06.07.2014 Aufrufe

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bei der company limited by guarantee wird die Haftung durch von den Gesellschaftern<br />

für den Auflösungsfall übernommene Zahlungsgarantien begrenzt. Die Höhe der<br />

Zahlungsgarantien wird im Gesellschaftsvertrag spezifiziert. Diese Gesellschaftsform ist<br />

ausschließlich für gemeinnützige Unternehmen geeignet.<br />

Bei der company limited by shares ist die Haftung wie auch bei den deutschen<br />

Kapitalgesellschaften auf die übernommenen Kapitaleinlagen beschränkt. Ist die Einlage<br />

vollständig eingezahlt, ist die persönliche Haftung des Anteilseigners ausgeschlossen.<br />

Die company limited by shares kann als “private” und als “öffentliche” Kapitalgesellschaft<br />

ausgestaltet werden:<br />

Berhad (Bhd.)<br />

Sendirian Berhad (Sdn. Bhd.) Bhd.)<br />

= öffentliche Gesellschaft<br />

= private Gesellschaft<br />

Im Gegensatz <strong>zur</strong> „privaten“ Sendirian Berhad können bei der „öffentlichen“ Berhad<br />

Gesellschaftsanteile in Form von Aktien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.<br />

Die Aktien sind frei übertragbar. Die Berhad entspricht damit der deutschen<br />

Aktiengesellschaft. Zur öffentlichen Emission von Aktien muß die Gesellschaft einen<br />

Emissionsprospekt nach den Vorschriften des Companies Act 1965 erstellen. Die<br />

beabsichtigte Emission muß der Aufsichtsbehörde (Securities Commission) <strong>zur</strong><br />

Genehmigung vorgelegt werden. Danach kann der Emissionsprospekt im<br />

Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die Bhd. kann dann, sofern sie die von der<br />

Börse von Kuala Lumpur (KLSE) festgesetzten Bedingungen erfüllt, die Notierung und<br />

den Handel ihrer Aktien an der Börse beantragen.<br />

Die Sendirian. Berhad. ist strukturell und funktionell mit der deutschen GmbH<br />

vergleichbar. Sie ist für ausländische Investoren, die in Malaysia eine<br />

Tochtergesellschaft gründen möchten, in nahezu allen Fällen die geeignete<br />

Gesellschaftsform. Bei entsprechendem Wachstum und Kapitalbedarf kann sie später<br />

gemäß Paragraph 26 des Companies Act 1965 in eine Berhad (Aktiengesellschaft)<br />

umgewandelt werden.<br />

Die Gesellschaft muß mindestens zwei Gesellschafter haben, es sei denn alle Anteile<br />

werden von einer Holdinggesellschaft gehalten. Wird die Mindestzahl für mehr als sechs<br />

Monate unterschritten, drohen dem Alleingesellschafter eine Geldstrafe sowie die<br />

unbeschränkte Haftung für in dieser Zeit entstandene Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

(Sect. 36 Companies Act 1965).<br />

Die Gesellschaft muß einen amtlich eingetragenen Sitz in Malaysia haben, an dem<br />

sämtliche gesetzlich erforderlichen Dokumente geführt werden. Es muß ein in Malaysia<br />

zugelassener Abschlußprüfer (auditor) und ein Company Secretary bestellt werden.<br />

Letzterer ist für die Einhaltung aller Rechts-, Verfahrens- und Formvorschriften bei<br />

gesellschaftsrechtlich relevanten Vorgängen zuständig. Er muß eine natürliche Person<br />

mit Hauptwohnsitz in Malaysia sein und Mitglied einer zugelassenen Berufsvereinigung<br />

oder beim Gesellschaftsregister registriert sein. Das Unternehmen muß ferner<br />

mindestens zwei Direktoren mit Hauptwohnsitz in Malaysia haben. Die malaysische<br />

Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Daneben können “foreign directors” bestellt<br />

werden.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!