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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Förderungsmaßnahmen für High-Tech-Industrien;<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung industrieller Verknüpfungen;<br />

Exportförderung (Export Promotion and Double Deduction);<br />

Förderungsmaßnahmen im Bereich der Einfuhrzölle;<br />

Infrastrukturfreibetrag (Infrastructure Allowance);<br />

Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung;<br />

Fördermaßnahmen für berufliche Bildung;<br />

Fördermaßnahmen für Operational Headquarters (OHQ);<br />

Fördermaßnahmen für Internationale Beschaffungszentren (IPCs);<br />

Tourismusförderung;<br />

Förderungsmaßnahmen für Software-Entwicklung und Computer und Güter der<br />

Informationstechnologie;<br />

Förderungsmaßnahmen für Lagerung, Verwertung und Entsorgung von Gift- und<br />

Sondermüll;<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung malaysischer Markenprodukte.<br />

Pionierstatus<br />

Der Pionierstatus wird einzelfallabhängig bei besonders förderungswürdigen Projekten<br />

vom Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI) gewährt. Sofern er<br />

zuerkannt wird, berechtigt er dazu, lediglich 30% des Gewinns mit 9% zu versteuern<br />

und den übrigen Gewinn steuerfrei zu verwenden. Die Steuerbefreiung gilt für fünf Jahre,<br />

beginnend mit der Produktionsaufnahme.<br />

In bestimmten Bereichen an der Ostküste der malaysischen Halbinsel („Östlicher<br />

Korridor“) und den Bundesstaaten Sabah und Sarawak (Borneo) kann eine<br />

Steuerbefreiung von 85% des Gewinns gewährt werden.<br />

Steuerfreibetrag für Investitionen (Investment Tax Allowance, ITA)<br />

Der Investitionsfreibetrag kann allen Steuerpflichtigen, die in einem förderungsfähigen<br />

Industriezweig tätig sind, alternativ zum Pionierstatus gewährt werden. Im Falle der<br />

Anerkennung wird ein Freibetrag bis zu 60% der direkt durch die Investition<br />

verursachten Kosten, die innerhalb der ersten fünf Jahre entstanden sind, gewährt. Der<br />

Freibetrag kann gegen 70% des Gewinns im Veranlagungsjahr verrechnet werden. Es<br />

ist allerdings möglich, den unverbrauchten Betrag vorzutragen, bis er vollständig<br />

aufgezehrt ist.<br />

Auch im Falle des Investitionsfreibetrages gelten andere Grenzwerte in dem „Östlichen<br />

Korridor“ der Halbinsel sowie in Ostmalaysia. Hier ist ein maximaler Freibetrag von bis<br />

zu 80% der gesamten Investitionskosten zulässig. Allerdings ist der Freibetrag ebenfalls<br />

beschränkt, nämlich auf 85% des Gewinns im Veranlagungsjahr.<br />

Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance)<br />

Ein Steuerfreibetrag für Reinvestitionen wird Produktionsunternehmen, die seit<br />

mindestens zwölf Monaten tätig sind, für Investitionen gewährt, die der Erweiterung der<br />

Produktionskapazität, der Rationalisierung und Modernisierung von Produktionsanlagen<br />

oder der Diversifizierung des Produktionsprogramms dienen. Dabei muß die<br />

Reinvestition zu einer Steigerung der Produktivität führen. Hierzu wird als Maßstab der<br />

Prozeß-Effizienz-Quotient herangezogen, der sich folgendermaßen berechnen läßt:<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 82

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