ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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versehen werden. Des weiteren muss ein solcher Alleinvertretungsvertrag beim<br />
Industrie- und Handelsministerium registriert und eine Kopie davon dort hinterlegt<br />
werden. In Vertretungsverträgen sollte die Vertragsdauer unbedingt angegeben werden,<br />
was sich aus dem vorgenannten ohnehin ergibt. Dasselbe gilt bei<br />
Vertragsverlängerungen.<br />
Eine einseitig begründete Kündigung der Vertragsbeziehung durch den Prinzipal (z.B.<br />
wegen Nichterfüllung vertraglicher Pflichten) ist zulässig, bei fehlendem gegenseitigen<br />
Einverständnis ist der Prinzipal in der Regel jedoch zu Schadenersatz verpflichtet. Die<br />
Nichteinhaltung von vereinbarten Umsätzen kann nicht als Kündigungsgrund<br />
herangezogen werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist also nur mit dem<br />
Einverständnis beider Vertragspartner zu empfehlen. Gegen den Willen des Vertreters<br />
kann der Exporteur den Handelsvertretervertrag kündigen, wenn der Handelsvertreter<br />
sein Geschäft einstellt, in Konkurs geht oder in anderer Weise seinen Geschäftsbetrieb<br />
unterbricht.<br />
Als Alleinvertreter kommt ausschließlich ein indonesisches Unternehmen, in der Regel<br />
organisiert in Form einer Perseroan Terbatas (kurz „PT“, s.u.) – eine Unternehmensform<br />
ähnlich der deutschen GmbH mit Aspekten einer deutschen Aktiengesellschaft – oder<br />
ein Staatsunternehmen in Betracht.<br />
Direktgeschäfte des Prinzipals unter Ausschaltung des Alleinvertreters sind nicht erlaubt.<br />
Für Exklusiv-Verträge und ihre Auslegung gilt indonesisches Recht, und im Falle von<br />
Meinungsverschiedenheiten sollte ein indonesisches Schiedsgericht - bitte unbedingt an<br />
eine Schiedsgerichtsklausel im Vertrag denken! - entscheiden. Die gerichtliche<br />
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erweist sich vor indonesischen Gerichten oftmals als<br />
schwierig, zumindest aber als sehr langwierig.<br />
Bei Beendigung eines Vertretervertrages muss sichergestellt sein, dass die<br />
Ersatzteillieferung indonesischer Kunden noch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach<br />
Vertragsende weiterlaufen kann. Bei Ablauf eines Alleinvertretungsvertrages ist für die<br />
Registrierung eines neuen Alleinverteters beim Industrie- und Handelsministerium eine<br />
Erklärung des ursprünglichen Vertreters über die Erfüllung des Vertrages wichtig, da bei<br />
Annahme von Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur Vertreter akzeptiert werden,<br />
deren Legitimität bzw. deren Ruf nicht umstritten ist. Das Industrie- und<br />
Handelsministerium kann die Anerkennung eines Exklusiv-Vertrages mit einem neuen<br />
indonesischen Beauftragten verweigern, wenn ein früherer Vertrag nicht<br />
vorschriftsmässig beendet wurde.<br />
Der einfache Handelsvertretervertrag unterliegt den Normen des allgemeinen<br />
indonesischen Kaufhandelsgesetzbuches sowie des Zivilgesetzbuches, Kodifikationen,<br />
die auf altem niederländischen Recht aufbauen.<br />
Nach indonesischen Bestimmungen gibt es neben dem klassischen Handelsvertreter<br />
Formen der einfachen Handelsrepräsentanz wie die Verkaufs- oder<br />
Einkaufsrepräsentanz sowie der Baurepräsentanz <strong>zur</strong> Verfolgung von Bauprojekten.<br />
Eine Repräsentanz darf keinen Handel betreiben, sich nicht an Ausschreibungen<br />
beteiligen (ausgenommen die Baurepräsentanz), keine Verträge abschliessen<br />
(ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz) und sich weder im Import noch im Export<br />
betätigen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 31