ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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keinen Außenhandel betreiben sowie allgemein keine Geldtransaktionen <strong>zur</strong><br />
Geschäftsabwicklung vornehmen. Dennoch ist diese Form der Präsenz ein beliebtes<br />
Modell für ausländische Unternehmen, um die eigenen Interessen vor Ort zu vertreten.<br />
Schließlich ist der Aufwand einer derartigen Büroeröffnung aus finanziellen,<br />
organisatorischen und personellen Gesichtspunkten gering.<br />
Während ein Teil der Repräsentanzen den späteren Markteintritt erleichtern sollen,<br />
indem Marktforschung sowie Kontaktanbahnung im Vordergrund stehen, dienen andere<br />
Büros <strong>zur</strong> Unterstützung der bestehenden Geschäftsaktivitäten. Beispielsweise<br />
erledigen Industrieunternehmen ihre Controlling- oder Marktforschungsaufgaben über<br />
ein "Representative Office". Eine ebenfalls beliebte Konstellation ist die Einrichtung<br />
eines derartigen Büros als zusätzliches Kontrollorgan zu einer Handelsvertretung vor Ort.<br />
Als Repräsentant kann grundsätzlich jede indonesische natürliche oder juristische<br />
Person sowie jede ausländische natürliche Person fungieren. Drei Arbeitnehmer müssen<br />
dabei mindestens beschäftigt werden. Erforderlich ist die Hinterlegung eines Deposits<br />
bei der Bank Indonesia (5 Mio. Rp für Ausländer; 1 Mio. Rp für Indonesier), das nach<br />
Vertragsauflösung <strong>zur</strong>ückerstattet wird. Unterschieden wird zwischen nationalen und<br />
regionalen Repräsentanzbüros.<br />
Das "National Representative Office" benötigt eine Genehmigung durch das<br />
Handelsministerium. Die Laufzeit beträgt jeweils zwei Jahre, jedoch kann nach Ablauf<br />
der Frist stets ein Neuantrag gestellt werden. Dies ist auch notwendig, wenn der<br />
Repräsentant gewechselt wird. Das Gesetz unterscheidet zwischen Verkaufs- und<br />
Einkaufsrepräsentanzen. Den Verkaufsrepräsentanzen ist jegliche Art von Handel oder<br />
Anbahnung sowie Abwicklung von Geschäftsabschlüssen untersagt. Erlaubt sind<br />
hingegen Produktwerbung, Marktforschung oder Überwachung des Verkaufs.<br />
Einkaufsrepräsentanzen dürfen zwar selbständig Verträge abschließen, jedoch lediglich<br />
unter der Prämisse, dass es sich um Einkaufsverträge handelt. In Indonesien kann<br />
bislang grundsätzlich lediglich eine Repräsentanz eröffnet werden, so dass die Wahl<br />
zwangsläufig im Regelfall auf Jakarta fällt.<br />
Ein "Regional Representative Office" dient <strong>zur</strong> Überwachung und Steuerung von<br />
anderen Aktivitäten des Unternehmens im südostasiatischen Raum. Voraussetzung ist<br />
demnach, dass der Antragsteller bereits anderweitig in Indonesien geschäftlich tätig ist<br />
und zusätzlich eine weitere Geschäftsaktivität innerhalb der Region nachweisen kann.<br />
Selbst darf die regionale Handelsrepräsentanz - analog <strong>zur</strong> Verkaufsrepräsentanz -<br />
keine Geschäfte abschließen. Unbefristete Genehmigungen erteilen die<br />
Investitionsbehörde BKPM sowie seit Beginn der Dezentralisierung die jeweils<br />
zuständige regionale Investitionsbehörde.<br />
Durch das Doppelsteuerabkommen zwischen Deutschland und Indonesien ist ein<br />
deutsches "Representative Office" auf dem Archipel nicht körperschafts-<br />
(einkommensteuer-)pflichtig. Trotzdem empfiehlt die Deutsch-Indonesische<br />
Handelskammer (EKONID) die strikte Befolgung der steuerlichen Rahmenvorschriften,<br />
da es in der Vergangenheit Fälle gab, bei denen es schon zu einer steuerlichen<br />
Veranlagung kam. Der Repräsentant selbst ist einkommensteuerpflichtig mit<br />
Steuersätzen, die in einer Bandbreite zwischen 5 und 35% gestaffelt sind. Zu beachten<br />
ist, dass Firmen-Incentives (Wohngeld, Heimatfreiflüge etc.) seit 1992 auch als<br />
steuerpflichtiges Einkommen gelten. Es ist zu empfehlen, die Dienste eines<br />
Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.<br />
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