ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Handelsvertreter managen<br />
Die übliche Verkaufsprovision liegt für Standarderzeugnisse dem Vernehmen nach bei<br />
2% der Vertragssumme. Sie kann aber auch bis zu 5% gehen, etwa wenn es sich um<br />
kein Standardprodukt handelt. Von Bedeutung ist die Art des Geschäfts, so zum Beispiel,<br />
ob ein Verkaufsgeschäft nur einmal pro Jahr oder regelmäßig getätigt wird. Höhere<br />
Provisionen sind auch möglich, wenn es für das betreffende Produkt nur wenige<br />
Endanwender gibt. Die Höhe der Provision ist vertraglich frei verhandelbar.<br />
Zur Kontrolle des Handelsvertreters braucht der Prinzipal ein Marketingbudget, in dem<br />
die notwendigen Aktivitäten des Vertreters aufgeführt sind (beispielsweise Teilnahme an<br />
einer Ausstellung, Verkaufsförderung, Werbematerial und Medieneinsatz,<br />
Veranstaltungen von Seminaren). Der Handelsvertreter muss ihm dazu das nötige<br />
Feedback geben. Er muss auch in die Marketingstrategie des Prinzipals hineinpassen,<br />
um später feststellen zu können, ob seine Arbeit effektiv war. Als Teil seiner<br />
Marketinganstrengungen sollte der Prinzipal darauf achten, den ständigen Kontakt zum<br />
Handelsvertreter zu halten, wobei sich mitunter der Besuch eines vom Handelsvertreter<br />
organisierten Seminars oder der Besuch bei einem Kunden in Malaysia anbietet.<br />
Als Schwellenland hat Malaysia eine relativ kaufkräftige Mittelschicht und einen<br />
ausgeprägten Mittelstand. Die schon vorhandene Kaufkraft ändert aber nichts daran,<br />
dass der lokale Markt höchst preisempfindlich ist. Deshalb muss der Handelsvertreter<br />
instand gesetzt werden bei den Preisen schnell zu reagieren. Bei Standardprodukten ist<br />
der Preiswettbewerb sehr scharf. Die Bedeutung des Preises verringert sich, je<br />
spezieller das Erzeugnis ist. Zum Vorteil von Produkten aus Europa gereicht, dass ihre<br />
Qualität oft immer noch besser ist als die asiatischer Erzeugnisse.<br />
Eine wichtige Aufgabe, die ein guter Handelsvertreter erfüllen sollte, besteht darin, für<br />
den potenziellen malaysischen Kunden eine gute Lösung seines Problems mit dem<br />
Produkt des Prinzipals zu erarbeiten. Vom Vertreter ist zudem zu erwarten, dass er die<br />
lokalen Entscheidungsprozesse kennt und weiß, auf welcher Stufe über den Kauf des<br />
Produkts entschieden wird.<br />
Handelsvertreterrecht<br />
In Malaysia gibt es kein besonderes Handelsvertreterrecht. Es werden die allgemeinen<br />
Vorschriften über das Stellvertreterrecht oder Agency Law angewandt. Dieses Gesetz ist<br />
im Contracts Act 1950 enthalten. Für den Fall, dass die Bestimmungen nicht<br />
ausreichend sind (zum Beispiel "delcredere agents"), wird die einschlägige englische<br />
Regelung herangezogen.<br />
Arten von Vertriebspartnern<br />
Wie in <strong>Singapur</strong> tritt der "agent" als selbständiger Gewerbetreibender auf, der Geschäfte<br />
im fremden Namen und auf eigene Rechnung schließt. Hierbei wird er als "commercial<br />
agent", "commercial representative" oder "manufacturer's agent" bezeichnet. Zu<br />
unterscheiden ist er von dem Eigenhändler ("distributor" oder "dealer"), der Geschäfte<br />
im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätigt. Es ist im übrigen nicht<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 59