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DAS MAGAZIN - Verlag Volker Herrmann Soziales Marketing

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auch, psychischer Missbrauch und Vernachlässigung)<br />

früher und treffsicherer zu stellen. Erstere, weil<br />

eine INSOFA nicht über die notwendigen medizinischen<br />

Fachkenntnisse verfügt und den Arzt ersetzen kann,<br />

letztere, weil anonyme Fallbeispiele sowieso schon seit<br />

über 100 Jahren bei ärztlichen Beratungen und Fortbildungen<br />

gängige Praxis sind.<br />

Das BKiSchG weist Ärzten die Rolle von Informanten zu,<br />

bereits unklare Verdachtsfälle an das Jugendamt zu<br />

melden. Damit wird das Arzt-Patientenverhältnis empfi<br />

ndlich gestört und die Situation der betroffenen Kinder<br />

verschlechtert.<br />

Ein weiteres bekanntes Problem im ärztlichen Bereich<br />

ist, dass bei einem Erstkontakt erhobene Befunde bei<br />

einem Kind, die noch nicht für die klare Diagnose „Kindesmisshandlung“<br />

ausreichen, bei Arztwechsel (doctor-hopping),<br />

vorsätzlich oder aus anderen Gründen,<br />

verloren gehen können und es deshalb zu einer verspäteten<br />

Diagnose mit fatalen Folgen kommen kann.<br />

Aus diesem Grund hatten Duisburger Kinder- und Jugendärzte<br />

bereits 2007 das Informationssystem RISKID<br />

entwickelt. Es dient dem Austausch von medizinischen<br />

Befunden, damit bei einem „doctor-hopping“ keine<br />

Befunde verloren gehen.<br />

Eine solche Informationsplattform ist nach Ansicht<br />

vieler medizinischer Experten für den innerärztlichen<br />

Austausch unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist<br />

es zu begrüßen, dass sich inzwischen immerhin der<br />

Landtag in NRW mit dem Problem befasst, mit dem<br />

Ziel, hier wenigstens auf Landesebene für Rechtssicherheit<br />

zu sorgen.<br />

Ein Rechtsgutachten 1 vom August 2013 hatte festgestellt,<br />

dass RISKID in der aktuell praktizierten Form als<br />

Vernetzungsplattform für Ärzte rechtskonform ist. Zur<br />

allgemeinen und eindeutigen Klarstellung, empfahl<br />

der Rechtsgutachter, eine entsprechende Regelung<br />

ins Heilberufsgesetz von NRW aufzunehmen. Die Gesetzeskompetenz<br />

dafür ist beim Landesgesetzgeber vorhanden.<br />

Nach vorherrschender Meinung der Landtagsabgeordneten<br />

von NRW bei der Sachverständigenanhörung<br />

am 10. Oktober 2013 sollte der Kinderschutz über den<br />

Datenschutz gestellt werden. Angesichts der Tatsache,<br />

dass nach der Kriminalstatistik des BKA in Deutschland<br />

pro Woche durchschnittlich noch immer drei Kinder<br />

durch Gewalttaten zu Tode kommen, sicherlich eine<br />

begrüßenswerte Aussage.<br />

1<br />

Der interärztliche Informationsaustausch von ärztlichen<br />

Befunden mit Verdacht auf Kindesmisshandlung: Strafbarkeit<br />

und Gesetzgebungskompetenz, August 2013, Prof. Dr.<br />

Guido Schmidt und Dr. Damian Schmidt, das zur Veröffentlichung<br />

ansteht.<br />

DER AUTOR:<br />

Dr. med. Ralf Kownatzki<br />

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Vorsitzender<br />

RISKID e.V., Mitglied im Beirat der Deutschen Kinderhilfe<br />

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