ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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landesweit mehr als 180 Filialen - zuzüglich vier in <strong>Singapur</strong> und drei in Australien.<br />
Derartige Erfolgsstories tragen zu dem dynamischen Wachstum im Franchise-Sektor bei.<br />
Auch andere Geschäftsideen aus dem Dienstleistungsbereich sowie im Einzelhandel<br />
drängen sich für das Franchising auf. Bei "Convenience Stores" ist dieses Konzept<br />
schon weit verbreitet. So beträgt dem Vernehmen nach die Lizenzgebühr mit einer<br />
fünfjährigen Laufzeit für die Mini-Marktkette Alfamart umgerechnet etwa 4.000 Euro.<br />
Nach Umsatz müssen dann zusätzlich Royalty-Gebühren entrichtet werden, die von 0%<br />
(bis zu etwa 6.000 Euro Monatsumsatz) bis maximal 3% (ab 12.000 Euro Monatsumsatz)<br />
reichen.<br />
2.3. Rechtlicher Rahmen<br />
Autor: Sonja Drexl- Trautmann<br />
Bei Investitionsvorhaben oder überhaupt geschäftlicher Betätigung im Ausland, ist<br />
grundsätzlich die rechtliche Situation von besonderer Bedeutung. Häufig liegt gerade<br />
hier ein entscheidender Grund für die Wahl des neuen Standorts. Dementsprechend soll<br />
dem geneigten Leser ein kleiner Überblick über einige diesbezüglich relevante<br />
Rechtsgebiete in Indonesien verschafft werden.<br />
Handelsrecht<br />
Um auf dem indonesischen Markt ansässig zu werden, bieten sich dem ausländischen<br />
Kaufmann mehrere Möglichkeiten. Will er sich nicht sofort in Indonesien niederlassen,<br />
sich aber dennoch auf dem indonesischen Markt etablieren, so kann er zunächst auf die<br />
Unterstützung eines Handelsvertreters <strong>zur</strong>ückgreifen. Für viele Aktivitäten ist dies sogar<br />
unumgänglich. So können z.B. nur Unternehmen, die vor Ort durch einen<br />
Handelsvertreter vertreten sind, an Ausschreibungen teilnehmen.<br />
Es können eine Alleinvertretung für das ganze Land und die gesamte Produktpalette -<br />
für bestimmte Produkte ist die Alleinvertretung sogar vorgeschrieben und bei staatlichen<br />
Projekten in Ausschreibungen oftmals verlangt - oder die Vertretung nur für eine<br />
bestimmte Produktgruppe oder aber Region vergeben werden. In der Regel bevorzugt<br />
der indonesische Partner eine Alleinvertretung, da er dann überzeugender auftreten und<br />
zumeist erfolgreicher am indonesischen Markt agieren kann.<br />
Grundlage dieser Partnerschaft sollte immer ein verlässlicher Vertrag sein, der in jedem<br />
Fall von einem mit indonesischem Recht vertrauten Rechtsanwalt ausgearbeitet oder<br />
zumindest geprüft werden sollte.<br />
Ein Alleinvertretervertrag muss für eine Mindestdauer von drei Jahren abgeschlossen<br />
werden. Wenn der Vertreter auch für Produktion oder Montage zuständig ist, so ist eine<br />
Mindestdauer von fünf Jahren vorgeschrieben, gespickt mit einer Verlängerungsoption<br />
für jeweils weitere fünf Jahre.<br />
Ein Vertretungsvertrag muss schriftlich geschlossen, ein Alleinvertretervertrag zusätzlich<br />
notariell beglaubigt und mit einer Bestätigung der indonesischen Vertretung im Ausland<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 30