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Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen

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begründeten Anlass zur Vermutung geben, dass das Schiff verbotene Güter<br />

beför<strong>der</strong>t.<br />

8. Was ist hinsichtlich <strong>des</strong> sich an Bord befindlichen Geschirrs, Bestecks,<br />

Gläser usw. zu beachten?<br />

Für <strong>der</strong>artige Ausstattungsgegenstände ist keine AM erfor<strong>der</strong>lich. Sie werden als<br />

Bestandteil bzw. Zubehör <strong>des</strong> Beför<strong>der</strong>ungsmittels angesehen und können nach<br />

Artikel 231 Buchst. b) i.V.m. Artikel 233 Abs. 1 Buchst. b) ZK-DVO (E-VSF Z 02<br />

05) konkludent zur Ausfuhr angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn Bestecke,<br />

Geschirr, Gläser usw. im Luftverkehr den Catering-Unternehmen von den<br />

Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt werden.<br />

9. Welche Beson<strong>der</strong>heiten gelten im Linienverkehr zwischen Mitgliedstaaten<br />

(MS) <strong>der</strong> Europäischen Union?<br />

Die Belieferung von Schiffen im Linienverkehr zwischen den MS über die hohe<br />

See sowie von Luftfahrzeugen im Linienverkehr zwischen den MS bedarf keiner<br />

AM, da es sich hierbei nicht um eine Ausfuhr handelt (Begriff “Linienverkehr“ s.<br />

Artikel 313a ZK-DVO), ausgenommen in den Fällen <strong>des</strong> Artikels 786 Abs. 2<br />

Buchstabe b) ZK-DVO (Beför<strong>der</strong>ung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter<br />

Steueraussetzung). Außenhandelsstatistische Meldepflichtenbleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

III.<br />

Regelungen zur Außenhandelsstatistik (AHStat)<br />

1. Vorbemerkung<br />

Mit Einführung <strong>des</strong> ZK sind auch die Ausfuhrförmlichkeiten in <strong>der</strong> EU einheitlich<br />

geregelt worden, d.h. alle Waren (Gemeinschafts- und Nichtgemeinschaftswaren),<br />

die aus dem Zollgebiet <strong>der</strong> EU bzw. dem statistischen Erhebungsgebiet ausgeführt<br />

werden, unterliegen dem im ZK und <strong>der</strong> Durchführungsverordnung festgelegten<br />

Ausfuhr- bzw. Wie<strong>der</strong>ausfuhrförmlichkeiten. In <strong>der</strong> Außenhandelsstatistik werden<br />

grundsätzlich Ein- und Ausfuhren von Waren erfasst. DESTATIS ist am deutschen<br />

Wirtschaftsraum interessiert. Die statistischen Grenzen werden durch den<br />

deutschen Wirtschaftsraum festgelegt. Das Beladen eines drittländischen<br />

mb.doc 12/48

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