ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Mit Ausnahme bestimmter Branchen sind alle neuen Projekte in der verarbeitenden<br />
Industrie, inkl. Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen <strong>zur</strong> Diversifizierung von den<br />
herrschenden Kapital- und Exportvorschriften ausgenommen.<br />
Ausländische Investoren können also grundsätzlich 100 v.H. des Eigenkapitals halten,<br />
ohne einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produktion exportieren zu müssen.<br />
Ausnahmefälle im Bereich des verarbeitenden Gewerbes<br />
In bestimmten Ausnahmefällen gilt – ebenso wie für die Wirtschaftssektoren außerhalb<br />
des produzierenden Bereichs - weiterhin die Altregelung. Diese Ausnahmefälle betreffen<br />
die Branchen: Papierverpackung, Kunststoffverpackung, Plastikspritzgutkomponenten,<br />
Galvanisierung und Metallverformung, Kabelherstellung, Druck und Stahlbau.<br />
(Alt-)Regelung bezüglich der übrigen Wirtschaftssektoren<br />
Die in diesem Kapitel behandelte Altregelung findet weiterhin auf die o.g. Ausnahmefälle<br />
im verarbeitenden Gewerbe sowie auf alle übrigen Bereiche außerhalb des<br />
produzierenden Sektors Anwendung.<br />
Grundsatz<br />
Grundsätzlich soll nach der Altregelung der ausländische Kapitalanteil höchstens 30%<br />
und der Bumiputera-Anteil mindestens 30% betragen. Die restlichen 40% können auf<br />
malaysische Nicht-Bumiputeras verteilt werden.<br />
Bei neugegründeten Unternehmen außerhalb des produzierenden Sektors gewährt das<br />
Foreign Investment Committee (FIC), die zuständige Aufsichtsbehörde für diese<br />
Sektoren, eine einjährige Gnadenfrist, bis zu deren Ende diese Kapitalaufteilung<br />
hergestellt werden muß. Dies gibt dem ausländischen Investor in der Regel genügend<br />
Zeit, einen geeigneten malaysischen Partner zu finden. Sollte zum Ablauf der<br />
einjährigen Frist ein solcher zuverlässiger Partner noch nicht in Sicht sein, kann<br />
gegebenenfalls eine Fristverlängerung gewährt werden.<br />
Schutz ausländischer Investitionen<br />
Eigenkapitalbesitz<br />
Die genehmigte Eigenkapitalverteilung eines Unternehmens muß zu keinem Zeitpunkt<br />
umstrukturiert werden, auch dann nicht, wenn die Produktionskapazität erhöht oder das<br />
Produktionsprogramm erweitert wird. Voraussetzung ist natürlich, daß das Unternehmen<br />
im übrigen den Bedingungen der Produktionslizenz entspricht und die<br />
Rahmenbedingungen des Projektes gleich bleiben.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 80