ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Zwischen Deutschland und Indonesien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(DBA), dass am 28.12.1991 in Kraft getreten ist und das frühere DBA von 1977 ersetzt<br />
hat.<br />
Arbeitsrecht<br />
In Indonesien besteht zwischenzeitlich eine große Vielzahl an arbeitsrechtlichen<br />
Bestimmungen, die nicht einheitlich kodifiziert sind. Im Folgenden sollen deshalb nur<br />
einige wenige individualarbeitsrechtliche Aspekte beleuchtet werden.<br />
Arbeitsverhältnisse werden regelmässig durch individualvertragliche Abreden zwischen<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Da der Gesetzgeber jedoch zum Ausgleich<br />
gewisser Machtdisparitäten den Arbeitsvertrag nicht alleine von den Vertragspartnern<br />
ausgehandelt wissen will, existiert eine Vielzahl von Bestimmungen, die den<br />
Arbeitsvertrag zwingend beeinflussen.<br />
Arbeitnehmerorganisationen<br />
In Unternehmen mit zehn oder mehr Arbeitnehmern müssen betriebsratsähnliche<br />
Arbeiternehmerorganisationen gebildet werden, die die Interessen der Arbeitnehmer<br />
vertreten. Zudem ist unter gleichen Voraussetzungen vorgeschrieben, dass der<br />
Arbeitgeber Unternehmensvorschriften erlässt, in denen die Arbeitsbedingungen<br />
detailliert dargestellt sind und von den Arbeitnehmern eingesehen werden können.<br />
Mindestlöhne<br />
Mindestlohnregelungen werden jährlich durch den Arbeitsminister oder den einzelnen<br />
Provinzen erlassen, wobei die Mindestlöhne für die jeweiligen Provinzen gesondert<br />
festgesetzt werden. Der durchschnittliche Arbeitslohn in Indonesien betrug im Jahre<br />
2006 Euro 75,00.<br />
Zulässige Wochenarbeitszeit<br />
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, wobei sich die Arbeitszeit auf<br />
fünf Tage in der Woche verteilen soll. Notwendige Mehrarbeit bis zu 54 Wochenstunden<br />
und 6 Tagen begründen die Verpflichtung des Arbeitgebers <strong>zur</strong> Zahlung eines<br />
Überstundengeldes, <strong>zur</strong> Einräumung von Essenszeiten und <strong>zur</strong> Abgeltung der freien<br />
Wochentage mindestens zweimal im Monat.<br />
Überstundengeld<br />
Für die Berechnung des Überstundengeldes wurden präzise Kalkulationsregeln<br />
aufgestellt. Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Betrag, der sich aus Grundgehalt,<br />
Zulagen und gegebenenfalls dem Wert der gewährten Naturalien ergibt. Danach<br />
berechnet sich das Überstundengeld wie folgt:<br />
- Für Überstunden an normalen Wochentagen ist für die erste Überstunde das<br />
Eineinhalbfache und für alle folgenden Überstunden das Zweifache des<br />
Stundenlohnes zu zahlen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 33