ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Steuerrechtliche Rahmenbedingungen<br />
Ausländische Investoren stehen in Vietnam einer Vielzahl steuerlicher Regelungen<br />
gegenüber. Die meisten Unternehmen werden von den nachfolgenden Steuern betroffen:<br />
Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax<br />
Various Withholding Taxes,<br />
Value Added Tax (VAT)<br />
Import and Export Duties,<br />
Vereinzelt sind neben einer Vielzahl weiterer Besteuerungsmöglichkeiten auch folgende<br />
Steuern zu beachten:<br />
Special Sales Tax,<br />
Natural Resources Rax,<br />
Property Tax.<br />
Nachfolgend sollen die besonderen Merkmale der einzelnen Steuerarten schematisch<br />
dargestellt werden. Wobei wegen der Komplexität von steuerrechtlichen Fragen,<br />
insbesondere in Kombination mit Doppelbesteuerungsfragen, zu einer<br />
einzelfallbezogenen Beratung geraten wird.<br />
Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax<br />
Der Körperschaftssteuersatz in Vietnam liegt bei 28 %. Abhängig vom jeweiligen<br />
Betätigungsfeld und dem jeweiligen Standort des Unternehmens, sind eine Reihe von<br />
Reduzierungen und Befreiungen möglich. Bei einem Investitionsvorhaben innerhalb<br />
einer vom Staat ausgewiesenen Industriezone sind beispielsweise Reduzierungen auf<br />
10 %, 15 % oder 20 % für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren ab Beginn des Jahres, in<br />
dem der Gewinn erzielt wird, möglich. Danach springt der Steuersatz in der Regel auf<br />
den allgemeingültigen Satz von 28 % <strong>zur</strong>ück. Für Unternehmen in der Öl- und<br />
Gasbranche können hingegen Steuersätze von 28 % bis zu 50 % anfallen. Zu beachten<br />
ist, dass die vormals großzügige Gewährung derartiger Steuererleichterungen aufgrund<br />
des WTO-Beitritts stark eingeschränkt wurde.<br />
Withholding Tax<br />
Eine Besteuerungspflicht kann ebenfalls bei der grenzüberschreitenden Zahlung von<br />
Zinsen, Lizenz- und Nutzungsgebühren, bei Geldleistungen an Vertragspartner, die<br />
keine vietnamesische Investitionslizenz besitzen („foreign contractors“), sowie<br />
Mietverträgen mit grenzüberschreitendem Bezug bestehen. Der Steuersatz errechnet<br />
sich dabei nach der Höhe des eingesetzten Kapitals. In der Regel wird dieser 10 % der<br />
Transfersumme betragen. Bezogen auf den Einzelfall sind jedoch vor allem die jeweils<br />
anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.<br />
Value Added Tax (VAT)<br />
In Anlehnung an das europäische Umsatzsteuersystem ist auf alle von einem<br />
Unternehmen erbrachten entgeltlichen Leistungen eine Umsatz- beziehungsweise<br />
Mehrwertsteuer von 10 % zu erheben, welche wiederum mit der errichteten Vorsteuer zu<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 229