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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Mit Ausnahme bestimmter Branchen sind alle neuen Projekte in der verarbeitenden<br />

Industrie, inkl. Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen <strong>zur</strong> Diversifizierung von den<br />

herrschenden Kapital- und Exportvorschriften ausgenommen.<br />

Ausländische Investoren können also grundsätzlich 100 v.H. des Eigenkapitals halten,<br />

ohne einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produktion exportieren zu müssen.<br />

Ausnahmefälle im Bereich des verarbeitenden Gewerbes<br />

In bestimmten Ausnahmefällen gilt – ebenso wie für die Wirtschaftssektoren außerhalb<br />

des produzierenden Bereichs - weiterhin die Altregelung. Diese Ausnahmefälle betreffen<br />

die Branchen: Papierverpackung, Kunststoffverpackung, Plastikspritzgutkomponenten,<br />

Galvanisierung und Metallverformung, Kabelherstellung, Druck und Stahlbau.<br />

(Alt-)Regelung bezüglich der übrigen Wirtschaftssektoren<br />

Die in diesem Kapitel behandelte Altregelung findet weiterhin auf die o.g. Ausnahmefälle<br />

im verarbeitenden Gewerbe sowie auf alle übrigen Bereiche außerhalb des<br />

produzierenden Sektors Anwendung.<br />

Grundsatz<br />

Grundsätzlich soll nach der Altregelung der ausländische Kapitalanteil höchstens 30%<br />

und der Bumiputera-Anteil mindestens 30% betragen. Die restlichen 40% können auf<br />

malaysische Nicht-Bumiputeras verteilt werden.<br />

Bei neugegründeten Unternehmen außerhalb des produzierenden Sektors gewährt das<br />

Foreign Investment Committee (FIC), die zuständige Aufsichtsbehörde für diese<br />

Sektoren, eine einjährige Gnadenfrist, bis zu deren Ende diese Kapitalaufteilung<br />

hergestellt werden muß. Dies gibt dem ausländischen Investor in der Regel genügend<br />

Zeit, einen geeigneten malaysischen Partner zu finden. Sollte zum Ablauf der<br />

einjährigen Frist ein solcher zuverlässiger Partner noch nicht in Sicht sein, kann<br />

gegebenenfalls eine Fristverlängerung gewährt werden.<br />

Schutz ausländischer Investitionen<br />

Eigenkapitalbesitz<br />

Die genehmigte Eigenkapitalverteilung eines Unternehmens muß zu keinem Zeitpunkt<br />

umstrukturiert werden, auch dann nicht, wenn die Produktionskapazität erhöht oder das<br />

Produktionsprogramm erweitert wird. Voraussetzung ist natürlich, daß das Unternehmen<br />

im übrigen den Bedingungen der Produktionslizenz entspricht und die<br />

Rahmenbedingungen des Projektes gleich bleiben.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 80

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