06.07.2014 Aufrufe

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tatsächlich liegen die zu zahlenden Löhne momentan je nach Örtlichkeit um bis zu 40 %<br />

über der oben genannten Berechnung. Insbesondere in den industrialisierten<br />

Ballungsgebieten ist dies unbedingt zu beachten.<br />

Bei Arbeitnehmern, die für einen längeren Zeitraum als ein Jahr in einer FIE beschäftigt<br />

sind, ist zusätzlich ein Bonus von mindestens einem Monatsgehalt zum chinesischen<br />

Neujahrsfest zu erstatten (sog. „Tet“).<br />

Lohnnebenkosten<br />

Die Lohnnebenkosten bestehen in Vietnam aus Krankenversicherungs- und „Social<br />

Security“-Beiträgen. Sie betragen in der Regel insgesamt 23 % des Arbeitseinkommens<br />

und sind zu 17 % von dem Arbeitgeber und zu 6 % von dem Arbeitnehmer erstatten.<br />

Arbeitszeiten<br />

Die vietnamesische Arbeitswoche beinhaltet in der Regel 6 Werktage. Davon darf bei<br />

einer Mittagspause von 30 Minuten pro Tag grundsätzlich maximal 8 Stunden gearbeitet<br />

werden. Die Überstunden von maximal 4 Stunden pro Tag sind in der Gesamthöhe auf<br />

200 Stunden pro Jahr begrenzt. In Ausnahmefällen kann dies jedoch auf 300 Stunden<br />

erhöht werden.<br />

Urlaub<br />

Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 12 Monaten steht dem Arbeitnehmer je nach<br />

Art seiner Tätigkeit ein bezahlter Urlaubsanspruch von 12 bis 16 Tagen zu. Dieser<br />

erhöht sich jeweils nach 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit um je 1 Tag.<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Ein befristeter oder unbefristeter (max. 36 Monate bei einmaliger Verlängerung)<br />

Arbeitsvertrag kann aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen<br />

gekündigt werden. Dabei variieren die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach der<br />

vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 45<br />

Tage. Bei unbefristeten Verträgen in der Regel 30 Tage. Bei saisonalen Verträgen oder<br />

Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die<br />

Kündigungsfrist mindestens 3 Tage.<br />

Im Fall der personenbedingten, der verhaltensbedingten sowie der krankheitsbedingten<br />

Kündigung muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Gewerkschaft<br />

anhören und mit dieser eine Einigung über die auszusprechende Kündigung erzielen.<br />

Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so muss die Anhörung des örtlich zuständigen<br />

Arbeitsbehörde erfolgen. Erfolgt auch von dieser Seite innerhalb einer Frist von 30<br />

Tagen keine Entscheidung, so obliegt dem Arbeitgeber das Recht <strong>zur</strong> Entscheidung.<br />

Kündigungsschutz besteht in den Fällen der Kündigung aus Gründen von Ehe,<br />

Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes, es sei denn das das<br />

Unternehmen/die Betriebsstätte geschlossen wird.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 228

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!