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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Steuerrechtliche Rahmenbedingungen<br />

Ausländische Investoren stehen in Vietnam einer Vielzahl steuerlicher Regelungen<br />

gegenüber. Die meisten Unternehmen werden von den nachfolgenden Steuern betroffen:<br />

Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax<br />

Various Withholding Taxes,<br />

Value Added Tax (VAT)<br />

Import and Export Duties,<br />

Vereinzelt sind neben einer Vielzahl weiterer Besteuerungsmöglichkeiten auch folgende<br />

Steuern zu beachten:<br />

Special Sales Tax,<br />

Natural Resources Rax,<br />

Property Tax.<br />

Nachfolgend sollen die besonderen Merkmale der einzelnen Steuerarten schematisch<br />

dargestellt werden. Wobei wegen der Komplexität von steuerrechtlichen Fragen,<br />

insbesondere in Kombination mit Doppelbesteuerungsfragen, zu einer<br />

einzelfallbezogenen Beratung geraten wird.<br />

Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax<br />

Der Körperschaftssteuersatz in Vietnam liegt bei 28 %. Abhängig vom jeweiligen<br />

Betätigungsfeld und dem jeweiligen Standort des Unternehmens, sind eine Reihe von<br />

Reduzierungen und Befreiungen möglich. Bei einem Investitionsvorhaben innerhalb<br />

einer vom Staat ausgewiesenen Industriezone sind beispielsweise Reduzierungen auf<br />

10 %, 15 % oder 20 % für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren ab Beginn des Jahres, in<br />

dem der Gewinn erzielt wird, möglich. Danach springt der Steuersatz in der Regel auf<br />

den allgemeingültigen Satz von 28 % <strong>zur</strong>ück. Für Unternehmen in der Öl- und<br />

Gasbranche können hingegen Steuersätze von 28 % bis zu 50 % anfallen. Zu beachten<br />

ist, dass die vormals großzügige Gewährung derartiger Steuererleichterungen aufgrund<br />

des WTO-Beitritts stark eingeschränkt wurde.<br />

Withholding Tax<br />

Eine Besteuerungspflicht kann ebenfalls bei der grenzüberschreitenden Zahlung von<br />

Zinsen, Lizenz- und Nutzungsgebühren, bei Geldleistungen an Vertragspartner, die<br />

keine vietnamesische Investitionslizenz besitzen („foreign contractors“), sowie<br />

Mietverträgen mit grenzüberschreitendem Bezug bestehen. Der Steuersatz errechnet<br />

sich dabei nach der Höhe des eingesetzten Kapitals. In der Regel wird dieser 10 % der<br />

Transfersumme betragen. Bezogen auf den Einzelfall sind jedoch vor allem die jeweils<br />

anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.<br />

Value Added Tax (VAT)<br />

In Anlehnung an das europäische Umsatzsteuersystem ist auf alle von einem<br />

Unternehmen erbrachten entgeltlichen Leistungen eine Umsatz- beziehungsweise<br />

Mehrwertsteuer von 10 % zu erheben, welche wiederum mit der errichteten Vorsteuer zu<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 229

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