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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Investitionsschutzabkommen<br />

Die malaysische Regierung hat mit zahlreichen Ländern, unter denen sich auch<br />

Deutschland befindet, Verträge zum Schutz von Investitionen abgeschlossen. Ein<br />

Investitionsschutzabkommen bietet dem ausländischen Investor:<br />

Schutz vor willkürlicher Verstaatlichung und Enteignung;<br />

sofortige und angemessene Entschädigung im Falle von Verstaatlichung oder<br />

Enteignung;<br />

uneingeschränkten Transfer von Gewinnen, Kapital und sonstigen Einkünften;<br />

Beilegung von Investitionsstreitigkeiten gemäß der Convention on the Settlement of<br />

Investment Disputes, der Malaysia seit 1966 als Mitglied angehört.<br />

Regionales Arbitragezentrum<br />

Das Kuala Lumpur Regional Centre for Arbitration wurde 1978 unter der<br />

Schirmherrschaft des Asian-African Legal Consultative Committee (AALCC) und mit der<br />

Unterstützung der malaysischen Regierung eingerichtet. Das Arbitragezentrum ist für die<br />

asiatische und pazifische Region zuständig. Es ist eine gemeinnützige Organisation, die<br />

eingerichtet worden ist, um Parteien, die in Produktion, Handel und anderen Geschäften<br />

in und mit dieser Region tätig sind, eine Möglichkeit <strong>zur</strong> Schlichtung von<br />

Auseinandersetzungen zu bieten.<br />

Investitionsanreize<br />

Das malaysische Steuerrecht enthält diverse Investitionsanreize im<br />

Investitionsförderungsgesetz von 1986 (Promotion of Investments Act, 1986), im<br />

Einkommenssteuergesetz von 1967 (Income Tax Act, 1967), im Zollgesetz von 1967<br />

(Custom Tax Act, 1967) im Verkaufssteuergesetz von 1972 (Sales Tax Act, 1972) und<br />

dem Verbrauchssteuergesetz von 1976 (Excise Act 1976)<br />

Im folgenden seien die wichtigsten Investitionsanreize dargestellt.<br />

Förderungsfähige Industriezweige<br />

Erste Voraussetzung für die Gewährung einer Steuererleichterung ist die Einstufung der<br />

steuerpflichtigen Person als Resident.<br />

Weiterhin muß entweder die unternehmerische Tätigkeit als „geförderte Aktivität“ oder<br />

das hergestellte Gut als „gefördertes Produkt“ anerkannt sein.<br />

Fördermaßnahmen und Freibeträge<br />

In diesen Bereichen können folgende Fördermaßnahmen und Freibeträge gewährt<br />

werden:<br />

Gewährung des Pionierstatus;<br />

Steuerbefreiung für Investitionen (Investment Tax Allowance);<br />

Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance);<br />

Förderung von industriellen Strukturanpassungsmaßnahmen (Incentives for Industrial<br />

Adjustment);<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 81

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