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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Gleichstellung von in- und ausländischer Unternehmen sowie die Beschränkung<br />

staatlicher Einflussnahme in das Marktgeschehen. Der rechtliche Umsetzungsprozess<br />

ist – sofern nicht bereits vollzogen - gegenwärtig in vollem Gange, wobei zu beachten ist,<br />

dass Vietnam in manchen Gebieten auf Grund der weitgreifenden Eingeständnisse eine<br />

stufenweise Umsetzung von bis zu sieben Jahren gewährt wurde und auch Anwendung<br />

findet.<br />

Beispielsweise sind viele Zugangsbeschränkungen für Investoren in vergangener Zeit<br />

aufgehoben worden oder ist mit deren (stufenweise) Aufhebung zu rechen.<br />

Insbesondere können entgegen der früheren Investitionsbeschränkung nunmehr auch<br />

reine Handelsniederlassungen ausländischer Investoren in Vietnam gegründet werden.<br />

Momentan ist dies jedoch nur in Form eines „Joint Venture“ mit einer ausländischen<br />

Beteiligungsobergrenze von 49 % möglich. Ab dem 01.01.2008 entfällt auch diese<br />

Obergrenze. Ab dem 01.09.2009 ist es dann auch in diesem Bereich zulässig<br />

Gesellschaften zu gründen, welche ganz unter ausländischer Kontrolle stehen. Zu<br />

beachten bleibt, dass der für diese Investitionsform zulässige Produktkatalog noch stark<br />

eingeschränkt bleibt.<br />

In wieweit und in welchem Tempo sich die gesetzlichen Änderungen tatsächlich in der<br />

Praxis umsetzen lassen wird genau zu beobachten sein.<br />

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen<br />

Eine "foreign investment enterprise" (FIE) kann auf direktem Wege oder durch eine<br />

sogenannte „employment service agency“ vietnamesische Arbeitnehmer anstellen. Nach<br />

Abschluss des Einstellungsprozesses muss die FIE bei der örtlich zuständigen Behörde<br />

eine Liste der eingestellten Arbeitnehmer einreichen. Die Anstellung von ausländischen<br />

Arbeitskräften ist der FIE nur in dem Maße und dem Zeitrahmen erlaubt, in dem<br />

vietnamesische Arbeitnehmer die erforderlichen Fähigkeiten nicht beziehungsweise<br />

noch nicht aufweisen. Die Einsatzbereiche für ausländische Arbeitskräfte sind daher in<br />

erster Linie auf Managementpositionen und andere Bereiche mit höchster Qualifizierung<br />

und/oder Berufserfahrung begrenzt. Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften<br />

ist darüber hinaus nur gestattet, sofern die FIE für die vietnamesischen Arbeitskräfte<br />

Schulungsmöglichkeiten bereitstellt, welche geeignet sind die vietnamesischen<br />

Arbeitskräfte in kürzester Zeit zum Ersatz der ausländischen Arbeitnehmer zu befähigen.<br />

Hinzu kommt, dass die ausländischen Arbeitskräfte nicht mehr als 3 % der<br />

Gesamtarbeitskräfte der Firma ausmachen sollten. In der Vergangenheit wurden die<br />

Beschränkungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern jedoch<br />

äußerst unternehmerfreundlich gehandhabt.<br />

Mindestlöhne<br />

Mit Wirkung zum 1. Februar 2006 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in ausländisch<br />

investierten Firmen erhöht. Der Mindestlohn eines einfachen Arbeiters im Bereich der<br />

Fertigung beträgt nunmehr:<br />

In Hanoi und HCMC 55 USD (zuvor 45 USD);<br />

In den Vororten von Hanoi und HCMC sowie unter anderem in den Städten Haiphong,<br />

Halong City, Bien Hoa, Vung Tau 50 USD (zuvor 40 USD);<br />

In den übrigen Gebieten 45 USD (zuvor 35 USD).<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 227

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