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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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oder besonders „geförderte Produkte“ herstellen. Dadurch können diese Unternehmen<br />

in den Genuß folgender Förderungsmaßnahmen gelangen:<br />

„Pionierstatus“ mit völliger Befreiung von der Einkommenssteuer für einen Zeitraum von<br />

fünf Jahren;<br />

„Steuerfreibetrag für Investitionen“ in Höhe von 60% der anrechenbaren Investitionen,<br />

die während eines Zeitraumes von fünf Jahren getätigt werden. Dieser Freibetrag kann<br />

vollständig gegen den Gewinn jedes Veranlagungsjahres aufgerechnet werden. Für<br />

Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie im „Östlichen<br />

Korridor“ der malaysischen Halbinsel beträgt der Freibetrag 80%.<br />

High-Tech-Unternehmen müssen folgende Kriterien erfüllen:<br />

Die Aufwendungen in Forschung und Entwicklung müssen jährlich mindestens 1% der<br />

Bruttoverkaufserlöse betragen. Allerdings wird den Unternehmen eine Frist von drei<br />

Jahren gewährt, diese Bedingungen zu erfüllen;<br />

Der Anteil des wissenschaftlichen und technischen Personals mit akademischem Grad<br />

muß mindestens 7% der Gesamtbelegschaft betragen.<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung industrieller Verknüpfungen<br />

Förderung von Großbetrieben<br />

Um Großbetriebe für die Teilnahme an Programmen <strong>zur</strong> Schaffung industrieller<br />

Verknüpfungen zu interessieren, können die Ausgaben für die Fortbildung von<br />

Mitarbeitern, für Produktentwicklung, Produkttests und die Prüfung der<br />

Produktionsabläufe des Zulieferers, um dessen Produktqualität sicherzustellen, von der<br />

Steuer abgesetzt werden.<br />

Förderung von Zulieferbetrieben<br />

Zulieferer, einschließlich Kleinbetriebe, die Halbfertigwaren innerhalb eines anerkannten<br />

Programmes produzieren, erhalten für fünf Jahre den „Pionierstatus“ mit 100%iger<br />

Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt.<br />

Sollten Zulieferer in der Lage sein, Halbfertigwaren auf Weltmarktniveau in bezug auf<br />

Preis, Qualität und Quantität zu produzieren, wird ihnen eine zehnjährige 100%ige<br />

Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt.<br />

Infrastrukturfreibetrag<br />

Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie dem „Östlichen<br />

Korridor“ der malaysischen Halbinsel, die anerkannte Investitionen <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

der Infrastruktur tätigen, z.B. Brücken, Anlegestellen, Verbindungsstraßen oder<br />

Elektrizitätsverteilerstellen errichten, wird ein Steuerfreibetrag in Höhe von 100 v.H. der<br />

Investitionen gewährt.<br />

Die Freibetragsgrenze wird durch die Höhe der Gesamtinvestition bestimmt und ist auf<br />

fünf Jahre beschränkt. In jedem Veranlagungsjahr kann der Freibetrag bis zu 85% des<br />

Gewinns in Anspruch genommen werden. Unverbrauchte Beträge können vorgetragen<br />

werden.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 84

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