07.07.2014 Aufrufe

Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen

Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen

Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 10 -<br />

Die Überprüfung <strong>des</strong> Namens <strong>des</strong> Schiffes, <strong>des</strong> Flugzeugs o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Namens<br />

<strong>der</strong> Einrichtung auf hoher See genügt nicht.<br />

- warenbezogene Beschränkungen:<br />

keine Beson<strong>der</strong>heiten<br />

- län<strong>der</strong>bezogene Beschränkungen:<br />

Maßgeblich für die Prüfung, ob län<strong>der</strong>bezogene Beschränkungen<br />

(Embargovorschriften) betroffen sein könnten, sind grundsätzlich die für das in<br />

<strong>der</strong> AM ausgewiesene Bestimmungsland beziehungsweise die für das Land<br />

<strong>der</strong> Endbestimmung <strong>der</strong> Waren geltenden Vorschriften. Bei <strong>der</strong> Verwendung<br />

von „Q-Codierungen“ <strong>der</strong>ISO-alpha-2-Co<strong>des</strong> sind län<strong>der</strong>bezogene<br />

Beschränkungen jedoch in Bezug auf die Nationalität <strong>des</strong> Schiffes<br />

(Flaggenstaat), die Nationalität <strong>des</strong> Flugzeugs (Land <strong>der</strong> Registrierung) o<strong>der</strong><br />

die Nationalität <strong>des</strong> Betreibers <strong>der</strong> Anlage auf hoher See zu prüfen.<br />

4.3 Verkehrsbeschränkungen i.V.m. <strong>der</strong> VO (EU) Nr. 267/2012<br />

„RestriktiveMaßnahmen gegen Iran“ und weiteren Län<strong>der</strong>n<br />

Für Lieferungen in den Iran ist unabhängig vom Beför<strong>der</strong>ungsmittel<br />

grundsätzlich eine Vorabanmeldung i.S.d. Artikels 36 <strong>der</strong> VO (EU) Nr.<br />

267/2012 (E-VSF A 02 01-31) abzugeben.<br />

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Vorabanmeldung ist auch in an<strong>der</strong>en<br />

Embargo-Verordnungen geregelt (z. B. für Lieferungen nach Eritrea, Libyen,<br />

Nordkorea, Syrien und Somalia).<br />

Die Abgabe einer mündlichen o<strong>der</strong> konkludenten AM ist zudem<br />

ausgeschlossen.<br />

5. Welche Fristen sind für die Abgabe <strong>der</strong> AM zu beachten?<br />

Für die Abgabe <strong>der</strong> AM vor Abfahrt/Abflug sind keine Fristen zu beachten. Daher<br />

können weitestgehend Vereinfachungen genutzt werden, beispielsweise<br />

vereinfachte Verfahren für zugelassene Ausführer mit monatlicher<br />

Sammelanmeldung nach Artikel 285a Abs. 1a ZK-DVO 6 .<br />

5 Artikel 235 ZK-DVO (E-VSF Z 02 05), § 16a AWV (E-VSF A 01 51), E-VSF A 06 10 Abs. 334, 335<br />

mb.doc 10/48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!