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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Gewerblicher Rechtsschutz in <strong>Singapur</strong><br />

Nicht nur beim Export von Hochtechnologie, sondern immer mehr auch bei allgemeinen<br />

grenzüberschreitenden Transaktionen spielen Fragen der Gewährung des Schutzes am<br />

geistigen Eigentum – der sog. gewerbliche Rechtsschutz (also Patent- und<br />

Markenschutz, Industriedesign, Urheber- und ähnliche Schutzrechte) – eine<br />

herausragende Rolle. Das gilt insbesondere schon im Stadium der<br />

Standortentscheidung. Im Fall <strong>Singapur</strong>s muss trotz eines fehlenden Hinterlands die<br />

Standortkonkurrenz <strong>zur</strong> Volksrepublik China und zu Indien, ganz besonders aber die zu<br />

anderen Anrainer- und <strong>ASEAN</strong>-Staaten (z.B. Malaysia, Indonesien, Philippinen,<br />

Thailand, usw.) in Betracht gezogen werden. Dessen war sich die politische Führung<br />

<strong>Singapur</strong>s bewusst. Und so ist durch sehr weitgehende Gesetzesänderungen, zuletzt<br />

gegen Mitte 2006, eine immense Stärkung gewerblicher Schutzrechte herbeigeführt<br />

worden. Heute kann sich der Stadtstaat – und das zu Recht – rühmen, im Hinblick auf<br />

den Schutz gewerblicher Schutzrechte Europa und den USA in keiner Weise<br />

nachzustehen. <strong>Singapur</strong> ist zudem Vertragsstaat zu allen relevanten internationalen<br />

Abkommen.<br />

Zwar kann <strong>Singapur</strong> z.B. bei Patentanmeldungen keine eigene Rechercheabteilung<br />

vorweisen. Das ist indes kein Nachteil, weil das lokale Amt, genannt IPOS, mit<br />

führenden Patentämtern (z.B. Australien) Kooperationsabkommen geschlossen hat.<br />

Diese Ämter führen die technischen Prüfungen durch. Wegen Kontingentierung besteht<br />

deshalb sogar ein gewisser Zeitvorteil. Weiterhin ist von Vorteil, dass <strong>Singapur</strong> mit einer<br />

Reihe von wichtigen Industriestaaten Freihandelsabkommen (FTA) geschlossen hat.<br />

Zumindest die neueren (ganz besonders mit den USA und Indien) sehen eine<br />

weitgehende Liberalisierung – und deshalb Anerkennung des Status – im gewerblichen<br />

Rechtsschutz vor. Auf diese Weise kann <strong>Singapur</strong> z.B. hinsichtlich Exporte nach Japan<br />

Standortvorteile innerhalb Südostasien vorweisen.<br />

Zusammen mit einem effizienten lokalen gerichtlichen Rechts- und Vollstreckungs-<br />

Schutz einerseits und dem inzwischen anerkannt effektiven alternativen Rechtsschutz<br />

andererseits (<strong>Singapur</strong> als internationaler Schiedsstandort) bewegen sich ausländische<br />

Investoren auf einem sehr sicheren Terrain.<br />

Standortförderung durch das Economic Development Board (EDB)<br />

Das EDB erhöht über diverse Förderprogramme die Attraktivität des Standortes<br />

<strong>Singapur</strong> für Unternehmen. Die Förderung erfolgt unter anderem über die Gewährung<br />

von Steuervorteilen und die Zahlung von Zuschüssen. Insbesondere fördert das EDB die<br />

Ansiedlung regionaler und internationaler Headquarter.<br />

Das Headquarters Programm des EDB begünstigt Unternehmen ab einer gewissen<br />

Größe, die diverse Headquarter Funktionen (mindestens 3 davon) in Bezug auf<br />

Niederlassungen im Ausland (mindestens 3 davon) in <strong>Singapur</strong> konzentrieren. Zu den<br />

Headquarter Funktionen gehören unter anderem strategische Planung, generelles<br />

Management und Verwaltung, Marketing, Verwaltung des geistigen Eigentums,<br />

Schulung des Personals, Forschung und Entwicklung, Einkauf und Distribution,<br />

Buchhaltung, Produktion.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 169

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