ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Steuerlich gilt die Branch im Sinne des deutsch-singapurischen<br />
Doppelbesteuerungsabkommens als Betriebsstätte. Die eigene, ihr zu<strong>zur</strong>echnende<br />
Tätigkeit wird in <strong>Singapur</strong> getrennt und daher günstiger als in Deutschland besteuert.<br />
Allerdings kann es Probleme geben, die Tätigkeit der Betriebsstätte von der des<br />
Stammhauses so abzugrenzen, dass dies von den Steuerbehörden anerkannt wird. Wie<br />
andere Gesellschaftsformen werden Branches mit ihrem in <strong>Singapur</strong> erzielten<br />
Einkommen mit einem Körperschaftsteuersatz von 18% des Nettoeinkommens (ab YA<br />
2008) besteuert. Die so besteuerten Gewinne kann eine Branch sodann an den Prinzipal<br />
repatriieren, ohne eine weitere Besteuerung in <strong>Singapur</strong> befürchten zu müssen.<br />
Sole Proprietorship<br />
Neben den bereits an anderer Stelle beschriebenen Formen der wirtschaftlichen<br />
Betätigung in <strong>Singapur</strong>, besteht daneben die Möglichkeit der Gründung einer sog. Sole<br />
Proprietorship (Einzelkaufmann).<br />
Die Sole Proprietorship ist mit Sicherheit die einfachste und flexibelste Art der<br />
<strong>Geschäftstätigkeit</strong>. Sie ist ein Geschäftsbetrieb, der von einer einzelnen natürlichen<br />
Person oder einer in <strong>Singapur</strong> registrierten juristischen Person allein und in eigener<br />
Verantwortung betrieben wird. Die Sole Proprietorship ist identisch mit ihrem Inhaber<br />
(Sole Proprietor) und besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.<br />
Gründung und Eintragung<br />
Gründen kann eine Sole Proprietorship jeder, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in<br />
<strong>Singapur</strong> hat. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person in <strong>Singapur</strong>, wenn sie<br />
entweder <strong>Singapur</strong>ischer Staatsangehöriger ist, eine dauernde Aufenthaltgenehmigung<br />
(Permanent Resident) hat oder über eine Arbeitserlaubnis (Employment Pass) verfügt.<br />
Ist dem nicht so, muss ein lokaler Geschäftsführer (Manager) eingestellt werden, also<br />
entweder ein <strong>Singapur</strong>ischer Staatsangehöriger, der Inhaber einer Arbeitserlaubnis oder<br />
einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung in <strong>Singapur</strong>.<br />
Wenn man sich dazu entscheidet, seine geschäftlichen Aktivitäten in der Form einer<br />
Sole Proprietorship durchzuführen, muss zunächst ein Name beim Handelsregister<br />
(Accounting & Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) angemeldet werden. Nachdem<br />
der Name akzeptiert wurde, wird die Sole Proprietorship beim Handelsregister<br />
eingetragen. Die Eintragung kann dabei entweder direkt bei ACRA oder über das<br />
Internet durchgeführt werden.<br />
Haftung und Besteuerung<br />
Da wie bereits erwähnt die Sole Proprietorship nicht als separate Gesellschaft gilt, liegen<br />
alle Rechte und Pflichten beim Inhaber der Sole Proprietorship. Damit trägt er das<br />
alleinige Risiko und haftet für alle Verbindlichkeiten der Sole Proprietorship<br />
unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen einschließlich seines Privatvermögens.<br />
Diese Haftung gilt selbst dann fort, wenn die Sole Proprietorship den Geschäftsbetrieb<br />
eingestellt hat jedoch noch Verbindlichkeiten aus der ehemaligen Betriebstätigkeit<br />
bestehen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 160