ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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außergewöhnlich, dass der Begriff "agent" auch im weitesten Sinne für Makler, Anwälte<br />
oder Kommissionäre verwendet wird.<br />
Vertragsabschluss<br />
Der Handelsvertretervertrag kann zwar formlos und sogar konkludent zustande kommen,<br />
die Einhaltung der Schriftform ist - vor allem im internationalen Geschäft - aus Gründen<br />
der Rechtssicherheit jedoch dringend zu empfehlen. Im Hinblick auf das Fehlen einer<br />
spezifischen Handelsvertreterregelung und die hieraus resultierende weitestgehende<br />
Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner ist es von Wichtigkeit, dass die Rechte und<br />
Pflichten der Parteien vertraglich genau fixiert werden.<br />
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<br />
Der Handelsvertreter ist gehalten, die ihm von dem Auftraggeber übertragenen<br />
Aufgaben im Zweifel persönlich auszuführen. Der Auftrag erfolgt ausdrücklich, kann<br />
allerdings impliziert sein. Der "agent" ist weisungsgebunden und - obwohl nicht<br />
ausdrücklich kodifiziert - hat er die Interessen des "principal" nach Treu und Glauben<br />
("good faith") wahrzunehmen. Die Interessenwahrnehmung schließt nach dem Gesetz<br />
auch die Schadensabwendung ein. Ebenso ist der "agent" dem "principal" gegenüber<br />
rechenschaftspflichtig und muss - soweit der Umfang des Geschäfts es verlangt -<br />
Bücher führen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten, die branchenüblich sein können,<br />
macht den Handelsvertreter gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig.<br />
Der "principal" hingegen ist hauptsächlich verpflichtet, dem "agent" die vereinbarte<br />
Provision zu zahlen. Mangelt es an einer entsprechenden Abrede, so richtet sich die<br />
Vergütung nach dem Orts- und Geschäftsüblichen. Der Provisionsanspruch wird<br />
spätestens zu dem Zeitpunkt fällig, an dem der "agent" seine vertraglichen<br />
Verpflichtungen erfüllt hat. Daneben ist der "agent" berechtigt, sich die meisten<br />
geleisteten Aufwendungen, die nicht durch die Provision abgedeckt sind, ersetzen zu<br />
lassen. Hierzu zählen Auslagen sowie Kosten und Verluste, die auf Versäumnisse des<br />
"principal" <strong>zur</strong>ückzuführen sind.<br />
Wegen seiner Ansprüche steht dem "agent" nach dem Gesetz ein<br />
Zurückbehaltungsrecht an Waren, Unterlagen und den bei ihm eingegangenen<br />
Geldzahlungen zu. Des weiteren muss der "principal" dem "agent" die Kosten ersetzen,<br />
die diesem aufgrund der Folgen von "legal acts" entstanden sind; Beispiel hierfür: Ein<br />
Besteller verklagt den "agent" wegen einer schlechten Lieferung des Auftraggebers.<br />
Vertragsbeendigung<br />
Ein Handelsvertretervertrag erlischt:<br />
- nach Ablauf der vereinbarten Frist<br />
- durch Vertragserfüllung<br />
- durch Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines der Vertragspartner<br />
- durch Konkurs.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 60