Handbuch Patientenverfügung
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Die PatVerfü<br />
schen Schritt legalisiert werden. Illegal vorgenommene Untersuchungen sind eine Persönlichkeitsrechtsverletzung<br />
und können zu empfindlichen Sanktionen führen – erinnert sei z.B. an illegal erstellte HIV oder Gen-Tests. Sie<br />
sind mit medizinischem Ethos unvereinbar.<br />
Die Empfehlungen im folgenden Abschnitt machen wir, obwohl wir davon überzeugt sind, dass es keine psychischen<br />
Krankheiten gibt und deswegen sowieso nichts psychiatrisch diagnostiziert werden kann. Da aber Ärzte<br />
diese Prämisse (bisher!) nicht teilen, werden die folgenden Ratschläge unter der Fiktion gemacht, dass es sie doch<br />
gäbe und psychiatrische Fachärzte eine Hilfe anbieten könnten.An die Stelle der bisher alle psychiatrischen Maßnahmen<br />
durchziehenden Gewalt, sei es als direkter Zwang oder nur als implizite, strukturelle Drohung mit der<br />
Gefangennahme in einer „Geschlossenen“ und der Zwangsbehandlung in derselben, hat Überzeugung zu treten:<br />
Der Patient muss durch Tatsachen überzeugt werden, dass die Vorschläge psychiatrischer Fachärzte in keinem Fall<br />
zu einer nicht mehr einvernehmlichen Handlung des Arztes führen. Die Zustimmung des Patienten sollte immer<br />
wieder z.B. durch dessen Unterschrift dokumentiert werden. Das Recht „Nein“ zu sagen muss nicht nur jederzeit<br />
für den Patienten gelten, sondern auch von ihm geglaubt und verspürt werden. Ein Hilfsmittel der Überzeugungsarbeit<br />
könnte z.B. das Angebot des Arztes sein, seine strikte und strenge Einhaltung ärztlicher Schweigepflicht,<br />
auch gegenüber allen staatlichen Organen und insbesondere Gerichten, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber<br />
dem Patienten zu dokumentieren. Jegliche Gutachtertätigkeit für eine Zwangseinweisung des Patienten z.B.<br />
nach PsychKG oder § 63 StGB ist selbstverständlich damit absolut unvereinbar, ja sollte geradezu undenkbar<br />
werden.<br />
Überzeugend ist, immer wieder anzubieten, dass der Patient auch „Nein“ sagen und jederzeit gehen kann und<br />
wenn eventuell andere, ambulante Hilfsmöglichkeiten vermittelt werden.<br />
Da die Geschichte der Psychiatrie die Geschichte grausamer Gewaltausübung und brutalster Menschenrechtsverletzungen<br />
ist, kann nur in einem langandauernden und unumkehrbaren Prozess absoluter Gewaltfreiheit überhaupt<br />
noch Vertrauen gegenüber psychiatrischen Fachärzten entstehen. Die Alternative ist der völlige Untergang dieser<br />
Disziplin.<br />
Gerichtlich bestätigt: Mit PatVerfü keine Zwangsbegutachtung!<br />
Aufgrund des beharrlichen Bestehens auf die PatVerfü konnte die zwangsweise Begutachtung für eine sogenannte<br />
„Betreuung“ erfolgreich verhindert werden. Das war der Schlüssel, um die „Betreuung“ selbst unmöglich zu<br />
machen. Mit Erlaubnis des Betroffenen veröffentlichen wir den unten abgedruckten Beschluss des Amtsgerichts<br />
Wedding. Er dokumentiert, dass auch der sozialpsychiatrische Dienst Berlin-Mitte und der angeblich „sachverständige“<br />
Gutachter verstanden haben, dass gegen die PatVerfü keine Untersuchung und Diagnose mehr erfolgen<br />
darf, weil der dazu nötige Zwang „unverhältnismäßig“ wäre.<br />
Genau diese zentrale Frage war von dem Gefälligkeitsgutachter der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie Psychotherapie<br />
und Nervenheilkunde (DGPPN) bestritten worden, um das Einfallstor für alle weiteren psychiatrischen<br />
Zwangs- und Gewaltmaßnahmen offen zu halten. Zur eingehenden Darstellung des Falls und der darüber hinausgehenden<br />
panischen Suche der DGPPN, den gewaltförmiger Psychiatrie nützlichen menschenwidrigen Zwang<br />
aufrechtzuerhalten – und das mithilfe eines fadenscheinigen Gutachtens des fahrlässigen Juristen Dirk Olzen aus<br />
Düsseldorf – verweisen wir auf die Lektüre von: „Psychiatrie, Zwang, Selbstbestimmung und Wohl behinderter<br />
Menschen. Ein sozialwissenschaftlich-juristisches Memorandum zur Geltung der Menschenrechte in der Bundesrepublik<br />
Deutschland“ von Wolf-Dieter Narr, Alexander Paetow, Thomas Saschenbrecker und Eckart Wähner.<br />
(Langversion in: Irren-Offensive. 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte“, im Internet<br />
veröffentlicht unter: www.die-bpe.de/memo. Kurzversion siehe: Recht & Psychiatrie 4/2010.)Dieser rühmliche<br />
Beschluss war für Prof. Narr Ende November der Anlass, ihn zu kommentieren und sich die Mühe zu machen,<br />
ihn als wegweisendes Beispiel an alle Vormundschaftsabteilungen der Amtsgerichte in der BRD sowie an alle<br />
Psychiatrien mit geschlossenen psychiatrischen Abteilungen per Fax zu senden. Er hat uns die Vorlage dieses<br />
Faxes zukommen lassen. Sie finden es im Anhang ab Seite 55.<br />
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