ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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- Für Überstunden an Wochenenden oder Feiertagen ist abhängig von den<br />
genauen Anzahl sowie der zeitlichen Lage der Überstunden das Zwei-, Drei-,<br />
oder maximal Vierfache des Stundenlohnes zu zahlen<br />
Kündigung<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen <strong>zur</strong> Kündigung eines Arbeitsvertrages ist es die<br />
Pflicht eines Arbeitgebers, alles zu tun, um eine Kündigung zu verhindern und das<br />
Arbeitsverhältnis nicht zu belasten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat,<br />
nicht unbedingt zum Monatsletzten. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und ist nicht<br />
zulässig, solange der Arbeitnehmer seine Tätigkeit wegen einer Krankheit, die ärztlich<br />
bescheinigt sein muss, nicht ausübt. Dies gilt jedoch nur für maximal zwölf Monate.<br />
Ausserdem darf einem Arbeiter nicht gekündigt werden, solange er von der Arbeit<br />
freigestellt ist, um seinen staatsbürgerlichen oder religiösen Pflichten nachzukommen.<br />
Bei vertragswidrigem Verhalten ist der Arbeitnehmer zunächst abzumahnen. Ist eine<br />
Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers dennoch nicht zu umgehen, so muss er seine<br />
Absicht mit der betreffenden Arbeitnehmerorganisation oder, wenn der Arbeiter dort kein<br />
Mitglied ist, mit ihm selbst besprechen. Dahinter steht der Grundsatz, ein<br />
Arbeitsverhältnis, wenn irgendwie möglich, nur einvernehmlich aufzulösen. Gelingt diese<br />
einvernehmliche Lösung nicht, so kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter nur entlassen,<br />
wenn er eine Genehmigung des regionalen Komitees <strong>zur</strong> Beilegung arbeitsrechtlicher<br />
Streitigkeiten erhält. Zuvor muss der Arbeitgeber zusätzlich auf eine Aussöhnung<br />
zwischen den Parteien durch Einschaltung des Haupt- oder Regionalbüros des<br />
Arbeitsministeriums hinwirken. Erhält der Arbeitgeber keine Genehmigung für die<br />
Kündigung kann er innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ablehnung das nationale<br />
Komitee <strong>zur</strong> Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten anrufen. Ohne Genehmigung ist<br />
die Kündigung nichtig. Im Zeitraum zwischen der Kündigung und der Erteilung der<br />
Zustimmung steht dem Arbeitnehmer, wenn er nicht weiterbeschäftigt wird, ein Anspruch<br />
auf 50% seines Gehaltes für mindestens sechs Monate zu.<br />
Die Genehmigung zu einer Kündigung ist während der Probezeit, die maximal drei<br />
Monate dauern darf, nicht erforderlich. Ferner ist diese Vorgehensweise entbehrlich,<br />
wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, der Arbeitnehmer schriftlich seinen<br />
Verzicht erklärt oder sein vereinbartes Rentenalter (in der Regel mit 55) erreicht.<br />
Abfindung und Treueprämie bei Kündigung<br />
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisse hat der ausscheidende Mitarbeiter Anspruch<br />
auf eine Abfindung, gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit von einem<br />
Monatsgehalt bis zu vier Monatsgehältern. Neben dieser Abfindung muß der Arbeitgeber<br />
bei einer Kündigung zusätzlich eine Treueprämie zahlen, die sich nach der Dauer der<br />
Betriebszugehörigkeit bestimmt (1 bis 5 Monatsgehälter). Die Zahlung hat am Tag des<br />
Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis zu erfolgen.<br />
Unternehmensformen/Gesellschaftsrecht<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 34