ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Investitionsschutzabkommen<br />
Die malaysische Regierung hat mit zahlreichen Ländern, unter denen sich auch<br />
Deutschland befindet, Verträge zum Schutz von Investitionen abgeschlossen. Ein<br />
Investitionsschutzabkommen bietet dem ausländischen Investor:<br />
Schutz vor willkürlicher Verstaatlichung und Enteignung;<br />
sofortige und angemessene Entschädigung im Falle von Verstaatlichung oder<br />
Enteignung;<br />
uneingeschränkten Transfer von Gewinnen, Kapital und sonstigen Einkünften;<br />
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten gemäß der Convention on the Settlement of<br />
Investment Disputes, der Malaysia seit 1966 als Mitglied angehört.<br />
Regionales Arbitragezentrum<br />
Das Kuala Lumpur Regional Centre for Arbitration wurde 1978 unter der<br />
Schirmherrschaft des Asian-African Legal Consultative Committee (AALCC) und mit der<br />
Unterstützung der malaysischen Regierung eingerichtet. Das Arbitragezentrum ist für die<br />
asiatische und pazifische Region zuständig. Es ist eine gemeinnützige Organisation, die<br />
eingerichtet worden ist, um Parteien, die in Produktion, Handel und anderen Geschäften<br />
in und mit dieser Region tätig sind, eine Möglichkeit <strong>zur</strong> Schlichtung von<br />
Auseinandersetzungen zu bieten.<br />
Investitionsanreize<br />
Das malaysische Steuerrecht enthält diverse Investitionsanreize im<br />
Investitionsförderungsgesetz von 1986 (Promotion of Investments Act, 1986), im<br />
Einkommenssteuergesetz von 1967 (Income Tax Act, 1967), im Zollgesetz von 1967<br />
(Custom Tax Act, 1967) im Verkaufssteuergesetz von 1972 (Sales Tax Act, 1972) und<br />
dem Verbrauchssteuergesetz von 1976 (Excise Act 1976)<br />
Im folgenden seien die wichtigsten Investitionsanreize dargestellt.<br />
Förderungsfähige Industriezweige<br />
Erste Voraussetzung für die Gewährung einer Steuererleichterung ist die Einstufung der<br />
steuerpflichtigen Person als Resident.<br />
Weiterhin muß entweder die unternehmerische Tätigkeit als „geförderte Aktivität“ oder<br />
das hergestellte Gut als „gefördertes Produkt“ anerkannt sein.<br />
Fördermaßnahmen und Freibeträge<br />
In diesen Bereichen können folgende Fördermaßnahmen und Freibeträge gewährt<br />
werden:<br />
Gewährung des Pionierstatus;<br />
Steuerbefreiung für Investitionen (Investment Tax Allowance);<br />
Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance);<br />
Förderung von industriellen Strukturanpassungsmaßnahmen (Incentives for Industrial<br />
Adjustment);<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 81