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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Sind sämtliche Unterlagen eingereicht und in Ordnung, so kann nach Ablauf von fünf<br />

Arbeitstagen - so zumindest die Vorgabe - der "Letter of Registration" ausgestellt<br />

werden. Erst dann darf der Handel beginnen oder können weitere Verträge mit<br />

Unterhändlern abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Registrierung beträgt - solange<br />

keine kürzere Frist vertraglich stipuliert wurde - zwei Jahre. Danach ist eine Erneuerung<br />

der Laufzeit möglich. Der Vertreter ist verpflichtet, alle sechs Monate einen<br />

Geschäftsbericht (Corporate Activity Report) beim Department of Trade abzuliefern.<br />

Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<br />

Das Unternehmen hat den Vertragspartner über die Besonderheiten des Produktes zu<br />

schulen und über Weiterentwicklungen zu informieren. Bei Garantiepflicht von mehr als<br />

einem Jahr stehen auch der After-Sales-Service sowie die Belieferung mit Ersatzteilen<br />

auf der Hausaufgabenliste. Der Vertreter verpflichtet sich hingegen, Firmengeheimnisse<br />

für sich zu behalten und eine dem Vertrag entsprechende organisatorische und<br />

personelle Infrastruktur bereit zu stellen. Der Rest wird vertraglich festgelegt. Dabei geht<br />

es um die Kompetenz von Marketingaktivitäten - auch überregional, die Nutzung von<br />

Logos und Werbematerialien, Sorgfalts- und Informationspflicht des Vertreters, PR-<br />

Maßnahmen, Schulungen, das Ausmaß der Berichterstattung der Vertretung, die<br />

Erstattung von Werbe- und Reisekosten und so weiter. Diese Dinge, so berichten<br />

Wirtschaftsvertreter, werden individuell, produktabhängig beziehungsweise nach<br />

Firmenphilosophie ausgehandelt.<br />

Vertragsbeendigung<br />

Gesetzlich gibt es fünf zulässige Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung. Einfach<br />

ist es, wenn sich beide Parteien auf eine Beendigung der Zusammenarbeit einigen.<br />

Zwangsläufig geschieht dies, wenn eine Seite Konkurs anmeldet oder aus anderen<br />

Gründen den Geschäftsbetrieb einstellt. Wenn ein zeitlich begrenzter Vertretungsvertrag<br />

nicht verlängert wird oder die Rechte auf eine andere Person oder Firma transferiert<br />

werden, liegt ebenfalls eine Auflösung vor.<br />

Problematisch ist es, wenn ein Unternehmen mit der Leistung des Handelsvertreters<br />

unzufrieden ist und sich deshalb von ihm trennen möchte. Eine derartige<br />

Vertragsauflösung ist ohnehin nur durchsetzbar, wenn bestimmte Mindestanforderungen,<br />

wie Umsatzziele, vertraglich stipuliert wurden. Aber selbst dann ist es nicht<br />

selbstverständlich, dass die Auflösung vor Gericht durchgesetzt werden kann. Offiziell<br />

läuft eine derartige Vertragsbeendigung unter der Kategorie "beiderseitiges<br />

Einvernehmen". Keine der Parteien soll ihr Gesicht verlieren. In jedem Fall ist dem<br />

Handelsministerium eine gütliche Trennung schriftlich zu bestätigen. Erfolgt dies drei<br />

Monate nach der Auflösung nicht, so wird die Registrierung ungültig, und es kann ein<br />

neuer Vertreter unter Vertrag genommen werden.<br />

Eröffnung einer Repräsentanz<br />

Der Aktionsradius einer Handelsrepräsentanz ist auf dem Archipel sehr begrenzt. Sie<br />

darf nur in Ausnahmen (Einkaufsrepräsentanz) vertragliche Beziehungen eingehen,<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 26

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