ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Vertragsbeendigung<br />
Die beste und auch häufigste Vertragsbeendigung ist meist für alle Beteiligten die<br />
vollständige Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Dennoch gibt es auch noch andere<br />
Möglichkeiten einen Vertrag zu beenden:<br />
Da es an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, ist die Formulierung von<br />
Kündigungsmöglichkeiten ratsam. Diese Klauseln sollten sorgfältig niedergelegt sein.<br />
Weiter können sich die Parteien auch vertraglich vom Vertrag lösen wie z.B. durch eine<br />
auflösende Bedingung, welche vereinbart wurde oder durch einen Aufhebungsvertrag,<br />
wenn ein vorzeitiges Ende beabsichtigt wird.<br />
Repräsentanz<br />
In <strong>Singapur</strong> besteht zum einen die Möglichkeit ein Repräsentanzbüro (Representative<br />
Office) zu gründen.<br />
Das "Representative Office" entfaltet keine eigene <strong>Geschäftstätigkeit</strong> und dient lediglich<br />
der Vorbereitung einer späteren aktiven <strong>Geschäftstätigkeit</strong> des Stammhauses in Form<br />
einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung.<br />
Das “International Enterprise Singapore" hat verschiedene Richtlinien für das Betreiben<br />
einer Repräsentanz erlassen.<br />
Gemäß dieser Richtlinien ist nur die Ausübung einer Vermittlungstätigkeit für die<br />
deutsche Firma zulässig, insbesondere soll sich die Tätigkeit auf die Verkaufsförderung,<br />
Kundenbetreuung und Marktforschung erstrecken.<br />
D.h. das Repräsentanzbüro dient hauptsächlich der Kundenbetreuung und darf nur<br />
Aufträge des Stammhauses entgegen nehmen.<br />
Auch darf das Vertretungsbüro keine geschäftlichen Tätigkeiten entfalten und Verträge<br />
abschlieβen oder Rechungen ausstellen. Selbst als Vertreter der deutschen Firma ist<br />
dies nicht zulässig. Das „representative office“ kann aber unter eigenem Namen ein<br />
Bankkonto eröffnen und Mietverträge für Geschäftsräume( nicht aber für Lagerhallen!)<br />
eingehen.<br />
Im allgemeinen Geschäftsverkehr muss jederzeit eindeutig sichtbar sein, dass es sich<br />
lediglich um eine Repräsentanz handelt.<br />
Die Repräsentanz muss beim International Enterprise Singapore angemeldet werden,<br />
wobei sich der Bereich Bankwesen an das Monetary Authority of Singapore (MAS)<br />
wenden muss.<br />
Die Repräsentanz trifft keine Buchführungs- und Steuerpflicht in <strong>Singapur</strong>, sofern sich<br />
ihre Tätigkeit an die Richtlinien des IE hält.<br />
Verstößt das "Representative Office" gegen diese Richtlinien, kann die Genehmigung für<br />
den Betrieb der Repräsentanz widerrufen werden.<br />
Zudem hat die Repräsentanz in diesem Fall in <strong>Singapur</strong> eine Steuererklärung<br />
ein<strong>zur</strong>eichen. Der zu versteuernde fiktive Gewinn beträgt dann 5% der Gesamtkosten<br />
der Repräsentanz.<br />
Eine Repräsentanz gemäß des "International Enterprise Singapore" trägt den Namen<br />
des Stammhauses mit dem Zusatz "Representative Office".<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 153