Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen
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sind als Arbeitshilfe für die Praxis gedacht. Die Erläuterungen zu den in den Tabellen<br />
verwendeten Abkürzungen entnehmen Sie bitte dem Anhang II.<br />
Die nachstehenden Tabellen sind wie folgt anzuwenden:<br />
1. Anhand <strong>der</strong> in den Überschriften <strong>der</strong> jeweiligen Tabelle bezeichneten Art <strong>der</strong><br />
Warenlieferung können Sie die Tabelle ermitteln, die auf Ihre Fallkonstellation<br />
anwendbar ist.<br />
2. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> für Ihre Fallkonstellation ermittelten Tabelle können Sie<br />
innerhalb <strong>der</strong> anhand <strong>des</strong> beabsichtigten Ablaufs <strong>der</strong> tatsächlichen Lieferung<br />
(Spalten: Ausfuhrzollstelle, Vorratslager, Vorratslager Schiff, Vorratslager,<br />
Flugzeug, Schiff, Flugzeug, Plattform, Liegeort, Ausgangszollstelle) die Fallart<br />
bestimmen. Die jeweiligen Fallarten sind in den Tabellen auf <strong>der</strong> linken Seite mit<br />
einer laufenden Nummer versehen.<br />
3. Ausgehend von <strong>der</strong> jeweiligen Fallart können Sie <strong>der</strong> rechten Spalte („Angaben in<br />
<strong>der</strong> Ausfuhranmeldung“) die in <strong>der</strong> entsprechenden AM/AM-AE zu machenden<br />
Angaben entnehmen.<br />
Dabei gilt für<br />
● „allgm.“ → Angaben, die sowohl für die zollrechtliche AM als auch für die AM-<br />
AE gelten<br />
● „AM“ → Angaben ausschließlich für die AM<br />
● „AM-AE“ → Angaben ausschließlich für die AM-AE<br />
4. Der Spalte „Überwachung“ können Sie im Falle <strong>der</strong> Lieferung von MO-Waren mit<br />
AE entnehmen, ob Sie das KE T5 verwenden müssen o<strong>der</strong> ob eine<br />
Empfangsbestätigung (EB) z.B. <strong>der</strong> Schiffsleitung <strong>des</strong> bezugsberechtigten Schiffes<br />
zum Nachweis <strong>des</strong> Ausgangs <strong>der</strong> Ware aus dem Zollgebiet <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
ausreichend ist.<br />
5. Aus <strong>der</strong> Spalte „Statistik“ ergeben sich die für Sie zu erfüllenden statistischen<br />
Meldepflichten (Extra-/Intra-Mitteilung o<strong>der</strong> Intrastat).<br />
6. Den Spalten „Beför<strong>der</strong>ungsdokument“ sowie „KN8“ können Sie die<br />
Beson<strong>der</strong>heiten entnehmen, die im Falle <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung<br />
mb.doc 30/48