ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Gesetzliche Kündigungsfristen sind nicht vorgesehen; ist eine solche nicht vereinbart,<br />
muss eine angemessene Frist eingehalten werden. Nichtbeachtung der vereinbarten<br />
Kündigungs- beziehungsweise einer angemessenen Frist berechtigt zu<br />
Schadensersatzforderungen.<br />
Neben der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche<br />
Kündigung; sie ist bei gravierenden Vertragsverletzungen jederzeit rechtlich zulässig.<br />
Wenn Zweifel bestehen, kann eine solche Kündigung unwirksam sein und zum<br />
Schadensersatz führen. Es ist deshalb empfehlenswert, einige Beispiele solcher<br />
schwerwiegenden Gründe im Vertrag aufzuführen.<br />
Ausgleichsanspruch<br />
Einen Ausgleichsanspruch im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (_ 89b HGB)<br />
gibt es in Malaysia nicht. Mit der Beendigung des Vertrages entfällt der<br />
Provisionsanspruch des Vertreters. Im Hinblick darauf, dass eine solche Situation häufig<br />
zu unbilligen Ergebnissen führen kann, hat die Rechtsprechung - wie auch in <strong>Singapur</strong> -<br />
in solchen Fällen oft mit Hilfe der Vertragsauslegung dem Handelsvertreter eine<br />
Provision zuerkannt. Dies gilt vor allem für Kundenbestellungen, die bereits während der<br />
Vertragszeit angenommen und erst nach der Vertragsbeendigung ausgeführt werden.<br />
Um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden, es ist ratsam, dass der Auftraggeber<br />
bereits im Vertrag solche Provisionsansprüche genau regelt.<br />
Vertragshändler<br />
Der Vertragshändler oder Zwischenhändler, der als "distributor" oder "dealer" in<br />
Erscheinung tritt, kauft und verkauft auf eigene Rechnung; er bestimmt seine<br />
Gewinnspanne selbst. Zwischen diesem und dem Kunden werden einzelne<br />
Kaufverträge, die zugleich zum Beispiel dem Sale of Goods Act unterliegen,<br />
abgeschlossen. Der "distributor" und der "principal" dagegen sind in der<br />
Vertragsgestaltung grundsätzlich ungebunden. Zweckmäßigerweise sollten je nach<br />
Ausrichtung der geschäftlichen Beziehungen solche Gesichtspunkte wie Exklusivverkauf,<br />
Lagerhaltung, Kundendienst, Werbung, Kündigung usw. detailliert in den Vertrag<br />
aufgenommen werden.<br />
Messewesen<br />
Malaysia ist im internationalen Vergleich ein relativ kleiner Standort als Gastgeber für<br />
Messen und Ausstellungen. Auch ist die Zahl internationaler Veranstaltungen von<br />
Bedeutung beschränkt. Die Regierung sieht hier noch ein bedeutendes<br />
Entwicklungspotenzial. Um Besucher von Messen und Ausstellungen ins Land zu locken,<br />
wirbt Malaysia unter anderem mit seiner verkehrsgünstigen Lage, seiner modernen<br />
Infrastruktur, dem breiten Angebot an Unterkunftsmöglichkeiten, der Vielfalt von<br />
Sehenswürdigkeiten, seiner Küche, Unterhaltungsmöglichkeiten, seinem entwickelten<br />
Banken- und Finanzierungssystem und nicht zuletzt der gebotenen Sicherheit.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 61