ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Gewerblicher Rechtsschutz in <strong>Singapur</strong><br />
Nicht nur beim Export von Hochtechnologie, sondern immer mehr auch bei allgemeinen<br />
grenzüberschreitenden Transaktionen spielen Fragen der Gewährung des Schutzes am<br />
geistigen Eigentum – der sog. gewerbliche Rechtsschutz (also Patent- und<br />
Markenschutz, Industriedesign, Urheber- und ähnliche Schutzrechte) – eine<br />
herausragende Rolle. Das gilt insbesondere schon im Stadium der<br />
Standortentscheidung. Im Fall <strong>Singapur</strong>s muss trotz eines fehlenden Hinterlands die<br />
Standortkonkurrenz <strong>zur</strong> Volksrepublik China und zu Indien, ganz besonders aber die zu<br />
anderen Anrainer- und <strong>ASEAN</strong>-Staaten (z.B. Malaysia, Indonesien, Philippinen,<br />
Thailand, usw.) in Betracht gezogen werden. Dessen war sich die politische Führung<br />
<strong>Singapur</strong>s bewusst. Und so ist durch sehr weitgehende Gesetzesänderungen, zuletzt<br />
gegen Mitte 2006, eine immense Stärkung gewerblicher Schutzrechte herbeigeführt<br />
worden. Heute kann sich der Stadtstaat – und das zu Recht – rühmen, im Hinblick auf<br />
den Schutz gewerblicher Schutzrechte Europa und den USA in keiner Weise<br />
nachzustehen. <strong>Singapur</strong> ist zudem Vertragsstaat zu allen relevanten internationalen<br />
Abkommen.<br />
Zwar kann <strong>Singapur</strong> z.B. bei Patentanmeldungen keine eigene Rechercheabteilung<br />
vorweisen. Das ist indes kein Nachteil, weil das lokale Amt, genannt IPOS, mit<br />
führenden Patentämtern (z.B. Australien) Kooperationsabkommen geschlossen hat.<br />
Diese Ämter führen die technischen Prüfungen durch. Wegen Kontingentierung besteht<br />
deshalb sogar ein gewisser Zeitvorteil. Weiterhin ist von Vorteil, dass <strong>Singapur</strong> mit einer<br />
Reihe von wichtigen Industriestaaten Freihandelsabkommen (FTA) geschlossen hat.<br />
Zumindest die neueren (ganz besonders mit den USA und Indien) sehen eine<br />
weitgehende Liberalisierung – und deshalb Anerkennung des Status – im gewerblichen<br />
Rechtsschutz vor. Auf diese Weise kann <strong>Singapur</strong> z.B. hinsichtlich Exporte nach Japan<br />
Standortvorteile innerhalb Südostasien vorweisen.<br />
Zusammen mit einem effizienten lokalen gerichtlichen Rechts- und Vollstreckungs-<br />
Schutz einerseits und dem inzwischen anerkannt effektiven alternativen Rechtsschutz<br />
andererseits (<strong>Singapur</strong> als internationaler Schiedsstandort) bewegen sich ausländische<br />
Investoren auf einem sehr sicheren Terrain.<br />
Standortförderung durch das Economic Development Board (EDB)<br />
Das EDB erhöht über diverse Förderprogramme die Attraktivität des Standortes<br />
<strong>Singapur</strong> für Unternehmen. Die Förderung erfolgt unter anderem über die Gewährung<br />
von Steuervorteilen und die Zahlung von Zuschüssen. Insbesondere fördert das EDB die<br />
Ansiedlung regionaler und internationaler Headquarter.<br />
Das Headquarters Programm des EDB begünstigt Unternehmen ab einer gewissen<br />
Größe, die diverse Headquarter Funktionen (mindestens 3 davon) in Bezug auf<br />
Niederlassungen im Ausland (mindestens 3 davon) in <strong>Singapur</strong> konzentrieren. Zu den<br />
Headquarter Funktionen gehören unter anderem strategische Planung, generelles<br />
Management und Verwaltung, Marketing, Verwaltung des geistigen Eigentums,<br />
Schulung des Personals, Forschung und Entwicklung, Einkauf und Distribution,<br />
Buchhaltung, Produktion.<br />
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