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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Approved Operational Headquarters<br />

Der Begriff „Approved Operational Headquarters“ bezieht sich auf lokal eingetragene<br />

Gesellschaften in einheimischem oder ausländischem Eigentum, die für<br />

Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias sogenannte<br />

qualifizierende Dienstleistungen erbringen. Unternehmen, die über ein umfangreiches<br />

Netzwerk an verbundenen Gesellschaften außerhalb Malaysias verfügen, die gut am<br />

Markt etabliert sind, eine gewisse Größenordnung in bezug auf Anlagevermögen und,<br />

insbesondere qualifiziertes und technisch ausgebildetes, Personal aufweisen, können<br />

bei dem Secretary General des Ministry of Finance (Tax Analysis Division) anerkannten<br />

OHQ-Status beantragen. Dabei sollte die von einem Revisor bestätigte Bilanz mit<br />

eingereicht werden. Für die Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische<br />

Arbeitskräfte muß wie bei Repräsentanzen verfahren werden.<br />

Investitionsanreize:<br />

Um in den Genuß zahlreicher Steuer- und anderer Vergünstigungen zu kommen, sollte:<br />

Das eingezahlte Kapital mindestens RM 0,5 Millionen betragen;<br />

Der Gesamtaufwand pro Jahr mindestens RM 1,5 Millionen betragen;<br />

Das Unternehmen über mindestens drei Direktoren verfügen;<br />

Das Unternehmen mehr als zwei verbundenen Unternehmen außerhalb Malaysias<br />

dienen;<br />

Das Unternehmen die malaysische Wirtschaft unterstützen.<br />

Desweiteren sollte die Gesellschaft mindestens drei der folgenden qualifizierenden<br />

Dienstleistungen für Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb<br />

Malaysias erbringen:<br />

Management und Verwaltung;<br />

Schatzmeisterei und Finanzmanagement;<br />

Beratungsleistungen in Finanzfragen;<br />

Forschung und Entwicklung;<br />

Ausbildung und Personalmanagement.<br />

Anerkannte Operational Headquarters (OHQ) müssen:<br />

Einkommen aus der Erbringung qualifizierender Dienstleistungen für;<br />

Zinsen aus Fremdwährungsdarlehen an und;<br />

Erträge aus Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für;<br />

Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias lediglich mit<br />

einem ermäßigten Satz von 10% versteuern.<br />

Nachfolgend sind weitere Vergünstigungen für anerkannte OHQ aufgeführt:<br />

Genehmigung von Expatriate-Positionen in Abhängigkeit vom Bedarf an Expertise und<br />

Fachkenntnissen. Die Dauer der Arbeitsgenehmigungen beträgt drei bis fünf Jahre;<br />

Freie Darlehensaufnahme, ohne Zentralbankgenehmigung, in Fremdwährung auf dem<br />

Inlandsmarkt im Rahmen von Schatzmeisterei- und Finanzmanagement-<br />

Dienstleistungen für verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias;<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 73

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