ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zwar gibt es in Einzelfällen Ausnahmen, aber i.d.R. wird eine Repräsentanz in <strong>Singapur</strong><br />
zunächst für 1 Jahr genehmigt, wobei Verlängerung beantragt werden kann. Allerdings<br />
sollte der Zeitraum von 3 Jahren nicht überschritten werden, da nach Ablauf dieses<br />
Zeitraumes davon ausgegangen wird, dass nun alle wesentlichen Vorbereitungen für<br />
eine aktive <strong>Geschäftstätigkeit</strong> getroffen wurden.<br />
Das "Representative Office" darf auch Personal einstellen und unterliegt dann aber den<br />
Arbeitgeberpflichten nach singapurischem Recht. Dazu zählt z.B. auch die Zahlung der<br />
anteiligen Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer in den "Central Provident<br />
Fund", die Ausstellung von Lohnbescheinigungen und das Ausländerrecht.<br />
Neben dem „Representative office“ besteht für ausländische Firmen auch die<br />
Möglichkeit eine Zweigniederlassung ("Branch") zu gründen.<br />
Die Zweigniederlassung ist rechtlicher Bestandteil des deutschen Unternehmens,<br />
insofern haftet dieses auch für sämtliche Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung in<br />
<strong>Singapur</strong>. Die Branch kann aber im eigenen Namen Geschäfte abschlieβen.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Die „Branch“ besteht als selbständige Zweigniederlassung des deutschen Stammhauses<br />
und ist dadurch eine eigenständige Unternehmung, welche normalerweise ein eigenes<br />
Management besitzt.<br />
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass selbständige Zweigniederlassungen<br />
registrierungspflichtig sind und natürlich auch der Besteuerung anfällt.<br />
Der Vorteil einer Zweigniederlassung besteht darin, dass eine Firmeneinheit in <strong>Singapur</strong><br />
vorhanden ist und auch kein Mindestkapital vorausgesetzt wird. Die Gründung ist jedoch<br />
aufwendiger.<br />
Gründungsverfahren<br />
Jedes in <strong>Singapur</strong> ansässige Unternehmen muß vor Aufnahme seiner <strong>Geschäftstätigkeit</strong><br />
im singapurischen Handelsregister, der "Accounting and Corporate Regulatory<br />
Authority“ (ACRA) eingetragen werden. Lediglich das Repräsentanzbüro wird beim<br />
International Enterprise registriert; für alle anderen Rechtsformen ist das Handelsregister<br />
zuständig.<br />
Die Gründungskosten für eine Zweigniederlassung sind wesentlich höher als die einer<br />
GmbH des singapurischen Rechts ("Private Limited Company").<br />
Zudem erfordert die Gründung und Bilanzierung einer Zweigniederlassung (Branch)<br />
einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Gründungsunterlagen und Bilanzen des<br />
deutschen Stammhauses in <strong>Singapur</strong> vorgelegt und übersetzt werden müssen.<br />
Deshalb gründen ausländische Firmen in aller Regel eine Private Limited Company,<br />
welche der deutschen GmbH entspricht.<br />
Messewesen<br />
Der Standort <strong>Singapur</strong>, in der Mitte Asiens, ist ein idealer Ausgangspunkt für Messen<br />
und Ausstellungen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 154