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Gemeinderats-Sitzungsprotokoll v. 21.04.2006 - .PDF

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- 401 -<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw.<br />

Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 06.04.2006 unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />

kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.02.2006 bis zur heutigen Sitzung<br />

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung<br />

zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss<br />

Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />

Im Sinne des § 54 Abs. 3 OÖ GemO. 1990 werden von den jeweiligen Fraktionsobmännern dem<br />

Vorsitzenden folgende GR-Mitglieder für die Unterfertigung der Verhandlungsschrift namhaft<br />

gemacht:<br />

Gde.Rat Johannes Glanzer (SPÖ)<br />

Gde.Rat Hubert Schmeißl (ÖVP)<br />

Gde.Rat Prof. Johann Zegermacher (FPÖ)<br />

Es wird durch Handhebung einstimmig beschlossen, folgenden vom Bürgermeister eingebrachten<br />

Dringlichkeitsantrag als zusätzlichen Tagesordnungspunkt<br />

• Wasserversorgungsanlage Roßleithen BA 05, Förderungsvertrag mit Kommunalkredit Austria<br />

AG – Beschlussfassung der Annahmeerklärung – (Beilage C)<br />

zu behandeln.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

1. Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/23/2005 – Ing. Georg Stark; Beschlussfassung<br />

2. Ing. Eugen Mößlberger – Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

(B-Sonderausweisung im Grünland auf Betriebsbaugebiet); Einleitungsbeschluss<br />

3. Wassergebührenordnung – Änderung bzw. Erhöhung der Wasserbenützungsgebühr<br />

(Beilage A)

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