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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Steuerlich verhält es sich so, dass alle Profite und Vermögenswerte, welche durch die<br />

Sole Proprietorship generiert werden, dem Inhaber zufallen und demnach der<br />

Einkommensteuer unterfallen.<br />

Auflösung<br />

Eine Sole Proprietorship wird aufgelöst, wenn der Inhaber entweder stirbt oder seinen<br />

Geschäftsbetrieb anderweitig einstellt.<br />

Fazit<br />

Vorteile diese Art der wirtschaftlichen Betätigung sind sicherlich die flexible und<br />

unkomplizierte Gründung, sowie die freie Nutzung der Gewinne. Größter Nachteil ist<br />

jedoch die unbeschränkte Haftung des Inhabers. Daher ist an<strong>zur</strong>aten, für risikobehaftete<br />

Unternehmungen eher eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Erwägung zu<br />

ziehen.<br />

Limited Liability Partnership<br />

Seit 11. April 2005 steht Firmengründern in <strong>Singapur</strong> neben den traditionellen Personenund<br />

Kapitalgesellschaften eine weitere Form der <strong>Geschäftstätigkeit</strong> <strong>zur</strong> Verfügung – die<br />

Limited Liability Partnership (‘LLP’).<br />

Die LLP nimmt dabei eine Sonderstellung ein, da Sie dem Unternehmer die Vorteile<br />

interner Flexibilität einer Personengesellschaft bieten und gleichzeitig eine<br />

Haftungsbeschränkung im Sinne einer GmbH einräumt. Die LLP hat eine eigene<br />

Rechtspersönlichkeit unabhängig von seinen Gesellschaftern (Partner). Sie kann klagen<br />

und verklagt werden sowie Eigentum erwerben und besitzen. Entgegen der<br />

Namensvermutung wird die LLP aber gerade nicht als Personengesellschaft angesehen,<br />

womit auch das allgemeine Recht der Personengesellschaften auf die LLP nicht<br />

anwendbar ist. Vielmehr unterliegt die LLP dem Limited Liability Partnership Act 2005<br />

(‘LLPA’ ; Act 5 of 2005).<br />

Gründung und Eintragung<br />

Für die Gründung einer LLP ist die Registrierung beim Handelsregister (Accounting &<br />

Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) notwendig. Die Eintragung kann entweder<br />

direkt bei ACRA oder über das Internet durchgeführt werden. Ferner muss die LLP über<br />

eine in <strong>Singapur</strong> registrierte Adresse verfügen und mindestens 2 Gesellschafter haben.<br />

Darüber hinaus besteht keine Restriktion hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter.<br />

Gesellschafter kann entweder eine natürliche oder eine juristische (auch ausländische)<br />

Person sein.<br />

Die internen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie Ausgestaltung der<br />

Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter wird in den meisten Fällen durch<br />

einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag geregelt. Besteht kein solcher Vertrag,<br />

regelt allein das Gesetz die Beziehungen der Gesellschafter.<br />

Geschäftsführer<br />

Jede LLP muss mindestens einen Geschäftsführer (Manager) haben, der aber kein<br />

Gesellschafter sein muss. Der Geschäftsführer muss volljährig und voll geschäftsfähig<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 161

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