06.07.2014 Aufrufe

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zwischen Deutschland und Indonesien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA), dass am 28.12.1991 in Kraft getreten ist und das frühere DBA von 1977 ersetzt<br />

hat.<br />

Arbeitsrecht<br />

In Indonesien besteht zwischenzeitlich eine große Vielzahl an arbeitsrechtlichen<br />

Bestimmungen, die nicht einheitlich kodifiziert sind. Im Folgenden sollen deshalb nur<br />

einige wenige individualarbeitsrechtliche Aspekte beleuchtet werden.<br />

Arbeitsverhältnisse werden regelmässig durch individualvertragliche Abreden zwischen<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Da der Gesetzgeber jedoch zum Ausgleich<br />

gewisser Machtdisparitäten den Arbeitsvertrag nicht alleine von den Vertragspartnern<br />

ausgehandelt wissen will, existiert eine Vielzahl von Bestimmungen, die den<br />

Arbeitsvertrag zwingend beeinflussen.<br />

Arbeitnehmerorganisationen<br />

In Unternehmen mit zehn oder mehr Arbeitnehmern müssen betriebsratsähnliche<br />

Arbeiternehmerorganisationen gebildet werden, die die Interessen der Arbeitnehmer<br />

vertreten. Zudem ist unter gleichen Voraussetzungen vorgeschrieben, dass der<br />

Arbeitgeber Unternehmensvorschriften erlässt, in denen die Arbeitsbedingungen<br />

detailliert dargestellt sind und von den Arbeitnehmern eingesehen werden können.<br />

Mindestlöhne<br />

Mindestlohnregelungen werden jährlich durch den Arbeitsminister oder den einzelnen<br />

Provinzen erlassen, wobei die Mindestlöhne für die jeweiligen Provinzen gesondert<br />

festgesetzt werden. Der durchschnittliche Arbeitslohn in Indonesien betrug im Jahre<br />

2006 Euro 75,00.<br />

Zulässige Wochenarbeitszeit<br />

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, wobei sich die Arbeitszeit auf<br />

fünf Tage in der Woche verteilen soll. Notwendige Mehrarbeit bis zu 54 Wochenstunden<br />

und 6 Tagen begründen die Verpflichtung des Arbeitgebers <strong>zur</strong> Zahlung eines<br />

Überstundengeldes, <strong>zur</strong> Einräumung von Essenszeiten und <strong>zur</strong> Abgeltung der freien<br />

Wochentage mindestens zweimal im Monat.<br />

Überstundengeld<br />

Für die Berechnung des Überstundengeldes wurden präzise Kalkulationsregeln<br />

aufgestellt. Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Betrag, der sich aus Grundgehalt,<br />

Zulagen und gegebenenfalls dem Wert der gewährten Naturalien ergibt. Danach<br />

berechnet sich das Überstundengeld wie folgt:<br />

- Für Überstunden an normalen Wochentagen ist für die erste Überstunde das<br />

Eineinhalbfache und für alle folgenden Überstunden das Zweifache des<br />

Stundenlohnes zu zahlen.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!