ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Steuerlich verhält es sich so, dass alle Profite und Vermögenswerte, welche durch die<br />
Sole Proprietorship generiert werden, dem Inhaber zufallen und demnach der<br />
Einkommensteuer unterfallen.<br />
Auflösung<br />
Eine Sole Proprietorship wird aufgelöst, wenn der Inhaber entweder stirbt oder seinen<br />
Geschäftsbetrieb anderweitig einstellt.<br />
Fazit<br />
Vorteile diese Art der wirtschaftlichen Betätigung sind sicherlich die flexible und<br />
unkomplizierte Gründung, sowie die freie Nutzung der Gewinne. Größter Nachteil ist<br />
jedoch die unbeschränkte Haftung des Inhabers. Daher ist an<strong>zur</strong>aten, für risikobehaftete<br />
Unternehmungen eher eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Erwägung zu<br />
ziehen.<br />
Limited Liability Partnership<br />
Seit 11. April 2005 steht Firmengründern in <strong>Singapur</strong> neben den traditionellen Personenund<br />
Kapitalgesellschaften eine weitere Form der <strong>Geschäftstätigkeit</strong> <strong>zur</strong> Verfügung – die<br />
Limited Liability Partnership (‘LLP’).<br />
Die LLP nimmt dabei eine Sonderstellung ein, da Sie dem Unternehmer die Vorteile<br />
interner Flexibilität einer Personengesellschaft bieten und gleichzeitig eine<br />
Haftungsbeschränkung im Sinne einer GmbH einräumt. Die LLP hat eine eigene<br />
Rechtspersönlichkeit unabhängig von seinen Gesellschaftern (Partner). Sie kann klagen<br />
und verklagt werden sowie Eigentum erwerben und besitzen. Entgegen der<br />
Namensvermutung wird die LLP aber gerade nicht als Personengesellschaft angesehen,<br />
womit auch das allgemeine Recht der Personengesellschaften auf die LLP nicht<br />
anwendbar ist. Vielmehr unterliegt die LLP dem Limited Liability Partnership Act 2005<br />
(‘LLPA’ ; Act 5 of 2005).<br />
Gründung und Eintragung<br />
Für die Gründung einer LLP ist die Registrierung beim Handelsregister (Accounting &<br />
Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) notwendig. Die Eintragung kann entweder<br />
direkt bei ACRA oder über das Internet durchgeführt werden. Ferner muss die LLP über<br />
eine in <strong>Singapur</strong> registrierte Adresse verfügen und mindestens 2 Gesellschafter haben.<br />
Darüber hinaus besteht keine Restriktion hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter.<br />
Gesellschafter kann entweder eine natürliche oder eine juristische (auch ausländische)<br />
Person sein.<br />
Die internen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie Ausgestaltung der<br />
Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter wird in den meisten Fällen durch<br />
einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag geregelt. Besteht kein solcher Vertrag,<br />
regelt allein das Gesetz die Beziehungen der Gesellschafter.<br />
Geschäftsführer<br />
Jede LLP muss mindestens einen Geschäftsführer (Manager) haben, der aber kein<br />
Gesellschafter sein muss. Der Geschäftsführer muss volljährig und voll geschäftsfähig<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 161