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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Genehmigung des MITI, die die Anzahl zugelassener Ausländer enthält, direkt bei dem<br />

Immigration Departement erfolgen<br />

Genehmigungen werden für eine Laufzeit von zwei Jahren erteilt, können aber erneuert<br />

werden. Die Gründung einer lokalen Gesellschaft oder eine Eintragung in das hiesige<br />

Handelsregister ist für die Errichtung einer Repräsentanz nicht notwendig. Im Rahmen<br />

der Gründung einer Repräsentanz oder eines Regionalbüros ist aber die Anmeldung<br />

beim Employees Provident Fund (EPF), bei der Social Security Organisation (SOCSO)<br />

sowie bei der Steuerbehörde erforderlich.<br />

Im Bankensektor<br />

Zu Institutionen im Bankensektor zählen all jene Unternehmen, die bankähnliche<br />

Geschäfte durchführen wie z.B. Finanzierungs- und Leasingunternehmen,<br />

Handelsbanken, Brokerfirmen, (Bau-)Kreditanstalten, etc. Auch in diesem Bereich<br />

unterliegt die Genehmigung von Repräsentanzen, die, ebenfalls in Schriftform, bei dem<br />

Manager der Bank Negara Malaysia (Zentralbank Malaysias) beantragt werden muß,<br />

gewissen Kriterien. Representative Offices dürfen folgende Tätigkeiten durchführen:<br />

Bereitstellen von Handels-, finanziellen und anderen wirtschaftlichen Informationen über<br />

Malaysia für ausländische Interessenten und umgekehrt;<br />

Unterstützung malaysischer Exporteure bei der Suche nach neuen Märkten und<br />

umgekehrt;<br />

Unterstützung ausländischer Interessenten bei der Errichtung von Joint-Venture-<br />

Unternehmen in Malaysia;<br />

Suche nach Möglichkeiten für die jeweilige Institution, an der Bereitstellung und<br />

Verwaltung von internationalen Währungskrediten an malaysische Unternehmen<br />

teilzuhaben. Dies beinhaltet das Aufspüren malaysischer Firmen, die<br />

Auslandsfinanzierung benötigen.<br />

Dagegen ist Representative Offices folgendes nicht gestattet:<br />

Durchführung von Bank- oder anderen Geschäften in Malaysia;<br />

Ausüben scheinbar erlaubter, repräsentativer Tätigkeiten, die aber <strong>zur</strong> Kontaktknüpfung<br />

dienen;<br />

Die Ernennung neuer Vertreter des Büros ohne Kenntnis der Bank Negara Malaysia.<br />

(Außer in den Anfangsjahren ist generell nur ein ausländischer Vertreter zugelassen.);<br />

Darüber hinaus ist die Repräsentanz dazu verpflichtet, der Bank Negara halbjährlich<br />

(Ende Juni und im Dezember eines jeden Jahres) über ihre Aktivitäten Bericht zu<br />

erstatten.<br />

Folgende Unterlagen sollten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:<br />

Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, die ordnungsgemäß von<br />

einem Direktor der ausländischen Institution bestätigt ist;<br />

Eine Kopie der letzten Bilanz;<br />

Ein Genehmigungsschreiben der für die Institution zuständigen Behörde, in bezug auf<br />

die geplante Repräsentanz in Malaysia.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 72

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