ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Genehmigung des MITI, die die Anzahl zugelassener Ausländer enthält, direkt bei dem<br />
Immigration Departement erfolgen<br />
Genehmigungen werden für eine Laufzeit von zwei Jahren erteilt, können aber erneuert<br />
werden. Die Gründung einer lokalen Gesellschaft oder eine Eintragung in das hiesige<br />
Handelsregister ist für die Errichtung einer Repräsentanz nicht notwendig. Im Rahmen<br />
der Gründung einer Repräsentanz oder eines Regionalbüros ist aber die Anmeldung<br />
beim Employees Provident Fund (EPF), bei der Social Security Organisation (SOCSO)<br />
sowie bei der Steuerbehörde erforderlich.<br />
Im Bankensektor<br />
Zu Institutionen im Bankensektor zählen all jene Unternehmen, die bankähnliche<br />
Geschäfte durchführen wie z.B. Finanzierungs- und Leasingunternehmen,<br />
Handelsbanken, Brokerfirmen, (Bau-)Kreditanstalten, etc. Auch in diesem Bereich<br />
unterliegt die Genehmigung von Repräsentanzen, die, ebenfalls in Schriftform, bei dem<br />
Manager der Bank Negara Malaysia (Zentralbank Malaysias) beantragt werden muß,<br />
gewissen Kriterien. Representative Offices dürfen folgende Tätigkeiten durchführen:<br />
Bereitstellen von Handels-, finanziellen und anderen wirtschaftlichen Informationen über<br />
Malaysia für ausländische Interessenten und umgekehrt;<br />
Unterstützung malaysischer Exporteure bei der Suche nach neuen Märkten und<br />
umgekehrt;<br />
Unterstützung ausländischer Interessenten bei der Errichtung von Joint-Venture-<br />
Unternehmen in Malaysia;<br />
Suche nach Möglichkeiten für die jeweilige Institution, an der Bereitstellung und<br />
Verwaltung von internationalen Währungskrediten an malaysische Unternehmen<br />
teilzuhaben. Dies beinhaltet das Aufspüren malaysischer Firmen, die<br />
Auslandsfinanzierung benötigen.<br />
Dagegen ist Representative Offices folgendes nicht gestattet:<br />
Durchführung von Bank- oder anderen Geschäften in Malaysia;<br />
Ausüben scheinbar erlaubter, repräsentativer Tätigkeiten, die aber <strong>zur</strong> Kontaktknüpfung<br />
dienen;<br />
Die Ernennung neuer Vertreter des Büros ohne Kenntnis der Bank Negara Malaysia.<br />
(Außer in den Anfangsjahren ist generell nur ein ausländischer Vertreter zugelassen.);<br />
Darüber hinaus ist die Repräsentanz dazu verpflichtet, der Bank Negara halbjährlich<br />
(Ende Juni und im Dezember eines jeden Jahres) über ihre Aktivitäten Bericht zu<br />
erstatten.<br />
Folgende Unterlagen sollten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:<br />
Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, die ordnungsgemäß von<br />
einem Direktor der ausländischen Institution bestätigt ist;<br />
Eine Kopie der letzten Bilanz;<br />
Ein Genehmigungsschreiben der für die Institution zuständigen Behörde, in bezug auf<br />
die geplante Repräsentanz in Malaysia.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 72