ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Förderungsmaßnahmen für High-Tech-Industrien;<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung industrieller Verknüpfungen;<br />
Exportförderung (Export Promotion and Double Deduction);<br />
Förderungsmaßnahmen im Bereich der Einfuhrzölle;<br />
Infrastrukturfreibetrag (Infrastructure Allowance);<br />
Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung;<br />
Fördermaßnahmen für berufliche Bildung;<br />
Fördermaßnahmen für Operational Headquarters (OHQ);<br />
Fördermaßnahmen für Internationale Beschaffungszentren (IPCs);<br />
Tourismusförderung;<br />
Förderungsmaßnahmen für Software-Entwicklung und Computer und Güter der<br />
Informationstechnologie;<br />
Förderungsmaßnahmen für Lagerung, Verwertung und Entsorgung von Gift- und<br />
Sondermüll;<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung malaysischer Markenprodukte.<br />
Pionierstatus<br />
Der Pionierstatus wird einzelfallabhängig bei besonders förderungswürdigen Projekten<br />
vom Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI) gewährt. Sofern er<br />
zuerkannt wird, berechtigt er dazu, lediglich 30% des Gewinns mit 9% zu versteuern<br />
und den übrigen Gewinn steuerfrei zu verwenden. Die Steuerbefreiung gilt für fünf Jahre,<br />
beginnend mit der Produktionsaufnahme.<br />
In bestimmten Bereichen an der Ostküste der malaysischen Halbinsel („Östlicher<br />
Korridor“) und den Bundesstaaten Sabah und Sarawak (Borneo) kann eine<br />
Steuerbefreiung von 85% des Gewinns gewährt werden.<br />
Steuerfreibetrag für Investitionen (Investment Tax Allowance, ITA)<br />
Der Investitionsfreibetrag kann allen Steuerpflichtigen, die in einem förderungsfähigen<br />
Industriezweig tätig sind, alternativ zum Pionierstatus gewährt werden. Im Falle der<br />
Anerkennung wird ein Freibetrag bis zu 60% der direkt durch die Investition<br />
verursachten Kosten, die innerhalb der ersten fünf Jahre entstanden sind, gewährt. Der<br />
Freibetrag kann gegen 70% des Gewinns im Veranlagungsjahr verrechnet werden. Es<br />
ist allerdings möglich, den unverbrauchten Betrag vorzutragen, bis er vollständig<br />
aufgezehrt ist.<br />
Auch im Falle des Investitionsfreibetrages gelten andere Grenzwerte in dem „Östlichen<br />
Korridor“ der Halbinsel sowie in Ostmalaysia. Hier ist ein maximaler Freibetrag von bis<br />
zu 80% der gesamten Investitionskosten zulässig. Allerdings ist der Freibetrag ebenfalls<br />
beschränkt, nämlich auf 85% des Gewinns im Veranlagungsjahr.<br />
Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance)<br />
Ein Steuerfreibetrag für Reinvestitionen wird Produktionsunternehmen, die seit<br />
mindestens zwölf Monaten tätig sind, für Investitionen gewährt, die der Erweiterung der<br />
Produktionskapazität, der Rationalisierung und Modernisierung von Produktionsanlagen<br />
oder der Diversifizierung des Produktionsprogramms dienen. Dabei muß die<br />
Reinvestition zu einer Steigerung der Produktivität führen. Hierzu wird als Maßstab der<br />
Prozeß-Effizienz-Quotient herangezogen, der sich folgendermaßen berechnen läßt:<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 82