ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gleichstellung von in- und ausländischer Unternehmen sowie die Beschränkung<br />
staatlicher Einflussnahme in das Marktgeschehen. Der rechtliche Umsetzungsprozess<br />
ist – sofern nicht bereits vollzogen - gegenwärtig in vollem Gange, wobei zu beachten ist,<br />
dass Vietnam in manchen Gebieten auf Grund der weitgreifenden Eingeständnisse eine<br />
stufenweise Umsetzung von bis zu sieben Jahren gewährt wurde und auch Anwendung<br />
findet.<br />
Beispielsweise sind viele Zugangsbeschränkungen für Investoren in vergangener Zeit<br />
aufgehoben worden oder ist mit deren (stufenweise) Aufhebung zu rechen.<br />
Insbesondere können entgegen der früheren Investitionsbeschränkung nunmehr auch<br />
reine Handelsniederlassungen ausländischer Investoren in Vietnam gegründet werden.<br />
Momentan ist dies jedoch nur in Form eines „Joint Venture“ mit einer ausländischen<br />
Beteiligungsobergrenze von 49 % möglich. Ab dem 01.01.2008 entfällt auch diese<br />
Obergrenze. Ab dem 01.09.2009 ist es dann auch in diesem Bereich zulässig<br />
Gesellschaften zu gründen, welche ganz unter ausländischer Kontrolle stehen. Zu<br />
beachten bleibt, dass der für diese Investitionsform zulässige Produktkatalog noch stark<br />
eingeschränkt bleibt.<br />
In wieweit und in welchem Tempo sich die gesetzlichen Änderungen tatsächlich in der<br />
Praxis umsetzen lassen wird genau zu beobachten sein.<br />
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen<br />
Eine "foreign investment enterprise" (FIE) kann auf direktem Wege oder durch eine<br />
sogenannte „employment service agency“ vietnamesische Arbeitnehmer anstellen. Nach<br />
Abschluss des Einstellungsprozesses muss die FIE bei der örtlich zuständigen Behörde<br />
eine Liste der eingestellten Arbeitnehmer einreichen. Die Anstellung von ausländischen<br />
Arbeitskräften ist der FIE nur in dem Maße und dem Zeitrahmen erlaubt, in dem<br />
vietnamesische Arbeitnehmer die erforderlichen Fähigkeiten nicht beziehungsweise<br />
noch nicht aufweisen. Die Einsatzbereiche für ausländische Arbeitskräfte sind daher in<br />
erster Linie auf Managementpositionen und andere Bereiche mit höchster Qualifizierung<br />
und/oder Berufserfahrung begrenzt. Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften<br />
ist darüber hinaus nur gestattet, sofern die FIE für die vietnamesischen Arbeitskräfte<br />
Schulungsmöglichkeiten bereitstellt, welche geeignet sind die vietnamesischen<br />
Arbeitskräfte in kürzester Zeit zum Ersatz der ausländischen Arbeitnehmer zu befähigen.<br />
Hinzu kommt, dass die ausländischen Arbeitskräfte nicht mehr als 3 % der<br />
Gesamtarbeitskräfte der Firma ausmachen sollten. In der Vergangenheit wurden die<br />
Beschränkungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern jedoch<br />
äußerst unternehmerfreundlich gehandhabt.<br />
Mindestlöhne<br />
Mit Wirkung zum 1. Februar 2006 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in ausländisch<br />
investierten Firmen erhöht. Der Mindestlohn eines einfachen Arbeiters im Bereich der<br />
Fertigung beträgt nunmehr:<br />
In Hanoi und HCMC 55 USD (zuvor 45 USD);<br />
In den Vororten von Hanoi und HCMC sowie unter anderem in den Städten Haiphong,<br />
Halong City, Bien Hoa, Vung Tau 50 USD (zuvor 40 USD);<br />
In den übrigen Gebieten 45 USD (zuvor 35 USD).<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 227