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Geschäftsjahr 2012 - Sparda-Bank West eG

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geschäftsjahr <strong>2012</strong><br />

61<br />

passiva 2<br />

REStlAufZEItEn<br />

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten<br />

gegenüber kunden weisen folgende Restlaufzeiten auf:<br />

Spareinlagen mit vereinbarter<br />

kündigungsfrist von mehr als<br />

drei monaten (P 2ab)<br />

31.12.<strong>2012</strong><br />

EuR<br />

Andere Verbindlichkeiten gegenüber<br />

kunden mit vereinbarter laufzeit<br />

oder kündigungsfrist (P 2bb)<br />

31.12.<strong>2012</strong><br />

EuR<br />

bis drei Monate 143.869 97.242.934<br />

mehr als drei Monate bis ein Jahr 39.420.464 92.156.018<br />

mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 24.809.601 118.693.735<br />

mehr als fünf Jahre – 24.462.312<br />

Die Zinsabgrenzung in Position Passiva 2 wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband<br />

zugeordnet.<br />

passiva 3 Von den begebenen Schuldverschreibungen (P 3a) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr<br />

483.363 EUR fällig.<br />

passiva 5<br />

SonStIGE VERBInDlIchkEItEn<br />

Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:<br />

31.12.<strong>2012</strong><br />

EuR<br />

Verbindlichkeiten aus Steuern 7.967.332<br />

passiva 6<br />

REchnunGSABGREnZunGSPoStEn<br />

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:<br />

31.12.2011<br />

EuR<br />

31.12.<strong>2012</strong><br />

EuR<br />

Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen<br />

in Abzug gebracht wurden 241.605 163.855<br />

passiva 9<br />

nAchRAnGIGE VERBInDlIchkEItEn<br />

Angaben zu den nachrangigen Verbindlichkeiten:<br />

31.12.<strong>2012</strong><br />

EuR<br />

Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen an in Höhe von 265.808<br />

mIttElAufnAhmEn<br />

mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages<br />

der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, Betrag Währung Zinssatz fälligkeit<br />

erfolgten zu folgenden Bedingungen: 5.000.000 EUR 5,23 25.02.2013<br />

Die aufgeführten Verbindlichkeiten sind im Falle des Konkurses oder der Liquidation der <strong>Bank</strong> erst<br />

nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen.<br />

Für die nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen:<br />

Die Laufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten beträgt 10 Jahre. Die mit den Gläubigern der nachrangigen<br />

Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden entsprechen den Vorschriften des § 10<br />

Abs. 5a Nr. 1 und 3 KWG.

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