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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig 7 . Soll der Schiedsspruch später<br />

für vollstreckbar erklärt werden, steht dem staatlichen Richter nur hinsichtlich des<br />

Verfahrens ein eingeschränktes Kontrollrecht zu.<br />

Schiedgerichtsverfahren zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Regel weniger<br />

förmlichen Verfahrensregeln unterliegen als Verfahren vor den staatlichen Gerichten.<br />

Denn es steht den Parteien im Schiedsverfahren im wesentlichen frei, ihre<br />

Verfahrensregeln selbst zu wählen und selbst auszugestalten. Insbesondere haben die<br />

Parteien die Möglichkeit, die Schiedsrichter selbst auszuwählen und können somit<br />

sicherstellen, dass diese über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf den<br />

zu entscheidenden Streit bzw. besondere Fähigkeiten mit der gütlichen Beilegung von<br />

Streitigkeiten verfügen.<br />

Weitere Vorteile von Schiedsgerichtsverfahren liegen zum einen darin, daß die<br />

Verfahren – anders als bei den staatlichen Gerichten - grundsätzlich nicht öffentlich sind.<br />

Dies kann von erheblicher Bedeutung sein nicht nur für den Fall, daß die Parteien die<br />

Publizität (Medien) eines staatlichen Verfahrens möglichst vermeiden wollen, sondern<br />

auch in Bezug auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere dem Schutz<br />

von Know-How etc. Hierdurch wird gewährleistet, daß Informationen über Tatsachen<br />

oder Umstände, die sich negativ auf den Geschäftsverkehr des Unternehmens<br />

auswirken könnten, nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Nach den eigenen Erfahrungen<br />

des Verfassers stellt die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens einen besonderen Vorteil bei<br />

gesellschaftsinternen Streitigkeiten dar. Denn häufig besteht in diesen Verfahren der<br />

Wunsch interne Unternehmensdaten nicht Dritten zugänglich zu machen, was in einem<br />

(grundsätzlich öffentlichen) Verfahren vor den staatlichen Gerichten nicht vermeidbar<br />

wäre. Das Schiedsverfahren trägt dem Rechnung, indem es unter Ausschluß der<br />

Öffentlichkeit stattfindet. Ein weiterer Vorteil der Schiedsgerichtsverfahren besteht darin,<br />

daß diese Verfahren in aller Regel wesentlich schneller durchgeführt werden, als<br />

vergleichbare Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Das Schiedsgericht kann auf<br />

Wunsch der Parteien Verhandlungen, Beweisaufnahmen oder sonstige<br />

Zusammenkünfte an jedem geeigneten Ort und zu jeder Zeit abhalten. Die Parteien<br />

bestimmen Ort und Zeit des Verfahrensablaufs. Zudem fällt in der Regel ein zeit- und<br />

kostenintensiver Instanzenzug völlig weg.<br />

Ein weiterer Vorteil, der für das SIAC spricht, sind die anfallenden Kosten, wo das SIAC<br />

im Vergleich mit anderen Schiedsgerichtszentren deutlich besser abschneidet.<br />

Die SIAC Rules, d.h. die Verfahrensregeln, nach denen das SIAC arbeitet, basieren<br />

weitgehend auf den „UNCITRAL Arbitration Rules“ (United Nations Commission of<br />

International Trade Law) sowie auf den „Rules of the London Court of International<br />

Arbitration“ und wurden gerade zum 01.07.2007 in neuer Form vorgelegt. Die SIAC<br />

Rules legen hier insbesondere Wert auf eine Beschleunigung des Verfahrens, d.h. eine<br />

Abkürzung des schriftlichen Verfahrens sowie die feste Vorgabe eines Zeitrahmens<br />

innerhalb dessen das Schiedsgericht eine Entscheidung fällen muss. Ergänzend zu den<br />

SIAC Rules ist auf internationale Schiedsverfahren in <strong>Singapur</strong> der „International<br />

Arbitration Act (Cap 143A)“ anwendbar.<br />

Eingeleitet wird das Schiedsverfahren durch den „Claimant“ genannten Kläger, der eine<br />

„notice of arbitration“ nach Art. 3 der SIAC Rules an das SIAC zustellen muss. Diese<br />

7<br />

Sec. 6, 7 und 14 des International Arbitration Act<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 167

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