ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Tatsächlich liegen die zu zahlenden Löhne momentan je nach Örtlichkeit um bis zu 40 %<br />
über der oben genannten Berechnung. Insbesondere in den industrialisierten<br />
Ballungsgebieten ist dies unbedingt zu beachten.<br />
Bei Arbeitnehmern, die für einen längeren Zeitraum als ein Jahr in einer FIE beschäftigt<br />
sind, ist zusätzlich ein Bonus von mindestens einem Monatsgehalt zum chinesischen<br />
Neujahrsfest zu erstatten (sog. „Tet“).<br />
Lohnnebenkosten<br />
Die Lohnnebenkosten bestehen in Vietnam aus Krankenversicherungs- und „Social<br />
Security“-Beiträgen. Sie betragen in der Regel insgesamt 23 % des Arbeitseinkommens<br />
und sind zu 17 % von dem Arbeitgeber und zu 6 % von dem Arbeitnehmer erstatten.<br />
Arbeitszeiten<br />
Die vietnamesische Arbeitswoche beinhaltet in der Regel 6 Werktage. Davon darf bei<br />
einer Mittagspause von 30 Minuten pro Tag grundsätzlich maximal 8 Stunden gearbeitet<br />
werden. Die Überstunden von maximal 4 Stunden pro Tag sind in der Gesamthöhe auf<br />
200 Stunden pro Jahr begrenzt. In Ausnahmefällen kann dies jedoch auf 300 Stunden<br />
erhöht werden.<br />
Urlaub<br />
Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 12 Monaten steht dem Arbeitnehmer je nach<br />
Art seiner Tätigkeit ein bezahlter Urlaubsanspruch von 12 bis 16 Tagen zu. Dieser<br />
erhöht sich jeweils nach 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit um je 1 Tag.<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Ein befristeter oder unbefristeter (max. 36 Monate bei einmaliger Verlängerung)<br />
Arbeitsvertrag kann aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen<br />
gekündigt werden. Dabei variieren die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach der<br />
vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 45<br />
Tage. Bei unbefristeten Verträgen in der Regel 30 Tage. Bei saisonalen Verträgen oder<br />
Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die<br />
Kündigungsfrist mindestens 3 Tage.<br />
Im Fall der personenbedingten, der verhaltensbedingten sowie der krankheitsbedingten<br />
Kündigung muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Gewerkschaft<br />
anhören und mit dieser eine Einigung über die auszusprechende Kündigung erzielen.<br />
Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so muss die Anhörung des örtlich zuständigen<br />
Arbeitsbehörde erfolgen. Erfolgt auch von dieser Seite innerhalb einer Frist von 30<br />
Tagen keine Entscheidung, so obliegt dem Arbeitgeber das Recht <strong>zur</strong> Entscheidung.<br />
Kündigungsschutz besteht in den Fällen der Kündigung aus Gründen von Ehe,<br />
Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes, es sei denn das das<br />
Unternehmen/die Betriebsstätte geschlossen wird.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 228