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2011-02: Dekor

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Helge Adolphsen<br />

6. Kriterien und Empfehlungen<br />

1. In allen Kirchen wurde und wird das Leben der Menschen, 5. Planung und Betrieb eines Kolumbariums müssen eingebunden<br />

sein in die Gemeindearbeit. Das erfordert eine<br />

der Dörfer und Städte vor Gott gebracht. Das Leben wird in<br />

ihnen gedeutet, begangen, gefeiert, beklagt und betrauert Schwerpunktbildung. Dazu gehören u. a. die Begleitung Sterbender<br />

und trauernder Angehöriger, kenntliche Gottesdienste<br />

2. Die Nutzung oder die Teilnutzung von Kirchen als Kolumbarium<br />

knüpft an die christlich geprägte Kultur der würdigen anlässlich von Beerdigungen, Gedenkgottesdienste nicht nur<br />

Bestattung und Friedhofskultur an.<br />

am Toten- und Ewigkeitssonntag, Trauerseminare.<br />

3. Die Planung eines Kolumbariums in einer Kirche muss 6. Auf eine architektonisch und künstlerisch ausgewiesene<br />

theologisch anspruchsvoll reflektiert, konzipiert, verständlich und anspruchsvolle Gestaltung ist Wert zu legen.<br />

kommuniziert und architektonisch stimmig wie lesbar umgesetzt<br />

werden.<br />

zichtet werden.<br />

7. Auf Ideenwettbewerbe und Ausschreibungen sollte nie ver-<br />

4. Unter anderem sind folgende theologische Kriterien und 8. Kolumbarien sind nach dem Gesetz Friedhöfe. Sie in Kirchen<br />

einzurichten, bedarf der Genehmigung durch die staatli-<br />

Glaubensüberzeugungen bleibend gültig: a. Christen bekennen<br />

Gott als den Schöpfer alles Lebens und als Herrn über Leben chen Stellen nach den Landesgesetzen über Friedhöfe.<br />

und Tod. b. Der Tod ist im Glauben an ihn, der Anfang, die Mitte<br />

und das Ziel unseres Weges durch die Zeit ist, Teil des Le-<br />

den Denkmalschutzämtern genehmigt werden. Ihre Gestal-<br />

9. Kolumbarien in denkmalgeschützten Kirchen müssen von<br />

bens. c. Alles Leben steht unter Gottes Schutz, also auch Trauern,<br />

Sterben und Tod. Zu wem sich Gott in der Taufe bekennt, 10. In manchen Bundesländern wird bei Doppelnutzung einer<br />

tung muss reversibel sein.<br />

den lässt er nicht mehr los. Wir sind bewahrt in Ewigkeit. d. Kirche als Gemeindekirche und als Friedhof eine strikte Trennung<br />

verlangt. Trauerfeiern bzw. Gottesdienste dürfen danach<br />

Unser persönliches Gedenken an unsere Verstorbenen gründet<br />

darin, dass Gott sich in der Taufe zu uns bekennt und unser im nicht im Friedhof stattfinden.<br />

Leben, im Sterben und im Tod gedenkt. e. Wir gehören darum 11. Das widerspricht der kirchlichen Tradition und Praxis. Kapellen<br />

stehen z. B. auf kommunalen und kirchlichen Friedhö-<br />

unterschiedslos zu der „Gemeinschaft der Heiligen“, die alle<br />

Getauften, Lebende und Tote, umfasst. – Der Glaube an den fen. Das widerspricht auch dem christlichen Verständnis vom<br />

Auferstandenen schenkt Christen die Hoffnung auf die Auferstehung<br />

der Seinen: Wir werden sein bei Gott allezeit.<br />

und der Hoffnung, des Trostes und Gedenkens.<br />

Tod als Teil des Lebens und von Kirchen als Orten der Trauer<br />

© Springer-Verlag kunst und kirche 03/<strong>2011</strong> 11

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