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Geschäftsbericht 2010 - Stadtwerke Iserlohn

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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden linear abgeschrieben.<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei selbsterstellten Anlagen<br />

werden neben den Einzelkosten anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang berücksichtigt.<br />

Die Sachanlagen der Bäderbetriebe werden überwiegend linear abgeschrieben. Die Zugänge des Jahres<br />

1995 der Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden, die in 1998 in die Telemark Telekommunikationsgesellschaft Mark<br />

mbH eingebrachten Sacheinlagen, die 2007 in die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Iserlohn</strong> GmbH eingebrachten Straßenbeleuchtungsanlagen<br />

und die Investitionen ab 2008 werden linear abgeschrieben. Ansonsten erfolgen die<br />

Abschreibungen auf Sachanlagenzugänge bis 2007 – soweit steuerlich zulässig – nach der degressiven Methode<br />

mit späterem Übergang zur linearen Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten 150 €nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.<br />

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu den Anschaffungskosten bilanziert. Bei<br />

dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Ausleihungen<br />

sind mit dem Nennwert angesetzt.<br />

Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung des<br />

Niederstwertprinzips bewertet.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche<br />

langfristige Forderungen sind zum Barwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch Wertberichtigungen<br />

angemessen berücksichtigt.<br />

Die unentgeltlich ausgegebenen Treibhausgas – Emissionsberechtigungen sind mit dem Erinnerungswert<br />

unter den sonstigen Vermögensgegenständen bilanziert.<br />

Der Sonderposten wegen Investitionszuschüssen zum Anlagevermögen wird entsprechend der Nutzungsdauer<br />

der begünstigten Sachanlagen aufgelöst.<br />

Die bis 31.12.2002 empfangenen Ertragszuschüsse und die unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesenen Zuschüsse werden jährlich mit 5 % der Ursprungsbeträge, die ab 2003 empfangenen Ertragszuschüsse<br />

werden entsprechend der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode der bezuschussten<br />

Wirtschaftsgüter aufgelöst; sie sind im Konzern nach einheitlichen Grundsätzen bilanziert. Soweit Ertragszuschüsse<br />

bei einer Beteiligungsgesellschaft in Vorjahren vorzeitig aufgelöst wurden, ist dieses im<br />

Konzernabschluss rückgängig gemacht worden.<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen unter Anwendung der „Richttafeln RT 2005 G“ von Heubeck ermittelt. Die Bewertung der<br />

Pensionsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Der Berechnung wurde der durchschnittlichen<br />

Marktzinssatz zugrunde gelegt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.<br />

Dieser Zinssatz beträgt 5,15 %. Zukünftige Gehalts- und Rentenanpassungen wurden mit 2,5 % p.a. berücksichtigt.<br />

1.18<br />

Konzern der Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH | Anhang

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