ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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oder besonders „geförderte Produkte“ herstellen. Dadurch können diese Unternehmen<br />
in den Genuß folgender Förderungsmaßnahmen gelangen:<br />
„Pionierstatus“ mit völliger Befreiung von der Einkommenssteuer für einen Zeitraum von<br />
fünf Jahren;<br />
„Steuerfreibetrag für Investitionen“ in Höhe von 60% der anrechenbaren Investitionen,<br />
die während eines Zeitraumes von fünf Jahren getätigt werden. Dieser Freibetrag kann<br />
vollständig gegen den Gewinn jedes Veranlagungsjahres aufgerechnet werden. Für<br />
Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie im „Östlichen<br />
Korridor“ der malaysischen Halbinsel beträgt der Freibetrag 80%.<br />
High-Tech-Unternehmen müssen folgende Kriterien erfüllen:<br />
Die Aufwendungen in Forschung und Entwicklung müssen jährlich mindestens 1% der<br />
Bruttoverkaufserlöse betragen. Allerdings wird den Unternehmen eine Frist von drei<br />
Jahren gewährt, diese Bedingungen zu erfüllen;<br />
Der Anteil des wissenschaftlichen und technischen Personals mit akademischem Grad<br />
muß mindestens 7% der Gesamtbelegschaft betragen.<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung industrieller Verknüpfungen<br />
Förderung von Großbetrieben<br />
Um Großbetriebe für die Teilnahme an Programmen <strong>zur</strong> Schaffung industrieller<br />
Verknüpfungen zu interessieren, können die Ausgaben für die Fortbildung von<br />
Mitarbeitern, für Produktentwicklung, Produkttests und die Prüfung der<br />
Produktionsabläufe des Zulieferers, um dessen Produktqualität sicherzustellen, von der<br />
Steuer abgesetzt werden.<br />
Förderung von Zulieferbetrieben<br />
Zulieferer, einschließlich Kleinbetriebe, die Halbfertigwaren innerhalb eines anerkannten<br />
Programmes produzieren, erhalten für fünf Jahre den „Pionierstatus“ mit 100%iger<br />
Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt.<br />
Sollten Zulieferer in der Lage sein, Halbfertigwaren auf Weltmarktniveau in bezug auf<br />
Preis, Qualität und Quantität zu produzieren, wird ihnen eine zehnjährige 100%ige<br />
Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt.<br />
Infrastrukturfreibetrag<br />
Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie dem „Östlichen<br />
Korridor“ der malaysischen Halbinsel, die anerkannte Investitionen <strong>zur</strong> Verbesserung<br />
der Infrastruktur tätigen, z.B. Brücken, Anlegestellen, Verbindungsstraßen oder<br />
Elektrizitätsverteilerstellen errichten, wird ein Steuerfreibetrag in Höhe von 100 v.H. der<br />
Investitionen gewährt.<br />
Die Freibetragsgrenze wird durch die Höhe der Gesamtinvestition bestimmt und ist auf<br />
fünf Jahre beschränkt. In jedem Veranlagungsjahr kann der Freibetrag bis zu 85% des<br />
Gewinns in Anspruch genommen werden. Unverbrauchte Beträge können vorgetragen<br />
werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 84