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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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landesweit mehr als 180 Filialen - zuzüglich vier in <strong>Singapur</strong> und drei in Australien.<br />

Derartige Erfolgsstories tragen zu dem dynamischen Wachstum im Franchise-Sektor bei.<br />

Auch andere Geschäftsideen aus dem Dienstleistungsbereich sowie im Einzelhandel<br />

drängen sich für das Franchising auf. Bei "Convenience Stores" ist dieses Konzept<br />

schon weit verbreitet. So beträgt dem Vernehmen nach die Lizenzgebühr mit einer<br />

fünfjährigen Laufzeit für die Mini-Marktkette Alfamart umgerechnet etwa 4.000 Euro.<br />

Nach Umsatz müssen dann zusätzlich Royalty-Gebühren entrichtet werden, die von 0%<br />

(bis zu etwa 6.000 Euro Monatsumsatz) bis maximal 3% (ab 12.000 Euro Monatsumsatz)<br />

reichen.<br />

2.3. Rechtlicher Rahmen<br />

Autor: Sonja Drexl- Trautmann<br />

Bei Investitionsvorhaben oder überhaupt geschäftlicher Betätigung im Ausland, ist<br />

grundsätzlich die rechtliche Situation von besonderer Bedeutung. Häufig liegt gerade<br />

hier ein entscheidender Grund für die Wahl des neuen Standorts. Dementsprechend soll<br />

dem geneigten Leser ein kleiner Überblick über einige diesbezüglich relevante<br />

Rechtsgebiete in Indonesien verschafft werden.<br />

Handelsrecht<br />

Um auf dem indonesischen Markt ansässig zu werden, bieten sich dem ausländischen<br />

Kaufmann mehrere Möglichkeiten. Will er sich nicht sofort in Indonesien niederlassen,<br />

sich aber dennoch auf dem indonesischen Markt etablieren, so kann er zunächst auf die<br />

Unterstützung eines Handelsvertreters <strong>zur</strong>ückgreifen. Für viele Aktivitäten ist dies sogar<br />

unumgänglich. So können z.B. nur Unternehmen, die vor Ort durch einen<br />

Handelsvertreter vertreten sind, an Ausschreibungen teilnehmen.<br />

Es können eine Alleinvertretung für das ganze Land und die gesamte Produktpalette -<br />

für bestimmte Produkte ist die Alleinvertretung sogar vorgeschrieben und bei staatlichen<br />

Projekten in Ausschreibungen oftmals verlangt - oder die Vertretung nur für eine<br />

bestimmte Produktgruppe oder aber Region vergeben werden. In der Regel bevorzugt<br />

der indonesische Partner eine Alleinvertretung, da er dann überzeugender auftreten und<br />

zumeist erfolgreicher am indonesischen Markt agieren kann.<br />

Grundlage dieser Partnerschaft sollte immer ein verlässlicher Vertrag sein, der in jedem<br />

Fall von einem mit indonesischem Recht vertrauten Rechtsanwalt ausgearbeitet oder<br />

zumindest geprüft werden sollte.<br />

Ein Alleinvertretervertrag muss für eine Mindestdauer von drei Jahren abgeschlossen<br />

werden. Wenn der Vertreter auch für Produktion oder Montage zuständig ist, so ist eine<br />

Mindestdauer von fünf Jahren vorgeschrieben, gespickt mit einer Verlängerungsoption<br />

für jeweils weitere fünf Jahre.<br />

Ein Vertretungsvertrag muss schriftlich geschlossen, ein Alleinvertretervertrag zusätzlich<br />

notariell beglaubigt und mit einer Bestätigung der indonesischen Vertretung im Ausland<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 30

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