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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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außergewöhnlich, dass der Begriff "agent" auch im weitesten Sinne für Makler, Anwälte<br />

oder Kommissionäre verwendet wird.<br />

Vertragsabschluss<br />

Der Handelsvertretervertrag kann zwar formlos und sogar konkludent zustande kommen,<br />

die Einhaltung der Schriftform ist - vor allem im internationalen Geschäft - aus Gründen<br />

der Rechtssicherheit jedoch dringend zu empfehlen. Im Hinblick auf das Fehlen einer<br />

spezifischen Handelsvertreterregelung und die hieraus resultierende weitestgehende<br />

Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner ist es von Wichtigkeit, dass die Rechte und<br />

Pflichten der Parteien vertraglich genau fixiert werden.<br />

Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<br />

Der Handelsvertreter ist gehalten, die ihm von dem Auftraggeber übertragenen<br />

Aufgaben im Zweifel persönlich auszuführen. Der Auftrag erfolgt ausdrücklich, kann<br />

allerdings impliziert sein. Der "agent" ist weisungsgebunden und - obwohl nicht<br />

ausdrücklich kodifiziert - hat er die Interessen des "principal" nach Treu und Glauben<br />

("good faith") wahrzunehmen. Die Interessenwahrnehmung schließt nach dem Gesetz<br />

auch die Schadensabwendung ein. Ebenso ist der "agent" dem "principal" gegenüber<br />

rechenschaftspflichtig und muss - soweit der Umfang des Geschäfts es verlangt -<br />

Bücher führen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten, die branchenüblich sein können,<br />

macht den Handelsvertreter gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig.<br />

Der "principal" hingegen ist hauptsächlich verpflichtet, dem "agent" die vereinbarte<br />

Provision zu zahlen. Mangelt es an einer entsprechenden Abrede, so richtet sich die<br />

Vergütung nach dem Orts- und Geschäftsüblichen. Der Provisionsanspruch wird<br />

spätestens zu dem Zeitpunkt fällig, an dem der "agent" seine vertraglichen<br />

Verpflichtungen erfüllt hat. Daneben ist der "agent" berechtigt, sich die meisten<br />

geleisteten Aufwendungen, die nicht durch die Provision abgedeckt sind, ersetzen zu<br />

lassen. Hierzu zählen Auslagen sowie Kosten und Verluste, die auf Versäumnisse des<br />

"principal" <strong>zur</strong>ückzuführen sind.<br />

Wegen seiner Ansprüche steht dem "agent" nach dem Gesetz ein<br />

Zurückbehaltungsrecht an Waren, Unterlagen und den bei ihm eingegangenen<br />

Geldzahlungen zu. Des weiteren muss der "principal" dem "agent" die Kosten ersetzen,<br />

die diesem aufgrund der Folgen von "legal acts" entstanden sind; Beispiel hierfür: Ein<br />

Besteller verklagt den "agent" wegen einer schlechten Lieferung des Auftraggebers.<br />

Vertragsbeendigung<br />

Ein Handelsvertretervertrag erlischt:<br />

- nach Ablauf der vereinbarten Frist<br />

- durch Vertragserfüllung<br />

- durch Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines der Vertragspartner<br />

- durch Konkurs.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 60

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