07.07.2014 Aufrufe

Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen

Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen

Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 30 -<br />

sind als Arbeitshilfe für die Praxis gedacht. Die Erläuterungen zu den in den Tabellen<br />

verwendeten Abkürzungen entnehmen Sie bitte dem Anhang II.<br />

Die nachstehenden Tabellen sind wie folgt anzuwenden:<br />

1. Anhand <strong>der</strong> in den Überschriften <strong>der</strong> jeweiligen Tabelle bezeichneten Art <strong>der</strong><br />

Warenlieferung können Sie die Tabelle ermitteln, die auf Ihre Fallkonstellation<br />

anwendbar ist.<br />

2. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> für Ihre Fallkonstellation ermittelten Tabelle können Sie<br />

innerhalb <strong>der</strong> anhand <strong>des</strong> beabsichtigten Ablaufs <strong>der</strong> tatsächlichen Lieferung<br />

(Spalten: Ausfuhrzollstelle, Vorratslager, Vorratslager Schiff, Vorratslager,<br />

Flugzeug, Schiff, Flugzeug, Plattform, Liegeort, Ausgangszollstelle) die Fallart<br />

bestimmen. Die jeweiligen Fallarten sind in den Tabellen auf <strong>der</strong> linken Seite mit<br />

einer laufenden Nummer versehen.<br />

3. Ausgehend von <strong>der</strong> jeweiligen Fallart können Sie <strong>der</strong> rechten Spalte („Angaben in<br />

<strong>der</strong> Ausfuhranmeldung“) die in <strong>der</strong> entsprechenden AM/AM-AE zu machenden<br />

Angaben entnehmen.<br />

Dabei gilt für<br />

● „allgm.“ → Angaben, die sowohl für die zollrechtliche AM als auch für die AM-<br />

AE gelten<br />

● „AM“ → Angaben ausschließlich für die AM<br />

● „AM-AE“ → Angaben ausschließlich für die AM-AE<br />

4. Der Spalte „Überwachung“ können Sie im Falle <strong>der</strong> Lieferung von MO-Waren mit<br />

AE entnehmen, ob Sie das KE T5 verwenden müssen o<strong>der</strong> ob eine<br />

Empfangsbestätigung (EB) z.B. <strong>der</strong> Schiffsleitung <strong>des</strong> bezugsberechtigten Schiffes<br />

zum Nachweis <strong>des</strong> Ausgangs <strong>der</strong> Ware aus dem Zollgebiet <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

ausreichend ist.<br />

5. Aus <strong>der</strong> Spalte „Statistik“ ergeben sich die für Sie zu erfüllenden statistischen<br />

Meldepflichten (Extra-/Intra-Mitteilung o<strong>der</strong> Intrastat).<br />

6. Den Spalten „Beför<strong>der</strong>ungsdokument“ sowie „KN8“ können Sie die<br />

Beson<strong>der</strong>heiten entnehmen, die im Falle <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung<br />

mb.doc 30/48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!