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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Zwar gibt es in Einzelfällen Ausnahmen, aber i.d.R. wird eine Repräsentanz in <strong>Singapur</strong><br />

zunächst für 1 Jahr genehmigt, wobei Verlängerung beantragt werden kann. Allerdings<br />

sollte der Zeitraum von 3 Jahren nicht überschritten werden, da nach Ablauf dieses<br />

Zeitraumes davon ausgegangen wird, dass nun alle wesentlichen Vorbereitungen für<br />

eine aktive <strong>Geschäftstätigkeit</strong> getroffen wurden.<br />

Das "Representative Office" darf auch Personal einstellen und unterliegt dann aber den<br />

Arbeitgeberpflichten nach singapurischem Recht. Dazu zählt z.B. auch die Zahlung der<br />

anteiligen Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer in den "Central Provident<br />

Fund", die Ausstellung von Lohnbescheinigungen und das Ausländerrecht.<br />

Neben dem „Representative office“ besteht für ausländische Firmen auch die<br />

Möglichkeit eine Zweigniederlassung ("Branch") zu gründen.<br />

Die Zweigniederlassung ist rechtlicher Bestandteil des deutschen Unternehmens,<br />

insofern haftet dieses auch für sämtliche Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung in<br />

<strong>Singapur</strong>. Die Branch kann aber im eigenen Namen Geschäfte abschlieβen.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Die „Branch“ besteht als selbständige Zweigniederlassung des deutschen Stammhauses<br />

und ist dadurch eine eigenständige Unternehmung, welche normalerweise ein eigenes<br />

Management besitzt.<br />

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass selbständige Zweigniederlassungen<br />

registrierungspflichtig sind und natürlich auch der Besteuerung anfällt.<br />

Der Vorteil einer Zweigniederlassung besteht darin, dass eine Firmeneinheit in <strong>Singapur</strong><br />

vorhanden ist und auch kein Mindestkapital vorausgesetzt wird. Die Gründung ist jedoch<br />

aufwendiger.<br />

Gründungsverfahren<br />

Jedes in <strong>Singapur</strong> ansässige Unternehmen muß vor Aufnahme seiner <strong>Geschäftstätigkeit</strong><br />

im singapurischen Handelsregister, der "Accounting and Corporate Regulatory<br />

Authority“ (ACRA) eingetragen werden. Lediglich das Repräsentanzbüro wird beim<br />

International Enterprise registriert; für alle anderen Rechtsformen ist das Handelsregister<br />

zuständig.<br />

Die Gründungskosten für eine Zweigniederlassung sind wesentlich höher als die einer<br />

GmbH des singapurischen Rechts ("Private Limited Company").<br />

Zudem erfordert die Gründung und Bilanzierung einer Zweigniederlassung (Branch)<br />

einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Gründungsunterlagen und Bilanzen des<br />

deutschen Stammhauses in <strong>Singapur</strong> vorgelegt und übersetzt werden müssen.<br />

Deshalb gründen ausländische Firmen in aller Regel eine Private Limited Company,<br />

welche der deutschen GmbH entspricht.<br />

Messewesen<br />

Der Standort <strong>Singapur</strong>, in der Mitte Asiens, ist ein idealer Ausgangspunkt für Messen<br />

und Ausstellungen.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 154

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