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Handbuch Patientenverfügung

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Die PatVerfü<br />

schen Schritt legalisiert werden. Illegal vorgenommene Untersuchungen sind eine Persönlichkeitsrechtsverletzung<br />

und können zu empfindlichen Sanktionen führen – erinnert sei z.B. an illegal erstellte HIV oder Gen-Tests. Sie<br />

sind mit medizinischem Ethos unvereinbar.<br />

Die Empfehlungen im folgenden Abschnitt machen wir, obwohl wir davon überzeugt sind, dass es keine psychischen<br />

Krankheiten gibt und deswegen sowieso nichts psychiatrisch diagnostiziert werden kann. Da aber Ärzte<br />

diese Prämisse (bisher!) nicht teilen, werden die folgenden Ratschläge unter der Fiktion gemacht, dass es sie doch<br />

gäbe und psychiatrische Fachärzte eine Hilfe anbieten könnten.An die Stelle der bisher alle psychiatrischen Maßnahmen<br />

durchziehenden Gewalt, sei es als direkter Zwang oder nur als implizite, strukturelle Drohung mit der<br />

Gefangennahme in einer „Geschlossenen“ und der Zwangsbehandlung in derselben, hat Überzeugung zu treten:<br />

Der Patient muss durch Tatsachen überzeugt werden, dass die Vorschläge psychiatrischer Fachärzte in keinem Fall<br />

zu einer nicht mehr einvernehmlichen Handlung des Arztes führen. Die Zustimmung des Patienten sollte immer<br />

wieder z.B. durch dessen Unterschrift dokumentiert werden. Das Recht „Nein“ zu sagen muss nicht nur jederzeit<br />

für den Patienten gelten, sondern auch von ihm geglaubt und verspürt werden. Ein Hilfsmittel der Überzeugungsarbeit<br />

könnte z.B. das Angebot des Arztes sein, seine strikte und strenge Einhaltung ärztlicher Schweigepflicht,<br />

auch gegenüber allen staatlichen Organen und insbesondere Gerichten, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber<br />

dem Patienten zu dokumentieren. Jegliche Gutachtertätigkeit für eine Zwangseinweisung des Patienten z.B.<br />

nach PsychKG oder § 63 StGB ist selbstverständlich damit absolut unvereinbar, ja sollte geradezu undenkbar<br />

werden.<br />

Überzeugend ist, immer wieder anzubieten, dass der Patient auch „Nein“ sagen und jederzeit gehen kann und<br />

wenn eventuell andere, ambulante Hilfsmöglichkeiten vermittelt werden.<br />

Da die Geschichte der Psychiatrie die Geschichte grausamer Gewaltausübung und brutalster Menschenrechtsverletzungen<br />

ist, kann nur in einem langandauernden und unumkehrbaren Prozess absoluter Gewaltfreiheit überhaupt<br />

noch Vertrauen gegenüber psychiatrischen Fachärzten entstehen. Die Alternative ist der völlige Untergang dieser<br />

Disziplin.<br />

Gerichtlich bestätigt: Mit PatVerfü keine Zwangsbegutachtung!<br />

Aufgrund des beharrlichen Bestehens auf die PatVerfü konnte die zwangsweise Begutachtung für eine sogenannte<br />

„Betreuung“ erfolgreich verhindert werden. Das war der Schlüssel, um die „Betreuung“ selbst unmöglich zu<br />

machen. Mit Erlaubnis des Betroffenen veröffentlichen wir den unten abgedruckten Beschluss des Amtsgerichts<br />

Wedding. Er dokumentiert, dass auch der sozialpsychiatrische Dienst Berlin-Mitte und der angeblich „sachverständige“<br />

Gutachter verstanden haben, dass gegen die PatVerfü keine Untersuchung und Diagnose mehr erfolgen<br />

darf, weil der dazu nötige Zwang „unverhältnismäßig“ wäre.<br />

Genau diese zentrale Frage war von dem Gefälligkeitsgutachter der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie Psychotherapie<br />

und Nervenheilkunde (DGPPN) bestritten worden, um das Einfallstor für alle weiteren psychiatrischen<br />

Zwangs- und Gewaltmaßnahmen offen zu halten. Zur eingehenden Darstellung des Falls und der darüber hinausgehenden<br />

panischen Suche der DGPPN, den gewaltförmiger Psychiatrie nützlichen menschenwidrigen Zwang<br />

aufrechtzuerhalten – und das mithilfe eines fadenscheinigen Gutachtens des fahrlässigen Juristen Dirk Olzen aus<br />

Düsseldorf – verweisen wir auf die Lektüre von: „Psychiatrie, Zwang, Selbstbestimmung und Wohl behinderter<br />

Menschen. Ein sozialwissenschaftlich-juristisches Memorandum zur Geltung der Menschenrechte in der Bundesrepublik<br />

Deutschland“ von Wolf-Dieter Narr, Alexander Paetow, Thomas Saschenbrecker und Eckart Wähner.<br />

(Langversion in: Irren-Offensive. 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte“, im Internet<br />

veröffentlicht unter: www.die-bpe.de/memo. Kurzversion siehe: Recht & Psychiatrie 4/2010.)Dieser rühmliche<br />

Beschluss war für Prof. Narr Ende November der Anlass, ihn zu kommentieren und sich die Mühe zu machen,<br />

ihn als wegweisendes Beispiel an alle Vormundschaftsabteilungen der Amtsgerichte in der BRD sowie an alle<br />

Psychiatrien mit geschlossenen psychiatrischen Abteilungen per Fax zu senden. Er hat uns die Vorlage dieses<br />

Faxes zukommen lassen. Sie finden es im Anhang ab Seite 55.<br />

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