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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Vertragsbeendigung<br />

Die beste und auch häufigste Vertragsbeendigung ist meist für alle Beteiligten die<br />

vollständige Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Dennoch gibt es auch noch andere<br />

Möglichkeiten einen Vertrag zu beenden:<br />

Da es an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, ist die Formulierung von<br />

Kündigungsmöglichkeiten ratsam. Diese Klauseln sollten sorgfältig niedergelegt sein.<br />

Weiter können sich die Parteien auch vertraglich vom Vertrag lösen wie z.B. durch eine<br />

auflösende Bedingung, welche vereinbart wurde oder durch einen Aufhebungsvertrag,<br />

wenn ein vorzeitiges Ende beabsichtigt wird.<br />

Repräsentanz<br />

In <strong>Singapur</strong> besteht zum einen die Möglichkeit ein Repräsentanzbüro (Representative<br />

Office) zu gründen.<br />

Das "Representative Office" entfaltet keine eigene <strong>Geschäftstätigkeit</strong> und dient lediglich<br />

der Vorbereitung einer späteren aktiven <strong>Geschäftstätigkeit</strong> des Stammhauses in Form<br />

einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung.<br />

Das “International Enterprise Singapore" hat verschiedene Richtlinien für das Betreiben<br />

einer Repräsentanz erlassen.<br />

Gemäß dieser Richtlinien ist nur die Ausübung einer Vermittlungstätigkeit für die<br />

deutsche Firma zulässig, insbesondere soll sich die Tätigkeit auf die Verkaufsförderung,<br />

Kundenbetreuung und Marktforschung erstrecken.<br />

D.h. das Repräsentanzbüro dient hauptsächlich der Kundenbetreuung und darf nur<br />

Aufträge des Stammhauses entgegen nehmen.<br />

Auch darf das Vertretungsbüro keine geschäftlichen Tätigkeiten entfalten und Verträge<br />

abschlieβen oder Rechungen ausstellen. Selbst als Vertreter der deutschen Firma ist<br />

dies nicht zulässig. Das „representative office“ kann aber unter eigenem Namen ein<br />

Bankkonto eröffnen und Mietverträge für Geschäftsräume( nicht aber für Lagerhallen!)<br />

eingehen.<br />

Im allgemeinen Geschäftsverkehr muss jederzeit eindeutig sichtbar sein, dass es sich<br />

lediglich um eine Repräsentanz handelt.<br />

Die Repräsentanz muss beim International Enterprise Singapore angemeldet werden,<br />

wobei sich der Bereich Bankwesen an das Monetary Authority of Singapore (MAS)<br />

wenden muss.<br />

Die Repräsentanz trifft keine Buchführungs- und Steuerpflicht in <strong>Singapur</strong>, sofern sich<br />

ihre Tätigkeit an die Richtlinien des IE hält.<br />

Verstößt das "Representative Office" gegen diese Richtlinien, kann die Genehmigung für<br />

den Betrieb der Repräsentanz widerrufen werden.<br />

Zudem hat die Repräsentanz in diesem Fall in <strong>Singapur</strong> eine Steuererklärung<br />

ein<strong>zur</strong>eichen. Der zu versteuernde fiktive Gewinn beträgt dann 5% der Gesamtkosten<br />

der Repräsentanz.<br />

Eine Repräsentanz gemäß des "International Enterprise Singapore" trägt den Namen<br />

des Stammhauses mit dem Zusatz "Representative Office".<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 153

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