Geschäftsjahr 2012 - Sparda-Bank West eG
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geschäftsjahr <strong>2012</strong><br />
61<br />
passiva 2<br />
REStlAufZEItEn<br />
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten<br />
gegenüber kunden weisen folgende Restlaufzeiten auf:<br />
Spareinlagen mit vereinbarter<br />
kündigungsfrist von mehr als<br />
drei monaten (P 2ab)<br />
31.12.<strong>2012</strong><br />
EuR<br />
Andere Verbindlichkeiten gegenüber<br />
kunden mit vereinbarter laufzeit<br />
oder kündigungsfrist (P 2bb)<br />
31.12.<strong>2012</strong><br />
EuR<br />
bis drei Monate 143.869 97.242.934<br />
mehr als drei Monate bis ein Jahr 39.420.464 92.156.018<br />
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 24.809.601 118.693.735<br />
mehr als fünf Jahre – 24.462.312<br />
Die Zinsabgrenzung in Position Passiva 2 wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband<br />
zugeordnet.<br />
passiva 3 Von den begebenen Schuldverschreibungen (P 3a) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr<br />
483.363 EUR fällig.<br />
passiva 5<br />
SonStIGE VERBInDlIchkEItEn<br />
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:<br />
31.12.<strong>2012</strong><br />
EuR<br />
Verbindlichkeiten aus Steuern 7.967.332<br />
passiva 6<br />
REchnunGSABGREnZunGSPoStEn<br />
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:<br />
31.12.2011<br />
EuR<br />
31.12.<strong>2012</strong><br />
EuR<br />
Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen<br />
in Abzug gebracht wurden 241.605 163.855<br />
passiva 9<br />
nAchRAnGIGE VERBInDlIchkEItEn<br />
Angaben zu den nachrangigen Verbindlichkeiten:<br />
31.12.<strong>2012</strong><br />
EuR<br />
Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen an in Höhe von 265.808<br />
mIttElAufnAhmEn<br />
mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages<br />
der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, Betrag Währung Zinssatz fälligkeit<br />
erfolgten zu folgenden Bedingungen: 5.000.000 EUR 5,23 25.02.2013<br />
Die aufgeführten Verbindlichkeiten sind im Falle des Konkurses oder der Liquidation der <strong>Bank</strong> erst<br />
nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen.<br />
Für die nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen:<br />
Die Laufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten beträgt 10 Jahre. Die mit den Gläubigern der nachrangigen<br />
Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden entsprechen den Vorschriften des § 10<br />
Abs. 5a Nr. 1 und 3 KWG.