Geschäftsbericht 2010 - Stadtwerke Iserlohn
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(4) Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen Anzahlungen, die mit Stromlieferungen ab<br />
dem Jahr 2013 verrechnet werden.<br />
(5) Das gezeichnete Kapital beträgt 33.268 T€. Alleinige Gesellschafterin ist die Gesellschaft für Kommunalwirtschaft<br />
<strong>Iserlohn</strong> mbH, <strong>Iserlohn</strong>.<br />
(6) Die Pensionsverpflichtungen bestehen gegenüber zwei Anwärtern und zwei Versorgungsempfängern.<br />
Zudem sind in diesem Posten Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und Pensionären aus Energiepreisvergünstigungen<br />
nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben enthalten.<br />
Der Zuführungsbetrag aus der geänderten Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
Verpflichtungen zum 1.1.<strong>2010</strong> gemäß BilMoG ist in Höhe von 666 T€ im außerordentlichen Aufwand erfasst.<br />
Die aufgrund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen erforderliche Zuführung wurde bis<br />
auf 433 T€ berücksichtigt.<br />
Die Altersversorgung für die Mitarbeiter der Gesellschaft ist im Tarifvertrag geregelt. Die Mitarbeiter sind<br />
bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Der derzeitige Umlagesatz liegt bei<br />
7,86 %. Zusätzlich wurde <strong>2010</strong> ein Sanierungsgeld von 1,87 % erhoben. Die Summe der umlagepflichtigen<br />
Gehälter und Löhne betrug im Berichtsjahr 6.397 T€. Eine konkrete betragsmäßige Angabe einer möglichen<br />
Unterdeckung aus den Versorgungsansprüchen und dem auf die Gesellschaft entfallenden anteiligen<br />
Deckungskapital der VBL ist aufgrund fehlender Daten nicht möglich.<br />
(7) Die sonstigen Rückstellungen bestehen vor allem für die Mehrerlösabschöpfung von Strom- und<br />
Gasnetzentgelten in 2005 bis 2007 (13.325 T€) und Verpflichtungen gemäß § 5 ARegV sowie für ausstehende<br />
Energie- und Wasserbezugsabrechnungen, Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen<br />
und der erfolgsabhängigen Mitarbeitervergütung.<br />
(8) Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 8.646 T€ die Gesellschafterin<br />
Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH; sie resultieren im Wesentlichen aus der Verpflichtung<br />
zur Gewinnabführung und aus Ertragsteuerumlagen. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den<br />
Gesellschaften wurden verrechnet.<br />
(9) Die Verbindlichkeiten aus Genussrechten ergeben sich aus vermögenswirksamen Leistungen, welche<br />
die Gesellschaft für die Mitarbeiter anlegt, aus der nicht ausgezahlten Arbeitnehmer-Sparzulage, aus der<br />
freiwilligen Zulage des Arbeitgebers und aus sonstigen Einzahlungen der Mitarbeiter. Am Bilanzstichtag<br />
bestanden Verbindlichkeiten gegenüber 138 Mitarbeitern. Die nicht verbrieften Genussrechte haben<br />
den Nennwert des jeweils im Unternehmen belassenen Genussrechtskapitals und begründen einen<br />
Anspruch der Mitarbeiter auf Beteiligung am Gewinn und zusätzlich auf eine gewinnunabhängige<br />
Mindestverzinsung. Eine Beteiligung am Liquidationserlös ist ausgeschlossen. Das Genussrechtskapital<br />
ist grundsätzlich unbefristet angelegt; eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zum Ende eines jeden<br />
Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich.<br />
3.18<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Iserlohn</strong> GmbH | Anhang