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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Steuerlich gilt die Branch im Sinne des deutsch-singapurischen<br />

Doppelbesteuerungsabkommens als Betriebsstätte. Die eigene, ihr zu<strong>zur</strong>echnende<br />

Tätigkeit wird in <strong>Singapur</strong> getrennt und daher günstiger als in Deutschland besteuert.<br />

Allerdings kann es Probleme geben, die Tätigkeit der Betriebsstätte von der des<br />

Stammhauses so abzugrenzen, dass dies von den Steuerbehörden anerkannt wird. Wie<br />

andere Gesellschaftsformen werden Branches mit ihrem in <strong>Singapur</strong> erzielten<br />

Einkommen mit einem Körperschaftsteuersatz von 18% des Nettoeinkommens (ab YA<br />

2008) besteuert. Die so besteuerten Gewinne kann eine Branch sodann an den Prinzipal<br />

repatriieren, ohne eine weitere Besteuerung in <strong>Singapur</strong> befürchten zu müssen.<br />

Sole Proprietorship<br />

Neben den bereits an anderer Stelle beschriebenen Formen der wirtschaftlichen<br />

Betätigung in <strong>Singapur</strong>, besteht daneben die Möglichkeit der Gründung einer sog. Sole<br />

Proprietorship (Einzelkaufmann).<br />

Die Sole Proprietorship ist mit Sicherheit die einfachste und flexibelste Art der<br />

<strong>Geschäftstätigkeit</strong>. Sie ist ein Geschäftsbetrieb, der von einer einzelnen natürlichen<br />

Person oder einer in <strong>Singapur</strong> registrierten juristischen Person allein und in eigener<br />

Verantwortung betrieben wird. Die Sole Proprietorship ist identisch mit ihrem Inhaber<br />

(Sole Proprietor) und besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.<br />

Gründung und Eintragung<br />

Gründen kann eine Sole Proprietorship jeder, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in<br />

<strong>Singapur</strong> hat. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person in <strong>Singapur</strong>, wenn sie<br />

entweder <strong>Singapur</strong>ischer Staatsangehöriger ist, eine dauernde Aufenthaltgenehmigung<br />

(Permanent Resident) hat oder über eine Arbeitserlaubnis (Employment Pass) verfügt.<br />

Ist dem nicht so, muss ein lokaler Geschäftsführer (Manager) eingestellt werden, also<br />

entweder ein <strong>Singapur</strong>ischer Staatsangehöriger, der Inhaber einer Arbeitserlaubnis oder<br />

einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung in <strong>Singapur</strong>.<br />

Wenn man sich dazu entscheidet, seine geschäftlichen Aktivitäten in der Form einer<br />

Sole Proprietorship durchzuführen, muss zunächst ein Name beim Handelsregister<br />

(Accounting & Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) angemeldet werden. Nachdem<br />

der Name akzeptiert wurde, wird die Sole Proprietorship beim Handelsregister<br />

eingetragen. Die Eintragung kann dabei entweder direkt bei ACRA oder über das<br />

Internet durchgeführt werden.<br />

Haftung und Besteuerung<br />

Da wie bereits erwähnt die Sole Proprietorship nicht als separate Gesellschaft gilt, liegen<br />

alle Rechte und Pflichten beim Inhaber der Sole Proprietorship. Damit trägt er das<br />

alleinige Risiko und haftet für alle Verbindlichkeiten der Sole Proprietorship<br />

unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen einschließlich seines Privatvermögens.<br />

Diese Haftung gilt selbst dann fort, wenn die Sole Proprietorship den Geschäftsbetrieb<br />

eingestellt hat jedoch noch Verbindlichkeiten aus der ehemaligen Betriebstätigkeit<br />

bestehen.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 160

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