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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Bei der Vereinbarung von Basisgehältern und Provisionssätzen ist eine Gratwanderung<br />

zwischen Verhandlungsgeschick und Marktverständnis angesagt. Zu beachten ist, dass<br />

neben der Handelsspanne für das Produkt erhebliche Zusatzkosten anfallen. Dies<br />

geschieht teilweise ohne Belege, was das Vertrauensverhältnis zu dem Vertreter<br />

anspannen kann. Dabei geht es nicht nur um zusätzliche Aufwendungen für<br />

Auftragsvergaben oder notwendige Lizenzierungen. Selbst bei dem ohnehin schon<br />

kostspieligen Transport der Ware tauchen Kosten auf, die nicht im Ursprungskalkül<br />

enthalten waren.<br />

Von vornherein sollte dies durch eine relativ starre Kalkulation berücksichtigt werden, die<br />

gewisse Puffer für Zuwendungen beinhaltet. Somit liegt es am Geschick des<br />

Handelsvertreters, das für sich Bestmögliche zu verhandeln, und der Lieferant kann mit<br />

konkreten Margen kalkulieren. Letztere variieren je nach Produkt, Marktsituation und<br />

Konjunkturlage so stark, dass kaum allgemeingültige Angaben möglich sind. Auf jeden<br />

Fall sollte sich der Lieferant gegen Devisenschwankungen absichern und ebenfalls die<br />

schwankende Zinsentwicklung auf dem Archipel im Auge behalten. Letztere spielt<br />

insofern eine Rolle, als dass viele Lieferanten in die Position gedrängt werden, den<br />

Kunden Kreditzugeständnisse ein<strong>zur</strong>äumen. Ob dies dann in die alleinige Verantwortung<br />

des Vertreters fallen soll, muss im Vorfeld geklärt sein.<br />

Ohnehin ist es ratsam, so viele Dinge wie möglich im Vorfeld vertraglich zu regeln, denn<br />

ein vorzeitiger Wechsel des Vertreters ist schwierig. Andererseits können konkrete<br />

Zielvorgaben mit Kündigungsfolge bei Nichterreichen nur schwer vertraglich stipuliert<br />

werden. Daher raten Rechtsexperten zu kurzen Laufzeiten bei den Vereinbarungen, die<br />

mit einer Verlängerungsoption garniert werden. Eigeninvestitionen können nur selten<br />

von indonesischer Seite erwartet werden, ist zu hören. Dementsprechend konkret sollten<br />

die vertraglichen Bedingungen formuliert werden. Die Höhe der Provision ist in erster<br />

Linie vertragsabhängig. Denn dort ist geregelt, inwieweit der Vertreter<br />

Marketingaufgaben von der Beratung bis hin zum Kundenservice zu erledigen hat.<br />

Neben den Formalitäten darf bei der Zusammenarbeit der persönliche Kontakt nicht zu<br />

kurz kommen. Regelmäßige Besuche dienen in erster Linie der Kontrolle, jedoch werden<br />

diese auch aus Harmoniebedürfnissen von der Gegenseite erwartet. Oftmals empfiehlt<br />

es sich, vor Ort Schulungen durchzuführen oder für eine gewisse Zeit einen technischen<br />

Berater aus Europa einfliegen zu lassen. Dadurch werden dann zwei Fliegen mit einer<br />

Klappe geschlagen.<br />

Arten von Vertriebspartnern<br />

Offiziell wird auch in Indonesien die Unterscheidung zwischen Eigenhändler,<br />

Kommissionär und Handelsvertreter vorgenommen. In der Praxis sieht es jedoch so aus,<br />

dass eine indonesische Firma sowohl als Eigenhändler als auch als Handelsvertreter<br />

fungiert. Unterschieden wird ferner zwischen Vermittlungsagent und Sales Agent.<br />

Inwieweit letzterer verpflichtet ist, Kundendienstleistungen zu erbringen, oder die<br />

Befugnis hat, Zahlungen der Klienten entgegenzunehmen, muss vertraglich geregelt<br />

sein. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist es obligatorisch, einen Alleinvertreter<br />

einzuschalten. Dies ist auf Grund von gesetzlichen Regelungen auch in verschiedenen<br />

anderen Bereichen erforderlich. Beispielsweise kann im Falle einer Lizenzierungspflicht<br />

die Lizenz lediglich exklusiv an ein Unternehmen in Indonesien erteilt werden, so dass<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 24

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