ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Vor Einreichung der Satzung beim ROC muß sie ordnungsgemäß abgestempelt werden.<br />
Die Stempelgebühren betragen RM 200,-- für das Original sowie RM 20,-- für jede Kopie<br />
der Satzung.<br />
Die Sdn. Bhd. erlangt Rechtsfähigkeit mit der Erteilung des Certificate of Incorporation<br />
durch das Registry of Companies und kann damit ihre <strong>Geschäftstätigkeit</strong> aufnehmen.<br />
Für die Gründung der Gesellschaft fallen Registergebühren an, die nach der Höhe des<br />
genehmigten Kapitals (authorized capital) gestaffelt sind. Diese betragen RM 1.000 für<br />
ein Gesellschaftskapital bis zu RM 100.000 und steigen degressiv auf maximal 70.000<br />
RM (Companies (Amendment of Schedules) Order, 2nd Schedule, Sections 7, 337, 373).<br />
Richtlinien für Kapitalbeteiligungen an malaysischen Unternehmen<br />
Überblick<br />
Für Kapitalbeteiligungen an malaysischen Unternehmen gibt es Vorschriften, die zum<br />
einen die Frage betreffen, welcher Prozentsatz des Kapitals von einem ausländischen<br />
Unternehmen gehalten werden darf (foreign equity guidelines), und zum anderen,<br />
welche Kapitalanteile Bumiputeras (ethnischen Malayen und Urvölkern) vorbehalten sind.<br />
Die letztere Regelung dient dazu, den Bumiputeras eine Stellung in der Wirtschaft<br />
ein<strong>zur</strong>äumen, die ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Derzeit ist die ethnische<br />
Zusammensetzung wie folgt zu beziffern:<br />
Malayen ca. 56 %<br />
Chinesen ca. 34 %<br />
Inder ca. 10 %<br />
Die gegenwärtigen Richtlinien <strong>zur</strong> Kapitalbeteiligung sind zum einen im sechsten<br />
Fünfjahresplan (1991-1995) niedergelegt; weiterhin hat das Ministerium für<br />
Internationalen Handel und Industrie (MIDA) im August 1998 eine bemerkenswerte<br />
Liberalisierung einiger Investitionsrichtlinien als Reaktion auf die Asienkrise erlassen.<br />
Aufgrund dieser Liberalisierung können ausländische Investoren im verarbeitenden<br />
Gewerbe nunmehr grundsätzlich 100 % des Eigenkapitals halten. In bestimmten<br />
Ausnahmefällen bleibt es dagegen bei der bisherigen Regelung. Im Folgenden werden<br />
deshalb zunächst die Auswirkungen der Liberalisierung dargestellt. Daraufhin folgt eine<br />
Zusammenfassung der in den übrigen Fällen weiterhin gültigen Altregelung.<br />
Grundsatz hinsichtlich des verarbeitenden Gewerbes<br />
Aufgrund der Veränderungen in bezug auf die Bestimmungen <strong>zur</strong> Verteilung des<br />
Eigenkapitals stellt sich die Situation für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe<br />
nunmehr wie folgt dar:<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 79