DAS MAGAZIN - Verlag Volker Herrmann Soziales Marketing
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auch, psychischer Missbrauch und Vernachlässigung)<br />
früher und treffsicherer zu stellen. Erstere, weil<br />
eine INSOFA nicht über die notwendigen medizinischen<br />
Fachkenntnisse verfügt und den Arzt ersetzen kann,<br />
letztere, weil anonyme Fallbeispiele sowieso schon seit<br />
über 100 Jahren bei ärztlichen Beratungen und Fortbildungen<br />
gängige Praxis sind.<br />
Das BKiSchG weist Ärzten die Rolle von Informanten zu,<br />
bereits unklare Verdachtsfälle an das Jugendamt zu<br />
melden. Damit wird das Arzt-Patientenverhältnis empfi<br />
ndlich gestört und die Situation der betroffenen Kinder<br />
verschlechtert.<br />
Ein weiteres bekanntes Problem im ärztlichen Bereich<br />
ist, dass bei einem Erstkontakt erhobene Befunde bei<br />
einem Kind, die noch nicht für die klare Diagnose „Kindesmisshandlung“<br />
ausreichen, bei Arztwechsel (doctor-hopping),<br />
vorsätzlich oder aus anderen Gründen,<br />
verloren gehen können und es deshalb zu einer verspäteten<br />
Diagnose mit fatalen Folgen kommen kann.<br />
Aus diesem Grund hatten Duisburger Kinder- und Jugendärzte<br />
bereits 2007 das Informationssystem RISKID<br />
entwickelt. Es dient dem Austausch von medizinischen<br />
Befunden, damit bei einem „doctor-hopping“ keine<br />
Befunde verloren gehen.<br />
Eine solche Informationsplattform ist nach Ansicht<br />
vieler medizinischer Experten für den innerärztlichen<br />
Austausch unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist<br />
es zu begrüßen, dass sich inzwischen immerhin der<br />
Landtag in NRW mit dem Problem befasst, mit dem<br />
Ziel, hier wenigstens auf Landesebene für Rechtssicherheit<br />
zu sorgen.<br />
Ein Rechtsgutachten 1 vom August 2013 hatte festgestellt,<br />
dass RISKID in der aktuell praktizierten Form als<br />
Vernetzungsplattform für Ärzte rechtskonform ist. Zur<br />
allgemeinen und eindeutigen Klarstellung, empfahl<br />
der Rechtsgutachter, eine entsprechende Regelung<br />
ins Heilberufsgesetz von NRW aufzunehmen. Die Gesetzeskompetenz<br />
dafür ist beim Landesgesetzgeber vorhanden.<br />
Nach vorherrschender Meinung der Landtagsabgeordneten<br />
von NRW bei der Sachverständigenanhörung<br />
am 10. Oktober 2013 sollte der Kinderschutz über den<br />
Datenschutz gestellt werden. Angesichts der Tatsache,<br />
dass nach der Kriminalstatistik des BKA in Deutschland<br />
pro Woche durchschnittlich noch immer drei Kinder<br />
durch Gewalttaten zu Tode kommen, sicherlich eine<br />
begrüßenswerte Aussage.<br />
1<br />
Der interärztliche Informationsaustausch von ärztlichen<br />
Befunden mit Verdacht auf Kindesmisshandlung: Strafbarkeit<br />
und Gesetzgebungskompetenz, August 2013, Prof. Dr.<br />
Guido Schmidt und Dr. Damian Schmidt, das zur Veröffentlichung<br />
ansteht.<br />
DER AUTOR:<br />
Dr. med. Ralf Kownatzki<br />
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Vorsitzender<br />
RISKID e.V., Mitglied im Beirat der Deutschen Kinderhilfe<br />
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