2011-02: Dekor
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Helge Adolphsen<br />
6. Kriterien und Empfehlungen<br />
1. In allen Kirchen wurde und wird das Leben der Menschen, 5. Planung und Betrieb eines Kolumbariums müssen eingebunden<br />
sein in die Gemeindearbeit. Das erfordert eine<br />
der Dörfer und Städte vor Gott gebracht. Das Leben wird in<br />
ihnen gedeutet, begangen, gefeiert, beklagt und betrauert Schwerpunktbildung. Dazu gehören u. a. die Begleitung Sterbender<br />
und trauernder Angehöriger, kenntliche Gottesdienste<br />
2. Die Nutzung oder die Teilnutzung von Kirchen als Kolumbarium<br />
knüpft an die christlich geprägte Kultur der würdigen anlässlich von Beerdigungen, Gedenkgottesdienste nicht nur<br />
Bestattung und Friedhofskultur an.<br />
am Toten- und Ewigkeitssonntag, Trauerseminare.<br />
3. Die Planung eines Kolumbariums in einer Kirche muss 6. Auf eine architektonisch und künstlerisch ausgewiesene<br />
theologisch anspruchsvoll reflektiert, konzipiert, verständlich und anspruchsvolle Gestaltung ist Wert zu legen.<br />
kommuniziert und architektonisch stimmig wie lesbar umgesetzt<br />
werden.<br />
zichtet werden.<br />
7. Auf Ideenwettbewerbe und Ausschreibungen sollte nie ver-<br />
4. Unter anderem sind folgende theologische Kriterien und 8. Kolumbarien sind nach dem Gesetz Friedhöfe. Sie in Kirchen<br />
einzurichten, bedarf der Genehmigung durch die staatli-<br />
Glaubensüberzeugungen bleibend gültig: a. Christen bekennen<br />
Gott als den Schöpfer alles Lebens und als Herrn über Leben chen Stellen nach den Landesgesetzen über Friedhöfe.<br />
und Tod. b. Der Tod ist im Glauben an ihn, der Anfang, die Mitte<br />
und das Ziel unseres Weges durch die Zeit ist, Teil des Le-<br />
den Denkmalschutzämtern genehmigt werden. Ihre Gestal-<br />
9. Kolumbarien in denkmalgeschützten Kirchen müssen von<br />
bens. c. Alles Leben steht unter Gottes Schutz, also auch Trauern,<br />
Sterben und Tod. Zu wem sich Gott in der Taufe bekennt, 10. In manchen Bundesländern wird bei Doppelnutzung einer<br />
tung muss reversibel sein.<br />
den lässt er nicht mehr los. Wir sind bewahrt in Ewigkeit. d. Kirche als Gemeindekirche und als Friedhof eine strikte Trennung<br />
verlangt. Trauerfeiern bzw. Gottesdienste dürfen danach<br />
Unser persönliches Gedenken an unsere Verstorbenen gründet<br />
darin, dass Gott sich in der Taufe zu uns bekennt und unser im nicht im Friedhof stattfinden.<br />
Leben, im Sterben und im Tod gedenkt. e. Wir gehören darum 11. Das widerspricht der kirchlichen Tradition und Praxis. Kapellen<br />
stehen z. B. auf kommunalen und kirchlichen Friedhö-<br />
unterschiedslos zu der „Gemeinschaft der Heiligen“, die alle<br />
Getauften, Lebende und Tote, umfasst. – Der Glaube an den fen. Das widerspricht auch dem christlichen Verständnis vom<br />
Auferstandenen schenkt Christen die Hoffnung auf die Auferstehung<br />
der Seinen: Wir werden sein bei Gott allezeit.<br />
und der Hoffnung, des Trostes und Gedenkens.<br />
Tod als Teil des Lebens und von Kirchen als Orten der Trauer<br />
© Springer-Verlag kunst und kirche 03/<strong>2011</strong> 11