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Geschäftsjahr 2012 - Sparda-Bank West eG

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forderungen an Kunden<br />

Die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag<br />

zwischen dem höheren Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag im passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

enthalten ist. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig aufgelöst.<br />

Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von<br />

Einzelwertberichtigungen und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe<br />

abgedeckt. Soweit die Gründe für die in den Vorjahren gebildeten Wertberichtigungen entfallen<br />

sind, wurden diese aufgelöst. Die Ermittlung der unversteuerten Pauschalwertberichtigungen<br />

erfolgte entsprechend dem Erlass der Finanzverwaltung auf der Grundlage der Ausfallmethode.<br />

Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere<br />

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht<br />

festverzinsliche Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem<br />

niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet. Soweit die Gründe für die in den Vorjahren vorgenommenen<br />

Abschreibungen entfallen sind, wurde eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen<br />

Anschaffungskosten vorgenommen.<br />

Die wie Anlagevermögen behandelten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere<br />

sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet. Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert über pari wurden<br />

zeitanteilig auf den Einlösungskurs bei Fälligkeit abgeschrieben.<br />

Beteiligungen und Geschäftsguthaben<br />

Die Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen<br />

Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.<br />

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen<br />

Software wurde unter der Bilanzposition „Immaterielle Anlagewerte“ ausgewiesen.<br />

Die Bewertung der Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte erfolgte zu Anschaffungs kosten,<br />

vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Zum Verkauf vorgesehene<br />

Grundstücke und Gebäude wurden als sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter bis 410 EUR wurden als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt.<br />

Die im Geschäftsjahr 2009 angeschafften Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurden in einem<br />

Sammelposten zusammengefasst. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um<br />

planmäßige Abschreibungen.<br />

In früheren Jahren zulässigerweise in die Handelsbilanz übernommene erhöhte Absetzungen für<br />

Abnutzung/Sonderabschreibungen nach dem Steuerrecht wurden beibehalten.<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Grundstücke und Gebäude und Wirtschaftsgüter<br />

wurden mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden<br />

Wert bilanziert.<br />

Der zum 31.12.<strong>2012</strong> bestehende unverzinsliche Anspruch auf ratierliche Auszahlung unseres Körperschaftsteuerguthabens<br />

gemäß § 37 KStG wurde in Höhe des Barwerts des gesamten Erstattungsanspruchs<br />

aktiviert.<br />

Die Bewertung von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen erfolgte mit den von der Versicherungsgesellschaft<br />

mitgeteilten Rückdeckungswerten. Die übrigen Vermögensgegenstände<br />

wurden mit den Nennwerten bilanziert.

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