicklung des E-<br />
Commerce bis 2010 geht davon aus, dass dann 60% der Großunternehmen B2B-<br />
Geschäfte tätigen und 80% der kleinen und mittelständischen Firmen B2B- oder B2C-<br />
Handel treiben werden. Zugleich sollen sich 10% der Haushalte 2010 des B2C oder<br />
C2C bedienen. Um dies zu ermöglichen, wird 2007 mit der Verabschiedung des vom<br />
Ministry of Post and Telematics (MPT) bereits seit längerer Zeit ausgearbeiteten "Decree<br />
on Digital Signature and Electronic Certification“ (CA) gerechnet.<br />
Der neuesten Erhebung des Handelsministeriums zufolge hatten 2006 zwar über 98%<br />
der untersuchten Unternehmen eine eigene Website. Allerdings wiesen nur 27% dieser<br />
Websites auch eine Auftragsfunktion (order placing function) auf und lediglich gut 3%<br />
besaßen einen Zugang zum Online Shopping. Der Hauptgrund dafür liegt nach Ansicht<br />
des Direktors der Vietnam-France Software Ltd., Dao Quang Lam, in erster Linie im<br />
noch sehr lückenhaften Gesetzesrahmen für den E-Commerce.<br />
Vor allem junge Leute in den Großstädten nutzen verstärkt den Online-Dienst für Käufe.<br />
Großer Beliebtheit erfreut sich unter anderem die Website www.aha.vn, die Zugang zu<br />
verschiedenen Kaufmöglichkeiten bietet. Die wichtigsten Produktgruppen im Online-<br />
Handel waren 2005 Textilien und Bekleidung sowie Kosmetika.<br />
Business to Business<br />
Nach Angaben des Handelsministeriums wiesen B2B-Geschäfte 2006 den stärksten<br />
Zuwachs unter den Online-Transaktionen auf. Die vietnamesischen B2B-Portale werden<br />
sowohl von einheimischen als auch ausländischen Firmen verstärkt für die Aufnahme<br />
neuer Geschäftskontakte sowie für neue Abschlüsse genutzt. So hat das von der<br />
Vietnam Chamber of Commerce and Industry (VCCI) eingerichtete B2B-Portal<br />
www.Vnemart.com seit 2003 jährlich zwischen 100 und 300 neue registrierte Mitglieder<br />
gewinnen können. Bis Mitte 2006 kletterte die Mitgliederzahl auf 5.500 Firmen. Derzeit<br />
wird diese Website täglich von 50.000 bis 90.000 Personen besucht. Die wichtigsten<br />
Branchen für B2B sind die Tourismuswirtschaft, die Textil- und Bekleidungsindustrie und<br />
das Handwerk.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 223
7.3. Rechtlicher Rahmen<br />
Autor: Christian A. Brendel, Phuoc & Partners<br />
Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Die rechtliche Grundlage aller Investitionsvorhaben aus- oder inländischer Unternehmen<br />
und Individuen bildet seit dem 1. Juli 2006 nunmehr das „Law of Investment“, welches<br />
als eines der liberalsten Investitionsgesetze in Südost-Asien angesehen wird. Danach<br />
sind entgegen früherer Regelungen nunmehr zumindest in der Theorie ausländische<br />
und inländische Investoren rechtlich gleichgestellt.<br />
Insbesondere ist es ausländischen Investoren im Sinne der Artikel 4 Nr. 1; 21 f. „Law of<br />
Investment“ fortan gestattet in nahezu allen Industriebereichen – wenn auch unter<br />
einigen rechtlichen Beschränkungen - und in jeder rechtlich vorgesehen<br />
Organisationsform in Vietnam wirtschaftlich tätig zu werden.<br />
Relevante Investitions-/Rechtsformen<br />
Die wesentlichen Regelungen in Bezug auf mögliche Investitionsformen sowie deren<br />
Voraussetzungen und Ausgestaltung ergeben sich aus dem „Law of Enterprises“, auf<br />
welches das genannte Investitionsgesetz verweißt.<br />
Es kommen vornehmlich folgende rechtlichen Handlungsformen in Betracht:<br />
Business Cooperation Contract (BCC)<br />
Der Kooperationsvertrag kennzeichnet sich durch den rein vertraglichen<br />
Zusammenschluss eines ausländischen und eines vietnamesischen Unternehmens <strong>zur</strong><br />
Verfolgung eines gemeinsamen Interesses. Der Kooperationsvertrag stellt daher keine<br />
eigene Rechtspersönlichkeit dar. Die Vertragsparteien bleiben selbstständig und haften<br />
insbesondere auch steuerlich weiterhin unbeschränkt im Rahmen ihrer bestehenden<br />
Form.<br />
Die Vorteile dieser Handlungsform liegen vor allem darin, dass theoretisch durch den<br />
informellen Charakter ein hohes Maß an Flexibilität gegeben ist. Aus praktischer Sicht<br />
steht dem jedoch gegenüber, dass mangels detaillierten rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen erhebliche rechtliche Graubereiche bestehen und gerade deshalb<br />
die vertraglichen Regelungen sehr sorgfältig gewählt werden müssen. Ungeachtet<br />
dessen ist diese Investitionsform in bestimmten Wirtschaftsbereichen wie beispielsweise<br />
der Telekommunikationsbranche gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Limited Liability Company (LLC)<br />
Die LLC kann mit einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
verglichen werden und stellt die wichtigste Unternehmensform für ausländische<br />
Investoren in Vietnam dar. Entgegen des „business cooperation contract“ verleiht das<br />
Gesetz der LLC den Status einer selbstständigen juristischen Person, deren Haftung auf<br />
das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 224
Die Gründung kann durch einen oder mehrere natürliche oder juristische Personen<br />
erfolgen, wobei für die Gründung einer Einmanngesellschaft insbesondere im Bereich<br />
der Kapitalisierung zusätzliche Anforderungen bestehen. Neben der Möglichkeit eines<br />
„Joint Venture“ zwischen vietnamesischen und ausländischen Rechtspersönlichkeiten<br />
besteht nunmehr auch die Möglichkeit der Gründung von LLC die ganz in ausländischer<br />
Hand stehen (sog. 100 % Foreign-Owned-Enterprises). Trotz der Vorteile eines „Joint<br />
Ventures“, die darin zu sehen sind, dass der Zugriff auf ein gewachsenes<br />
Beziehungsnetzwerk und der Zugriff auf Grund und Boden erleichtert wird, wird<br />
gleichwohl aufgrund der Liberalisierung des Investitionsrechts und des gewachsenen<br />
Beratungsmarktes mittlerweile rein ausländischer Tochtergesellschaften der Vorzug<br />
gegeben.<br />
Höchstes beschließendes Organ des Tagesgeschäfts ist die<br />
Gesellschafterversammlung („Members´ Council“) in der die wesentlichen<br />
Entscheidungen der Gesellschaft getroffen werden. Die Gesellschafterversammlung<br />
ernennt <strong>zur</strong> Führung ihren Vorsitzenden oder einen qualifizierten Dritten als gesetzlichen<br />
Vertreter der Gesellschaft („Director or General Director“). Voraussetzung für die<br />
Benennung eines Ausländers ist jedoch, dass dieser in Vietnam ansässig ist.<br />
Representative Office (Rep. Office)<br />
Das Geschäftsfeld von Repräsentanzen („Rep. Office“) ist auf indirekte geschäftliche<br />
Tätigkeiten (Kontaktpflege, Informationsbeschaffung, Markterforschung) beschränkt.<br />
Eine Repräsentanz stellt keine juristische Person dar, ist von der Muttergesellschaft (die<br />
mindestens 1 Jahr registriert sein muss) abhängig und kann im eigenen Namen nur in<br />
eingeschränktem Umfang Verträge abschließen, nämlich insbesondere <strong>zur</strong> Anmietung<br />
von Räumlichkeiten und <strong>zur</strong> Anstellung von Personal. Diese Investitionsform wurde in<br />
der Vergangenheit jedoch des Öfteren dazu benutzt aktive <strong>Geschäftstätigkeit</strong>en zu<br />
begleiten und auch abzuwickeln. Durch das im Juli 2006 erlassene Dekret 72 wurde<br />
versucht diese bisher tolerierte Praxis einzuschränken.<br />
Branch<br />
Eine Zweigstelle („branch“) kann im Gegensatz zu der Repräsentanz aktiv am<br />
Marktgeschehen teilnehmen, wobei allerdings auch in diesem Fall das Mutterhaus, das<br />
mindestens 5 Jahre geschäftstätig sein muss, voll verantwortlich bleibt. Neben<br />
Rechtsanwaltskanzleien und Banken steht diese Investitionsform auch ausländischen<br />
Händlern bzw. Handelshäusern <strong>zur</strong> Verfügung. Wobei jedoch nur mit bestimmten Gütern<br />
Handel betrieben werden darf und dies nur in dem Umfang in dem das Mutterhaus<br />
selbst geschäftstätig ist.<br />
Shareholding Company/Joined Stock Company (JSC)<br />
Die „Shareholding Company“ beziehungsweise „Joined Stock Company“ kann mit einer<br />
deutschen Aktiengesellschaft verglichen werden. Mit der Registrierung entsteht eine<br />
eigenständige juristische Person, an der mindestens drei Anteilseigner („Shareholder“)<br />
zu gleichen Anteilen beteiligt sein müssen. Die Anteile sind grundsätzlich frei<br />
übertragbar. Es gehört jedoch nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen, dass die<br />
JSC an einer Aktienbörse notiert ist. Die Kapitalbeschaffung einer JSC kann durch die<br />
Emittierung weiterer Aktien geschehen. Neben den gewöhnlichen Aktien besteht auch<br />
die Möglichkeit der Ausgabe von Vorzugsaktien und Schuldscheinen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 225
Die wesentlichen Organe der JSC sind die Generalversammlung („General Meeting of<br />
Shareholders“), der Vorstand („Board of Management“) und das Direktorium („Director or<br />
General Director“) sowie gegebenenfalls ein Aufsichtsrat („Supervisory Board“) bei mehr<br />
als 11 Anteilseignern oder einer institutionellen Organisation, die mehr als 50 % des<br />
Grundkapitals hält.<br />
Partnership<br />
Das „Partnership“ ist eine eigenständige juristische Person und kann anhand einer<br />
deutschen Kommanditgesellschaft veranschaulicht werden. Das „Partnership“ setzt sich<br />
aus mindestens zwei uneingeschränkt haftenden Gesellschaftern und fakultativ aus auf<br />
ihre Einlagen beschränkt haftende Gesellschafter zusammen, deren Mitwirkungsrechte<br />
auf wesentliche Entscheidungen und Kontrollrechte beschränkt sind. Die<br />
uneingeschränkt haftenden Gesellschafter müssen, anders als in der Bundesrepublik<br />
Deutschland, natürliche Personen sein.<br />
Sonderformen<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können Direktinvestitionen auch in den besonderen<br />
Vertragsarten der sogenannten Built-Operate-Transfers (BOT), Built-Transfer-Operate<br />
(BTO) and Build-Transfer (BT) vorgenommen werden. Diese Investitionsformen sind<br />
insbesondere im Bereich von Infrastrukturprojekten von großer Bedeutung. Der<br />
Unternehmer verpflichtet sich dabei das jeweilige Projekt zu errichten und nach einer<br />
bestimmt festgelegten Zeit an den Staat unentgeltlich zu übertragen. Im Gegenzug<br />
erhält der Unternehmer die Nutzungsrechte an dem Projekt. Die jeweiligen Projekte sind<br />
mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet.<br />
Indirekte Investitionen<br />
Indirekte Investitionen haben in Vietnam erheblich an Bedeutung zugenommen. Nach<br />
Artikel 26 des „Law on Investment“ sind indirekte Investitionen in Vietnam durch den<br />
Kauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren möglich. Die Einzelheiten werden<br />
weitestgehend durch das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene „Law on<br />
Securities“ sowie den darauf erlassenen Ausführungsbestimmungen geregelt. Danach<br />
können ausländische Investoren nach Erteilung eines „certificate of registration of<br />
investment activities“ und der Erteilung eines Transfercodes direkt oder unter<br />
Zwischenschaltung eines lizenzierten Finanzvermittlers vietnamesische Wertpapiere<br />
ankaufen. Die Abwicklung hat dabei in vietnamesischer Währung und unter Verwendung<br />
einer vietnamesischen Depotbank zu erfolgen.<br />
Für Unternehmen deren Gesellschaftszweck im Wesentlichen auf Investitionsgeschäfte<br />
gerichtet ist, (sogenannte „foreign securities business entities) gelten Sonderregelungen.<br />
Für sie besteht <strong>zur</strong> Bereitstellung ihrer Leistungen die Möglichkeit eine juristische<br />
Person in Form eines Joint Ventures (derzeit noch mit einer Anteilsbeschränkung auf 49<br />
%), einer eigenständigen Gesellschaft, Branch oder Representative Office zu gründen.<br />
WTO-Beitritt<br />
Am 11. Januar 2007 wurde Vietnam in den Kreis der WTO-Mitglieder aufgenommen. Mit<br />
der Aufnahme ist Vietnam eine Reihe von Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen,<br />
wie zum Beispiel die Liberalisierung des Im- und Exportmarktes, die weitgehende<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 226
Gleichstellung von in- und ausländischer Unternehmen sowie die Beschränkung<br />
staatlicher Einflussnahme in das Marktgeschehen. Der rechtliche Umsetzungsprozess<br />
ist – sofern nicht bereits vollzogen - gegenwärtig in vollem Gange, wobei zu beachten ist,<br />
dass Vietnam in manchen Gebieten auf Grund der weitgreifenden Eingeständnisse eine<br />
stufenweise Umsetzung von bis zu sieben Jahren gewährt wurde und auch Anwendung<br />
findet.<br />
Beispielsweise sind viele Zugangsbeschränkungen für Investoren in vergangener Zeit<br />
aufgehoben worden oder ist mit deren (stufenweise) Aufhebung zu rechen.<br />
Insbesondere können entgegen der früheren Investitionsbeschränkung nunmehr auch<br />
reine Handelsniederlassungen ausländischer Investoren in Vietnam gegründet werden.<br />
Momentan ist dies jedoch nur in Form eines „Joint Venture“ mit einer ausländischen<br />
Beteiligungsobergrenze von 49 % möglich. Ab dem 01.01.2008 entfällt auch diese<br />
Obergrenze. Ab dem 01.09.2009 ist es dann auch in diesem Bereich zulässig<br />
Gesellschaften zu gründen, welche ganz unter ausländischer Kontrolle stehen. Zu<br />
beachten bleibt, dass der für diese Investitionsform zulässige Produktkatalog noch stark<br />
eingeschränkt bleibt.<br />
In wieweit und in welchem Tempo sich die gesetzlichen Änderungen tatsächlich in der<br />
Praxis umsetzen lassen wird genau zu beobachten sein.<br />
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen<br />
Eine "foreign investment enterprise" (FIE) kann auf direktem Wege oder durch eine<br />
sogenannte „employment service agency“ vietnamesische Arbeitnehmer anstellen. Nach<br />
Abschluss des Einstellungsprozesses muss die FIE bei der örtlich zuständigen Behörde<br />
eine Liste der eingestellten Arbeitnehmer einreichen. Die Anstellung von ausländischen<br />
Arbeitskräften ist der FIE nur in dem Maße und dem Zeitrahmen erlaubt, in dem<br />
vietnamesische Arbeitnehmer die erforderlichen Fähigkeiten nicht beziehungsweise<br />
noch nicht aufweisen. Die Einsatzbereiche für ausländische Arbeitskräfte sind daher in<br />
erster Linie auf Managementpositionen und andere Bereiche mit höchster Qualifizierung<br />
und/oder Berufserfahrung begrenzt. Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften<br />
ist darüber hinaus nur gestattet, sofern die FIE für die vietnamesischen Arbeitskräfte<br />
Schulungsmöglichkeiten bereitstellt, welche geeignet sind die vietnamesischen<br />
Arbeitskräfte in kürzester Zeit zum Ersatz der ausländischen Arbeitnehmer zu befähigen.<br />
Hinzu kommt, dass die ausländischen Arbeitskräfte nicht mehr als 3 % der<br />
Gesamtarbeitskräfte der Firma ausmachen sollten. In der Vergangenheit wurden die<br />
Beschränkungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern jedoch<br />
äußerst unternehmerfreundlich gehandhabt.<br />
Mindestlöhne<br />
Mit Wirkung zum 1. Februar 2006 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in ausländisch<br />
investierten Firmen erhöht. Der Mindestlohn eines einfachen Arbeiters im Bereich der<br />
Fertigung beträgt nunmehr:<br />
In Hanoi und HCMC 55 USD (zuvor 45 USD);<br />
In den Vororten von Hanoi und HCMC sowie unter anderem in den Städten Haiphong,<br />
Halong City, Bien Hoa, Vung Tau 50 USD (zuvor 40 USD);<br />
In den übrigen Gebieten 45 USD (zuvor 35 USD).<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 227
Tatsächlich liegen die zu zahlenden Löhne momentan je nach Örtlichkeit um bis zu 40 %<br />
über der oben genannten Berechnung. Insbesondere in den industrialisierten<br />
Ballungsgebieten ist dies unbedingt zu beachten.<br />
Bei Arbeitnehmern, die für einen längeren Zeitraum als ein Jahr in einer FIE beschäftigt<br />
sind, ist zusätzlich ein Bonus von mindestens einem Monatsgehalt zum chinesischen<br />
Neujahrsfest zu erstatten (sog. „Tet“).<br />
Lohnnebenkosten<br />
Die Lohnnebenkosten bestehen in Vietnam aus Krankenversicherungs- und „Social<br />
Security“-Beiträgen. Sie betragen in der Regel insgesamt 23 % des Arbeitseinkommens<br />
und sind zu 17 % von dem Arbeitgeber und zu 6 % von dem Arbeitnehmer erstatten.<br />
Arbeitszeiten<br />
Die vietnamesische Arbeitswoche beinhaltet in der Regel 6 Werktage. Davon darf bei<br />
einer Mittagspause von 30 Minuten pro Tag grundsätzlich maximal 8 Stunden gearbeitet<br />
werden. Die Überstunden von maximal 4 Stunden pro Tag sind in der Gesamthöhe auf<br />
200 Stunden pro Jahr begrenzt. In Ausnahmefällen kann dies jedoch auf 300 Stunden<br />
erhöht werden.<br />
Urlaub<br />
Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 12 Monaten steht dem Arbeitnehmer je nach<br />
Art seiner Tätigkeit ein bezahlter Urlaubsanspruch von 12 bis 16 Tagen zu. Dieser<br />
erhöht sich jeweils nach 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit um je 1 Tag.<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Ein befristeter oder unbefristeter (max. 36 Monate bei einmaliger Verlängerung)<br />
Arbeitsvertrag kann aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen<br />
gekündigt werden. Dabei variieren die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach der<br />
vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 45<br />
Tage. Bei unbefristeten Verträgen in der Regel 30 Tage. Bei saisonalen Verträgen oder<br />
Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die<br />
Kündigungsfrist mindestens 3 Tage.<br />
Im Fall der personenbedingten, der verhaltensbedingten sowie der krankheitsbedingten<br />
Kündigung muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Gewerkschaft<br />
anhören und mit dieser eine Einigung über die auszusprechende Kündigung erzielen.<br />
Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so muss die Anhörung des örtlich zuständigen<br />
Arbeitsbehörde erfolgen. Erfolgt auch von dieser Seite innerhalb einer Frist von 30<br />
Tagen keine Entscheidung, so obliegt dem Arbeitgeber das Recht <strong>zur</strong> Entscheidung.<br />
Kündigungsschutz besteht in den Fällen der Kündigung aus Gründen von Ehe,<br />
Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes, es sei denn das das<br />
Unternehmen/die Betriebsstätte geschlossen wird.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 228
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen<br />
Ausländische Investoren stehen in Vietnam einer Vielzahl steuerlicher Regelungen<br />
gegenüber. Die meisten Unternehmen werden von den nachfolgenden Steuern betroffen:<br />
Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax<br />
Various Withholding Taxes,<br />
Value Added Tax (VAT)<br />
Import and Export Duties,<br />
Vereinzelt sind neben einer Vielzahl weiterer Besteuerungsmöglichkeiten auch folgende<br />
Steuern zu beachten:<br />
Special Sales Tax,<br />
Natural Resources Rax,<br />
Property Tax.<br />
Nachfolgend sollen die besonderen Merkmale der einzelnen Steuerarten schematisch<br />
dargestellt werden. Wobei wegen der Komplexität von steuerrechtlichen Fragen,<br />
insbesondere in Kombination mit Doppelbesteuerungsfragen, zu einer<br />
einzelfallbezogenen Beratung geraten wird.<br />
Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax<br />
Der Körperschaftssteuersatz in Vietnam liegt bei 28 %. Abhängig vom jeweiligen<br />
Betätigungsfeld und dem jeweiligen Standort des Unternehmens, sind eine Reihe von<br />
Reduzierungen und Befreiungen möglich. Bei einem Investitionsvorhaben innerhalb<br />
einer vom Staat ausgewiesenen Industriezone sind beispielsweise Reduzierungen auf<br />
10 %, 15 % oder 20 % für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren ab Beginn des Jahres, in<br />
dem der Gewinn erzielt wird, möglich. Danach springt der Steuersatz in der Regel auf<br />
den allgemeingültigen Satz von 28 % <strong>zur</strong>ück. Für Unternehmen in der Öl- und<br />
Gasbranche können hingegen Steuersätze von 28 % bis zu 50 % anfallen. Zu beachten<br />
ist, dass die vormals großzügige Gewährung derartiger Steuererleichterungen aufgrund<br />
des WTO-Beitritts stark eingeschränkt wurde.<br />
Withholding Tax<br />
Eine Besteuerungspflicht kann ebenfalls bei der grenzüberschreitenden Zahlung von<br />
Zinsen, Lizenz- und Nutzungsgebühren, bei Geldleistungen an Vertragspartner, die<br />
keine vietnamesische Investitionslizenz besitzen („foreign contractors“), sowie<br />
Mietverträgen mit grenzüberschreitendem Bezug bestehen. Der Steuersatz errechnet<br />
sich dabei nach der Höhe des eingesetzten Kapitals. In der Regel wird dieser 10 % der<br />
Transfersumme betragen. Bezogen auf den Einzelfall sind jedoch vor allem die jeweils<br />
anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.<br />
Value Added Tax (VAT)<br />
In Anlehnung an das europäische Umsatzsteuersystem ist auf alle von einem<br />
Unternehmen erbrachten entgeltlichen Leistungen eine Umsatz- beziehungsweise<br />
Mehrwertsteuer von 10 % zu erheben, welche wiederum mit der errichteten Vorsteuer zu<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 229
verrechnen ist. Wie in den europäischen Ländern, gibt es auch in Vietnam eine Vielzahl<br />
von Befreiungen oder Reduktionen der Mehrwertsteuer. Insbesondere der Import von<br />
Gütern, die in Vietnam nicht hergestellt werden können, ist in der Regel von der<br />
Mehrwertsteuerpflicht befreit. Mehrwertsteuerberichte sind monatlich ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
Refunds können alle drei Monate ab einem Betrag von ca. 10.000 Euro beantragt<br />
werden.<br />
Import and Export Duties<br />
Importzölle werden grundsätzlich auf alle nach Vietnam eingeführten Waren erhoben.<br />
Dabei wird zwischen gewöhnlichen, vergünstigten und besonders vergünstigten<br />
Zolltarifen unterschieden. Vergünstigte Zolltarife bestehen zum Beispiel mit Staaten wie<br />
Deutschland, Frankreich, India, Italien, Südkorea und im <strong>ASEAN</strong>-Verbund (AFTA). Es<br />
besteht aber auch eine Reihe von Ausnahmen von der Zollpflicht. Dies gilt insbesondere<br />
für solche Güter die in Vietnam nicht selbst hergestellt werden können oder für<br />
bestimmte Projekte bestimmt sind.<br />
Exporttarife werden auf die Ausfuhr vereinzelter Waren wie beispielsweise<br />
Naturressourcen (Fischereiprodukte, Reis, Mineralien, Produkte der Forstwirtschaft) und<br />
die Ausfuhr von Altmetall erhoben.<br />
Durch die offizielle Aufnahme Vietnams in die WTO am 11. Januar 2007 hat sich<br />
Vietnam umfassend verpflichtet Handelsbeschränkungen gegenüber anderen<br />
Mitgliedstaaten abzubauen. Insofern sind eine Vielzahl von Änderungen<br />
beziehungsweise Erleichterungen auf dem Gebiet der Import- und<br />
Exportbeschränkungen zu erwarten. Neben der multilateralen Verpflichtung zum Abbau<br />
von Handelsbeschränkungen sind aber auch die regionalen Vereinbarungen und<br />
gegebenenfalls bilateralen Handelsvereinbarungen im Einzelfall zu beachten.<br />
Special Sales Tax<br />
Die “special sales tax” wird bei der Veräußerung bestimmter Gegenstände anstelle der<br />
Mehrwertsteuer als Lenkungssteuer erhoben. Der Steuersatz kann zwischen 10 bis 75<br />
% des Marktpreises betragen und wird unter anderem auf folgende Waren erhoben:<br />
- 55 - 65 %: Zigaretten und Zigarren - 15 - 50 % Kraftfahrzeuge<br />
- 20 - 65 %: Alkoholische Getränke - 10 %: Treibstoff<br />
Natural Resources Tax<br />
Grund und Boden sowie die dazugehörigen Naturreserven stehen nach<br />
vietnamesischem Recht im Gesamteigentum der vietnamesischen Bevölkerung. Daraus<br />
resultierend ist auf die Verwertung von Naturressourcen eine Art Sondernutzungsgebühr<br />
in Form der „natural resources tax“ zu entrichten. Unter diese Steuerkategorie fallen<br />
beispielsweise die Gewinnung beziehungsweise der Abbau von Mineralöl, Mineralien,<br />
forstwirtschaftlichen Gütern, Wasser sowie Fischereiprodukten.<br />
Property Tax<br />
Aus denselben Erwägungen heraus, ist die für das Nutzungsrecht eines Grundstücks zu<br />
entrichtende Taxe als eine Art Grundsteuer zu qualifizieren. Die Höhe variiert je nach<br />
Lage des Grundstücks.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 230
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Das Doppelbesteuerungsnetzwerk Vietnams vergrößert sich zunehmend.<br />
Doppelbesteuerungsabkommen wurden unter anderem mit Australien, Belgien,<br />
Bulgarien, Kanada, China, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Ungarn,<br />
Indien, Indonesien, Italien, Japan, Laos, Myamar, Luxemburg, Malaysia, Norwegen,<br />
Polen, Rumänien, Russland, <strong>Singapur</strong>, Südkorea, Schweden, Schweiz, Taiwan,<br />
Thailand, Ukraine und Großbritannien geschlossen. Zu Beachten ist jedoch, dass deren<br />
Anwendung bezogen auf den Einzelfall des Öfteren Probleme verursacht. Die<br />
Zusammenarbeit mit einem Spezialisten ist daher an<strong>zur</strong>aten.<br />
7.4. Wichtige Kontakte<br />
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi<br />
Adresse: 29 Tran Phu, Hanoi, Vietnam<br />
Tel.: (84-4) 845 3836/37<br />
Fax I: (84-4) 845 3838 (Hauptgebäude)<br />
Fax II: (84-4) 843 9969 (Visastelle)<br />
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Ho Chi Minh City<br />
Adresse: 126 Nguyen Dinh Chieu, Distrikt 3, Ho Chi Minh City<br />
Tel.: (84-8) 829 1967<br />
Fax: (84-8) 829 1919<br />
Email: info@hoch.diplo.de<br />
Deutsche Institutionen in Vietnam:<br />
German Industry and Commerce Vietnam<br />
DIHK Representative Office<br />
Ho Chi Minh City Office:<br />
Somerset Chancellor Court, 5th Floor<br />
21-23 Nguyen Thi Minh Khai, Dist. 1, HCMC<br />
Tel: (+84) 8 8239 775, Ext. 105<br />
Fax: (+84) 8 8239 773<br />
Website: www.vietnam.ahk.de<br />
Email: Info@vietnam.ahk.de<br />
Hanoi Office:<br />
1303 Vietcombank Tower, 198 Tran Quang Khai, Hanoi<br />
Tel: (+84) 4 825 1420<br />
Fax: (+84) 4 825 1422<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 231
German Business Association<br />
Somerset Chancellor Court, 5th Floor<br />
21-23 Nguyen Thi Minh Khai, Dist. 1, HCMC<br />
Tel: +84 (8) 823 97 72<br />
Fax: +84 (8) 823 89 09<br />
Email: Info@gba-vietnam.org<br />
Website: www.gba-vietnam.org<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 934 5355<br />
Fax: (84-4) 934 5356<br />
Email: office@kfwvn.com<br />
Website: www.kfw.de<br />
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH<br />
Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 934 4951<br />
Fax: (84-4) 934 4950<br />
Email: gtz-vietnam@gtz.de<br />
Website: www.gtz.de/vietnam<br />
Deutscher Entwicklungsdienst / DED<br />
Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 936 1974/5/6/7<br />
Fax: (84-4) 936 168<br />
Email: info@ded-vietnam.org<br />
Website: www.netnam.vn/ded<br />
Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung GmbH<br />
Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 936 1974/5<br />
Fax: (84-4) 936 2948<br />
Website: www.invent.org.vn<br />
Friedrich Ebert Stiftung<br />
Adresse: 7 Ba Huyen Thanh Quan, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 845 5108<br />
Fax: (84-4) 845 2631<br />
Email: fesvn@netnam.vn<br />
Website: www.fes-vn.org<br />
Konrad-Adenauer-Stiftung<br />
Adresse: 7 Trieu Viet Vuong, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 943 2791<br />
Fax: (84-4) 943 2790<br />
Email: kas.hanoi@fpt.vn<br />
Website: www.kas.de<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 232
Goethe-Institut Hanoi<br />
Adresse: 56-58 Nguyen Thai Hoc, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 734 2251/52/53<br />
Fax: (84-4) 734 2254<br />
Email: goethe@fpt.vn<br />
Website: www.goethe.de/hanoi<br />
Deutscher Akademischer Austauschdienst / DAAD<br />
Adresse: 1 Dai Co Viet, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 868 3773<br />
Fax: (84-4) 868 3772<br />
Email: daad@daadvn.org<br />
Website: www.daadvn.org<br />
Andere Institutionen<br />
Weltbank<br />
Adresse: 63 Ly Thai To, 8th Floor, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 934 6600<br />
Fax: (84-4) 934 6597<br />
Email: Webmaster.worldbank@fpt.vn<br />
Website: www.worldbank.org.vn<br />
ADB (Asian Development Bank)<br />
Adresse: 23 Phan Chu Trinh, 7 th Floor, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 933 1374<br />
Fax: (84-4) 933 1373<br />
Email: adbvrm@adb.org<br />
Website: www.adb.org/vnm<br />
IMF (International Monetary Fund)<br />
Adresse: 63 Ly Thai To, 6ht Floor, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 824 3350<br />
Fax: (84-4) 825 1885<br />
Email: sadams@imf.org<br />
Website: www.imf.org<br />
VCCI (Vietnamese Chamber of Commerce and Industry)<br />
Adresse: 9 Dao Duy Anh, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 574 3985<br />
Fax: (84-4) 574 3063<br />
Email: vcci@fmail.vnn.vn<br />
Website: www.vcci.com.vn<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 233
Auswahl vietnamesischer Ministerien<br />
Ministerium für Planung und Investition (MPI)<br />
Adresse: 2 Hoang Van Thu, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 0804 3994<br />
Fax: (84-4) 733 0536<br />
Website: www.mpi.gov.vn<br />
Außenministerium<br />
Adresse: 1 Ton That Dam, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 199 2000<br />
Fax: (84-4) 199 2682<br />
Email: ptt.mfa@mofa.gov.vn<br />
Website: www.mofa.gov.vn<br />
Handelsministerium – MoT<br />
Adresse: 31 Tran Tien, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 826 2522<br />
Fax: (84-4) 8264 4696<br />
Email: bothhuongmai@mot.gov.vn<br />
Website: www.mot.gov.vn<br />
Ministerium für Finanzen – MoF<br />
Adresse: 8 Phan Huy Chu, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 826 2061<br />
Fax: (84-4) 826 2266<br />
Website: www.mof.gov.vn<br />
Ministerium für Industrie – MoI<br />
Adresse: 51 Hai Ba Trung, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 825 3831<br />
Fax: (84-4) 826 0411<br />
Website: www.moi.gov.vn<br />
Ministerium für Bildungswesen – MoET<br />
Adresse: 49 Dai Co Viet, Hanoi<br />
Tel.: (84-4) 869 4961<br />
Fax: (84-4) 869 3243<br />
Website: www.edu.net.vn<br />
German Industry & Commerce Vietnam<br />
1303 Vietcombank Tower<br />
198 Tran Quang Khai St., Hanoi<br />
Tel.: 00844/825-14 20, Fax: -14 22<br />
E-Mail: info@vietnam.ahk.de, Internet: www.vietnam.ahk.de<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 234
Büro in Ho Chi Minh City<br />
Somerset Chancellor Court, 5th Floor<br />
21-23 Nguyen Thi Minh Khai St., Ho Chi Minh City<br />
Tel.: 00848/823-97 75, Fax: -97 73<br />
Ministry of Planning and Investment<br />
2 Hoang Van Thu St., Hanoi<br />
Tel.: 00844/804-37 82, -25 60, -32 55, Fax: -84 23/44 53<br />
Internet: www.mpi.gov.vn<br />
Ministry of Trade<br />
21 Ngo Quyen St., Hanoi<br />
Tel.: 00844/936-07 33, -825-39 05, Fax: -826-46 96<br />
Vietnam Chamber of Commerce and Industry, VCCI<br />
9 Dao Duy Anh St., Dong Da Dist., Hanoi<br />
Tel.: 00844/574-20 22, Fax: -20 20, -20 30<br />
E-Mail: vcci@fmail.vnn.vn, Internet: www.vcci.com.vn<br />
Vietnam Trade Promotion Agency, VINATRADE<br />
20 LzThuong Kiet St., Hanoi<br />
Tel.: 00844/934-76 28, -22 08, -54 13, Fax: -81 42<br />
E-Mail: vietra@hn.vnn.vn, Internet: www.vietrade.gov.vn<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 235