Gemeinderats-Sitzungsprotokoll v. 17.04.2008 (139 KB) - .PDF
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Es liegt nun im Ermessen des Gemeinderates, ob das beantragte Flächenwidmungsplan-<br />
Änderungsverfahren eingeleitet werden soll.<br />
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2008 einhellig empfohlen, den<br />
Einleitungsbeschluss für dieses Änderungsbegehren zu fassen, zumal sich Herr Mühle bereit<br />
erklärte, aus seinem Besitz eine Fläche von über 500 m² zur Errichtung eines Kinderspielplatzes<br />
an das öffentl. Gut kostenlos abzutreten. Die Ehegatten Duller gestatten Herrn Mühle im<br />
Gegenzug ebenfalls kostenlos die Zufahrt zu seinen begehrten Widmungsflächen im Zuge des<br />
ebenfalls gleichzeitig beantragten Flächenwidmungsplan-Änderungsverfahrens laut vorliegendem<br />
Vermessungsentwurf. Wäre die Schaffung des Spielplatzes auf Mühlegrund nicht gestattet<br />
worden, hätte man die Ehegatten Duller verpflichtet, auf ihren Flächen ein diesbezügliches Areal<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Auch der Gemeindevorstand schloss sich in seiner Sitzung am 15.04.2008 der Empfehlung des<br />
Bau- und Planungsausschusses an.<br />
GR Pawluk:<br />
Die Bürgermeisterin hat schon sehr ausführlich über das Änderungsbegehren von Herrn Mühle<br />
berichtet. Durch das Geschick der Bürgermeisterin konnte ein Spielplatz zum Nulltarif<br />
ausverhandelt werden; was natürlich sehr lobenswert ist. Er stellt den Antrag auf Beschlussfassung<br />
der Einleitung dieses Flächenwidmungsplan-Änderungsverfahrens.<br />
GR Perner:<br />
Er denkt, es ist für die Gemeinde sehr erfreulich, eine bestehende Siedlung erweitern zu können<br />
und dass wieder Einnahmen zu erwarten sind. Er schließt sich dem gestellten Antrag an.<br />
GR DI Wolff:<br />
Auch er stellt fest, dass es eine sinnvolle Erweiterung ist. Schön ist, dass ein Spielplatz, der unter<br />
anderem aus dem Kreis der ÖVP angeregt worden ist, nun der Realisierung näher kommt. Er<br />
schließt sich dem Antrag an.<br />
Beschluss:<br />
Durch Handhebung wird einstimmig der Einleitungsbeschluss für das Flächenwidmungsplan-<br />
Änderungsverfahren für ein Teil-Grundstück Nr. 464, KG Roßleithen, im Ausmaß von ca.<br />
3500 m² in Wohnbaugebiet beschlossen. Nachdem das Ansuchen außerhalb der generellen<br />
Möglichkeit zur Flächenwidmungsplanänderung gestellt wurde, sind die Gesuchsteller jedoch zu<br />
verpflichten, bei positiver Erledigung alle mit dieser Änderung in Zusammenhang anfallenden<br />
Kosten zu tragen.<br />
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens sollten dann auch wieder Bebauungsrichtlinien vom GR<br />
erlassen werden.<br />
Zu 8.)<br />
Franz und Marianne Duller – Antrag auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes; Einleitungsverfahren<br />
Bericht der Bürgermeisterin:<br />
Die Ehegatten Duller haben mit Antrag vom 22.01.2008 um Flächenwidmungsplanänderung für<br />
weiteres Bauland gebeten. Mit Änderung Nr. 1b des ÖEK’s im Jahre 2005 wurde die noch freie